SV-2023/0013
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 12. April 2023 betr. Gastronomie
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Punkt 36.1: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 12. April 2023 betr. Gastronomie (V-Nr. SV-2023/0013) Der vorliegende Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett, UFFBASSE, AfD und Die Linke. Stimmenthaltung: FDP, SPD, Stadtv. Pingel und UWIGA/WGD
SV-2023/0013
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Vorlage-Nr. SV-2023/0013 Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 12. April 2023 betr. Gastronomie ANTRAG Beibehaltung der liberalen Gebührenregelung für die Außengastronomie Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Regeln, die in der Corona- Hochphase für die Außengastronomie galten, um ein weiteres Jahr verlängert werden. Begründung: Alle reden von der Belebung der Innenstädte und über Gegenmaßnahmen, deren Verödung durch Laden-Leerstände zu verhindern. Einen wesentlichen Faktor der Attraktivität einer City ist deren Gastronomie. Aber insbesondere auch die Außengastronomie mit ihrem besonderen Flair ist ein Anreiz in die Innenstadt zu kommen und dort zu flanieren. Die Stärkung der Innenstädte mittels der finanziellen und organisatorischen Erleichterungen für die Gastronomie wie in „Corona-Zeiten“ ist eine für die Stadt angemessene und finanziell zumutbare Maßnahme. Weitere Begründung mündlich Fraktionsbefreiter Stadtverordneter Helmut Klett
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2023/0013
- Typ
- Antrag
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00