V/0686/2011
Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung 2012
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Beschlussvorlage
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V/0686/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung 2012 Beratungsfolge 21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 07.09.2011 wird gefolgt: 1. Die Änderung der „Bestimmungen über die Au slobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd- Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung“ (Anlage 1) wird beschlossen. 2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts zur Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bür- ger:sinn:stiftung 2012 berufen: Mitglieder: Prof. Dr. Mouhanad Khorchide Dr. Jens Dechow Volker Maria Hügel Sonja Begalke Ilse Kamp Stellvertretende Mitglieder Bernd Schütze Nolten Kattentidt II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss der Vorlage keine Kosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0686/2011 Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492-6051 E-Mail: Rietkoetter@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0686/2011 Begründung: Zu Ziffer 1: Die Stadt Münster verleiht seit dem Jahr 2002 alle zwei Jahre den Entwicklungspolitischen Nord- Süd-Preis. Seit dem Jahr 2008 stellt die bürger:sinn:stiftung das Preisgeld i.H.v. jeweils 5000 € zur Verfügung. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 27.09.2006 (Vorlage V/0677/2006) ist die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Preises. Die Auslobung erfolgt auf der Grundlage der „Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspoli- tischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung“ vom 20.06.2001, zuletzt geän- dert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009. Der Beirat für kommunale Entwick- lungszusammenarbeit empfiehlt in Abstimmung mit der bürger:sinn:stiftung, die Bestimmungen aus dem Jahr 2009 in einigen Punkten zu ändern. Ziel der Änderungen ist, die Bestimmungen les- barer und verständlicher zu machen und durch die Freiwilligkeit der Ausstellung eine mögliche Hemmschwelle für eine Bewerbung abzubauen. (Die vorgeschlagenen Änderungen sind in den als Anlage 1 beigefügten Bestimmungen entsprechend fett gedruckt.) Zu Ziffer 2: Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse- nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches nach Ziffer 5 der genannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen des öffentlichen Le- bens besteht. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 07.09.2011 be- schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste- ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver- leihung. gez. Lewe Anlagen: Bestimmunen über die Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Müns- ter / bürger:sinn:stiftung (Anlage 1) Informationen über die Mitglieder des Preisgerichts (Anlage 2)
Anlage_2_Preisgericht
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Anlage 2 zur Vorlage V/0686/2011 Preisgericht für die Auslobung des 6. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung 2012 - Informationen zu den vorgeschlagenen Personen - Mitglieder: 1. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide 1999 - 2004 Studium in Islamischer Theologie an de r Al-Ozaii-Imam-Fakultät für Islamische Studien (Libanon) 2004 Hochschulabschluss in Islamischer Theologie i m Libanon 2000 - 2007 Studium der Soziologie an der Universi tät Wien (Österreich) 2007 - 2009 Dozent für die Ausbildung von islamisc hen ReligionslehrerInnen und Betreuer von DiplomandInnen an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie Seit 07/2010 Professor der Islamischen Religionspä dagogik an der Westfälischen Wil- helms-Universität (WWU) Münster 2. Dr. Jens Dechow 1984 – 1990 Studium der evangelischen Theologie in Münster, Marburg und Bielefeld 1991 – 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Kirchlichen Hochschule Bethel; 1998 Promotion zum Dr. theol. 1995 Verantwortlicher der Arbeitsstelle Konziliare r Prozess (Gerechtigkeit, Frieden, Schöp- fungsbewahrung) der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW), Dortmund 1997 – 2002 Aufbau der und Mitarbeit in der landes kirchlichen Arbeitsstelle für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung der EKvW, Dortmund Dezember 1998 Teilnahme an der 8. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kir- chen in Harare/Simbabwe als Delegierter der Evangelischen Kirche von Deutschland 2002 – 2005 Pfarrer des Ev. Friedens-Kirchengemein de Münster Seit 2005 Schulpfarrer am Ratsgymnasium und am Joh ann-Conrad-Schlaun Gymnasium Münster Vorsitzender des Ausschusses für Gesellschaftliche Verantwortung im Ev. Kirchenkreis Münster seit Herbst 2005. 3. Volker Maria Hügel Mitglied des Vorstands der Bundesarbeitsgemeinscha ft PRO ASYL vertritt PRO ASYL in der Härtefallkommission des L andes Nordrhein-Westfalen. Studium mit Schwerpunkt Medienpädagogik seit 30 Jahren bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender in Münster tätig führt als Rechtsreferent deutschlandweit Fortbildu ngen und Qualifizierungsmaßnahmen zum Asyl- und Ausländerrecht durch. 4. Sonja Begalke 2003 Studienabschluss Studium der Politischen Wiss enschaft und Geschichte an der Uni- versität Hannover 2003 – 2004 Mitarbeiterin im Regionalbüro Zentrala merika, Mexiko, Karibik der Heinrich Böll Stiftung in San Salvador 2005 – 2006 Entwicklungspolitische Referentin bei der Christlichen Initiative Romero e.V. in Münster 2006 – 2009 Regionale Koordinatorin für entwicklun gspolitische Bildungsarbeit bei Vamos e.V. Münster 2009 – 2010 Referentin beim entwicklungspolitische n Hilfswerk HelpAge Deutschland e.V. in Osnabrück Seit 02/2011 Koordinatorin bei der GGUA Flüchtling shilfe e.V. Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0686/2011 5. Ilse Kamp Diplom Pädagogin, tätig als Geschäftsführerin für Diözesanrat und Diözesankomitee im Bistum Münster verantwortlich für die Koordination der Partnersch aft zwischen dem Bistum Münster und der Kirchenprovinz Tamale/Nordghana, dazu gehören 28 Partnergemeinden aus dem Bistum Planung und Durchführung der Ghana-Jahrestagung in Kooperation mit dem FHH zu The- men der Entwicklungszusammenarbeit Geschäftsführerin der Eyerundstiftung, die sich vo r allem im Bereich wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie (politischer) Bildung in Nordghana engagiert Einblick in die Arbeit kirchlicher und anderer Hil fsorganisationen im Rahmen von Rundrei- sen durch Ghana in 2007 und 2009 ehrenamtliches Engagement in einer Gemeindepartner schaft zwischen den Kirchenge- meinden in Rheine-Mesum und Yendi/Ghana Stellvertretung 1. Bernd Schütze seit 1972 im Bereich der Evangelischen Kirche und ihren Werken für den Kirchlichen Ent- wicklungsdienst tätig; darunter sieben Jahre für "Dienste in Übersee e.V." auf den Philippi- nen im Bereich Berufsausbildung und ländlicher Entwicklung von 1979 - 82 pädagogischer Mitarbeiter des Gemein dedienstes für Weltmission der Ver- einten Evangelischen Mission (VEM); bis 1983 Berater für Entwicklungsprojekte für I.C. C.O. (niederländische Entwicklungsorga- nisation); von 1982 bis 2005 Referent für Kirchlichen Entwick lungsdienst (KED) und Leiter des Refe- rates für Ökumenische Diakonie im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen in Münster; seit 2006 Referent für KED und Ökumenische Diakoni e im Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (Amt für MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen in Dortmund. 2. Nolten Kattentidt Mitglied des Umweltforums Münster e.V. seit 2001 als Vertreter des Umweltforums Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. seit 1996 in verschiedenen Funktionen an der Lokal en Agenda 21 Münster beteiligt, jetzt Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 Münster
Anlage_1_Bestimmungen
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Anlage 1 zur Vorlage V/0686/2011
Änderung der Bestimmungen über die Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Be-
schluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009
Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der Stadt Münster
bürger:sinn:stiftung
Bestimmungen über die Auslobung vom 20.06.2001,
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009 ……….
1. Die Stadt Münster lobt den Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis 1 . aus. Er wird jedes zweite
Jahr (seit 2002) verliehen. Das Preisgeld beträgt 5 000 €. Ab Seit dem Jahr 2008 stellt die bür-
ger:sinn:stiftung der Stadt Münster diese Summe zur Verfügung. Die Öffentlichkeit wird jeweils
am Ende des Vorjahres vor dem Verleihungsjahr in ge eigneter Weise über das Bewerbungs-
verfahren und den Termin unterrichtet.
2. Intention
Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit Tät i-
gen öffentlich a nerkannt und gefördert werden.
Akteure aus allen gesellschaftlichen Kreisen sollen moti viert werden, in der kommun a-
len Entwicklung szusammenarbeit tätig zu werden, in ihrer Arbeit fortzufahren, sie weiter
zu verbessern und ständig ve ränderten Gegebenheiten anzupassen.
Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Bewusstsein für die Notwendi g-
keit von Solidarität mit benachteiligten Regionen entwickelt sowie Anerkennung für ein
solches Engagement gescha ffen werden.
Mit dem Preis soll vorbildliches, entwicklungspolitisches Engagement ausgezeichnet
werden die Öffentlichkeit auf die vielfältige Arbeit der Eine-Welt-Initiativen aufmerksam ge-
macht werden. Es soll vorbildliches entwicklungspolitisches Engagement ausgezeichnet wer-
den, das
Hilfe zur Selbsthilfe leistet oder fördert. Kommunale Bildungs - und Kulturprojekte oder
ähnliche In itiativen, die das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" in geeigneter Weise thematisi e-
ren, entsprechen diesem Kriterium. thematisiert,
Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t und einer breiteren (kommunalen)
Öffentlichkeit bewusst macht, und dazu be iträgt, sie zukunftsorientiert zu überwinden,
auf gleichberechtigtem Dialog beruht,
das Lernen voneinander fördert,
menschenrechtspolitische, migrationspolitische , kulturelle und soziale Aspekte sowie As-
pekte der Geschlechtergerechtigkeit beachtet , hervorhebt,
mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Alterna tiven aufzeigt und zum Umden-
ken mot iviert anregt und Alternativen aufzeigt,
die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft för-
dert,
die Kooperation unter den in der Eine-Welt-Arbeit Tätigen Einzelpersonen und Gruppen
fördert und dadurch die Wirksamkeit der Arbeit verbessert,
die Entscheidungsträger/innen an ihre Verantwortun g erinnert.
2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“ sind:
Akteure dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engagement auf die sich
verändernden G egebenheiten jeweils neu einzustellen und zu stärken,
1 Der Nord-Süd-Begriff soll gelöst aus seiner geograp hischen Verortung verstanden werden. „Nord-Süd-
Beziehungen“, die sich auf vielfältige Weise für eine gerechtere Weltordn ung einsetzen , existieren
weltweit.
entwicklungspolitisches Engagement von Einzelpersonen sowie von öffentlichen
und privaten Institutionen, wie Vereinen, Schu len, Betrieben , usw. in der Stadt Mün s-
ter repräsentativ hervorz uheben,
besonders gute Beispiele von Engagement in kommunal er Entwicklungszusamme n-
arbeit öffentlichkeitswirksam da rzustellen,
die Öffentlichkeit auf die Vielfalt unterschiedlich er Ansätze der entwicklungspolit i-
schen Initi ativen aufmerksam zu machen.
2.2 Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf
2. Das Preisgericht soll besonders achten auf:
die Zukunftsfähigkeit der Projekte,
die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents,
die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen,
den motivierenden und bewusstseinsbildenden Charak ter der Projekte bzw. Aktionen
Bei der Urteilsfindung ist nicht die Anzahl der beachteten Aspekte, sondern insbesond
e-
re auch die Qualitä t der Einlösung einzelner Kriterien zu berücksichti gen. Wichtig ist die
Qualität der Umsetzung, die Anzahl der erfüllten Aspekte ist zweitrangig.
3. Bewerber
Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemein-
schaft, Initiative oder Institution verliehen werde n, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsschwer-
punkt bzw. oder ihre Geschäftsniederlassung in Münster hat.
4. Bewerbungen
Kandidatinnen und Kandidaten können sich selbst bewerben oder können für eine Bewerbung
vorgeschlagen werden.
Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für ei ne breitere Öffentlichkeit verständlich
sein. Sie sollen auch Auskunft geben über die Motiv ation und Arbeitsweise sowie über die Ar-
beitsschwerpunkte der Kandidatinnen und Kandidaten.
Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeis-
ters, Geschäftsstelle des Beirates für kommunale En twicklungszusammenarbeit, 48127 Müns-
ter, schriftlich einzureichen. Von dort werden sie an das Preisgericht weitergeleitet. Der Beir at
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit legt den T ermin zur Abgabe der Bewe r-
bung sunterlagen fest.
5. Preisgericht
Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem des öffentlichen Leben s,
wobei ein Mitglied des Preisgerichtes dem Beirat fü r kommunale Entwicklungszusammenarbeit
angehören sollte.
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellvertretende Preisrichter/innen werden vom Bei-
rat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorges chlagen und vom Hauptausschuss be-
rufen.
Die bürger:sinn:stiftung ist berechtigt, einen weit eren Preisrichter oder eine Preisrichterin zu
benennen.
Die Namen der Mitglieder des Preisgerichts und ihre r Stellvertreter/innen werden mit der Aus-
lobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises öffentlich bekannt gegeben.
Die Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vertretene Institutionen sowie ihre Stellvertr e-
ter/innen können nicht ausgezeichnet werden.
6. Preisgerichtsverfahren
Anlage 1 zur Vorlage V/0686/2011
Die Preisträger werden vom Preisgericht in nichtöff entlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht
entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahm en der zur Verfügung stehenden Preis-
summe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die Stell-
vertreter/innen sollen an den Sitzungen beratend mi t teilnehmen, sind aber nicht stimmberech-
tigt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Verfahrens tritt ein/e Stellvertre-
ter/in an seine/ ihre Stelle. Das Preisgericht wähl t aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie
eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die e infache Stimmenmehrheit. Über den Be-
schluss fertigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von allen anwesenden Mitgliedern zu un-
terzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entsch eidung des Preisgerichts zu begründen. Im
Falle einer Aufteilung der Preissumme ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfallenden
Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Preises nicht möglich sei n, ist
au ch dies im Protokoll mit einer Begründung festzuha lten .
7. Die Preisverleihung
Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde Preisverleihung nimmt der/ die
Oberbürgermeister/in oder sein/e bzw. ihr/e Stellve rtreter/in im Rahmen einer öffentlichen Ver-
anstaltung vor. Bei der Preisverleihung teilt das P reisgericht seine Entscheidung und deren
Begründung mit.
Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt
gegeben und in der Presse der Öffentlichkeit vorges tellt. All e Die dem Preisgericht zur Ent-
scheidung eingereichten Bewerbungen werden öffentli ch ausgestellt, um der Öffentlichkeit
beispielhaft Einblick in die Bandbreite kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu
geben , sofern der Bewerber/ die Bewerberin dies wünscht.
Hinweis :
Sofern Bewerber/innen ihre Arbeiten ausstellen möc hten, ist Bewerbungsunterl a-
gen sollen so aufbereitet sein, dass sie öffentlich ausgestellt werden können. Näheres r e-
gelt das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen“ zu beachten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0686/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37