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V/0686/2011

Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung 2012

Vorlagen 07.09.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2011, TOP 6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2_Preisgericht

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Ansehen

Anlage_1_Bestimmungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

3709 Zeichen

V/0686/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ 
bürger:sinn:stiftung 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgenden Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vom 
07.09.2011 wird gefolgt: 
 
1. Die Änderung der „Bestimmungen über die Au slobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster / bürger:sinn:stiftung“ (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Folgende Personen werden als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Preisgerichts 
zur Auslobung des 6. Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bür-
ger:sinn:stiftung 2012 berufen: 
 
Mitglieder:
 
 
Prof. Dr. Mouhanad Khorchide  
Dr. Jens Dechow  
Volker Maria Hügel  
Sonja Begalke  
Ilse Kamp 
 
Stellvertretende Mitglieder
 
 
Bernd Schütze  
Nolten Kattentidt 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss der Vorlage keine Kosten entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0686/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Rietkötter 
Ruf: 
492-6051 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0686/2011 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
Die Stadt Münster verleiht seit dem Jahr 2002 alle zwei Jahre den Entwicklungspolitischen Nord-
Süd-Preis. Seit dem Jahr 2008 stellt die bürger:sinn:stiftung das Preisgeld i.H.v. jeweils 5000 € zur 
Verfügung. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 27.09.2006 (Vorlage V/0677/2006) ist 
die Stadt Münster weiterhin Ausloberin des Preises.  
 
Die Auslobung erfolgt auf der Grundlage der „Bestimmungen zur Auslobung des Entwicklungspoli-
tischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung“ vom 20.06.2001, zuletzt geän-
dert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009. Der Beirat für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit empfiehlt in Abstimmung mit der bürger:sinn:stiftung, die Bestimmungen 
aus dem Jahr 2009 in einigen Punkten zu ändern. Ziel der Änderungen ist, die Bestimmungen les-
barer und verständlicher zu machen und durch die Freiwilligkeit der Ausstellung eine mögliche 
Hemmschwelle für eine Bewerbung abzubauen. (Die vorgeschlagenen Änderungen sind in den als 
Anlage 1 beigefügten Bestimmungen entsprechend fett gedruckt.) 
 
Zu Ziffer 2: 
Das Preisauslobungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschlosse-
nen „Bestimmungen über die Auslobung des „Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster / bürger:sinn:stiftung“. Demnach wird der Preis durch ein Preisgericht verliehen, welches 
nach Ziffer 5 der genannten Bestimmungen aus fünf unabhängigen Personen des öffentlichen Le-
bens besteht. Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei Stellvertreter/innen werden vom Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorgeschlagen und vom Hauptausschuss berufen. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 07.09.2011 be-
schlossen, dem Hauptausschuss die Berufung der im Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 aufgeliste-
ten fünf Mitglieder sowie der zwei stellvertretenden Mitglieder vorzuschlagen. 
 
Informationen zu den vorgeschlagenen Personen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 
 
Die Mitgliedschaft im Preisgericht endet mit dem Abschluss des Verfahrens am Tage der Preisver-
leihung. 
 
 
 
 
gez. 
Lewe 
 
 
 
Anlagen: 
Bestimmunen über die Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises der Stadt Müns-
ter / bürger:sinn:stiftung (Anlage 1) 
 
Informationen über die Mitglieder des Preisgerichts (Anlage 2)

Anlage_2_Preisgericht

5021 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0686/2011 
 
 
Preisgericht für die Auslobung des 6. Entwicklungsp olitischen Nord-Süd-Preises der Stadt 
Münster / bürger:sinn:stiftung 2012 
 
- Informationen zu den vorgeschlagenen Personen - 
 
Mitglieder: 
 
 
1. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide 
 
 1999 - 2004 Studium in Islamischer Theologie an de r Al-Ozaii-Imam-Fakultät für Islamische 
Studien (Libanon) 
 2004 Hochschulabschluss in Islamischer Theologie i m Libanon 
 2000 - 2007 Studium der Soziologie an der Universi tät Wien (Österreich) 
 2007 - 2009 Dozent für die Ausbildung von islamisc hen ReligionslehrerInnen und Betreuer 
von DiplomandInnen an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie  
 Seit 07/2010 Professor der Islamischen Religionspä dagogik an der Westfälischen Wil- 
helms-Universität (WWU) Münster  
 
2. Dr. Jens Dechow  
 1984 – 1990 Studium der evangelischen Theologie in  Münster, Marburg und Bielefeld 
 1991 – 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Kirchlichen Hochschule Bethel; 1998 
Promotion zum Dr. theol. 
 1995 Verantwortlicher der Arbeitsstelle Konziliare r Prozess (Gerechtigkeit, Frieden, Schöp- 
fungsbewahrung) der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW), Dortmund  
 1997 – 2002 Aufbau der und Mitarbeit in der landes kirchlichen Arbeitsstelle für Mission, 
Ökumene und kirchliche Weltverantwortung der EKvW, Dortmund 
 Dezember 1998 Teilnahme an der 8. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kir- 
chen in Harare/Simbabwe als Delegierter der Evangelischen Kirche von Deutschland 
 2002 – 2005 Pfarrer des Ev. Friedens-Kirchengemein de Münster 
 Seit 2005 Schulpfarrer am Ratsgymnasium und am Joh ann-Conrad-Schlaun Gymnasium 
Münster 
 Vorsitzender des Ausschusses für Gesellschaftliche  Verantwortung im Ev. Kirchenkreis 
Münster seit Herbst 2005. 
 
3. Volker Maria Hügel  
 Mitglied des Vorstands der Bundesarbeitsgemeinscha ft PRO ASYL 
 vertritt PRO ASYL in der Härtefallkommission des L andes Nordrhein-Westfalen.  
 Studium mit Schwerpunkt Medienpädagogik  
 seit 30 Jahren bei der Gemeinnützigen Gesellschaft  zur Unterstützung Asylsuchender in 
Münster tätig  
 führt als Rechtsreferent deutschlandweit Fortbildu ngen und Qualifizierungsmaßnahmen 
zum Asyl- und Ausländerrecht durch.  
 
4. Sonja Begalke  
 2003 Studienabschluss Studium der Politischen Wiss enschaft und Geschichte an der Uni- 
versität Hannover  
 2003 – 2004 Mitarbeiterin im Regionalbüro Zentrala merika, Mexiko, Karibik der Heinrich 
Böll Stiftung in San Salvador  
 2005 – 2006 Entwicklungspolitische Referentin bei der Christlichen Initiative Romero e.V. in 
Münster 
 2006 – 2009 Regionale Koordinatorin für entwicklun gspolitische Bildungsarbeit bei Vamos 
e.V. Münster 
 2009 – 2010 Referentin beim entwicklungspolitische n Hilfswerk HelpAge Deutschland e.V. 
in Osnabrück 
 Seit 02/2011 Koordinatorin bei der GGUA Flüchtling shilfe e.V. Münster

Anlage 2 zur Vorlage V/0686/2011 
 
5. Ilse Kamp 
 Diplom Pädagogin, tätig als Geschäftsführerin für Diözesanrat und Diözesankomitee im 
Bistum Münster 
 verantwortlich für die Koordination der Partnersch aft zwischen dem Bistum Münster und der 
Kirchenprovinz Tamale/Nordghana, dazu gehören 28 Partnergemeinden aus dem Bistum 
 Planung und Durchführung der Ghana-Jahrestagung in  Kooperation mit dem FHH zu The- 
men der Entwicklungszusammenarbeit 
 Geschäftsführerin der Eyerundstiftung, die sich vo r allem im Bereich wirtschaftlicher und 
sozialer Entwicklung sowie (politischer) Bildung in Nordghana engagiert 
 Einblick in die Arbeit kirchlicher und anderer Hil fsorganisationen im Rahmen von Rundrei- 
sen durch Ghana in 2007 und 2009 
 ehrenamtliches Engagement in einer Gemeindepartner schaft zwischen den Kirchenge- 
meinden in Rheine-Mesum und Yendi/Ghana 
 
Stellvertretung 
 
 
1. Bernd Schütze  
 seit 1972 im Bereich der Evangelischen Kirche und ihren Werken für den Kirchlichen Ent- 
wicklungsdienst tätig; darunter sieben Jahre für "Dienste in Übersee e.V." auf den Philippi- 
nen im Bereich Berufsausbildung und ländlicher Entwicklung  
 von 1979 - 82 pädagogischer Mitarbeiter des Gemein dedienstes für Weltmission der Ver- 
einten Evangelischen Mission (VEM);  
 bis 1983 Berater für Entwicklungsprojekte für I.C. C.O. (niederländische Entwicklungsorga- 
nisation);  
 von 1982 bis 2005 Referent für Kirchlichen Entwick lungsdienst (KED) und Leiter des Refe- 
rates für Ökumenische Diakonie im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von 
Westfalen in Münster; 
 seit 2006 Referent für KED und Ökumenische Diakoni e im Amt für Mission, Ökumene und 
kirchliche Weltverantwortung (Amt für MÖWe) der Evangelischen Kirche von Westfalen in 
Dortmund.  
 
2. Nolten Kattentidt 
 Mitglied des Umweltforums Münster e.V.  
 seit 2001 als Vertreter des Umweltforums Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Beirat 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit.  
 seit 1996 in verschiedenen Funktionen an der Lokal en Agenda 21 Münster beteiligt, jetzt 
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 Münster

Anlage_1_Bestimmungen

8667 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0686/2011 
 
Änderung der Bestimmungen über die Auslobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-
Preises der Stadt Münster/ bürger:sinn:stiftung vom 20.06.2001, zuletzt geändert durch Be- 
schluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009  
 
Entwicklungspolitischer Nord-Süd-Preis der Stadt Münster 
bürger:sinn:stiftung 
Bestimmungen über die Auslobung vom 20.06.2001, 
zuletzt geändert durch Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009  ………. 
 
1. Die Stadt Münster lobt den Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preis 1 . aus. Er wird jedes zweite 
Jahr (seit 2002) verliehen. Das Preisgeld beträgt 5 000 €. Ab  Seit  dem Jahr 2008 stellt die bür- 
ger:sinn:stiftung der Stadt Münster diese Summe zur  Verfügung.  Die Öffentlichkeit wird jeweils 
am Ende des Vorjahres vor dem Verleihungsjahr in ge eigneter Weise über das Bewerbungs- 
verfahren und den Termin unterrichtet.  
 
2.  Intention  
Mit dem Preis soll die Arbeit der in der kommunalen  Entwicklungszusammenarbeit Tät i- 
gen öffentlich a nerkannt und gefördert werden.  
Akteure aus allen gesellschaftlichen Kreisen sollen moti viert werden,  in der kommun a- 
len Entwicklung szusammenarbeit tätig zu werden,  in ihrer Arbeit fortzufahren, sie weiter 
zu verbessern und ständig ve ränderten Gegebenheiten anzupassen.  
Darüber hinaus soll in einer breiteren Öffentlichke it das Bewusstsein für die Notwendi g- 
keit von Solidarität mit benachteiligten Regionen entwickelt  sowie Anerkennung für ein 
solches Engagement gescha ffen werden.  
 
 Mit dem Preis soll vorbildliches, entwicklungspolitisches Engagement ausgezeichnet 
werden  die Öffentlichkeit auf die vielfältige Arbeit der Eine-Welt-Initiativen aufmerksam ge- 
macht werden. Es soll vorbildliches entwicklungspolitisches Engagement ausgezeichnet wer- 
den, das 
 
 Hilfe zur Selbsthilfe leistet oder fördert. Kommunale Bildungs - und Kulturprojekte oder 
ähnliche In itiativen, die  das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" in geeigneter Weise thematisi e- 
ren, entsprechen diesem Kriterium.  thematisiert,  
 Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt benenn t und  einer breiteren (kommunalen) 
Öffentlichkeit bewusst macht, und dazu be iträgt, sie zukunftsorientiert zu überwinden,  
 auf gleichberechtigtem Dialog beruht, 
 das Lernen voneinander fördert,  
 menschenrechtspolitische, migrationspolitische , kulturelle und soziale Aspekte sowie As- 
pekte der Geschlechtergerechtigkeit beachtet , hervorhebt, 
 mehrperspektivische Sichtweisen vermittelt, Alterna tiven aufzeigt und  zum Umden- 
ken mot iviert  anregt und Alternativen aufzeigt, 
 die Gleichberechtigung von Menschen ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft för- 
dert, 
 die Kooperation unter den in der Eine-Welt-Arbeit Tätigen Einzelpersonen und Gruppen  
fördert und dadurch die Wirksamkeit der Arbeit verbessert,  
 die Entscheidungsträger/innen an ihre Verantwortun g erinnert. 
 
2.1 Ziele des „Entwicklungspolitischen Nord - Süd – Preises“  sind:  
 Akteure  dazu anzuspornen, ihr entwicklungspolitisches Engagement  auf die sich 
verändernden G egebenheiten jeweils neu einzustellen und zu stärken,  
                                                      
1 Der Nord-Süd-Begriff soll gelöst aus seiner geograp hischen Verortung verstanden werden. „Nord-Süd-
Beziehungen“,  die sich auf vielfältige Weise für eine gerechtere Weltordn ung einsetzen , existieren 
weltweit.

 entwicklungspolitisches Engagement von Einzelpersonen sowie von öffentlichen 
und privaten Institutionen, wie Vereinen, Schu len, Betrieben , usw.  in der Stadt Mün s- 
ter repräsentativ hervorz uheben,  
 besonders gute Beispiele von Engagement in kommunal er Entwicklungszusamme n- 
arbeit öffentlichkeitswirksam da rzustellen,  
 die Öffentlichkeit auf die Vielfalt unterschiedlich er Ansätze der entwicklungspolit i- 
schen Initi ativen aufmerksam zu machen.  
 
2.2  Ein besonderes Augenmerk bei der Preiszuerkennung ist zu richten auf   
2. Das Preisgericht soll besonders achten auf: 
 
 die Zukunftsfähigkeit der Projekte,  
 die Dauer und Beständigkeit ehrenamtlichen Engagem ents, 
 die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen, 
 
 den motivierenden und bewusstseinsbildenden Charak ter der Projekte bzw. Aktionen  
 
Bei der Urteilsfindung ist nicht die Anzahl der beachteten Aspekte, sondern insbesond 
e- 
re auch die Qualitä t der Einlösung einzelner Kriterien zu berücksichti gen.  Wichtig ist die 
Qualität der Umsetzung, die Anzahl der erfüllten Aspekte ist zweitrangig. 
 
3. Bewerber 
Der Preis kann an jede natürliche oder juristische Person, Personengruppe, Arbeitsgemein- 
schaft, Initiative oder Institution verliehen werde n, die ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsschwer- 
punkt bzw.  oder  ihre Geschäftsniederlassung in Münster hat. 
 
4. Bewerbungen 
Kandidatinnen und  Kandidaten können sich selbst bewerben oder können für eine Bewerbung  
vorgeschlagen werden.  
 
Die Aussagen der Bewerbungsunterlagen sollen für ei ne breitere Öffentlichkeit verständlich 
sein. Sie sollen auch Auskunft geben über die Motiv ation und Arbeitsweise sowie über die Ar- 
beitsschwerpunkte der Kandidatinnen und Kandidaten. 
 
Bewerbungsunterlagen sind bei der Stadt Münster, Am t des Rates und des Oberbürgermeis- 
ters, Geschäftsstelle des Beirates für kommunale En twicklungszusammenarbeit, 48127 Müns- 
ter, schriftlich einzureichen. Von dort werden sie an das Preisgericht weitergeleitet. Der Beir at 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit legt den T ermin zur Abgabe der Bewe r- 
bung sunterlagen fest.  
 
5. Preisgericht 
Das Preisgericht besteht aus fünf unabhängigen Pers onen aus dem  des  öffentlichen Leben s, 
wobei ein Mitglied des Preisgerichtes dem Beirat fü r kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
angehören sollte. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie zwei stellvertretende Preisrichter/innen werden vom Bei- 
rat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vorges chlagen und vom Hauptausschuss be- 
rufen.  
 
Die bürger:sinn:stiftung ist berechtigt, einen weit eren Preisrichter oder eine Preisrichterin zu 
benennen. 
 
Die Namen der Mitglieder des Preisgerichts und ihre r Stellvertreter/innen werden mit der Aus- 
lobung des Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Preises  öffentlich bekannt gegeben. 
 
Die Mitglieder des Preisgerichts und von ihnen vertretene Institutionen sowie ihre Stellvertr e- 
ter/innen  können nicht ausgezeichnet werden. 
 
6. Preisgerichtsverfahren

Anlage 1 zur Vorlage V/0686/2011 
 
Die Preisträger werden vom Preisgericht in nichtöff entlicher Sitzung ermittelt. Das Preisgericht 
entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise im Rahm en der zur Verfügung stehenden Preis- 
summe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindesten s vier Mitglieder anwesend sind. Die Stell- 
vertreter/innen sollen an den Sitzungen beratend mi t teilnehmen, sind aber nicht stimmberech- 
tigt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Verfahrens tritt ein/e Stellvertre- 
ter/in an seine/ ihre Stelle. Das Preisgericht wähl t aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie 
eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. 
 
Zur Entscheidung über die Preisvergabe genügt die e infache Stimmenmehrheit. Über den Be- 
schluss fertigt das Preisgericht ein Protokoll an, das von allen anwesenden Mitgliedern zu un- 
terzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entsch eidung des Preisgerichts zu begründen. Im 
Falle einer Aufteilung der Preissumme ist die Höhe des auf jede/n Preisträger/in entfallenden 
Anteils gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Preises nicht möglich sei n, ist 
au ch dies im Protokoll mit einer Begründung festzuha lten .  
 
7. Die  Preisverleihung 
Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde  Preisverleihung  nimmt der/ die 
Oberbürgermeister/in oder sein/e bzw. ihr/e Stellve rtreter/in im Rahmen einer öffentlichen Ver- 
anstaltung vor. Bei der Preisverleihung teilt das P reisgericht seine Entscheidung und deren 
Begründung mit.  
 
Die preisgekrönten Arbeiten und die Namen der Preis träger/innen werden dem Rat bekannt 
gegeben und in der Presse der Öffentlichkeit vorges tellt. All e Die dem Preisgericht zur Ent- 
scheidung eingereichten Bewerbungen werden öffentli ch ausgestellt, um der Öffentlichkeit 
beispielhaft Einblick in die Bandbreite kommunaler Entwicklungszusammenarbeit zu 
geben , sofern der Bewerber/ die Bewerberin dies wünscht. 
 
 
 
Hinweis :
 Sofern Bewerber/innen ihre Arbeiten ausstellen möc hten, ist Bewerbungsunterl a- 
gen sollen so aufbereitet sein, dass sie öffentlich  ausgestellt werden können. Näheres r e- 
gelt  das Merkblatt „Gestaltung der Bewerbungsunterlagen“ zu beachten.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0686/2011
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37