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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Baubeschluss für den Neubau des Anschlusses der Militärringstraße/Stolberger Straße, des Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße, für die Umgestaltung der Anschlüsse d. Militärringstraße

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/1202/2026 vom 02.07.2026

Stand: Am 02.07.2026 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 01.07.2026 AN/1202/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu 3070/2025 "Baubeschluss für den Neubau des Anschlusses der Militärringstraße/Stolberger Straße, des Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße, für die Umgestaltung der Anschlüsse d. Militärringstraße /Aachener Straße und Militärringstr./Alter Militärring sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße/Anbindung Militärringstraße" Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 02.07.2026 zu setzen: Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt 4 ergänzt: 4. Vor der Vergabe der Bauleistungen legt die Verwaltung dem Rat eine ergänzende Beschlussvorlage vor, die folgende Punkte beinhaltet: a) Aktualisierte Verkehrsprognose Die Verwaltung legt eine auf aktuellen Verkehrserhebungen basierende Verkehrsprognose ein- schließlich eines Nachweises vor, dass die geplanten Knotenpunkte auch für den maßgeblichen zu- künftigen Prognosezeitraum leistungsfähig sind. Dabei ist insbesondere darzustellen, inwieweit sich - 2 - die seit den ursprünglichen Verkehrserhebungen eingetretenen Entwicklungen auf die Planung aus- wirken. b) Überarbeitete Kostenberechnung Die Verwaltung legt eine vollständig überarbeitete und nachvollziehbare Kostenberechnung vor. Diese hat insbesondere sämtliche bislang nicht berücksichtigten Kostenpositionen – insbesondere für weitere Baugrunduntersuchungen, provisorische Verkehrsanlagen während der Bauzeit, mögliche Entschädigungszahlungen sowie weitere aus der Ausführungsplanung resultierende Kosten – zu er- fassen und gesondert auszuweisen. c) Darstellung der Kostenabweichungen Die Verwaltung erläutert die vom Rechnungsprüfungsamt festgestellten Abweichungen zwischen der von der Verwaltung vorgelegten Kostenberechnung und der durch das Rechnungsprüfungsamt vor- genommenen Neuzuordnung der Kostenpositionen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Maßnahme. d) Begründung des Risikozuschlags Der in der Kostenberechnung enthaltene Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ ist anhand einer nach- vollziehbaren Risikoanalyse zu begründen. Die zugrunde gelegten Projektrisiken sind einzeln darzu- stellen und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihrer finanziellen Auswirkungen zu be- werten. e) Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes Die Verwaltung nimmt zu sämtlichen fachlichen Empfehlungen und Feststellungen des Rechnungs- prüfungsamtes Stellung und legt dar, in welcher Weise diese bei der weiteren Planung und Umset- zung der Maßnahme berücksichtigt werden. Begründung: Erfolgt mündlich Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2026

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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