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AN/1202/2026

Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Baubeschluss für den Neubau des Anschlusses der Militärringstraße/Stolberger Straße, des Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße, für die Umgestaltung der Anschlüsse d. Militärringstraße

AfD Änderungsantrag nach § 13 02.07.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026

AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13

3289 Zeichen

An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:  01.07.2026 
AN/1202/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu 3070/2025 "Baubeschluss für den Neubau des 
Anschlusses der Militärringstraße/Stolberger Straße, des Kreisverkehrsplatzes Stolberger 
Straße/Wendelinstraße/Vitalisstraße, für die Umgestaltung der Anschlüsse d. 
Militärringstraße /Aachener Straße und Militärringstr./Alter Militärring sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger 
Straße/Anbindung Militärringstraße" 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Rates der Stadt Köln am 02.07.2026 zu setzen: 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt 4 ergänzt: 
 
4.  Vor der Vergabe der Bauleistungen legt die Verwaltung dem Rat eine ergänzende Beschlussvorlage vor, 
die folgende Punkte beinhaltet: 
a) Aktualisierte Verkehrsprognose 
Die Verwaltung legt eine auf aktuellen Verkehrserhebungen basierende Verkehrsprognose ein-
schließlich eines Nachweises vor, dass die geplanten Knotenpunkte auch für den maßgeblichen zu-
künftigen Prognosezeitraum leistungsfähig sind. Dabei ist insbesondere darzustellen, inwieweit sich

- 2 - 
 
die seit den ursprünglichen Verkehrserhebungen eingetretenen Entwicklungen auf die Planung aus-
wirken.  
b) Überarbeitete Kostenberechnung 
Die Verwaltung legt eine vollständig überarbeitete und nachvollziehbare Kostenberechnung vor. 
Diese hat insbesondere sämtliche bislang nicht berücksichtigten Kostenpositionen – insbesondere für 
weitere Baugrunduntersuchungen, provisorische Verkehrsanlagen während der Bauzeit, mögliche 
Entschädigungszahlungen sowie weitere aus der Ausführungsplanung resultierende Kosten – zu er-
fassen und gesondert auszuweisen. 
c) Darstellung der Kostenabweichungen 
Die Verwaltung erläutert die vom Rechnungsprüfungsamt festgestellten Abweichungen zwischen der 
von der Verwaltung vorgelegten Kostenberechnung und der durch das Rechnungsprüfungsamt vor-
genommenen Neuzuordnung der Kostenpositionen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen 
auf die Gesamtkosten der Maßnahme. 
d) Begründung des Risikozuschlags 
Der in der Kostenberechnung enthaltene Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ ist anhand einer nach-
vollziehbaren Risikoanalyse zu begründen. Die zugrunde gelegten Projektrisiken sind einzeln darzu-
stellen und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihrer finanziellen Auswirkungen zu be-
werten. 
e) Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes 
Die Verwaltung nimmt zu sämtlichen fachlichen Empfehlungen und Feststellungen des Rechnungs-
prüfungsamtes Stellung und legt dar, in welcher Weise diese bei der weiteren Planung und Umset-
zung der Maßnahme berücksichtigt werden. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1202/2026
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
02.07.2026
Erstellt
01.07.2026 19:29