2021/0132
Neuwahl der Mitglieder der Schulkommission
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2021/0132
2945 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.06.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0132
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder der Schulkommission
Vorlage vom: 11.05.2021
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder der Schulkommission zu wählen.
Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat ist durch den Oberbürgermeister kraft Amtes oder ein von ihm bestimmte/n
Vertreter*in sowie von 3 weiteren Magistratsmitgliedern in der Kommission vertreten. Der
Magistrat wählt die 3 weiteren Vertreter*innen aus seiner Mitte nach den Grundsä tzen der
Verhältniswahl und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2 und 3 an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre
Vertreter*innen in die Kommission.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich sachkundige
Einwohner*innen in die Kommission.
- 2 -
Anlagen: Übersicht Schulkommission Stand 12.05.2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2021
Die Schulkommission setzt sich wie folgt zusammen:
1. Oberbürgermeister kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied .
2. 3 weitere Magistratsmitglieder
-Listenwahl inklusive Stellvertrete r*innen-
3. 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
-Listenwahl inklusive Stellvertreter*innen
4. Mehrere Sachkundige Einwohner*innen
-Hierzu wird durch das zuständige Fachamt (Schulamt) der
Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Liste vorgelegt.
Zu 2. und 3.:
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker
zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft
werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.
Gemäß § 13 Hess. Gl eichberechtigungsgesetz und dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 sollen die kommunalen Gremien möglichst
paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei der
Aufstellung der Wahllisten hierauf ein besond eres Augenmerk zu legen.
Darmstadt, den 11.05.2021
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
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Punkt 27: Neuwahl der Mitglieder der Schulkommission (V-Nr. 2021/0132) Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne, CDU und Volt - 36 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 19 Stimmen Liste 3 – Vorschlag FDP - 8 Stimmen Liste 4 – Vorschlag UWIGA/WGD - 3 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Sitzverteilung: Liste 1 erhält 3 Sitze Liste 2 erhält 1 Sitz Aufgrund der Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz erhält die Liste 1 automatisch die Mehrheit der Plätze, da auf sie die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen entfiel. Gewählt sind: Mitglied Stellvertretung Stadtv. Ulrike Rüger Stadtv. Jürgen Barth Stadtv. Stella Stegmann Stadtv. Dr. Annette Brunert Stadtv. Dr. Jürgen Deicke Stadtv.V. Yücel Akdeniz Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0132
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00