mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beendung der Schürfarbeiten am Denkmal Bahnhof Belvedere

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0236/2017 vom 06.02.2017

Stand: Am 06.02.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion,

    PDF

    Herunterladen: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion,

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke Wolfram Rother / FDP Rolf Kremers / FWK in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf An die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln 05.02. 2017 Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie folgenden DRINGLICHKEITSANTRAG auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 06.02. 2017 zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, die stattfindenden Schürfarbeiten am Denkmal Bahnhof Belvedere sofort zu beenden. Aufgrund der schon stattgefundenen Hauptschürfung kann der Gutachter bereits jetzt die Aussage treffen, dass zwei statisch relevante, unter die Baukonstruktion gewachsene Ankerwurzeln nicht gekappt werden können. Weitergehende Arbeiten im Wintergarten lassen befürchten, dass das Denkmal weiter gefährdet wird. Begründung: Bei der Anlage der Schürfen wurde gegen die ausdrückliche Anweisung des Statikers, dass die Fundamentunterkanten nicht untergraben werden dürfen, verstoßen. Dadurch ist ein neuer Riss im Fundament der Treppenhausaußenwand entstanden. Es ist für die Bezirksvertretung Lindenthal nicht nachvollziehbar, dass tiefer als die Fundamentunterkante des bundesweit bedeutenden Denkmals gegraben wird ohne Rücksicht auf schädliche Folgen für das Denkmal. Das Denkmalschutzgesetz NW untersagt ausdrücklich die Gefährdung von Denkmälern. Begründung der Dringlichkeit: Der Riss im Gebäudefundament wurde bei einem Ortstermin am 05.02.2017 von Vertrauenspersonen in Augenschein genommen. Es ist sofortiges Handeln erforderlich. gez Horst Nettesheim gez Roland Schüler gez Friedhelm Hilgers CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke gez Wolfram Rother / FDP gez Rolf Kremers / FWK

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz