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Gaststatus mit Rederecht im Jugendhilfeausschuss für die Bezirksschüler*innenvertretung Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 2058/2021 vom 31.05.2021

Stand: Am 15.06.2021 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2058/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gaststatus mit Rederecht im Jugendhilfeausschuss für die Bezirksschüler*Innenvertretung der Stadt Köln Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt, die Bezirksschüler*Innenvertretung der Stadt Köln ab sofort und bis zum Ende der Wahlperiode zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einzuladen sowie ihr ein Rederecht für den öffentlichen Teil der Sitzungen einzuräumen. Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksschüler*Innenvertretung der Stadt Köln bittet um ein Gast- und Rederecht im Jugendhil- feausschuss, um sich in die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen sowie mit Anregun- gen für die Weiterentwicklung der Themen der Jugendhilfe einzubringen. Dieses Engagement sollte im Sinne der Kinder- und Jugendpartizipation unbedingt gefördert werden. Auch wenn die Bezirks- schüler*Innenvertretung in erster Linie für die Belange von Schulthemen zuständig ist, so ist sie auch eine demokratisch gewählte Form der Jugendvertretung auf gesamtstädtischer Ebene, die Perspekti- ven der Kinder- und Jugendlichen in die Arbeit des Jugendhilfeausschusses einbringen kann. Insbe- sondere vor dem Hintergrund der Kinder- und Jugend-Partizipationsdebatte auf kommunaler Ebene sollte daher eine Möglichkeit der Beteiligung geschaffen werden. Dringlichkeitsbegründung: Damit die Bezirksschüler*Innenvertretung für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach der Sommerpause eingeladen werden kann, ist eine diesbezügliche Entscheidung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.06.2021 erforderlich.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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