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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die FRAKTION aus der Sitzung des Verkehrsauschusses vom 22.08.2023 (Sessionnummer AN/1347/2023) betreffend "Fahrgastzahlen der KVB"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2845/2023 vom 28.09.2023
Stand: Am 21.11.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 28.09.2023 2845/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die FRAKTION aus der Sitzung des Verkehrsauschusses vom 22.08.2023 (Sessionnummer AN/1347/2023) betreffend "Fahrgastzahlen der KVB" Die Fraktion Die FRAKTION bittet um die Beantwortung folgender Frage: „In ihrer Fahrgastbilanz 2022 berichtet die KVB von 236,1 Millionen Menschen, die im Jahr 2022 mit Bussen und Bahnen der KVB unterwegs waren. Eine sehr beeindruckende Zahl, aber dennoch eine, mit einem offenen Fragezeichen. Wie kommt die KVB eigentlich auf diese Zahl? Wird in Bussen und Bahnen mitgezählt, wenn jemand einsteigt? Oder zählen die Fah- rer*innen das mit? Oder gibt es eigenes Personal, welches dies erhebt (und dann hochrech- net)? Oder setzt die KVB bereits auf hochmoderne Technik aka künstliche Intelligenz, zur Er- fassung? Und: Was ist ein Fahrgast überhaupt? Ist diese*r ein Tarif-Beförderungsfall oder ein Unternehmens-Beförderungsfall oder sogar ein Linien-Beförderungsfall? Daher würden wir gerne wissen: 1. Nach welcher Methodik erhebt/errechnet die KVB die jährlich kommunizierten Fahr- gastzahlen?“ Antwort der Verwaltung Zu 1.: Die Fahrgastzahlen der KVB werden genauso wie in anderen Städten in Deutschland anhand einer vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen herausgegebenen Hand- reichung ermittelt. Grundlage sind die Ticketverkäufe (Stückzahlen pro Monatsticket usw.) der verschiedenen Verkehrsunternehmen. Dabei werden auf der Basis von Marktforschungen je nach Raumstruktur (Großstadt, Region oder ländlicher Raum) un- terschiedliche Nutzungshäufigkeiten je Ticket definiert. Beispielsweise werden hierbei in Großstädten 51 Fahrten pro Monatsticket festgelegt. Die jeweilige Fahrtanzahl wird dann mit den jeweils verkauften Stückzahlen des entsprechenden Tickets multipliziert, um bundesweit vergleichbare Auswertungen zu ermöglichen. Gez. Egerer
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