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Öffentlicher Freiraum Deutzer Hafen - Beantwortung einer mündlichen Anfage aus dem Jugendhilfeausschuss

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0104/2025 vom 06.02.2025

Stand: Am 25.03.2025 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/615 Vorlagen-Nummer 06.02.2025 0104/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.03.2025 Öffentlicher Freiraum Deutzer Hafen - Beantwortung einer mündlichen Anfage aus dem Jugendhilfeausschuss vom 03.12.2024 durch Frau Passavanti, Sachkundige Einwohnerin, zum Thema Barrierefreiheit In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.12.2024 wurde unter TOP 4.2 die Vorlage 3233/2024, Baubeschluss öffentlicher Freiraum Deutzer Hafen Köln, hier: Promenade, Parks und Plätze vorberaten. Im Rahmen dieser Sitzung hat Frau Passavanti die Frage gestellt, ob im Bereich der Treppen Alternativflächen angedacht worden seien, wo eine Rampe installiert werden könne, um beispielsweise Personen mit Kinderwagen den Zugang zur anderen Ebene zu ermöglichen. Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt: Der Planung des öffentlichen Freiraums Deutzer Hafen liegt ein umfassendes Konzept zur Barrierefreiheit zugrunde. Die Planung wurde von Anfang an durch eine Fachpla- nerin für barrierefreies Bauen begleitet und der Prozess durch das Amt für Integration und Vielfalt und im Büro der Behindertenbeauftragten intensiv begleitet. Einzelsituatio- nen wurden zusätzlich mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln abgestimmt. Grundsätzlich sind sämtliche wesentlichen Wegeverbindungen barrierefrei geplant– es gibt also zu Stufenanlagen stets eine barrierefreie Alternative. Diese Wegeverbin- dungen sind in der Planung oftmals an ihrer nicht linearen Wegeführung zu erkennen, die zur Bewältigung der Höhenunterschiede im Gelände bei geringer Steigung nötig ist. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 25.03.2025

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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