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2020/0001

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main'

Magistratsvorlage 06.01.2020

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366 Zeichen

Punkt 9: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs 
im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" 
 (V-Nr. 2020/0001) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP und UWIGA  
Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.

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345 Zeichen

Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs 
im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" 
 (V-Nr. 2020/0001) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA  
Stimmenthaltung: UFFBASSE und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

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348 Zeichen

Punkt 5: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs 
im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" 
 (V-Nr. 2020/0001) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage        
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA

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9317 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.01.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 68 
IV 20 
V 56 67 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0001 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
11 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 068-003-1000 Investitionsnummer: 20068-9100 
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Verlegung und Verbreiterung des Geh - und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im 
Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“  
 
Vorlage vom: 06.01.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ 
Rhein Main“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 380.000 Euro wird zugestimmt. 
 
2. Der Magistrat stimmt der Fällung  von einem Baum im Zuge der Verlegung  und 
Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“  zu.

- 3 - 
 
Anlagen: Lageplan 
Kostenschätzung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Januar 2020 
 
Ausgangslage und Notwendigkeit der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs 
 
Der bestehende Geh- und Radweg, der westlich des Zweifalltorwegs in der Grünanlage 
parallel zur Rheinstraße verläuft, muss im Bereich der Haltestelle „TZ  Rhein Main“ baulich 
verändert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bau der Fuß - und Radwegbrücke 
über die Rheinstraße (siehe Vorlagen -Nr. 2015/0440, 2017/0293, 2018/0040, 2018/0348, 
2019/0033 sowie 2019/0194). Die nördliche Rampe der Brücke wird den bestehenden 
Radweg in zu geringer Höhe überqueren, sodass eine leicht geänderte /Führung und 
Tieferlegung des Geh- und Radwegs unausweichlich ist.  
 
Der betroffene Geh- und Radweg stellt insbesondere für den Radverkehr eine bedeutsame 
Verbindung in Ost-West-Richtung zwischen den Städten Darmstadt und Griesheim dar. Als 
Bestandteil des Darmstädter Radh auptroutennetzes sowie der Radwand er-Hauptrouten 
(Radwanderweg 20) ist diese Wegebeziehung ein bedeutungsvolles Netzelement  für den 
Alltags- sowie Freizeitverkehr und demzufolge unersetzlich . Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt strebt eine Steigerung des Radv erkehrsanteils von derzeit 17  % auf 30 % an. 
Dafür sind durchgehende Netze sowie attraktive Verbindungen für Pendelnde in den Umkreis 
von zentraler Bedeutung - auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.  
 
Die bisherige Höhenlage des Bestandswegs steht  in Konflikt mit dem zukünftigen 
Brückenbauwerk. Der Bestandsweg wäre somit nicht mehr nutzbar. Für die 
Aufrechterhaltung der Verbindung in Ost -West-Richtung wurden verschiedene Varianten zur 
Trassenführung, unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenhei ten (Baumbestand, 
Straßenbahntrasse, Haltestellenbereich, Brückenbauwerk, bestehendes Wegenetz etc.) sowie 
der künftig veränderten Rahmenbedingungen, untersucht.  Hauptaugenmerk lag dabei auf der  
Minimierung der Eingriffe in die Grünfläche sowie den vorhand enen Baumbestand. 
 
Für den Planungsbereich wurden für insgesamt vier verschiedene Varianten der Geh - und 
Radwegführung Vorplanungen erarbeitet und verglichen. Bei allen vier Varianten müssen  
Bäume gefällt werden. Jedoch stellt ausschließlich die  hier zum Beschluss vorliegende 
Variante eine sichere Wegeverbindung mit möglichst wenig verkehrlichen Konfliktbereichen 
dar. Geprüft und vor allem aus Sicherheitsgründen verworfen , wurden folgende drei 
Varianten:  
a) Führung des Geh- und Radwegs niveaugleich paralle l zur Bahnsteigkante der Haltestelle 
"TZ Rhein Main". Diese hätte zur Folge, dass ein zukünftiger fest eingeplanter barrierefreie 
Ausbau der Haltestelle nicht mehr möglich wäre und Konfliktflächen insbesondere zwischen 
Straßenbahnfahrgästen und Radfahrenden geschaffen würden;  
b) Führung des Geh- und Radwegs in einem weiten Bogen vom Mozartturm zum Auf - und 
Abfahrtsbereich am Fuß der Rampe der neuen Fuß- und Radwegbrücke und von dort wieder 
in einem Bogen zurück auf den Bestandsweg. Diese Var iante hätte zur Folge, dass ein 
Konfliktpunkt zwischen dem Verkehr in Ost -West-Richtung und dem in Nord-Süd-Richtung 
geschaffen und zudem eine unattraktive Umwege -Verbindung entstehen würde;  
c) Führung des Geh- und Radwegs mit großem Verschwenk nach Norden zwischen 
Brückenpfeiler und Erdrampe. Da auch diese Variante nicht ohne Baumfällungen auskommt, 
stellt sie wegen der schlechten Sichtbeziehungen keine bessere Alternative der zum 
Beschluss stehenden Vorzugstrasse dar.  
 
Ausschließlich die zum Beschluss stehende Variante erfüllt somit die Zielsetzungen eines 
möglichst geringen Eingriffs in den Baumbestand bzw. in Brutbäume des Heldbocks bei

- 5 - 
einer zugleich verträglichen  und möglichst verkehrssicheren Abwicklung der Fuß - und 
Radverkehrsströme durch eine weitest gehende Entm ischung der Wegeverbindungen zur 
Haltestelle, zur Brücke sowie in Ost -West-Richtung (Darmstadt Innenstadt - Griesheim). 
Um künftig unter der Fuß- und Radwegbrücke durchfahren zu können, muss der Geh- und 
Radweg in einer zum Bestand tieferen Höhenlage und mit einem geringen Verschwenk nach 
Süden im Bereich der Brückenpfeiler errichtet werden. Dabei bleibt die Führung weiterhin 
getrennt vom Haltestellenbereich, um Konflikte insbesondere zwischen Radfahrenden in Ost -
West-Richtung und Fahrgästen zu vermeiden. U m ausreichende Sichtverhältnisse für zu Fuß 
Gehende und Radfahrende zu gewährleisten, wird die Verbreiterung des Geh - und Radwegs 
auf vier Meter zwingend erforderlich. Dem Fuß - und Radverkehr kann dadurch über die 
bislang vorhandene Mindestbreite hinaus Ra um gegeben werden, was zugleich die 
Attraktivität der Wegebeziehung steigert.  
 
Für die neue Trassenführung des Geh - und Radwegs wird die Fällung eines vom geschützten 
Heldbock besiedelten Baums (Baumkataster -Nr. 9) notwendig. Ein weiterer Verschwenk der 
Wegeführung zum Schutze des Brutbaums ist aufgrund der Brückenfundamente nicht 
möglich. Nach artenschutzrechtlicher Prüfung wird durch die Fällung der Eiche eine 
potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte aus der Natur entnommen (Verbotsbestand nach 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Deshalb wird eine Befreiung nach §  67 BNatSchG durch die Untere 
Naturschutzbehörde erforderlich. Nach Abwägen der öffentlichen Belange - Führung 
Radverkehr und Artenschutz - kommt die Untere Naturschutzbehörde zum Ergebnis, dass 
eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilt wird. Es bestehen Bedenken, da die Erhaltung der 
örtlichen Population gefährdet wird. Da die Erhaltung der Art in Hessen aber unabhängig 
vom Ort ist, wird der Aufbau einer Population an einem Ersatzstandort gefordert (Eichen - 
und Akazienwäldchen). Mit dem zustimmenden Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde 
sind u.a. Maßnahmen wie Ersatzpflanzungen und eine ökologische Baubegleitung für die 
geschützte Art festgelegt.  
 
Bedingt durch die zum Bestand  tiefere Höhenlage des neuen Geh - und Radwegs muss zudem 
die Trassenführung verschiedener Leitungsträger (Gas, Wasser, Telekommunikation) 
angepasst werden, da deren Leitungen direkt unter dem bestehenden Radweg liegen. 
Während für die Telekommunikationslei tungen eine partielle Umlegung genügt (im Bereich 
der Stützbauwerke), müssen die Gas - und Wasserleitung großräumiger  umgelegt werden  
(Abschnittslänge: ca. 100 m). Die Arbeiten zur Umlegung der Gas - und Wasserleitung 
erfolgen ebenfalls unter einer ökologis chen Baubegleitung. 
 
Damit der neue Geh- und Radweg in tiefergelegter Trasse nach Beendigung der 
Brückenbauarbeiten errichtet werden kann, müssen bereits jetzt - während der 
Brückenbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen zählen die 
Errichtung von L-förmigen Stützbauwerken im Bereich der Brückenfundamente, die 
Umlegung der verschiedenen Leitungen (Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie die Fällung 
des Baums Nr. 9, jeweils unter ökologischer Baubegleitung. Um einen reibungsfreien 
Bauablauf des Brückenbauwerks sicherzustellen, muss der Baum bis Ende Januar 2020 
gefällt werden.  
 
Die Verkehrsführung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt gemäß der Umleitungsplanung für die 
Errichtung der Fuß- und Radwegbrücke großräumig.  
 
Maßnahmenkosten und Finanzierung

Gemäß der aktuellen Kostenschätzung (siehe Anlage) belaufen sich die Kosten für die 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs auf rund 380.000 Euro. 
 
Die nötigen Haushaltsmittel werden aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4, 
Investitions-Nr. 20068-9100, Kostenstelle 068-003-1000 zur Verfügung gestellt.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Erschließungsbeitragspflicht.  
 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
        i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  Jochen Partsch 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer Oberbürgermeister

2020/0001

9298 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.01.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0001 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  068-003-1000 Investitionsnummer:  20068-9100 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Verlegung und Verbreiterung des Geh - und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im 
Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“  
 
Vorlage vom: 06.01.2020 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Verlegung und Verbreiterung  des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ 
Rhein Main“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 380.000 Euro wird zugestimmt . 
 
2. Der Magistrat stimmt der Fällung  von einem Baum im Zuge der Verlegung  und 
Verbreiterung  des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“  zu. 
 
 
Anlagen: Lageplan 
Kostenschätzung

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Januar 2020  
 
Ausgangslage und Notwendigkeit der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs 
 
Der bestehende Geh - und Radweg, der westlich des Zweifalltorwegs in der Grünanlage 
parallel zur Rheinstraße verläuft, muss im Bereich der Haltestelle „TZ  Rhein Main“ baulich 
verändert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bau der Fuß - und Radwegbrücke 
über die Rheinstraße ( siehe Vorlagen-Nr. 2015/0440, 2017/0293, 2018/0040, 2018/0348, 
2019/0033 sowie 2019/0194). Die nördliche Rampe der Brücke wird den bestehenden 
Radweg in zu geringer Höhe überqueren, sodass eine leicht geänderte /Führung und 
Tieferlegung des Geh - und Radwegs unausweichlich ist.  
 
Der betroffene  Geh- und Radweg stellt insbesondere für den Radverkehr eine bedeutsame 
Verbindung in Ost -West-Richtung zwischen den Städten Darmstadt und Griesheim dar. Als 
Bestandteil des Darmstädter Radhauptroutennetzes sowie der Radwand er-Hauptrouten 
(Radwanderweg  20) ist diese Wegebeziehung ein bedeutungsvolles Netzelement  für den 
Alltags- sowie Freizeitverkehr und demzufolge unersetzlich . Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt strebt eine Ste igerung des Radverkehrsanteils von derzeit 17  % auf 30 % an. 
Dafür sind durchgehende Netze sowie attraktive Verbindungen für Pendelnde in den Umkreis 
von zentraler Bedeutung - auch aus Gründen des Umwelt - und Klimaschutzes.  
 
Die bisherige Höhenlage des Be standswegs steht in Konflikt mit dem zukünftigen 
Brückenbauwerk. Der Bestandsweg wäre somit nicht mehr nutzbar. Für die 
Aufrechterhaltung der Verbindung in Ost -West-Richtung wurden verschiedene Varianten zur 
Trassenführung, unter Berücksichtigung der räuml ichen Gegebenheiten (Baumbestand, 
Straßenbahntrasse, Haltestellenbereich, Brückenbauwerk, bestehendes Wegenetz etc.) sowie 
der künftig veränderten Rahmenbedingungen, untersucht.  Hauptaugenmerk lag dabei auf der  
Minimierung der Eingriffe in die Grünfläche s owie den vorhandenen Baumbestand. 
 
Für den Planungsbereich wurden für insgesamt vier verschiedene Varianten der Geh - und 
Radwegführung Vorplanu ngen erarbeitet und verglichen. Bei allen vier Varianten müssen  
Bäume gefällt werden. Jedoch stellt ausschließlic h die hier zum Beschluss vorliegende 
Variante eine sichere Wegeverbindung mit möglichst wenig verkehrlichen Konfliktbereichen 
dar. Geprüft und vor allem aus Sicherheitsgründen verworfen , wurden folgende drei 
Varianten:  
a) Führung des Geh - und Radwegs nive augleich parallel zur Bahnsteig kante der Haltestelle 
"TZ Rhein Main". Diese hätte zur Folge, dass ein zukünftiger fest eingeplanter barrierefreie 
Ausbau der Haltestelle nicht mehr möglich wäre und Konfliktflächen insbesondere zwischen 
Straßenbahnfahrgästen und Radfahrenden geschaffen würden;  
b) Führung des Geh - und Radwegs in einem weit en Bogen vom Mozartturm zum Auf - und 
Abfahrtsbereich am Fuß der Rampe der neuen Fuß- und Radwegbrücke und von dort wieder 
in einem Bogen zurück auf den Bestandsweg. Diese Va riante hätte zur Folge, dass ein 
Konfliktpunkt zwischen dem Verkehr in Ost -West-Richtung und dem in Nord -Süd-Richtung 
geschaffen und zudem eine unattraktive Umwege -Verbindung entstehen würde;  
c) Führung des Geh - und Radwegs mit großem Verschwenk nach Nord en zwischen 
Brückenpfeiler und Erdrampe . Da auch diese Variante nicht ohne Baumfällungen auskommt, 
stellt sie wegen der schlechten Sichtbeziehungen keine bessere Alternative der zum 
Beschluss stehenden Vorzugstrasse dar.  
 
Ausschließlich die zum Beschluss stehende Variante erfüllt somit die Zielsetzungen eines 
möglichst geringen Eingriffs in den Baumbestand bzw. in Brutbäume des Heldbocks bei 
einer zugleich verträglichen  und möglichst verkehrssicheren Abwicklung der Fuß - und

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Radverkehrsströme durch eine wei test gehende Entmischung der Wegeverbindungen zur 
Haltestelle, zur Brücke sowie in Ost -West-Richtung (Darmstadt Innenstadt - Griesheim). 
Um künftig unter der Fuß - und Radwegbrücke durchfahren zu können, muss der Geh- und 
Radweg in einer zum Be stand tieferen Höhenlage und mit einem geringen Verschwenk nach 
Süden im Bereich der Brückenpfeiler errichtet werden. Dabei bleibt die Führung weiterhin 
getrennt vom Haltestellenbereich, um Konflikte insbesondere zwischen Radfahrenden in Ost -
West-Richtung und Fahrgäste n zu vermeiden. Um ausreichende Sichtverhältnisse für zu Fuß 
Gehende und Radfahrende zu gewährleisten, wird die Verbreiterung des Geh - und Radwegs 
auf vier Meter zwingend erforderlich. Dem Fuß - und Radverkehr kann dadurch über die 
bislang vorhandene Mindes tbreite hinaus Raum gegeben werden, was zugleich die 
Attraktivität der Wegebeziehung steigert.  
 
Für die neue Trassenführung des Geh - und Radwegs wird die Fällung eines vom geschützten 
Heldbock besiedelten Baums (Baumkataster -Nr. 9) notwendig. Ein weiterer Verschwenk der 
Wegeführung zum Schutze des Brutbaums ist aufgrund der Brückenfundamente nicht 
möglich. Nach artenschutzrechtlicher Prüfung wird durch die Fällung der Eiche eine 
potentielle Fortpflanzungs - und Ruhestätte aus der Natur entnommen (Verbotsbest and nach 
§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Deshalb wird eine Befreiung nach §  67 BNatSchG durch die Untere 
Naturschutzbehörde erforderlich. Nach Abwägen der öffentlichen Belange - Führung 
Radverkehr und Artenschutz - kommt die Untere Naturschutzbehörde zum Ergebnis, dass 
eine Befreiung nach §  67 BNatSchG erteilt wird . Es bestehen Bedenken, da die Erhaltung der 
örtlichen Population gefährdet wird. Da die Erhaltung der Art in Hessen aber unabhängig 
vom Ort ist, wird der Aufbau einer Population an einem Ersatzstandort ge fordert (Eichen - 
und Akazienwäldchen). Mit dem zustimmenden Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde 
sind u.a. Maßnahmen wie Ersatzpflanzungen und eine ökologische Baubegleitung für die 
geschützte Art  festgelegt.  
 
Bedingt durch die zum Bestand  tiefere Höhenlage des neuen Geh - und Radwegs muss zudem 
die Trassenführung verschiedener Leitungsträger (Gas, Wasser, Telekommunikation) 
angepasst werden, da deren Leitungen direkt unter dem bestehenden Radweg liegen. 
Während für die Telekommunikationsleitungen eine p artielle Umlegung genügt (im Bereich 
der Stützbauwerke), müssen die Gas - und Wasserleitung großräumiger  umgelegt werden  
(Abschnittslänge: ca. 100  m). Die Arbeiten zur Umlegung der Gas - und Wasserleitung 
erfolgen ebenfalls unter einer ökologischen Baubegleitung.  
 
Damit der neue Geh - und Radweg in tiefergelegter Trasse nach Beendigung der 
Brückenbauarbeiten errichtet werden kann, müssen bereits jetzt - während der 
Brückenbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen zählen die 
Errichtung von L-förmigen Stützbauwerken im Bereich der Brückenfundamente, die 
Umlegung der verschiedenen Leitungen (Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie die Fällung 
des Baums Nr. 9 , jeweils unter ökologischer Baubegleitung. Um einen reibungsfreien 
Bauablauf des Brückenbauwerks sicherzustellen, muss der Baum bis Ende Januar 2020 
gefällt werden.  
 
Die Verkehrsführung des Fuß - und Radverkehrs erfolgt gemäß der Umleitungsplanung für die 
Errichtung der Fuß - und Radwegbrücke großräumig.  
 
Maßnahmenkosten und Finanzierung 
 
Gemäß der aktuellen Kostenschätzung (siehe  Anlage) belaufen sich die Kosten für die 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs auf rund 3 80.000 Euro.

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Die nötigen Haushaltsmittel werden aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x 4, 
Investitions-Nr. 20068-9100, Kostenstelle 068 -003-1000 zur Verfügung gestellt.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Erschließungsbeitragspflicht.  
 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
        i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Jochen Partsch  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer  Oberbürgermeister

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Radwegeverlegung im Bereich des
Fuß- und Radwegbrückenneubaus über die Rheinstraße
Kostenschätzung 
Nr. Bezeichnung Menge Einheit EP (netto) GP (netto)
Neubau Straße, Gehweg, Radweg
1 Geh-/Radweg 430 m² 80,00 EUR   34.400,00 EUR   
2 ungebundene Wegedecke 50 m² 50,00 EUR   2.500,00 EUR   
3 Bäume und Wurzelstöcke roden 1 St. 750,00 EUR   750,00 EUR   
Rückbau Straße, Gehweg, Radweg
4 Geh-/Radweg 330 m² 25,00 EUR   8.250,00 EUR   
Erdbau
5 Erdbau (liefern und einbauen) 25 m³ 35,00 EUR   875,00 EUR   
6 Erdbau (abtragen und beseitigen) 500 m³ 30,00 EUR   15.000,00 EUR   
7 Suchschachtungen 5 m³ 85,00 EUR   425,00 EUR   
Ingenieurbauwerke
8 Stützwand 40 m 350,00 EUR   14.000,00 EUR   
Entwässerung
9 Mulden, unbefestigt 100 m 20,00 EUR   2.000,00 EUR   
Leitungsarbeiten
10 Beleuchtungsmasten 3 St. 1.500,00 EUR   4.500,00 EUR   
11 Leitungsumlegung Beleuchtung 85 m 200,00 EUR   17.000,00 EUR   
12 Leitungsumlegung Wasserversorgung DN 200/400 1 Psch. 60.000,00 EUR   60.000,00 EUR   
Begrünung
13 Grünflächen (Rasenansaat und Oberboden) 310 m² 20,00 EUR   6.200,00 EUR   
14 Baumneupflanzungen (inkl. Baumgrube) 2 St. 1.500,00 EUR   3.000,00 EUR   
15 Baumunterhaltung (Pflege und Bewässerung für 5 Jahre, pro Baum 
650,00 €/Jahr) 2 St. 3.250,00 EUR   6.500,00 EUR   
16 Zulage erschwerter Aushub (Wurzelbereich) 70 m³ 65,00 EUR   4.550,00 EUR   
Zwischensumme Baukosten 179.950,00 EUR   
zzgl. Baustelleneinrichtung (10 %) 17.995,00 EUR   
zzgl. Risikozuschlag (30 %) 53.985,00 EUR   
Gesamtsumme Baukosten (netto) 251.930,00 EUR   
weitere Kosten
17 Kampfmittelfreimessung 1000 m² 5,00 EUR   5.000,00 EUR   
18 Planungskosten 1 Psch. 50.000,00 EUR   50.000,00 EUR   
19 Vermessung / Vermarkung 1 Psch. 5.000,00 EUR   5.000,00 EUR   
20 ökologische Baubegleitung 1 Psch. 1.900,00 EUR   1.900,00 EUR   
Gesamtsumme Maßnahme (netto) 313.830,00 EUR   
zzgl. MWSt. (19 %) 59.627,70 EUR   
Gesamtsumme Maßnahme (brutto) 373.457,70 EUR   
Gesamtsumme Maßnahme (brutto, gerundet auf volle 10.000 EUR) 380.000,00 EUR   
Nicht Inhalt der Kostenschätzung sind 
- kontaminiertes Aushubmaterial
- ungeeigneter Baugrund
Seite 1 von 1

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1387 Zeichen

23.002.50
0.501.204.00
RQ 3
RQ 3
RQ 1
RQ 2RQ 1
RQ 2
0.501.704.00
0+023.412
R=22.500R=-22.500R=22.500
R=∞0+000.000R=-70.000R=∞R=∞R=-70.0000+043.733
0+104.517
R=-22.500R=∞0+063.2750+070.266R=∞R=22.5000+077.243
R=∞0+082.623R=-22.500R=22.5000+089.075R=∞R=-22.5000+095.534
R=∞ H = 0.000 m5.000 mh TS = 129.067km = 0+005.000h TS = 128.863-1.800 %
-4.074 %
h TS = 126.784
km = 0+000.000H = 100.000 m-1.800 %
-4.074 %5.000 m-6.000 %
T = 2.100
34.658 m
H = 120.000 m
T = 0.963
-6.000 %
f = 0.005
H = 100.000 m
-6.000 %34.658 m
km = 0+076.413
14.492 m
T = 7.200 km = 0+039.658T = 2.100f = 0.216 f = 0.022
H = 100.000 m
14.492 m
10.630 m -6.000 %
km = 0+093.887
22.263 mkm = 0+054.150h TS = 126.523f = 0.090 f = 0.022-0.701 %
22.263 m+6.000 %17.474 m
Ersatzhaltestelleh TS = 125.187H = 160.000 m
H=125.403m
+6.000 %17.474 m-0.701 %h TS = 126.235Zugang zur (Ersatz-) Haltestelle.Detailplanung im Zuge desHaltestellenumbausT = 5.361H = 0.000 m
10.630 mkm = 0+104.517h TS = 126.161
S=76.413 8.000
S=98.126H=126.202m
2.5%2.5%
0.0% 11.000
66.517
0.50
0.50
0.50
4.00 2.5%2.5%5.000
0.0%
0.50
2.5%60.5174.002.5%63.5171.00
2.5%98.510
2.500.50
2.50
1.78
0.50
0.50
0.501.40
4.000.500.50
0.50 1.100.500.60
0.501.200.50 Anschluss an Bestand
nachrichtliche Darstellungder Brückenzuwegung,separate Planung
Anschluss an Bestand,Querneigung unbekannt
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 DarmstadtDurth RoosConsultingGmbH

anlage 4

356 Zeichen

Punkt 6: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs 
im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" 
 (V-Nr. 2020/0001) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, UFFBASSE, Die Linke., FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (5)

TOP 11
TOP 9
TOP 5
TOP 6
TOP 15 zur Kenntnis

Orte (2)

  • Rheinstraße
  • Julius-Reiber-Straße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0001
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00