2020/0001
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main'
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Punkt 9: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" (V-Nr. 2020/0001) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, AfD, FDP und UWIGA Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.
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Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" (V-Nr. 2020/0001) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD, Die Linke., FDP und UWIGA Stimmenthaltung: UFFBASSE und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
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Punkt 5: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" (V-Nr. 2020/0001) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und UWIGA
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
08.01.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 66 68
IV 20
V 56 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0001
Magistratsbeschluss-Nr.
11
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 068-003-1000 Investitionsnummer: 20068-9100
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Verlegung und Verbreiterung des Geh - und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im
Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“
Vorlage vom: 06.01.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ
Rhein Main“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 380.000 Euro wird zugestimmt.
2. Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum im Zuge der Verlegung und
Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“ zu.
- 3 -
Anlagen: Lageplan
Kostenschätzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.01.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Januar 2020
Ausgangslage und Notwendigkeit der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs
Der bestehende Geh- und Radweg, der westlich des Zweifalltorwegs in der Grünanlage
parallel zur Rheinstraße verläuft, muss im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“ baulich
verändert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bau der Fuß - und Radwegbrücke
über die Rheinstraße (siehe Vorlagen -Nr. 2015/0440, 2017/0293, 2018/0040, 2018/0348,
2019/0033 sowie 2019/0194). Die nördliche Rampe der Brücke wird den bestehenden
Radweg in zu geringer Höhe überqueren, sodass eine leicht geänderte /Führung und
Tieferlegung des Geh- und Radwegs unausweichlich ist.
Der betroffene Geh- und Radweg stellt insbesondere für den Radverkehr eine bedeutsame
Verbindung in Ost-West-Richtung zwischen den Städten Darmstadt und Griesheim dar. Als
Bestandteil des Darmstädter Radh auptroutennetzes sowie der Radwand er-Hauptrouten
(Radwanderweg 20) ist diese Wegebeziehung ein bedeutungsvolles Netzelement für den
Alltags- sowie Freizeitverkehr und demzufolge unersetzlich . Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt strebt eine Steigerung des Radv erkehrsanteils von derzeit 17 % auf 30 % an.
Dafür sind durchgehende Netze sowie attraktive Verbindungen für Pendelnde in den Umkreis
von zentraler Bedeutung - auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.
Die bisherige Höhenlage des Bestandswegs steht in Konflikt mit dem zukünftigen
Brückenbauwerk. Der Bestandsweg wäre somit nicht mehr nutzbar. Für die
Aufrechterhaltung der Verbindung in Ost -West-Richtung wurden verschiedene Varianten zur
Trassenführung, unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenhei ten (Baumbestand,
Straßenbahntrasse, Haltestellenbereich, Brückenbauwerk, bestehendes Wegenetz etc.) sowie
der künftig veränderten Rahmenbedingungen, untersucht. Hauptaugenmerk lag dabei auf der
Minimierung der Eingriffe in die Grünfläche sowie den vorhand enen Baumbestand.
Für den Planungsbereich wurden für insgesamt vier verschiedene Varianten der Geh - und
Radwegführung Vorplanungen erarbeitet und verglichen. Bei allen vier Varianten müssen
Bäume gefällt werden. Jedoch stellt ausschließlich die hier zum Beschluss vorliegende
Variante eine sichere Wegeverbindung mit möglichst wenig verkehrlichen Konfliktbereichen
dar. Geprüft und vor allem aus Sicherheitsgründen verworfen , wurden folgende drei
Varianten:
a) Führung des Geh- und Radwegs niveaugleich paralle l zur Bahnsteigkante der Haltestelle
"TZ Rhein Main". Diese hätte zur Folge, dass ein zukünftiger fest eingeplanter barrierefreie
Ausbau der Haltestelle nicht mehr möglich wäre und Konfliktflächen insbesondere zwischen
Straßenbahnfahrgästen und Radfahrenden geschaffen würden;
b) Führung des Geh- und Radwegs in einem weiten Bogen vom Mozartturm zum Auf - und
Abfahrtsbereich am Fuß der Rampe der neuen Fuß- und Radwegbrücke und von dort wieder
in einem Bogen zurück auf den Bestandsweg. Diese Var iante hätte zur Folge, dass ein
Konfliktpunkt zwischen dem Verkehr in Ost -West-Richtung und dem in Nord-Süd-Richtung
geschaffen und zudem eine unattraktive Umwege -Verbindung entstehen würde;
c) Führung des Geh- und Radwegs mit großem Verschwenk nach Norden zwischen
Brückenpfeiler und Erdrampe. Da auch diese Variante nicht ohne Baumfällungen auskommt,
stellt sie wegen der schlechten Sichtbeziehungen keine bessere Alternative der zum
Beschluss stehenden Vorzugstrasse dar.
Ausschließlich die zum Beschluss stehende Variante erfüllt somit die Zielsetzungen eines
möglichst geringen Eingriffs in den Baumbestand bzw. in Brutbäume des Heldbocks bei
- 5 -
einer zugleich verträglichen und möglichst verkehrssicheren Abwicklung der Fuß - und
Radverkehrsströme durch eine weitest gehende Entm ischung der Wegeverbindungen zur
Haltestelle, zur Brücke sowie in Ost -West-Richtung (Darmstadt Innenstadt - Griesheim).
Um künftig unter der Fuß- und Radwegbrücke durchfahren zu können, muss der Geh- und
Radweg in einer zum Bestand tieferen Höhenlage und mit einem geringen Verschwenk nach
Süden im Bereich der Brückenpfeiler errichtet werden. Dabei bleibt die Führung weiterhin
getrennt vom Haltestellenbereich, um Konflikte insbesondere zwischen Radfahrenden in Ost -
West-Richtung und Fahrgästen zu vermeiden. U m ausreichende Sichtverhältnisse für zu Fuß
Gehende und Radfahrende zu gewährleisten, wird die Verbreiterung des Geh - und Radwegs
auf vier Meter zwingend erforderlich. Dem Fuß - und Radverkehr kann dadurch über die
bislang vorhandene Mindestbreite hinaus Ra um gegeben werden, was zugleich die
Attraktivität der Wegebeziehung steigert.
Für die neue Trassenführung des Geh - und Radwegs wird die Fällung eines vom geschützten
Heldbock besiedelten Baums (Baumkataster -Nr. 9) notwendig. Ein weiterer Verschwenk der
Wegeführung zum Schutze des Brutbaums ist aufgrund der Brückenfundamente nicht
möglich. Nach artenschutzrechtlicher Prüfung wird durch die Fällung der Eiche eine
potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte aus der Natur entnommen (Verbotsbestand nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Deshalb wird eine Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die Untere
Naturschutzbehörde erforderlich. Nach Abwägen der öffentlichen Belange - Führung
Radverkehr und Artenschutz - kommt die Untere Naturschutzbehörde zum Ergebnis, dass
eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilt wird. Es bestehen Bedenken, da die Erhaltung der
örtlichen Population gefährdet wird. Da die Erhaltung der Art in Hessen aber unabhängig
vom Ort ist, wird der Aufbau einer Population an einem Ersatzstandort gefordert (Eichen -
und Akazienwäldchen). Mit dem zustimmenden Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde
sind u.a. Maßnahmen wie Ersatzpflanzungen und eine ökologische Baubegleitung für die
geschützte Art festgelegt.
Bedingt durch die zum Bestand tiefere Höhenlage des neuen Geh - und Radwegs muss zudem
die Trassenführung verschiedener Leitungsträger (Gas, Wasser, Telekommunikation)
angepasst werden, da deren Leitungen direkt unter dem bestehenden Radweg liegen.
Während für die Telekommunikationslei tungen eine partielle Umlegung genügt (im Bereich
der Stützbauwerke), müssen die Gas - und Wasserleitung großräumiger umgelegt werden
(Abschnittslänge: ca. 100 m). Die Arbeiten zur Umlegung der Gas - und Wasserleitung
erfolgen ebenfalls unter einer ökologis chen Baubegleitung.
Damit der neue Geh- und Radweg in tiefergelegter Trasse nach Beendigung der
Brückenbauarbeiten errichtet werden kann, müssen bereits jetzt - während der
Brückenbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen zählen die
Errichtung von L-förmigen Stützbauwerken im Bereich der Brückenfundamente, die
Umlegung der verschiedenen Leitungen (Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie die Fällung
des Baums Nr. 9, jeweils unter ökologischer Baubegleitung. Um einen reibungsfreien
Bauablauf des Brückenbauwerks sicherzustellen, muss der Baum bis Ende Januar 2020
gefällt werden.
Die Verkehrsführung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt gemäß der Umleitungsplanung für die
Errichtung der Fuß- und Radwegbrücke großräumig.
Maßnahmenkosten und Finanzierung
Gemäß der aktuellen Kostenschätzung (siehe Anlage) belaufen sich die Kosten für die
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs auf rund 380.000 Euro.
Die nötigen Haushaltsmittel werden aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4,
Investitions-Nr. 20068-9100, Kostenstelle 068-003-1000 zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme unterliegt keiner Erschließungsbeitragspflicht.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Oberbürgermeister
2020/0001
9298 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.01.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0001
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 068-003-1000 Investitionsnummer: 20068-9100
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Verlegung und Verbreiterung des Geh - und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im
Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“
Vorlage vom: 06.01.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ
Rhein Main“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 380.000 Euro wird zugestimmt .
2. Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum im Zuge der Verlegung und
Verbreiterung des Geh- und Radwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“ zu.
Anlagen: Lageplan
Kostenschätzung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 06. Januar 2020
Ausgangslage und Notwendigkeit der Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs
Der bestehende Geh - und Radweg, der westlich des Zweifalltorwegs in der Grünanlage
parallel zur Rheinstraße verläuft, muss im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main“ baulich
verändert werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bau der Fuß - und Radwegbrücke
über die Rheinstraße ( siehe Vorlagen-Nr. 2015/0440, 2017/0293, 2018/0040, 2018/0348,
2019/0033 sowie 2019/0194). Die nördliche Rampe der Brücke wird den bestehenden
Radweg in zu geringer Höhe überqueren, sodass eine leicht geänderte /Führung und
Tieferlegung des Geh - und Radwegs unausweichlich ist.
Der betroffene Geh- und Radweg stellt insbesondere für den Radverkehr eine bedeutsame
Verbindung in Ost -West-Richtung zwischen den Städten Darmstadt und Griesheim dar. Als
Bestandteil des Darmstädter Radhauptroutennetzes sowie der Radwand er-Hauptrouten
(Radwanderweg 20) ist diese Wegebeziehung ein bedeutungsvolles Netzelement für den
Alltags- sowie Freizeitverkehr und demzufolge unersetzlich . Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt strebt eine Ste igerung des Radverkehrsanteils von derzeit 17 % auf 30 % an.
Dafür sind durchgehende Netze sowie attraktive Verbindungen für Pendelnde in den Umkreis
von zentraler Bedeutung - auch aus Gründen des Umwelt - und Klimaschutzes.
Die bisherige Höhenlage des Be standswegs steht in Konflikt mit dem zukünftigen
Brückenbauwerk. Der Bestandsweg wäre somit nicht mehr nutzbar. Für die
Aufrechterhaltung der Verbindung in Ost -West-Richtung wurden verschiedene Varianten zur
Trassenführung, unter Berücksichtigung der räuml ichen Gegebenheiten (Baumbestand,
Straßenbahntrasse, Haltestellenbereich, Brückenbauwerk, bestehendes Wegenetz etc.) sowie
der künftig veränderten Rahmenbedingungen, untersucht. Hauptaugenmerk lag dabei auf der
Minimierung der Eingriffe in die Grünfläche s owie den vorhandenen Baumbestand.
Für den Planungsbereich wurden für insgesamt vier verschiedene Varianten der Geh - und
Radwegführung Vorplanu ngen erarbeitet und verglichen. Bei allen vier Varianten müssen
Bäume gefällt werden. Jedoch stellt ausschließlic h die hier zum Beschluss vorliegende
Variante eine sichere Wegeverbindung mit möglichst wenig verkehrlichen Konfliktbereichen
dar. Geprüft und vor allem aus Sicherheitsgründen verworfen , wurden folgende drei
Varianten:
a) Führung des Geh - und Radwegs nive augleich parallel zur Bahnsteig kante der Haltestelle
"TZ Rhein Main". Diese hätte zur Folge, dass ein zukünftiger fest eingeplanter barrierefreie
Ausbau der Haltestelle nicht mehr möglich wäre und Konfliktflächen insbesondere zwischen
Straßenbahnfahrgästen und Radfahrenden geschaffen würden;
b) Führung des Geh - und Radwegs in einem weit en Bogen vom Mozartturm zum Auf - und
Abfahrtsbereich am Fuß der Rampe der neuen Fuß- und Radwegbrücke und von dort wieder
in einem Bogen zurück auf den Bestandsweg. Diese Va riante hätte zur Folge, dass ein
Konfliktpunkt zwischen dem Verkehr in Ost -West-Richtung und dem in Nord -Süd-Richtung
geschaffen und zudem eine unattraktive Umwege -Verbindung entstehen würde;
c) Führung des Geh - und Radwegs mit großem Verschwenk nach Nord en zwischen
Brückenpfeiler und Erdrampe . Da auch diese Variante nicht ohne Baumfällungen auskommt,
stellt sie wegen der schlechten Sichtbeziehungen keine bessere Alternative der zum
Beschluss stehenden Vorzugstrasse dar.
Ausschließlich die zum Beschluss stehende Variante erfüllt somit die Zielsetzungen eines
möglichst geringen Eingriffs in den Baumbestand bzw. in Brutbäume des Heldbocks bei
einer zugleich verträglichen und möglichst verkehrssicheren Abwicklung der Fuß - und
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Radverkehrsströme durch eine wei test gehende Entmischung der Wegeverbindungen zur
Haltestelle, zur Brücke sowie in Ost -West-Richtung (Darmstadt Innenstadt - Griesheim).
Um künftig unter der Fuß - und Radwegbrücke durchfahren zu können, muss der Geh- und
Radweg in einer zum Be stand tieferen Höhenlage und mit einem geringen Verschwenk nach
Süden im Bereich der Brückenpfeiler errichtet werden. Dabei bleibt die Führung weiterhin
getrennt vom Haltestellenbereich, um Konflikte insbesondere zwischen Radfahrenden in Ost -
West-Richtung und Fahrgäste n zu vermeiden. Um ausreichende Sichtverhältnisse für zu Fuß
Gehende und Radfahrende zu gewährleisten, wird die Verbreiterung des Geh - und Radwegs
auf vier Meter zwingend erforderlich. Dem Fuß - und Radverkehr kann dadurch über die
bislang vorhandene Mindes tbreite hinaus Raum gegeben werden, was zugleich die
Attraktivität der Wegebeziehung steigert.
Für die neue Trassenführung des Geh - und Radwegs wird die Fällung eines vom geschützten
Heldbock besiedelten Baums (Baumkataster -Nr. 9) notwendig. Ein weiterer Verschwenk der
Wegeführung zum Schutze des Brutbaums ist aufgrund der Brückenfundamente nicht
möglich. Nach artenschutzrechtlicher Prüfung wird durch die Fällung der Eiche eine
potentielle Fortpflanzungs - und Ruhestätte aus der Natur entnommen (Verbotsbest and nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Deshalb wird eine Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die Untere
Naturschutzbehörde erforderlich. Nach Abwägen der öffentlichen Belange - Führung
Radverkehr und Artenschutz - kommt die Untere Naturschutzbehörde zum Ergebnis, dass
eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilt wird . Es bestehen Bedenken, da die Erhaltung der
örtlichen Population gefährdet wird. Da die Erhaltung der Art in Hessen aber unabhängig
vom Ort ist, wird der Aufbau einer Population an einem Ersatzstandort ge fordert (Eichen -
und Akazienwäldchen). Mit dem zustimmenden Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde
sind u.a. Maßnahmen wie Ersatzpflanzungen und eine ökologische Baubegleitung für die
geschützte Art festgelegt.
Bedingt durch die zum Bestand tiefere Höhenlage des neuen Geh - und Radwegs muss zudem
die Trassenführung verschiedener Leitungsträger (Gas, Wasser, Telekommunikation)
angepasst werden, da deren Leitungen direkt unter dem bestehenden Radweg liegen.
Während für die Telekommunikationsleitungen eine p artielle Umlegung genügt (im Bereich
der Stützbauwerke), müssen die Gas - und Wasserleitung großräumiger umgelegt werden
(Abschnittslänge: ca. 100 m). Die Arbeiten zur Umlegung der Gas - und Wasserleitung
erfolgen ebenfalls unter einer ökologischen Baubegleitung.
Damit der neue Geh - und Radweg in tiefergelegter Trasse nach Beendigung der
Brückenbauarbeiten errichtet werden kann, müssen bereits jetzt - während der
Brückenbauarbeiten - vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen zählen die
Errichtung von L-förmigen Stützbauwerken im Bereich der Brückenfundamente, die
Umlegung der verschiedenen Leitungen (Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie die Fällung
des Baums Nr. 9 , jeweils unter ökologischer Baubegleitung. Um einen reibungsfreien
Bauablauf des Brückenbauwerks sicherzustellen, muss der Baum bis Ende Januar 2020
gefällt werden.
Die Verkehrsführung des Fuß - und Radverkehrs erfolgt gemäß der Umleitungsplanung für die
Errichtung der Fuß - und Radwegbrücke großräumig.
Maßnahmenkosten und Finanzierung
Gemäß der aktuellen Kostenschätzung (siehe Anlage) belaufen sich die Kosten für die
Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs auf rund 3 80.000 Euro.
- 5 -
Die nötigen Haushaltsmittel werden aus dem Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x 4,
Investitions-Nr. 20068-9100, Kostenstelle 068 -003-1000 zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme unterliegt keiner Erschließungsbeitragspflicht.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Oberbürgermeister
anlage 2
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Radwegeverlegung im Bereich des Fuß- und Radwegbrückenneubaus über die Rheinstraße Kostenschätzung Nr. Bezeichnung Menge Einheit EP (netto) GP (netto) Neubau Straße, Gehweg, Radweg 1 Geh-/Radweg 430 m² 80,00 EUR 34.400,00 EUR 2 ungebundene Wegedecke 50 m² 50,00 EUR 2.500,00 EUR 3 Bäume und Wurzelstöcke roden 1 St. 750,00 EUR 750,00 EUR Rückbau Straße, Gehweg, Radweg 4 Geh-/Radweg 330 m² 25,00 EUR 8.250,00 EUR Erdbau 5 Erdbau (liefern und einbauen) 25 m³ 35,00 EUR 875,00 EUR 6 Erdbau (abtragen und beseitigen) 500 m³ 30,00 EUR 15.000,00 EUR 7 Suchschachtungen 5 m³ 85,00 EUR 425,00 EUR Ingenieurbauwerke 8 Stützwand 40 m 350,00 EUR 14.000,00 EUR Entwässerung 9 Mulden, unbefestigt 100 m 20,00 EUR 2.000,00 EUR Leitungsarbeiten 10 Beleuchtungsmasten 3 St. 1.500,00 EUR 4.500,00 EUR 11 Leitungsumlegung Beleuchtung 85 m 200,00 EUR 17.000,00 EUR 12 Leitungsumlegung Wasserversorgung DN 200/400 1 Psch. 60.000,00 EUR 60.000,00 EUR Begrünung 13 Grünflächen (Rasenansaat und Oberboden) 310 m² 20,00 EUR 6.200,00 EUR 14 Baumneupflanzungen (inkl. Baumgrube) 2 St. 1.500,00 EUR 3.000,00 EUR 15 Baumunterhaltung (Pflege und Bewässerung für 5 Jahre, pro Baum 650,00 €/Jahr) 2 St. 3.250,00 EUR 6.500,00 EUR 16 Zulage erschwerter Aushub (Wurzelbereich) 70 m³ 65,00 EUR 4.550,00 EUR Zwischensumme Baukosten 179.950,00 EUR zzgl. Baustelleneinrichtung (10 %) 17.995,00 EUR zzgl. Risikozuschlag (30 %) 53.985,00 EUR Gesamtsumme Baukosten (netto) 251.930,00 EUR weitere Kosten 17 Kampfmittelfreimessung 1000 m² 5,00 EUR 5.000,00 EUR 18 Planungskosten 1 Psch. 50.000,00 EUR 50.000,00 EUR 19 Vermessung / Vermarkung 1 Psch. 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 20 ökologische Baubegleitung 1 Psch. 1.900,00 EUR 1.900,00 EUR Gesamtsumme Maßnahme (netto) 313.830,00 EUR zzgl. MWSt. (19 %) 59.627,70 EUR Gesamtsumme Maßnahme (brutto) 373.457,70 EUR Gesamtsumme Maßnahme (brutto, gerundet auf volle 10.000 EUR) 380.000,00 EUR Nicht Inhalt der Kostenschätzung sind - kontaminiertes Aushubmaterial - ungeeigneter Baugrund Seite 1 von 1
anlage 1
1387 Zeichen
23.002.50 0.501.204.00 RQ 3 RQ 3 RQ 1 RQ 2RQ 1 RQ 2 0.501.704.00 0+023.412 R=22.500R=-22.500R=22.500 R=∞0+000.000R=-70.000R=∞R=∞R=-70.0000+043.733 0+104.517 R=-22.500R=∞0+063.2750+070.266R=∞R=22.5000+077.243 R=∞0+082.623R=-22.500R=22.5000+089.075R=∞R=-22.5000+095.534 R=∞ H = 0.000 m5.000 mh TS = 129.067km = 0+005.000h TS = 128.863-1.800 % -4.074 % h TS = 126.784 km = 0+000.000H = 100.000 m-1.800 % -4.074 %5.000 m-6.000 % T = 2.100 34.658 m H = 120.000 m T = 0.963 -6.000 % f = 0.005 H = 100.000 m -6.000 %34.658 m km = 0+076.413 14.492 m T = 7.200 km = 0+039.658T = 2.100f = 0.216 f = 0.022 H = 100.000 m 14.492 m 10.630 m -6.000 % km = 0+093.887 22.263 mkm = 0+054.150h TS = 126.523f = 0.090 f = 0.022-0.701 % 22.263 m+6.000 %17.474 m Ersatzhaltestelleh TS = 125.187H = 160.000 m H=125.403m +6.000 %17.474 m-0.701 %h TS = 126.235Zugang zur (Ersatz-) Haltestelle.Detailplanung im Zuge desHaltestellenumbausT = 5.361H = 0.000 m 10.630 mkm = 0+104.517h TS = 126.161 S=76.413 8.000 S=98.126H=126.202m 2.5%2.5% 0.0% 11.000 66.517 0.50 0.50 0.50 4.00 2.5%2.5%5.000 0.0% 0.50 2.5%60.5174.002.5%63.5171.00 2.5%98.510 2.500.50 2.50 1.78 0.50 0.50 0.501.40 4.000.500.50 0.50 1.100.500.60 0.501.200.50 Anschluss an Bestand nachrichtliche Darstellungder Brückenzuwegung,separate Planung Anschluss an Bestand,Querneigung unbekannt Julius-Reiber-Straße 15, 64293 DarmstadtDurth RoosConsultingGmbH
anlage 4
356 Zeichen
Punkt 6: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Verlegung und Verbreiterung des Geh- und Radwegs westlich des Zweifalltorwegs im Bereich der Haltestelle „TZ Rhein Main" (V-Nr. 2020/0001) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD, UFFBASSE, Die Linke., FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Rheinstraße
- Julius-Reiber-Straße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0001
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.01.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00