A-R/0072/2021
Ergänzungsantrag zur Vorlage 0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 - Klimaneutrales Münster möglich machen: mit Bürger*innenbeteiligung und wirksamen Maßnahmen
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a-r-0072-2021-Grüne-SPD-Volt-Ergänzungsantrag V0628 Klimaneutralitaet
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2021
Münster, 21.9.2021
Ergänzungsantrag zur Vorlage 0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030
Klimaneutrales Münster möglich machen: mit Bürger*innenbeteiligung und wirksamen
Maßnahmen
1. Der Rat bekräftigt sein Ziel, dass Münster bis zum Jahr 2030 unter Einhaltung des in der
Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 genannten CO2-Budgets klimaneutral werden soll.
Der Rat begrüßt daher ausdrücklich den vom Oberbürgermeister formulierten Anspruch,
dass Münster als eine der ersten deutschen Großstädte klimaneutral und damit
Vorreiterin für andere Städte und Gemeinden werden soll, und sichert dem
Oberbürgermeister dafür seine Unterstützung zu.
2. Der Rat erkennt die Notwendigkeit, dass der bevorstehende Transformationsprozess zur
Klimaneutralität noch stärker als bisher von der Stadtgesellschaft mitgetragen werden
soll. Der Rat begrüßt daher ausdrücklich das Vorhaben der Verwaltung, eine
„Klimaschutz-Kommunikationsstrategie“ zu erarbeiten. Ergänzend daz u beauftragt der
Rat die Verwaltung diese Kommunikationsstrategie zu einem
Bürger*innenbeteiligungsprozess (z.B. durch aufsuchende Formate)
weiterzuentwickeln, in dem insbesondere auch Anliegen von Bürger*innen integriert
werden, die häufig in Beteiligungs verfahren unterrepräsentiert sind. Darin sollen auch
Ergebnisse weiterer Beteiligungsprozesse wie „Planungswerkstatt Innenstadt“ und zu
den Verkehrsversuchen einfließen.
3. In die Umsetzungsstrategie zur Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 sollen auch die
folgenden Adhoc-Maßnahmen aufgenommen werden (Anlage 2 der Vorlage 0628/2021)
und geprüft werden, wie diese schnellstmöglich umgesetzt werden können:
- Einführung eines Indikators „Klimarelevanz“ für alle politischen Entscheidungen (im
Sinne des Ratsantrags A -R/0037/2020) sowie einer Klimaschutz -Leitlinie für alle
Verfahren der Bauleitplanung. Hierfür soll ein entsprechender Vorschlag der
Verwaltung erarbeitet werden.
- Schaffung von Planungsrecht für Freiflächen -Solarenergieanlagen (im Sinne d es
Ratsantrags A-R/0023/2021).
- Erste Maßnahmen zur schnellen und wirkungsvollen Reduzierung von MIV-Verkehren
in die Innenstadt und in den Stadtteil -Zentren/Ortskernen (vorrangig in Handorf,
Wolbeck, Roxel ) und zur Verwirklichung einer weitgehend autofreien Altstadt,
beginnend mit der autofreien Umgestaltung von Domplatz, Pferdegasse und
Königsstraße (möglichst bis 2022), Umwandlung des Arkaden -Parkhauses und
Aufhebung der Durchgängigkeit für den MIV auf de r Achse Münzstraße -Bült-
Mauritztor. Dabei sollen die Vorschläge des Beteiligungsprozesses
„Planungswerkstatt Innenstadt“ berücksichtigt werden.
- Einführung einer „Klimapauschale“ auf Parktickets zur Finanzierung von Projekten der
Verkehrswende.
- Deutliche Vergünstigung der Ticketstruktur im ÖPNV mit Prüfung der Einführung eines
365-Euro-Tickets sowie eines 1-Euro-Tickets für Gelegenheits-Fahrten.
- Einrichtung durchgehender Bus vorrangspuren auf allen großen Einfallstraßen,
gekoppelt mit einer Taktverdichtung u nd Be vorrechtigung des ÖPNV an den
Knotenpunkten.
- Deutliche Beschleunigung der Planung und des Ausbaus der Velorouten sowie des
Fahrradstraßennetzes.
4. Für folgende Maßnahmen und Ziele soll darüber hinaus geprüft werden, wie eine
Aufnahme in das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 zur mittelfristigen Realisierung
(bis spätestens 2024) umgesetzt werden kann:
- Entwicklung von Strategien zur Etablierung des Passiv - und
Plusenergiehausstandards im privaten Neubau.
- Finanzielle Bete iligung der Bürger*innen an der Energiewende, z.B. durch
Mieter*innenstrommodelle und Energiegenossenschaften in Zusammenarbeit mit den
Stadtwerken.
- Potentialanalyse und planungsrechtliche Vorbereitung aller bisher nicht genutzten
Windenergie-Eignungsflächen im Stadtgebiet sowie zur Integration von
Windenergieanlagen in bestehende Industrie- und Gewerbegebiete (einschließlich der
Prüfung kleinerer Aufdachanlagen).
- Ausweitung der nachhaltigen Geldanlagen und Einführung von klimagerechten
Beschaffungs- und Vergaberichtlinien.
- Planungen zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatz mit hoher Aufenthaltsqualität
unter Herausnahme des MIV und zum Bau eines modernen Busbahnhofs.
- Entwicklung eines Konzepts zur Umwidmung der innerstädtischen Parkhäuser zu
Quartiersgaragen.
- Konzept zum Ausbau der Elektromobilität und der Ladesäuleninfrastuktur (z.B. durch
die Stadtwerke).
- Ausbau und Verbesserung der innerstädtischen Radinfrastruktur.
- Ausbau von Mobilitätsstationen an den dafür geeigneten Einfallstraßen und an den
Bahnhaltepunkten.
- Deutliche Verkehrsreduzierung in den Quartieren und den Außenstadtteilen,
gekoppelt mit der Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.
- Kein weiterer Straßenneubau zur Förderung des MIV und insbesondere kein Ausbau
der B51.
- Ausweitung und Stärkung des Regional -, Schnell - und Expressbusnetzes in die
Region sowie schnellstmögliche Realisierung der S-Bahn Münsterland.
- Entwicklung einer Strategie zur raschen Erhöhung des Anteils an ökologischer
Landbewirtschaftung im Gebiet der St adt Münster (im Sinne des Ratsantrags A -
R/0062/2021) unter Berücksichtigung der europäischen Ziele für den Anteil
ökologischen Landbaus.
- Einführung von Kriterien zur klimagerechten Pflege und Bewirtschaftung der
städtischen Grünflächen und Wälder (im Sinne des Ratsantrags A-R/0061/2021).
5. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2023 ff.
innerhalb der jeweiligen Fachämter und Einrichtungen für alle hier genannten
Maßnahmen (unter 2. bis 4.) eine konkrete Zeit - und Finanzplanung (inkl.
Stellenplanung) zu entwickeln und diese dem Rat und seinen zuständigen Gremien zur
Entscheidung vorzulegen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen orientiert sich dabei an
den durch die Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 dargestellten
Notwendigkeiten.
Begründung:
Die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 hat aufgezeigt, welchem Ausmaß an
gesellschaftlichen Veränderungen wir gegenüberstehen, um die voranschreitende Klimakrise
noch abzuwenden. Für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen b edarf es eines
grundsätzlichen Wandels in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, sowohl in Münster als auch
darüber hinaus.
Die Kürze der verbleibenden Zeit verpflichtet uns aber auch zum schnellen Handeln. Daher
sollen alle klimawirksamen Entwicklungen, die die Stadt Münster beeinflussen kann und für
die sich in der Stadtgesellschaft politische Mehrheiten finden, mögli chst schnell auf ihre
Umsetzbarkeit geprüft und entsprechende Beschlüsse vorbereitet werden. Nachdem in den
letzten Jahren bereits einige wichtige Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen
Modernisierung privater und städtischer Gebäude auf den Weg gebracht wurden, müssen nun
in der Folge auch planerische und verkehrliche Maßnahmen gegen den Klimaw andel stärker
in den Fokus der städtischen Aktivitäten gerückt werden . Einige dieser Maßnahmen sollen
bereits als zusätzliche Adhoc-Maßnahmen in der Umsetzungsstrategie für die Konzeptstudie
(V/0628/2021, Beschlusspunkt 2) berücksichtigt werden, für andere Maßnahmen die
Aufnahme in das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 mit schnellstmöglicher Umsetzung
geprüft werden (V/0628/2021, Beschlusspunkt 3).
Damit die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich wirksam werden können, sollen sie
seitens der Verwaltung mit einer konkreten Zeit - und Finanzplanung hinterlegt sowie von
einem umfangreichen Bürger*innenbeteiligungskonzept und einer Kommunikationsstrategie
begleitet werden. Dabei sind die in der Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 dargestellten
Handlungsbedarfe zu berücksichtigen.
Für den Erfolg des Transformationsprozesses ist es wichtig, dass dieser nicht nur von Politik
und Verwaltung beraten und vorangetrieben, sondern von der Stadtgesellschaft in Ihrer
ganzen Breite und mitgestaltet wird. Dazu soll die bereits in Arbeit befindliche Klimaschutz-
Kommunikationsstrategie zu einem Bürger*innenbeteiligungsprozess weiterentwickelt werden
und dafür auch Bürger*innen , di e erfahrungsgemäß häufig in Beteiligungsverfahren
unterrepräsentiert sind (bspw. Menschen mit einer Migrationsgeschichte) aktiv zur Beteiligung
geworben und in den Prozess integriert werden.
gez. gez. gez.
Dr. Robin Korte Ludger Steinmann Tim Pasch
Jule Heinz-Fischer Marius Herwig Helene Goldbeck
Leandra Praetzel Doris Feldmann
Christoph Kattentidt Lia Kirsch
Sylvia Rietenberg und Fraktion
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Pferdegasse
- Königsstraße
- Münzstraße
- Domplatz
- Mauritztor
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0072/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 14:29