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A-R/0072/2021

Ergänzungsantrag zur Vorlage 0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 - Klimaneutrales Münster möglich machen: mit Bürger*innenbeteiligung und wirksamen Maßnahmen

Antrag an den Rat 21.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 53.1

a-r-0072-2021-Grüne-SPD-Volt-Ergänzungsantrag V0628 Klimaneutralitaet

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2021 
                  
 
Münster, 21.9.2021 
 
Ergänzungsantrag zur Vorlage 0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 
 
Klimaneutrales Münster möglich machen: mit Bürger*innenbeteiligung und wirksamen 
Maßnahmen 
 
1. Der Rat bekräftigt sein Ziel, dass Münster bis zum Jahr 2030 unter Einhaltung des in der 
Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 genannten CO2-Budgets klimaneutral werden soll. 
Der Rat begrüßt daher ausdrücklich den vom Oberbürgermeister formulierten Anspruch, 
dass Münster als eine der ersten deutschen Großstädte klimaneutral und damit 
Vorreiterin für andere Städte und Gemeinden werden soll, und sichert dem 
Oberbürgermeister dafür seine Unterstützung zu. 
 
2. Der Rat erkennt die Notwendigkeit, dass der bevorstehende Transformationsprozess zur 
Klimaneutralität noch stärker als bisher von der Stadtgesellschaft mitgetragen werden 
soll. Der Rat  begrüßt daher ausdrücklich das Vorhaben der Verwaltung, eine 
„Klimaschutz-Kommunikationsstrategie“ zu erarbeiten. Ergänzend daz u beauftragt der 
Rat die Verwaltung  diese Kommunikationsstrategie zu einem 
Bürger*innenbeteiligungsprozess (z.B. durch aufsuchende Formate) 
weiterzuentwickeln, in dem insbesondere auch Anliegen von Bürger*innen integriert 
werden, die häufig in Beteiligungs verfahren unterrepräsentiert sind.  Darin sollen auch 
Ergebnisse weiterer Beteiligungsprozesse wie „Planungswerkstatt Innenstadt“ und zu 
den Verkehrsversuchen einfließen. 
 
3. In die  Umsetzungsstrategie zur Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 sollen auch die 
folgenden Adhoc-Maßnahmen aufgenommen werden (Anlage 2 der Vorlage 0628/2021) 
und geprüft werden, wie diese schnellstmöglich umgesetzt werden können: 
- Einführung eines Indikators „Klimarelevanz“ für alle politischen Entscheidungen (im 
Sinne des Ratsantrags A -R/0037/2020) sowie einer Klimaschutz -Leitlinie für alle 
Verfahren der Bauleitplanung. Hierfür soll ein entsprechender Vorschlag der 
Verwaltung erarbeitet werden.  
- Schaffung von Planungsrecht für Freiflächen -Solarenergieanlagen (im Sinne d es 
Ratsantrags A-R/0023/2021). 
- Erste Maßnahmen zur schnellen und wirkungsvollen Reduzierung von MIV-Verkehren 
in die Innenstadt und in den Stadtteil -Zentren/Ortskernen (vorrangig in Handorf, 
Wolbeck, Roxel ) und zur Verwirklichung einer weitgehend autofreien Altstadt,

beginnend mit der autofreien Umgestaltung von Domplatz, Pferdegasse und 
Königsstraße (möglichst bis 2022), Umwandlung des Arkaden -Parkhauses und 
Aufhebung der Durchgängigkeit für den MIV auf de r Achse Münzstraße -Bült-
Mauritztor. Dabei sollen die Vorschläge des Beteiligungsprozesses 
„Planungswerkstatt Innenstadt“ berücksichtigt werden.  
- Einführung einer „Klimapauschale“ auf Parktickets zur Finanzierung von Projekten der 
Verkehrswende. 
- Deutliche Vergünstigung der Ticketstruktur im ÖPNV mit Prüfung der Einführung eines 
365-Euro-Tickets sowie eines 1-Euro-Tickets für Gelegenheits-Fahrten. 
- Einrichtung durchgehender Bus vorrangspuren auf allen großen Einfallstraßen, 
gekoppelt mit einer Taktverdichtung u nd Be vorrechtigung des ÖPNV an den 
Knotenpunkten. 
- Deutliche Beschleunigung der Planung und des Ausbaus der Velorouten sowie des 
Fahrradstraßennetzes.  
 
4. Für folgende Maßnahmen und Ziele soll darüber hinaus geprüft werden, wie  eine 
Aufnahme in das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 zur mittelfristigen Realisierung 
(bis spätestens 2024) umgesetzt werden kann:  
- Entwicklung von Strategien zur Etablierung des Passiv - und 
Plusenergiehausstandards im privaten Neubau. 
- Finanzielle Bete iligung der Bürger*innen an der Energiewende, z.B. durch 
Mieter*innenstrommodelle und Energiegenossenschaften in Zusammenarbeit mit den 
Stadtwerken. 
- Potentialanalyse und planungsrechtliche Vorbereitung aller bisher nicht genutzten 
Windenergie-Eignungsflächen im Stadtgebiet sowie zur Integration von 
Windenergieanlagen in bestehende Industrie- und Gewerbegebiete (einschließlich der 
Prüfung kleinerer Aufdachanlagen). 
- Ausweitung der nachhaltigen Geldanlagen und Einführung von klimagerechten 
Beschaffungs- und Vergaberichtlinien. 
- Planungen zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatz mit hoher Aufenthaltsqualität 
unter Herausnahme des MIV und zum Bau eines modernen Busbahnhofs. 
- Entwicklung eines Konzepts zur Umwidmung der innerstädtischen Parkhäuser zu 
Quartiersgaragen. 
- Konzept zum Ausbau der Elektromobilität und der Ladesäuleninfrastuktur (z.B. durch 
die Stadtwerke). 
- Ausbau und Verbesserung der innerstädtischen Radinfrastruktur. 
- Ausbau von Mobilitätsstationen an den dafür geeigneten Einfallstraßen und an den 
Bahnhaltepunkten. 
- Deutliche Verkehrsreduzierung in den Quartieren und den Außenstadtteilen, 
gekoppelt mit der Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.

- Kein weiterer Straßenneubau zur Förderung des MIV und insbesondere kein Ausbau 
der B51.   
- Ausweitung und Stärkung des Regional -, Schnell - und Expressbusnetzes in die 
Region sowie schnellstmögliche Realisierung der S-Bahn Münsterland. 
- Entwicklung einer Strategie zur raschen Erhöhung des Anteils an ökologischer 
Landbewirtschaftung im Gebiet der St adt Münster (im Sinne des Ratsantrags A -
R/0062/2021) unter Berücksichtigung der europäischen Ziele für den Anteil 
ökologischen Landbaus. 
- Einführung von Kriterien zur klimagerechten Pflege und Bewirtschaftung der 
städtischen Grünflächen und Wälder (im Sinne des Ratsantrags A-R/0061/2021). 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2023  ff. 
innerhalb der jeweiligen Fachämter und Einrichtungen für alle hier genannten 
Maßnahmen (unter 2. bis 4.) eine konkrete Zeit - und Finanzplanung (inkl. 
Stellenplanung) zu entwickeln und diese dem Rat und seinen zuständigen Gremien zur 
Entscheidung vorzulegen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen orientiert sich dabei an 
den durch die Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 dargestellten 
Notwendigkeiten. 
 
 
Begründung:  
Die Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 hat aufgezeigt, welchem Ausmaß an 
gesellschaftlichen Veränderungen wir gegenüberstehen, um die voranschreitende Klimakrise 
noch abzuwenden. Für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen b edarf es eines 
grundsätzlichen Wandels in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, sowohl in Münster als auch 
darüber hinaus. 
Die Kürze der verbleibenden Zeit verpflichtet uns aber auch zum schnellen Handeln. Daher 
sollen alle klimawirksamen Entwicklungen, die die Stadt Münster beeinflussen kann und für 
die sich in der Stadtgesellschaft politische Mehrheiten finden, mögli chst schnell auf ihre 
Umsetzbarkeit geprüft und entsprechende Beschlüsse vorbereitet werden. Nachdem in den 
letzten Jahren bereits einige wichtige Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen 
Modernisierung privater und städtischer Gebäude auf den Weg gebracht wurden, müssen nun 
in der Folge auch planerische und verkehrliche Maßnahmen gegen den Klimaw andel stärker 
in den Fokus der städtischen Aktivitäten gerückt werden . Einige dieser Maßnahmen sollen 
bereits als zusätzliche Adhoc-Maßnahmen in der Umsetzungsstrategie für die Konzeptstudie 
(V/0628/2021, Beschlusspunkt 2)  berücksichtigt werden, für andere Maßnahmen  die 
Aufnahme in das Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 mit schnellstmöglicher Umsetzung 
geprüft werden (V/0628/2021, Beschlusspunkt 3). 
Damit die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich wirksam werden können, sollen sie 
seitens der Verwaltung mit einer konkreten Zeit - und Finanzplanung hinterlegt sowie von 
einem umfangreichen Bürger*innenbeteiligungskonzept und einer Kommunikationsstrategie 
begleitet werden. Dabei sind die in der Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 dargestellten 
Handlungsbedarfe zu berücksichtigen.

Für den Erfolg des Transformationsprozesses ist es wichtig, dass dieser nicht nur von Politik 
und Verwaltung beraten und vorangetrieben,  sondern von der Stadtgesellschaft in Ihrer 
ganzen Breite und mitgestaltet wird. Dazu soll die bereits in Arbeit befindliche Klimaschutz-
Kommunikationsstrategie zu einem Bürger*innenbeteiligungsprozess weiterentwickelt werden 
und dafür auch Bürger*innen , di e erfahrungsgemäß häufig in Beteiligungsverfahren 
unterrepräsentiert sind (bspw. Menschen mit einer Migrationsgeschichte) aktiv zur Beteiligung 
geworben und in den Prozess integriert werden. 
 
 
gez.    gez.    gez.   
Dr. Robin Korte  Ludger Steinmann  Tim Pasch 
Jule Heinz-Fischer  Marius Herwig   Helene Goldbeck 
Leandra Praetzel  Doris Feldmann 
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch  
Sylvia Rietenberg  und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.09.2021 Rat
TOP 53.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Pferdegasse
  • Königsstraße
  • Münzstraße
  • Domplatz
  • Mauritztor

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Details

Aktenzeichen
A-R/0072/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
21.09.2021
Erstellt
21.09.2021 14:29