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2013/0334

Betriebliches Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung Darmstadt Einführung des JobTickets

Magistratsvorlage 26.09.2013

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2013/0334

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 
III    66 
IV    20 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0334 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511060 
Kostenstelle: 0662201000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 511061 Sachkonto: 6993000 
 
Betreff: Betriebliches Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung Darmstadt 
Einführung des JobTickets 
 
Vorlage vom: 26.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Einführung des JobTickets zu den beschriebenen Konditionen wird zugestimmt. 
Der Magistrat beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag mit dem RMV abzu-
schließen. 
2. Einer Anschubfinanzierung wird zugestimmt. 
3. Dem Marketing-/Beratungskonzept zur Einführung des JobTickets wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. September 2013  
 
 
1. Einführung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Entwicklung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes (siehe 
Magistratsvorlage 2012/0216) beschlossen, um die Mobilität der städtischen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, durch die Bereitstellung von Mo-
bilitätsdienstleistungen, umfangreichen Informationen und Beratung die Nutzung umweltfreundlicher 
Verkehrsmittel zu fördern. 
Hierzu möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt insbesondere das motorisierte Verkehrs- und Park-
aufkommen reduzieren und Anreize schaffen, vom Auto auf alternative Fortbewegungsmittel umzu-
steigen und damit auch den CO
2-Ausstoß verringern. 
Die Analyse der verkehrlichen Bestandssituation, die sich aus einer umfassenden Beschäftigten- und 
Ämterbefragung sowie einer Wohnstandort- sowie Arbeitsstandortbetrachtung zusammensetzt, ist 
zum wesentlichen Teil abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit noch in ein umfassendes Mobi-
litätskonzept eingearbeitet, das konkrete Maßnahmen zu den Themen Beschäftigen-, Kunden- bzw. 
Besucher- sowie Dienstwegemobilität (einschl. Fuhrparkmanagement) beinhaltet. Der gesamte Pro-
zess wird durch die Arbeitsgruppe „Betriebliches Mobilitätsmanagement Darmstadt“ (AG BMMDA) 
begleitet. Folgende Ämter bzw. Institutionen sind in der Arbeitsgruppe vertreten: Hauptamt und Per-
sonalamt, Gesamtpersonalrat, Dezernat I und III, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abteilung 
Statistik, Datenschutzbeauftragte, EAD und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Verkehrsentwick-
lung. 
Die Beschäftigtenbefragung stellte die vom RMV geforderte Grundlage zur Angebotserstellung eines 
JobTickets dar. Da ein solches Angebot mittlerweile vorliegt, soll bereits vor Fertigstellung des Ge-
samtkonzeptes zum betrieblichen Mobilitätsmanagement die Einführung des JobTickets zum 
01.01.2014 abgeschlossen werden.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2011 daran mitgewirkt ein Beratungsprogramm für 
Unternehmen und Behörden zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement zu initiieren, welches im Jahr 
2013 bereits in der dritten Runde erfolgreich durchgeführt wird. Partner der Stadt in dem Programm 
„Südhessen effizient mobil“ sind die ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement 
Region Frankfurt RheinMain), die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, der Landkreis Darmstadt-
Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau sowie die DADINA. Fachlich begleitet wird das Programm durch 
das Planungsbüro Verkehrslösungen aus Darmstadt.  
Als bedeutender Arbeitgeber ist die Wissenschaftsstadt mit gutem Beispiel vorangegangen und hat 
selbst als einer der ersten Arbeitgeber an dem Programm teilgenommen. Mit Einführung des Jobti-
ckets als ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Mobilitätsmanagements übernimmt die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt eine Vorbildfunktion  für andere Unternehmen und Institutionen in der 
Region. 
2. JobTicket-Kalkulation 
RMV-Angebot 
Auf Basis der Daten aus der Mitarbeiterbefragung und dem sich daraus ergebenen aktuellen ÖPNV-
Anteil der Beschäftigten hat der RMV der Wissenschaftsstadt Darmstadt folgendes attraktive Angebot 
für ein JobTicket unterbreitet: 
 14,79 Euro pro Beschäftigten im Monat.  
Der Preis ist generell für alle berechtigten Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer 
Eigenbetriebe zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ein JobTicket abnehmen. 
Das Jobticket kann ganztägig bzw. ganzjährig auch außerhalb der Arbeitszeit sowie auf Dienstwegen 
genutzt werden. 
Das Angebot beinhaltet eine Mitnahmeregelung entsprechend der gültigen Tarifbedingungen des 
RMV, d.h. werktags nach 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können ein Erwach-
sener und beliebig viele Kinder mitgenommen werden. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein 
Exklusiv-Angebot für die Stadt Darmstadt, da die bisherigen JobTicketregelungen bislang keine Mit-

- 4 - 
nahmemöglichkeiten vorsahen. Das Angebot wird bis zum endgültigen Beschluss im RMV-
Aufsichtsrat (November 2013) unter Vorbehalt gewährt.  
Weitere Details zur Nutzung des JobTickets sind in der Anlage zusammengestellt. 
Berechtigter Personenkreis 
Für die vertragliche Festlegung zwischen der Wissenschaftsstadt und dem RMV ist der berechtigte 
Personenkreis festzulegen: 
Grundsätzlich können alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt und ihrer Eigenbetriebe ein JobTicket 
beantragen, soweit sie in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen. Folgen-
de Personengruppen werden ausgenommen: 
• Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV  
• Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit 
• Beurlaubte (ohne Bezüge/Entgelt) 
• Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit 
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich beschäftigt 
sind 
• Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV-Semesterticket 
• Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten 
• Personen, die nicht in einem Arbeits-, Beamten oder Berufsausbildungsverhältnis stehen, z.B. 
Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte, Ehrenamtlich Täti-
ge, Personen, die aufgrund von Honorarverträgen, Dienst- oder Werkverträgen tätig sind.  
Das bedeutet, ca. 85 % aller Beschäftigten können das JobTicket beantragen. 
Beschäftigtenstruktur und Wohnortverteilung 
Im August 2013 betrug die Anzahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 3.360, davon waren 626 beim EAD beschäftigt.  
Die Auswertung der Wohnortverteilung der Beschäftigten erfolgte anhand der Auswertung der Perso-
naldaten (anonymisiert). Demnach kommen knapp 50 % aller Beschäftigten aus Darmstadt. Bei ca. 80 
% der Beschäftigten liegt eine Wohnortentfernung in den Tarifgebieten von Preisstufe 1 bis 3 vor. 
Mobilitätsverhalten 
Bei der im August/September 2012 durchgeführten Beschäftigtenbefragung ergab sich ein durch-
schnittlicher ÖPNV-Nutzungsanteil aller Beschäftigten von ca. 22 %. Betrachtet man die einzelnen 
Hauptstandorte, so ist die ÖPNV-Nutzung bei den zentral gelegenen Standorten wie Luisenplatz, Gra-
fenstraße und Frankfurter Straße mit jeweils 36 %, 31 % und 24 % am höchsten. Der niedrigste 
ÖPNV-Anteil (ca. 4%) ist bei den Beschäftigten der Feuerwehr zu verzeichnen, gefolgt von dem 
Standort Technisches Rathaus mit ca. 8 % ÖPNV-Anteil und dem EAD mit ca. 14 % ÖPNV-Anteil. Die 
unterschiedlichen ÖPNV-Nutzungsanteile sind größtenteils auf die Entfernung zur nächstgelegenen 
Haltestelle, die am Standort vorhandene Parksituation sowie vorgegebene Arbeitsschichtzeiten zurück 
zu führen. 
Weitere für die Kalkulationsgrundlagen wichtige Ergebnisse sind, dass 
• ca. 40 % der Beschäftigten in einem Umkreis von bis 200 m zur nächsten Haltestelle  
wohnen, 
• ca. 73 % der Beschäftigten noch in einem Umkreis von bis 500 m wohnen (bis zu 300 m wird nach 
aktuellem Nahverkehrsplan als akzeptabel bezeichnet), 
• ca. 36 % aller Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit gar nicht, ca. 35 % maximal einmal umstei-
gen müssen, 
• ca. 60 % der Befragten angeben, dass die Nutzung von Bus- und Bahn generell für sie in Frage 
käme, wenn die Verbindung besser oder die Kosten niedriger seien. 
Diese Antworten bzw. Ergebnisse machen deutlich, dass bei den Beschäftigten der Wissenschafts-
stadt Darmstadt noch ein erhebliches ÖPNV-Nutzungspotential steckt, das aktiviert werden kann.

- 5 - 
Kalkulation 
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist ein Preismodell zu entwickeln, bei dem die Job-Tickets zu-
mindest mittelfristig für die Wissenschaftsstadt Darmstadt kostendeckend an die Beschäftigten abge-
geben werden können. Allerdings zeigen Erfahrungen bei anderen Kommunen und Unternehmen, 
dass zu Beginn der Einführung eines JobTickets eine Anschubfinanzierung durch den Arbeitgeber 
sinnvoll ist, da die Abnahme des JobTickets nach dessen Einführung noch steigerungsfähig ist. 
Auf Basis der Beschäftigtenbefragung und des sich ergebenen ÖPNV-Anteils der Beschäftigten je 
Standort wird abgeschätzt, welcher ÖPNV-Anteil theoretisch erreicht werden kann. Im Durchschnitt ist 
dies ein ÖPNV-Anteil von ca. 50 %, was einem Zuwachs von etwa 28 % gegenüber dem Bestand 
bedeuten würde.  
Es wurden verschiedene JobTicket-Angebotsvarianten durchkalkuliert: 
• Einheitspreis für alle JobTicketnutzer 
• Gestaffelte Preise in Abhängigkeit der RMV-Tarifstufen 
• Einheitspreis für die Preisstufen 1 bis 3, gestaffelte Preise für die Preisstufen 4 bis 7 
Um das JobTicket für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten, wurde eine Ermäßigung gegenüber den 
regulären Zeitfahrtkarten von ca. 50 % angestrebt. 
Da etwa 80 % aller Beschäftigten ihren Wohnort in Tarifzone 1 bis 3 haben, wurde die 3. Variante 
vertiefend weiter betrachtet.  
Die Gesamtkosten belaufen sich unter Berücksichtigung aller berechtigten Beschäftigten auf etwa 
500.000 EUR pro Jahr.  
In Abbildung 1 ist die Preisstaffelung (Tarifzoneneinteilung entsprechend der RMV-Einteilung) für die-
ses ab 2014 einzuführende Modell dargestellt: 
RMV - Preisstufe Preis  
JobTicket 
Preis RMV-
Jahreskarte 
Ersparnis 
(absolut) 
Ersparnis 
(relativ)  
Preis 
JobTicket 
  EUR / Jahr EUR / Jahr EUR / Jahr Prozent  EUR /Monat 
Preisstufe 1   410,00  158,00  39%    
Preisstufe 2 252,00  650,00  398,00  61%  21,00   
Preisstufe 3   840,00  588,00  70%    
Preisstufe 4 630,00  1.260,00  630,00  50%  52,50   
Preisstufe 5 840,00  1.680,00  840,00  50%  70,00   
Preisstufe 6 1.008,00  2.100,00  1.092,00  52%  84,00   
Preisstufe 7 1.200,00  2.520,00  1.320,00  52%  100,00   
Abbildung 1: Preisstaffelung für das JobTicket  
Abbildung 1 verdeutlicht, dass bei diesem Preismodell für die Beschäftigten mit Ausnahme von den 
Beschäftigten mit Wohnort in Preisstufe 1 mindestens eine 50 %ige Ermäßigung gegenüber einer 
regulären Jahreskarte erzielt werden kann. Beschäftigte mit Wohnort in Preisstufe 2 oder 3 erhalten 
sogar bis zu 70 % Rabatt. Alle Nutzer dieser drei Preisstufen können mit diesem Ticket in dem Gebiet 
aller drei Preisstufen fahren. Dies ist auch für die innerstädtische Dienstwegemobilität von Vorteil. 
3. Finanzierung des JobTickets 
Das JobTicket soll mittelfristig durch den Eigenanteil der Beschäftigten finanziert werden. Für das Jahr 
2014 gelten die in Abbildung 1 genannten Tarife. 
Bei der Kalkulation wird deutlich, dass zu einer Kostendeckung ein zukünftiger ÖPNV-Anteil aller 
Beschäftigten von ca. 50 % zu realisieren ist.  
Für die Anfangszeit wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Differenz zwischen den anfallenden 
Kosten und den Einnahmen aus dem Beschäftigteneigenanteil durch eine Anschubfinanzierung über-
nehmen.

- 6 - 
Nach Einführung des Jobtickets im Jahr 2014 wird man durch weitere Maßnahmen und eine Evaluati-
on die Umsetzung begleiten und die zukünftigen Bedingungen ggf. erneut festlegen. 
Auf der Kostenstelle 066-220-1000 „Betriebliches Mobilitätsmanagement Darmstadt“ stehen folgende 
Mittel zu Verfügung: 
- 88.985,00 EUR aus 2012 (Resteübertragung beantragt) 
- 100.000,00 EUR sind für 2013 eingestellt (100 % Ansatz ist beantragt) 
- 100.000,00 EUR für 2014 sind angemeldet 
Dieses Jahr werden für die Marketing- und Informationskonzepte sowie für die Erstellung des Mobili-
tätsgesamtkonzeptes ca. 16.000 EUR in Anspruch genommen. 
Haushaltstechnisch soll die Anschubfinanzierung nicht auf die einzelnen Ämtern bzw. Kostenstellen 
(analog der Stellplatzzuschüsse) aufgeteilt werden, da dies für ein Konzept zur Förderung einer nach-
haltigen Mitarbeitermobilität kontraproduktiv ist. Die Anschubfinanzierung wird über die o. g. Kosten-
stelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe abgerechnet. 
4. Vertragliche Regelungen: 
Der Vertrag für das JobTicket wird zwischen dem RMV und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein-
schließlich aller Eigenbetriebe geschlossen. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt monatliche Pauschalabschläge an den RMV. Im Dezember 
jeden Jahres erfolgen dann die Spitzabrechnungen mit dem RMV, bei denen die tatsächliche Perso-
nalstärke der zurückliegenden Monate berücksichtigt wird. Die monatliche Abrechnung berücksichtigt 
lediglich den berechtigten Personenkreis. Für nicht berechtigte Beschäftigte, z.B. Beurlaubte, fallen 
keine Zahlungen an den RMV an. 
Das Geld wird an das ortsansässige Verkehrsunternehmen (HEAGmobilo) als für den RMV abrech-
nende Stelle abgeführt.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für die Beschäftigten eine „Richtlinie zur Bereitstellung und 
Nutzung des JobTickets“ (siehe Anlage) erstellt. Mit der Unterschrift bei Antragstellung akzeptiert die / 
der Beschäftigte diese Richtlinie. 
5. Ausgabe des JobTickets: 
Ziel ist, das JobTicket zum 01.01.2014 einzuführen. Die monatliche Eigenbeteiligung wird von der 
Lohnabrechnung abgezogen. 
Die JobTickets werden beim Personalamt bzw. beim EAD ausgedruckt und ausgegeben. 
Für die Erstellung der JobTickets stellt der RMV der Wissenschaftsstadt Darmstadt kostenlos die er-
forderliche Software („RMV-Tarifauskunft“) zur Verfügung. Die Rohlinge der Tickets werden von 
HEAGmobilo zu Verfügung gestellt. Die HEAGmobilo steht auch für inhaltliche Fragen zum Tarifsys-
tem zur Verfügung. 
Weitere Details können der „Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets“ (siehe Anlage) 
entnommen werden.

- 7 - 
Die Einführung des JobTickets verursacht beim Personalamt einen erhöhten Arbeitsaufwand, der 
nicht ohne Zusatzpersonal kompensiert werden kann. Für die Implementierung des JobTickets ist von 
Oktober 2013 bis Januar 2014 eine Zusatzkraft aus der Personalbörse mit ca. 20 – 30 Stunden wö-
chentlich erforderlich. Darüber hinaus wird bei zwei Teilzeitbeschäftigten im Personalamt die durch-
schnittliche wöchentliche Arbeitszeit ab 1. Oktober 2013 um ca. 20 Stunden zunächst befristet für die 
Dauer eines Jahres erhöht. Bis zum Sommer 2014 ist der tatsächliche Stundenmehrbedarf zu ermit-
teln, damit rechtzeitig zu den Etatberatungen 2014 über die Ausweisung der VZÄ-Anteile im Stellen-
plan entschieden werden kann.  
6. Marketing, Information und Beratung der Beschäftigten 
Information, Beratung und Kommunikation ist ein elementares Handlungsfeld im Betrieblichen Mobili-
tätsmanagement. Dies gilt im Besonderen auch für die Beratung zur ÖPNV-Nutzung. Teilweise wer-
den Reisezeiten und Reisekosten im Vergleich zum PKW unterschätzt oder sind nicht ausreichend 
bekannt. Auch Kombinationen wie Park+Ride oder Bike + Ride können bisher nicht angedachte Alter-
nativen darstellen. 
Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens bis zur Einführung des JobTickets am 1.1.2014 und dem 
erforderlichen Vorlauf (Antragsstellung und -bearbeitung) bis zur Ausgabe der JobTickets sowie einem 
aktuellen ÖPNV-Anteil der Beschäftigten von ca. 22 % und einem anzustrebenden Ziel von ca. 50 % 
kommt der Marketingkampagne eine bedeutende Rolle zu. 
Inhalte sollten eine Erläuterung des JobTickets inklusive Nutzungsmöglichkeiten auf Dienstwegen 
sowie eine individuelle Verbindungsauskunft sein. Reisezeiten- und Reisekostenvergleiche veran-
schaulichen die Vorteile einer ÖPNV-Nutzung. 
Es muss den Beschäftigten vermittelt werden, dass sich das JobTicket über das Solidaritätsprinzip 
trägt, d.h. je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein JobTicket erwerben, desto günstiger bleibt der 
Abnahmepreis für die / den Einzelnen bzw. desto eher kann der günstige Einführungspreis nächstes 
Jahr gehalten werden. 
Es sind folgende Informationswege geplant: 
• Informationsflyer, Plakate 
• Infoblatt mit allen wichtigen Details und Fragestellungen (Rundverfügung und Intranet) 
• Erstellung einer Mobilitätsseite im Intranet.  
Durch exponiert platzierte Mobilitätsinformationen kann die Aufmerksamkeit für effiziente Mobili-
tätsangebote gesteigert werden. Dies kann später mit der Entwicklung eines allgemeinen Mobili-
tätsportals auf der Darmstadt Homepage für alle Bürger verknüpft werden.  
• Informationstage an den Hauptstandorten mit Unterstützung von HEAG mobilo, DADINA, RMV 
und ivm GmbH (Justus-Liebig-Haus, Technische Ämter, EAD) 
• Entwicklung eines Corporate Design (für das gesamte Mobilitätsmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt) 
7. Ausblick 
Die Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten ist die erste Maßnahme in einer Reihe von Maß-
nahmenbündel, die in einen Mobilitätsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt münden. 
Vornehmliche Ziele im betrieblichen Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung sind: 
• die Verbesserung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes für die Beschäftigten 
• die Verringerung der Mobilitätskosten für Beschäftigte und Stadtverwaltung 
• die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und 
• einen Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten.

- 8 - 
 
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Beschäftigtenbefragung und der weiteren Analysen soll die 
Mobilität der Beschäftigten neben dem JobTicket auch durch z.B. Verbesserungen beim Fahrradpar-
ken am Arbeitsstandort, Fahrgemeinschaftenförderung, u.a. optimiert werden. Dabei werden auch den 
Anregungen der Beschäftigten zu Verbesserung der Erreichbarkeit, ermittelten Mängeln an den Ar-
beitsplatzstandorten und erkennbaren Effizienzpotentialen bei der dienstlichen Mobilität zugrunde 
gelegt. Ebenso gilt es den städtischen Fuhrpark zu optimieren, um Einsparpotentiale frei zu legen. 
 
Der Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der Einführung des JobTickets in sei-
ner Sitzung am 26.09.2013 bereits zugestimmt.  
 
 
Darmstadt, den 26. September 2013 
III-66/4 saa-br 
Nst. 2820 
 
 
Dezernat I:   Dezernat III:    Dezernat IV: 
 
 
Jochen Partsch  Brigitte Lindscheid   André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Stadträtin    Stadtkämmerer

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Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
 
Vorwort 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) eine ver-
tragliche Vereinbarung zur Bereitstellung eines JobTickets geschlossen. Das JobTicket ist eine frei-
willige, jederzeit widerrufbare, Leistung für die städtischen Beschäftigten, die unter verkehrs- und 
umweltpolitischen Gesichtspunkten gewährt wird. Es soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern er-
möglichen, ihren Weg vom Wohnort zur Arbeitsste lle kostengünstig und umweltverträglich zurück 
zu legen. Es darf darüber hinaus im räumlichen Geltungsbereich auch für Fahrten in der Freizeit 
genutzt werden.  
 
Die Voraussetzungen zur Bereitstellung und Nutzu ng des JobTickets sind den nachfolgenden Aus-
führungen zu entnehmen.  
 
1. Grundsatz 
Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der Nut-
zerin, dem Nutzer des JobTickets und den entsprechenden Verkehrsunternehmen. Leistungsstörun-
gen und Haftungsfragen sind daher ausschließlich im Verhältnis zwischen den Verkehrsunternehmen 
und der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter abzuwickeln 
 
2. Berechtigter Personenkreis 
2.1 Es besteht keine Verpflichtung zum Bezug eines JobTickets. Auf Wunsch kann jede Mitarbeiterin, 
jeder Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe ein JobTicket erhalten, 
sofern sie/er 
• in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis steht (dazu gehören auch  
     Praktikantinnen/Praktikanten sowie Volontärinnen/Volontäre), 
• ihre/seine Arbeitsstätte in Darmstadt hat, 
• die festgelegte Eigenbeteiligung entrichtet,  
• nicht aus einem der nachstehenden Gründe vom JobTicket-Bezug ausgenommen ist.  
 
2.2 Kein JobTicket erhalten:   
• Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Entgelt, Besoldung, Ausbildungsvergütung oder sonstige 
entsprechende Leistungen haben. 
• Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit  
• Beurlaubte (ohne Bezüge/Entgelt) 
• Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit 
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich bei der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt oder deren Eigenbetriebe beschäftigt sind, 
• Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV.Semesterticket  
• Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten 
• Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV  
• Personen, die nicht in einem unter Ziffer 2.1 aufgeführten Arbeits-, Beamten oder Berufsausbil-
dungsverhältnis stehen, z.B. Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtin-

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
Seite 2 von 6 
nen/Ehrenbeamte, Ehrenamtlich Tätige, Personen, die aufgrund von Honorarverträgen, Dienst- oder 
Werkverträgen tätig sind.  
 
 
3. Antragstellung 
Beschäftigte, die ein JobTicket nutzen möchten, müssen dies mit dem gültigen Antragsformular be-
antragen. Da das JobTicket der berechtigten Nutzerin, dem berechtigten Nutzer zuordenbar sein 
muss, sind die jeweiligen Monatstickets mit einem Lichtbild versehen. Dem Erstantrag muss daher 
ein geeignetes, aktuelles Lichtbild beigefügt sein. Ohne geeignetes Lichtbild kann das JobTicket nicht 
ausgestellt werden.  
 
 
4. Ausstellung und Ausgabe des JobTickets 
Das JobTicket wird vom Personalamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgestellt. Für Beschäftigte 
des EAD wird es direkt vom EAD ausgestellt.  
 
Nutzerinnen und Nutzer erhalten das JobTicket einschließlich einer Information zur Nutzung des 
JobTickets gegen Empfangsbestätigung. Gleichzeitig wird mit der erstmaligen Ausgabe sowie bei 
jeder Veränderung der Fahrtrelation ein Begleitbogen ausgehändigt, aus dem sich der exakte räumli-
che Geltungsbereich des Jobtickets ergibt.   
 
 
5. Eigenbeteiligung 
5.1 Die Beschäftigten erhalten das JobTicket gegen eine Eigenbeteiligung, die deutlich unter dem 
Preis regulärer Zeitkarten liegt. Die festgelegten Eigenbeteiligungssätze sowie erforderliche Anpas-
sungen werden durch entsprechende Veröffentlichungen den Beschäftigten zeitgerecht bekannt ge-
geben.   
 
5.2 Die monatliche Eigenbeteiligung ist immer für den vollen Monat zu entrichten. Dies gilt auch, 
wenn die Ausgabe des JobTickets erst im laufenden Monat erfolgt oder es im Laufe eines Monats 
ungültig wird. Die Eigenbeteiligung ist auch zu zahlen, wenn ein JobTicket z.B. wegen Urlaubs oder 
einer Erkrankung nicht genutzt werden kann (Ausnahme hierzu bildet das Sonderkündigungsrecht für 
Langzeiterkrankte nach Ziffer 11.3). Ein finanzieller Ausgleich für nicht genutzte Tage wird nicht ge-
zahlt.  
 
5.3 Wird wegen eines Wohnortwechsels künftig eine höhere oder niedrigere Preisstufe erforderlich, so 
können die Beschäftigten ihr JobTicket umtauschen. Mit dem Umtausch wird eine neue, geänderte 
Eigenbeteiligungsrate fällig. Erfolgt der Umtausch des JobTickets im Laufe eines Monats, so wird die 
neue, höhere oder niedrigere Eigenbeteiligungsrate ab dem folgenden Monatsersten berücksichtigt. 
Eine tageweise Erstattung oder Nachforderung für den laufenden Monat erfolgt nicht.   
 
5.4 Die Eigenbeteiligung wird von der zuständigen Personalabrechnungsstelle monatlich für das je-
weils gültige Monatsticket (regulär 12 Monatsraten) direkt vom Entgelt bzw. den monatlichen Bezü-
gen einbehalten. Dies gilt auch für eine eventuell zu zahlende Bearbeitungsgebühr oder eine Verlust-
entschädigung. Das schriftliche Einverständnis zum Abzug erklärt die/der Beschäftigte gleichzeitig 
mit der Beantragung des JobTickets. Beschäftigte, die diesen Zusatz nicht akzeptieren, können kein 
JobTicket erhalten.  
 
5.5 Sofern Beschäftigte z.B. wegen einer Langzeiterkrankung keine laufenden Bezüge erhalten und 
ihr JobTicket nicht
 aus diesem Grund außerordentlich kündigen, müssen sie die Eigenbeteiligung für 
das JobTicket weiterhin zahlen. Die Verrechnung der aufgelaufenen Kosten erfolgt nach einer Ent-

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
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scheidung im Einzelfall entweder mit der nächsten Entgeltzahlung oder durch entsprechende Rech-
nungsstellung.  
 
6. Steuerrechtliche Behandlung 
Das JobTicket gilt als Ersatzleistung des Arbeitgebers für Fahrten zwischen der Wohnung der bzw. 
des Beschäftigten und der jeweiligen Arbeitsstätte. Sofern das JobTicket den Beschäftigten verbilligt 
zur Verfügung gestellt wird, kann unter Umständen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen, 
der nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuert werden 
kann. Hierdurch tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Bei der Bemessung des steuer-
pflichtigen Anteils kann die monatliche Sachbezugsfreigrenze von € 44,00 in Ansatz gebracht werden. 
Andere geldwerte Vorteile sind hierbei anzurechnen. 
 
Da der monatliche Basispreis, den die Stadt Darmstadt an den RMV je anspruchsberechtigtem Be-
schäftigten an den RMV zahlt, unter der entsprechenden Eigenbeteiligung der Karteninhaberin bzw. 
des Karteninhabers liegt, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Eine Anwendung der mo-
natlichen Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von € 44,00 ist deshalb nicht erforderlich. Durch die 
Nichtanwendung der Sachbezugsfreigrenze entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für 
das JobTicket im Zuge der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das jeweils zuständige Fi-
nanzamt zu übermitteln 
 
7. Geltungsbereich des JobTickets 
7.1 Die Einteilung in Preisstufen für JobTickets orientiert sich grundsätzlich an der RMV-
Preisstufeneinteilung 1 bis 7. Für das JobTicket, das die Stadt Darmstadt zur Verfügung stellt, gilt 
nach Vereinbarung mit dem RMV für die Preisstufen 1 bis 3 ein einheitlicher Preis, das bedeutet, 
dass Beschäftigte, deren Wohnort sich in den Tarifzonen mit den Preisstufen 1, 2 oder 3 befindet, 
das JobTicket für alle drei Tarifzonen nutzen können.  
 
7.2 Der räumliche Geltungsbereich bestimmt sich anhand der Fahrstrecke Wohnort und Arbeitsort 
auf Basis der Tarifgebiet-Einteilung des RMV. Ausnahme bilden die JobTickets der Preisstufe 3, die 
für alle Nutzer ausgestellt werden, für deren individuelle Fahrstrecke eine Fahrkarte der Preisstufe 1, 
2 oder 3 benötigt wird. 
 
Die Zuordnung Wohn-/Arbeitsort zu den Tarifgebieten und die daraus resultierende Fahrstrecke wird 
mittels einer vom RMV zur Verfügung gestellten Software ermittelt. Sofern die Wohnortangabe im 
JobTicket Antrag und die im Personalabrechnungsprogramm hinterlegte Wohnortangabe nicht über-
einstimmt, erfolgt eine Rückfrage bei den Beschäftigten.  
 
Das Wohnortprinzip ist grundsätzlich zu wahren, wobei Teilstrecken möglich sind (z.B. ab bzw. bis zu 
einem Park + Ride Platz). Fahrstrecken über die Tarifgebiete des Wohnortes hinaus sind nicht mög-
lich (Ausnahme Sonderregelung der Tarifstufen 1 und 2 unter Ziffer 7.1).  
 
Das JobTicket gilt für die Tarifgebiete, die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte durchfah-
ren werden müssen. Ein JobTicket gilt immer erst ab Eintritt in das RMV-Gebiet und nur für Ver-
kehrsmittel, die zum RMV gehören. Für Übergangstarife gelten gesonderte Regelungen, die von der 
Nutzerin, dem Nutzer ggf. beim RMV bzw, einem der zugehörigen Verkehrsunternehmen (z.B. 
HEAGmobilo) zu erfragen sind.    
 
7.3 Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der 
JobTicket-Inhaberin, dem JobTicket-Inhaber und den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunter-
nehmen. Bei der Beförderung gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
Seite 4 von 6 
mungen des RMV. Eventuelle Leistungsstörungen, Haftungsfragen usw. sind ausschließlich im Ver-
hältnis zwischen den Verkehrsunternehmen und der/dem Beschäftigten  abzuwickeln.  
 
Sofern Sonderleistungen oder zusätzliche Leistungen wie die Benutzung der 1. Wagenklasse oder 
weitere zuschlagspflichtige Verkehre (z.B. Schnellbusse, IC-Züge) in Anspruch genommen werden 
sollen, sind entsprechende Zuschläge zu zahlen. Die Nutzung von ICE-Zügen ist ausgeschlossen. In 
Zweifelsfällen haben sich die JobTicket-Inhaber beim RMV bzw. einen zugehörigen Verkehrsunter-
nehmen (z.B.  HEAG mobilo GmbH) kundig zu machen.   
 
7.4 Wird eine JobTicket-Inhaberin, ein JobTicket-Inhaber bei der Fahrt im Rahmen einer Fahraus-
weiskontrolle ohne ihre/seine besondere Zeitkarte angetroffen so ist gemäß den Beförderungsbedin-
gungen das erhöhte Beförderungsentgelt von zurzeit 40,00 € von der/dem Beschäftigten an das Ver-
kehrsunternehmen zu zahlen. Es ermäßigt sich jedoch auf zurzeit 7,00 €, wenn innerhalb einer Wo-
che ab dem Feststellungstag durch Vorlage des JobTickets bei dem Verkehrsunternehmen, dem das 
erhöhte Beförderungsentgelt geschuldet wird, nachgewiesen wird, dass er/sie zum Zeitpunkt der 
Feststellung Inhaber/Inhaberin des JobTickets war. 
 
8. Nutzung, Übertragbarkeit, Mitnahmeregelung 
8.1 Das JobTicket soll den Beschäftigten ermöglichen, ihren Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle kos-
tengünstig und umweltverträglich zurück zu legen und ist daher nur individuell nutzbar. Zur eindeuti-
gen Identifikation muss das JobTicket mit einem Lichtbild versehen sein.  
 
8.2 Das JobTicket kann während seiner Gültigkeit und für den eingetragenen Geltungsbereich umfas-
send auch privat genutzt werden, dies gilt auch für private Fahrten an arbeitsfreien Tagen, Wochen-
enden, Feiertagen.  
 
Das JobTicket ist nicht übertragbar. Sofern eine Mitnahmeregelung mit dem JobTicket ermöglicht 
wird, werden die Beschäftigten mit Ausgabe des JobTickets ausdrücklich darauf hingewiesen.   
 
8.3 Das JobTicket ist, soweit es der Geltungsbereich erlaubt, auch für dienstliche Fahrten zu nutzen. 
Ein Anspruch auf eine  (anteilige) Erstattung der Eigenbeteiligung für Dienstfahren besteht nicht
.  
 
9. Gültigkeit, Rückgabe,  
9.1 Das JobTicket besteht aus 12 Monatstickets, jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jah-
res. Das JobTicket wird als Bogen mit 12 Monatstickets ausgegeben, wobei jedes Monatsticket nur 
für den aufgedruckten Monat gültig ist.  
 
9.2 Werden JobTickets ab dem 01.02. eines Jahres ausgegeben, erhalten die Nutzer nur für die Mo-
nate Tickets, die ab dem ersten Berechtigungsmonat bis zum 31.12 des laufenden Jahres gelten.    
 
9.3 Endet die  Berechtigung für den Bezug des JobTickets, z.B. wegen Ausscheiden aus dem städti-
schen Dienst, so verliert das JobTicket sofort seine Gültigkeit. Das Monatsticket für den laufenden 
(bei Ende der Bezugsberechtigung im laufenden Monat) sowie alle weiteren ausgehändigten Tickets 
für Folgemonate sind unverzüglich der ausstellenden Stelle (Personalamt, EAD) zurückzugeben. Eine 
tageweise Gutschrift oder Erstattung für den laufenden Monat erfolgt nicht. Ein ungültiges JobTicket 
berechtigt nicht mehr zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung. Beschäftigte, die mit einem 
ungültigen Ticket angetroffen werden, müssen das erhöhte Beförderungsentgelt entrichten. Die unbe-
rechtigte Nutzung eines JobTickets oder ein sonstiger Missbrauch wird darüber hinaus geahndet und 
kann neben strafrechtlichen ggf. auch arbeits- oder disziplinarrechtliche Folgen haben. Beschäftigte, 
die entgegen der oben getroffenen Regelung Monatstickets nicht unverzüglich zurückgeben, haben 
dafür eine Verlustentschädigung zu zahlen. Die Verlustentschädigung fällt in Höhe der regulären

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
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Eigenbeteiligung für die nicht zurückgegebenen Monatstickets an, beträgt mindestens jedoch  
40,-- €.  
 
10. Ersatz, Umtausch eines JobTickets 
10.1    Verlust/Beschädigung 
Beschäftigte, deren JobTicket verloren gegangen ist oder so beschädigt ist, dass es nicht mehr nutz-
bar ist, können Ersatz erhalten. Der Verlust oder die Beschädigung ist schriftlich, unter Angabe der 
näheren Umstände, die zum Verlust, zur Beschädigung geführt haben, anzuzeigen. Die Neuausstel-
lung ist darüber hinaus noch mittels des Antragsformulars JobTicket zu beantragen. Beschädigte 
Tickets sind beizufügen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 
von 15,-- € an. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschäftigte, die nach dem Verlust eines oder meh-
rerer Monatstickets auf die Ausstellung von Ersatzkarten verzichten, die bis zum Ablauf der Gültigkeit 
des oder der in Verlust geratenen JobTickets fällige Eigenbeteiligung dennoch weiter entrichten müs-
sen. Die fällige Eigenbeteiligung wird für die Monate, für die auf die Ausstellung einer oder mehrerer 
Ersatzkarten verzichtet wird, weiterhin einbehalten.   
 
Verzögert sich die Ausstellung einer Ersatzkarte, gleich aus welchem Grund, und kann dadurch das 
JobTicket kurzfristig nicht genutzt werden, erfolgt für diesen Zeitraum keine anteilige Gutschrift des 
Eigenanteils.  
 
10.2     Wohnungswechsel 
Ändert sich durch einen Wohnungswechsel der räumliche Geltungsbereich und somit die Preisstufe 
und der zu zahlende Eigenanteil, kann ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden. (siehe 
hierzu auch Ziffer 5.3) 
 
10.3     Fehlerhafte Tickets 
Fehlerhaft ausgestellte Tickets werden gegen neue Tickets ausgetauscht. Ein Kostenbeitrag wird nicht 
erhoben. Sofern die fehlerhafte Ausstellung des JobTickets Auswirkung auf die zu zahlende Eigenbe-
teiligung hat, wird die Eigenbeteiligung rückwirkend neu festgesetzt.  
 
 
11. Laufzeit, Kündigung, Entzug des JobTickets 
11.1 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Eigen-
betriebe ab 1. Januar 2014 ein JobTicket zur Verfügung. Das JobTicket wird jährlich vom 1. Januar 
bis 31.12. des laufenden Jahres  mit jeweils 12 Monatstickets ausgestellt.  
 
11.2 Der Bezug des JobTickets verlängert sich automatisch für das Folgejahr, wenn nicht bis spätes-
tens 31. Oktober (Eingang beim Personalamt/EAD) eines Jahres der weitere Bezug für das Folgejahr 
gekündigt wurde oder die Wissenschaftsstadt Darmstadt die freiwillige Leistung „JobTicket“ nicht 
mehr zur Verfügung stellt.  
 
11.3 Eine Kündigung des JobTickets während der ersten Jahresperiode ist nur aus folgenden Grün-
den möglich: 
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 
• Bei Härtefällen, wie z.B. längere Krankheit (siehe Ziffer 11.4) 
• Wenn die/der Beschäftigte nicht mehr dem berechtigten Personenkreis (siehe Ziffer 2) ange-
hört.

Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets 
 
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11.4 Nach Ablauf der ersten Jahresperiode können JobTicket-Nutzer ihr JobTicket unabhängig von 
Ziffer 11.2 unter folgenden Bedingungen kündigen:  
• Mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats (Eingang beim Personal-
amt/EAD).  
• Mit Ablauf der Entgeltfortzahlung für Tarifbeschäftigte (in der Regel 6 Wochen) ist die Kündi-
gung bei fortdauernder Erkrankung jederzeit möglich. 
 
Beamtinnen und Beamte, die langfristig erkrankt sind (mehr als 6 Wochen) haben bei fort-
dauernder Erkrankung ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.    
 
Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der ausstellenden Stelle (Personalamt, Eigenbetrieb EAD) zu 
erklären. Der Kündigung müssen darüber hinaus alle nach dem Kündigungszeitpunkt noch gültigen 
Monatstickets beigefügt sein.     
11.5 In berechtigten Ausnahmefällen (z.B. wenn der Eigenanteil nicht entrichtet wird) ist die ausstel-
lende Stelle (Personalamt/EAD) berechtigt, das JobTicket zu entziehen.  
 
12. Datenschutz 
12.1 Das JobTicket enthält folgende persönlichen Angaben: Name, Vorname sowie ein Lichtbild. Die 
im JobTicket-Antrag angegebenen Daten werden ausschließlich zur Ausgabe, Verwaltung und Ab-
rechnung des JobTickets genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.  
 
12.2 Prüfungen durch den RMV bzw. das abrechnende Verkehrsunternehmen (HEAGmobilo) erfolgen 
lediglich auf Basis der nicht personenbezogenen Abrechnungsunterlagen (Ticketanzahl). Personenbe-
zogene Detailangaben aus Abrechnungen oder Personalunterlagen dürfen nicht eingesehen werden.  
 
 
13. Übergangsbestimmung 
13.1 JobTicket-Berechtigte, die das JobTicket nutzen möchten und zum JobTicket-Start noch im 
Besitz einer gültigen Jahreskarte sind, können diese beim Verkehrsunternehmen, bei dem sie ihre 
Zeitkarte gekauft haben, zurückgeben. Sie erhalten von dort eine Fahrgelderstattung für die nicht 
genutzten Monatskarte. Als Rückgabegrund ist „Umstieg JobTicket Stadt Darmstadt“ zu vermerken.  
 
13.2 Beschäftigte, die ihre Jahreskarte über den Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt bezogenen haben, geben diese, wenn sie  zum JobTicket-Start noch gültig ist, über den Ge-
samtpersonalrat zu den vergünstigten Bedingungen zurück.  
 
 
Darmstadt, den ………  
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 414
TOP 16
TOP 5

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Luisenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0334
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00