2013/0334
Betriebliches Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung Darmstadt Einführung des JobTickets
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2013/0334
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I III 66 IV 20 Vorlage-Nr. 2013/0334 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511060 Kostenstelle: 0662201000 Investitionsnummer: Kostenträger: 511061 Sachkonto: 6993000 Betreff: Betriebliches Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung Darmstadt Einführung des JobTickets Vorlage vom: 26.09.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Einführung des JobTickets zu den beschriebenen Konditionen wird zugestimmt. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag mit dem RMV abzu- schließen. 2. Einer Anschubfinanzierung wird zugestimmt. 3. Dem Marketing-/Beratungskonzept zur Einführung des JobTickets wird zugestimmt. Anlagen: Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. September 2013 1. Einführung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Entwicklung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes (siehe Magistratsvorlage 2012/0216) beschlossen, um die Mobilität der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, durch die Bereitstellung von Mo- bilitätsdienstleistungen, umfangreichen Informationen und Beratung die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern. Hierzu möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt insbesondere das motorisierte Verkehrs- und Park- aufkommen reduzieren und Anreize schaffen, vom Auto auf alternative Fortbewegungsmittel umzu- steigen und damit auch den CO 2-Ausstoß verringern. Die Analyse der verkehrlichen Bestandssituation, die sich aus einer umfassenden Beschäftigten- und Ämterbefragung sowie einer Wohnstandort- sowie Arbeitsstandortbetrachtung zusammensetzt, ist zum wesentlichen Teil abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit noch in ein umfassendes Mobi- litätskonzept eingearbeitet, das konkrete Maßnahmen zu den Themen Beschäftigen-, Kunden- bzw. Besucher- sowie Dienstwegemobilität (einschl. Fuhrparkmanagement) beinhaltet. Der gesamte Pro- zess wird durch die Arbeitsgruppe „Betriebliches Mobilitätsmanagement Darmstadt“ (AG BMMDA) begleitet. Folgende Ämter bzw. Institutionen sind in der Arbeitsgruppe vertreten: Hauptamt und Per- sonalamt, Gesamtpersonalrat, Dezernat I und III, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Abteilung Statistik, Datenschutzbeauftragte, EAD und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Verkehrsentwick- lung. Die Beschäftigtenbefragung stellte die vom RMV geforderte Grundlage zur Angebotserstellung eines JobTickets dar. Da ein solches Angebot mittlerweile vorliegt, soll bereits vor Fertigstellung des Ge- samtkonzeptes zum betrieblichen Mobilitätsmanagement die Einführung des JobTickets zum 01.01.2014 abgeschlossen werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2011 daran mitgewirkt ein Beratungsprogramm für Unternehmen und Behörden zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement zu initiieren, welches im Jahr 2013 bereits in der dritten Runde erfolgreich durchgeführt wird. Partner der Stadt in dem Programm „Südhessen effizient mobil“ sind die ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain), die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, der Landkreis Darmstadt- Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau sowie die DADINA. Fachlich begleitet wird das Programm durch das Planungsbüro Verkehrslösungen aus Darmstadt. Als bedeutender Arbeitgeber ist die Wissenschaftsstadt mit gutem Beispiel vorangegangen und hat selbst als einer der ersten Arbeitgeber an dem Programm teilgenommen. Mit Einführung des Jobti- ckets als ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Mobilitätsmanagements übernimmt die Wis- senschaftsstadt Darmstadt eine Vorbildfunktion für andere Unternehmen und Institutionen in der Region. 2. JobTicket-Kalkulation RMV-Angebot Auf Basis der Daten aus der Mitarbeiterbefragung und dem sich daraus ergebenen aktuellen ÖPNV- Anteil der Beschäftigten hat der RMV der Wissenschaftsstadt Darmstadt folgendes attraktive Angebot für ein JobTicket unterbreitet: 14,79 Euro pro Beschäftigten im Monat. Der Preis ist generell für alle berechtigten Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ein JobTicket abnehmen. Das Jobticket kann ganztägig bzw. ganzjährig auch außerhalb der Arbeitszeit sowie auf Dienstwegen genutzt werden. Das Angebot beinhaltet eine Mitnahmeregelung entsprechend der gültigen Tarifbedingungen des RMV, d.h. werktags nach 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können ein Erwach- sener und beliebig viele Kinder mitgenommen werden. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Exklusiv-Angebot für die Stadt Darmstadt, da die bisherigen JobTicketregelungen bislang keine Mit- - 4 - nahmemöglichkeiten vorsahen. Das Angebot wird bis zum endgültigen Beschluss im RMV- Aufsichtsrat (November 2013) unter Vorbehalt gewährt. Weitere Details zur Nutzung des JobTickets sind in der Anlage zusammengestellt. Berechtigter Personenkreis Für die vertragliche Festlegung zwischen der Wissenschaftsstadt und dem RMV ist der berechtigte Personenkreis festzulegen: Grundsätzlich können alle Beschäftigten der Wissenschaftsstadt und ihrer Eigenbetriebe ein JobTicket beantragen, soweit sie in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen. Folgen- de Personengruppen werden ausgenommen: • Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV • Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit • Beurlaubte (ohne Bezüge/Entgelt) • Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich beschäftigt sind • Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV-Semesterticket • Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten • Personen, die nicht in einem Arbeits-, Beamten oder Berufsausbildungsverhältnis stehen, z.B. Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte, Ehrenamtlich Täti- ge, Personen, die aufgrund von Honorarverträgen, Dienst- oder Werkverträgen tätig sind. Das bedeutet, ca. 85 % aller Beschäftigten können das JobTicket beantragen. Beschäftigtenstruktur und Wohnortverteilung Im August 2013 betrug die Anzahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 3.360, davon waren 626 beim EAD beschäftigt. Die Auswertung der Wohnortverteilung der Beschäftigten erfolgte anhand der Auswertung der Perso- naldaten (anonymisiert). Demnach kommen knapp 50 % aller Beschäftigten aus Darmstadt. Bei ca. 80 % der Beschäftigten liegt eine Wohnortentfernung in den Tarifgebieten von Preisstufe 1 bis 3 vor. Mobilitätsverhalten Bei der im August/September 2012 durchgeführten Beschäftigtenbefragung ergab sich ein durch- schnittlicher ÖPNV-Nutzungsanteil aller Beschäftigten von ca. 22 %. Betrachtet man die einzelnen Hauptstandorte, so ist die ÖPNV-Nutzung bei den zentral gelegenen Standorten wie Luisenplatz, Gra- fenstraße und Frankfurter Straße mit jeweils 36 %, 31 % und 24 % am höchsten. Der niedrigste ÖPNV-Anteil (ca. 4%) ist bei den Beschäftigten der Feuerwehr zu verzeichnen, gefolgt von dem Standort Technisches Rathaus mit ca. 8 % ÖPNV-Anteil und dem EAD mit ca. 14 % ÖPNV-Anteil. Die unterschiedlichen ÖPNV-Nutzungsanteile sind größtenteils auf die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle, die am Standort vorhandene Parksituation sowie vorgegebene Arbeitsschichtzeiten zurück zu führen. Weitere für die Kalkulationsgrundlagen wichtige Ergebnisse sind, dass • ca. 40 % der Beschäftigten in einem Umkreis von bis 200 m zur nächsten Haltestelle wohnen, • ca. 73 % der Beschäftigten noch in einem Umkreis von bis 500 m wohnen (bis zu 300 m wird nach aktuellem Nahverkehrsplan als akzeptabel bezeichnet), • ca. 36 % aller Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit gar nicht, ca. 35 % maximal einmal umstei- gen müssen, • ca. 60 % der Befragten angeben, dass die Nutzung von Bus- und Bahn generell für sie in Frage käme, wenn die Verbindung besser oder die Kosten niedriger seien. Diese Antworten bzw. Ergebnisse machen deutlich, dass bei den Beschäftigten der Wissenschafts- stadt Darmstadt noch ein erhebliches ÖPNV-Nutzungspotential steckt, das aktiviert werden kann. - 5 - Kalkulation Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist ein Preismodell zu entwickeln, bei dem die Job-Tickets zu- mindest mittelfristig für die Wissenschaftsstadt Darmstadt kostendeckend an die Beschäftigten abge- geben werden können. Allerdings zeigen Erfahrungen bei anderen Kommunen und Unternehmen, dass zu Beginn der Einführung eines JobTickets eine Anschubfinanzierung durch den Arbeitgeber sinnvoll ist, da die Abnahme des JobTickets nach dessen Einführung noch steigerungsfähig ist. Auf Basis der Beschäftigtenbefragung und des sich ergebenen ÖPNV-Anteils der Beschäftigten je Standort wird abgeschätzt, welcher ÖPNV-Anteil theoretisch erreicht werden kann. Im Durchschnitt ist dies ein ÖPNV-Anteil von ca. 50 %, was einem Zuwachs von etwa 28 % gegenüber dem Bestand bedeuten würde. Es wurden verschiedene JobTicket-Angebotsvarianten durchkalkuliert: • Einheitspreis für alle JobTicketnutzer • Gestaffelte Preise in Abhängigkeit der RMV-Tarifstufen • Einheitspreis für die Preisstufen 1 bis 3, gestaffelte Preise für die Preisstufen 4 bis 7 Um das JobTicket für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten, wurde eine Ermäßigung gegenüber den regulären Zeitfahrtkarten von ca. 50 % angestrebt. Da etwa 80 % aller Beschäftigten ihren Wohnort in Tarifzone 1 bis 3 haben, wurde die 3. Variante vertiefend weiter betrachtet. Die Gesamtkosten belaufen sich unter Berücksichtigung aller berechtigten Beschäftigten auf etwa 500.000 EUR pro Jahr. In Abbildung 1 ist die Preisstaffelung (Tarifzoneneinteilung entsprechend der RMV-Einteilung) für die- ses ab 2014 einzuführende Modell dargestellt: RMV - Preisstufe Preis JobTicket Preis RMV- Jahreskarte Ersparnis (absolut) Ersparnis (relativ) Preis JobTicket EUR / Jahr EUR / Jahr EUR / Jahr Prozent EUR /Monat Preisstufe 1 410,00 158,00 39% Preisstufe 2 252,00 650,00 398,00 61% 21,00 Preisstufe 3 840,00 588,00 70% Preisstufe 4 630,00 1.260,00 630,00 50% 52,50 Preisstufe 5 840,00 1.680,00 840,00 50% 70,00 Preisstufe 6 1.008,00 2.100,00 1.092,00 52% 84,00 Preisstufe 7 1.200,00 2.520,00 1.320,00 52% 100,00 Abbildung 1: Preisstaffelung für das JobTicket Abbildung 1 verdeutlicht, dass bei diesem Preismodell für die Beschäftigten mit Ausnahme von den Beschäftigten mit Wohnort in Preisstufe 1 mindestens eine 50 %ige Ermäßigung gegenüber einer regulären Jahreskarte erzielt werden kann. Beschäftigte mit Wohnort in Preisstufe 2 oder 3 erhalten sogar bis zu 70 % Rabatt. Alle Nutzer dieser drei Preisstufen können mit diesem Ticket in dem Gebiet aller drei Preisstufen fahren. Dies ist auch für die innerstädtische Dienstwegemobilität von Vorteil. 3. Finanzierung des JobTickets Das JobTicket soll mittelfristig durch den Eigenanteil der Beschäftigten finanziert werden. Für das Jahr 2014 gelten die in Abbildung 1 genannten Tarife. Bei der Kalkulation wird deutlich, dass zu einer Kostendeckung ein zukünftiger ÖPNV-Anteil aller Beschäftigten von ca. 50 % zu realisieren ist. Für die Anfangszeit wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Differenz zwischen den anfallenden Kosten und den Einnahmen aus dem Beschäftigteneigenanteil durch eine Anschubfinanzierung über- nehmen. - 6 - Nach Einführung des Jobtickets im Jahr 2014 wird man durch weitere Maßnahmen und eine Evaluati- on die Umsetzung begleiten und die zukünftigen Bedingungen ggf. erneut festlegen. Auf der Kostenstelle 066-220-1000 „Betriebliches Mobilitätsmanagement Darmstadt“ stehen folgende Mittel zu Verfügung: - 88.985,00 EUR aus 2012 (Resteübertragung beantragt) - 100.000,00 EUR sind für 2013 eingestellt (100 % Ansatz ist beantragt) - 100.000,00 EUR für 2014 sind angemeldet Dieses Jahr werden für die Marketing- und Informationskonzepte sowie für die Erstellung des Mobili- tätsgesamtkonzeptes ca. 16.000 EUR in Anspruch genommen. Haushaltstechnisch soll die Anschubfinanzierung nicht auf die einzelnen Ämtern bzw. Kostenstellen (analog der Stellplatzzuschüsse) aufgeteilt werden, da dies für ein Konzept zur Förderung einer nach- haltigen Mitarbeitermobilität kontraproduktiv ist. Die Anschubfinanzierung wird über die o. g. Kosten- stelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe abgerechnet. 4. Vertragliche Regelungen: Der Vertrag für das JobTicket wird zwischen dem RMV und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein- schließlich aller Eigenbetriebe geschlossen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt monatliche Pauschalabschläge an den RMV. Im Dezember jeden Jahres erfolgen dann die Spitzabrechnungen mit dem RMV, bei denen die tatsächliche Perso- nalstärke der zurückliegenden Monate berücksichtigt wird. Die monatliche Abrechnung berücksichtigt lediglich den berechtigten Personenkreis. Für nicht berechtigte Beschäftigte, z.B. Beurlaubte, fallen keine Zahlungen an den RMV an. Das Geld wird an das ortsansässige Verkehrsunternehmen (HEAGmobilo) als für den RMV abrech- nende Stelle abgeführt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat für die Beschäftigten eine „Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets“ (siehe Anlage) erstellt. Mit der Unterschrift bei Antragstellung akzeptiert die / der Beschäftigte diese Richtlinie. 5. Ausgabe des JobTickets: Ziel ist, das JobTicket zum 01.01.2014 einzuführen. Die monatliche Eigenbeteiligung wird von der Lohnabrechnung abgezogen. Die JobTickets werden beim Personalamt bzw. beim EAD ausgedruckt und ausgegeben. Für die Erstellung der JobTickets stellt der RMV der Wissenschaftsstadt Darmstadt kostenlos die er- forderliche Software („RMV-Tarifauskunft“) zur Verfügung. Die Rohlinge der Tickets werden von HEAGmobilo zu Verfügung gestellt. Die HEAGmobilo steht auch für inhaltliche Fragen zum Tarifsys- tem zur Verfügung. Weitere Details können der „Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets“ (siehe Anlage) entnommen werden. - 7 - Die Einführung des JobTickets verursacht beim Personalamt einen erhöhten Arbeitsaufwand, der nicht ohne Zusatzpersonal kompensiert werden kann. Für die Implementierung des JobTickets ist von Oktober 2013 bis Januar 2014 eine Zusatzkraft aus der Personalbörse mit ca. 20 – 30 Stunden wö- chentlich erforderlich. Darüber hinaus wird bei zwei Teilzeitbeschäftigten im Personalamt die durch- schnittliche wöchentliche Arbeitszeit ab 1. Oktober 2013 um ca. 20 Stunden zunächst befristet für die Dauer eines Jahres erhöht. Bis zum Sommer 2014 ist der tatsächliche Stundenmehrbedarf zu ermit- teln, damit rechtzeitig zu den Etatberatungen 2014 über die Ausweisung der VZÄ-Anteile im Stellen- plan entschieden werden kann. 6. Marketing, Information und Beratung der Beschäftigten Information, Beratung und Kommunikation ist ein elementares Handlungsfeld im Betrieblichen Mobili- tätsmanagement. Dies gilt im Besonderen auch für die Beratung zur ÖPNV-Nutzung. Teilweise wer- den Reisezeiten und Reisekosten im Vergleich zum PKW unterschätzt oder sind nicht ausreichend bekannt. Auch Kombinationen wie Park+Ride oder Bike + Ride können bisher nicht angedachte Alter- nativen darstellen. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens bis zur Einführung des JobTickets am 1.1.2014 und dem erforderlichen Vorlauf (Antragsstellung und -bearbeitung) bis zur Ausgabe der JobTickets sowie einem aktuellen ÖPNV-Anteil der Beschäftigten von ca. 22 % und einem anzustrebenden Ziel von ca. 50 % kommt der Marketingkampagne eine bedeutende Rolle zu. Inhalte sollten eine Erläuterung des JobTickets inklusive Nutzungsmöglichkeiten auf Dienstwegen sowie eine individuelle Verbindungsauskunft sein. Reisezeiten- und Reisekostenvergleiche veran- schaulichen die Vorteile einer ÖPNV-Nutzung. Es muss den Beschäftigten vermittelt werden, dass sich das JobTicket über das Solidaritätsprinzip trägt, d.h. je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein JobTicket erwerben, desto günstiger bleibt der Abnahmepreis für die / den Einzelnen bzw. desto eher kann der günstige Einführungspreis nächstes Jahr gehalten werden. Es sind folgende Informationswege geplant: • Informationsflyer, Plakate • Infoblatt mit allen wichtigen Details und Fragestellungen (Rundverfügung und Intranet) • Erstellung einer Mobilitätsseite im Intranet. Durch exponiert platzierte Mobilitätsinformationen kann die Aufmerksamkeit für effiziente Mobili- tätsangebote gesteigert werden. Dies kann später mit der Entwicklung eines allgemeinen Mobili- tätsportals auf der Darmstadt Homepage für alle Bürger verknüpft werden. • Informationstage an den Hauptstandorten mit Unterstützung von HEAG mobilo, DADINA, RMV und ivm GmbH (Justus-Liebig-Haus, Technische Ämter, EAD) • Entwicklung eines Corporate Design (für das gesamte Mobilitätsmanagement der Wissen- schaftsstadt Darmstadt) 7. Ausblick Die Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten ist die erste Maßnahme in einer Reihe von Maß- nahmenbündel, die in einen Mobilitätsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt münden. Vornehmliche Ziele im betrieblichen Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung sind: • die Verbesserung der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes für die Beschäftigten • die Verringerung der Mobilitätskosten für Beschäftigte und Stadtverwaltung • die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und • einen Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten. - 8 - Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Beschäftigtenbefragung und der weiteren Analysen soll die Mobilität der Beschäftigten neben dem JobTicket auch durch z.B. Verbesserungen beim Fahrradpar- ken am Arbeitsstandort, Fahrgemeinschaftenförderung, u.a. optimiert werden. Dabei werden auch den Anregungen der Beschäftigten zu Verbesserung der Erreichbarkeit, ermittelten Mängeln an den Ar- beitsplatzstandorten und erkennbaren Effizienzpotentialen bei der dienstlichen Mobilität zugrunde gelegt. Ebenso gilt es den städtischen Fuhrpark zu optimieren, um Einsparpotentiale frei zu legen. Der Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der Einführung des JobTickets in sei- ner Sitzung am 26.09.2013 bereits zugestimmt. Darmstadt, den 26. September 2013 III-66/4 saa-br Nst. 2820 Dezernat I: Dezernat III: Dezernat IV: Jochen Partsch Brigitte Lindscheid André Schellenberg Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
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Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets
Vorwort
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) eine ver-
tragliche Vereinbarung zur Bereitstellung eines JobTickets geschlossen. Das JobTicket ist eine frei-
willige, jederzeit widerrufbare, Leistung für die städtischen Beschäftigten, die unter verkehrs- und
umweltpolitischen Gesichtspunkten gewährt wird. Es soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern er-
möglichen, ihren Weg vom Wohnort zur Arbeitsste lle kostengünstig und umweltverträglich zurück
zu legen. Es darf darüber hinaus im räumlichen Geltungsbereich auch für Fahrten in der Freizeit
genutzt werden.
Die Voraussetzungen zur Bereitstellung und Nutzu ng des JobTickets sind den nachfolgenden Aus-
führungen zu entnehmen.
1. Grundsatz
Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der Nut-
zerin, dem Nutzer des JobTickets und den entsprechenden Verkehrsunternehmen. Leistungsstörun-
gen und Haftungsfragen sind daher ausschließlich im Verhältnis zwischen den Verkehrsunternehmen
und der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter abzuwickeln
2. Berechtigter Personenkreis
2.1 Es besteht keine Verpflichtung zum Bezug eines JobTickets. Auf Wunsch kann jede Mitarbeiterin,
jeder Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Eigenbetriebe ein JobTicket erhalten,
sofern sie/er
• in einem Arbeits-, Beamten- oder Berufsausbildungsverhältnis steht (dazu gehören auch
Praktikantinnen/Praktikanten sowie Volontärinnen/Volontäre),
• ihre/seine Arbeitsstätte in Darmstadt hat,
• die festgelegte Eigenbeteiligung entrichtet,
• nicht aus einem der nachstehenden Gründe vom JobTicket-Bezug ausgenommen ist.
2.2 Kein JobTicket erhalten:
• Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Entgelt, Besoldung, Ausbildungsvergütung oder sonstige
entsprechende Leistungen haben.
• Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
• Beurlaubte (ohne Bezüge/Entgelt)
• Personen mit voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit, soweit sie nicht elterngeldunschädlich bei der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt oder deren Eigenbetriebe beschäftigt sind,
• Studentische Hilfskräfte mit Anspruch auf ein RMV.Semesterticket
• Aushilfen mit einer maximalen Vertragsdauer bis zu 3 Monaten
• Geringfügig Beschäftigte nach § 8 SGB IV
• Personen, die nicht in einem unter Ziffer 2.1 aufgeführten Arbeits-, Beamten oder Berufsausbil-
dungsverhältnis stehen, z.B. Schülerpraktikantinnen/Schülerpraktikanten, Ehrenbeamtin-
Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets
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nen/Ehrenbeamte, Ehrenamtlich Tätige, Personen, die aufgrund von Honorarverträgen, Dienst- oder
Werkverträgen tätig sind.
3. Antragstellung
Beschäftigte, die ein JobTicket nutzen möchten, müssen dies mit dem gültigen Antragsformular be-
antragen. Da das JobTicket der berechtigten Nutzerin, dem berechtigten Nutzer zuordenbar sein
muss, sind die jeweiligen Monatstickets mit einem Lichtbild versehen. Dem Erstantrag muss daher
ein geeignetes, aktuelles Lichtbild beigefügt sein. Ohne geeignetes Lichtbild kann das JobTicket nicht
ausgestellt werden.
4. Ausstellung und Ausgabe des JobTickets
Das JobTicket wird vom Personalamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgestellt. Für Beschäftigte
des EAD wird es direkt vom EAD ausgestellt.
Nutzerinnen und Nutzer erhalten das JobTicket einschließlich einer Information zur Nutzung des
JobTickets gegen Empfangsbestätigung. Gleichzeitig wird mit der erstmaligen Ausgabe sowie bei
jeder Veränderung der Fahrtrelation ein Begleitbogen ausgehändigt, aus dem sich der exakte räumli-
che Geltungsbereich des Jobtickets ergibt.
5. Eigenbeteiligung
5.1 Die Beschäftigten erhalten das JobTicket gegen eine Eigenbeteiligung, die deutlich unter dem
Preis regulärer Zeitkarten liegt. Die festgelegten Eigenbeteiligungssätze sowie erforderliche Anpas-
sungen werden durch entsprechende Veröffentlichungen den Beschäftigten zeitgerecht bekannt ge-
geben.
5.2 Die monatliche Eigenbeteiligung ist immer für den vollen Monat zu entrichten. Dies gilt auch,
wenn die Ausgabe des JobTickets erst im laufenden Monat erfolgt oder es im Laufe eines Monats
ungültig wird. Die Eigenbeteiligung ist auch zu zahlen, wenn ein JobTicket z.B. wegen Urlaubs oder
einer Erkrankung nicht genutzt werden kann (Ausnahme hierzu bildet das Sonderkündigungsrecht für
Langzeiterkrankte nach Ziffer 11.3). Ein finanzieller Ausgleich für nicht genutzte Tage wird nicht ge-
zahlt.
5.3 Wird wegen eines Wohnortwechsels künftig eine höhere oder niedrigere Preisstufe erforderlich, so
können die Beschäftigten ihr JobTicket umtauschen. Mit dem Umtausch wird eine neue, geänderte
Eigenbeteiligungsrate fällig. Erfolgt der Umtausch des JobTickets im Laufe eines Monats, so wird die
neue, höhere oder niedrigere Eigenbeteiligungsrate ab dem folgenden Monatsersten berücksichtigt.
Eine tageweise Erstattung oder Nachforderung für den laufenden Monat erfolgt nicht.
5.4 Die Eigenbeteiligung wird von der zuständigen Personalabrechnungsstelle monatlich für das je-
weils gültige Monatsticket (regulär 12 Monatsraten) direkt vom Entgelt bzw. den monatlichen Bezü-
gen einbehalten. Dies gilt auch für eine eventuell zu zahlende Bearbeitungsgebühr oder eine Verlust-
entschädigung. Das schriftliche Einverständnis zum Abzug erklärt die/der Beschäftigte gleichzeitig
mit der Beantragung des JobTickets. Beschäftigte, die diesen Zusatz nicht akzeptieren, können kein
JobTicket erhalten.
5.5 Sofern Beschäftigte z.B. wegen einer Langzeiterkrankung keine laufenden Bezüge erhalten und
ihr JobTicket nicht
aus diesem Grund außerordentlich kündigen, müssen sie die Eigenbeteiligung für
das JobTicket weiterhin zahlen. Die Verrechnung der aufgelaufenen Kosten erfolgt nach einer Ent-
Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets
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scheidung im Einzelfall entweder mit der nächsten Entgeltzahlung oder durch entsprechende Rech-
nungsstellung.
6. Steuerrechtliche Behandlung
Das JobTicket gilt als Ersatzleistung des Arbeitgebers für Fahrten zwischen der Wohnung der bzw.
des Beschäftigten und der jeweiligen Arbeitsstätte. Sofern das JobTicket den Beschäftigten verbilligt
zur Verfügung gestellt wird, kann unter Umständen ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen,
der nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem pauschalen Steuersatz von 15 % versteuert werden
kann. Hierdurch tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Bei der Bemessung des steuer-
pflichtigen Anteils kann die monatliche Sachbezugsfreigrenze von € 44,00 in Ansatz gebracht werden.
Andere geldwerte Vorteile sind hierbei anzurechnen.
Da der monatliche Basispreis, den die Stadt Darmstadt an den RMV je anspruchsberechtigtem Be-
schäftigten an den RMV zahlt, unter der entsprechenden Eigenbeteiligung der Karteninhaberin bzw.
des Karteninhabers liegt, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Eine Anwendung der mo-
natlichen Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von € 44,00 ist deshalb nicht erforderlich. Durch die
Nichtanwendung der Sachbezugsfreigrenze entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für
das JobTicket im Zuge der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das jeweils zuständige Fi-
nanzamt zu übermitteln
7. Geltungsbereich des JobTickets
7.1 Die Einteilung in Preisstufen für JobTickets orientiert sich grundsätzlich an der RMV-
Preisstufeneinteilung 1 bis 7. Für das JobTicket, das die Stadt Darmstadt zur Verfügung stellt, gilt
nach Vereinbarung mit dem RMV für die Preisstufen 1 bis 3 ein einheitlicher Preis, das bedeutet,
dass Beschäftigte, deren Wohnort sich in den Tarifzonen mit den Preisstufen 1, 2 oder 3 befindet,
das JobTicket für alle drei Tarifzonen nutzen können.
7.2 Der räumliche Geltungsbereich bestimmt sich anhand der Fahrstrecke Wohnort und Arbeitsort
auf Basis der Tarifgebiet-Einteilung des RMV. Ausnahme bilden die JobTickets der Preisstufe 3, die
für alle Nutzer ausgestellt werden, für deren individuelle Fahrstrecke eine Fahrkarte der Preisstufe 1,
2 oder 3 benötigt wird.
Die Zuordnung Wohn-/Arbeitsort zu den Tarifgebieten und die daraus resultierende Fahrstrecke wird
mittels einer vom RMV zur Verfügung gestellten Software ermittelt. Sofern die Wohnortangabe im
JobTicket Antrag und die im Personalabrechnungsprogramm hinterlegte Wohnortangabe nicht über-
einstimmt, erfolgt eine Rückfrage bei den Beschäftigten.
Das Wohnortprinzip ist grundsätzlich zu wahren, wobei Teilstrecken möglich sind (z.B. ab bzw. bis zu
einem Park + Ride Platz). Fahrstrecken über die Tarifgebiete des Wohnortes hinaus sind nicht mög-
lich (Ausnahme Sonderregelung der Tarifstufen 1 und 2 unter Ziffer 7.1).
Das JobTicket gilt für die Tarifgebiete, die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte durchfah-
ren werden müssen. Ein JobTicket gilt immer erst ab Eintritt in das RMV-Gebiet und nur für Ver-
kehrsmittel, die zum RMV gehören. Für Übergangstarife gelten gesonderte Regelungen, die von der
Nutzerin, dem Nutzer ggf. beim RMV bzw, einem der zugehörigen Verkehrsunternehmen (z.B.
HEAGmobilo) zu erfragen sind.
7.3 Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen der
JobTicket-Inhaberin, dem JobTicket-Inhaber und den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunter-
nehmen. Bei der Beförderung gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestim-
Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets
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mungen des RMV. Eventuelle Leistungsstörungen, Haftungsfragen usw. sind ausschließlich im Ver-
hältnis zwischen den Verkehrsunternehmen und der/dem Beschäftigten abzuwickeln.
Sofern Sonderleistungen oder zusätzliche Leistungen wie die Benutzung der 1. Wagenklasse oder
weitere zuschlagspflichtige Verkehre (z.B. Schnellbusse, IC-Züge) in Anspruch genommen werden
sollen, sind entsprechende Zuschläge zu zahlen. Die Nutzung von ICE-Zügen ist ausgeschlossen. In
Zweifelsfällen haben sich die JobTicket-Inhaber beim RMV bzw. einen zugehörigen Verkehrsunter-
nehmen (z.B. HEAG mobilo GmbH) kundig zu machen.
7.4 Wird eine JobTicket-Inhaberin, ein JobTicket-Inhaber bei der Fahrt im Rahmen einer Fahraus-
weiskontrolle ohne ihre/seine besondere Zeitkarte angetroffen so ist gemäß den Beförderungsbedin-
gungen das erhöhte Beförderungsentgelt von zurzeit 40,00 € von der/dem Beschäftigten an das Ver-
kehrsunternehmen zu zahlen. Es ermäßigt sich jedoch auf zurzeit 7,00 €, wenn innerhalb einer Wo-
che ab dem Feststellungstag durch Vorlage des JobTickets bei dem Verkehrsunternehmen, dem das
erhöhte Beförderungsentgelt geschuldet wird, nachgewiesen wird, dass er/sie zum Zeitpunkt der
Feststellung Inhaber/Inhaberin des JobTickets war.
8. Nutzung, Übertragbarkeit, Mitnahmeregelung
8.1 Das JobTicket soll den Beschäftigten ermöglichen, ihren Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle kos-
tengünstig und umweltverträglich zurück zu legen und ist daher nur individuell nutzbar. Zur eindeuti-
gen Identifikation muss das JobTicket mit einem Lichtbild versehen sein.
8.2 Das JobTicket kann während seiner Gültigkeit und für den eingetragenen Geltungsbereich umfas-
send auch privat genutzt werden, dies gilt auch für private Fahrten an arbeitsfreien Tagen, Wochen-
enden, Feiertagen.
Das JobTicket ist nicht übertragbar. Sofern eine Mitnahmeregelung mit dem JobTicket ermöglicht
wird, werden die Beschäftigten mit Ausgabe des JobTickets ausdrücklich darauf hingewiesen.
8.3 Das JobTicket ist, soweit es der Geltungsbereich erlaubt, auch für dienstliche Fahrten zu nutzen.
Ein Anspruch auf eine (anteilige) Erstattung der Eigenbeteiligung für Dienstfahren besteht nicht
.
9. Gültigkeit, Rückgabe,
9.1 Das JobTicket besteht aus 12 Monatstickets, jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jah-
res. Das JobTicket wird als Bogen mit 12 Monatstickets ausgegeben, wobei jedes Monatsticket nur
für den aufgedruckten Monat gültig ist.
9.2 Werden JobTickets ab dem 01.02. eines Jahres ausgegeben, erhalten die Nutzer nur für die Mo-
nate Tickets, die ab dem ersten Berechtigungsmonat bis zum 31.12 des laufenden Jahres gelten.
9.3 Endet die Berechtigung für den Bezug des JobTickets, z.B. wegen Ausscheiden aus dem städti-
schen Dienst, so verliert das JobTicket sofort seine Gültigkeit. Das Monatsticket für den laufenden
(bei Ende der Bezugsberechtigung im laufenden Monat) sowie alle weiteren ausgehändigten Tickets
für Folgemonate sind unverzüglich der ausstellenden Stelle (Personalamt, EAD) zurückzugeben. Eine
tageweise Gutschrift oder Erstattung für den laufenden Monat erfolgt nicht. Ein ungültiges JobTicket
berechtigt nicht mehr zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung. Beschäftigte, die mit einem
ungültigen Ticket angetroffen werden, müssen das erhöhte Beförderungsentgelt entrichten. Die unbe-
rechtigte Nutzung eines JobTickets oder ein sonstiger Missbrauch wird darüber hinaus geahndet und
kann neben strafrechtlichen ggf. auch arbeits- oder disziplinarrechtliche Folgen haben. Beschäftigte,
die entgegen der oben getroffenen Regelung Monatstickets nicht unverzüglich zurückgeben, haben
dafür eine Verlustentschädigung zu zahlen. Die Verlustentschädigung fällt in Höhe der regulären
Richtlinien zur Bereitstellung und Nutzung des JobTickets
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Eigenbeteiligung für die nicht zurückgegebenen Monatstickets an, beträgt mindestens jedoch
40,-- €.
10. Ersatz, Umtausch eines JobTickets
10.1 Verlust/Beschädigung
Beschäftigte, deren JobTicket verloren gegangen ist oder so beschädigt ist, dass es nicht mehr nutz-
bar ist, können Ersatz erhalten. Der Verlust oder die Beschädigung ist schriftlich, unter Angabe der
näheren Umstände, die zum Verlust, zur Beschädigung geführt haben, anzuzeigen. Die Neuausstel-
lung ist darüber hinaus noch mittels des Antragsformulars JobTicket zu beantragen. Beschädigte
Tickets sind beizufügen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 15,-- € an. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschäftigte, die nach dem Verlust eines oder meh-
rerer Monatstickets auf die Ausstellung von Ersatzkarten verzichten, die bis zum Ablauf der Gültigkeit
des oder der in Verlust geratenen JobTickets fällige Eigenbeteiligung dennoch weiter entrichten müs-
sen. Die fällige Eigenbeteiligung wird für die Monate, für die auf die Ausstellung einer oder mehrerer
Ersatzkarten verzichtet wird, weiterhin einbehalten.
Verzögert sich die Ausstellung einer Ersatzkarte, gleich aus welchem Grund, und kann dadurch das
JobTicket kurzfristig nicht genutzt werden, erfolgt für diesen Zeitraum keine anteilige Gutschrift des
Eigenanteils.
10.2 Wohnungswechsel
Ändert sich durch einen Wohnungswechsel der räumliche Geltungsbereich und somit die Preisstufe
und der zu zahlende Eigenanteil, kann ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden. (siehe
hierzu auch Ziffer 5.3)
10.3 Fehlerhafte Tickets
Fehlerhaft ausgestellte Tickets werden gegen neue Tickets ausgetauscht. Ein Kostenbeitrag wird nicht
erhoben. Sofern die fehlerhafte Ausstellung des JobTickets Auswirkung auf die zu zahlende Eigenbe-
teiligung hat, wird die Eigenbeteiligung rückwirkend neu festgesetzt.
11. Laufzeit, Kündigung, Entzug des JobTickets
11.1 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Eigen-
betriebe ab 1. Januar 2014 ein JobTicket zur Verfügung. Das JobTicket wird jährlich vom 1. Januar
bis 31.12. des laufenden Jahres mit jeweils 12 Monatstickets ausgestellt.
11.2 Der Bezug des JobTickets verlängert sich automatisch für das Folgejahr, wenn nicht bis spätes-
tens 31. Oktober (Eingang beim Personalamt/EAD) eines Jahres der weitere Bezug für das Folgejahr
gekündigt wurde oder die Wissenschaftsstadt Darmstadt die freiwillige Leistung „JobTicket“ nicht
mehr zur Verfügung stellt.
11.3 Eine Kündigung des JobTickets während der ersten Jahresperiode ist nur aus folgenden Grün-
den möglich:
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
• Bei Härtefällen, wie z.B. längere Krankheit (siehe Ziffer 11.4)
• Wenn die/der Beschäftigte nicht mehr dem berechtigten Personenkreis (siehe Ziffer 2) ange-
hört.
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11.4 Nach Ablauf der ersten Jahresperiode können JobTicket-Nutzer ihr JobTicket unabhängig von
Ziffer 11.2 unter folgenden Bedingungen kündigen:
• Mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats (Eingang beim Personal-
amt/EAD).
• Mit Ablauf der Entgeltfortzahlung für Tarifbeschäftigte (in der Regel 6 Wochen) ist die Kündi-
gung bei fortdauernder Erkrankung jederzeit möglich.
Beamtinnen und Beamte, die langfristig erkrankt sind (mehr als 6 Wochen) haben bei fort-
dauernder Erkrankung ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der ausstellenden Stelle (Personalamt, Eigenbetrieb EAD) zu
erklären. Der Kündigung müssen darüber hinaus alle nach dem Kündigungszeitpunkt noch gültigen
Monatstickets beigefügt sein.
11.5 In berechtigten Ausnahmefällen (z.B. wenn der Eigenanteil nicht entrichtet wird) ist die ausstel-
lende Stelle (Personalamt/EAD) berechtigt, das JobTicket zu entziehen.
12. Datenschutz
12.1 Das JobTicket enthält folgende persönlichen Angaben: Name, Vorname sowie ein Lichtbild. Die
im JobTicket-Antrag angegebenen Daten werden ausschließlich zur Ausgabe, Verwaltung und Ab-
rechnung des JobTickets genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
12.2 Prüfungen durch den RMV bzw. das abrechnende Verkehrsunternehmen (HEAGmobilo) erfolgen
lediglich auf Basis der nicht personenbezogenen Abrechnungsunterlagen (Ticketanzahl). Personenbe-
zogene Detailangaben aus Abrechnungen oder Personalunterlagen dürfen nicht eingesehen werden.
13. Übergangsbestimmung
13.1 JobTicket-Berechtigte, die das JobTicket nutzen möchten und zum JobTicket-Start noch im
Besitz einer gültigen Jahreskarte sind, können diese beim Verkehrsunternehmen, bei dem sie ihre
Zeitkarte gekauft haben, zurückgeben. Sie erhalten von dort eine Fahrgelderstattung für die nicht
genutzten Monatskarte. Als Rückgabegrund ist „Umstieg JobTicket Stadt Darmstadt“ zu vermerken.
13.2 Beschäftigte, die ihre Jahreskarte über den Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt bezogenen haben, geben diese, wenn sie zum JobTicket-Start noch gültig ist, über den Ge-
samtpersonalrat zu den vergünstigten Bedingungen zurück.
Darmstadt, den ………
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Frankfurter Straße
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0334
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00