2023/0271
Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
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anlage 1
11857 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 109 30
IV
VI 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
351
Internetfähig
Produkt-Nr.: 12 20 30
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: 17-32-0503
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto: 0770010
Betreff: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
Vorlage vom: 15.08.2023
Beschlussvorschlag :
Der Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2023
1. Historie
Am 18. Juni 2019 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss,
auf dem Luisenplatz eine präventive Videoüberwachung einzurichten. Nach Erstellung
einer entsprechenden Leistungsbeschreibung und der Durchführung eines Vergabever -
fahrens beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2020 die kon-
krete Auftragsvergabe. Anschließend erfolgte die bauliche Umsetzung unter Einhaltung
der besonderen datenschutzrechtlichen Vorgaben inklusive der Einrichtung von ge -
trennten Leitungswegen zum Polizeipräsidium Südhessen, dem 1. Polizeirevier und der
Stadtwache der Stadtpolizei. Am 02.06.2021 konnte die Videoüberwachung auf dem
Luisenplatz schließlich in Betrieb genommen werden.
2. Rechtslage
Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (HSOG) können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden zur Abwehr
einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass
Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobach-
ten und Aufzeichnungen speichern.
Gemäß dem am 12.07.2023 in Kraft getretenen § 14 Absatz 3a HSOG wird vermutet,
dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 in den öffentlich zugänglichen Berei -
chen von Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstatio-
nen vorliegen.
§ 14 Absatz 3 Satz 3 HSOG legt fest, dass fest installierte Anlagen alle zwei Jahre da-
raufhin zu überprüfen sind, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorlie-
gen.
An den Luisenplatz grenzt zwar mit dem Luisencenter unmittelbar ein Einkaufszent -
rum. Da die Vermutung des § 14 Absatz 3a jedoch lediglich in den öffentlich zugängli -
chen Bereichen von Einkaufszentren gilt, greift die gesetzliche Vermutung des Vorlie -
gens der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videoüberwachung
nicht Platz. Es ist daher anhand konkreter Fallzahlen zu überprüfen, ob der Luisenplatz
weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist.
3. Fallzahlen
Um festzustellen, ob es sich bei der zu überwachenden Örtlichkeit um einen Kriminali-
tätsschwerpunkt handelt, ist es in einem ersten Schritt erforderlich, für diesen öffentli-
chen Platz das Straftatenaufkommen zu analysieren und dabei eine detaillierte Be-
trachtung der Zusammensetzung dieser Straftaten durchzuführen. Schließlich zielt die
Videoüberwachung an einem öffentlichen Platz darauf ab, typische Straftaten der Stra-
ßenkriminalität abzuwehren. Zu diesen Straftaten zählen insbesondere die Körperver -
letzungs-, Raub-, Sachbeschädigungs- und (Taschen-) Diebstahlsdelikte. Zugleich han-
delt es sich bei diesen Straftaten um solche, die die besonders hochwertigen Rechtsgü-
- 5 -
ter „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ und „Eigentum“ betreffen und dadurch eine
Handlungspflicht des Staates begründen, die Gefahren für diese Rechtsgüter abzuweh -
ren (sogenannte „Ermessensreduzierung auf null“).
In einem zweiten Schritt sind ähnlich bedeutsame öffentliche Plätze im Hinblick auf das
dortige Straftatenaufkommen zum Vergleich heranzuziehen. Bei dieser Vergleichsbe -
trachtung kann sodann festgestellt werden, ob es sich bei dem Platz um einen Krimina-
litätsschwerpunkt handelt, der -im Vergleich zu anderen Örtlichkeiten- ein überproporti-
onal hohes Straftatenaufkommen aufweist und man in der polizeilichen Gefahrenprog -
nose zum Schluss kommt, dass dieser besonders schützenswert ist.
Die Landespolizei hat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu mit Datum vom
18.06.2023, eingegangen am 06.07.2023, eine Auswertung zur Verfügung gestellt.
Hiernach wurde für die Jahre 2020 bis 2022 folgende Straftatenbelastung der Straßen -
kriminalität für den Luisenplatz sowie für die Vergleichsörtlichkeiten Platz der Deut-
schen Einheit und Marktplatz festgestellt:
Tatort
Jahr
Luisenplatz Marktplatz Platz der Deut-
schen Einheit
2020 153 16 40
2021 212 22 49
2022 123 27 76
Bei genauerer Betrachtung der Fallzahlen für den Luisenplatz ergibt sich folgende
-auch im Vergleich zu den Vorjahren ersichtliche- Detaildarstellung im Hinblick auf die
deliktische Verteilung der Straftaten der Straßenkriminalität:
Straftat
Zeitraum
Rohheitsdelikte Diebstahl BtMG Sachbesch. Sexualdelikte
2020 51 36 60 4 2
2021 64 42 100 2 4
2022 55 49 14 3 2
Insgesamt wurden in 112 Fällen Aufzeichnungen der Videokameras durch die Stadtpoli-
zei gesichert und an die Landespolizei für weitere Ermittlungen oder eine Strafverfol -
gung herausgegeben.
4. Einzelfälle
Unabhängig von den konkreten Fallzahlen können exemplarisch Fälle und Situationen
genannt werden, in denen es zu einer Aufklärung von Straftaten bzw. zu einem Ein-
schreiten der Ordnungsbehörde kommen konnte:
- 6 -
a. Nach einem versuchten Tötungsdelikt mittels Messer auf dem Luisenplatz
konnte durch die Videoaufzeichnung die Tat selbst sowie das Entsorgen
des Messers in einer Mülltonne festgestellt werden. Dadurch konnte nicht nur
der mutmaßliche Täter identifiziert, sondern auch das Tatmittel sichergestellt
werden.
b. Nach der Vergewaltigung einer Frau konnte das Täterfahrzeug auf der Video-
aufzeichnung erkannt und darüber der mutmaßliche Täter ermittelt werden.
c. Im Bereich der Innenstadt kam es im Jahr 2022 zu diversen Angriffen aus einer
Personengruppe (Jugendliche / Heranwachsende) heraus. Dabei setzten die Tä -
ter regelmäßig Pfefferspray gegen die Geschädigten ein. Durch die Videoauf-
zeichnungen konnten sechs Beschuldigte identifiziert werden.
d. Regelmäßig beobachten Bedienstete der Stadtpolizei, die in der Stadtwache die
Monitore der Videoüberwachung im Blick haben, dass sich Personen in der Ab-
sicht, dort zu lagern, in den Wartebereichen des ÖPNV niederlassen und einrich-
ten. In diesen Fällen können die Bediensteten unmittelbar den Luisenplatz auf-
suchen und Platzverweise aussprechen.
5. Bewertung des Luisenplatzes als Kriminalitätsschwerpunkt
Die Landespolizei kommt in Ihrer Stellungnahme zur Videoüberwachung zu folgendem
Ergebnis:
Durch die dargestellten Fallzahlen lässt sich der Luisenplatz erneut als Kriminalitäts-
schwerpunkt für das Stadtgebiet Darmstadt definieren. Damit sind die Voraussetzun-
gen des § 14 Absatz 3 HSOG erfüllt.
Die am Luisenplatz überwiegend begangenen Straftaten sind dem Deliktsbereich „Kör -
perverletzung“ und „Diebstahl“ sowie „Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“
und damit der typischen Straßenkriminalität zuzuordnen. Insbesondere die beiden
erstgenannten Deliktsbereiche berühren die hochwertigen Rechtsgüter „körperliche Un -
versehrtheit“ und „Eigentum“ und somit auch das subjektive Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung im Besonderen.
Weiterhin steht das unter Ziffer 4 c. aufgeführte Fallbeispiele exemplarisch für Fälle, in
denen Jugendliche/Heranwachsende als mutmaßliche Täter ermittelt und damit nach
den Grundsätzen der Jugendgerichtsbarkeit behandelt und somit möglicherweise von
zukünftigen Strafhandlungen abgehalten werden können. Insofern haben derlei Tatklä-
rungen auch präventiven Einfluss auf die Zukunft.
Eine geringfügige Verdrängung der Betäubungsmittelkriminalität lässt sich anhand des
Fallzahlenrückgangs nicht gänzlich ausschließen. Faktisch ist festzustellen, dass sich
Angehörige der Drogenszene nicht mehr in dem Maße auf dem Luisenplatz aufhalten,
wie man es vor der Einrichtung der Videoüberwachung feststellen konnte. Stellenweise
sind diese im Bereich Herrngarten sowie im Bereich Kleinschmidtsteg festzustellen.
Diesem Umstand wird durch einen erhöhten Kontrolldruck und auch zivilen Maßnah-
men der Polizei begegnet. Eine weitere Verlagerung von Straftaten in andere Bereiche
lässt sich aus Sicht der Polizei nicht feststellen. Diesbezüglich ist zu sagen, dass selbst
im Falle eines Verdrängungseffektes erfahrungsgemäß nicht in identischem Umfange
die ansonsten im videoüberwachten Bereich begangenen Straftaten anderenorts began -
gen worden wären. Dies liegt u. a. daran, dass anderenorts die Tatgelegenheiten nicht
so vorhanden sind, wie sie es im videoüberwachten Bereich gewesen wären.
Nicht gänzlich außer Acht gelassen werden darf der Umstand, dass die Coronapande -
mie, für den Betrachtungszeitraum eine erhebliche Auswirkung auf die Präsenz der
Bevölkerung in der Öffentlichkeit hatte. Somit sind auch die Tatgelegenheiten in an-
derem bzw. geringerem Umfange vorhanden gewesen als vor der Pandemie.
Dieser Bewertung ist nichts hinzuzufügen. Der Einschätzung und Beurteilung der
Landespolizei ist uneingeschränkt zuzustimmen. Zusammenfassend lässt sich somit
festhalten, dass der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist und damit
die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Videoüberwachung vorliegen.
6. Weitere Wirkungen der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung hat neben der Ermöglichung von repressiven Maßnahmen durch
die Polizei- und Ordnungsbehörden auch eine präventive Wirkung. Naturgemäß lässt
sich die präventive Wirkung einer Videoüberwachung nicht messen. Die insgesamt rück -
läufigen Zahlen von Straftaten auf dem Luisenplatz bei einer gleichzeitig entgegenge -
setzten Entwicklung auf den Vergleichsplätzen (Marktplatz und Platz der Deutschen
Einheit) legen jedoch nahe, dass die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz durchaus
auch eine präventive Wirkung entfaltet.
Darüber hinaus steigt das subjektive Sicherheitsgefühl auf dem Luisenplatz. Sowohl von
den Betreibern der angrenzenden Gewerbebetriebe als auch von Anwohnern in der
Innenstadt, die den Luisenplatz besonders häufig nutzen, wurden ausschließlich posi-
tive Rückmeldung zur Videoüberwachung auf dem Luisenplatz abgegeben.
7. Ergebnis
Die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ist nicht nur rechtlich weiterhin möglich,
sondern auch aus kriminologischer Sicht aufgrund ihrer präventiven Wirkung weiterhin
sinnvoll. Diese ist daher als ein wesentlicher Baustein für die Sicherheitsarchitektur der
Wissenschaftsstadt Darmstadt fortzusetzen.
Darmstadt, den 15.08.2023
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 3
1078 Zeichen
Punkt 15: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz (V-Nr. 2023/0271) Stadtv. Trah-Bente (SPD) stellt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung erkennt an, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, Kriminalität am Luisenplatz zu bekämpfen und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Zur Kriminalprävention und zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung wird der Magistrat beauftragt: 1. sich dafür einzusetzen, die Präsenz der Polizei auf dem Luisenplatz zu erhöhen. 2. auf Basis polizeilicher Beratung Maßnahmen zur städtebaulichen Kriminalprävention zu erarbeiten. Beide Punkte werden dem Magistrat zur Prüfung vorgelegt. Eine Magistratsvorlage mit den Prüfungsergebnissen ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage einschließlich des Antrags der SPD -Fraktion zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. UFFBASSE
anlage 2
342 Zeichen
Punkt 9: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz (V-Nr. 2023/0271) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen Die Linke. und UFFBASSE Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
2023/0271
11806 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 109 30
IV
VI 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 12 20 30
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: 17-32-0503
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto: 0770010
Betreff: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
Vorlage vom: 15.08.2023
Beschlussvorschlag :
Der Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2023
1. Historie
Am 18. Juni 2019 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss,
auf dem Luisenplatz eine präventive Videoüberwachung einzurichten. Nach Erstellung
einer entsprechenden Leistungsbeschreibung und der Durchführung eines Vergabever -
fahrens beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2020 die kon-
krete Auftragsvergabe. Anschließend erfolgte die bauliche Umsetzung unter Einhaltung
der besonderen datenschutzrechtlichen Vorgaben inklusive der Einrichtung von ge -
trennten Leitungswegen zum Polizeipräsidium Südhessen, dem 1. Polizeirevier und der
Stadtwache der Stadtpolizei. Am 02.06.2021 konnte die Videoüberwachung auf dem
Luisenplatz schließlich in Betrieb genommen werden.
2. Rechtslage
Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (HSOG) können die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden zur Abwehr
einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass
Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobach-
ten und Aufzeichnungen speichern.
Gemäß dem am 12.07.2023 in Kraft getretenen § 14 Absatz 3a HSOG wird vermutet,
dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 in den öffentlich zugänglichen Berei -
chen von Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstatio-
nen vorliegen.
§ 14 Absatz 3 Satz 3 HSOG legt fest, dass fest installierte Anlagen alle zwei Jahre da-
raufhin zu überprüfen sind, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorlie-
gen.
An den Luisenplatz grenzt zwar mit dem Luisencenter unmittelbar ein Einkaufszent -
rum. Da die Vermutung des § 14 Absatz 3a jedoch lediglich in den öffentlich zugängli-
chen Bereichen von Einkaufszentren gilt, greift die gesetzliche Vermutung des Vorlie -
gens der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videoüberwachung
nicht Platz. Es ist daher anhand konkreter Fallzahlen zu überprüfen, ob der Luisenplatz
weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist.
3. Fallzahlen
Um festzustellen, ob es sich bei der zu überwachenden Örtlichkeit um einen Kriminali-
tätsschwerpunkt handelt, ist es in einem ersten Schritt erforderlich, für diesen öffentli-
chen Platz das Straftatenaufkommen zu analysieren und dabei eine detaillierte Be-
trachtung der Zusammensetzung dieser Straftaten durchzuführen. Schließlich zielt die
Videoüberwachung an einem öffentlichen Platz darauf ab, typische Straftaten der Stra-
ßenkriminalität abzuwehren. Zu diesen Straftaten zählen insbesondere die Körperver -
letzungs-, Raub-, Sachbeschädigungs- und (Taschen-) Diebstahlsdelikte. Zugleich han-
delt es sich bei diesen Straftaten um solche, die die besonders hochwertigen Rechtsgü-
ter „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ und „Eigentum“ betreffen und dadurch eine
- 4 -
Handlungspflicht des Staates begründen, die Gefahren für diese Rechtsgüter abzuweh-
ren (sogenannte „Ermessensreduzierung auf null“).
In einem zweiten Schritt sind ähnlich bedeutsame öffentliche Plätze im Hinblick auf das
dortige Straftatenaufkommen zum Vergleich heranzuziehen. Bei dieser Vergleichsbe -
trachtung kann sodann festgestellt werden, ob es sich bei dem Platz um einen Krimina-
litätsschwerpunkt handelt, der -im Vergleich zu anderen Örtlichkeiten- ein überproporti-
onal hohes Straftatenaufkommen aufweist und man in der polizeilichen Gefahrenprog -
nose zum Schluss kommt, dass dieser besonders schützenswert ist.
Die Landespolizei hat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu mit Datum vom
18.06.2023, eingegangen am 06.07.2023, eine Auswertung zur Verfügung gestellt.
Hiernach wurde für die Jahre 2020 bis 2022 folgende Straftatenbelastung der Straßen -
kriminalität für den Luisenplatz sowie für die Vergleichsörtlichkeiten Platz der Deut-
schen Einheit und Marktplatz festgestellt:
Tatort
Jahr
Luisenplatz Marktplatz Platz der Deut-
schen Einheit
2020 153 16 40
2021 212 22 49
2022 123 27 76
Bei genauerer Betrachtung der Fallzahlen für den Luisenplatz ergibt sich folgende
-auch im Vergleich zu den Vorjahren ersichtliche- Detaildarstellung im Hinblick auf die
deliktische Verteilung der Straftaten der Straßenkriminalität:
Straftat
Zeitraum
Rohheitsdelikte Diebstahl BtMG Sachbesch. Sexualdelikte
2020 51 36 60 4 2
2021 64 42 100 2 4
2022 55 49 14 3 2
Insgesamt wurden in 112 Fällen Aufzeichnungen der Videokameras durch die Stadtpoli-
zei gesichert und an die Landespolizei für weitere Ermittlungen oder eine Strafverfol -
gung herausgegeben.
4. Einzelfälle
Unabhängig von den konkreten Fallzahlen können exemplarisch Fälle und Situationen
genannt werden, in denen es zu einer Aufklärung von Straftaten bzw. zu einem Ein-
schreiten der Ordnungsbehörde kommen konnte:
a. Nach einem versuchten Tötungsdelikt mittels Messer auf dem Luisenplatz
konnte durch die Videoaufzeichnung die Tat selbst sowie das Entsorgen
- 5 -
des Messers in einer Mülltonne festgestellt werden. Dadurch konnte nicht nur
der mutmaßliche Täter identifiziert, sondern auch das Tatmittel sichergestellt
werden.
b. Nach der Vergewaltigung einer Frau konnte das Täterfahrzeug auf der Video-
aufzeichnung erkannt und darüber der mutmaßliche Täter ermittelt werden.
c. Im Bereich der Innenstadt kam es im Jahr 2022 zu diversen Angriffen aus einer
Personengruppe (Jugendliche / Heranwachsende) heraus. Dabei setzten die Tä -
ter regelmäßig Pfefferspray gegen die Geschädigten ein. Durch die Videoauf-
zeichnungen konnten sechs Beschuldigte identifiziert werden.
d. Regelmäßig beobachten Bedienstete der Stadtpolizei, die in der Stadtwache die
Monitore der Videoüberwachung im Blick haben, dass sich Personen in der Ab-
sicht, dort zu lagern, in den Wartebereichen des ÖPNV niederlassen und einrich-
ten. In diesen Fällen können die Bediensteten unmittelbar den Luisenplatz auf-
suchen und Platzverweise aussprechen.
5. Bewertung des Luisenplatzes als Kriminalitätsschwerpunkt
Die Landespolizei kommt in Ihrer Stellungnahme zur Videoüberwachung zu folgendem
Ergebnis:
Durch die dargestellten Fallzahlen lässt sich der Luisenplatz erneut als Kriminalitäts-
schwerpunkt für das Stadtgebiet Darmstadt definieren. Damit sind die Voraussetzun-
gen des § 14 Absatz 3 HSOG erfüllt.
Die am Luisenplatz überwiegend begangenen Straftaten sind dem Deliktsbereich „Kör -
perverletzung“ und „Diebstahl“ sowie „Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz“
und damit der typischen Straßenkriminalität zuzuordnen. Insbesondere die beiden
erstgenannten Deliktsbereiche berühren die hochwertigen Rechtsgüter „körperliche Un -
versehrtheit“ und „Eigentum“ und somit auch das subjektive Sicherheitsempfinden der
Bevölkerung im Besonderen.
Weiterhin steht das unter Ziffer 4 c. aufgeführte Fallbeispiele exemplarisch für Fälle, in
denen Jugendliche/Heranwachsende als mutmaßliche Täter ermittelt und damit nach
den Grundsätzen der Jugendgerichtsbarkeit behandelt und somit möglicherweise von
zukünftigen Strafhandlungen abgehalten werden können. Insofern haben derlei Tatklä-
rungen auch präventiven Einfluss auf die Zukunft.
Eine geringfügige Verdrängung der Betäubungsmittelkriminalität lässt sich anhand des
Fallzahlenrückgangs nicht gänzlich ausschließen. Faktisch ist festzustellen, dass sich
Angehörige der Drogenszene nicht mehr in dem Maße auf dem Luisenplatz aufhalten,
wie man es vor der Einrichtung der Videoüberwachung feststellen konnte. Stellenweise
sind diese im Bereich Herrngarten sowie im Bereich Kleinschmidtsteg festzustellen.
Diesem Umstand wird durch einen erhöhten Kontrolldruck und auch zivilen Maßnah -
men der Polizei begegnet. Eine weitere Verlagerung von Straftaten in andere Bereiche
lässt sich aus Sicht der Polizei nicht feststellen. Diesbezüglich ist zu sagen, dass se lbst
im Falle eines Verdrängungseffektes erfahrungsgemäß nicht in identischem Umfange
die ansonsten im videoüberwachten Bereich begangenen Straftaten anderenorts began -
gen worden wären. Dies liegt u. a. daran, dass anderenorts die Tatgelegenheiten nicht
so vorhanden sind, wie sie es im videoüberwachten Bereich gewesen wären.
- 6 -
Nicht gänzlich außer Acht gelassen werden darf der Umstand, dass die Coronapande -
mie, für den Betrachtungszeitraum eine erhebliche Auswirkung auf die Präsenz der
Bevölkerung in der Öffentlichkeit hatte. Somit sind auch die Tatgelegenheiten in an-
derem bzw. geringerem Umfange vorhanden gewesen als vor der Pandemie.
Dieser Bewertung ist nichts hinzuzufügen. Der Einschätzung und Beurteilung der
Landespolizei ist uneingeschränkt zuzustimmen. Zusammenfassend lässt sich somit
festhalten, dass der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist und damit
die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Videoüberwachung vorliegen.
6. Weitere Wirkungen der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung hat neben der Ermöglichung von repressiven Maßnahmen durch
die Polizei- und Ordnungsbehörden auch eine präventive Wirkung. Naturgemäß lässt
sich die präventive Wirkung einer Videoüberwachung nicht messen. Die insgesamt rück -
läufigen Zahlen von Straftaten auf dem Luisenplatz bei einer gleichzeitig entgegenge -
setzten Entwicklung auf den Vergleichsplätzen (Marktplatz und Platz der Deutschen
Einheit) legen jedoch nahe, dass die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz durchaus
auch eine präventive Wirkung entfaltet.
Darüber hinaus steigt das subjektive Sicherheitsgefühl auf dem Luisenplatz. Sowohl
von den Betreibern der angrenzenden Gewerbebetriebe als auch von Anwohnern in der
Innenstadt, die den Luisenplatz besonders häufig nutzen, wurden ausschließlich posi-
tive Rückmeldung zur Videoüberwachung auf dem Luisenplatz abgegeben.
7. Ergebnis
Die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ist nicht nur rechtlich weiterhin möglich,
sondern auch aus kriminologischer Sicht aufgrund ihrer präventiven Wirkung weiterhin
sinnvoll. Diese ist daher als ein wesentlicher Baustein für die Sicherheitsarchitektur der
Wissenschaftsstadt Darmstadt fortzusetzen.
Darmstadt, den 15.08.2023
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 4
188 Zeichen
Punkt 11: Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz (V-Nr. 2023/0271) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke., UWIGA/WGD, Stadtve. Dietrich (FW)
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Luisenplatz
- Kleinschmidtsteg
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0271
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00