0484/2022
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 21.02.2022 0484/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 15.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 Jugendhilfeausschuss 05.04.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2021 Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich in Köln im Jahr 2021 verbessert. Die An- zahl der Inanspruchnahmen ist wieder deutlich höher als im Vorjahr. Die Ausgaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die beigefügte Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von 2017 bis 2021 dar, sowie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind. Hierbei werden die jeweils in An- spruch genommenen Module nur einmal jährlich je Kind aufgeführt, auch wenn mehrere Bewilligun- gen im selben Jahr und in derselben Bildungs- und Teilhabeleistungsart erfolgt sind. Für alle Rechtskreise wurden in 2021 insgesamt 25.945.585,95 € (2020: 22.311.675,01 €) für die Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 16,287 %. Aufgeteilt nach den Modulen stellen sich die Veränderungen bei den Gesamtausgaben wie folgt dar: Erstattungsfähige Aufwendungen: Im Februar 2022 wurden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen (MAGS NRW) als bundeserstattungsfähige Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleis- tungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG insgesamt Aufwendungen i.H.v. 24.366.536,35 € (2020: 20.790.001,06 €) gemeldet. Für den Rechtskreis SGB II wurden 19.956.742,69 € (2020: 17.316.588,38 €) und für den Rechtskreis nach dem BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) wurden 4.409.793,66 € (2020: 3.473.412,68 €) gemeldet. Modul Gesamtausgabenveränderung von 2020 zu 2021 in € Veränderung in % (gerundet) Schulbedarf + 116.882,50 + 2,84 Klassen- und Gruppenfahrten/ Ausflüge + 156.329,22 + 25,24 Lernförderung + 1.003.256,37 + 28,75 Mittagessen in Schulen/ Kin- dergärten + 2.421.506,22 + 17,88 Soziale und kulturelle Teilhabe - 73.385,07 - 15,79 Schülerbeförderung + 9.321,70 + 11,55 2 Kommunale Aufwendungen: Für die beiden kommunal finanzierten Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurden in 2021 insgesamt 1.579.049,60 € (2020: 1.521.673,95 €) aufgewendet. Zum 01.08.2019 sind mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Änderungen für das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Diese Änderungen erklären, warum die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket - wie schon 2020 - auch 2021 trotz pandemiebedingter geringerer Inanspruchnahmen höher als im Jahr 2019 waren: • Erhöhung des Moduls persönlicher Schulbedarf auf insgesamt 154,50 € (2020: 150 €, 2019: 100 €) pro Schuljahr • Wegfall der Eigenanteile für die Module Mittagessen in Schule und Kindergarten (1 € pro Mahlzeit) und Schülerbeförderung (5 €/mtl.) • Kriterien für die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten wurden gelockert • Für das Modul Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden seit dem 01.08.2019 pau- schal 15 €/mtl. (bis 07/2019:10 €/mtl.) berücksichtigt, sofern die Leistungsberechtigten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Zudem traten zum 01.01.2020 durch das Starke- Familien-Gesetz weitere Änderungen beim Kinder- zuschlag in Kraft. Hierdurch hat sich auch der Kreis der grundsätzlich Anspruchsberechtigten auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vergrößert und die Inanspruchnahme aus diesem Rechtskreis ist 2021 deutlich gestiegen. Das Jahr 2021 war weiterhin geprägt von der Corona Pandemie, die sich auf das Bildungs- und Teil- habepaket ausgewirkt hat: Klassenfahrten konnten im Jahresverlauf nur zum Teil oder innerhalb Deutschlands stattfinden. Der Vereinssport und die weiteren Angebote für den Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe konnten im Laufe des ersten Halbjahres 2021 nur bedingt bis gar nicht stattfinden, da die Regelungen der CoronaschutzVO dies untersagten. Einige Anbieter haben alternative Angebote schaffen können (per Video, YouTube, Angebote im Freien unter Einhaltung des geforderten Abstands, Challenges etc.), dies war jedoch nicht jedem Anbieter möglich. Aus diesem Grund wurden die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe, wenn überhaupt, nur in geringem Ausmaß im ersten Halbjahr 2021 in Anspruch genommen. Erst seit Mitte des Jahres 2021 konnten die Angebote der sozialen und kulturellen Teilhabe für die BuT-berechtigten Kinder wieder sukzessive aufgenommen und ausgeweitet werden, sodass die Inan- spruchnahme der BuT-Leistung wieder zunehmen konnte. Darüber hinaus wurde unabhängig von Ansprüchen aus dem Bildungs-. und Teilhabepaket in 2021 der Kinderfreizeitbonus gewährt. Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind wurden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils har- ten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Den Kinderfreizeitbonus erhiel- ten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Ein- kommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerber- leistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld bezogen. Der Bonus konnte individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Kinder- freizeitbonus wurde im SGB II- Bereich in der Regel automatisch ohne Antrag seit August 2021 aus- gezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhielten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Anbieter von Lernförderung mussten je nach Verordnungslage ihren Präsenzunterricht komplett ein- stellen, alternative digitale Formate anbieten und im Jahresverlauf unter strengen Hygieneauflagen den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Durch das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" soll die Lernförde- 3 rung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket leichter zugänglich werden, indem ein gesonderter Antrag für Lernförderung bis zum Ende des Jahres 2023 entfällt. Gez Dr.Rau
Übersicht Mittelabfluss BuT 2017-2021
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Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss SGB II Geringverdiener Wohngeld 267.700,00 € 287.727,74 € 356.170,05 € 388.091,72 € 382.366,07 € Kinderzuschlag 40.372,00 € 39.408,00 € 46.063,54 € 165.003,54 € 224.596,00 € SGB XII 20.647,00 € 18.934,29 € 27.928,42 € 38.912,86 € 23.234,00 € AsylbLG 219.775,00 € 179.706,09 € 217.724,89 € 285.401,31 € 188.492,37 € SGB II 14.040 17.893 16.951 10.596 11.211 Geringverdiener 146 160 174 68 39 Wohngeld 2.578 356.654,00 € 2.606 349.234,14 € 2.762 366.032,83 € 1.375 90.374,36 € 1.566 97.923,02 € Kinderzuschlag 417 50.196,00 € 445 57.317,29 € 478 58.981,25 € 416 24.992,90 € 1.161 79.545,13 € SGB XII 116 42.375,00 € 198 32.176,98 € 196 19.560,55 € 95 4.091,50 € 96 5.522,56 € AsylbLG 1.530 107.458,00 € 1.298 112.916,66 € 1.193 115.127,41 € 859 23.208,62 € 753 31.925,68 € SGB II 1.970 2.215 2.546 2.834 3.230 Geringverdiener 50 44 50 29 23 Wohngeld 386 283.954,00 € 445 296.696,60 € 468 359.129,47 € 447 381.822,21 € 453 411.668,63 € Kinderzuschlag 60 41.946,00 € 65 33.798,30 € 89 60.443,12 € 125 86.272,76 € 319 258.753,73 € SGB XII 29 27.916,00 € 30 43.494,14 € 32 25.718,33 € 31 21.238,30 € 25 20.192,95 € AsylbLG 169 138.006,00 € 192 140.432,45 € 252 219.836,25 € 313 249.400,04 € 282 249.260,15 € SGB II 17.226 19.473 20.043 19.366 21.471 Geringverdiener 286 197 214 167 81 Wohngeld 3.166 1.355.329,00 € 3.181 1.202.702,39 € 3.378 1.642.105,90 € 3.143 1.551.898,91 € 3.256 1.646.338,99 € Kinderzuschlag 554 186.645,00 € 531 187.477,13 € 566 236.391,90 € 1.383 613.918,17 € 2.407 1.147.684,64 € SGB XII 165 237.135,00 € 280 115.717,03 € 280 119.812,29 € 248 114.052,46 € 226 124.474,64 € AsylbLG 1.903 635.796,00 € 1.571 529.317,28 € 1.569 790.668,81 € 1.533 759.751,56 € 1.620 919.699,54 € SGB II 2.743 3.007 3.089 2.488 1.980 Geringverdiener 118 117 140 90 46 Wohngeld 1.054 110.950,00 € 1.119 119.551,47 € 1.035 118.473,04 € 918 114.895,28 € 713 84.152,01 € Kinderzuschlag 157 12.235,00 € 183 13.821,56 € 177 12.377,84 € 445 39.513,62 € 518 49.109,74 € SGB XII 31 2.832,00 € 45 3.723,50 € 32 3.137,00 € 21 2.526,50 € 17 2.023,41 € AsylbLG 189 12.997,00 € 185 14.278,65 € 166 15.059,00 € 149 13.536,50 € 99 11.067,00 € SGB II 117 142 152 278 279 Geringverdiener 5 0 2 8 10 Wohngeld 23 1.607,00 € 37 2.717,20 € 53 6.343,80 € 78 12.909,09 € 98 17.785,70 € Kinderzuschlag 1 276,00 € 1 84,00 € 7 468,00 € 27 3.720,12 € 60 9.870,00 € SGB XII 0 0,00 € 1 154,00 € 4 246,00 € 5 847,80 € 8 984,10 € AsylbLG 8 351,00 € 9 967,40 € 6 672,00 € 61 8.706,50 € 14 2.173,20 € Summen 49.237 16.315.276,00 € 55.670 18.701.079,28 € 56.104 22.251.990,41 € 47.596 22.311.675,01 € 52.061 25.945.585,95 € davon bundeserstattungsfähig (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag) 14.869.988,00 € 17.509.260,81 € 20.696.499,46 € 20.790.001,06 € 24.366.536,35 € Steigerung Ausgaben von 2020 auf 2021 in % 16,287% gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1mal jährlich je Kind, auch wenn es 2mal im Jahr bewilligt wurde Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. Module Rechtskreis Schulbedarf Klassen- u. Gruppenfahrten/ Ausflüge Lernförderung Mittagessen Schule und Kindergarten Schülerbeförderung soziale u. kulturelle Teilhabe 59.219,54 € 2017 2018 2019 2020 2021 3.414.932,53 € 560.749,10 € 3.553.538,54 € 12.123.395,30 € 244.907,68 € 2.114.302,04 € 54.527,33 € 10.003.891,17 € 337.899,08 € 3.239.329,04 € 476.668,89 € 2.751.424,32 € 10.500.465,79 € 294.173,01 € 2.107.935,46 € 8.566.147,12 € 2.117.470,00 € 1.642.751,00 € Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung- das bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2021 noch eine Auszahlung für 2020 erfolgt, werden anzahlmäßig in 2021 abgebildet, während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2020 haushaltsrechtlich zugebucht wird (Unschärfe!) 17.924,76 €11.436,00 € 12.783,50 € 1.507.083,00 € 6.623.440,00 € 259.944,00 € 1.800.750,26 € 316.806,61 € 2.769.905,24 € 1.977.140,65 € 2.326.757,82 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0484/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.04.2022
- Erstellt
- 09.02.2022 17:21