AN/1774/2018
Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
2640 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.12.2018 AN/1774/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln, der zu niedrigen Fertigstellungsquote von Wohnungsneubauten und der stärker werden- den sozialen Spaltung innerhalb der Stadtgesellschaft bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: Wie hoch ist der jährliche Betrag, den die Stadt Köln als Kommune für Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II aktuell aufwendet? Wie schlüsseln sich die Zahlungen nach verschiedenen Empfängergruppen auf (u.a. ALG-II-Bezug, Menschen in Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Obdachlose, „Aufstocker“ / Bezieher von ergänzenden Leistungen mit geringem Einkommen)? Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o- der direkt an private Vermieter gezahlt wird? Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o- der direkt an öffentliche Vermieter (einschl. Beteiligungsgesellschaften der - 2 - Stadt Köln wie z.B. GAG, WSK, GWG Rhein-Erft), Wohnungsbaugenossen- schaften oder städtische Vermieter gezahlt wird? Wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im unmittelbaren Besitz der Stadt Köln, aufgegliedert nach Ämtern und Dienststellen (insb. Wohnungs- amt, Liegenschaftsamt, rechtlich unselbständige Stiftungen)? Wie viele sind zweckgebunden, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flücht- lingsunterbringung? Wie viele stadtunmittelbare Wohnungen befinden sich zur Zeit in Planung, werden gebaut oder sollen erworben werden (einschl. Stiftungswohnun- gen)? Wie viele sollen zweckgebunden sein, z.B. für den sozialen Woh- nungsbau oder für Flüchtlingsunterbringung? Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsaus- schuss und dem Finanzausschuss mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1774/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 11:56