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Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand

SPD Anfrage nach § 4 AN/1774/2018 vom 03.12.2018

Stand: Am 24.01.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.12.2018 AN/1774/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln, der zu niedrigen Fertigstellungsquote von Wohnungsneubauten und der stärker werden- den sozialen Spaltung innerhalb der Stadtgesellschaft bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:  Wie hoch ist der jährliche Betrag, den die Stadt Köln als Kommune für Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II aktuell aufwendet?  Wie schlüsseln sich die Zahlungen nach verschiedenen Empfängergruppen auf (u.a. ALG-II-Bezug, Menschen in Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Obdachlose, „Aufstocker“ / Bezieher von ergänzenden Leistungen mit geringem Einkommen)?  Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o- der direkt an private Vermieter gezahlt wird? Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o- der direkt an öffentliche Vermieter (einschl. Beteiligungsgesellschaften der - 2 - Stadt Köln wie z.B. GAG, WSK, GWG Rhein-Erft), Wohnungsbaugenossen- schaften oder städtische Vermieter gezahlt wird?  Wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im unmittelbaren Besitz der Stadt Köln, aufgegliedert nach Ämtern und Dienststellen (insb. Wohnungs- amt, Liegenschaftsamt, rechtlich unselbständige Stiftungen)? Wie viele sind zweckgebunden, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flücht- lingsunterbringung?  Wie viele stadtunmittelbare Wohnungen befinden sich zur Zeit in Planung, werden gebaut oder sollen erworben werden (einschl. Stiftungswohnun- gen)? Wie viele sollen zweckgebunden sein, z.B. für den sozialen Woh- nungsbau oder für Flüchtlingsunterbringung? Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsaus- schuss und dem Finanzausschuss mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 7.2.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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