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AN/1774/2018

Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand

SPD Anfrage nach § 4 03.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.12.2018, TOP 7.3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2640 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.12.2018  
 
AN/1774/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
 
Verwendung der Kosten der Unterkunft - stadtunmittelbarer Wohnungsbestand 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln, der zu 
niedrigen Fertigstellungsquote von Wohnungsneubauten und der stärker werden-
den sozialen Spaltung innerhalb der Stadtgesellschaft bittet die SPD-Fraktion um 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
 Wie hoch ist der jährliche Betrag, den die Stadt Köln als Kommune für 
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II aktuell aufwendet?  
 
 Wie schlüsseln sich die Zahlungen nach verschiedenen Empfängergruppen 
auf (u.a. ALG-II-Bezug, Menschen in Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung, Obdachlose, „Aufstocker“ / Bezieher von ergänzenden 
Leistungen mit geringem Einkommen)?  
 
 Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten 
der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o-
der direkt an private Vermieter gezahlt wird? 
Wie hoch ist der Anteil an den von der Kommune Köln gezahlten Kosten 
der Unterkunft, der indirekt (über Auszahlung an Leistungsempfänger) o-
der direkt an öffentliche Vermieter (einschl. Beteiligungsgesellschaften der

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Stadt Köln wie z.B. GAG, WSK, GWG Rhein-Erft), Wohnungsbaugenossen-
schaften oder städtische Vermieter gezahlt wird? 
 
 Wie viele Wohnungen befinden sich derzeit im unmittelbaren Besitz der 
Stadt Köln, aufgegliedert nach Ämtern und Dienststellen (insb. Wohnungs-
amt, Liegenschaftsamt, rechtlich unselbständige Stiftungen)? Wie viele 
sind zweckgebunden, z.B. für den sozialen Wohnungsbau oder für Flücht-
lingsunterbringung? 
 
 Wie viele stadtunmittelbare Wohnungen befinden sich zur Zeit in Planung, 
werden gebaut oder sollen erworben werden (einschl. Stiftungswohnun-
gen)? Wie viele sollen zweckgebunden sein, z.B. für den sozialen Woh-
nungsbau oder für Flüchtlingsunterbringung? 
 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsaus-
schuss und dem Finanzausschuss mitzuteilen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1774/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
03.12.2018
Erstellt
03.12.2018 11:56