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3032/2019

Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes zum Schuljahr 2021/22

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.24

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz Leonardo-da-Vinci-Gymnasium

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Beschlussvorlage Rat

9562 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3032/2019 
Freigabedatum 
05.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-
Nippes zum Schuljahr 2021/22 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden,  
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des Leonardo -da-Vinci-
Gymnasiums, Blücherstraße 15 -17, 50733 Köln -Nippes, zum Schuljahr 2021/22 unt er Nutzung 
von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln -
Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der S e-
kundarstufe II zu erweitern. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die Ge-
nehmigung für diesen Beschluss einzuholen. 
 
 
 
Alternativen: 
 
Der Rat der Stadt Köln entscheidet, das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, Blücherstraße 15-17, 50733 
Köln-Nippes, in der bisherigen Größe weiterzuführen. Die Katholische Hauptschule Bülowstraße kann 
in diesem Fall im Gebäude Bülowstraße verbleiben. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung 
(1) Hintergrund 
 
Bereits mit dem Planungsbericht „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ 
(Vorlage 0252/2011) hat die Verwaltung dargestellt, dass es im Stadtbezirk Nippes einen mittel- und 
langfristigen Bedarf an Plätzen in den Eingangsklassen der Sekundarstufte I geben wird. Mittelfristig 
wurden bis zu 6 Züge, langfristig bis zu 10 Züge zusätzlich erwartet. Dies entspricht 2-3 weiterführen-
den Schulen. Im Planungsbericht wurde dargestellt, dass sowohl Plätze an Schulformen mit dem An-
gebot längeren gemeinsamen Lernens als auch an Gymnasien benötigt würden. 
In der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 hat die Verwaltung einige Vorschläge 
zur Umnutzung bzw. Erweiterung bestehender Schulstandorte dargestellt, die in weiten Teilen einen 
Rückgang der Nachfrage an Haupt- und Realschulen voraussetzt. Inwiefern dieser Rückgang eintritt 
bzw. anhält, ist derzeit noch nicht absehbar. Über diese Maßnahmen hinaus sind die Erweiterung der 
Gesamtschule Nippes am Standort Ossietzkystraße und die Errichtung einer Gesamtschule am 
Standort Schmiedegasse vorgesehen. Darüber hinaus besteht im Stadtbezirk Nippes weiterer Bedarf 
von rund 9 Zügen in de r Sekundarstufe I. Für diese 9 Züge ist bisher keine verbindlich nutzbare Flä-
che identifiziert worden. 
Der Rat der Stadt Köln hat die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemein bildende 
Schulen in Köln 2018 als Rahmenplanung für zukünftige Entscheidungen (Vorlage 3179/2018) in sei-
ner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen. Die Maßnahme ist nach wie vor mit gleicher Maßnahmen-
nummer in der aktuellen Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (Vorlage 0148/2020) enthalten. 
Die mit dieser Vorlage beschriebene, konkrete Maßnahme ist als Maßnahme M65a in der Schulent-
wicklungsplanung Köln 2018 enthalten. 
Der Planungs- und Entwicklungsphase für den vorgesehenen Schulstandort an der Schmiedegasse 
dauert weiterhin an. Auch die geplante Erweiterung der Gesamtschule Nippes wird noch dauern und 
daher nicht kurzfristig zu zusätzlichen Plätzen führen. 
Daher ist es erforderlich, jede Möglichkeit auszuschöpfen, um schnellstmöglich zusätzliche Schulplät-
ze in den nachgefragten Schulformen Gesamtschule und Gymnasium im und für  den Stadtbezirk 
Nippes zu schaffen. 
In den vergangenen Jahren war die Nachfrage nach Plätzen in den Eingangsklassen an den Gymna-
sien an der Blücherstraße (Leonardo-da-Vinci-Gymnasium, 3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Se-
kundarstufe II) und an der Castroper Straße (Erich-Kästner-Gymnasium, 3 Züge Sekundarstufe I und 
5 Züge Sekundarstufe II) wie erwartet sehr stark. 
Im Schuljahr 2017/18 hat das in der Sekundarstufe I dreizügige Leonardo-da-Vinci Gymnasium eine

3 
Mehrklasse gebildet und musste dennoch eine hohe Anzahl angemeldeter Schülerinnen abweisen.  
Zum Schuljahr 2018/19 konnte aufgrund der Raumsituation keine zusätzliche Klasse eingerichtet 
werden. Die Zahl der Abweisungen lag daher höher als im Vorjahr. 
Zum Schuljahr 2019/20 konnte die Zahl der Abweisungen durch die erneute Bildung einer Mehrklasse 
reduziert werden. 
Auch an der Gesamtschule Nippes sind regelmäßig Anmeldeüberhänge zu verzeichnen. 
 
(2) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
Am Standort Blücherstraße ist eine Erweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums aufgrund der 
begrenzten Grundstücksfläche nicht möglich. 
Es bietet sich jedoch an, am nahegelegenen Schulstandort Bülowstraße durch die Verlegung der Ka-
tholischen Hauptschule (KHS) zusätzliche Räume für eine Kapazitätsausweitung des Gymnasiums zu 
gewinnen. Diese Option wurde bereits in der Schulentwicklungsplanung 2018 (Vorlage 3179/2018) 
als Maßnahme M65a dargestellt. Die Schulkonferenz hatte hierzu umfangreich Stellung genommen. 
Bereits im Nov. 2018 wurden in einem gemeinsamen Gespräch mit der Verwa ltung Rahmenbedin-
gungen vereinbart. Die zwischen Schulleitung und Amt für Schulentwicklung abgestimmten (Umbau-
)Maßnahmen am Standort Niederichstraße sind vorgesehen, sobald die Realschule am Rhein – die 
bisherige Nutzerin der Räume – in ihr neues Gebäude in der Bildungslandschaft Altstadt Nord gezo-
gen ist. 
Darüber hinaus wurde die KHS Bülowstraße von den anderen Einrichtungen bereits in die Bildungs-
landschaft Altstadt Nord aufgenommen, auch wenn sie räumlich ca. 1,2 km entfernt ist. 
 
Nach den bisherigen Einschätzungen wird die KHS Bülowstraße zum Schuljahr 2021/22 bei optima-
lem Projektverlauf – alternativ, zum Schuljahr 2022/23 – nach erfolgter brandschutztechnischer Opti-
mierung an den Standort Dagobertstraße/Niederichstraße umziehen können. 
Für den zusätzl ichen Raumbedarf des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums sollen am Standort 
Bülowstraße Klassenraumcontainer erstellt werden und die Verlängerung der Standzeit der best e-
henden Container angestrebt werden. Nach Auszug der Katholischen Hauptschule kann das Leonar-
do-da-Vinci-Gymnasium die Räume des Schulbaus beziehen. 
 
(3) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Schulkonferenz des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums begrüßt die Änderung der Zügigkeit und hat 
eine positive Stellungnahme abgegeben (Anlage). 
 
(4) Personalkosten 
 
An den Sc hulstandorten Blücherstraße 15 -17, Bülowstraße 90 und Dagobertstraße 
79/Niederichstraße 1-3 sind derzeit Schulhausmeister tätig. Es ist nicht vorgesehen, die für deren 
Stellen bewertungsrelevante Reinigungsfläche zu verändern. Daher ist davon auszugehen, dass auch 
an der Bemessung der Hausmeisterstellen keine Veränderung vorgenommen werden muss. 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Er-

4 
weiterung der Zügigkeit des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums (Blücherstraße) ergibt sich ein Plus von 
insg. 1,0 Zügen. Es entstehen jedoch aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsaus-
gleiches keine zusätzlichen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine 
zusätzlichen Personalkosten an. 
 
(5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 S chulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen-
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen. 
Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über die 
Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 
Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkannten Kölner Ersatz-
schulen über die Planungsabsichten zu informieren. 
 
(6) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Leonardo -da-Vinci-Gymnasiums 
(Blücherstraße) zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die 
Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt 
es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2021/22 Klarheit über das zukünfti-
ge Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung ge-
mäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord-
nen. 
 
Anlage 
 
 Stellungnahme der Schulkonferenz des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums.

Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz Leonardo-da-Vinci-Gymnasium

2212 Zeichen

Blücherstraße 15 -17, 50733 Köln    
 
 
 
Köln, den 13.01.2020 
 
 
 
 
Vorlage für die Gremien der Stadt Köln 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums zur 
schulrechtlichen Änderung der Kapazität zum Schuljahr 2021/22 
 
 
 
Die Schulkonferenz des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums  Köln-Nippes spricht sich 
ausdrücklich für den Aufbau der Kapazität unserer S chule zum Schuljahr 2021/22 um einen 
Zug in der SI und einen Zug in der SII in Verbindun g mit der Nutzung der gesamtem 
Raumkapazitäten des Hauptschulstandortes Bülowstraß e aus. Sie möchte damit dem 
wachsenden Bedarf an Schulplätzen im Stadtviertel u nd ihrer Verantwortung gegenüber den 
Kindern in Nippes gerecht werden und betrachtet die sen Ausbau als Chance für eine 
Verbesserung unserer aktuell äußerst schwierigen Ra umsituation und des gymnasialen 
Schulplatzangebotes in Nippes. Die positiven Effekt e für unsere Schulentwicklung, wie die 
bessere Planbarkeit von Unterrichtsangeboten und di e vielfältige Nutzung der Dependance 
für unsere pädagogische Arbeit sowie die Realisieru ng einer adäquaten Beratung und 
Betreuung unserer Oberstufenschülerinnen und -schül er sind allen Vertretern der 
Schulgemeinde bewusst. 
Die Vertreter aller in der Schulkonferenz beteiligt en Gruppen äußern jedoch auch erhebliche 
Bedenken. Es besteht die Befürchtung, die Kapazität serhöhung vor dem Bezug der neuen 
Gebäude umsetzen zu müssen. Dieses ist ohne weitere Räumlichkeiten jedoch nicht möglich 
und würde eine angemessene Unterrichtsversorgung er heblich gefährden. Schon in der 
aktuellen Situation gestaltet unsere Schule Unterri cht und außerunterrichtliche Betreuung in 
großer räumlicher Enge, da das Leonardo-da-Vinci-Gy mnasium, mit Blick auf 
Klassengrößen, Raum- und Schulhofgröße und der Kapa zität der Mensa schon jetzt an 
seine Grenzen kommt. Die Schulkonferenz sieht daher  in ihrer Entscheidung zur 
Vierzügigkeit einen großen Vertrauensvorschuss gege nüber der Stadt Köln und verknüpft 
ihre Zusage zu dieser Erweiterung an den notwendige n Ausbau der räumlichen Kapazitäten 
zum Schuljahr 2021/2022. Wir erwarten, dass die Sta dt Köln diesen Bedenken Rechnung 
trägt. 
 
Klaus Kombrink (Schulleiter)

Beratungsverlauf (4)

25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3032/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
29.08.2019 16:08