V/1029/2016
Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe
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Beschlussvorlage
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V/1029/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe
Beratungsfolge
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Vorberatung
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
30.11.2016 Integrationsrat Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in der Begründung dargestellten aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Be-
reich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten und Instrumente zu erarbeiten, um die Angebote
der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster so weiterzuentwickeln, dass die geschilderten Her-
ausforderungen möglichst nachhaltig bewältigt werden können.
3. Um eine frühzeitige Einbeziehung der Gremien sicherzustellen, wird der interfraktionelle Arbeits-
kreis Wohnungslosigkeit gebildet, in dem die Lösungsansätze der Verwaltung vorgestellt, bera-
ten, bei Bedarf ergänzt und zur Entscheidungsreife gebracht werden. Die Verwaltung bereitet
das Themenfeld als Grundlage für die Beratungen des Arbeitskreises einschließlich statistischer
Daten umfassend auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach Vorberatung durch den Ausschuss für Soziales,
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung die Ergebnisse und Empfeh-
lungen des Arbeitskreises möglichst bis zur Mitte des Jahres 2017 vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Beschlussvorschläge unmittelbar keine Kos-
ten und keine Folgekosten entstehen. Wenn im weiteren Verfahren dazu kostenwirksame Maßnah-
men entwickelt werden, wird die Verwaltung in der Vorlage zu den Ergebnissen und Empfehlungen
des Arbeitskreises die konkreten Kosten und Folgekosten sowie ggf. Vorschläge für deren Finanzie-
rung darstellen.
Vorlagen-Nr.:
V/1029/2016
Auskunft erteilt:
Herr Ruppel
Ruf:
492-5968
E-Mail:
Ruppel@stadt-muenster.de
Datum:
11.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
1. Vorbemerkungen:
Die Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster befindet sich durch veränderte und neue Zielgruppen,
z. B. EU-Zuwanderer, anerkannte Flüchtlinge oder auch vermehrt zuziehende Familien mit Migrati-
onshintergrund, in einer zunehmend angespannten Situation. Gleichzeitig beansprucht die gesell-
schaftliche Integration von Flüchtlingen, für die Auszüge aus den Übergangseinrichtungen anstehen,
den regulären Wohnungsmarkt sowie Ressourcen der Wohnungslosenhilfe in zunehmendem Maße,
räumlich als auch in der Beratung und Unterstützung. Zuletzt vorhandene Kapazitäten der Unterbrin-
gung sind aktuell weitgehend erschöpft. Es ist absehbar, dass die kommunale Unterbringungsver-
pflichtung wohnungsloser Menschen künftig deutlich schwieriger, nur mit zusätzlichem Aufwand und
mit neuen inhaltlichen Ansätzen zu gewährleisten sein wird.
Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen
im Bereich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster, die zuletzt im Schatten der Flüchtlingszuwan-
derung wenig fokussiert wurde, und schlägt vor, Möglichkeiten und Instrumente zu erarbeiten, um den
Herausforderungen begegnen zu können.
2. Stand der Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in
Wohnungsnotfällen
Der Rat der Stadt Münster beschloss im Jahr 2012 mit der Vorlage V/0560/2012 „Handlungsempfeh-
lungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ und stimmte damit den Ergebnissen des
interfraktionellen Arbeitskreises Wohnungslosigkeit zu, der in den Jahren 2011 und 2012 aktiv war.
Die Handlungsempfehlungen als Mittel zur Weiterentwicklung der Hilfeangebote und zur Verbesse-
rung der besonderen Problemlagen von wohnungslosen Familien in Münster umfassten folgende
Eckpunkte:
Prävention
Frühe Intervention
Dezentralisierung
Wohnraumakquise
Angebote bei „Wohnunfähigkeit“
Betrieb einer Übergangseinrichtung
Im Folgenden wird kurz und beispielhaft dargestellt, welche einzelnen Handlungsschritte und Kon-
zeptbereiche den Bausteinen zugeordnet und bisher auf den Weg gebracht wurden, um die Hand-
lungsempfehlungen umzusetzen.
Prävention
Die systematische Erfassung von Wohnungslosigkeit bedrohter Haushalte erfolgt seit Oktober
2014 in Form einer veränderten Leistungsvereinbarung mit den Sozialdiensten Wohnungsnotfälle.
Ziel ist die Anpassung einzelner Unterstützungsangebote an spezifische Bedarfe. Schwerpunkte
bilden vor allem allein erziehende Personen sowie Familien mit Migrationshintergrund und dazu
die Anpassung vorhandener Unterstützungsangebote an sprachliche Gegebenheiten.
Frühe Intervention
Die Beratungsangebote der Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes wurden den Beson-
derheiten der Zielgruppen angepasst. Die Beratungsgespräche bieten neben der wirtschaftlichen
Unterstützung nun die umfangreiche Vermittlung an sozialarbeiterische Unterstützungsangebote
sowie die notwendigen Informationen und Ansprechpartner in „einfacher Sprache“ an. Die Rück-
meldequote, also der Anteil der Menschen, der vom Angebot der Fachstelle Gebrauch macht,
konnte um etwa 10 % auf knapp 40 % gesteigert werden.
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Dezentralisierung
Mit den beiden größten Wohnungsbaugesellschaften wurden Absprachen zur Bereitstellung von
Wohnraum und Unterbringung innerhalb regulärer Mietverhältnisse getroffen. Zudem gibt es eine
engere Kooperation mit dem Belegungsmanagement des Amtes für Wohnungswesen.
Wohnraumakquise
Die systematische Akquise von Wohnraum beschränkt sich aktuell auf die Ansätze der Kooperati-
on mit den Wohnungsbaugesellschaften. In Einzelfällen gibt es Lösungsansätze mit freien Trä-
gern und Privatpersonen. Das wohnungsbezogene Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nach-
frage steht substanziellen Fortschritten aber entgegen.
Angebote bei „Wohnunfähigkeit“
Von der Schaffung eines Wohnangebotes für Personen, die als „wohnunfähig“ eingestuft werden,
wurde bislang abgesehen, da die Versorgung wohnungsloser Haushalte in vorhandenen Angebo-
ten bisher in allen Einzelfällen gelang. Die künftige Entwicklung bleibt abzuwarten.
Betrieb einer Übergangseinrichtung
Der Bau von Ersatzgebäuden für die Obdachlosenwohnungen an der Straße Schwarzer Kamp in
Mecklenbeck konnte inzwischen realisiert werden. Mit der Vorlage V/0242/2016 „Neuausrichtung
der Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck“ hat die Verwaltung das
Konzept für die Unterbringung und die sozialarbeiterische Betreuung der neuen Einrichtung vor-
gestellt, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
3. Klassische Wohnungslosenhilfe
Die Stadt Münster verfügt über ein umfangreiches, differenziertes Angebot im Bereich der Wohnungs-
losenhilfe. Durch unterschiedliche ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote, die in den ver-
gangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt wurden, ist das Hilfesystem in seinen wesentlichen
Teilen grundsätzlich gut aufgestellt.
Für die Unterbringung von alleinstehenden wohnungslosen Männern wurden in den letzten Jahren
vor allem die Platzkapazitäten angepasst. Das Haus der Wohnungslosenhilfe (HDW) sowie der Be-
reich Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK) umfassen 128 Belegungsplätze. Zuletzt wurde
eine Anpassung der Kapazitäten des HuK im Jahre 2012 von 40 auf 48 Plätze vorgenommen. Seit
zwei Jahren werden in den Wintermonaten, in denen der Bedarf erfahrungsgemäß besonders groß
ist, zudem weitere 20 Plätze in einfachen Wohncontainern auf dem Gelände zwischen Albersloher
Weg und Stadthafen II für diese Einrichtung angeboten (so genannte Winternothilfe).
Die Zielgruppe ist geprägt von einer stetigen Veränderung und zunehmenden qualitativen Herausfor-
derungen. Die kulturelle Vielfalt der Bewohner, chronisch psychische Erkrankungen und mangelnde
Nachbegleitung Haftentlassener bzw. forensischer Patienten lassen die Wohnungslosenhilfe speziell
im Bereich alleinstehender Männer zu einem Auffangbecken defizitärer anderer Versorgungsbereiche
werden und erzeugen komplexe Problemlagen und Zielgruppenkonflikte. Beispielhaft ist hier die Un-
terbringung von chronisch, psychisch kranken wohnungslosen Männern zu nennen, die wegen ihrer
Auffälligkeiten nicht gemeinschaftsfähig sind und zum Teil eine Gefahr für sich und/oder andere Per-
sonen darstellen. Auch für diese Personengruppe besteht grundsätzlich eine Unterbringungsverpflich-
tung, der die Verwaltung auch in Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern im Rahmen flexibler Lö-
sungen nachzukommen versucht.
Derzeit erfährt diese Entwicklung, vor allem durch die beginnenden Wintermonate, eine zunehmende
Aktualität. Das Angebot der oben geschilderten Winternothilfe kann zwar quantitative Bedarfe abde-
cken, eignet sich aber nur sehr bedingt für die einzelfallbezogene Versorgung auffälliger, gemein-
schaftsunfähiger Personen. Perspektivisch sind hier Absprachen mit dem Landschaftsverband West-
falen-Lippe als überörtlichem Träger der Sozialhilfe abzustimmen, aber auch alternative Unterbrin-
gungs- und Versorgungskapazitäten zu prüfen, um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung ge-
recht zu werden.
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Die Unterbringung von alleinstehenden wohnungslosen Frauen innerhalb der Übernachtungsstelle
des Sozialdienstes Katholischer Frauen weist analog zur Versorgung der Männer ähnliche Heraus-
forderungen auf, wenngleich die quantitative Belegung deutlich geringer ausfällt. Auch dieses Ange-
bot wird aktuell im Rahmen einer Leistungsvereinbarung überarbeitet und in Bezug auf die vorhande-
nen Platzzahlen bedarfsgerechter aufgestellt.
Grundsätzlich passt die Verwaltung die Angebote und Leistungen gemeinsam mit den Kooperations-
partnern den spezifischen Bedarfen der Zielgruppen laufend an. Neben den bisherigen Zielgruppen
als originärem Personenkreis im Rahmen der Wohnungslosenhilfe sehen Träger und Verwaltung aber
aktuell Herausforderungen, die das System der Wohnungslosenhilfe so tiefgreifend beanspruchen,
dass sie weitreichende Veränderungen notwendig erscheinen lassen, vor allem sind dies die
EU-Migration,
Integration von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt und
Suche nach Unterbringungsoptionen.
3.1. Herausforderung EU-Migration
Die Europäische Union hat zum 01.01.2005 gesetzliche Regelungen geschaffen, die es allen Unions-
bürgerinnen und -bürgern gestatten, ihren Herkunftsmitgliedsstaat zu verlassen, in einen anderen
Mitgliedsstaat einzureisen und sich dort ohne Angabe von Gründen zunächst bis zu drei Monate auf-
zuhalten. Dieses Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit für Unionsbürger gilt für alle Mitgliedsstaa-
ten der Europäischen Union. Seit 2014 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland auf Men-
schen aus Bulgarien und Rumänien ausgeweitet, seit dem 01.07.2015 gilt dies auch für Kroatien.
In verschiedenen Bereichen Deutschlands, vor allem auch in Nordrhein-Westfalen, ist seitdem eine
Zuwanderung von Menschen insbesondere aus Bulgarien und Rumänien zu verzeichnen, die einen
quantitativen Schwerpunkt im Ruhrgebiet hat. Die Motivationen der Menschen, ihre Heimat zu verlas-
sen und in Deutschland leben zu wollen, sind unterschiedlich. Neuzugewanderte Migranten, die aus
der EU kommen, haben statistisch hohe Erwerbstätigenquoten. Für den im Bereich der Wohnungslo-
senhilfe relevanten Personenkreis lässt sich die Motivation aber oft unter dem Stichwort „Armutszu-
wanderung“ zusammenfassen1. Ziel der Menschen ist die Verbesserung der persönlichen Lebensver-
hältnisse, um den teilweise prekären Lebenssituationen im Heimatland zu entfliehen, die häufig von
Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung geprägt sind. Die Aussicht auf bessere Lebensum-
stände und ein Einkommen im Ausland wirken verstärkend.
Vor allem in den letzten drei Jahren ist auch die Stadt Münster von dieser Zuwanderung betroffen,
welche sich hier - anders als in den besonders betroffenen Städten - jedoch weniger als quantitatives
Problem darstellt, sondern aufgrund des fehlenden Wohnraums und der damit einhergehenden pre-
kären Lebenslagen vermehrt ein qualitatives Problem ist. Die Personengruppe der EU-Bürgerinnen
und -bürger kann in Münster nur sehr bedingt in der Anonymität von Schlichtwohnungen (so genann-
ten Schrottimmobilien) untertauchen. Weder ethnisch-kulturell spezifisch geprägte Stadtteile noch ein
entspannter Wohnungsmarkt mit entsprechenden Leerständen sind in Münster zu finden. Folglich
versuchen diese Menschen zwangsläufig, die Angebote der Wohnungslosenhilfe als Basisversor-
gungssystem in Anspruch zu nehmen, und finden mit ihren jeweiligen Bedarfen den Weg in die öffent-
liche Wahrnehmung.
Die Problemlagen der Menschen beziehen sich grundsätzlich auf fehlende Möglichkeiten, den Le-
bensunterhalt zu bestreiten, fehlenden Krankenversicherungsschutz, mangelnde berufliche Qualifika-
tionen und unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
1 An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass in Münster mit Stand Juli 2016 ca. 700 Menschen aus Bulgarien und ca. 600
Menschen aus Rumänien gemeldet waren, von denen sich nur ein Bruchteil in der Wohnungslosenhilfe aufhält.
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Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die Personengruppe aus der EU-Zuwanderung nicht auto-
matisch gleichzusetzen ist mit den regelmäßig wiederkehrenden Besucherinnen und Besuchern des
Landfahrerplatzes. Im Hinblick auf Zielsetzungen und Integrationsbemühungen gibt es zum Teil er-
hebliche Unterschiede. Die Personengruppe der freizügigkeitsberechtigten Personen aus der EU
zeichnet sich durch eine große kulturelle, ethnische und soziale Heterogenität aus. Folgende Perso-
nengruppen lassen sich im Wesentlichen benennen:
Alleinstehende, arbeitssuchende und wohnungslose Männer,
Personen mit einer Beschäftigung aber ohne Wohnsitz,
(nachreisende) Familien ohne gesicherte Wohnmöglichkeit,
Personengruppe des Landfahrerplatzes und
Werkvertragsarbeiter der Fleischindustrie in prekären Wohnverhältnissen.
Im Rahmen leistungsrechtlicher Ansprüche hat es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Ein-
zelfälle gegeben, die die Verwaltung in Bezug auf Unterbringung und Hilfen zum Lebensunterhalt vor
schwierige Entscheidungen gestellt haben. Hierzu gehören besonders schutzbedürftige Menschen,
wie sie nach den EU-Richtlinien aus dem Jahr 2003 definiert werden. Dies sind:
(unbegleitete) Minderjährige,
Menschen mit einer Behinderung,
ältere Menschen,
schwangere Frauen und alleinerziehende Personen mit minderjährigen Kindern sowie
Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer
oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Diese Personen sind nicht ohne weiteres einem restriktiven Umgang mit dem Thema der EU-
Zuwanderung zu unterwerfen, sondern erfordern häufig einzelfallbezogen zumindest ein Minimum
materieller und gesundheitlicher Versorgung. Im Rahmen der Projektgruppe zur „gesundheitlichen
Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere“ wurde die Gruppe der
EU-Zuwanderinnen und -Zuwanderer bereits berücksichtigt (vgl. Vorlagen V/0361/2016 und
V/0590/2016).
Zudem wurde der Bischof-Hermann-Stiftung durch Projektmittel des Europäischen Hilfefonds für be-
sonders benachteiligte Personen (EHAP) eine Förderung des Projektes Europa.Brücke.Münster be-
willigt. Das Haus der Wohnungslosenhilfe der Bischof-Hermann Stiftung wurde als Erst- und Basis-
versorgungseinrichtung in den letzten Jahren maßgeblich mit der Personengruppe aus der EU-
Zuwanderung konfrontiert. Dies hatte sowohl eine Überforderung der Angebotsstrukturen und der
Mitarbeitenden zur Folge, als auch eine nicht wünschenswerte Vermischung der Problemlagen zuge-
wanderter EU-Bürgerinnen und -bürger mit den Lebenslagen langjährig wohnungsloser, alleinstehen-
der Männer.
Das Projekt ist mit einer 95%igen EHAP-Finanzierung für die Dauer von drei Jahren konzipiert.
Schwerpunkt ist die Ansprache, Beratung und Information von neu zugewanderten Unionsbürgerin-
nen und -bürgern in prekären Lebenslagen in Hinblick auf das reguläre Hilfesystem mit dem Ziel einer
Verbesserung ihrer sozialen Integration. Die Handlungsschwerpunkte beziehen sich dabei auf Ge-
sundheit, Wohnen, Arbeitsbedingungen und Zugang zu materieller Unterstützung. Weiterhin sollen
realistische Optionen zu einer nachhaltigen Sicherung des Lebensunterhaltes und der Unterbringung
benannt werden, auch mit dem Ziel, Grenzen festzustellen und eine koordinierte Rückreise in die
Herkunftsländer zu ermöglichen.
Zunehmend wird sich für diese Personengruppe auch die Frage ihrer Versorgung mit Wohnraum stel-
len. Eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung zur Unterbringungsfrage gibt es derzeit nicht. Fra-
gen nach einer entsprechenden Existenzgrundlage (Arbeitnehmertätigkeit) und damit Ansprüchen auf
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Leistungen und Unterbringung oder einer Wohnsituation in prekären und zum Teil nicht haltbaren
Wohnsituationen werden bei der künftigen rechtlichen Bewertung eine Rolle spielen müssen. Unab-
hängig davon sind die personellen, materiellen und wohnraumbezogenen Kapazitäten in der Woh-
nungslosenhilfe derzeit ausgereizt. Die Menschen sind daher gehalten, vorrangig das Sozialsystem in
ihren Heimatländern in Anspruch zu nehmen. Dies gilt vor allem auch mit Blick auf die Erfahrung,
dass die Betroffenen in ihren jeweiligen Gruppen sehr gut vernetzt sind. Sollten materielle und wohn-
raumbezogene Angebote entstehen oder geschaffen werden, wäre infolgedessen mit einer „Sogwir-
kung“ zu rechnen, die entsprechende Hilfesysteme vor zusätzliche Herausforderungen stellen würde.
Derzeit liegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Regelung von Ansprü-
chen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Ein Leistungsan-
spruch der betroffenen Menschen soll danach erst nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren
und nur dann entstehen, wenn nicht der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde. Vor einer
solchen Verfestigung des Aufenthalts soll nur ein Anspruch für einen Zeitraum von einem Monat ge-
schaffen werden (Überbrückungsleistung), mit der Möglichkeit, darlehensweise die Kosten für ein
Rückfahrticket zu übernehmen.
3.2. Herausforderung der Integration von Flüchtlingen auf dem Wohnungsmarkt
Seit Januar 2014 sind etwa 4.400 Menschen als Flüchtlinge nach Münster gekommen, davon allein
etwa 2.900 Menschen im Jahr 2015. Der Großteil dieser Menschen wurde in städtischen Unterkünf-
ten mit Wohnraum versorgt, die zum Teil als dauerhafte Einrichtungen konzipiert, teilweise als tempo-
räre Einrichtungen nach aktuellem Bedarf geschaffen wurden. Für alle Personen gilt im Rahmen des
Asylverfahrens zunächst eine sogenannte Residenzpflicht, die den Aufenthalt innerhalb der Flücht-
lingseinrichtungen festlegt.
Mit dem Abschluss des Asylverfahrens und der Vergabe eines Aufenthaltstitels endet formal für alle
Flüchtlinge die Residenzpflicht innerhalb städtischer Flüchtlingseinrichtungen. Da alternative Wohn-
raumangebote, vor allem für alleinstehende Menschen und Familien mit mehr als fünf Personen, häu-
fig nicht zur Verfügung stehen, wird der weitere Verbleib der Menschen in den Einrichtungen zu-
nächst akzeptiert, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Grundsätzlich wären Flüchtlinge, die die Über-
gangseinrichtungen aufgrund ihrer Anerkennung verlassen (können), als obdachlose Menschen mit
Migrations-/Flüchtlingshintergrund zu betrachten. Unter Beachtung der fortwährenden Integrationser-
fordernisse kann diese Betrachtung jedoch nicht zielführend sein.
Aufgrund der geringen Vermittlungsoptionen auf dem freien Wohnungsmarkt ändert sich für viele an-
erkannte Flüchtlinge in Bezug auf die Unterbringung und trotz des Wegfalls der Verpflichtung, in einer
Flüchtlingseinrichtung zu wohnen, somit wenig. Gleichzeitig werden aber mit dem Leistungsbezug
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und der
Möglichkeit eine Beschäftigung aufzunehmen neue Integrationsmöglichkeiten und verschiedene
Handlungsperspektiven für die Menschen geschaffen.
Die Vermittlung von Flüchtlingen in eigenen Wohnraum und reguläre Mietverhältnisse ist eine Kern-
aufgabe des Sozialdienstes für Flüchtlinge. Die Integration auf den Wohnungsmarkt ist zweifellos
sinnvoll, hat für die Wohnungslosenhilfe jedoch unmittelbare Auswirkungen. Zum einen steht akqui-
rierter Wohnraum für andere Bedarfe nicht mehr zur Verfügung und beschränkt die ohnehin knappen
Unterbringungsoptionen weiter. Zum anderen ist davon auszugehen, dass eine nicht kalkulierbare
Zahl von Mietverhältnissen scheitert. Die Gründe können in unzureichenden Sprachkenntnissen, ei-
nem anderen kulturellen Verständnis von Wohnraumnutzung, wechselnden Einkommensgrundlagen
und Unkenntnis über rechtlich/behördliche Rahmenbedingungen liegen.
In der Folge kann es zu Mietschulden und zur Kündigung des Wohnraums kommen. Da eine Rück-
kehr in städtische Flüchtlingsunterkünfte nicht möglich ist, stranden diese Menschen mit ihrem wei-
terhin hohen Integrationsbedarf im System der Wohnungslosenhilfe, welches sowohl im Bereich der
Unterbringungskapazitäten als auch in der Gewährleistung von Integrationsangeboten in vielen Fällen
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nur bedingt auf diese Menschen eingestellt ist. Neben dieser Zielgruppe werden die Schnittstellen der
Wohnungslosenhilfe mit der Versorgung und Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen auch an
weiteren Stellen deutlich:
Alleinstehende Männer aus anderen Bundesländern nutzen die Übernachtungsangebote im Haus
der Wohnungslosenhilfe, um in Bezug auf Wohnung, Jobsuche und Studium eine Bleibeperspek-
tive in Münster zu erreichen (künftig in Abhängigkeit von einer Wohnsitzauflage),
geplante und ungeplante Familienzusammenführungen erfordern zeitnahe Unterbringungsoptio-
nen, die nicht immer unmittelbar innerhalb der Unterbringung von Flüchtlingseinrichtungen zu su-
chen sind,
ehemalige Flüchtlinge, die als Arbeitnehmende in Münster tätig sind, aber nicht über eine eigene
Wohnung verfügen, unterliegen der Unterbringungsverpflichtung durch die Stadt Münster und
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Jugendhilfe
verlassen, müssen zum Teil bis zur Klärung der weiteren Zuständigkeiten durch die Wohnungslo-
senhilfe versorgt werden, sofern keine Regelungen des Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder-
und Jugendhilfe - (Hilfen für junge Volljährige) greifen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Schnittstellen zwischen der Wohnungslosenhilfe sowie der
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zahlreicher und bedeutsamer werden. Daher er-
scheint es auch angezeigt, die erfolgreichen Betreuungskonzepte im Bereich der Flüchtlinge darauf-
hin zu prüfen, ob und ggf. wie sie für den Bereich der Wohnungslosenhilfe adaptiert werden können.
Eine zunehmend kooperative Bearbeitung der Themenfelder ist nach Auffassung der Verwaltung er-
forderlich, auch und gerade um die personellen und sachlichen Ressourcen zur Unterbringung, Ver-
sorgung und Betreuung möglichst optimal einsetzen zu können.
3.3. Herausforderung Suche nach Unterbringungsoptionen
Die Stadt Münster verfügt über ein umfangreiches, differenziertes Angebot im Bereich der Wohnungs-
losenhilfe. Unterschiedliche ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote wurden in den vergan-
genen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Der eingangs beschriebene „originäre“ Personenkreis
wird durch diese Angebote erreicht.
Der insgesamt angespannte Wohnungsmarkt sowie die Zuwanderung von Flüchtlingen und die damit
einhergehenden Herausforderungen verstärken den Druck im Bereich der Unterbringung seit Mona-
ten. Die unzureichenden freien Wohnungsbestände in der Stadt Münster erschweren seit einigen Jah-
ren erheblich die für eine funktionierende Wohnungslosenhilfe erforderliche Fluktuation in den Einrich-
tungen. Durch den seit 2014 vermehrten Zuzug von freizügigkeitsberechtigten Menschen aus der
Europäischen Union wird das bestehende Hilfesystem aktuell zusätzlich beansprucht, so dass ge-
setzlich verpflichtende Unterbringungsoptionen nur unter außergewöhnlich hohem Aufwand gewähr-
leistet werden können.
Unterbringung „Übergangseinrichtung Mecklenbeck“
Mit der Berichtsvorlage V/0242/2016 wurden die konzeptionellen Ansätze der Übergangseinrich-
tung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck dargelegt. In der Einrichtung sind trotz Fluktuati-
on mittlerweile elf der 16 Wohneinheiten belegt (Stand: Oktober 2016). Eine vollständige Auslas-
tung der Einrichtung mit voraussichtlich 45 Personen wird Ende des Jahres 2016 erwartet. Sofern
die Einrichtung auch weiterhin als ein Baustein innerhalb der nachhaltigen Vermeidung von Woh-
nungslosigkeit verstanden werden soll, empfiehlt es sich, an den dargelegten konzeptionellen
Grundlagen festzuhalten und den Schwerpunkt der Einrichtung für Familien aufrecht zu erhalten.
Unterbringung Obdachlosenunterkunft Trauttmansdorffstraße
Die Wohngebäude Trauttmansdorffstraße 77 - 87 werden seit Jahren von der Stadt Münster als
Obdachlosenunterkünfte genutzt, wobei seit einigen Jahren fast ausschließlich wohnungslose
Menschen mit Migrationshintergrund dort im Rahmen von Notunterbringungen wohnen. Die Bele-
gungsdichte der Wohnungen ist aufgrund soziokultureller Besonderheiten sehr hoch. Aktuell le-
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ben dort etwa 190 Menschen in 36 Wohneinheiten. Viele Bewohner sind ehemalige Flüchtlinge,
welche zum Teil schon im Rahmen der Jugoslawienkriege nach Deutschland gekommen sind und
deren Integration bisher in zahlreichen Fällen noch nicht gelungen ist. Dieses und die schlechte
bauliche Beschaffenheit der Gebäude haben mittlerweile ein sozial benachteiligtes Quartier ent-
stehen lassen, welches mit wenig Perspektive für die Menschen und geringer Planungsmöglich-
keit für die Verwaltung verbunden ist.
Die Einrichtung ist trotz der bestehenden Problematiken aktuell fortwährend vollständig belegt.
Die bauliche Substanz der Einrichtung ist unzureichend, investive Maßnahmen werden durch den
Vermieter Wohn + Stadtbau GmbH ohne langfristige Nutzungsperspektive der Stadt Münster nicht
in Erwägung gezogen. Ein ersatzloser Verzicht auf die Einrichtung ist unter den gegenwärtigen
Umständen für die Verwaltung nicht möglich.
Kulturelle, familiäre und nachbarschaftliche Konflikte dominieren das Tätigkeitsfeld der sozialar-
beiterischen Betreuung vor Ort, die seit 2012 eingesetzt ist. Die komplexen Problem- und Lebens-
lagen fordern die vorhandenen Hilfesysteme in hohem Maße. Im Zuge der wachsenden Hetero-
genität des Personenkreises und der schwieriger werdenden Integrationsaussichten in reguläre
Mietverhältnisse, verfestigen sich Problemlagen vor Ort zunehmend. Derzeit sind Maßnahmen zur
Entlastung der Einrichtung geplant, welche aufgrund ungenügender Alternativen jedoch nur mit
einem hohen Aufwand zu gewährleisten sein werden.
Unterbringung auf dem regulären Wohnungsmarkt
Die Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes verfügt seit Jahren über begrenzte Bele-
gungsmöglichkeiten im Rahmen regulärer Mietwohnungen, die durch bestehende Kooperationen
mit den Wohnungsbaugesellschaften sowie einzelnen Privatvermietern aufrecht erhalten werden
können. Wohnungen auf dem regulären Wohnungsmarkt bieten die Möglichkeit, einzelfallbezoge-
ne Entscheidungen zu treffen, um bei alleinstehenden Personen oder unverschuldet obdachlos
gewordenen Haushalten Optionen zu haben, die über die Versorgung im Rahmen von Obdachlo-
senunterkünften und Gemeinschaftsunterbringungen hinausgehen. Zudem wird eine dezentrale
Verteilung im gesamten Stadtgebiet ermöglicht.
In den letzten Jahren gestaltet es sich zunehmend schwieriger, den regulären Wohnungsmarkt in
die Versorgung wohnungsloser Menschen einzubeziehen. Dieses hat in den letzten Monaten
noch eine deutliche Verschlechterung erfahren. Vorhandene Wohnungen werden im Rahmen von
Notunterbringungen deutlich schneller belegt, als sie neu akquiriert werden könne. Der Weg aus
der Wohnungslosigkeit heraus auf den regulären Wohnungsmarkt kann so für viele Haushalte
nicht mehr ermöglicht werden. Derzeit sind 212 Haushalte durch die Fachstelle Wohnraumsiche-
rung auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht. Die dezentralen Unterbringungsoptionen auf
dem freien Wohnungsmarkt umfassen mit Stand September 2016 lediglich sieben zur Verfügung
stehende Ersatzwohnungen.
Eine Aufhebung der hohen Unterbringungszahlen, z.B. durch Integration in reguläre Mietverhält-
nisse, wird seit Mai 2016 durch eine halbe Personalstelle im sozialarbeiterischen Tätigkeitsbereich
der Fachstelle Wohnraumsicherung angestrebt. Vor dem Hintergrund bestehender Herausforde-
rungen ist dieser Aufgabenbereich dringend notwendig, aktuell ist es jedoch besonders mühsam,
hier Erfolge zu erzielen.
4. Weiteres Verfahren
Das System der Wohnungslosenhilfe verfügt in Münster über eine differenzierte Angebotsstruktur, die
den Bedarfen des originären Personenkreises wohnungsloser Menschen grundsätzlich entspricht. Da
parallel dazu die Akquise von Wohnraum in einem seit Jahren defizitären Wohnungsmarkt dennoch
häufig gelang, kam es zu vielfältigen positiv zu bewertenden Kooperationen und Steuerungsprozes-
sen zwischen den Akteuren der Wohnungslosenhilfe und der Verwaltung. Auf kostenintensive Maß-
nahmen wie Pensions- und Hotelunterbringungen konnte somit bislang verzichtet werden.
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Die sich seit 2012 entwickelnde Zielgruppe durch die EU-Zuwanderung erfordert derzeit neue Hand-
lungsoptionen in einem noch nicht absehbaren Maß. Bis dato war die Wahrnehmung geprägt vom
Vorhandensein des Landfahrerplatzes, der mittlerweile nur eine Facette der EU-Zuwanderung aus
Südosteuropa abbildet. Maßnahmen in diesem Bereich liegen einzelfallabhängig zwischen restriktiver
Prüfung von Ansprüchen und einzelfallbezogener Lösungsfindung. Eine grundsätzliche Positionierung
zur Unterbringung dieser Menschen ist daher wünschenswert, muss gegebenenfalls jedoch mit Res-
sourcen verbunden sein, die die Verwaltung handlungsfähig bleiben lassen.
Ähnlich verhält es sich bei den Folgen der Flüchtlingszuwanderung in den vergangenen Jahren, die
sich aktuell in zunehmendem Maße auch im Bereich der Wohnungslosenhilfe auswirken. Neben der
Klärung der Unterbringungsoptionen müssen hier insbesondere Instrumente entwickelt werden, die
die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen adäquat und nachhaltig begleiten. Gleichzeitig sind Per-
spektiven zu entwickeln, wenn diese Haushalte auf dem Wohnungsmarkt scheitern. Die Folgen einer
unzureichenden Integration ehemaliger Flüchtlinge und die alleinige Versorgung mit Wohnraum im
Rahmen der Wohnungslosenhilfe sind beispielhaft an der Obdachlosenunterkunft „Trauttmansdorff-
straße“ zu erkennen.
Klar ist, dass zusätzliche Wohnungen im unteren Mietpreissegment eine wesentliche Voraussetzung
dafür sind, dass auch die Problemlagen im Bereich der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen in
Münster verbessert werden können. Die Verwaltung arbeitet daher zurzeit an der Entwicklung eines
Konzepts zur Verbesserung dieser Situation. Dabei ist ein neues Mediationsverfahrens das Ziel, um
Modelle zu entwickeln, wie der Wohnungsmarkt in Münster zur Unterbringung von Flüchtlingen aus-
gedehnt werden könnte (vgl. Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“).
Die in dieser Vorlage geschilderten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Woh-
nungslosenhilfe lassen jedoch erkennen, dass die vorhandene Angebotsstruktur den sich dynamisch
verändernden Anforderungen angepasst werden muss. Daher schlägt die Verwaltung vor, die darge-
stellten Themen und Herausforderungen grundsätzlich aufzubereiten und daraus Möglichkeiten und
Instrumente zu erarbeiten, um die Angebote der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster nachhaltig
weiterzuentwickeln. Dazu soll auch eine Aufbereitung der Daten in dem Handlungsfeld gehören. Die
Verwaltung hält es für wichtig, in diesen Prozess von Anfang an die Politik einzubeziehen. Dazu sollte
nach Auffassung der Verwaltung wieder ein interfraktioneller Arbeitskreis „Wohnungslosigkeit“, wie er
von Oktober 2011 bis Oktober 2012 tätig war und spezifische Themen differenzierter aufgearbeitet
hat, temporär installiert werden. Die Modalitäten dazu sollen denen der damaligen Arbeit entspre-
chen.
Gemeinsam sollen Politik und Verwaltung zeitnah Möglichkeiten und Instrumente erarbeiten, um die
Angebote der Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster so weiterzuentwickeln, dass die dargestellten
Herausforderungen möglichst nachhaltig bewältigt werden können. Bei einer Umsetzung der Vor-
schläge geht die Verwaltung davon aus, dass Ergebnisse konzentrierter Arbeit noch in der ersten
Jahreshälfte 2017 - bei Bedarf mit Darstellung von Kosten und Finanzierungsoptionen - vorgelegt
werden können.
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Trauttmansdorffstraße 77
- Schwarzer Kamp
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1029/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37