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A-R/0081/2021

Verwaltung zukunftsgerecht weiter entwickeln und gestalten, Einsparpotentiale erkennen und nutzen!

Antrag an den Rat 02.11.2021

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a-r-0081-2021-CDU-Verwaltung zukunftsgerecht weiter entwickeln und gestalten

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a-r-0081-2021-CDU-Verwaltung zukunftsgerecht weiter entwickeln und gestalten

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0081/2021 
 
 
2. November 2021 
RATSANTRAG 
 
Verwaltung zukunftsgerecht weiter entwickeln und 
gestalten, Einsparpotentiale erkennen und nutzen! 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine professionelle, an wissenschaftlichen Standards 
orientierte flächendeckende Organisationsanalyse der Stadtverwaltung vorzunehmen. 
Verwaltungsintern sind vorab Ressourcen für Zukunftsprojekte zu ermitteln, um Infor-
mationen über den Umfang, die Auslastung und die Projektsteuerung zu erhalten. Hier-
bei sind die Ergebnisse früherer Untersuchungen mit in den Blick zu nehmen. Folgende 
Ziele sollen erreicht werden: 
 
1. Professionelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die damit 
einhergehende Steigerung der Verwaltungs - und Dienstleistungsqualit ät für 
Bürgerinnen und Bürger; 
2. Digitalisierung als Chance für die Verwaltungsentwicklung erkennen und 
konsequent nutzen; Verbesserung der Workflows innerhalb der Verwaltung 
und dadurch Beschleunigung der Abläufe; 
3. Verschlankung der Verwaltung durch den Abba u von Hierarchieebenen und 
eine optimierte horizontale Arbeitsteilung und Kommunikation; 
4. Erkennen und Abbau von Doppelarbeiten in verschiedenen Organisationsein-
heiten (inkl. der städtischen Eigenbetriebe); 
5. Stärkung und Ausbau der Zusammenarbeit mit den städtischen Gesellschaften 
und Einrichtungen; 
6. Konzentration auf das Kerngeschäft der Verwaltung, kritische Überprüfung 
von freiwilligen Leistungen der Verwaltung, generelle Aufgabenkritik; 
7. Herausarbeitung von Verwaltungsleistungen, die für eine externe Erledi gung 
juristisch möglich und aus wirtschaftlichen Gründen in Frage kommen; 
8. Verbesserung der Abläufe und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren  
(z. B. bei Baugenehmigungen oder bei der Ausstellung von Ausweisen); 
9. Vermarktung der Stadtverwaltung als attraktive, moderne und sinnstiftende 
Arbeitgeberin mit dem Ziel einer Behebung des Fachkräftemangels, nötigen-
falls unter Zuhilfenahme externer Dienstleister; 
10. Individuell passende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte 
11. Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung 
12. Angemessene Einbindung der Politik, des Verwaltungsvorstandes, des Perso-
nal- und Organisationsamtes und des Personalrates in den anstehenden Ana-
lyseprozess.

Begründung: 
 
Die Stadtverwaltung erbringt für ihre Bürgerinnen und Bürger, für die örtlichen Betriebe 
und die Stadtgesellschaft eine große Anzahl an Verwaltungsleistungen. Dies geschieht in 
vielen Fällen aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung. Darüber hinaus werden freiwil-
lige Leistungen erbracht. Viele Dienste und Verwaltungsarbeiten werden aufgrund lan-
des- und bundesgesetzlicher Vorgaben erbracht. 
 
Seit vielen Jahren steigen die Anforderungen an die Arbeit der Stadtverwaltung immer 
weiter. Auf der einen Seite werden immer komplexere gesetzliche Vo rgaben an die Leis-
tungserbringung gestellt, auf der anderen Seite wird das Portfolio der zur Verfügung zu 
stellenden Leistungen immer größer. Zugleich bleiben die finanziellen Ressourcen zur 
Aufgabenerledigung begrenzt. Die zur Verfügung stehenden Mittel m üssen effektiv und 
effizient eingesetzt werden. 
 
Es stellt sich zunehmend heraus, dass der lange auf den Industrie- und Handwerksbereich 
beschränkte Fachkräftemangel auch in der öffentlichen Verwaltung angekommen ist. Die 
öffentlichen Arbeitgeber stehen in  einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zueinan-
der im Ringen um die besten Köpfe. Dies gilt insbesondere für die Münster als traditio-
nelle Verwaltungsstadt mit vielen Arbeitsplätzen im Verwaltungsbereich. 
 
Die Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und weitere Kunden haben zurecht den Anspruch, 
hochwertige und gesetzeskonforme Leistungen zügig zu erhalten.  
 
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es klare Grenzen in der Planbarkeit öffentlicher 
Verwaltung und öffentlicher Finanzen gibt. Eindrucksvoll hat die Sta dtverwaltung in der 
Corona-Pandemie bewiesen, dass sie auf Krisensituationen mit großer Flexibilität und 
Weitsicht reagieren kann. 
 
Für viele Einwohnerinnen und Einwohner ist die Kommunalverwaltung ein wesentlicher 
Berührungspunkt mit unserem Gemeinwesen. Insofern kommt der Stadtverwaltung eine 
besondere Verantwortung als staatliche Institution zu. 
 
Es ist wichtig, Struktur und Organisation der Kernverwaltung vor dem Hintergrund der 
aktuellen Entwicklung in den Blick zu nehmen und Szenarien zu entwickeln, m it denen 
die Verwaltung für die Zukunft gut aufgestellt ist. Mit der beantragten Organisationsana-
lyse soll die Stadtverwaltung verschlankt, gestärkt und zukunftsgerecht weiterentwickelt 
werden. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.11.2021 Rat
TOP 29.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0081/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.11.2021
Erstellt
02.11.2021 15:50