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2012/0123

Bericht der Feuerwehr über den Sachstand, die Vorhaltungen und die Maßnahmen auf örtlicher Ebene im Bereich der Wassersicherstellung nach dem Wassersicherstellungsgesetz

Magistratsvorlage 12.04.2012

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N o t b r u n n e n
G r u p p e n z a p f s t e l l e
S c h a l t s c h r a n k
B r u n n e n s t u b e

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3177 Zeichen

Hegbach
Str.
(geplant)
HegbachHegbach
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11 12 132 3 4 5 6 7 8 9 10
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F
E
D
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A
11 12 132 3 4 5 6 7 8 9 10
0 400 800 1600 m
Maßstab 1:40 000
Amtlicher Stadtplan
Darmstadt
Herausgeber: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Magistrat -
                              Vermessungsamt
                                Ausgabe 2007
1200
32 474 183  5 524 347
32 474 301 5 523 718
32 474 548 5 524 686
32 474 461 5 522 317
32 473 707 5 522 244
32 474 631 5 525 106
32 475 044 5 525 534
32 472 439 5 525 294
32 475 701 5 528 494
32 475 593 5 523 867
32 475 019 5 522 672
32 473 844 5 518 755
32 474 321 5 517 112
32 475 733 5 525 691
32 476 949 5 523 963
32 477 435 5 527 294
32 474 798 5 518 639
32 473 808 5 523 028
Trinkwassernotbrunnen
   1.  Albert-Schweitzer-Anlage               Rheinstraße 54
   2.  Albert-Schweitzer-Anlage         Holzhofallee 11A
   3.  Klinikum Darmstadt         Grafenstraße 9
   4.  Techn. Überwachung Hessen GmbH    Rüdesheimer Straße 123
   5.  Heimstättensiedlung ( Ev. Kirche )        Am Pelz 74
   6.  Johannesplatz 1         zwischen Liebigstraße und
        Wilh.-Leuschner Straße
   7.  Kyritzschule         Emilstraße 10
   8.  Käthe-Kollwitz-Schule         Koblenzer Straße 8
   9.  Arheilgen         Stadtweg 32
 10.  Victoriaschule         Hochstraße 44
 11.  Bessunger Knabenschule / im         Herrngartenstraße 10
 Verkehrsschulgarten
 12.  Eberstadt         Sachsenstraße / Ecke
        Thüringerstraße
 13.  Eberstadt         Stresemannstraße 3
 14.  Bernhardt-Adelung-Schule         Vogelsbergstraße 46
 15.  Woogsviertel / Breslauer Platz /         Schnittspan-/ Gundolfstr. /
 vor Botanischem Garten         Roßdörfer Straße
 17.  Erich-Kästner-Schule         Wickopweg 2
 18.  Eberstadt         Steigertsweg 11
19a.  Wilhelm-Leuschner-Schule         Bessunger Straße 195
UTM Koordinaten (WGS 84)
Y (Ost) X (Nord)
StraßeStandort
Trinkwassernotbrunnen
Feuerwehr
                    Stand April 2007Kartographische Bearbeitung: Vermessungsamt
Arheilgen
Wixhausen
Kranichstein
Eberstadt
Eberstadt
Stresemannstraße 313
Eberstadt
Sachsenstraße / Ecke
Thüringerstraße
12
Eberstadt
Steigertsweg 11
18
Heimstättensiedlung
Evangelische Kirche
Am Pelz 74
5
Techn. Überwachung Hessen GmbH
Rüdesheimer Straße 123
4
Bessunger Knabenschule /
im Verkehrsschulgarten
Herrngartenstraße 10
11
Victoriaschule
Hochstraße 44
10
Woogsviertel / Breslauer Platz / vor Bot.-Garten
Schnittspan- / Gundolfstr. / Roßdörfer Straße
15
Wilhelm-Leuschner-Schule
Bessunger Straße 195
19a
Albert-Schweitzer-Anlage
Holzhofallee 11A
2
Albert-Schweitzer-Anlage
Rheinstraße 54
1
Käthe-Kollwitz-Schule
Koblenzer Straße 8
8
Erich-Kästner-Schule
Wickopweg 2
17
Arheilgen
Stadtweg 32
9
Kyritzschule
Emilstraße 10
7
Bernhardt-Adelung-Schule
Vogelsbergstraße 46
14
Johannesplatz 1
zwischen Liebigstraße und
Wilhelm-Leuschner-Straße
6
Klinikum Darmstadt
Grafenstraße 9
3
Wissenschaftsstadt
 Darmstadt

2012/0123

5757 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.04.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0123 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 128010 Katastrophenschutz/Notfallvorsorge/Bevölkerungsschutz  
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Bericht der Feuerwehr über den Sachst and, die Vorhaltungen und die Maßnahmen auf 
örtlicher Ebene im Bereich der Wassersicherstellung nach dem Wassersicherstel-
lungsgesetz 
 
Vorlage vom: 12.04.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis von den Vorhaltungen und Maßnahmen zur Wassersicherstellung im Be-
reich der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Standortplan Notbrunnen 
Anlage 2  Bild Notbrunnen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2012:  
 
Grundlage 
Zur Sicherstellung einer Grundversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Krisenzeiten 
wurden im Zuge der Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG) vom 
24.08.1965 bundesweit Trinkwassernotbrunnen auf Kosten des Bundes errichtet. Im Bereich 
der Stadt Darmstadt wurden von 1968 bis 1971 insgesamt 18 dieser Anlagen (vorwiegend 
auf Gelände im Eigentum der Stadt) an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet gebaut. 
Als Anlagen sind ein Standortplan und Bilder eines Notbrunnens beigefügt. 
 
Zuständigkeiten
 
Gemäß Rechtsverordnung (Hessen) ist die zuständige Behörde nach dem Wassersicherstel-
lungsgesetz (§ 26 Abs.1 Satz 1) das Regierungspräsidium als obere Wasserbehörde. 
Zuständig für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der Notbrunnen auf örtlicher 
Ebene ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) gemäß Verpflichtungsbescheid der 
Oberen Wasserbehörde (Grundlage ist das Wassersicherstellungsgesetz). Hiernach ist die 
Stadt „Duldungspflichtiger“ (als Grundstückseigentümer) und „Leistungspflichtiger“ (im Sinne 
der Erhaltung und Funktion der Anlagen).   
 
Aufgabe, Leistungsfähigkeit der Notbrunnen und Ausgabeorganisation  
  
Aufgabe der Trinkwasser-Notversorgung ist die Bereitstellung von leitungsunabhängigem 
Wasser für die von einer Krisensituation/einem Katastrophenereignis betroffene Bevölke-
rung. 
Im Bedarfsfall ist vorgesehen, dass die Notbrunnen personell mit Kräften der Feuerwehren 
und der Hilfsorganisationen (ggf. fachlich unterstützt von der Hessenwasser AG/HSE) be-
trieben werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die vorherige Freigabe des Wassers als 
Trinkwasser durch das mitwirkende Gesundheitsamt.  
Die Bevölkerung versorgt sich unter Aufsicht am Notbrunnen mit Hilfe von mitgebrachten 
Behältnissen an sogenannten „Gruppenzapfstellen“ (s. Anlage Nr. 2: Bild eines Notbrun-
nens) selbstständig mit Trinkwasser für den täglichen Bedarf  (kalkulatorische Menge für die 
Grundversorgung: 15 Liter pro Person und Tag).  
Zur Sicherheit wird das abgezapfte Wasser leicht chloriert. Hierzu wurden in gewissem Um-
fang Wasserdesinfektionstabletten vom Bund zur Verfügung gestellt, die bei der Feuerwehr 
eingelagert sind. 
Selbstverständlich ist die Ausgabe von Wasser aus diesen Notbrunnen nur als letzte Rück-
fallebene zu verstehen (z. B. Komplettausfall der öffentlichen Wasserversorgung über einen 
längeren Zeitraum ohne ausreichende Möglichkeiten zur Kompensation). 
Zur Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen im Bedarfsfall wurde ein „Einsatzplan Not-
brunnen“ erstellt (Regelungen hinsichtlich Personal, Material und Organisation). Praktische 
Erprobungen in Form von Übungen werden durchgeführt.   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kostenregelung

- 4 - 
Die Vorhaltung von solchen Anlagen verursacht Kosten und Aufwand. Der Umfang der re-
gelmäßig zu leistenden Arbeiten und Maßnahmen an den Notbrunnen sind in dem bundes-
seitigen „Regelwerk Wassersicherstellungsgesetz“ festgelegt. 
Hinsichtlich der Kostentragung grenzt das Regelwerk grundsätzlich ab: 
 
/head2right Kosten für Instandhaltungen (Wartung/Betriebsfähigkeit) trägt der Leistungspflichti-
ge = Stadt 
/head2right Kosten zur Erhaltung (Erneuerung von Anlagenteilen) erstattet der Bund 
 
In der Praxis können sich für Reparaturfälle durch die Unterscheidung der Begriffe in „In-
standhaltung“ und „Erhaltung“ fließende Grenzen ergeben.  
Selbstverständlich ist die Feuerwehr bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betriebsfähig-
keit der Brunnen stets bemüht, die Kosten für den städtischen Haushalt möglichst gering zu 
halten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Arbeiten und Maßnahmen im Rahmen der 
Wartung seit geraumer Zeit nicht mehr von der Hessenwasser AG geleistet werden, sondern 
von eingewiesenem Personal der freiwilligen Feuerwehren. 
Dennoch ist es notwendig, in gewissem Umfang Haushaltsmittel der Stadt (Feuerwehr) für 
die folgenden Maßnahmen bereitzustellen: 
- Reparaturen, die von der Stadt zu tragen sind  
- Ersatz von Kleinteilen im Rahmen von Wartungen 
- Vorgeschriebene Untersuchungen des Förderwassers hinsichtlich Güte 
- Durchführung von (vorgeschriebenen) Leistungspumpversuchen    
Nicht zuletzt aufgrund des Alters dieser Anlagen ist davon auszugehen, dass sich der Mittel-
bedarf für die Notbrunnen in den kommenden Jahren erhöhen wird. 
 
Darmstadt, den 12.04.2012 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (2)

TOP 7
TOP 159

Orte (22)

  • Rheinstraße 54
  • Holzhofallee 11A
  • Grafenstraße 9
  • Rüdesheimer Straße 123
  • Liebigstraße
  • Emilstraße 10
  • Koblenzer Straße 8
  • Hochstraße 44
  • Herrngartenstraße 10
  • Sachsenstraße
  • Stresemannstraße 3
  • Vogelsbergstraße 46
  • Gundolfstraße
  • Stadtweg 32
  • Breslauer Platz
  • Wickopweg 2
  • Steigertsweg 11
  • Am Pelz 74
  • Thüringerstraße 13
  • Roßdörfer Straße 17
  • Bessunger Straße 195
  • Wilhelm-Leuschner-Straße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0123
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00