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Erhalt des Tierheims in Zollstock
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0521/2015 vom 01.04.2015
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0521/2015 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Erhalt des Tierheims in Zollstock Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.14 Erhalt des Tierheims in Zollstock, AN/0521/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V. ein Finan- zierungsmodell zu erarbeiten, das den dauerhaften Betrieb des Konrad-Adenauer-Tierheims sicher- stellt. Weiterhin werden die zuständigen Ratsausschüsse gebeten, planungsrechtlich sicherzustellen, dass der Betrieb des Tierheims an einem mit dem Tierheim einvernehmlich abgestimmten Standort dauerhaft abgesichert wird. An die Bevölkerung wird appelliert, den Betrieb des Tierheims und die Arbeit des Vereins durch Spenden zu unterstützen. Sachstand 2015: Gemäß der zwischen der Stadt Köln und dem Tierschutzverein abgeschlossenen Vereinbarung zur Unterbringung und Behandlung von Tierfindlingen und sichergestellten Tieren hat das Tierheim der Verwaltung nun Kostenaufstellungen der letzten Jahre vorgelegt, da es die von der Stadt Köln gezahl- ten Erstattungsbeiträge nicht für kostendeckend hält. Diese Unterlagen werden derzeit von der Ver- waltung geprüft. Danach sind bei nachgewiesener Kostensteigerung neue Verhandlungen über die Zuschusshöhe vorgesehen. Am 17.04.2014 hat ein Gespräch in der Verwaltung u.a. mit dem Vorsitzenden und einem stellvertre- tenden Vorsitzenden des Kölner Tierschutzvereins von 1868 e.V. stattgefunden. Seitens der Verwal- tung waren Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sowie des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen beteiligt. In diesem Gespräch stellten die Vertreter des Tierheims dessen Erfordernisse dar, die bei der städtebaulich-freiraumplanerischen Qualifizierung der Sanierungspla- nung für das hier förmlich festgelegte Sanierungsgebiet südliche Innenstadt-Erweiterung abzuwägen sind. Inwiefern das Tierheim in die zukünftigen Ausbaumaßnahmen zur Aufwertung des Inneren Grüngür- tels integriert werden kann oder alternative Standorte zu untersuchen sind, wird das vom Stadtent- wicklungsausschuss beschlossene „Kooperative Verfahren Parkstadt-Süd“ ab April 2015 klären. Die- ses moderierte Verfahren mit fünf interdiziplinären Planungsteams wird mit breiter Ansprache und Beteiligung der Betroffenen und interessierten Bürgerschaft das Entwicklungskonzept städtebaulich- freiraumplanerisch qualifizieren. Die Vertreter des Tierschutzvereins wurden von den städtischen Ge- sprächspartnern eingeladen, sich an diesem Verfahren aktiv zu beteiligen und dabei die Belange des Tierheims einzubringen. Am Ende dieses Verfahrens wird eine Beschlussfassung des Rates stehen, die die Sanierungsplanung präzisiert. Ob dabei der Standort des Tierheims langfristig eingeplant und gesichert werden kann, ist derzeit vorab nicht festzustellen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, 2 das kooperative Verfahren offen anzugehen und nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und Diskussi- on die Ergebnisse sowie die Beschlussfassung der politischen Gremien abzuwarten. Sachstand Dezember 2015: Lt. Beschluss wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 1868 e. V: ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, dass den dauerhaften Betrieb des Tierheims sicherstellt. Weiterhin wird gebeten, planungsrechtlich sicherzustellen, dass der Betrieb des Tierheims an einem mit dem Tierheim einvernehmlichen abgestimmten Standort dauerhaft abgesichert wird. Es haben mehrere Gespräche mit dem Tierschutzverein stattgefunden. Es konnte ein grundsätzliches Einver- nehmen erzielt werden. Der Vertragsentwurf mit dem neu verhandelten Finanzierungsmodell befindet sich derzeit in verwaltungsinterner Abstimmung. Anschließend wird eine Beschlussvorlage für den Rat mit vorheriger Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Ausschusses Umwelt und Grün, sowie Finanzausschuss gefertigt. Der Abschluss der neuen Vereinbarung wird nach Ratsbe- schluss für Mitte 2016 erwartet, jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2016. Sachstand 2018: Im Jahr 2016 wurde mit den beiden Kölner Tierheimen ein neuer Vertrag geschlossen. Die Kosten wurden auf Grundlage der von den Tierheimen vorgelegten Unterbringungskosten festgelegt. Die Tierheime erhalten Abschläge und zu Beginn des folgenden Jahres wird spitz abgerechnet. Der Ver- trag gilt zunächst bis 2021 und verlängert sich um jeweils ein Jahr. So erhalten die Tierheime für die Unterbringung städtischer Tiere einen kostendeckenden Betrag. Der StEA hat im März 2016 das Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens Parkstadt-Süd be- schlossen. Das Tierheim verbleibt laut diesem Planungskonzept als Bestandteil im Gebiet. Die Sanie- rungssatzung wurde im April 2018 mit Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Als planungsrechtliches Sicherungsinstrument werden die Entwicklungsziele und somit der Erhalt des Tierheims im Weiteren durch Bebauungsplanverfahren gesichert. Somit ist der Erhalt des Tierheims in Zollstock gewährleistet. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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