2023/0351
Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren VF 3333 nach § 86 FlurbG in Eberstadt
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anlage 1
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VF 3333 Eberstadt - Modau - Uferrandstreifen ent Eberstadt | | r No +arlt! Ay o rIt Darmstadt-Eberstadt | u ‚Amt für Bodenmanagement HESSEN ! Heppenheim Odenwaldstraße 6 64646 Heppenheim Antragsgebiet: Eberstadt, Pfungstadt Gewässer: Modau ‚Antragsteller: Wasserverband Modaugebiet | Legende: . ietsübersicl == Uferrandstreifen -—. _ Verfahrensgrenze Maßstab: 1:8.000 (bei A4)
2023/0351
7983 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Umweltamt
Stadtplanungsamt
Grünflächenamt
Mobilitätsamt
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0351
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren VF 3333 nach § 86 FlurbG in
Eberstadt
Vorlage vom: 17.10.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt –
Modau – Uferrandstreifen“ zu.
Anlagen: Gebietsübersichtskarte
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.10.2023
Der Wasserverband Modaugebiet hat die Durchführung einer vereinfachten Flurbereinigung
zur Umsetzung der Ziele der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beim zuständigen Amt für
Bodenmanagement als Flurbereinigungsbehörde nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beantragt.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert unter anderem, das Gewässer in
einen guten ökologischen Zustand versetzt werden. Dabei bedeutet ein guter Zustand, dass
der gesamte Wasserkörper von der in den Gewässer n lebende Tierwelt durchwanderbar sein
soll und dass rund 1/3 der Fließstrecke naturnahe Strukturen aufweisen sollte. Neben dem
durchwanderbaren Wasserkörper liegt ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie auf der Güte
der Gewässer (qualitativer Zustand hins ichtlich der organischen Belastung) .
Die Zielvorgaben der EU -Wasserrahmenrichtlinie wurden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
auf Bundesebene und im hessischen Wassergesetz (HWG) umgesetzt.
Für die Modau soll ein 10 m breiter Uferrandstreifen auf jeder Seit e ausgewiesen werden.
Dieser Raum wird zur Renaturierung des Gewässers benötigt. Hat ein Gewässer genug Raum,
um sich frei ausbreiten zu können, kann durch geringes Eingreifen eine eigendynamische und
naturnahe Entwicklung häufig von selbst in Gang kommen.
Durch den breiteren Uferrandstreifen entsteht ein größerer Abstand zwischen Gewässer und
bewirtschafteten Ackerflächen, dadurch wird der direkte Eintrag von Pflanzenschutzmitteln
und Dünger in das Gewässer verringert oder sogar verhindert, was zu einer Verbesserung der
Wasserqualität führt.
Direkt unterhalb des Darmstädter Klärwerks Süd in Eberstadt an der Gemarkungsgrenze zu
Pfungstadt verzweigt sich die Modau. De r tieferliegende Sandbach wird über ein Streichwehr
beschickt. Das Streichwehr ist eine parallel zur Fließrichtung der Modau erbaute Schwelle.
Bei erhöhtem Wasserstand der Modau läuft das Wasser zur Entlastung in de n Sandbach ab.
Dieses Wehr stellt ein unü berbrückbares Wanderhindernis dar. Durch die Aufweitung dieses
Bereichs wird eine ökologische Durchgängigkeit von Modau und Sandbach geschaffen. Da
das Gelände sehr steil ist wird hier viel Fläche benötigt. Die Maßnahme der Entgrenzung von
Modau und Sandba ch soll als eines der letzten Maßnahmenpakete umgesetzt werden und
wird mehrere Jahre benötigen. Das Flurbereinigungsverfahren bietet die Möglichkeit,
frühzeitig die benötigten Flächen für die Maßnahme zu sichern.
Auch die Zufahrt zum Modau - und Sandbachw ehr ist nach Angabe des Wasserverbandes nur
unzureichend vorhanden. Die direkte Erreichbarkeit soll daher im Rahmen eines
vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG ermöglicht werden.
Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung umfasst eine Fl äche von 39 Hektar. Hiervon liegen
27 Hektar auf Eberstädter Gemarkung und 12 Hektar auf Pfungstädter Gebiet. Um die
Planungen auf dem Darmstädter Gebiet umzusetzen, müssen von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ca. 830 m² für Gewässer und Uferrandstreifen z ur Verfügung gestellt werden. Da
fast auf gesamter Länge der Modau auf Darmstädter Gebiet der Uferrandstreifen bereits
nahezu 10 m breit ist, ist der Flächenbedarf relativ gering.
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Die Bilanz auf Pfungstädter Gebiet hingegen stellt sich nicht so gut dar. S eitens der Stadt
Pfungstadt müssen etwa 9.500 m² zur Verfügung gestellt werden. Das kommt vom großen
Flächenbedarf für die Ausweitung des Bereichs Modau – Sandbach am Streichwehr und von
dem noch zu schmalen Pfungstädter Uferrandstreifen.
Die Wissenschaft sstadt Darmstadt hat auf Pfungstädter Gemarkung auch Flächen im
Eigentum. Hier meldet die Stadt Pfungstadt schon seit längerer Zeit Interesse an. Diese
Flächen könnten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens zum Bodenrichtwert an die
Stadt Pfungstadt über tragen werden. Auch könnten weitere Flächen auf Darmstädter
Gemarkung an die Stadt Pfungstadt übertragen werden, damit diese die erforderliche Fläche
für die Flurbereinigung bereitstellen können.
Noch vor Anordnung durch die Flurbereinigungsbehörde muss e ine Aufklärungsversammlung
mit allen voraussichtlich beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt werden.
Der Anordnung des Verfahrens muss auch eine grundsätzliche Zustimmung der
Unterstützung des Verfahren s seitens der betroffenen Städte un d Gemeinden vorausgehen.
Die Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren ist erforderlich, um die im Rahmen der
Europäische Wasserrahmenrichtlinie geforderten Verbesserungen umsetzen zu können.
Mit dem Beschluss dieser Magistratsvorlage stimmt der Magistrat de r
Wissenschaftsstadt Darmstadt grundsätzlich einer Teilnahme am vereinfachten
Flurbereinigungsverfahren VF 3333 zu.
Die genauen Einzelheiten werden in künftigen Verhandlungen geklärt. Fest steht jedoch
schon jetzt, nach Abschluss der Flurbereinigung werd en die benötigten etwa 830 m²
Uferrandstreifen und Wegefläche auf Darmstädter Stadtgebiet in das Eigentum der Stadt
übergehen, dafür wird die Stadt an anderer Stelle Acker - und Wiesenfläche in ähnlichem
Ausmaß aufgeben müssen.
Die Verfahrensdauer wird sei tens der Flurbereinigungsbehörde auf ca. 8 -10 Jahre geschätzt.
Dies ist für ein Flurbereinigungsverfahren relativ kurz und nur möglich, da auf die Erstellung
eines Wege- und Gewässerplans verzichtet wird. Dennoch ist es möglich, einzelne Wege
zurückzubauen und an anderer Stelle neue Wege festzusetzen. Dies erfolgt dann im Rahmen
einer naturschutzrechtlichen Einzelgenehmigung.
Die Kosten für einen Feldwegeaus - beziehungsweise -rückbau werden bis zu 75 %
bezuschusst, die restlichen 25 % müssen vom Antragste ller, also dem Wasserverband
Modaugebiet, oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen werden. Der maximale
Zuschuss kann auch nur erreicht werden, wenn eine Feldwegesatzung für das Gebiet der
Stadt oder Gemeinde besteht. Die Wissenschaftsstadt Darmsta dt hat keine Feldwegesatzung,
somit reduziert sich der maximale Zuschuss auf bis zu 50 %. Es ist aber noch möglich eine
entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Odenwaldstraße 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.10.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00