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2023/0351

Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren VF 3333 nach § 86 FlurbG in Eberstadt

Magistratsvorlage 17.10.2023

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VF 3333 Eberstadt - Modau - Uferrandstreifen

ent

 Eberstadt |

| r No +arlt! Ay o rIt
Darmstadt-Eberstadt
| u

‚Amt für Bodenmanagement HESSEN
! Heppenheim

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Antragsgebiet:
Eberstadt, Pfungstadt
Gewässer: Modau
‚Antragsteller:
Wasserverband Modaugebiet

| Legende: . ietsübersicl
==  Uferrandstreifen
-—. _ Verfahrensgrenze Maßstab: 1:8.000 (bei A4)

2023/0351

7983 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Umweltamt 
Stadtplanungsamt  
Grünflächenamt  
Mobilitätsamt  
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0351 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren VF 3333 nach § 86 FlurbG in 
Eberstadt 
 
Vorlage vom: 17.10.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Teilnahme am vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Eberstadt – 
Modau – Uferrandstreifen“ zu.  
 
 
Anlagen: Gebietsübersichtskarte  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.10.2023 
 
 
Der Wasserverband Modaugebiet hat die Durchführung einer vereinfachten Flurbereinigung 
zur Umsetzung der Ziele der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beim zuständigen Amt für 
Bodenmanagement als Flurbereinigungsbehörde nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des 
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beantragt. 
 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert unter anderem, das Gewässer in 
einen guten ökologischen Zustand versetzt werden. Dabei bedeutet ein guter Zustand, dass 
der gesamte Wasserkörper von der in den Gewässer n lebende Tierwelt durchwanderbar sein 
soll und dass rund 1/3 der Fließstrecke naturnahe Strukturen aufweisen sollte. Neben dem 
durchwanderbaren Wasserkörper liegt ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie auf der Güte 
der Gewässer  (qualitativer Zustand hins ichtlich der organischen Belastung) . 
 
Die Zielvorgaben der EU -Wasserrahmenrichtlinie wurden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
auf Bundesebene und im hessischen Wassergesetz (HWG) umgesetzt.  
 
Für die Modau soll ein 10  m breiter Uferrandstreifen auf jeder Seit e ausgewiesen werden. 
Dieser Raum wird zur Renaturierung des Gewässers benötigt. Hat ein Gewässer genug Raum, 
um sich frei ausbreiten zu können, kann durch geringes Eingreifen eine eigendynamische und 
naturnahe Entwicklung häufig von selbst in Gang kommen.   
 
Durch den breiteren Uferrandstreifen entsteht ein größerer Abstand zwischen Gewässer und 
bewirtschafteten Ackerflächen, dadurch wird der direkte Eintrag von Pflanzenschutzmitteln 
und Dünger in das Gewässer verringert oder sogar verhindert, was zu einer Verbesserung der 
Wasserqualität führt.  
 
Direkt unterhalb des Darmstädter Klärwerks Süd in Eberstadt an der Gemarkungsgrenze zu 
Pfungstadt verzweigt sich die Modau. De r tieferliegende Sandbach wird über ein Streichwehr 
beschickt. Das Streichwehr ist eine parallel zur Fließrichtung der Modau erbaute Schwelle. 
Bei erhöhtem Wasserstand der Modau läuft das Wasser zur Entlastung in de n Sandbach ab. 
 
Dieses Wehr stellt ein unü berbrückbares Wanderhindernis dar. Durch die Aufweitung dieses 
Bereichs wird eine ökologische Durchgängigkeit von Modau und Sandbach geschaffen. Da 
das Gelände sehr steil ist wird hier viel Fläche benötigt. Die Maßnahme der Entgrenzung von 
Modau und Sandba ch soll als eines der letzten Maßnahmenpakete umgesetzt werden und 
wird mehrere Jahre benötigen. Das Flurbereinigungsverfahren bietet die Möglichkeit, 
frühzeitig die benötigten Flächen für die Maßnahme zu sichern.  
 
Auch die Zufahrt zum Modau - und Sandbachw ehr ist nach Angabe des Wasserverbandes nur 
unzureichend vorhanden. Die direkte Erreichbarkeit soll daher im Rahmen eines 
vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens  nach § 86 FlurbG  ermöglicht werden.  
 
Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung umfasst eine Fl äche von 39 Hektar. Hiervon liegen 
27 Hektar auf Eberstädter Gemarkung und 12  Hektar auf Pfungstädter Gebiet. Um die 
Planungen auf dem Darmstädter Gebiet umzusetzen, müssen von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ca.  830 m² für Gewässer und Uferrandstreifen z ur Verfügung gestellt werden. Da 
fast auf gesamter Länge der Modau auf Darmstädter Gebiet der Uferrandstreifen bereits 
nahezu 10 m breit ist, ist der Flächenbedarf relativ gering.

- 4 - 
Die Bilanz auf Pfungstädter Gebiet hingegen stellt sich nicht so gut dar. S eitens der Stadt 
Pfungstadt müssen etwa 9.500  m² zur Verfügung gestellt werden. Das kommt vom großen 
Flächenbedarf für die Ausweitung des Bereichs Modau – Sandbach am Streichwehr und von 
dem noch zu schmalen Pfungstädter Uferrandstreifen.  
 
Die Wissenschaft sstadt Darmstadt hat auf Pfungstädter Gemarkung auch Flächen im 
Eigentum. Hier meldet die Stadt Pfungstadt schon seit längerer Zeit Interesse an. Diese 
Flächen könnten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens zum Bodenrichtwert an die 
Stadt Pfungstadt über tragen werden. Auch könnten weitere Flächen auf Darmstädter 
Gemarkung an die Stadt Pfungstadt übertragen werden, damit diese die erforderliche Fläche 
für die Flurbereinigung bereitstellen können.  
 
Noch vor Anordnung durch die Flurbereinigungsbehörde muss e ine Aufklärungsversammlung 
mit allen voraussichtlich beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümern durchgeführt werden.  
 
Der Anordnung des Verfahrens muss auch eine grundsätzliche Zustimmung der 
Unterstützung des Verfahren s seitens der betroffenen Städte un d Gemeinden vorausgehen. 
Die Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren ist erforderlich, um die im Rahmen der 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie geforderten Verbesserungen umsetzen zu können.  
 
Mit dem Beschluss dieser Magistratsvorlage stimmt der Magistrat de r 
Wissenschaftsstadt Darmstadt grundsätzlich einer Teilnahme am vereinfachten 
Flurbereinigungsverfahren VF 3333 zu.  
 
Die genauen Einzelheiten werden in künftigen Verhandlungen geklärt. Fest steht jedoch 
schon jetzt, nach Abschluss der Flurbereinigung werd en die benötigten etwa 830  m² 
Uferrandstreifen und Wegefläche auf Darmstädter Stadtgebiet in das Eigentum der Stadt 
übergehen, dafür wird die Stadt an anderer Stelle Acker - und Wiesenfläche in ähnlichem 
Ausmaß aufgeben müssen.  
 
Die Verfahrensdauer wird sei tens der Flurbereinigungsbehörde auf ca. 8 -10 Jahre geschätzt. 
Dies ist für ein Flurbereinigungsverfahren relativ kurz und nur möglich, da auf die Erstellung 
eines Wege- und Gewässerplans verzichtet wird. Dennoch ist es möglich, einzelne Wege 
zurückzubauen und an anderer Stelle neue Wege festzusetzen. Dies erfolgt dann im Rahmen 
einer naturschutzrechtlichen Einzelgenehmigung.  
 
Die Kosten für einen Feldwegeaus - beziehungsweise -rückbau werden bis zu 75  % 
bezuschusst, die restlichen 25  % müssen vom Antragste ller, also dem Wasserverband 
Modaugebiet, oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernommen werden. Der maximale 
Zuschuss kann auch nur erreicht werden, wenn eine Feldwegesatzung für das Gebiet der 
Stadt oder Gemeinde besteht. Die Wissenschaftsstadt Darmsta dt hat keine Feldwegesatzung, 
somit reduziert sich der maximale Zuschuss auf bis zu 50  %. Es ist aber noch möglich eine 
entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen.  
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 449

Orte (1)

  • Odenwaldstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.10.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00