V/0770/2019/2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0770/2019/2 Kurzüberblick Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 zum Beschluss vorzulegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Fortführung und Ausbau der Aktivitäten zur Umsetzung einer zielgerechten Klimaschutzpolitik“ gemäß Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Münster (V/00689/2017). Finanzierung Produktgruppe: Ämter 67,64,23 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei den entsprechenden Produktgruppen in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 aufzunehmen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastun- gen zum Beschluss vorzulegen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Masterplan 100% Klimaschutz strategi- sche Grundlagen für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt beschlossen und damit auch die städtischen Zielsetzungen zur 95%-igen CO2-Reduktion und Halbierung des Endenergiever- brauchs bis 2050 bekräftigt. Klimaschutz wirkt als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Berei- che und hat daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).
Beschlussvorlage
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V/0770/2019/2 V/0770/2019/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster Beratungsfolge 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. 1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die CO2-Emissionen mit Priorität zu senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis, dass der Klimaschutz für die heute lebenden Generationen eine Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019). 2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden können, wenn alle Akteure auf staatlichen Ebenen und in Städten und Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem bisherigen Masterplan 100% Klimaschutz deutlich verstärken. 3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt der Rat in den Jahren 2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € ( ab 2021: 9,0 Mio €) jährlich zusätz- lich zu den bereits im Haushalt veranschlagten Positionen zur Verfügung: a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung privater G e- bäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms), c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer Gebäude, in s- bes. Schulen und Bäder, d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Photovoltaik -Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €) e. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik -Anlagen und Batterie- speichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben (Aufstockung des bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio. €) Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig vera n- schlagt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 10.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wildt Telefon: 492-6703 WildtB@stadt-muenster.de - 2 - V/0770/2019/2 Die Mittel für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Mittel für die Photovoltaik - Anlagen werden für einseitig deckungsfähig erklärt – und zwar jeweils mit einer Deckung s- pflicht der Mittel für die Privathaushalte zuguns ten der Mittel für städtische Gebä u- de/Photovoltaik-Anlagen. 4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anst rebt. Der Rat beauftragt die Verwaltung deshalb, alle Handlungsspielräume der Stadt im Klimaschutz voll auszuschöpfen und dem Rat ein Investitionsmaßnahmenprogramm zur CO 2-Reduktion insbesondere für die Bereiche energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität ab dem Jahr 2024 vorzulegen. 2.5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 1 (Anlage 2) ge- nannten Maßnahmen vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. Sie umfassen insbesondere Aufwendungen für die Koordination und fachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung, inkl. gutachterliche Begleitung und entsprechender Öffentlichkeit s- arbeit. Änderungsantrag zu EE4 grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anl a- gen auf Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben der Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und E r- leichterungen sowohl von Se iten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen gehen. Änderungsantrag zu MOB 6 E Mobilität sollte aus regenerativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob reg i- onale regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann. 3.6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 2 (Anlage 3) ge- nannten Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gre- mien zu schaffen und die entsprechenden Vorlagen zu fertigen. Bei den Maßnahmen in Teil 2 handelt es sich um Maßnahmen mit zusätzlichen Investitions- und Personalaufwendungen, wie bspw. bei ganzheitlichen energetischen Sanierungen im Ge- bäudebestand oder bei Entscheidungen, die im Rahmen anderer Prozesse, wie bspw. dem Masterplan Mobilität 2035+ herbeigeführt werden. 4.7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungspro- gramms 2030 alle 2 Jahre vorzulegen. 5.8. Die Anregung gem. §24 GO NRW 0043/2016 (Anlage 4) ist in die Erarbeitung des Handlungs- programms 2030 eingeflossen und wird – soweit fachlich und finanziell möglich - bei der Umsetzung berücksichtigt und umgesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die für die Umsetzung der in Teil 1 (Anlage 2) genannten Maßnahmen des Handlungsprogramms 2030 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind von der Verwaltung zu ermitteln und in den Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufzunehmen. Die im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellten Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz werden durch Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 ff eingebracht. - 3 - V/0770/2019/2 Begründung: Die Vorlage V/0770/2019 wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Umw eltschutz, Klima- schutz und Bauwesen vom 01.10.2019 als auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 02.10.2019 von der Tagesordnung genommen und ve r- tagt. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Kl imaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 h a- ben die Fraktionen im Rat von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zwei Änderungsanträge zur Vorlage (Anlage 1 und 2) eingereicht und die so geänderte Vorlage V/0770/2019 mehrheitlich dem Rat zur Beschlussfassung empfoh len. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 21.11.2019 hat sich der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für U m- weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 mehrheitlich angeschlossen. Die sich durch die polit ischen Anträge ergebenden Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen B e- schlussfassung sind fett markiert bzw. durchgestrichen. Die Änderungen bzgl. der finanziellen Au s- wirkungen sind fett und kursiv markiert bzw. durchgestrichen und wurden durch die Verwal tung auf Basis der politischen Anträge vorgenommen. Im Vergleich zur E1 wird mit dieser Vorlage ein Fehler bzgl. der Deckungsfähigkeit einiger bereitz u- stellender Mittel unter Beschlusspunkt 3 korrigiert. Die ursprüngliche Formulierung aus der E1 wurde gestrichen und durch den korrigierten Passus (kursiv, unterstrichen und grau hinterlegt) ersetzt: Der ursprüngliche Ansatz einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Mittel für die energetische S a- nierung von Gebäuden und der Mittel für Photovoltaik -Anlagen ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der korrigierte Passus sieht nun eine einseitige Deckungspflicht der Mittel für die Privathausha l- te zugunsten der Mittel für städtische Gebäude/Photovoltaik-Anlagen vor. Der nun geänderte Beschlussvorschlag stellt alle Ergebnisse zusammen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzunehmen. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0770/2019/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37