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V/0770/2019/2

Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster

Vorlagen 09.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 26

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2357 Zeichen

Anlage A zur V/0770/2019/2 
Kurzüberblick 
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster  
 
Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis 
des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für 
den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 zum Beschluss vorzulegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Fortführung und Ausbau der Aktivitäten zur Umsetzung einer zielgerechten 
Klimaschutzpolitik“ gemäß Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Münster (V/00689/2017). 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Ämter 67,64,23 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei den entsprechenden Produktgruppen 
in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 aufzunehmen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des 
Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den 
Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastun-
gen zum Beschluss vorzulegen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Masterplan 100% Klimaschutz strategi-
sche Grundlagen für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt beschlossen und damit auch die 
städtischen Zielsetzungen zur 95%-igen CO2-Reduktion und Halbierung des Endenergiever-
brauchs bis 2050 bekräftigt. Klimaschutz wirkt als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Berei-
che und hat daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).

Beschlussvorlage

7548 Zeichen

V/0770/2019/2 
V/0770/2019/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des 
Masterplans 100% Klimaschutz zu. 
1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die CO2-Emissionen mit Priorität zu 
senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis, dass der Klimaschutz für 
die heute lebenden Generationen eine Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019). 
 
2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 
möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden können, wenn alle Akteure auf 
staatlichen Ebenen und in Städten und Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem 
bisherigen Masterplan 100% Klimaschutz deutlich verstärken. 
 
3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung 
des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt der Rat in den Jahren 
2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € ( ab 2021: 9,0 Mio €)  jährlich zusätz-
lich zu den bereits im Haushalt veranschlagten Positionen zur Verfügung: 
a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, 
b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung privater G e-
bäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms),  
c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer Gebäude, in s-
bes. Schulen und Bäder, 
d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Photovoltaik -Anlagen auf Dächern 
städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €) 
e. 0,3 Mio. Euro jährlich  für die Förderung von Photovoltaik -Anlagen und Batterie-
speichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben (Aufstockung des 
bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio. €) 
Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig vera n-
schlagt. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
10.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wildt 
Telefon: 492-6703 
WildtB@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0770/2019/2 
Die Mittel für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Mittel für die Photovoltaik -
Anlagen werden für einseitig deckungsfähig erklärt – und zwar jeweils mit einer Deckung s-
pflicht der Mittel für die Privathaushalte zuguns ten der Mittel für städtische Gebä u-
de/Photovoltaik-Anlagen. 
 
4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass die Stadt 
Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, 
Klimaneutralität bis 2030 anst rebt. Der Rat beauftragt die Verwaltung deshalb, alle 
Handlungsspielräume der Stadt im Klimaschutz voll auszuschöpfen und dem Rat ein 
Investitionsmaßnahmenprogramm zur CO 2-Reduktion insbesondere für die Bereiche 
energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität ab dem Jahr 2024 
vorzulegen. 
 
2.5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 1 (Anlage 2) ge-
nannten Maßnahmen vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. 
Sie umfassen insbesondere Aufwendungen für die Koordination und fachliche Begleitung der 
Maßnahmenumsetzung, inkl. gutachterliche Begleitung und entsprechender Öffentlichkeit s-
arbeit. 
 
Änderungsantrag zu EE4  
grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. 
Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anl a-
gen auf Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben 
der Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und E r-
leichterungen sowohl von Se iten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen 
gehen. 
 
Änderungsantrag zu MOB 6  
E Mobilität sollte aus regenerativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob reg i-
onale regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann. 
 
3.6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 2 (Anlage 3) ge-
nannten Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gre-
mien zu schaffen und die entsprechenden Vorlagen zu fertigen. 
Bei den Maßnahmen in Teil 2 handelt es sich um Maßnahmen mit  zusätzlichen Investitions- 
und Personalaufwendungen, wie bspw. bei ganzheitlichen energetischen Sanierungen im Ge-
bäudebestand oder bei Entscheidungen, die im Rahmen anderer Prozesse, wie bspw. dem 
Masterplan Mobilität 2035+ herbeigeführt werden. 
 
4.7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungspro-
gramms 2030 alle 2 Jahre vorzulegen. 
 
5.8. Die Anregung gem. §24 GO NRW 0043/2016 (Anlage 4) ist in die Erarbeitung des Handlungs-
programms 2030 eingeflossen und wird – soweit fachlich und finanziell möglich - bei der Umsetzung 
berücksichtigt und umgesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die für die Umsetzung der in Teil 1 (Anlage 2) genannten Maßnahmen des Handlungsprogramms 
2030 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind von der Verwaltung zu ermitteln und in den 
Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufzunehmen. 
 
Die im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellten Haushaltsmittel für die Umsetzung 
der Maßnahmen des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 zur Umsetzung des Masterplans 
100% Klimaschutz werden durch Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 ff 
eingebracht.

- 3 - 
V/0770/2019/2 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0770/2019 wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Umw eltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen vom 01.10.2019 als auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 02.10.2019 von der Tagesordnung genommen und ve r-
tagt. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Kl imaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 h a-
ben die Fraktionen im Rat von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zwei Änderungsanträge zur 
Vorlage (Anlage 1 und 2) eingereicht und die so geänderte Vorlage V/0770/2019 mehrheitlich dem 
Rat zur Beschlussfassung empfoh len. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen vom 21.11.2019 hat sich der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für U m-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 mehrheitlich angeschlossen. 
 
Die sich durch die polit ischen Anträge ergebenden Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen B e-
schlussfassung sind fett markiert bzw. durchgestrichen. Die Änderungen bzgl. der finanziellen Au s-
wirkungen sind fett und kursiv markiert bzw. durchgestrichen und wurden durch die Verwal tung auf 
Basis der politischen Anträge vorgenommen. 
 
 
Im Vergleich zur E1 wird mit dieser Vorlage ein Fehler bzgl. der Deckungsfähigkeit einiger bereitz u-
stellender Mittel unter Beschlusspunkt 3 korrigiert. Die ursprüngliche Formulierung aus der E1 wurde 
gestrichen und durch den korrigierten Passus (kursiv, unterstrichen und grau hinterlegt) ersetzt: 
Der ursprüngliche Ansatz einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Mittel für die energetische S a-
nierung von Gebäuden und der Mittel für Photovoltaik -Anlagen ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. 
Der korrigierte Passus sieht nun eine einseitige Deckungspflicht der Mittel für die Privathausha l-
te zugunsten der Mittel für städtische Gebäude/Photovoltaik-Anlagen vor. 
 
 
Der nun geänderte Beschlussvorschlag stellt alle Ergebnisse zusammen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzunehmen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0770/2019/2
Typ
Vorlagen
Datum
09.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37