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2402/2025

Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB): Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.3.13

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5855 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2402/2025 
Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 
17.11* 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB): Entsendung in den 
Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- 
und Berufsförderung mbH (KGAB): 
 
1) Ursula Hähner 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Be-
dienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW). 
 
2)………………………………………..   
 
3)………………………………………..   
 
4)………………………………………..   
 
5)………………………………………..   
 
6)………………………………………..   
 
7)………………………………………..   
 
8)………………………………………..   
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. 
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli-
chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin 
oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten 
der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten 
Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem 
seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem 
dieser Gremien bestanden hat. 
 
Rat 20.11.2025

2 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und  
Berufsförderung mbH (KGAB). 
 
In § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KGAB ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates 
wie folgt geregelt:  
 
„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus 12 Mitgliedern. Ihm gehören 
der bzw. die für Soziales zuständige Beigeordnete der Stadt Köln kraft Amtes, die Ober-
bürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder eine von ihr bzw. ihm vorgeschlagene, 
vom Rat der Stadt Köln zu entsendende Bedienstete der Stadt Köln, weitere 7 vom Rat 
der Stadt Köln entsandte Mitglieder und 3 Arbeitnehmervertreter/innen an. Die Arbeitneh-
mervertreter/innen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom 
Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlver-
ordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf-
sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Die für Arbeitnehmer be-
stimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern be-
setzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind.“ 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter 
die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. 
Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin 
bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde 
dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW i. 
V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. 
des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die 
Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende 
Hare-Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung.  
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen bzw. der Arbeitnehmervertreter erfolgt mittels 
gesonderter Beschlussvorlage. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis:

4 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.3.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
2402/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
29.07.2025 15:26