1495/2017
Neugestaltung der Domumgebung; 2. Bauabschnitt
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 krei ma Vorlagen-Nummer 1495/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neugestaltung der Domumgebung Städtebauliche Neugestaltung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung der Domumgebung hier: Konkretisierung der Beschlusslage Beschlussorgan Rat Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die weitere Umsetzung der städtebaulichen Neuordnung der nördlichen Domumgebung auf der Grundlage des Planungskonzeptes des Architekturbüros Allmann Sattler Wappner (ASW) zu betreiben. Auf die Anlage eines zusätzlichen Fußweges auf der Südseite der Trankgasse sowie eines signalisierten Überweges zwischen dem Domtreppentunnel und der Tiefga- ragenzufahrt "TGA Am Dom" wird zunächst verzichtet. Stattdessen soll im Vorgriff einer umfassen- den Umgestaltung der Trankgasse die Wegebeziehung "Bahnhofsvorplatz – Gehweg nördliche Sei- te Trankgasse – Überquerung im Kreuzungsbereich Marzellenstraße/Kardinal Höffner-Platz für Fußgänger deutlich attraktiviert werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, hierzu unter Berücksich- tigung der Fachgesprächsrunde vom 12.10.2017 (Anlage 5) entsprechende Konzepte zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Alternative: Das Konzept des Architekturbüros ASW soll dahingehend verändert werden, dass der heute vorhan- dene Gehweg im Bereich der ehemaligen Bushaltstelle erhalten bleibt, dieser in westlicher Richtung weitergeführt wird. Die Querbarkeit der Trankgasse wird mittels eines signalisierten Überwegs für Fußgänger ermöglicht. Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.198.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 54.950 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bereits am 18.12.2012 hatte der Rat der Stadt Köln beschlossen, kurzfristig auf der Grundlage der von ASW im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes vorgelegten Planungsstudien (s. hierzu Anlage 1) die weitere Entwurfsplanung für den BA 2 zu erarbeiten. Eine Beauftragung der Architektenleistung und der Tragwerksplanung ist daraufhin erfolgt. Auf Grund der Auslastungen der Planungsbüros in 2013 bei den Maßnahmen für den Bauabschnitt 1 konnten zunächst kaum Planungsleistungen für den Bauabschnitt erbracht werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurden bereits im Zuge der Abrissarbeiten zu dem Bauabschnitt 1, Östl. Domumgebung, die Betonpilze im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle zeitgleich zurückge- baut. Am 08.04.2014 erfolgte ein Baubeschluss des Rates zum Straßenbau "Neugestaltung der Östlichen Domumgebung" (Bauabschnitt 1). Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde dabei dahingehend erweitert, dass nunmehr auch der Gehweg auf der Südseite der Trankgasse erhalten bleiben sollte und ein signalisierter Überweg auf der Trankgasse eingerichtet werden sollte. Die Planungen für den Bauabschnitt 2 wurden daraufhin zunächst zurückgestellt, da diese Beschluss- lage mit der ursprünglich beschlossenen Planungsidee von ASW nicht umsetzbar war. Am 15.03.2016 erfolgte dann ein Beschluss des Rates zu den Mehrkosten im Projekt "Neugestaltung der Östlichen Domumgebung", Bauabschnitt 1. Hierbei erfolgte wiederum eine Erweiterung des ei- gentlichen Beschlussvorschlages um den Verweis auf die Berücksichtigung des oben genannten Ratsbeschlusses vom 08.04.2014. 3 Somit ist die aktuelle Beschlusssituation widersprüchlich und nicht umsetzbar (siehe hierzu Anlage 2 - Übersicht über die Beschlusslage). Das dem Beschluss von 2012 zugrunde liegende architektoni- sche Konzept lässt sich nicht umsetzen, wenn gleichzeitig der Gehweg auf der domzugewandten Straßenseite der Trankgasse erhalten werden soll. Geprüft wurde daher eine Variante, bei der die neue Wandscheibe im Verlauf der heutigen Wand- flucht errichtet wird. Damit würde es möglich, den Gehweg auf der Südseite zu erhalten und ihn in westliche Richtung bis zur Einmündung des Kardinal-Höffner-Platzes weiterzuführen (Anlage 3). Nicht mehr möglich wäre dann jedoch die Anlage einer Rampen-Treppe im westlichen Bereich (so wie sie auch heute schon vorhanden ist) für mobilitätseingeschränkte Menschen. Des Weiteren würde in diesem Fall auch die Engstelle auf der Domebene zwischen dem nordwestli- chem Domsockel und der Brüstungsmauer nicht beseitigt werden. Eine Beibehaltung der heutigen Wandflucht würde zudem das vorhandene Profil der Trankgasse dauerhaft festschreiben. Bei derzeitig zwar nicht realisierbaren, aber für die Zukunft nicht ausschließ- baren Reduzierungen bei den Fahrbahnprofilen würden dann nicht nutzbare Restflächen entstehen, die eine sinnvolle Gestaltung des Verkehrsraums stark einschränken würden. Eine Führung der Fußgänger auf der Südseite der Trankgasse bedeutet zudem, dass die Fußgänger die Tiefgaragenausfahrt queren müssten. Eine sichere Querung ist nur signalisiert möglich. Für die Abwicklung des ausfahrenden Verkehrs bedeutet die Berücksichtigung der Fußgänger eine zusätzli- che Belastung, Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit in Situationen hoher Auslastung (zum Bei- spiel Weihnachtsverkehr, Samstage) sind zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2012 entsprechend weiter zu verfah- ren und nun die Planung auf der Grundlage des ursprünglichen Konzeptes von ASW weiter zu betrei- ben und zur Baubeschlussfassung wieder vorzulegen. Der Verkehrsraum "Trankgasse" wird dabei zunächst nicht berücksichtigt. Zur komfortablen Führung der Fußgänger vom Bahnhof zur Innenstadt wird die nördliche Gehwegseite mit der Vorfahrt des Excelsior-Hotels neu gestaltet und die Querung großzügiger über die Kreuzung Marzellenstraße geführt. Eine spätere Neugestaltung der Trankgasse hat dann die neue bauliche Situation als Vorgabe zu berücksichtigen. Damit wird es möglich, relativ zeitnah auch die nördliche Domseite ansprechend neu zu gestalten und die mit dem Rückbau der Betonpilze bereits begonnene Maßnahme fertigstellen zu können. Für die Fußgängerführung auf der Domebene bedeutet diese Lösung eine große Verbesserung, die verbleibende, baulich erneuerte Stufen-Rampe am Kardinal-Höffner-Platz bietet hier den direkten Zugang zur Domebene und zumin- dest eine erleichterte Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen. Unter der Voraussetzung, dass die Planung zeitnah weiterbetrieben werden kann, ist beabsichtigt, innerhalb eines Jahres einen Zeit-Maßnahmen-Plan gemeinsam mit einer Baubeschlussfassung den Gremien des Rates vorzulegen. Mit den dann ermittelten Anforderungen für eine Umsetzung kann ein gesicherter Zeitplan dargestellt werden. Ziel muss es sein, den Domsockel in seiner umlaufenden neuen Gestaltung - in Verbindung mit den bereits erfolgten baulichen Maßnahmen auf der Ost- und Südseite - zügig fertigzustellen.
Anlage 5
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/ 2 A N L A G E 5 61/0krei1495-2017ma1.doc Neugestaltung der Domumgebung hier: Fachgespräch zur weiteren Verfahrensweise und Rahmenbedingungen für die Pla- nung Am 21.09.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Angelegenheit mit dem Auftrag in die Verwaltung zurückverwiesen, zu einer Fachgesprächsrunde unter Einbezug von Vertretern des Stadtentwicklungsausschusses, des Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretung Innenstadt und des Dombaumeisters einzuladen (siehe Anlage 4: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017). Diese Fachgesprächsrunde hat am 12.10.2017 stattgefunden. Die intensive Diskussion hatte vor allem zum Gegenstand, welche Qualität der Straßenraum zukünftig erhalten soll und welche Lage für eine komfortable und sichere Fußgängerquerung in dem Teilraum Trankgasse die am besten geeignete wäre. Dabei stellte sich heraus, dass nicht allein die Wegebeziehung vom Bahnhof in Richtung Hohe Straße zu betrachten ist, sondern vielmehr die umgekehrte Richtung aus der Stadt zum Bahnhof eine noch höhere Bedeutung hat; nämlich wie kommt der Fußgänger auf einer breit angelegten Querung barrierefrei an der Straße Burgmauer vorbei zur Marzellenstraße. Einmütig konnte festgestellt werden, dass der Kreuzungspunkt Marzellenstraße / Trankgasse als Nadelöhr durch geeignete Maßnahmen aufgelöst werden sollte und eine gestalterische Neuordnung des nördlichen Fußwegs stadträumliche Verbesserungen verspricht. Somit wurden folgende Punkte als Grundlage der weiteren planerischen Entwicklung im Bereich der nord-westlichen Domumgebung – Trankgasse festgelegt: Die bauliche Vollendung des Domsockels erfolgt auf der Grundlage des von ASW vorgeleg- ten Architekturkonzepts und des entsprechenden Planungsbeschlusses des Rates aus 2012. Diese Baumaßnahme erfolgt als eigenständiges Projekt, eine bauliche Verknüpfung mit den folgend beschriebenen Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Auf die Anlage eines Gehweges auf der südlichen Straßenseite der Trankgasse wird verzich- tet. Die Notwendigkeit dafür wird nicht gesehen. Das gilt auch für die Anlage eines weiteren signalisierten Überwegs auf der Trankgasse. Die Fußgängerbeziehung vom Bahnhofsvorplatz Richtung Innenstadt über den südlichen Gehweg der Trankgasse soll durch verschiedene Maßnahmen deutlich verbessert werden: Verlagerung der Fahrradständer im Bereich des U-Bahn-Zugangs am Bahnhofsplatz Beschränkung und Neuordnung der Außengastronomieflächen zugunsten der Fuß- gängerflächen Reduzierung der Hotelzufahrt auf die tatsächlich für eine Vorfahrt notwendige Fläche, kein Parken Neuorganisation der Fußgängerüberführung an der Kreuzung Marzellenstraße vor- zugsweise mit einer Diagonalführung. Schaffung einer größeren Aufstellfläche durch Rückbau des U-Bahnzugangs. Berücksichtigung des Radverkehrs bei der Verbesse- rung des Querungsangebots Im Zuge der Konkretisierung der Planungen für den neuen Domsockel soll der Zugangsbereich zu der Tiefgarage im Bereich des Kardinal-Höfner-Platzes funktional und gestalterisch aufgewertet werden. Damit soll auch eine verbesserte Auffindbarkeit der römischen Stadtmauer innerhalb der Tiefgarage erreicht werden. - 2 - Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik stellte dar, dass es derzeit keine Alternative zu den zwei Fahrspuren Richtung Rheinufer gibt, da nur so ein reibungsloser Abfluss aus der Tiefgarage in Situationen mit hoher Verkehrsbelastung gewährleistet werden kann. Die Notwendigkeit von zwei durchlaufenden Fahrspuren auf der Nordseite Richtung Komödienstraße wird durch die Verwal- tung nicht gesehen. Gegebenenfalls besteht hier eine Flächenreserve für andere Nutzungen (zum Beispiel für die Verbesserung des Angebotes für den Radverkehr). Für den Bereich auf der Domebene soll mit der Hohen Domkirche über die gestalterisch unbefrie- digende Situation mit den Kioskaufbauten sowie der Bauzäune (mit Stacheldraht) gesprochen werden. Auch hier müssen, im Sinne des Gesamtkonzepts Domumgebung, gestalterische Verbes- serungen erreicht werden. Da der Dombaumeister bei dem Fachgespräch terminbedingt nicht zu- gegen sein konnte, wurde diese Thematik der Verwaltung zur weiteren Absprache mit dem Dom- baumeister mitgegeben. Der Beschluss der Vorlage wird dahingehend ergänzt, dass die im Rahmen des Fachgesprächs besprochenen und vereinbarten Maßnahmen bei der Erarbeitung von Konzepten für den Verkehrs- raum "Trankgasse" Berücksichtigung finden sollen.
Anlage 6 Auszug StEA vom 09.11.2017
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Anlage 6 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 13.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 6.7 Neugestaltung der Domumgebung Städtebauliche Neugestaltung des Domumfeldes im Bereich Trankgas- se Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesse- rung der Domumgebung hier: Konkretisierung der Beschlusslage 1495/2017 Vorsitzender Kienitz macht auf das Fachgespräch zur weiteren Verfahrensweise und den Rahmenbedingungen für die Planung zur Neugestaltung der Domumgebung aufmerksam, welches dem Ausschuss als Anlage 5 zu der entsprechenden Be- schlussvorlage vorliege. RM Frenzel begrüßt das Ergebnis des Workshops, insbesondere die fußgänger- freundliche Planung der Trankgasse. Er macht darauf aufmerksam, dass sich im drit- ten Spiegelstrich der Anlage 5 ein redaktioneller Fehler eingeschlichen habe. Hier müsse es heißen, dass die Fußgängerbeziehung vom Bahnhofsvorplatz Richtung Innenstadt über den nördlichen Gehweg der Trankgasse durch verschiedene Maß- nahmen deutlich verbessert werden soll. RM De Bellis hebt ebenfalls das gute Ergebnis des Workshops hervor, welches durch die Zusammenarbeit aller beteiligten erarbeitet worden sei. Insbesondere sei mit der Diagonalquerung eine gute verkehrstechnische Lösung gefunden worden. Sie hofft, dass es mittelfristig zu einer Umsetzung des geplanten Beschlussvorschla- ges der Verwaltung kommen werde. RM Sterck macht darauf aufmerksam, dass man bei dem erzielten Ergebnis zwi- schen den verschiedenen Ebenen unterscheiden müsse. Es mache insbesondere sehr viel Sinn auf der oberen Ebene der Domplatte mehr Platz zu schaffen, indem die entsprechende Mauer vorgezogen werde. Er befürwortet im Übrigen die Einbe- ziehung des Dombaumeisters in die Planung für die Neugestaltung des Domumfel- des. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, bis auf einen kleinen Teil, die Platzfläche rund um dem Dom der Stadt gehöre. Außerdem begrüßt er, dass Überlegungen bezüglich der überdimensionierten Parkplatzsituation des Excelsior- Hotels und des danebenliegenden U-Bahn-Aufgangs durchgeführt werden. RM Pakulat regt ergänzend an, dass für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei der Verbesserung des Querungsangebotes hierbei auch die Möglichkeiten für den Radverkehr aus Richtung Westen (z.B. Ehrenfeld) zu beachten seien. Frau Prof. Dr. Schock-Werner schlägt vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss bzw. der Rat eine offizielle Bitte an die Hohe Domkirche richte, die Nordseite des Domes anhand einer Neuordnung anders und besser zu gestalten. Vorsitzender Kienitz fasst zusammen, dass der Stadtentwicklungsausschuss die vor- liegende Anlage 5 um den Vorschlag, die Querungsmöglichkeit der linksabbiegenden Radfahrer aus Richtung Westen über den Bahnhofsvorplatz mit zu berücksichtigen. Zudem stelle der Stadtentwicklungsausschuss den Antrag, die Hohe Domkirche zu bitten, die Fläche an der nördlichen Domseite anhand einer Neuordnung besser zu gestalten. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat beschließt, die weitere Umsetzung der städtebaulichen Neuordnung der nördlichen Domumgebung auf der Grundlage des Planungskonzeptes des Architek- turbüros Allmann Sattler Wappner (ASW) zu betreiben. Auf die Anlage eines zu- sätzlichen Fußweges auf der Südseite der Trankgasse sowie eines signalisierten Überweges zwischen dem Domtreppentunnel und der Tiefgaragenzufahrt "TGA Am Dom" wird zunächst verzichtet. Stattdessen soll im Vorgriff einer umfassenden Um- gestaltung der Trankgasse die Wegebeziehung "Bahnhofsvorplatz – Gehweg nörd- liche Seite Trankgasse – Überquerung im Kreuzungsbereich Marzellenstra- ße/Kardinal Höffner-Platz für Fußgänger deutlich attraktiviert werden. Die Verwal- tung wird aufgefordert, hierzu unter Berücksichtigung der Fachgesprächsrunde vom 12.10.2017 (Anlage 5) entsprechende Konzepte zu erarbeiten und zur Beschluss- fassung vorzulegen. Ferner bittet der Stadtentwicklungsausschuss folgende Korrekturen bzw. Ergänzun- gen in der Anlage 5 vorzunehmen: Die Fußgängerbeziehung vom Bahnhofsvorplatz Richtung Innenstadt über den nördlichen Gehweg der Trankgasse soll durch verschiedene Maßnahmen deutlich verbessert werden: … Neuorganisation der Fußgängerüberführung an der Kreuzung Marzellen- straße vorzugsweise mit einer Diagonalführung. Schaffung einer größeren Aufstellfläche durch Rückbau des U-Bahnzugangs. Berücksichtigung des Radverkehrs bei der Verbesserung des Querungsangebots. Hierbei ist die Möglichkeit für den Radverkehr aus Richtung Westen (z.B. Ehren- feld) zu beachten. Der Stadtentwicklungsausschuss bzw. der Rat bittet die Hohe Domkirche darum, die Nordseite des Domes anhand einer Neuordnung anders und besser zu gestalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2
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Anlage 2 Übersicht über die Beschlusslage Ratsbeschluss vom 18.12.2012 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung der Domumgebung; hier: Auftrag zur Entwurfsplanung – Planungsbeschluss Vorlagen-Nummer 4201/2012 Beschluss: Der Rat beschließt, 1. kurzfristig auf der Grundlage der vom Architekturbüro Allmann, Sattler und Wappner im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes für die Domumgebung bislang vorgelegten Planungsstudien die weitere Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2 (Bereich Trankgasse) zu erarbeiten. Ziel ist es, die notwendigen Abriss- und Rohbaumaßnahmen zusammen mit den Leistungen für Bauabschnitt 1 auszuschreiben. Ratsbeschluss 08.04.2014 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium; Bauabschnitt 1, Baubeschluss Bauphase 3, Straßenbau Vorlagen-Nummer 0458/2014 Bei der Umsetzung sind folgende Punkte zu beachten: … Der Bürgersteig auf der Südseite der Trankgasse zwischen Tunnelmund und künftiger Tiefgaragenausfahrt bleibt erhalten. Im Zuge der Signalisierung der künftigen Tiefgaragenausfahrt wird ein signalisierter Fußgängerüberweg von der Nordseite auf die Südseite der Trankgasse eingerichtet. Ratsbeschluss vom 15.03.2016 Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes, Bauabschnitte 1 und 3; Bauabschnitt 2 hier: Kostenentwicklung und weitere Beschlüsse Vorlagen-Nummer 3828/2015 … 2. Bauabschnitt 2: Neugestaltung der nördlichen Domumgebung, Bereich Trankgasse Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 08.04.2014 (Vorlagen-Nr. 0458/2014), die Planung bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) weiter zu betreiben und diese dann inklusive der geprüften Kostenberechnung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Die voraussichtlichen Bau- und Planungskosten werden sich auf circa 2,1 Mio. € belaufen.
Anlage 1
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Anlage 1 Visualisierung und Grundriss BAHHOFSVORPLATZ Marzellenstraße Domkloster KölnÖTourismus Römertor Trankgasse Kreuzblume AbbruchlderlbestehendenlSTBlDachkonstruktionsowielderlbeidenlTreppen HauptbahnhofUÖBahnhof Taubenbrunnen KARDINALÖHÖFFNERÖPLATZ
Anlage 3
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Anlage 3 Neue Domsockelmauer im Verlauf der heutigen Mauer +3 s3/3 - Markierung verlängern bis zum Anschluss an den Plan 13-11-07-mp-0 Doppelstrich - Markierung verlängern bis zum Anschluss an den Plan 13-11-07-mp-0 s1/1 s s s b s1/2b1,5/1,5 +0 S1/1 S1/1 B0,5/0,2 S0,5/0,2 S0,5/0,2 S1/1 S S S S1/1 B1,5/1,5 B B1,5/1,5 +0 +3 +3+3 +3 +12 +0
Anlage 4 Auszug STEA vom 21.09.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 27.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 öffentlich 6.3 Neugestaltung der Domumgebung Städtebauliche Neugestaltung des Domumfeldes im Bereich Trankgasse Bauabschnitt 2 des Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesse- rung der Domumgebung hier: Konkretisierung der Beschlusslage 1495/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit zur Überarbeitung in die Verwaltung. Diese soll zu einer Fachgesprächsrunde unter Einbezug von Vertre- tern des Stadtentwicklungsausschusses, des Verkehrsausschusses, der Bezirksver- tretung Innenstadt und des Dombaumeisters einladen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1495/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27