3960/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO- " Drastische Erhöhung der Girokontogebühren bei der Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
479 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 12.11.2021 3960/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 Bürgereingabe gem. § 24 GO- " Drastische Erhöhung der Girokontogebühren bei der Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21 Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt- nis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
2- Antwortschreiben
5494 Zeichen
/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 10.11.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Drastische Erhöhung der Giro-Konto Gebühren bei der Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21 S Sehr geehrte , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.05.2021, in dem Sie um eine Stellungnahme der Stadt Köln zu der Gebührenerhöhung bei der Sparkasse KölnBonn bitten. Diese Stellungnahme des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn wurde mir jetzt über die städtische Beteiligungsverwaltung zugeleitet. Die Sparkasse KölnBonn hat ihre Kundinnen und Kunden im April 2021 darüber informiert, dass sie ihre Kontomodelle zum 1. Juli 2021 umstellen wird. Diese Frist ist mit erneuter Kun- deninformation im Mai vorerst ausgesetzt worden. Das bedeutet, die bestehenden Kontomo- delle bleiben bis auf Weiteres erhalten. Hintergrund für das vorläufige Aussetzen ist ein BGH-Urteil, welches ein Neugestalten der bisherigen Zustimmungsregelungen in den Allge- meinen Geschäftsbedingungen erforderlich macht. Unabhängig von der jeweiligen Zustim- mungsregelung halten wir eine Veränderung unserer Kontolandschaft für unabdingbar. Für neue Kundinnen und Kunden gelten bereits ab dem 1. Mai 2021 die neuen Kontomodel- le, weil hier die Zustimmung mit der Kontoeröffnung eingeholt wird. Die Sparkasse KölnBonn vereinfacht ihre Girokontomodelle, um sie stärker nach Kundenprä- ferenz, leistungsgerechter Bepreisung auf Marktniveau und besserer technischer Umsetz- barkeit auszurichten. Dabei bleiben die kostenlosen Jugendkonten erhalten. Junge Erwach- sene können darüber hinaus zwischen 25 und 26 Jahren ein ermäßigtes Kontomodell nut- zen. Erwachsenen Privatkundinnen und -kunden stehen zwei verschiedene Kontomodelle zur Verfügung – ein Girokonto für 5 Euro monatlich (Giro Privat), bei dem Buchungen einzeln bepreist werden, und ein Pauschalmodell für 9 Euro monatlich (Giro Privat Komfort). Die je- weilige Sparkassen-Card ist inklusive. Bestehende Kontomodelle werden in die neue Konto- welt übertragen, teilweise mit Rabattierung über zwei Jahre, so dass in diesem Fall für zwei Jahre dann nur 4,50 Euro monatlich zu bezahlen sind. Ein Wechsel des Kontomodells ist jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/privatkunden/girokonten-und- karten/girokonten.html?n=true&stref=iconbox. Seite 2 Mit der neuen Kontowelt orientiert sich die Sparkasse an den bisher am meisten nachfragten Kontomodellen ihrer Kundinnen und Kunden. Die Preise für die beiden neuen Girokontomo- delle "Giro Privat" und "Giro Privat Komfort" bewegen sich mit 5 bzw. 9 Euro monatlich auf marktüblichem Niveau und spiegeln das darin enthaltene und über die vergangenen Jahre kontinuierlich ergänzte Leistungsangebot mit vielen Mehrwerten wider. Der Kundenbedarf, den Komfort des Online- und Mobile-Banking mit den Nutzungsmöglichkeiten der Filiale vor Ort zu verbinden, also die Sparkasse auf allen Kanälen erreichen zu können, wird durch das neue Girokontoangebot gedeckt. Der neuen Modellausrichtung liegen Ergebnisse einer Grundlagenstudie zugrunde, die das Kundenverhalten u. a. bezüglich Kontonutzung, Karten- angebot, digitalen Services (z. B. mobiles und kontaktloses Bezahlen, eSafe, Kontowecker), SB- und Bargeldversorgung analysiert. In der noch andauernden Corona-Krise hat die Sparkasse KölnBonn in Bedrängnis gerate- nen Kundinnen und Kunden mit ihrer institutseigenen Soforthilfe von 165 Mio. Euro, zuge- sagten KfW-Krediten über 600 Mio. Euro sowie Ratenstundungen von mehr als 15 Mio. Euro zur Seite gestanden und sich als verantwortungsvoller Finanzpartner in der Region erwiesen. Die Sparkasse KölnBonn dient als Anstalt des öffentlichen Rechts laut Satzung dem gemei- nen Nutzen und folgt dem sparkassenrechtlichen Auftrag der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers. Die Satzung gibt außerdem vor, dass die Sparkasse KölnBonn ihre Geschäfte „nach kaufmännischen Grundsätzen“ zu führen hat. Dies schließt ein, Angebote auch unter Kostengesichtspunkten zu überarbeiten, wenn sich das Kundenverhalten ändert und be- stimmte Angebote weniger genutzt werden als bisher. Ebenso wie unsere gewerblichen Kunden müssen auch wir betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen die Entscheidungen der Sparkasse KölnBonn ver- ständlich gemacht zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Heinz vom Finanzdezernat unter der Emailadresse beteiligungsmanagement@stadt- koeln.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
1- Eingabe
1966 Zeichen
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben, vom 21.04.21, kündigt die Sparkasse KölnBonn eine drastische -und im Vergleich mit anderen Geldinstituten- völlig überzogene Gebührenerhöhung, für die Nutzung eines Giro-Kontos, an. Nach meinen Informationen ist die Sparkasse KölnBonn eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Träger der Sparkasse KölnBonn ist der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 zustande gekommene Zweckverband Sparkasse KölnBonn, einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadt Bonn. Demnach hat die Sparkasse KölnBonn einen öffentlichen Auftrag und sollte somit auch die Belange von sozial/finaziell schwächer gestellten Bürgern (Geringverdiener, Rentner, Arbeitslose usw.) berücksichtigen. Ich habe heute mit der Sparkasse KölnBonn gesprochen und diese sieht für sozial/finaziell schwächer gestellte Bürger weder ein Giro-Kontomodell mit angemessenen Gebühren vor noch gibt es für diese Menschen eine Härtefallregelung o.ä., O-Ton: man sei sich über die Problematik bewusst, dennoch gelte die Gebührenerhöhung uneingeschränkt für alle Kunden und in den nächsten Jahren seien auch keine Alternativen geplant. Aus den zuvor genannten Gründen wird der öffentliche Auftrag der Sparkasse KölnBonn, durch diese unverhältnismäßige und rücksichtslose Gebührenerhöhung für die Nutzung eines Giro-Kontos, auf 9 €/Monat bzw. 108 €/Jahr, massiv verletzt respektive mit Füßen getreten! Ich bitte um Erklärung/Stellungnahme, wie die Stadt Köln sich zu diesem Sachverhalt bzw. dieser unsozialen und einseitigen Vorgehensweise der Sparkasse KölnBonn positioniert bzw. welche Schritte hier angedacht oder überlegt werden, um sozial/finaziell schwächer gestellten Bürgern der Stadt Köln, die sowieso schon mit horrenden Mieten und den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben, ab dem 01.07.2021, weiterhin die Führung eines Giro-Kontos mit angemessenen Gebühren zu ermöglichen. Viele Grüße und besten Dank im Voraus
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3960/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 10.11.2021 13:43