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3960/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO- " Drastische Erhöhung der Girokontogebühren bei der Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21

Mitteilung Ausschuss 12.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.12.2021, TOP 4.1.1

Mitteilung Ausschuss

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2- Antwortschreiben

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1- Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

479 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2021 
 3960/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO- " Drastische Erhöhung der Girokontogebühren bei der 
Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21 
Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt-
nis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

2- Antwortschreiben

5494 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-1-4 Mö  10.11.2021 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Drastische Erhöhung der Giro-Konto Gebühren bei der 
Sparkasse KölnBonn" Aktenzeichen 136/21 S 
Sehr geehrte  , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.05.2021, in dem Sie um  eine Stellungnahme der Stadt 
Köln zu der Gebührenerhöhung bei der Sparkasse KölnBonn bitten.  
Diese Stellungnahme des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn wurde mir jetzt über die 
städtische Beteiligungsverwaltung zugeleitet. 
Die Sparkasse KölnBonn hat ihre Kundinnen und Kunden im April 2021 darüber informiert, 
dass sie ihre Kontomodelle zum 1. Juli 2021 umstellen wird. Diese Frist ist mit erneuter Kun-
deninformation im Mai vorerst ausgesetzt worden. Das bedeutet, die bestehenden Kontomo-
delle bleiben bis auf Weiteres erhalten. Hintergrund für das vorläufige Aussetzen ist ein 
BGH-Urteil, welches ein Neugestalten der bisherigen Zustimmungsregelungen in den Allge-
meinen Geschäftsbedingungen erforderlich macht. Unabhängig von der jeweiligen Zustim-
mungsregelung halten wir eine Veränderung unserer Kontolandschaft für unabdingbar. 
Für neue Kundinnen und Kunden gelten bereits ab dem 1. Mai 2021 die neuen Kontomodel-
le, weil hier die Zustimmung mit der Kontoeröffnung eingeholt wird. 
Die Sparkasse KölnBonn vereinfacht ihre Girokontomodelle, um sie stärker nach Kundenprä-
ferenz, leistungsgerechter Bepreisung auf Marktniveau und besserer technischer Umsetz-
barkeit auszurichten. Dabei bleiben die kostenlosen Jugendkonten erhalten. Junge Erwach-
sene können darüber hinaus zwischen 25 und 26 Jahren ein ermäßigtes Kontomodell nut-
zen. 
Erwachsenen Privatkundinnen und -kunden stehen zwei verschiedene Kontomodelle zur 
Verfügung – ein Girokonto für 5 Euro monatlich (Giro Privat), bei dem Buchungen einzeln 
bepreist werden, und ein Pauschalmodell für 9 Euro monatlich (Giro Privat Komfort). Die je-
weilige Sparkassen-Card ist inklusive. Bestehende Kontomodelle werden in die neue Konto-
welt übertragen, teilweise mit Rabattierung über zwei Jahre, so dass in diesem Fall für zwei 
Jahre dann nur 4,50 Euro monatlich zu bezahlen sind. Ein Wechsel des Kontomodells ist 
jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter 
https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/privatkunden/girokonten-und-
karten/girokonten.html?n=true&stref=iconbox.

Seite 2 
 
  
 
 
Mit der neuen Kontowelt orientiert sich die Sparkasse an den bisher am meisten nachfragten 
Kontomodellen ihrer Kundinnen und Kunden. Die Preise für die beiden neuen Girokontomo-
delle "Giro Privat" und "Giro Privat Komfort" bewegen sich mit 5 bzw. 9 Euro monatlich auf 
marktüblichem Niveau und spiegeln das darin enthaltene und über die vergangenen Jahre 
kontinuierlich ergänzte Leistungsangebot mit vielen Mehrwerten wider. Der Kundenbedarf, 
den Komfort des Online- und Mobile-Banking mit den Nutzungsmöglichkeiten der Filiale vor 
Ort zu verbinden, also die Sparkasse auf allen Kanälen erreichen zu können, wird durch das 
neue Girokontoangebot gedeckt. Der neuen Modellausrichtung liegen Ergebnisse einer 
Grundlagenstudie zugrunde, die das Kundenverhalten u. a. bezüglich Kontonutzung, Karten-
angebot, digitalen Services (z. B. mobiles und kontaktloses Bezahlen, eSafe, Kontowecker), 
SB- und Bargeldversorgung analysiert. 
In der noch andauernden Corona-Krise hat die Sparkasse KölnBonn in Bedrängnis gerate-
nen Kundinnen und Kunden mit ihrer institutseigenen Soforthilfe von 165 Mio. Euro, zuge-
sagten KfW-Krediten über 600 Mio. Euro sowie Ratenstundungen von mehr als 15 Mio. Euro 
zur Seite gestanden und sich als verantwortungsvoller Finanzpartner in der Region erwiesen.  
Die Sparkasse KölnBonn dient als Anstalt des öffentlichen Rechts laut Satzung dem gemei-
nen Nutzen und folgt dem sparkassenrechtlichen Auftrag der geld- und kreditwirtschaftlichen 
Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und 
ihres Trägers. Die Satzung gibt außerdem vor, dass die Sparkasse KölnBonn ihre Geschäfte 
„nach kaufmännischen Grundsätzen“ zu führen hat. Dies schließt ein, Angebote auch unter 
Kostengesichtspunkten zu überarbeiten, wenn sich das Kundenverhalten ändert und be-
stimmte Angebote weniger genutzt werden als bisher. Ebenso wie unsere gewerblichen 
Kunden müssen auch wir betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen. 
 
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen die Entscheidungen der Sparkasse KölnBonn ver-
ständlich gemacht zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an 
Frau Heinz vom Finanzdezernat unter der Emailadresse beteiligungsmanagement@stadt-
koeln.de. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

1- Eingabe

1966 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit Schreiben, vom 21.04.21, kündigt die Sparkasse KölnBonn eine drastische -und im 
Vergleich mit anderen Geldinstituten- völlig überzogene Gebührenerhöhung, für die Nutzung 
eines Giro-Kontos, an. 
Nach meinen Informationen ist die Sparkasse KölnBonn eine Anstalt des öffentlichen 
Rechts. Träger der Sparkasse KölnBonn ist der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 zustande 
gekommene Zweckverband Sparkasse KölnBonn, einem öffentlich-rechtlichen Vertrag 
zwischen der Stadt Köln und der Stadt Bonn.  
Demnach hat die Sparkasse KölnBonn einen öffentlichen Auftrag und sollte somit auch die 
Belange von sozial/finaziell schwächer gestellten Bürgern (Geringverdiener, Rentner, 
Arbeitslose usw.) berücksichtigen. 
Ich habe heute mit der Sparkasse KölnBonn gesprochen und diese sieht für sozial/finaziell 
schwächer gestellte Bürger weder ein Giro-Kontomodell mit angemessenen Gebühren vor 
noch gibt es für diese Menschen eine Härtefallregelung o.ä., O-Ton: man sei sich über die 
Problematik bewusst, dennoch gelte die Gebührenerhöhung uneingeschränkt für alle Kunden 
und in den nächsten Jahren seien auch keine Alternativen geplant.  
Aus den zuvor genannten Gründen wird der öffentliche Auftrag der Sparkasse KölnBonn, 
durch diese unverhältnismäßige und rücksichtslose Gebührenerhöhung für die Nutzung eines 
Giro-Kontos, auf 9 €/Monat bzw. 108 €/Jahr, massiv verletzt respektive mit Füßen getreten! 
Ich bitte um Erklärung/Stellungnahme, wie die Stadt Köln sich zu diesem Sachverhalt bzw. 
dieser unsozialen und einseitigen Vorgehensweise der Sparkasse KölnBonn positioniert bzw. 
welche Schritte hier angedacht oder überlegt werden, um sozial/finaziell schwächer gestellten 
Bürgern der Stadt Köln, die sowieso schon mit horrenden Mieten und den Auswirkungen der 
Pandemie zu kämpfen haben, ab dem 01.07.2021, weiterhin die Führung eines Giro-Kontos 
mit angemessenen Gebühren zu ermöglichen. 
Viele Grüße und besten Dank im Voraus

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3960/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.11.2021
Erstellt
10.11.2021 13:43