Mandari Insight

AN/1221/2024

Anfrage Split im Landschaftsschutzgebiet

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 09.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 7.2.2

Anlage Split

· application/pdf

Ansehen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

· application/pdf

Ansehen

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1673 Zeichen

An
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen Bezirksvertretung 
Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln
bv3@gruenekoeln.de
Köln, 7. September 2024
Split im Landschaftsschutzgebiet in Köln Müngersdorf
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgemeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 23.9.2024 zu setzen:
Vor ca. 20 Jahren wurde die Fläche im Landschaftsplan zwischen Aachener Str. und 
Wendelinstraße in Köln-Müngersdorf der Sportstätten GmbH im Zuge der Stadionsanierung 
als Autoparkfläche baurechtlich übertragen.  Wer hat diese Genehmigung vorgenommen 
und mit welchen Auflagen wurde festgelegt?
Der rot markierte Bereich wurde Anfang Juni von der Sportstätten GmbH großflächig mit Split 
zugeschüttet. Ist eine solche Maßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet nicht vorab zu 
genehmigen?  Wann wurde diese Genehmigung erteilt? 
BürgerInnen und Politik haben nachgefragt und am Anfang war unklar, welche 
Schutzregelung hier gilt. Inzwischen wurde von der Verwaltung klargestellt, dass die 
Sportstätten GmbH die Hauptverkehrswege und die Ab- und Zufahrten befestigen darf. 
Nicht aber die Fläche. Welche Konsequenzen gibt es für das eigenmächtige Handeln der 
Sportstätten GmbH? 
Der Verwaltung wurde von der Sportstätten GmbH zugesichert, den großflächigen Split 
nach Ende der EM zu entfernen. Mit Datum vom 30. August 2024 ist dies noch nicht 
geschehen. Wann wird die Sportstätten GmbH aktiv werden?
Ute Ackermann, Fraktionsvorsitzende

Mit freundlichen Grüßen
Ute Ackermann

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Aachener Straße 220
  • Wendelinstraße
  • Straße 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1221/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
09.09.2024
Erstellt
09.09.2024 08:24