AN/1221/2024
Anfrage Split im Landschaftsschutzgebiet
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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1673 Zeichen
An Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Straße 220 50931 Köln bv3@gruenekoeln.de Köln, 7. September 2024 Split im Landschaftsschutzgebiet in Köln Müngersdorf Sehr geehrte Frau Bezirksbürgemeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 23.9.2024 zu setzen: Vor ca. 20 Jahren wurde die Fläche im Landschaftsplan zwischen Aachener Str. und Wendelinstraße in Köln-Müngersdorf der Sportstätten GmbH im Zuge der Stadionsanierung als Autoparkfläche baurechtlich übertragen. Wer hat diese Genehmigung vorgenommen und mit welchen Auflagen wurde festgelegt? Der rot markierte Bereich wurde Anfang Juni von der Sportstätten GmbH großflächig mit Split zugeschüttet. Ist eine solche Maßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet nicht vorab zu genehmigen? Wann wurde diese Genehmigung erteilt? BürgerInnen und Politik haben nachgefragt und am Anfang war unklar, welche Schutzregelung hier gilt. Inzwischen wurde von der Verwaltung klargestellt, dass die Sportstätten GmbH die Hauptverkehrswege und die Ab- und Zufahrten befestigen darf. Nicht aber die Fläche. Welche Konsequenzen gibt es für das eigenmächtige Handeln der Sportstätten GmbH? Der Verwaltung wurde von der Sportstätten GmbH zugesichert, den großflächigen Split nach Ende der EM zu entfernen. Mit Datum vom 30. August 2024 ist dies noch nicht geschehen. Wann wird die Sportstätten GmbH aktiv werden? Ute Ackermann, Fraktionsvorsitzende Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (3)
- Aachener Straße 220
- Wendelinstraße
- Straße 22
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1221/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 09.09.2024 08:24