2017/0215
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1529: Hände weg vom Westwald!
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Punkt 11: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1529: Hände weg vom Westwald! (V-Nr. 2017/0215) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 23.8: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1529: Hände weg vom Westwald! (V-Nr. 2017/0215) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 69: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1529: Hände weg vom Westwald! - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2017/0215) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0215
Magistratsbeschluss -Nr.
319
Internetfähig
Produkt-Nr.: 555010
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer: ./.
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: diverse Sachkonten
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1529: Hände weg vom Westwald!
Vorlage vom: 0 7.08.2017
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Der Westwald ist die ‘grüne Lunge‘ für die Zentralstadt (vor Ort überwiegend Westwind),
Naherholungsgebiet für die Weststadt und verhindert, dass die ‘Griesheimer Düne‘ nach Osten in
die Stadt wandert. Er erfüllt die gesetzlichen und funktion alen Rahmenbedingungen eines
Bannwaldes und sollte demnach diesen Schutz auch entsprechend seiner Firmierung offiziell
erhalten.
Ihn “abzuholzen und neu anzupflanzen“ (O -Ton Grünflächenamt) und “die Festlegung des
‘Bannwaldes‘ sei nur deshalb noch nicht g eschehen, weil die Führung der ICE -Trasse (durch ihn
hindurch) noch nicht definiert sei“ ist grundlegend falsch. Im Gegenteil: Die Funktion des
Bannwaldes verhindert die Durchschneidung mit einer völlig unnötigen Bahntrasse, für deren
alternativen Verlauf es fachlich wohlbegründete Maßgaben gibt.
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 139 Ja -Stimmen und 33 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen
Der Begriff „Darmstädter Westwald“ wird nicht immer einheitlich verwendet. Es muss
unterschieden werden zwischen dem Wald westlich der A5, der nicht zum Stadtwald
Darmstadt gehört (Staatswald Land Hessen, Stadt Griesheim, Stadt Weiterstadt, Gemeinde
Büttelborn) und dem Wald östlich der A5, der fast vollständig zum Stadtwald Darmstadt
gehört. Dieser Westwald im engeren Sine soll als Bannwald ausgewiesen werden.
Bannwald wird nicht auf Antrag ausgewiesen, sondern kann gemäß § 13 Hess. Waldgesetz von
der Oberen Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dazu erklärt werden.
Vom Grünflächenamt wurde bereits am 31.03.2006 ein erster Antrag auf Ausweisung des
"Waldgürtels im Westen von Darmstadt als Bannwald" bei der Oberen Forstbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt. Eine Erklärung zum Bannwald durch das
Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte allerdings bis heute nicht.
Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 31.05.2012 (Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis
90/Grüne und CDU vom 29.05.2012 betreffend Westwaldausweisung als Bannwald) wurde der
Magistrat aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Waldgürtel westlich
von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz ausweisen zu lassen. Aus
diesem Grunde wurde am 09.07.2013 vom Grünflächenamt bei der Oberen Forstbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt) erneut ein überarbeiteter zweiter Antrag auf
Bannwaldausweisung gemäß § 22 des damals noch geltenden Hessischen Forstgesetzes
gestellt. Über diesen Antrag hat die Obere Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) bis
zum heutigen Tag noch nicht entschieden, da die ICE-Trassendiskussion noch nicht
abgeschlossen ist und die ICE-Trasse aus der Bannwaldabgrenzung heraus zu nehmen sei.
Die Anpassung der Bannwaldkulisse ist noch nicht erfolgt, weil bislang nur der
Trassenkorridor, nicht jedoch die genaue Trassenführung bekannt ist.
Auch wenn der Westwald bereits zu Bannwald erklärt worden wäre, besteht gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 Hessisches Waldgesetz immer noch die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen
Aufhebung der Bannwalderklärung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur
Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung oder des Aus- oder Neubaus von
Schienenverkehrsinfrastruktur. Insofern stellt die Bannwalderklärung keinen
hundertprozentigen Schutz für den Westwald dar.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein großes Interesse an Schutz und Erhaltung des
Westwaldes und unternimmt auch große Anstrengungen zum Walderhalt bzw. zur
Wiederaufforstung von Wald. Dies ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen
(Grundwasserabsenkung, Maikäferproblematik, Klima) allerdings ein schwieriges und
kostspieliges Unterfangen. Die Beantragung der Erklärung zum Bannwald auf Basis des
Stadtverordnetenbeschlusses aus den Jahren 2006 und 2012 unterstreichen die Bemühungen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erhalt und zum Schutz des Westwaldes. Sofern
Eingriffe in den Westwald aufgrund von bedeutenden Infrastrukturprojekten notwendig werden,
sollen diese auf das geringstmögliche Maß reduziert und kompensiert werden.
Darmstadt, 07.08.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
2017/0215
5538 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0215
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 555010
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer: ./.
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: diverse Sachkonten
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1529: Hände weg vom Westwald!
Vorlage vom: 0 7.08.2017
Beschlussvorschlag :
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 07.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Der Westwald ist die ‘grüne Lunge‘ für die Zentralstadt (vor Ort überwiegend Westwind),
Naherholungsgebiet für die Weststadt und verhindert, dass die ‘Griesheimer Düne‘ nach Osten in
die Stadt wandert. Er erfüllt die gesetzlichen und funktionalen Rahmenbedingungen eines
Bannwaldes und sollte demnach diesen Schutz auch entsprechend seiner Firmierung offiziell
erhalten.
Ihn “abzuholzen und neu anzupflanzen“ (O -Ton Grünflächenamt) und “die Festlegung des
‘Bannwaldes‘ sei nur deshalb noch nicht geschehen, weil die Führung der ICE -Trasse (durch ihn
hindurch) noch nicht definiert sei“ ist grundlegend falsch. Im Gegenteil: Die Funktion des
Bannwaldes verhindert die Durchschneidung mit einer völlig unnötigen Bahntrasse, für deren
alternativen Verlauf es fachlich wohlbegründete Maßgaben gibt.
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 139 Ja -Stimmen und 33 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja-Stimme und 0 Nein -Stimmen
Der Begriff „Darmstädter Westwald“ wird nicht immer einheitlich verwendet. Es muss
unterschieden werden zwischen dem Wald westlich der A5, der nicht zum Stadtwald
Darmstadt gehört (Staatswald Land Hessen, Stadt Griesheim, Stadt Weiterstadt, Gemeinde
Büttelborn) und dem Wald östlich der A5, der fast vollständig zum Stadtwald Darmstadt
gehört. Dieser Westwald im engeren Sine soll als Bannwald ausgewiesen werden.
Bannwald wird nicht auf Antrag ausgewiesen, sondern kann gemäß § 13 Hess. Waldgesetz von
der Oberen Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dazu erklärt werden.
Vom Grünflächenamt wurde bereits am 31.03.2006 ein erster Antrag auf Ausweisung des
"Waldgürtels im Westen von Darmstadt als Bannwald" bei der Oberen Forstbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt. Eine Erklärung zum Bannwald durch das
Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte allerdings bis heute nicht.
Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 31.05.2012 (Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis
90/Grüne und CDU vom 29.05.2012 betreffend Westwaldausweisung als Bannwald) wurde der
Magistrat aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Waldgürtel westlich
von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz ausweisen zu lassen. Aus
diesem Grunde wurde am 09.07.2013 vom Grünflächenamt bei der Oberen Forstbehörde
(Regierungspräsidium Darmstadt) erneut ein überarbeiteter zweiter Antrag auf
Bannwaldausweisung gemäß § 22 des damals noch geltenden Hessischen Forstgesetzes
gestellt. Über diesen Antrag hat die Obere Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) bis
zum heutigen Tag noch nicht entschieden, da die ICE-Trassendiskussion noch nicht
abgeschlossen ist und die ICE-Trasse aus der Bannwaldabgrenzung heraus zu nehmen sei.
Die Anpassung der Bannwaldkulisse ist noch nicht erfolgt, weil bislang nur der
Trassenkorridor, nicht jedoch die genaue Trassenführung bekannt ist.
- 4 -
Auch wenn der Westwald bereits zu Bannwald erklärt worden wäre, besteht gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 Hessisches Waldgesetz immer noch die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen
Aufhebung der Bannwalderklärung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur
Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung oder des Aus- oder Neubaus von
Schienenverkehrsinfrastruktur. Insofern stellt die Bannwalderklärung keinen
hundertprozentigen Schutz für den Westwald dar.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein großes Interesse an Schutz und Erhaltung des
Westwaldes und unternimmt auch große Anstrengungen zum Walderhalt bzw. zur
Wiederaufforstung von Wald. Dies ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen
(Grundwasserabsenkung, Maikäferproblematik, Klima) allerdings ein schwieriges und
kostspieliges Unterfangen. Die Beantragung der Erklärung zum Bannwald auf Basis des
Stadtverordnetenbeschlusses aus den Jahren 2006 und 2012 unterstreichen die Bemühungen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erhalt und zum Schutz des Westwaldes. Sofern
Eingriffe in den Westwald aufgrund von bedeutenden Infrastrukturprojekten notwendig werden,
sollen diese auf das geringstmögliche Maß reduziert und kompensiert werden.
Darmstadt, 07.08.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0215
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00