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2017/0215

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag #1529: Hände weg vom Westwald!

Magistratsvorlage 01.08.2017

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Punkt 11: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 -  Vorschlag #1529:  Hände weg vom Westwald! 
 (V-Nr. 2017/0215) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 23.8: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 -  Vorschlag #1529:  Hände weg vom Westwald! 
 (V-Nr. 2017/0215) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 69: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 -  Vorschlag #1529:  Hände weg vom Westwald! 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0215) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 67 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
319 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 555010 
Kostenstelle:  067-030-1100 Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  5550-11 Sachkonto: diverse Sachkonten 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1529:  Hände weg vom Westwald!  
 
Vorlage vom: 0 7.08.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  07.08.2017  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Der Westwald ist die ‘grüne Lunge‘ für die Zentralstadt (vor Ort überwiegend Westwind), 
Naherholungsgebiet für die Weststadt und verhindert, dass die ‘Griesheimer Düne‘ nach Osten in 
die Stadt wandert. Er erfüllt die gesetzlichen und funktion alen Rahmenbedingungen eines 
Bannwaldes und sollte demnach diesen Schutz auch entsprechend seiner Firmierung offiziell 
erhalten.  
Ihn “abzuholzen und neu anzupflanzen“ (O -Ton Grünflächenamt) und “die Festlegung des 
‘Bannwaldes‘ sei nur deshalb noch nicht g eschehen, weil die Führung der ICE -Trasse (durch ihn 
hindurch) noch nicht definiert sei“ ist grundlegend falsch. Im Gegenteil: Die Funktion des 
Bannwaldes verhindert die Durchschneidung mit einer völlig unnötigen Bahntrasse, für deren 
alternativen Verlauf es fachlich wohlbegründete Maßgaben gibt.  
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung 139 Ja -Stimmen und 33 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Der Begriff „Darmstädter Westwald“ wird nicht immer einheitlich verwendet. Es muss 
unterschieden werden zwischen dem Wald westlich der A5, der nicht zum Stadtwald 
Darmstadt gehört (Staatswald Land Hessen, Stadt Griesheim, Stadt Weiterstadt, Gemeinde 
Büttelborn) und dem Wald östlich der A5, der fast vollständig zum Stadtwald Darmstadt 
gehört. Dieser Westwald im engeren Sine soll als Bannwald ausgewiesen werden.  
 
Bannwald wird nicht auf Antrag ausgewiesen, sondern kann gemäß § 13 Hess. Waldgesetz von 
der Oberen Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dazu erklärt werden.  
 
Vom Grünflächenamt wurde bereits am 31.03.2006 ein erster Antrag auf Ausweisung des 
"Waldgürtels im Westen von Darmstadt als Bannwald" bei der Oberen Forstbehörde 
(Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt. Eine Erklärung zum Bannwald durch das 
Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte allerdings bis heute nicht. 
 
Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 31.05.2012 (Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 
90/Grüne und CDU vom 29.05.2012 betreffend Westwaldausweisung als Bannwald) wurde der 
Magistrat aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Waldgürtel westlich 
von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz ausweisen zu lassen. Aus 
diesem Grunde wurde am 09.07.2013 vom Grünflächenamt bei der Oberen Forstbehörde 
(Regierungspräsidium Darmstadt)  erneut ein überarbeiteter zweiter Antrag auf 
Bannwaldausweisung gemäß § 22 des damals noch geltenden Hessischen Forstgesetzes 
gestellt. Über diesen Antrag hat die Obere Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) bis 
zum heutigen Tag noch nicht entschieden, da die ICE-Trassendiskussion noch nicht 
abgeschlossen ist und die ICE-Trasse aus der Bannwaldabgrenzung heraus zu nehmen sei.  
 
Die Anpassung der Bannwaldkulisse ist noch nicht erfolgt, weil bislang nur der 
Trassenkorridor, nicht jedoch die genaue Trassenführung bekannt ist.

Auch wenn der Westwald bereits zu Bannwald erklärt worden wäre, besteht gemäß § 13 Abs. 2 
Nr. 2 Hessisches Waldgesetz immer noch die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen 
Aufhebung der Bannwalderklärung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur 
Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung oder des Aus- oder Neubaus von 
Schienenverkehrsinfrastruktur. Insofern stellt die Bannwalderklärung keinen 
hundertprozentigen Schutz für den Westwald dar.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein großes Interesse an Schutz und Erhaltung des 
Westwaldes und unternimmt auch große Anstrengungen zum Walderhalt bzw. zur 
Wiederaufforstung von Wald. Dies ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen 
(Grundwasserabsenkung, Maikäferproblematik, Klima) allerdings ein schwieriges und 
kostspieliges Unterfangen. Die Beantragung der Erklärung zum Bannwald auf Basis des 
Stadtverordnetenbeschlusses aus den Jahren 2006 und 2012 unterstreichen die Bemühungen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erhalt und zum Schutz des Westwaldes. Sofern 
Eingriffe in den Westwald aufgrund von bedeutenden Infrastrukturprojekten notwendig werden, 
sollen diese auf das geringstmögliche Maß reduziert und kompensiert werden. 
 
Darmstadt, 07.08.2017 
 
Dezernat I   Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dr. Barbara Boczek    Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadtkämmerer

2017/0215

5538 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0215 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 555010 
Kostenstelle:  067-030-1100 Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  5550-11 Sachkonto: diverse Sachkonten  
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1529:  Hände weg vom Westwald!  
 
Vorlage vom: 0 7.08.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 07.08.2017  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Der Westwald ist die ‘grüne Lunge‘ für die Zentralstadt (vor Ort überwiegend Westwind), 
Naherholungsgebiet für die Weststadt und verhindert,  dass die ‘Griesheimer Düne‘ nach Osten in 
die Stadt wandert. Er erfüllt die gesetzlichen und funktionalen Rahmenbedingungen eines 
Bannwaldes und sollte demnach diesen Schutz auch entsprechend seiner Firmierung offiziell 
erhalten.  
Ihn “abzuholzen und neu anzupflanzen“ (O -Ton Grünflächenamt) und “die Festlegung des 
‘Bannwaldes‘ sei nur deshalb noch nicht geschehen, weil die Führung der ICE -Trasse (durch ihn 
hindurch) noch nicht definiert sei“ ist grundlegend falsch. Im Gegenteil: Die Funktion des 
Bannwaldes  verhindert die Durchschneidung mit einer völlig unnötigen Bahntrasse, für deren 
alternativen Verlauf es fachlich wohlbegründete Maßgaben gibt.  
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung 139 Ja -Stimmen und 33 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja-Stimme und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Der Begriff „Darmstädter Westwald“ wird nicht immer einheitlich verwendet. Es muss 
unterschieden werden zwischen dem Wald westlich der A5, der nicht zum Stadtwald 
Darmstadt gehört (Staatswald Land Hessen, Stadt Griesheim, Stadt Weiterstadt, Gemeinde 
Büttelborn) und dem Wald östlich der A5, der fast vollständig zum Stadtwald Darmstadt 
gehört. Dieser Westwald im engeren Sine soll als Bannwald ausgewiesen werden.  
 
Bannwald wird nicht auf Antrag ausgewiesen, sondern kann gemäß § 13 Hess. Waldgesetz von 
der Oberen Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) dazu erklärt werden.  
 
Vom Grünflächenamt wurde bereits am 31.03.2006 ein erster Antrag auf Ausweisung des 
"Waldgürtels im Westen von Darmstadt als Bannwald" bei der Oberen Forstbehörde 
(Regierungspräsidium Darmstadt) gestellt. Eine Erklärung zum Bannwald durch das 
Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte allerdings bis heute nicht. 
 
Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 31.05.2012 (Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 
90/Grüne und CDU vom 29.05.2012 betreffend Westwaldausweisung als Bannwald) wurde der 
Magistrat aufgefordert die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Waldgürtel westlich 
von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz ausweisen zu lassen. Aus 
diesem Grunde wurde am 09.07.2013 vom Grünflächenamt bei der Oberen Forstbehörde 
(Regierungspräsidium Darmstadt)  erneut ein überarbeiteter zweiter Antrag auf 
Bannwaldausweisung gemäß § 22 des damals noch geltenden Hessischen Forstgesetzes 
gestellt. Über diesen Antrag hat die Obere Forstbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) bis 
zum heutigen Tag noch nicht entschieden, da die ICE-Trassendiskussion noch nicht 
abgeschlossen ist und die ICE-Trasse aus der Bannwaldabgrenzung heraus zu nehmen sei.  
 
Die Anpassung der Bannwaldkulisse ist noch nicht erfolgt, weil bislang nur der 
Trassenkorridor, nicht jedoch die genaue Trassenführung bekannt ist.

- 4 - 
Auch wenn der Westwald bereits zu Bannwald erklärt worden wäre, besteht gemäß § 13 Abs. 2 
Nr. 2 Hessisches Waldgesetz immer noch die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen 
Aufhebung der Bannwalderklärung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur 
Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung oder des Aus- oder Neubaus von 
Schienenverkehrsinfrastruktur. Insofern stellt die Bannwalderklärung keinen 
hundertprozentigen Schutz für den Westwald dar.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein großes Interesse an Schutz und Erhaltung des 
Westwaldes und unternimmt auch große Anstrengungen zum Walderhalt bzw. zur 
Wiederaufforstung von Wald. Dies ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen 
(Grundwasserabsenkung, Maikäferproblematik, Klima) allerdings ein schwieriges und 
kostspieliges Unterfangen. Die Beantragung der Erklärung zum Bannwald auf Basis des 
Stadtverordnetenbeschlusses aus den Jahren 2006 und 2012 unterstreichen die Bemühungen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Erhalt und zum Schutz des Westwaldes. Sofern 
Eingriffe in den Westwald aufgrund von bedeutenden Infrastrukturprojekten notwendig werden, 
sollen diese auf das geringstmögliche Maß reduziert und kompensiert werden. 
 
Darmstadt, 07.08.2017 
 
Dezernat I   Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dr. Barbara Boczek    Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 319
TOP 69 zur Kenntnis
TOP 23.8
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0215
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00