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BV1/093/2025

Bauantrag, Augustastraße 35, 35a, 35b, 35c – Neubau von 13 öffentlich geförderten Wohneinheiten

Beschlussvorlage 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 23.05.2025, TOP 4.15

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Beschlussvorlage

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BV1/093/2025 
 
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Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag, Augustastraße 35, 35a, 35b, 35c – Neubau von 13 öffentlich geförderten 
Wohneinheiten 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung sowie die 
Ablösung von Stellplätzen im Anwohnerparkbereich. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Augustastraße 35, 35a, 35b, 35c liegt im unbeplanten 
Innenbereich. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 34 Abs. 1 
BauGB beurteilt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut 
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließ ung 
gesichert ist. 
 
Geplant ist der Abbruch des Bestandshauses sowie der Neubau eines 
Mehrfamilienhauses, welches sich bis in den Blockinnenbereich ausdehnt. 13 
öffentlich geförderte Wohneinheiten sollen entstehen. 
  
Im vorderen Bereich ist ein V -geschossiger Baukörper und im rückwärtigen Bereich 
eine I - bis III -geschossige Bebauung geplant. Die Dachflächen sollen intensiv 
begrünt und die Fahrradstellplätze wasseraufnahmefähig hergestellt werden. Zudem 
sollen die 8 notwendigen PKW -Stellplätze vollständig ab gelöst werden, da auf dem 
Baugrundstück keine Möglichkeit besteht Parkplätze zu errichten. 
 
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände und der Ablösung von 8 Stellplätzen im

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Anwohnerparkbereich fällt der Beschluss über die Erteilung des Bauvorbescheids in 
die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere 
Umgebung ein. 
 
Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch Wohnungsbauten im Vorderbereich sowie 
Wohn- und Gewerbeeinheiten im rückwärtigen Bereich. Das Bauvorhaben fügt sich 
mit seiner Wohnnutzung in die nähere Umgebung ein. 
 
Die Firsthöhe des geplanten Vordergebäudes ist mit 21,14 m genauso hoch wie die 
Firsthöhe der Augustastraße 33. Die geplante Traufhöhe liegt mit 15,01 m kna pp 
unterhalb der Traufhöhe der Augustastraße 33 mit 15,18 m. 
 
Die Attikahöhe des III -geschossigen rückwärtigen Anbaues beträgt 8,68 m und ist 
niedriger als die angrenzenden Bauteile auf den Nachbargrundstücken mit 12,42 m. 
 
Das geplante rückwärtige I -geschossige Wohnhaus hat eine Attikahöhe von 3,80 m 
und ist fast so hoch wie die angrenzende Nachbarbebauung mit 3,70 m. 
 
Im Bereich der Straßenrandbebauung herrscht die geschlossene Bauweise. Der 
Blockinnenbereich ist sowohl durch die offene als auch die gesch lossene Bauweise 
geprägt.  
 
Im rückwärtigen Bereich knüpft der Baukörper an die geschlossene Bestandssituation 
der Nachbarbebauung an. Lediglich zum Grundstück Augustastraße 37 wird nicht 
vollständig an der Grenze gebaut. Hier springt der Baukörper zurück. Diese Situation 
wird abstandsflächenrechtlich über eine Baulast gesichert. 
 
Mit einer Bebauungstiefe von 47 m orientiert sich das Vorhaben an den Häusern 
Augustastraße 25 und 31, die eine Bebauungstiefe von mehr als ca. 60 m aufweisen. 
 
Die Erschließung erfolgt über die Augustastraße und ist somit gesichert. 
 
Das Bauvorhaben ist zentral gelegen und im umliegenden Bereich ist eine sehr gute 
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden. 
 
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der  Baugenehmigung sowie 
die Ablösung der Stellplätze im Anwohnerparkbereich. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für das Bauvorhaben werden keine satzungsgeschützten Bäume gefällt. 
 
Die notwendigen Fahrradstellplätze werden nachgewiesen.

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Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
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Grundriss Erdgeschoss 
Grundriss 1. Obergeschoss 
Grundriss 3. Obergeschoss 
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Bestandsfotos Hof 1 
Bestandsfotos Hof 2 
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Beratungsverlauf (1)

23.05.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV1/093/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 13:18