Mandari Insight

2015/0456

7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) (Feststellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 19.10.2015

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2015/0456

5697 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.10.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0456 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5440020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 (Lincoln -Siedlung) 
(Feststellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 19.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zum Vorentwurf und Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 
(Lincoln-Siedlung) gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten 
Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen  Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
abschließend entschieden.  
2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB zum 
Vorentwurf und Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 
eingegangenen Stellungnahmen wurden zusammengefasst und geprüft.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrelevante Anlage) abschließend entschieden.  
3. Die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.2 mit

- 2 - 
Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (datens chutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur FNP -Änderung Teilbereich 7.2  
Übersichtsplan und FNP -Änderung Teilbereich 7.2 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt bzw. ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0456 vom 19.10.2015:  
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen militärischen 
Liegenschaften der US Streitkräfte als Wohnbauflächen mit Schule sowie als Grünfläche aus. 
Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen neu entwickelt und neu strukturiert. Die Nutzung von Wohnbauflächen, Grünflächen 
und Schule bleiben zwar prinzipiell erhalten, sie werden jedoch gemäß dem Rahmenplan 
Konversionsbereich Süd und dem Entwicklungskonzept Lincoln -Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) 
neu verortet. Da die Inhalte des künftigen Bebauungsplans S 25 - Lincoln-Siedlung - von den 
Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans abweichen (Änderung im 
Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3  BauGB) muss der Flächennutzungsplan geändert werden.  
 
Am 12.02.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss  und den 
Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung zum Flächennutzungsplan für den 
Teilbereich 7.2 zugestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  gem. § 3 Abs. 1 
BauGB fand nach öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 13.01.2015 bis 
einschließlich 13.02.2015 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 05.01.2015 
hierüber benachrich tigt und gemäß §  4  Abs. 1 BauGB beteiligt.  
 
Am 03.02.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss  gefasst. Die 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 2 BauGB fand nach Bekanntmachung im 
„Darmstädter Echo“ am 02.07.2015  in der Zeit vom 13.07.2015 bis einschließlich 
13.08.2015 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 30.06.2015 benachrichtigt und 
gemäß § 4  Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
Parallel zu dieser Magistratsvorlage wird auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 
S 25 – Lincoln-Siedlung – (MV Nr. 2015/0 457) den städtischen Gremien zur  
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Zu 1: 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellu ngnahmen zur 7. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.2 zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
 
Zu 2: 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen die in 
Anlage 2 (datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
 
Zu 3: 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung 
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur Änderung 7.2 und seine Begründung, redaktionell 
überarbeitet zum 15.10.2015, bleiben daher  unverändert bestehen (Anlage 3).

- 4 - 
 
 
Nach dem Verfahren gemäß BauGB erfolgt nun der Beschluss der Änderung 7.2 des 
Flächennutzungsplanes ( Feststellungsbeschluss ). Die Änderung wird an schließend der 
Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Abschließend wird die 
Genehmigung der Änderung 7.2 des Flächennutzungsplanes im „Darmstädter Echo“ bekannt 
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam.  
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare der FNP-Änderung Teilbereich 7.2  für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
 
 
Darmstadt, den 19.10.2015 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

anlage 3

32850 Zeichen

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INHALT 
 
1. Begründung ....................................................................................................................... 1 
1.1 Rechtsgrundlagen .......................................................................................................... .... 1 
1.2 Geltungsbereich ........................................................................................................... ...... 1 
1.3 Verfahren ................................................................................................................. .......... 1 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................................................ 1  
1.5 Erfordernis der Teil bereichsänderung ................................................................................. 2 
1.6 Übergeordnete Planungen ..................................................................................................... 3 
1.7 Flächenbilanz ............................................................................................................. ........ 4 
2. Umweltbericht ................................................................................................................... 5 
2.1 Anlass und Aufgabe ............................................................................................................ 5 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes .................................................................................... 5 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben ................................................................................ 5 
2.4 Der südlich an die Lincoln-Siedlung ansch ließende Wald ist Schutzwald. Beschreibung  
und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen ...................................................... 6 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes .......... 6 
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewe rtung der Umweltauswirkungen einschließlich 
der Prognose bei Durchführung der Planung ...................................................................... 7 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung ..................................................... 11 
2.4.4 Planungsalternativen .................................................................................................... .... 11 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung , zum Ausgleich und zur Überwachung ......... 11 
2.6 Zusammenfassung ...........................................................................................................  11

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 1 
 
  
1. Begründung 
1.1 Rechtsgrundlagen 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert 
durch Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474). 
1.2 Geltungsbereich 
Das siebte Änderungsverfahren umfasst zwei Teilbereiche: 
Teilbereich 7.1: ehemalige amerikanis che Kasernen „Kelley-Barracks“ und 
„Nathan-Hale-Depot“  
Teilbereich 7.2:  ehemalige amerikanis che Housing Area „Lincoln-Siedlung“. 
Die Änderung des Teilbereichs 7.1 wird in einem gesonderten Verfahren durchgeführt. Vor 
diesem Hintergrund werden im Nachfolgenden lediglich die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung für den Teilbereich 7.2 „Lincoln-Siedlung“ weiter erläutert. 
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes Teilbereich 7.2 umfasst den Geltungs-
bereich des Bebauungsplanes S 25 - Lincoln-Siedlung -. Der Geltungsbereich wird im Norden 
durch die Noackstraße, im Westen durch die Karlsruher Straße, im Osten durch die Heidel-
berger Straße und im Süden durch die Kleingartensiedlung sowie den angrenzenden Wald 
begrenzt. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 25,0 ha. 
1.3 Verfahren 
Das Verfahren des Teilbereiches 7.2 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 8 
Abs. 2 BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan S 25 - Lincoln-
Siedlung - durchgeführt. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.02.2015 den allgemeinen Zielen und Zwecken 
zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss der 7. Änderung zum Flächennutzungsplan, Teil-
bereich 7.2 gefasst. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
13.01.2015 bis 13.02.2015. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erör-
terung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 05.01.2015. 
Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 
13.07.2015 bis einschließlich 13.08.2015. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äuße-
rung und Erörterung gegeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 30.06.2015. 
1.4 Ziele und Zwecke der Planung 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess die Entwicklung der frei-
werdenden Flächen eingeleitet. Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich rund 
314 ha ehemals militärisch genutzte Flächen. Das Ziel des Darmstädter Konversionsprozes-
ses ist eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung der Flächenpotenziale. Durch die 
attraktive innerstädtische Lage, mit der entsprechend vorhandenen Infrastruktur, ergibt sich 
ein hohes Potenzial für eine Wohnraumentwicklung auf dem Areal der Lincoln-Siedlung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 2 
 
  
Der Wohnungsmarkt im Darmstädter Stadtgebiet war in der Vergangenheit aufgrund steigen-
der Bevölkerungszahlen von einer hohen und insgesamt wachsenden Wohnungsnachfrage ge-
prägt. Im Vorfeld des Konversionsprozesses wurde gutachterlich bestätigt, dass insbesondere 
dem prognostizierten Einwohnerzuwachs der Stadt bis ins Jahr 2020 Rechnung getragen 
werden muss. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der steigenden Le-
bens- und Wohnansprüche ist somit auch zukünftig mit einem Anstieg der Wohnfläche pro 
Kopf zu rechnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass selbst bei rückläufiger Bevölke-
rungszahl und einer strukturellen Verschiebung hin zu älteren Bürgern weiterhin ein Bedarf 
an Neubauwohnungen zur Anpassung an eine geänderte Art der Wohnungsnachfrage (barrie-
refrei, zentral gelegen) besteht. Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht daher die 
Schaffung eines breiten und flexiblen Angebotes an Wohnformen vor, um auf die Vielfalt an 
Lebensformen reagieren zu können. 
Die Fläche der Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd, der neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung umfasst. Die Rahmen-
planung für den Konversionsbereich Süd wurde nach einer intensiven öffentlichen Diskussion 
im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis eines mehrstufigen Ab-
stimmungsprozesses beschlossen. 
Die wichtigsten Ziele dieser Planung für die Lincoln-Siedlung sind: 
− Die Realisierung vielfältiger Wohnquartiere in Bessungen-Süd und die Schaffung von 
Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung. 
− Es soll ein gemischtes Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen. 
Angestrebt werden 30 % für besondere Wohnformen, wie z.B. studentisches, betreutes 
Wohnen und Wohngruppen, sowie mindestens 15 % der Wohnungen zur Versorgung von 
Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgeset-
zes, in kleinteiliger Mischung. 
− Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die benachbarten Quartiere sol-
len so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen. 
− Es soll ein stadt-, umwelt- und sozialverträgliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das 
auch die Straßenbahnanbindung von Bessungen aus einschließt.  
− Die Gebäude sollen in einer nachhaltigen und energieeffizienten Bauweise entstehen. 
1.5 Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Das Baugesetzbuch wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 mit dem Ziel geän-
dert, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden zu stärken. Insofern ist der Vor-
rang der Innenentwicklung zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen ausdrück-
lich als ein Ziel der Bauleitplanung bestimmt worden. § 1 Abs. 5 BauGB sieht nun vor, dass 
die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen 
soll. 
Diesen Grundsätzen wird durch die Wiedernutzbarmachung der ehemals militärisch genutz-
ten Liegenschaft „Lincoln-Siedlung“ entsprochen. Die Lincoln-Siedlung liegt einerseits am 
Siedlungsrand der Kernstadt Darmstadts und ist andererseits hervorragend an die Innenstadt 
angeschlossen ist. Die vorhandene Siedlung soll durch Bestandsentwicklung und Neubebau-
ung zu einem vielfältigen Wohnquartier nachverdichtet werden. Landschaftsflächen werden 
im Geltungsbereich nicht in Anspruch genommen. 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Im Bebauungsplan S 25 werden die Wohnbauflächen und die Grünfläche anders angeordnet

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 4 
 
  
1.7 Flächenbilanz 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende Wohnbauflächen zuguns-
ten von öffentlichen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen verringert. 
 
 
Nutzungsart 
 
Realnutzung 2006 
Ausweisung FNP 2006 mit 
allen Änderungen einschl.  
aktuell. Änderungsverfahren 
 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12  1.584 
(1.587 vorher) 
13 
Gemischte Baufläche    115 1    170 1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5    539 4 
Sonderbaufläche    204 2    233   2 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    119 
  (117 vorher) 
1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl.  
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    928 
  (927 vorher) 
8 
• besiedelte Fläche         3.910 32,0           4.103 33,5 
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11 
Ökologisch wertvolles Grün-
land 
 
   595 
 
5 
 
   713 
 
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
• unbesiedelte Fläche         8.314 68,0           8.121 66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 5 
 
  
2. Umweltbericht 
2.1 Anlass und Aufgabe 
Die Lincoln Siedlung wurde von Mitte der 1950er Jahre bis zum Jahr 2008 von den amerika-
nischen Streitkräften als Wohngebiet für die Angehörigen der US Army genutzt. Nach dem 
Abzug der US Army war die sofortige bauliche Entwicklung und Nachnutzung des Areals nicht 
möglich, da zunächst in Anwendung des deutschen Planungsrechtes Baurecht geschaffen 
werden muss. 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Basis für die wohn-
bauliche Nutzung geschaffen werden. 
Parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung soll ein neuer Bebauungsplan (S 25 - Lincoln-
Siedlung -) erstellt werden. 
Größe und Lage des Änderungsbereichs: 
Nach der naturräumlichen Gliederung gehört die Lincoln-Siedlung in die naturräumliche Ein-
heit „Pfungstadt-Griesheimer Sand“. 
Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Noackstraße mit dem Nahversorgungszent-
rum Bessunger Markt, im Osten durch den Wald am Bessunger Hang, im Süden durch Wald 
und die Kleingartenanlage „Süd-West“ und im Westen durch die Karlsruher Straße begrenzt. 
Das Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 25,0 ha. 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes 
Die vorhandene Wohnsiedlung Lincoln-Siedlung soll durch Bestandsentwicklung und Neube-
bauung zu einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil entwickelt werden. 
Es werden folgende Ziele verfolgt: 
− Schaffung von Wohnraum für ca. 3.000 Menschen 
− Schaffung der ergänzenden sozialen Einrichtungen wie Grundschule, Kindertagesstätten, 
kleinere Einkaufsmöglichkeiten 
− Herstellung der erforderlichen öffentlichen Freiflächen für das Gebiet 
− Schaffung von Grünverbindungen in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung durch das Gebiet 
Das Nutzungskonzept sieht vor, im südlichen Teil die vorhandenen Gebäude zu erhalten, um-
zubauen oder zu ergänzen und wenige Gebäude neu zu errichten. Im mittleren Teil bleiben 
einige wenige Wohnzeilen erhalten. Die Flächen werden neu gegliedert und einer leicht ver-
dichteten Wohnbebauung zugeführt. Die vorhandenen Schulen werden abgerissen. Ein neuer 
Schulstandort entsteht im Osten der Änderungsfläche. Der nördliche Teil wird neu strukturiert 
und für Geschosswohnungsbau genutzt. In der Mitte und im Westen des Gebiets entstehen öf-
fentliche Parks. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Heidelberger Straße bzw. über 
die Noackstraße. 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben 
Im Regionalplan Südhessen (2010) ist für den Änderungsbereich Siedlungsfläche-Bestand 
dargestellt. 
Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) soll der Durchgrünungsgrad erhöht werden 
und eine Vernetzung mit den Grünzügen östlich und westlich des Gebietes erfolgen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 6 
 
  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Süden und 
Norden des Änderungsbereichs Wohnbauflächen dargestellt. Die Mitte wird von einem Grün-
zug gequert, der von Südwesten nach Nordosten verläuft. Zusätzlich sind zwei Hauptrad- und 
-fußwege (Nord-Süd und West-Ost) dargestellt. 
Ein Schulstandort wird im Südwesten ausgewiesen. 
Die aktuelle Entwicklungsplanung für die Lincoln-Siedlung ist wegen der Änderungen im Hin-
blick auf die Grünflächen und die Gemeinbedarfsfläche – Schule nicht aus dem Flächennut-
zungsplan entwickelt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird der Grünzug entlang der 
Heidelberger Straße nach Westen und Norden verschoben, an der Heidelberger Straße kann 
dadurch eine Baufläche für Gemeinbedarf vorgehalten werden. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan S 25 
betrieben. 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt als planerisches Ziel ei-
ne Verbindung der westlich und östlich der Siedlung liegenden Grünzüge dar. Planerische 
Empfehlung ist die Durchgrünung der bestehenden Siedlungsfläche sowie der Erhalt der Lin-
denallee entlang der Heidelberger Straße. 
Östlich des Änderungsbereichs liegt das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“. Das Na-
turschutzgebiet ist ein für die Öffentlichkeit nicht zugängliches Gebiet und bleibt als Sukzes-
sionsfläche weitgehend sich selbst überlassen. 
Westlich liegt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“, welches aber auch sämtliche 
sonstigen an die Lincoln-Siedlung angrenzenden Waldgebiete umfasst. 
Der südlich an die Lincoln-Siedlung anschließende Wald ist Schutzwald. 
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes 
Bei der Umweltprüfung wird das Änderungsgebiet in Bezug auf die Umweltbelange beschrie-
ben und bewertet. 
Das Entwicklungsziel der Bauleitplanung, die Entwicklung einer Wohnsiedlung und eines 
Schulstandorts, entspricht den Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen 2010. Es bestehen 
somit keine grundsätzlichen Konflikte im Zusammenhang mit diesen geplanten Nutzungen. 
Daher beschränkt sich die Umweltprüfung zur Flächennutzungsplan-Änderung vor allem auf 
die Auswirkungen, die sich durch die Planänderung ergeben. Sie erfolgt durch den Vergleich 
der Darstellungen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit den geplanten Darstellungen 
der Flächennutzungsplan-Änderung. 
Die Bewertung stützt sich u.a. auf die im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
erarbeiteten Daten und Planungsaussagen im Sinne einer Abschichtung. 
Parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung wird der Bebauungsplan S 25 - Lincoln-Siedlung - 
und mit ihm auch ein zugeordneter Umweltbericht und Grünordnungsplan erstellt. Auf dieser 
Planungsebene erfolgt die eingehende Darstellung des Umweltzustands und der möglichen 
Umweltauswirkungen infolge der geplanten Siedlungsentwicklung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 7 
 
  
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich 
der Prognose bei Durchführung der Planung 
 
(1) Schutzgut Mensch 
Lage und Flächennutzungen 
Die Lincoln-Siedlung ist ein bereits bebauter, städtebaulich integrierter Wohnstandort. Die 
Bebauung setzt sich aus einer zumeist dreigeschossigen Wohnbebauung aus Wohnzeilen und 
einzelnen, über die Siedlung verteilten Solitären wie Schulen und Kinderbetreuungseinrich-
tungen zusammen. Die Freiräume zwischen den Gebäuden sind zumeist offene Wiesen und 
Rasenflächen mit ergänzenden Spiel- und Sportangeboten. Im Osten und Westen säumen 
Grünräume das Gebiet. Im Südosten ist dies ein wertvoller Eichenhain und im Westen arten-
reiche Magerrasenstandorte auf sandigen Böden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die geplanten Nutzungen bleiben unverändert. Es wird nur der Anteil an Grünflächen gering-
fügig erhöht und die Flächenzuschnitte verändert. 
Lärm 
Der Änderungsbereich wird durch Straßenverkehrslärm von der Heidelberger Straße im Osten 
und der Karlsruher Straße (B 3 neu) im Westen beeinträchtigt. Zudem verläuft mit etwas Ab-
stand westlich der Karlsruher Straße die Bahnlinie Darmstadt-Mannheim. 
Nach der Lärmkartierung 2012 des Landes Hessen ist in den Randzonen des Gebietes, an der 
Heidelberger Straße und der Karlsruher Straße, mit einer Überschreitung der zulässigen 
Lärm-Richtwerte zu rechnen. 
Luftbelastungen 
Im Luftreinhalteplan Ballungsraum Rhein-Main, Teilbereich Darmstadt, ist dargelegt, dass die 
lufthygienische Situation in Darmstadt als belastet einzustufen ist. Insbesondere die Grenz-
werte für Feinstaub oder Stickstoffoxide konnten über den Betrachtungszeitraum der letzten 
Jahre nicht immer eingehalten werden. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die geplanten Nutzungen bleiben unverändert. Es wird nur der Anteil an Grünflächen gering-
fügig erhöht und die Flächenzuschnitte verändert. 
Eine mögliche Zunahme von Lärm- oder sonstigen Emissionen infolge der baulichen Entwick-
lung des Gebietes geschieht unabhängig von der Planänderung. 
 
(2) Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume 
Die Housing Area wurde von der US Army intensiv genutzt. Die Vegetation der Freiflächen 
wurde zumeist kurz und übersichtlich gehalten. 
Auf den Freiflächen wechseln Bereiche unterschiedlicher Nutzungsintensität. Wo Freizeitakti-
vitäten im Vordergrund stehen (Basketballfelder, Baseball-Feld, Skateranlage, Kinderspiel-
plätze, Grillhütten und -anlagen etc.) ist der bioökologische Wert der betreffenden Grünberei-
che eher gering bis mittel. 
Daneben sind Bereiche von hoher Wertigkeit vorhanden, mit großkronigem Baumbestand als 
Relikte früheren Waldes sowie mit dichteren Gehölzbeständen. Im Wechsel dazu finden sich

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 8 
 
  
artenreiche Rasenbrachen, die zum Teil als besonders hochwertige Sandmagerrasen ausge-
bildet sind. 
Der im Gebiet vorhandenen Vielfalt und Ausprägung von Lebensräumen entspricht auch das 
faunistische Artenspektrum, das in der ehemaligen Lincoln Housing Area anzutreffen ist. Es 
umfasst weit verbreitete Arten gut durchgrünter Siedlungen. Bemerkenswert sind die Vor-
kommen von Zwergfledermaus, Abendsegler, Girlitz, Stieglitz, Haussperling, Zauneidechse 
sowie wärmeliebende Heuschrecken und Schnecken, die insbesondere die Magerrasen besie-
deln. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der geänderte Zuschnitt der öffentlichen Grünflächen führt dazu, dass entlang der Westgren-
ze vorhandene Freiflächen mit Baumbestand und umfangreichen wertvollen Magerrasenbe-
ständen erhalten und im Sinne des Biotop- und Artenschutzes entwickelt werden können. 
Auch der geplante Quartierspark bietet nach Lage und Zuschnitt das Potenzial zur Erhaltung 
und Entwicklung unter anderem auch dieser wertvollen Landschaftselemente. 
Mit der Planänderung wird das Entwicklungsziel einer breiten in Ost-West-Richtung verlaufen-
den Grünverbindung aufgegeben. Es liegt nahe, eine solche Verbindung als ein funktional 
hochwertiges Biotopvernetzungselement zwischen dem Grünzug Bessungen-Süd und dem 
Waldgebiet südliche der Heimstättensiedlung zu betrachten. Dies ist grundsätzlich anzuneh-
men, allerdings wird diese Funktion für Arten mit geringerem Aktionsradius durch die starken 
Barrierewirkungen von Heidelberger Straße, Karlsruher Straße und Bahntrasse stark einge-
schränkt. 
Für Vögel, Fledermäuse und manche Fluginsekten stellen die von Ost nach West verlaufenden 
geplanten Baumreihen entlang von Straßen und Wegen wichtige Leitstrukturen dar. 
Bedeutender ist der Erhalt der Siedlungs- bzw. Freiflächenstruktur im Süden der Lincoln-
Siedlung mit ihren reichen Gehölzbeständen, wie es der im Parallelverfahren entwickelte Be-
bauungsplan vorsieht. Damit wird ein wichtiges Element des Biotopverbunds zwischen Ost 
und West erhalten. Dies ist im geänderten Flächennutzungsplan allerdings nicht ablesbar. 
Fazit: Durch die Flächennutzungsplan-Änderung wird im Hinblick auf den Biotop- und Arten-
schutz eine Verbesserung erreicht. 
 
(3) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht. 
Die im Umfeld gelegenen Wälder gehören zum Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt", 
der südlich angrenzende Wald ist zusätzlich Schutzwald. 
Östlich der Heidelberger Straße liegt das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube". 
Schutzgebiete nach europäischem Recht (Natura 2000-Gebiete) liegen ca. 1 bis 1,2 km vom 
Änderungsbereich entfernt. 
Gesetzlich geschützte Biotope sind im Gebiet die Linden-Allee entlang der Heidelberger Stra-
ße und ca. 1,7 ha Sandmagerrasen, die sich in zahlreichen Teilflächen über das Gebiet vertei-
len. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Planänderung ist nicht mit einer Nutzungsänderung im Änderungsbereich verbunden. Der 
Grünflächenanteil steigt sogar leicht an. Auswirkungen auf die Schutzziele der Schutzgebiete 
sind nicht zu erwarten.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 9 
 
  
Wie unter „Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume“ dargestellt, erhöht der geänderte Grün-
flächenzuschnitt das Potenzial zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Sandmagerrasen. 
Dies stellt eine Verbesserung dar. Im Hinblick auf die geschützte Lindenallee ergeben sich 
keine Veränderungen. 
 
(4) Schutzgut Boden 
In der Bodenkarte des Landes Hessen ist der Änderungsbereich als künstlich verändertes Ge-
lände dargestellt (Weißfläche). 
Es ist davon auszugehen, dass wie im nahen Umfeld der Housing Area, natürlicherweise zu-
meist Braunerden mit Bändern aus Decksediment vorzufinden wären. Oberflächig sind diese 
Braunerden mäßig bis schwach sauer, weil sie carbonatfrei sind. Ab einer Tiefe von 1,5 m ist 
mit carbonathaltigen Sanden zu rechnen. 
Rund ein Drittel der Fläche ist durch Gebäude oder Straßen überbaut oder versiegelt. 
Die ehemalige Lincoln Housing Area ist ein Altstandort, der in der Altflächendatei des Landes 
Hessen unter der Schlüssel-Nr. 411.000.040-040.294 eingetragen ist. Der Status der Ge-
samtfläche wird mit „Altlastverdacht aufgehoben“ geführt. Umwelttechnische Untersuchun-
gen des Geländes nach Aufgabe der militärischen Nutzung ergaben keinen Hinweis auf das 
Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung (Altlast). Konflikte mit der geplanten Nutzung 
bestehen somit nicht. 
Gegebenenfalls noch vorhandene Bodenverunreinigungen sind nur noch abfallrechtlich rele-
vant. Gefährdungen des Menschen gehen von ihnen nicht aus. Die Bodenverunreinigungen 
sind im Zuge der Flächenneuordnung und Nachnutzungen zu beseitigen. 
Nach Angaben des Kampfmittelräumdienstes befindet sich das Bebauungsplangebiet in ei-
nem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss 
grundsätzlich ausgegangen werden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind dazu die ent-
sprechenden Hinweise zu geben und Festsetzungen zu treffen. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Flächenanteile von Bauflächen und Grünflächen verschieben sich geringfügig zugunsten 
der Grünflächen. Die Flächennutzungsplan-Änderung führt nicht zu negativen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Boden. 
Gleichwohl ist bei der Realisierung der Planung von einer baulichen Verdichtung gegenüber 
dem Bestand auszugehen. Dies ist allerdings auch bereits auf der Grundlage des rechtswirk-
samen Flächennutzungsplans möglich. 
 
(5) Schutzgut Wasser 
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Wasserschutzgebiete und 
ergiebige Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. 
Das Grundwasser liegt ca. 25 m unter Flur. Die Grundwasserneubildung aus Versickerung ist 
durch die vorhandene Bebauung und Flächenversiegelungen mit Ableitung des Regenwassers 
ins Kanalsystem eingeschränkt. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der Anteil an Bauflächen vermindert sich nach der Flächennutzungsplan-Änderung geringfü-
gig. Mit der baulichen Entwicklung des Änderungsbereichs möglicherweise eintretende nega-
tive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind unabhängig von der Planänderung.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 10 
 
  
(6) Schutzgut Klima/Luft 
Der Änderungsbereich ist in der Karte „Lokalklima – Bewertung“ des Landschaftsplanes we-
der den Kalt- noch den Frischluft produzierenden Flächen, noch anderen wichtigen Klima-
funktionsräumen oder Defizitbereichen zugeordnet. 
Die Lincoln-Siedlung liegt nicht innerhalb einer Ventilationsbahn. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Da der Grünflächenanteil mit seinen positiven Funktionen für das Lokalklima nicht vermindert 
wird, sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. 
 
(7) Schutzgut Erholung/Landschaftsbild 
Die ehemalige Lincoln Housing Area ist seit den Anschlägen des 11. September 2001 ein für 
die Öffentlichkeit geschlossenes Wohnquartier. Eine Naherholungsfunktion des Gebietes war, 
außer für die Bewohner selbst, nicht gegeben. 
Das auch von außen, insbesondere von der Heidelberger Straße wahrnehmbare Bild ist das 
einer locker in großzügige Freiflächen verteilten, fast baugleichen 1950er Jahre Wohnzeilen. 
Positiv stadtlandschaftsprägend sind die weitläufigen, weitgehend ohne trennende Einfrie-
dungen gestalteten Grünbereiche mit ihrem zum Teil alten Baumbestand. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan teilt die Lincoln-Siedlung in zwei separierte Wohn-
quartiere, getrennt durch eine Grünachse, die sich zur Heidelberger Straße aufweitet. 
Nach der Planänderung erhält die Siedlung mit dem Quartierspark eine stärker erlebbare Mit-
te. Über den geplanten Quartiersplatz mit seiner Konzentration sozialer Aktivitäten besteht 
eine enge Verbindung zum Verkehrsknoten Straßenbahnhaltestelle an der Heidelberger Stra-
ße. Trotzdem ist das Zentrum von der Straße ins Innere des Quartiers verlagert. 
Die Vergrößerung und Neuordnung der Grünflächen erlaubt zudem ein breiteres Angebot für 
unterschiedliche Freizeitaktivitäten und Erholungsnutzungen: Aufenthalt, Spielen, Bewegung, 
Kommunikation für alle Altersgruppen gemeinsam oder mit Schwerpunktbildung in verschie-
denen Teilräumen. 
Im Hinblick auf die Neuschaffung von Hauptwegeverbindungen und deren Eingliederung ins 
städtische Wegenetz hat die Planänderung keine Auswirkungen. 
Fazit: Die mit der Flächennutzungsplan-Änderung verbundene städtebauliche Neuordnung 
führt zu Verbesserungen im Hinblick auf Freizeit- und Naherholungsnutzungen sowie zur 
Stärkung der Identität des neuen Stadtteils. 
 
(8) Kultur- und Sachgüter 
Im Änderungsbereich sind keine nach Hess. Denkmalrecht geschützten Sachgüter vorhanden. 
Nördlich der Noackstraße steht die denkmalrechtlich geschützte Großherzogliche Keramische 
Manufaktur. 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Bei den geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu berück-
sichtigen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) Seite 11 
 
  
Die Planänderung sieht vor, eine Grünachse vom Quartiersplatz zur Keramischen Manufaktur 
zu führen. Damit wird das repräsentative Gebäude aufgewertet, die Lincoln-Siedlung erhält 
zudem einen neuen positiv erlebbaren visuellen Bezugspunkt. 
 
(9) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen 
Es besteht ein Widerspruch zwischen Festsetzungen des Bebauungsplans und den Darstel-
lungen im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt. Ein im LP für das Plangebiet dargestellte 
wesentliches Ziel ist die Schaffung eines Grünzuges, der den westlich der Heidelberger Straße 
liegenden „Grünzug Bessungen“ mit dem „Grünzug Heimstättensiedlung“ verbindet. 
Dieses auch in den Flächennutzungsplan integrierte Entwicklungsziel wird im Bebauungsplan 
S 25 „Lincoln-Siedlung“ aus städteplanerischen Gründen aufgegeben, zugunsten des Quar-
tiersparks und des Grünzuges an der Karlsruher Straße. 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänderung 
Eine Nicht-Durchführung der Planung hätte relativ geringe Auswirkungen, da der Rahmen für 
die bauliche Entwicklung im Wesentlichen gleich bleibt. 
2.4.4 Planungsalternativen 
Bei der vorgeschalteten Rahmenplanung für die Lincoln-Siedlung wurden Alternativen im Hin-
blick auf den Zuschnitt der Grünflächen, der Bauflächen sowie der verkehrlichen Erschließung 
geprüft. 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, zum Ausgleich und zur Überwachung 
Da die Flächennutzungsplan-Änderung keine negativen Umweltauswirkungen hat, werden kei-
ne Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich dargestellt. 
Ein Monitoring entfällt. Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennut-
zungsplans ohnehin nicht festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung 
unmittelbarer Umweltauswirkungen erfolgen kann. 
2.6 Zusammenfassung 
Die Flächennutzungsplan-Änderung hat keine negativen Umweltauswirkungen. Für keinen 
Umweltbelang ist eine Verschlechterung der Situation bzw. eine Einschränkung der Entwick-
lungspotenziale zu erwarten. 
Im Hinblick auf die Schutzgüter „Erholung/Landschaftsbild“ und „Pflanzen, Tiere, Lebens-
räume“ und die denkmalrechtlich geschützte Großherzogliche Keramische Manufaktur nörd-
lich des Änderungsbereichs werden die Rahmenbedingungen sogar verbessert. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 4

5248 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.02.2015.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP16.02.2015.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 17.12.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP12.01.2015.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP13.01.2015ELVHLQVFKOLH‰OLFK13.02.2015.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.01.2015.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2015.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP02.07.2015.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP13.07.2015ELVHLQVFKOLH‰OLFK13.08.2015.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLWSchreiben vom 30.06.2015.Feststellungsbeschluss:'HU)HVWVWHOOXQJVEHVFKOXVV]XUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUGLHVHQ7HLOEHUHLFKPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWZXUGHYRQGHUStadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ
Lage im Stadtgebiet2?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ.RQYHUVLRQ?3OlQH?/LQFROQ6LHGOXQJ?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUJHlQGHUWHQ:RKQEDXIOlFKH*UQIOlFKHXQG*HPHLQEHGDUIVIOlFKHLegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100m500m1000m
 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamtN
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWder Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6

anlage 1

41269 Zeichen

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.02.2015 und 10.02.2015: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Flächennutzungs-
planänderung keine grundsätzlichen Bedenken. 
Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen: 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Es sind keine Aussagen zur Entwässerung im vorgelegten Flächennut-
zungsplan gemacht. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme zum Be-
bauungsplan S 25 „Lincoln-Siedlung“ verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bodenschutz 
Bei der ehem. militärisch genutzten Liegenschaft „US-Siedlung Lincoln“ 
handelt es sich um einen Altstandort, der in der Altflächendatei des Lan-
des Hessen unter der Schlüssel-Nr . 411.000.040-040.294 eingetragen ist. 
Der Status der Gesamtfläche wird mi t „Altlastverdacht aufgehoben“ ge-
führt. Umwelttechnische Untersuchungen des Geländes nach Aufgabe der 
militärischen Nutzung ergaben keinen Hinweis auf das Vorliegen einer 
schädlichen Bodenveränderung (Altlast).  Konflikte mit der geplanten Nut-
zung bestehen somit nicht. Insofern bestehen keine Bedenken gegen die 
o.a. Bauleitplanung. 
 
Grundwasser und Oberflächengewässer 
Aus Sicht der Fachdezernate werden keine Bedenken und Anmerkungen 
gegen den Flächennutzungsplan vorgebracht. 
 
Belange der Bergaufsicht 
Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen.  
  
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 - Lincoln-Siedlung - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Aussagen zur Entwässerung wurden in 
der Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 25 „Lincoln-Siedlung“ ge-
troffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise zum Bodenschutz, Grundwasser/Oberflächengewässer und 
Bergaufsicht wurden zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Um-
gebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von 
Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Be rgaufsicht sind jedoch keine das 
Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt. Dem Vor-
haben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. 
 
Immissionsschutz 
Gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 
Darmstadt im Bereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) bestehen keine grundsätzli-
chen Bedenken. Die Verlagerung der Grundschule direkt an die Heidel-
berger Straße wird jedoch aus Sicht des Immissionsschutzes – Lärm-
schutz für bedenklich gehalten und sollte nochmals überdacht werden. 
Auf die Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Darmstadt S 25 „Lin-
coln-Siedlung“ wird verwiesen. 
 
 
 
Belange des Kampfmittelräumdienst 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluft-
bilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände 
in einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund-
sätzlich ausgegangen werden. 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits boden-
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern 
durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine sy stematische Überprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der ge-
planten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücks-
flächen erforderlich, auf denen bod eneingreifende Maßnahmen stattfin-
den. Hierbei soll grundsätzlich eine ED V-gestützte Datenaufnahme erfol-
gen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllun-
gen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus 
Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodenein-
greifenden Bauarbeiten erforderlich.  
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand,  Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 - Lincoln-Siedlung - 
im Parallelverfahren durchgeführt. Aussagen zum Lärmschutz wurden in 
der Begründung zum Bebauungsplanentwurf S 25 getroffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Hinweise zum Vorhandensein von Kampfmitteln sind nicht 
Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung. Aussagen und Hinweise zu 
Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes wurden im Bebauungsplanentwurf 
S 25 - Lincoln-Siedlung - getroffen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, 
sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet wer-
den. 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmittel-
räumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt 
wurden. Der Bescheinigung ist ein L ageplan beizufügen, auf dem die un-
tersuchten Flächen dokumentiert si nd. Weiterhin ist das verwendete De-
tektionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der Beauf-
tragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des 
Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Ab-
schluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS-
R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nach-
stehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen 
werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahren-
abwehr, KMRD). 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenla-
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, Inves-
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die 
Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtli-
chen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird 
darum gebeten. immer das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b 06/05- DA  
1267-2015 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird 
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum-
gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive 
Rechnungsprüfung zum Zwecke der  Kostenerstattung durch den Bund 
gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP Dez. III 31.2 zur Kenntnisnahme 
zuzusenden. 
Den Abtransport - ggfs. auch die Entschärfung- und die Vernichtung der

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen –Kampfmittelräumdienst - 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
Es wird darum gebeten, die Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes 
in allen Schritten des Bauleitplanverfahrens zu verwenden, sofern sich 
keine wesentlichen Flächenänderungen ergeben. 
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.02.2015 der Oberen Natur-
schutzbehörde: 
 
Die geplante Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf bereits 
bauliche überprägten Kasernen- oder Siedlungsflächen der US-Streitkräfte 
wird positiv gesehen, da so die angestrebten Nutzungen im baulichen 
Bestand bereitgestellt werden können und eine Inanspruchnahme freier 
Landschaft vermieden wird. 
Eine abschließende Stellungnahme ist allerdings noch nicht möglich, da 
für Detailplanung noch wesentliche Unterlagen fehlen. 
Es sind im weiteren Planverfahren insbesondere eine flächendeckende 
Biotoptypenkartierung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30 
BNatSchG gesetzlich geschützten Biotop zu erstellen. Weiter ist eine ar-
tenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen und 
zum Bestandteil der Unterlagen zu machen. 
Über eine Eingriffs- Ausgleichsplanung sind Qualität und Quantität der 
Eingriffswirkungen zu ermitteln und soweit notwendige Kompensations-
maßnahmen/Flächen darzustellen bzw. festzusetzen. 
Bei der Prüfung der Eingriffswirkungen und der städtebauliche Konzeption 
sind insbesondere das Naturschutzgebiet „Bessunger Kiesgrube“ sowie 
die die umfangreich angrenzenden Wald / Waldrandflächen zu berücksich-
tigen. Weiter ist zu prüfen ob im baulichen Bestand ökologisch wertvolle 
Strukturen vorhanden sind. 
Vor der weiteren Konkretisierung der Planung wird angeregt, einen Sco-
pingtermin sowie einen Ortstermin durchzuführen.  
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 12.08.2015: 
 
Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB wird mitgeteilt, dass der Bauleitplan-
entwurf an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 „Lincoln-Siedlung“ 
im Parallelverfahren durchgeführt. Im Rahmen des weiteren Bauleitplanver-
fahrens wurden die geforderten Unte rlagen erstellt: flächendeckende Bio-
toptypenkartierung, mit besondere r Berücksichtigung der gemäß § 30 
BNatSchG gesetzlich geschützten Biot ope, artenschutzrechtliche Prüfung 
gemäß § 44 BNatSchG, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Prüfung der Ein-
griffswirkungen der Planung auf angrenzende Schutzgebiete. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die Abwägung im Rah-

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
ist. Die im Bebauungsplanentwurf fe stgesetzten Nutzungen stimmen mit 
dem im Regionalplan Südhessen/Regi onaler Flächennutzungsplan 2010 
(RPS/RegFNP 2010 - StAnz. 42/2011 vo m 17. Oktober 2011) ausgewie-
senen Vorranggebiet Siedlung, Bestand überein. Der im RPS/RegFNP 
2010 als Ziel formulierte Mindestdichtewert von 60 Wohneinheiten/ha für 
den Großstadtbereich wird mit der Planung erreicht.  
 
 
Aus planungsrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass der Ände-
rungsbereich 7.2 des Flächennutzungsplanes zwar den Gesamtbereich 
der Lincoln-Siedlung beinhaltet, innerhalb dieses Bereichs jedoch nur 
Teilflächen zu ändern sind. Es wird daher angeregt, in die Flächennut-
zungsplanänderung nur die Flächen aufzunehmen, die tatsächlich auch 
eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern.  
 
 
 
 
 
 
 
Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird mit-
geteilt, dass gegen den o.g. Bauleitplan keine grundsätzlichen Bedenken 
bestehen. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete werden nicht überlagert.  
Bezüglich weiterer zu vertretender nat urschutzfachlicher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwie-
sen. 
 
Aus der Sicht meiner Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt 
wird folgendes mitgeteilt:  
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)  
Die Ausführungen in der o.g. Stellungnahme vom 09. Februar 2015 fan-
den bei der weiteren Planung Berücksichtigung.  
 
Ein Nachweis des Wasserbedarfs (Trink-, Betriebs-, Löschwasser) wurde 
in Kapitel 7.4.1 (Teil A, Begründung zum Entwurf) vorgenommen. Nach 
Aussage der HSE AG, dem zuständigen Wasserversorger, ist der errech-
men des Bebauungsplanverfahrens. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Anregung wurde nicht gefolgt. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Flächennutzungsplanänderung wird zusammen mit dem Bebauungs-
plan S 25 - Lincoln-Siedlung - im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 
BauGB durchgeführt. Damit eine Übersichtlichkeit der Flächennutzungs-
planänderung im Gesamtzusammenhang der Lincoln-Siedlung gewährleis-
ten ist, beinhaltet die Änderung den Ge samtbereich des Bebauungsplanes 
Lincoln-Siedlung. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die weiteren Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund der Detailtiefe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwä-
gung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens S 25 - Lincoln-Siedlung -. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
nete Trinkwasserbedarf sichergestellt.  
 
Der Hinweis, dass sich das Plangebiet  im Einflussbereich des Grundwas-
serbewirtschaftungsplans Hessisches Ried befindet und entsprechend die 
darin festgelegten Vorgaben zu beachten sind, wurde als Kennzeichnung 
in den Bebauungsplan aufgenommen. Dieser Hinweis ist an dieser Stelle 
wie folgt zu konkretisieren:  
 
Im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist durch die Infiltrati-
onsmaßnahmen mit Aufspiegelungen von 0,5 bis 1,0 Metern zu rechnen. 
Aufgrund der großen Grundwasserflur-abstände im Bereich von 25 m 
(nach Teil B, Umweltbericht, Kapitel 3.4.1) bzw. 30 m (nach HLUG: 
Grundwasserflurabstandskarten) ist fü r das Plangebiet nicht zu erwarten, 
dass es zu Vernässungs- oder Setzrissschäden kommt.  
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
In den Aussagen zur Entwässerung (Te il A 7.4.4-7.4.6) sind die Auswir-
kungen einer Einleitung (Schmutzwasser) in die öffentliche Kanalisation 
auf die vorhandene Kanalisation (Entlastungsanlagen …) nach wie vor 
nicht dargelegt. Entsprechende Aussagen/Nachweise (SMUSI) sind nach-
zureichen.  
 
Gemäß den Festsetzungen zum Bebauungsplan soll das anfallende Nie-
derschlagswasser vor Ort versickert werden. Ein entsprechendes Konzept 
wurde zwischenzeitlich vorgelegt (GW-flurabstände, Bodengutachten,…).  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versickerung von Niederschlags-
wasser erlaubnispflichtig ist. Die Ve rwaltungsvorschrift zur Durchführung 
von wasserrechtlichen Zulassungsve rfahren für kommunale Abwasseran-
lagen und –einleitungen sowie das Merkblatt für wasserrechtliche Zulas-
sungsverfahren in Hessen ( Internetauftritt des Hessischen Umweltminis-
teriums) sind zu beachten.  
 
Bodenschutz  
Die Inhalte der o.g. Stellungnahme vom 09. Februar 2015 wurden umge-
setzt. Damit sind die zu vertretenden bodenschutzrechtlichen Belange 
ausreichend berücksichtigt.

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Immissionsschutz  
Die o.g. Stellungnahme vom 09. Februar 2015 hat bezüglich der Planung 
einer Schule bzw. Kindertagesstätte im  Bereich der Heidelberger Straße 
weiterhin Bestand, da der Standort au s immissionsschutzrechtlicher Sicht 
für nicht optimal erachtet wird. Sofern es jedoch aus anderen Gründen 
keine Alternativen gibt, wird empfohlen, die Klassenräume, Gruppenräume 
und Außenspielflächen in Richtung Westen zu orientieren. 
 
1.2 HEAG mobilo GmbH, Klappacher Straße 172, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.01.2015: 
 
Die Planung der neuen Haltestelle „Lincoln-Siedlung“ befindet sich in der 
Vorplanungsphase und wird in enger Abstimmung mit den städtischen 
Stellen fortgeführt. Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu den Planun-
gen der Lincoln-Siedlung ist hinreichend gewährleistet. 
Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen gem. PBefG § 28 für 
diese Haltestelle ist für das Jahr 2015 vorgesehen. 
Bei der Planung zum Mobilitätskonzept (ÖPNV), bei der beabsichtigten 
Verlegung der Straßenbahnhaltestelle Marienhöhe und die äußere Er-
schließung des MIV über die Heidelberger Straße und deren Auswirkun-
gen auf die Haltestelle Lincoln-Siedlung ist die HEAG mobilo GmbH be-
troffen. 
 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.07.2015: 
 
Bezüglich der im o.g. Bebauungsplan enthaltenen Haltestelle "Lincoln-
Siedlung" sind im Kapitel 7.5.1. der Begründung zum Entwurf (Teil A) mit 
Stand vom 30.04.2015 weitere Details zur Haltestelle enthalten, welche 
nicht der aktuellen Planung entsprechen. Derzeit laufen die letzten Fein-
abstimmungen mit dem Grünflächenamt. Nach erfolgter Abstimmung wird 
die Entwurfsplanung dem Straßenver kehrs- und Tiefbauamt (SVTA) zur 
Erstellung einer Magistratsvorlage und weiteren Zustimmung der städti-
schen Gremien übergeben. Gegenüber der o.g. Begründung zum Entwurf 
(Teil A) ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber der aktuellen - 
mit der Stadt abgestimmten - Planung: 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Haltestelle „Lincoln-Siedlung“ ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung 
der Ziele des städtebaulichen Konzep tes sowie des Mobilitätskonzeptes. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird im Rahmen des Bebauungsplanver-
fahrens S 25 Lincoln-Siedlung die HEAG mobilio weiterhin in die Planungen 
einbinden. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund der Detailtiefe der Stellungnahme erfolgt die Abwägung im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens S 25 - Lincoln-Siedlung -. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
 
Haltestelle Lincoln-Siedlung: 
1. Gemäß den städtischen Vorgaben erfolgt der Zugang zur neuen Hal-
testelle über die Heidelberger Straße nur an einer Stelle, welche mit-
tels einer neuen Signalanlage gesichert wird. 
 
2. Die Breite der neuen Bahnsteige bet rägt 2,50 m. Eine Bahnsteigbreite 
von 3,0 m ist nicht möglich, da der Eingriff in den unmittelbar angren-
zenden Radweg und in die Fahrspuren der Heidelberger Straße dann 
zu groß wäre. 
 
3. Ein Grünsteifen nach Norden ist nicht geplant. Die geplante neue Hal-
testelle schließt unmittelbar an den Bestand an. 
 
4. 
Aus Platzgründen ist nur eine Bike + Ride Anlage möglich. Diese wird  
auf der Südseite in unmittelbarer Nähe des stadteinwertigen Bahn-
steigs angeordnet und ist für 18 Fahrradabstellplatze dimensioniert. 
 
 
Haltestelle Marienhöhe: 
Das in der o.g. Begründung enthalte ne Mobilitätskonzept (Kap. 7.1.7) 
beinhaltet in Bezug auf die Belange der HEAG mobilo lediglich neben der 
Bike + Ride Anlage an der Haltestelle Lincoln-Siedlung auch eine Fahr-
radabstellanlage an der vorhandenen Haltestelle Marienhöhe. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit einer neuen Bike + 
Ride Anlage an der Haltestelle Marienhöhe an uns bis dato seitens der 
Stadt noch nicht herangetragen wurde. Die Haltestelle Marienhöhe ist 
inhaltlich Bestandteil der Machbark eitsuntersuchung zur Verlängerung 
Linie 3 (Konversion Ost, Cambrai-Fritsch-Kaserne). Eine Anpassung I 
Ergänzung von Ausstattungselementen im Zuge der Lincoln-Siedlung wird 
technisch und wirtschaftlich als nicht notwendig angesehen. 
Die oben benannten Planungsdetails zu r Haltestelle Lincoln-Siedlung sind 
daher zu korrigieren. Bezüglich. der Bike + Ride Anlage an der Haltestelle 
Marienhöhe ist über den Sachstand zu informieren. 
 
 
1.3 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Groß-Gerauer Weg 
4, 64295 Darmstadt

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.02.2015: 
 
zu dem oben genannten Bebauungsplan S 25 in Verbindung mit der 7. 
Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 7.2) der Stadt Darm-
stadt werden die im Folgenden erläut erten Einwände mit rechtlicher Ver-
bindlichkeit aufgrund fachgesetzliche r Regelungen (A) und Hinweise (B) 
vorgebracht: 
 
(A) Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher 
Regelungen: 
1) Im Zuge der geplanten Herstellung einer neuen Einmündung bzw. 
Kreuzung der B 3 mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung 
südlich des Plangebietes ist Hessen Mobil die ' seitens der Stadt 
Darmstadt vorgelegte Verkehrsuntersuchung gemäß den §§ 4 und 12 
FStrG hinsichtlich des Prognosehorizontes auf das Jahr 2030 anzu-
passen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der geplanten Um-
weltzone in  Darmstadt weiträumig  hinsichtlich eventueller Verkehrs-
verlagerungen zu untersuchen. 
2) Alternativ zu dem seitens der Stadt vorgeschlagenen Vollanschluss an 
die B 3 mittels Lichtsignalanlage ist eine Alternativbetrachtung hin-
sichtlich einer „rechts einbiegen-r echts abbiegen Lösung“ in der Ver-
kehrsuntersuchung zu überprüfen. 
3) Eine weitere Alternative wäre in jedem Fall der Anschluss des Plange-
bietes mittels einer höhenfreien Anbindung inklusive eines Überfüh-
rungsbauwerkes. 
4) Ein neuer Anschluss an eine vier spurige Bundesstraße bedarf der Zu-
stimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur (BMVI). Hierfür ist ein Antrag auf Zustimmung beim BMVI zu stel-
len. Der entsprechende Antrag zur Errichtung eines neuen Anschlus-
ses wird von Hessen Mobil an das BM VI zu richten und zu begründen 
sein. Zur Begründung ist der Fragenkatalog des BMVI zunächst von 
der Stadt Darmstadt zu beantworten und an Hessen Mobil zurückzu-
schicken (als Anlage dem Anschreiben beigefügt). 
5) Für die Anbindung der Stadtstraße an die B 3 ist Baurecht erforderlich. 
Die für die Anbindung benötigten Flächen sind deshalb in den Gel-
tungsbereich des B-Planes einzubeziehen. 
6) Alle Sichtflächen im Bereich der Anbindung sind freizuhalten. Die 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise und Anregungen zu den Punkten 1 bis 6 wurden zur Kenntnis 
genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die Planung der südlichen Querverbindung und der Anbindung an die 
Karlsruher Straße (B 3) wird in einem gesonderten Planfeststellungsverfah-
ren erfolgen und ist nicht Bestandteil der 7. Flächennutzungsplanänderung, 
Teilbereich 7.2. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Sichtflächen sind im B-Plan zeichnerisch festzusetzen und durch ent-
sprechende Textfestsetzung ist sicherzustellen, dass diese dauerhaft 
von sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten sind (§ 4 FStrG). 
Es wird angeregt, die vorher genannten Punkte baldmöglichst zu erör-
tern. 
7) Die Bauverbotszone entlang der B 3 ist von Hochbauten jeder Art frei-
zuhalten. Hierzu gehören auch Stellflächen und Werbeanlagen (§ 9 
FStrG). Es wird um entsprechende zeichnerische und textliche Fest-
setzungen im B-Plan gebeten. 
8) Weitere Zufahrten und Zugänge entlang der freien Strecke der B 3 sind 
nicht zulässig. (§ 8 FStrG). Es wird um entsprechende zeichnerische 
und textliche Festsetzungen im B-Plan gebeten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
(B) Fachliche Hinweise:  
• Gegen den Träger der Straßenbaulast der B 3, die Bundesrepublik 
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), können aus Anlass der sich 
aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept ergebenden Bebauung 
keine Ansprüche auf Schutzmaßnahmen aufgrund des BlmSchG 
durch die von der o.g. Straßenbaumaßnahme ausgehenden Emissio-
nen geltend gemacht werden. Erforderlich werdende Schutzmaßnah-
men sind von der Stadt Darmstadt zu prüfen, zu planen und zu finan-
zieren. 
• Dem Bebauungsplan S 25 und der 7. Änderung des Flächennut-
zungsplanes (Teilbereich 7.2) kann aufgrund der oben genannten 
Punkte in dieser Form nicht zugestimmt werden. Eine abschließende 
Stellungnahme wird vorgelegt, wenn die oben genannten Bedenken 
ausgeräumt sind. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise und Anregungen zu den Punkten 7 bis 8 wurden zur Kenntnis 
genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 im Parallelverfah-
ren durchgeführt. Die Hinweise und Anregungen betreffen nicht die 7. Flä-
chennutzungsplanänderung, Teilbereich 7.2. Die Abwägung der Stellung-
nahmen zur Einhaltung der Bauverbotsz one sowie weiterer Zufahrten und 
Zugänge entlang der B 3 erfolgte im Bebauungsplanverfahren S 25 - Lin-
coln-Siedlung -. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Festsetzungen von Schall-
schutzmaßnahmen können nur auf der Bebauungsplanebene und im Bau-
genehmigungsverfahren getroffen werden. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.07.2015: 
 
Fachliche Hinweise: 
1) Entgegen des ursprünglichen Erschlie ßungskonzeptes, das Grundlage  
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB war, ist eine 
Querverbindung zwischen Karlsruher Straße und Heidelberger Straße 
südlich der Lincoln-Siedlung, zur Entlastung des Gesamtverkehrs der 
vorhandenen Straßen und Knotenpunkte, zunächst nicht vorgesehen 
(s. Kap. 7.1.6 "Erschließung" der Begründung). Die Baurechtschaffung 
der Querverbindung erfolgt in einem gesonderten Planfeststellungs-
verfahren und ist nicht länger Teil des Bebauungsplanes S 25. 
2) Die Bauverbotszone entlang der B 3 ist grundsätzlich von Hochbauten 
jeder Art freizuhalten. Hierzu gehören auch Stellflächen und Werbean-
lagen (§ 9 FStrG). Es wird um entsprechende zeichnerische Darstel-
lung im B-Plan gebeten. Der Stadt Da rmstadt wurde lediglich eine 
Ausnahme der Bauverbotszone, gemäß 
§ 9 Abs. 8 FStrG, im nördli-
chen Geltungsbereich zugestanden. Aufgrund der beengten Raumsi-
tuation und anderer Zwangspunkte (B ereich des Garagengebäudes) 
und nach Abwägung weiterer vorg ebrachten Argumente der Stadt 
Darmstadt kam Hessen Mobil zu der Entscheidung eine Ausnahme für 
die Unterschreitung der Bauverbotszone, gemäß § 9 Abs. 6 FStrG, 
zulassen zu können. In diesem konkreten Fall wird, entsprechend des 
Antrags der Stadt Darmstadt, einer Unterschreitung von 2,4 m bzw. 
1,4 m zugestimmt, was eine Gesamtfläche von 14 m²  (10m² und 4 m²) 
entspricht, die in die Bauverbotszone hineinragt. Ein erläuternder Plan 
ist im Anhang beigefügt. Auf den restlichen nicht überbaubaren Flä-
chen zur Bundesstraße hin, als Teil der Bauverbotszone von 20 m, 
sind neben Hochbauten keine Stell- und Fahrflächen zugelassen. Die 
Bauverbotszone ist in die Planunterlagen einzuzeichnen.  
3) Weitere Zufahrten und Zugänge entlang der freien Strecke der B 
3  
sind nicht zulässig (§ 8 FStrG). um entsprechende zeichnerische und 
textliche Festsetzungen im B-Plan wird gebeten. 
4) Über die Barriere Karlsruher Straße besteht derzeit eine Fuß- und  
Radwegebrücke Im südlichen Rand der Lincoln-Siedlung. Eine ange-
dachte neue Querung in Höhe der Spor tplätze, die gleichzeitig das 
Plangebiet zu Fuß und mit dem Fahrrad auf kurzem Weg mit dem 
Südbahnhof und dem östlich der Gleistrassen liegenden Nachbar-
stadtteil Heimstättensiedlung verbinden soll ist höhenfrei herzustellen. 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund der Detailtiefe der Stellungnahme erfolgt die Abwägung im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens S 25 „Lincoln-Siedlung“. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

15.1
 
 
Nr.
1.4 
 
0.2015 
. Vorgebracht e
Die Kosten
5) Gegen d e
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keine An s
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Seitte 12

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
• Die BNetzA teilt u.a. gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetzes 
(TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben von zivilen 
Richtfunkanlagen zu. Die BNetzA kann daher z.B. in Planungs- und 
Genehmigungsverfahren im Rahmen des Baurechts bzw. zum 
Schutz vor Immissionen einen Beitrag zur Störungsvorsorge leisten, 
indem sie Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage 
kommenden Richtfunkbetreiber ident ifiziert und diese den anfragen-
den Stellen mitteilt. Somit werden die regionalen Planungsträger in 
die Lage versetzt, die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig 
über die vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu 
informieren. 
• Zu den von Ihnen aufgezeigten Planungen wird mitgeteilt, dass Be-
einflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke unter ei-
ner Bauhöhe von ca. 20 m allgemein nicht sehr wahrscheinlich sind. 
Den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann nicht entnommen 
werden, ob diese Höhe bei der neu geplanten Raumnutzung über-
schritten werden soll. Auf entsprechende Untersuchungen zum vor-
sorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen durch neue Bau-
werke kann daher im vorliegenden Fall verzichtet werden. Bitte be-
achten Sie diesen Sachverhalt bei zukünftigen Planungen. Das Ein-
holen von Stellungnahmen der BNetzA zu Planverfahren mit geringer 
Bauhöhe ist nicht erforderlich. Bei dennoch eingehenden Anfragen 
zu Bauplanungen mit niedrigem Höhenniveau wird in der Regel 
durch die BNetzA nicht Stellung genommen. 
• Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der BNetzA werden 
durch die Planungen nicht beeinträchtigt.  
Falls sich Ihre Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu 
berücksichtigenden Leitungssysteme bezieht, wird darauf hinweisen, 
dass die BNetzA selbst über keine eigenen Leitungsnetze verfügt. Sie 
kann auch nicht über alle regional vorhandenen Kabeltrassen Auskunft 
erteilen, da das Führen entsprechender Datenbestände nicht zu ihren 
behördlichen Aufgaben gehört. Angaben über Kabelsysteme im Planbe-
reich (z.B. Kabellinien für die Kommu nikation, Energieleitungen u. ä.) 
können daher nur direkt bei den jeweiligen Betreibern oder den Planungs- 
bzw. Baubehörden vor Ort eingeholt werden. 
Die weitere Beteiligung an dem Planverfahren ist nicht erforderlich. 
 
 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Die 7. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt, Teilbereich 7.2 
wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S 25 „Lincoln-Siedlung“ 
im Parallelverfahren durchgeführt. Die Hinweise betreffen nicht die 7. Flä-
chennutzungsplanänderung, Teilbereich 7.2. Die Abwägung der Stellung-
nahmen erfolgte im Bebauungsplanverfahren S 25 „Lincoln-Siedlung“. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.5 Hessen-Forst, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.02.2015: 
 
Es wird mitgeteilt, dass alle dargestellten und beschriebenen Änderungen 
innerhalb der ehemaligen amerikanischen Housing Area „Lincoln-
Siedlung“ liegen. Belange des Forstrechts sind durch die Planung nicht 
berührt. 
 
  
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
1.6 Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt 
  
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.07.2015: 
 
Verkehrspolizeilich bestehen dahing ehend Bedenken, dass die Festle-
gung der Pkw- Stellplätze auf 0,4 je WE begrenzt wurde und nur in Aus-
nahmen 0,8 je WE erlaubt sind. Aufgrund der bereits bestehenden, be-
grenzten, Parkmöglichkeiten in den Wohnquartieren wird davon ausge-
gangen, dass sich die Parksituation nachteilig verschlechtert und sich das 
Problem in angrenzende Quartiere verlagert. 
 
Aus diesem Grunde wird aus verkehrspolizeilicher Sicht die Einhaltung der 
Stellplatzsatzung in der aktuell gültigen Fassung gefordert. 
 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund der Detailtiefe der Stellungnahme erfolgt die Abwägung im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens S25 „Lincoln-Siedlung“. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine 
 
1.7 HSE, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt
  
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 29.07.2015: 
 
Die folgende Stellungnahme wird auch im Namen der Konzerngesellschaf-
ten e-netz Südhessen GmbH & CO. KG und HSE Medianet GmbH abge-
geben. 
 
Grundsätzlich wird angemerkt: 
• Die Inhalte des ersten Schreibens vom 28. Januar 2015 mit der vor-
läufigen Stellungnahme der oben genannten Gesellschaften zum 
Entwurf des Bebauungsplans S 25 gelten weiterhin. 
 
 
Planerische Behandlung der Stellungnahme: 
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. 
Planerische Bewertung der Stellungnahme: 
Aufgrund der Detailtiefe der Stellungnahme erfolgt die Abwägung im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens S25 - Lincoln-Siedlung -. 
Auswirkungen auf die Flächennutzungsplanänderung: 
Keine

15.1
 
 
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7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Denn eine Umlegung ist nur zulässig, wenn sie einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung dient und im öffentlichen Interesse liegt. 
Die Überlegungen der Stadt Darm stadt müssen die Beantwortung 
dieser Frage zuverlässig erlauben. Zugleich muss die Umlegung den 
Interessen der betroffenen Eigentümer, wie der HSE als Erschlie-
ßungsträger und Eigentümer der Fernwärmeleitung, dienen. Im Ver-
hältnis zwischen dem öffentlichen Interesse und dem privaten Inte-
resse, wie der HSE als Erschließung sträger, gilt im Grundsatz, dass 
sich diese Interessen nicht gegenläufig gegenüberstehen, sondern 
weitgehend gleichgerichtet sind. (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 
1990 - III ZR 240/89 -, NJW 1991, 2011). 
 
Diesen Maßgaben wird die Umlegung nicht gerecht. Nach den vor-
liegenden Informationen dient sie nicht einer geordneten städtebauli-
chen Entwicklung. Die Anordnung der im Baufeld B 3.2 nun vorge-
sehen Gemeinschaftsgarage / Sammelgarage wäre sicherlich auch 
im südlichen Teil des Baufelds B 4.1 realisierbar und hätte damit kei-
nen Einfluss auf die vorgenannten Leitungen. Auch lägen sie weiter-
hin direkt an der südlichen Zufahrt zum Areal. Es wird gefordert, die 
durch eine Umverlegung anfallenden Kosten bei der Abwägung zu 
berücksichtigen. 
 
• Ebenso wird der Verbleib der Trin kwasserleitung, die das Plangebiet 
von Ost nach Nord-West durchquert, in weiten Teilen für zumutbar 
gehalten. Bei entsprechender Anpassung der Verkehrsflächen zwi-
schen den Baufeldern B 1.2 und N 2.1 wäre sie in Gänze zumutbar. 
Insbesondere im Bereich des Quartierparks sowie des Quartierplat-
zes ist nicht erkennbar, gemäß welchem Kriterium die Leitung hier 
unzumutbar sein sollte. Die geforderte Verlegung ist nicht nachvoll-
ziehbar. Es wird gefordert, die Leitung im Zuge der Abwägung zu be-
rücksichtigen. 
 
• In der Mitteilung der Ergebnisse der vorläufigen Prüfung der einge-
gangenen Stellungnahme vom 01.07.2015 wird unter Nr. 1.6 ange-
merkt, nach der die notwendigen Umverlegungsmaßnahmen zu Las-
ten des Veranlassers gehen würden und dass im Rahmen der Er-
schließungsplanungen bereits Abstimmungen zwischen der BVD 
New Living und der HSE AG erfolgt seien.

7. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 7.2 (Lincoln-Siedlung) 
15.10.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
 
Diesbezüglich wird richtiggestellt, dass bisher lediglich mögliche 
Trassen abgestimmt wurden. Die Kostentragung ist weiterhin nicht 
geregelt. Die HSE behalte sich vor, für von der Stadt Darmstadt ver-
anlasste Leitungsumverlegung die entsprechenden Kosten gegen-
über dem Veranlasser gelten zu machen. Dies wurde gegenüber der 
Projektkoordination der Stadt Darmstadt, Herrn Haumann, wiederholt 
kommuniziert.

Beratungsverlauf (6)

TOP 28
TOP 564
TOP 77
TOP 8
TOP 19
TOP 34

Orte (7)

  • Noackstraße
  • Karlsruher Straße
  • Heidelberger Straße
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 172
  • Ohlystraße 75
  • Groß-Gerauer Weg 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0456
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00