2018/0334
Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau Untergeschoss - Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 -
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Punkt 8: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau Untergeschoss - Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 - (V-Nr. 2018/0334) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 25: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau Untergeschoss - Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 - (V-Nr. 2018/0334) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2018/0334
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0334
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau
Untergeschoss
- Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.201 6 -
Vorlage vom: 08.11.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat hebt den Magistratsbeschluss Nr. 393 vom 24.08.2016 auf.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.11.2018
Nach dem Erwerb der Liegenschaft Schiebelhuthweg 31 im Jahr 2015 (Vorlagen -
Nr.: 2015/0331), wurden die drei Gebäudeteile für die Aufnahme von Flüchtlingen
hergerichtet. Dabei wurden hauptsächlich Maßnahmen zur Ertüchtigung des
Brandschutzes durchgeführt u nd die Räumlichkeiten wurden durch kleinere
Umbauten, Anpassung der Gebäudetechnik und entsprechende Ausstattung nutzbar
gemacht.
Im Zuge der Nutzung des Gebäudes durch etwa 150 Personen im Haupttrakt
(hauptsächlich Frauen und Kinder) und etwa 40 Personen im Nebentrakt
(unbegleitete Minderjährige), stellte sich heraus, dass die Substanz der Gebäude für
die neue Nutzung unzureichend ist. Vor allem die technische Gebäudeausrüstung
hält der im Vergleich zur vorherigen Nutzung als Altersheim intensiveren Nutzu ng
nicht stand. Die Folge sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen im laufenden
Betrieb.
Diese Instandsetzungsmaßnahmen übersteigen schon jetzt den üblichen Rahmen.
Die Beseitigung von Wasserschäden und Schimmelbildung, die laufende Reparatur
der technischen Gebäudeausrüstung vor allem in Bädern und Küchen sowie die
Behebung weiterer massiver Gebäudesubstanzschäden werden nach fachlicher
Einschätzung auch zukünftig hohe Kosten verursachen. Deshalb ist eine Aufstockung
nicht wirtschaftlich und der Magistr atsbeschluss vom 24.08.2016 deshalb
aufzuheben.
Die Verlegung der noch im Gebäude lebenden Personen in andere, vorhandene
Unterkünfte kann bis zum 31.12.2018 erfolgen.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement stimmte am
31.10.2018 zu, dass die Erweiterung des Bestandsgebäudes durch Dachaufstockung
und Umbau im Untergeschoss im Gegensatz zum Magistratsbeschluss Nr. 393 vom
24.08.2016 nicht umgesetzt wird.
Darmstadt, 08.11.2018
65-01-00
Der Dezernent I Der Dezernent IV Die Dezernentin V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Schiebelhuthweg 31
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0334
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.11.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00