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2018/0334

Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau Untergeschoss - Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 -

Magistratsvorlage 08.11.2018

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2018/0334

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Punkt 8: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau 
Untergeschoss 
- Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 - 
 (V-Nr. 2018/0334) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

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Punkt 25: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg 31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau 
Untergeschoss 
- Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.2016 - 
 (V-Nr. 2018/0334) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2018/0334

3159 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.12.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0334 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Flüchtlingsunterkunft Schiebelhuthweg  31, Erweiterung Dachgeschoss und Umbau 
Untergeschoss  
- Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 393 vom 24.08.201 6 - 
 
Vorlage vom: 08.11.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat hebt den Magistratsbeschluss Nr. 393 vom 24.08.2016 auf.  
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.11.2018 
 
Nach  dem Erwerb der Liegenschaft Schiebelhuthweg 31 im Jahr 2015 (Vorlagen -
Nr.: 2015/0331), wurden die drei Gebäudeteile für die Aufnahme von Flüchtlingen 
hergerichtet. Dabei wurden hauptsächlich Maßnahmen zur Ertüchtigung des 
Brandschutzes durchgeführt u nd die Räumlichkeiten wurden durch kleinere 
Umbauten, Anpassung der Gebäudetechnik und entsprechende Ausstattung nutzbar 
gemacht. 
 
Im Zuge der Nutzung des Gebäudes durch etwa 150 Personen im Haupttrakt 
(hauptsächlich Frauen und Kinder) und etwa 40 Personen  im Nebentrakt 
(unbegleitete Minderjährige), stellte sich heraus, dass die Substanz der Gebäude für 
die neue Nutzung unzureichend ist. Vor allem die technische Gebäudeausrüstung 
hält der im Vergleich zur vorherigen Nutzung als Altersheim intensiveren Nutzu ng 
nicht stand. Die Folge sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen im laufenden 
Betrieb. 
 
Diese Instandsetzungsmaßnahmen übersteigen schon jetzt den üblichen Rahmen. 
Die Beseitigung von Wasserschäden und Schimmelbildung, die laufende Reparatur 
der technischen Gebäudeausrüstung vor allem in Bädern und Küchen sowie die 
Behebung weiterer massiver Gebäudesubstanzschäden werden nach fachlicher 
Einschätzung auch zukünftig hohe Kosten verursachen. Deshalb ist eine Aufstockung 
nicht wirtschaftlich und der Magistr atsbeschluss vom 24.08.2016 deshalb 
aufzuheben. 
Die Verlegung der noch im Gebäude lebenden Personen in andere, vorhandene 
Unterkünfte kann bis zum 31.12.2018 erfolgen.  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement stimmte am 
31.10.2018 zu, dass die Erweiterung des Bestandsgebäudes durch Dachaufstockung 
und Umbau im Untergeschoss im Gegensatz zum Magistratsbeschluss Nr. 393 vom 
24.08.2016 nicht umgesetzt wird.  
 
Darmstadt, 08.11.2018  
65-01-00 
 
 
 
 
Der Dezernent I  Der Dezernent IV  Die Dezernentin V 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 11
TOP 8
TOP 25

Orte (1)

  • Schiebelhuthweg 31

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0334
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.11.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00