Autofreier Raum in der Steinmetzstraße 23-29 in Köln Kalk schaffen
Mitteilung BV 2978/2020 vom 30.10.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 2978/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 Autofreier Raum in der Steinmetzstraße 23-29 in Köln Kalk schaffen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2020, TOP 7.6 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Steinmetzstraße auf Höhe der Hausnummer 23-29 in Köln-Kalk zwischen der Johann- Classen Straße und der Steinmetzstraße für den Autoverkehr gesperrt und nur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zugänglich gemacht werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich bei der antragstellenden Partei über den zu prüfenden Bereich genauer er- kundigt und den Antrag geprüft. Es handelt sich um den Bereich der Johann-Classen-Straße 23-29, welcher zwischen Steinmetzstraße und Johann-Classen-Straße liegt. Dieser Bereich kann aufgrund einer für das Bauvorhaben Steinmetzstraße 30 dauerhaft erforderlichen Zufahrt in diesem Bereich nicht für den Autoverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt wird zur Erschließung der für das Bauvorha- ben erforderlichen nachzuweisenden Stellplätze benötigt. Ebenfalls würden durch Sperrung der Johann-Classen-Straße 23-29 Parkplätze entfallen, welche aufgrund des hohen Parkdrucks als erforderlich angesehen werden.
Beratungsverlauf
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03.12.2020
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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