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VHS Köln als Beratungsstelle für Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugelassen

Mitteilung Ausschuss 1363/2017 vom 05.05.2017

Stand: Am 26.06.2017 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 05.05.2017 1363/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.06.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 VHS Köln als Beratungsstelle für Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugelassen Die Volkshochschule Köln wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) im Rahmen des Förderprogramms Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) als Fachberatungsstelle Berufliche Anerkennung zugelassen. Mit dem Förderprogramm BBE verfolgt das MAIS unter anderem das Ziel, die berufliche Entwicklung von Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Dabei spielt die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen eine wichtige Rolle. Eine Feststellung der Gleichwertigkeit verbessert die Chancen von Migrantinnen und Migranten, berufliche Leistungen ent- sprechend ihrer Qualifikationen zu erbringen und erhöht damit das Fachkräftepotenzial. Anerken- nungsberatung ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Beratung zur beruflichen Entwicklung. Mit der Zulassung als Beratungsstelle für Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wird die Beratungskette der VHS um ein weiteres Glied erweitert. Das ist eine gute Ergänzung zur Beratung in der Beruflichen Bildung und richtet sich insbesondere an Migranten und da vor allem auch an geflüchtete Menschen, damit diese schneller in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden können. gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 19.06.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.06.2017 zuletzt

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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