2023/0238
Sollkosten E-Busse
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anlage 5
103 Zeichen
Punkt 19: Sollkosten E-Busse (V-Nr. 2023/0238) Die Vorlage wird durch den Magistrat zurückgezogen.
anlage 2
7209 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsam t- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0238
Magistratsbeschluss -Nr.
354
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123 020
Betreff: Sollkosten E-Busse
Vorlage vom: 07.07.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag (Öffentlicher
Dienstleistungs -Auftrag – ÖDA) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG
mobiBus mit Wirkung zum 1.1.2023 wird zugestimmt.
2. Die Kosten der Maßnahme für das Hau shaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in d er an die DADINA seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.
3. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Eur o bereits in der
Berechnung der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro
sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch zu etatisieren.
4. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 202 5 sind mit 477.000 Euro bereits in der
Berechnung der Ver bandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die
- 3 -
Mehrkosten in Höhe von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025
noch zu etatisieren.
5. Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in
der Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.
Anlagen: Anlage Ergänzungsvereinbarung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2023
Randbedingungen und Veranlassung
Seit einiger Zeit setzt die HEAG mobiBus auf den im ÖDA beauftragten Linien sowohl in der
Stadt Darmstadt als auch im Landkreis Darmstadt -Dieburg teilweise Elektrobusse ein.
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten gegenüber den vereinbarten Sollkosten, u. a. durch die
Ladeinfrastruktur und zusätzliche Depotfahrte n zum Aufladen der Busse. Bisher wurden diese
zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Vorlaufbetriebs von der HEAG mobilo getragen.
Rückwirkend zum 1.1.2023 soll der Einsatz von Elektrobussen durch die Ergänzung
entsprechender Sollkosten im Verkehrsvertrag in voller Höhe durch die Aufgabenträger
beauftragt und finanziert werden. Auch zum Ende der Vertragslaufzeit werden – insbesondere
auf den von Subunternehmern gefahrenen Linien – noch Dieselbusse eingesetzt.
Die Einbeziehung von Sollkosten für Elektrobusse i n den Verkehrsvertrag zusätzlich zu den
bereits enthaltenen Sollkosten für Dieselbusse erfolgt über die beigefügte
„Ergänzungsvereinbarung“, die von der Kanzlei BBG entworfen und mit den Beteiligten
abgestimmt wurde. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Elektrobussen vorliegen,
um die Sollkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Mitte Dezember 2026) endgültig
festzulegen, sind in der Ergänzungsvereinbarung (begründete) Annahmen enthalten, die nach
Ende der Vertragslaufzeit Mitte Dezember 2026 einer Revision unterzogen werden. Für die
Restlaufzeit des Verkehrsvertrags wird zunächst mit diesen Annahmen abgerechnet, da eine
zwischenzeitliche Änderung der Sollkosten jedes Mal eine Vertragsänderung erfordern würde.
Um jedoch in der Zwischenzeit einschätze n zu können, ob sich die angenommenen Sollkosten
in der Praxis bestätigen, werden jährliche Zwischenstände ermittelt und abgestimmt, die in
den Jahresabschlüssen in Form von Forderungen oder Rückstellungen bilanziert werden
können.
Kosten
Bei den Fahrzeu gkosten wird die bestehende Förderung der Anschaffung von Elektrobussen
berücksichtigt. Die Stromkosten werden aus den kilometer -abhängigen Kosten herausgelöst
und nach Ist -Kosten incl. der Strompreisbremse abgerechnet. Der Wertverlust der Batterie
wird linear berücksichtigt. Es entsteht ein zusätzlicher Fahrzeug - und Personalbedarf für das
Auswechseln bzw. Laden von Fahrzeugen. Die zusätzliche Laufleistung wird über den
Wirkungsgrad der Kilometer abgebildet. Erstmalig wird es bei den Sollkosten auch eine
Position für die notwendige Infrastruktur von Elektrobussen (v. a. Ladeeinrichtungen) geben.
Unter Berücksichtigung des bestehenden Mengengerüsts können die Mehrkosten für das
laufende und die folgenden Jahre mit folgenden Beträgen abgeschätzt werden. Die
Gesamtkosten werden gemäß ÖDA anteilig zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg aufgeteilt:
Jahr Gesamtkosten (ca.) gerundet Anteil Wissenschaftsstadt
Darmstadt (ca.) gerundet
2023 310.000 Euro 216.000 Euro
2024 680.000 Euro 493.000 Euro
2025 720.000 Euro 506.000 Euro
2026 700.000 Euro 428.000 Euro
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Richtwerte, da die Dynamisierung und die
Entwicklung der Energiepreise noch nicht berücksichtigt werden können.
Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in der an die DADINA seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Euro bereits in der Berechnung
der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro sind im Rahmen
der Haushaltsaufstellung 2024 noch zu etatisieren.
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2025 sind mit 477.000 Euro bereits in der Berechnung
der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die Mehrkosten in Höhe
von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 noch zu etatisieren .
Die Kosten der Maßnahme für das Haushalt sjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in der
Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.
Die zusätzlichen Mittel sind unter der Kostenstelle 910 -020-1000, Kostenträger 5470 -11,
Sachkonto: 7123 020 zu etatisieren.
Die Vereinbarung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
2023/0238
7138 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0238
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123 020
Betreff: Sollkosten E-Busse
Vorlage vom: 07.07.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag (Öffentlicher
Dienstleistungs -Auftrag – ÖDA) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG
mobiBus mit Wirkung zum 1.1.2023 wird zugestimmt.
2. Die Kosten der Maßnahme für das Hau shaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in d er an die DADINA seitens der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.
3. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Eur o bereits in der
Berechnung der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro
sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch zu etatisieren.
4. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 202 5 sind mit 477.000 Euro bereits in der
Berechnung der Ver bandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die
Mehrkosten in Höhe von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025
noch zu etatisieren.
- 2 -
5. Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in
der Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.
Anlagen: Anlage Ergänzungsvereinbarung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2023
Randbedingungen und Veranlassung
Seit einiger Zeit setzt die HEAG mobiBus auf den im ÖDA beauftragten Linien sowohl in der
Stadt Darmstadt als auch im Landkreis Darmstadt -Dieburg teilweise Elektrobusse ein.
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten gegenüber den vereinbarten Sollkosten, u. a. durch die
Ladeinfrastruktur und zusätzliche Depotfahrten zum Aufladen der Busse. Bisher wurden diese
zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Vorlaufbetriebs von der HEAG mobilo getragen.
Rückwirkend zum 1.1.2023 soll der Einsatz von Elektrobussen durch die Erg änzung
entsprechender Sollkosten im Verkehrsvertrag in voller Höhe durch die Aufgabenträger
beauftragt und finanziert werden. Auch zum Ende der Vertragslaufzeit werden – insbesondere
auf den von Subunternehmern gefahrenen Linien – noch Dieselbusse eingeset zt.
Die Einbeziehung von Sollkosten für Elektrobusse in den Verkehrsvertrag zusätzlich zu den
bereits enthaltenen Sollkosten für Dieselbusse erfolgt über die beigefügte
„Ergänzungsvereinbarung“, die von der Kanzlei BBG entworfen und mit den Beteiligten
abgestimmt wurde. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Elektrobussen vorliegen,
um die Sollkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Mitte Dezember 2026) endgültig
festzulegen, sind in der Ergänzungsvereinbarung (begründete) Annahmen enthalten, die na ch
Ende der Vertragslaufzeit Mitte Dezember 2026 einer Revision unterzogen werden. Für die
Restlaufzeit des Verkehrsvertrags wird zunächst mit diesen Annahmen abgerechnet, da eine
zwischenzeitliche Änderung der Sollkosten jedes Mal eine Vertragsänderung er fordern würde.
Um jedoch in der Zwischenzeit einschätzen zu können, ob sich die angenommenen Sollkosten
in der Praxis bestätigen, werden jährliche Zwischenstände ermittelt und abgestimmt, die in
den Jahresabschlüssen in Form von Forderungen oder Rückstellu ngen bilanziert werden
können.
Kosten
Bei den Fahrzeugkosten wird die bestehende Förderung der Anschaffung von Elektrobussen
berücksichtigt. Die Stromkosten werden aus den kilometer -abhängigen Kosten herausgelöst
und nach Ist -Kosten incl. der Strompreisb remse abgerechnet. Der Wertverlust der Batterie
wird linear berücksichtigt. Es entsteht ein zusätzlicher Fahrzeug - und Personalbedarf für das
Auswechseln bzw. Laden von Fahrzeugen. Die zusätzliche Laufleistung wird über den
Wirkungsgrad der Kilometer abgeb ildet. Erstmalig wird es bei den Sollkosten auch eine
Position für die notwendige Infrastruktur von Elektrobussen (v. a. Ladeeinrichtungen) geben.
Unter Berücksichtigung des bestehenden Mengengerüsts können die Mehrkosten für das
laufende und die folgenden Jahre mit folgenden Beträgen abgeschätzt werden . Die
Gesamtkosten werden gemäß ÖDA anteilig zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg aufgeteilt:
Jahr Gesamtkosten (ca.) gerundet Anteil Wissenschaftsstadt
Darmstadt (ca.) gerundet
2023 310.000 Euro 216.000 Euro
2024 680.000 Euro 493.000 Euro
2025 720.000 Euro 506.000 Euro
2026 700.000 Euro 428.000 Euro
- 4 -
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Richtwerte, da die Dynamisierung und die
Entwicklung der Energiepreise noch nicht berücksichtigt werden können.
Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in der an die DADINA seitens der
Wissenschaftsstadt Darms tadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Euro bereits in der Berechnung
der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro sind im Rahmen
der Haushaltsaufstellung 2024 noch zu etatisieren.
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2025 sind mit 477.000 Euro bereits in der Berechnung
der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die Mehrkosten in Höhe
von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 noch zu etatisieren .
Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in der
Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.
Die zusätzlichen Mittel sind unter der Kostenstelle 910 -020-1000, Kostenträger 5470 -11,
Sachkonto: 7123 020 zu etatisieren.
Die Vereinbarung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 3
282 Zeichen
Punkt 4: Sollkosten E-Busse (V-Nr. 2023/0238) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., FDP und AfD
anlage 4
175 Zeichen
Punkt 7: Sollkosten E-Busse (V-Nr. 2023/0238) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0238
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00