Mandari Insight

2023/0238

Sollkosten E-Busse

Magistratsvorlage 07.07.2023

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Punkt 19: Sollkosten E-Busse 
 (V-Nr. 2023/0238) 
 
Die Vorlage wird durch den Magistrat zurückgezogen.

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsam t- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0238 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
354 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7123 020 
 
Betreff: Sollkosten E-Busse 
 
Vorlage vom: 07.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag (Öffentlicher 
Dienstleistungs -Auftrag – ÖDA) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG 
mobiBus mit Wirkung zum 1.1.2023 wird zugestimmt.  
2. Die Kosten der Maßnahme für das Hau shaltsjahr 2023  in Höhe von 216.000  Euro (Anteil 
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in d er an die DADINA seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert. 
3. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Eur o bereits in der 
Berechnung der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro 
sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch zu etatisieren.  
4. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 202 5 sind mit 477.000 Euro bereits in der 
Berechnung der Ver bandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die

- 3 - 
Mehrkosten in Höhe von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung  2025 
noch zu etatisieren.  
5. Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in 
der Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.  
 
 
Anlagen: Anlage Ergänzungsvereinbarung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2023  
 
Randbedingungen und Veranlassung  
 
Seit einiger Zeit setzt die HEAG mobiBus auf den im ÖDA beauftragten Linien sowohl in der 
Stadt Darmstadt als auch im Landkreis Darmstadt -Dieburg teilweise Elektrobusse ein. 
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten gegenüber den vereinbarten Sollkosten, u. a. durch die 
Ladeinfrastruktur und zusätzliche Depotfahrte n zum Aufladen der Busse. Bisher wurden diese 
zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Vorlaufbetriebs von der HEAG mobilo getragen. 
Rückwirkend zum 1.1.2023 soll der Einsatz von Elektrobussen durch die Ergänzung 
entsprechender Sollkosten im Verkehrsvertrag in voller Höhe durch die Aufgabenträger 
beauftragt und finanziert werden. Auch zum Ende der Vertragslaufzeit werden – insbesondere 
auf den von Subunternehmern gefahrenen Linien – noch Dieselbusse eingesetzt.  
 
Die Einbeziehung von Sollkosten für Elektrobusse i n den Verkehrsvertrag zusätzlich zu den  
bereits enthaltenen Sollkosten für Dieselbusse erfolgt über die beigefügte 
„Ergänzungsvereinbarung“, die von der Kanzlei BBG entworfen und mit den Beteiligten 
abgestimmt wurde. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen  mit Elektrobussen vorliegen, 
um die Sollkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Mitte Dezember 2026) endgültig 
festzulegen, sind in der Ergänzungsvereinbarung (begründete) Annahmen enthalten, die nach 
Ende der Vertragslaufzeit Mitte Dezember 2026 einer Revision unterzogen werden. Für die 
Restlaufzeit des Verkehrsvertrags wird zunächst mit diesen Annahmen abgerechnet, da eine 
zwischenzeitliche Änderung der Sollkosten jedes Mal eine Vertragsänderung erfordern würde. 
Um jedoch in der Zwischenzeit einschätze n zu können, ob sich die angenommenen Sollkosten 
in der Praxis bestätigen, werden jährliche Zwischenstände ermittelt und abgestimmt, die in 
den Jahresabschlüssen in Form von Forderungen oder Rückstellungen bilanziert werden 
können. 
 
Kosten 
 
Bei den Fahrzeu gkosten wird die bestehende Förderung der Anschaffung von Elektrobussen 
berücksichtigt. Die Stromkosten werden aus den kilometer -abhängigen Kosten herausgelöst 
und nach Ist -Kosten incl. der Strompreisbremse abgerechnet. Der Wertverlust der Batterie 
wird linear berücksichtigt. Es entsteht ein zusätzlicher Fahrzeug - und Personalbedarf für das 
Auswechseln bzw. Laden von Fahrzeugen. Die zusätzliche Laufleistung wird über den 
Wirkungsgrad der Kilometer abgebildet. Erstmalig wird es bei den Sollkosten auch eine 
Position für die notwendige Infrastruktur von Elektrobussen (v. a. Ladeeinrichtungen) geben.  
 
Unter Berücksichtigung des bestehenden Mengengerüsts können die Mehrkosten für das 
laufende und die folgenden Jahre mit folgenden Beträgen abgeschätzt werden. Die 
Gesamtkosten werden gemäß ÖDA anteilig zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg aufgeteilt:  
 
Jahr Gesamtkosten (ca.)  gerundet Anteil Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (ca.)  gerundet 
2023 310.000 Euro 216.000 Euro 
2024 680.000 Euro 493.000 Euro 
2025 720.000 Euro 506.000 Euro 
2026 700.000 Euro 428.000 Euro

Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Richtwerte, da die Dynamisierung und die 
Entwicklung der Energiepreise noch nicht berücksichtigt werden können. 
 
Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil 
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in der an die DADINA seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.  
 
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Euro bereits in der Berechnung 
der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro sind im Rahmen 
der Haushaltsaufstellung  2024 noch zu etatisieren.  
 
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2025 sind  mit 477.000 Euro bereits in der Berechnung 
der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die Mehrkosten in Höhe 
von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung  2025 noch zu etatisieren . 
 
Die Kosten der Maßnahme für das Haushalt sjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in der 
Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.  
 
Die zusätzlichen Mittel sind unter der Kostenstelle 910 -020-1000, Kostenträger 5470 -11, 
Sachkonto: 7123 020  zu etatisieren.  
 
Die Vereinbarung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI      
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey    
Stadtkämmerer     Stadtrat

2023/0238

7138 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt- und 
Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0238 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7123 020 
 
Betreff: Sollkosten E-Busse 
 
Vorlage vom: 07.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der als Anlage beigefügten Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag (Öffentlicher 
Dienstleistungs -Auftrag – ÖDA) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG 
mobiBus mit Wirkung zum 1.1.2023 wird zugestimmt.  
2. Die Kosten der Maßnahme für das Hau shaltsjahr 2023  in Höhe von 216.000  Euro (Anteil 
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in d er an die DADINA seitens der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert. 
3. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Eur o bereits in der 
Berechnung der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro 
sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch zu etatisieren.  
4. Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 202 5 sind mit 477.000 Euro bereits in der 
Berechnung der Ver bandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die 
Mehrkosten in Höhe von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung  2025 
noch zu etatisieren.

- 2 - 
5. Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in 
der Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.  
 
 
Anlagen: Anlage Ergänzungsvereinbarung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2023 
 
Randbedingungen und Veranlassung  
 
Seit einiger Zeit setzt die HEAG mobiBus auf den im ÖDA beauftragten Linien sowohl in der 
Stadt Darmstadt als auch im Landkreis Darmstadt -Dieburg teilweise Elektrobusse ein. 
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten gegenüber den vereinbarten Sollkosten, u. a. durch die 
Ladeinfrastruktur und zusätzliche Depotfahrten zum Aufladen der Busse. Bisher wurden diese 
zusätzlichen Kosten im Rahmen eines Vorlaufbetriebs von der HEAG mobilo getragen. 
Rückwirkend zum 1.1.2023 soll der Einsatz von Elektrobussen durch die Erg änzung 
entsprechender Sollkosten im Verkehrsvertrag in voller Höhe durch die Aufgabenträger 
beauftragt und finanziert werden. Auch zum Ende der Vertragslaufzeit werden – insbesondere 
auf den von Subunternehmern gefahrenen Linien – noch Dieselbusse eingeset zt. 
 
Die Einbeziehung von Sollkosten für Elektrobusse in den Verkehrsvertrag zusätzlich zu den  
bereits enthaltenen Sollkosten für Dieselbusse erfolgt über die beigefügte 
„Ergänzungsvereinbarung“, die von der Kanzlei BBG entworfen und mit den Beteiligten 
abgestimmt wurde. Da noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Elektrobussen vorliegen, 
um die Sollkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Mitte Dezember 2026) endgültig 
festzulegen, sind in der Ergänzungsvereinbarung (begründete) Annahmen enthalten, die na ch 
Ende der Vertragslaufzeit Mitte Dezember 2026 einer Revision unterzogen werden. Für die 
Restlaufzeit des Verkehrsvertrags wird zunächst mit diesen Annahmen abgerechnet, da eine 
zwischenzeitliche Änderung der Sollkosten jedes Mal eine Vertragsänderung er fordern würde. 
Um jedoch in der Zwischenzeit einschätzen zu können, ob sich die angenommenen Sollkosten 
in der Praxis bestätigen, werden jährliche Zwischenstände ermittelt und abgestimmt, die in 
den Jahresabschlüssen in Form von Forderungen oder Rückstellu ngen bilanziert werden 
können. 
 
Kosten 
 
Bei den Fahrzeugkosten wird die bestehende Förderung der Anschaffung von Elektrobussen 
berücksichtigt. Die Stromkosten werden aus den kilometer -abhängigen Kosten herausgelöst 
und nach Ist -Kosten incl. der Strompreisb remse abgerechnet. Der Wertverlust der Batterie 
wird linear berücksichtigt. Es entsteht ein zusätzlicher Fahrzeug - und Personalbedarf für das 
Auswechseln bzw. Laden von Fahrzeugen. Die zusätzliche Laufleistung wird über den 
Wirkungsgrad der Kilometer abgeb ildet. Erstmalig wird es bei den Sollkosten auch eine 
Position für die notwendige Infrastruktur von Elektrobussen (v. a. Ladeeinrichtungen) geben.  
 
Unter Berücksichtigung des bestehenden Mengengerüsts können die Mehrkosten für das 
laufende und die folgenden Jahre mit folgenden Beträgen abgeschätzt werden . Die 
Gesamtkosten werden gemäß ÖDA anteilig zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg aufgeteilt:  
 
Jahr Gesamtkosten (ca.)  gerundet Anteil Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (ca.) gerundet 
2023 310.000 Euro 216.000 Euro 
2024 680.000 Euro 493.000 Euro 
2025 720.000 Euro 506.000 Euro 
2026 700.000 Euro 428.000 Euro

- 4 - 
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Richtwerte, da die Dynamisierung und die 
Entwicklung der Energiepreise noch nicht berücksichtigt werden können.  
 
Die Kosten der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 216.000 Euro (Anteil 
Wissenschaftsstadt Darmstadt) sind bereits in der an die DADINA seitens der 
Wissenschaftsstadt Darms tadt zu zahlenden Verbandsumlage etatisiert.  
 
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2024 sind mit 318.000 Euro bereits in der Berechnung 
der Verbandsumlage enthalten. Die Mehrkosten in Höhe von 175.000 Euro sind im Rahmen 
der Haushaltsaufstellung  2024 noch zu etatisieren.  
 
Die Kosten der Maßnahme für das Jahr 2025 sind mit 477.000 Euro bereits in der Berechnung 
der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten. Die Mehrkosten in Höhe 
von 29.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung  2025 noch zu etatisieren . 
 
Die Kosten der Maßnahme  für das Haushaltsjahr 2026 sind bereits in vollem Umfang in der 
Berechnung der Verbandsumlage gemäß mittelfristiger Finanzplanung enthalten.  
 
Die zusätzlichen Mittel sind unter der Kostenstelle 910 -020-1000, Kostenträger 5470 -11, 
Sachkonto: 7123 020  zu etatisieren. 
 
Die Vereinbarung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI      
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey    
Stadtkämmerer     Stadtrat

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Punkt 4: Sollkosten E-Busse 
 (V-Nr. 2023/0238) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., FDP und AfD

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Punkt 7: Sollkosten E-Busse 
 (V-Nr. 2023/0238) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0238
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.07.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00