2025/0304
Bericht zur Untersuchung Calisthenics-Anlagen in Darmstadt
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2025/0304
6364 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.01.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0304
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bericht zur Untersuchung Calisthenics-Anlagen in Darmstadt
Vorlage vom: 04.11.2025
Beschlussvorschlag :
Der Sachstandsbericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024
(Vorlage-Nr. SV-2024/0019), in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten die Errichtung
weiterer Calisthenics -Anlagen unter Einbeziehung von Erreichbarkeit, Nutzungsfrequenz der
Umgebung, Lärmschutz und Grünflächenangelegenheiten möglich ist, wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2025
Sachstandsbericht „Calisthenics-Anlagen in Darmstadt“
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2024 (Vorlage -Nr.
SV-2024/0019), in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten die Errichtung weiterer
Calisthenics-Anlagen unter Einbeziehung von Erreichbarkeit, Nutzungsfrequenz der Umgebung,
Lärmschutz und Grünflächenangelegenheiten möglich ist, wurde verwaltungsintern eine
Untersuchung durchgeführt. Im Folgenden werden der Untersuchungsrahmen sowie die daraus
abgeleiteten Untersuchungsergebnisse näher erläutert.
Untersuchung
Zur Untersuchung der Rahmenbedingungen, in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten
die Errichtung weiterer Calisthenics-Anlagen in Darmstadt möglich ist, wurden in
Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern des Sportamtes, des Grünflächenamtes,
des Jugendamtes Abteilung Kinder- und Jugendförderung und des Stadtplanungsamtes
mögliche Standorte und deren Rahmenbedingungen in allen Stadtteilen zusammengetragen,
ausgewertet und bewertet.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung prioritär zu untersuchende Standorte
sind:
- das Pallaswiesen- und Mornewegviertel,
- die Waldkolonie,
- Bessungen,
- Wixhausen sowie
- Stadtteile mit unterdurchschnittlicher Versorgung durch Sportanlagen.
Folgende Anlagen sind gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im
Stadtgebiet bereits vorhandenen:
- in der Lincoln-Siedlung,
- im Bürgerpark,
- in Eberstadt,
- in Kranichstein sowie
- im Verlegerviertel (h_da).
Folgende Rahmenbedingungen wurden der verwaltungsinternen Untersuchung zugrunde
gelegt:
- ausreichende Flächenverfügbarkeit,
- Zugänglichkeit,
- Erreichbarkeit,
- Nutzungsfrequenz der Umgebung,
- Synergien mit umliegenden Nutzungen,
- vorhandene Anlagen in der Umgebung,
- Lärmschutz sowie
- weitere Maßgaben der Freiflächenplanung.
Bei der Untersuchung möglicher Standorte konnten insgesamt 50 Flächen über das gesamte
Stadtgebiet ausgemacht werden. Die zusammengetragenen Standorte und deren
Rahmenbedingungen wurden in einem nächsten Schritt in einer Liste zusammengestellt und
von den Vertreterinnen und Vertretern des Grünflächenamtes, des Jugendamtes Abteilung
Kinder- und Jugendförderung, des Stadtplanungsamtes sowie der Unteren
Denkmalschutzbehörde aus der jeweiligen fachlichen Sicht bewertet. Im Anschluss wurden die
- 4 -
Bewertungen der Fachämter in einer an ein Ampelsystem angelehnten Bewertung
zusammengeführt. Hierbei wurden fünf Bewertungskategorien herangezogen:
- sehr gut geeignet
- geeignet
- geeignet aber mit Einschränkungen/Hemmnissen
- weniger geeignet, mehrere Hemmnisse
- nicht geeignet
Ergebnis der Untersuchung
Nach Abschluss des zuvor beschriebenen Prüfungs- und Auswertungsverfahrens ist
festzuhalten, dass über das gesamte Stadtgebiet sehr gut geeignete oder geeignete Standorte
verortet werden konnten.
Von den 50 untersuchten Standorten wurden 11 als sehr gut geeignet und 8 als geeignet
bewertet. Weitere 10 Standorte wurden als geeignet aber mit Einschränkungen bzw.
Hemmnissen bewertet. Bei 14 Standorten lagen mehrere Hemmnisse vor und wurden daher als
weniger geeignet eingestuft und 7 Standorte erschienen aus Sicht der Fachverwaltung als nicht
geeignet.
Weiteres Vorgehen
Die Liste mit den 50 untersuchten und bewerteten Standortvorschlägen sowie eine Karte mit
den Standortvorschlägen wurde dem Sportamt übergeben. Die Ergebnisse sollen nun in die
aktuell laufende Sportentwicklungsplanung einfließen und dort Berücksichtigung finden.
In einem weiteren Schritt sind für jeden prioritär ausgewählten Standort vertiefende
Einzelprüfungen in Federführung – je nach Standort Sportamt oder Grünflächenamt –
durchzuführen. Nach Sicherstellung der Umsetzbarkeit einzelner Standorte sind städtische
Mittel einzubringen, die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Etatisierung in der
notwendigen Höhe durch das zuständige Fachamt einzubringen sind. Darüber hinaus sind vor
der Umsetzung der geplanten Maßnahmen die notwendigen Gremienbeschlüsse einzuholen.
Wenn alle Rahmenbedingungen geklärt sind und die finanziellen und personellen Ressourcen
vorhanden sind, sodass eine zeitnahe Umsetzung der Anlage erfolgen kann, ist eine Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen durchzuführen.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0304
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00