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2025/0304

Bericht zur Untersuchung Calisthenics-Anlagen in Darmstadt

Magistratsvorlage 04.11.2025

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2025/0304

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2025/0304

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.01.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0304 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bericht zur Untersuchung Calisthenics-Anlagen in Darmstadt  
 
Vorlage vom: 04.11.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Sachstandsbericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 
(Vorlage-Nr. SV-2024/0019), in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten die Errichtung 
weiterer Calisthenics -Anlagen unter Einbeziehung von Erreichbarkeit, Nutzungsfrequenz der 
Umgebung, Lärmschutz und Grünflächenangelegenheiten möglich ist, wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2025 
 
Sachstandsbericht „Calisthenics-Anlagen in Darmstadt“ 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2024 (Vorlage -Nr. 
SV-2024/0019), in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten die Errichtung weiterer 
Calisthenics-Anlagen unter Einbeziehung von Erreichbarkeit, Nutzungsfrequenz der Umgebung, 
Lärmschutz und Grünflächenangelegenheiten möglich ist, wurde verwaltungsintern eine 
Untersuchung durchgeführt. Im Folgenden werden der Untersuchungsrahmen sowie die daraus 
abgeleiteten Untersuchungsergebnisse näher erläutert.  
 
Untersuchung 
Zur Untersuchung der Rahmenbedingungen, in welchen Stadtteilen und an welchen Standorten 
die Errichtung weiterer Calisthenics-Anlagen in Darmstadt möglich ist, wurden in 
Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern des Sportamtes, des Grünflächenamtes, 
des Jugendamtes Abteilung Kinder- und Jugendförderung und des Stadtplanungsamtes 
mögliche Standorte und deren Rahmenbedingungen in allen Stadtteilen zusammengetragen, 
ausgewertet und bewertet.  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung prioritär zu untersuchende Standorte 
sind: 
- das Pallaswiesen- und Mornewegviertel, 
- die Waldkolonie, 
- Bessungen, 
- Wixhausen sowie 
- Stadtteile mit unterdurchschnittlicher Versorgung durch Sportanlagen. 
 
Folgende Anlagen sind gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im 
Stadtgebiet bereits vorhandenen: 
- in der Lincoln-Siedlung, 
- im Bürgerpark, 
- in Eberstadt, 
- in Kranichstein sowie 
- im Verlegerviertel (h_da). 
 
Folgende Rahmenbedingungen wurden der verwaltungsinternen Untersuchung zugrunde 
gelegt: 
- ausreichende Flächenverfügbarkeit, 
- Zugänglichkeit, 
- Erreichbarkeit, 
- Nutzungsfrequenz der Umgebung, 
- Synergien mit umliegenden Nutzungen, 
- vorhandene Anlagen in der Umgebung, 
- Lärmschutz sowie 
- weitere Maßgaben der Freiflächenplanung.  
 
Bei der Untersuchung möglicher Standorte konnten insgesamt 50 Flächen über das gesamte 
Stadtgebiet ausgemacht werden. Die zusammengetragenen Standorte und deren 
Rahmenbedingungen wurden in einem nächsten Schritt in einer Liste zusammengestellt und 
von den Vertreterinnen und Vertretern des Grünflächenamtes, des Jugendamtes Abteilung 
Kinder- und Jugendförderung, des Stadtplanungsamtes sowie der Unteren 
Denkmalschutzbehörde aus der jeweiligen fachlichen Sicht bewertet. Im Anschluss wurden die

- 4 - 
Bewertungen der Fachämter in einer an ein Ampelsystem angelehnten Bewertung 
zusammengeführt. Hierbei wurden fünf Bewertungskategorien herangezogen:  
- sehr gut geeignet  
- geeignet  
- geeignet aber mit Einschränkungen/Hemmnissen  
- weniger geeignet, mehrere Hemmnisse  
- nicht geeignet  
 
Ergebnis der Untersuchung 
Nach Abschluss des zuvor beschriebenen Prüfungs- und Auswertungsverfahrens ist 
festzuhalten, dass über das gesamte Stadtgebiet sehr gut geeignete oder geeignete Standorte 
verortet werden konnten. 
Von den 50 untersuchten Standorten wurden 11 als sehr gut geeignet und 8 als geeignet 
bewertet. Weitere 10 Standorte wurden als geeignet aber mit Einschränkungen bzw. 
Hemmnissen bewertet. Bei 14 Standorten lagen mehrere Hemmnisse vor und wurden daher als 
weniger geeignet eingestuft und 7 Standorte erschienen aus Sicht der Fachverwaltung als nicht 
geeignet. 
 
Weiteres Vorgehen 
Die Liste mit den 50 untersuchten und bewerteten Standortvorschlägen sowie eine Karte mit 
den Standortvorschlägen wurde dem Sportamt übergeben. Die Ergebnisse sollen nun in  die 
aktuell laufende Sportentwicklungsplanung einfließen und dort Berücksichtigung finden.  
 
In einem weiteren Schritt sind für jeden prioritär ausgewählten Standort vertiefende 
Einzelprüfungen in Federführung – je nach Standort Sportamt oder Grünflächenamt – 
durchzuführen. Nach Sicherstellung der Umsetzbarkeit einzelner Standorte sind städtische 
Mittel einzubringen, die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Etatisierung in der 
notwendigen Höhe durch das zuständige Fachamt einzubringen sind. Darüber hinaus  sind vor 
der Umsetzung der geplanten Maßnahmen die notwendigen Gremienbeschlüsse einzuholen.  
 
Wenn alle Rahmenbedingungen geklärt sind und die finanziellen und personellen Ressourcen 
vorhanden sind, sodass eine zeitnahe Umsetzung der Anlage erfolgen kann, ist eine Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen durchzuführen. 
 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat III 
 
 
 
 
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0304
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00