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2015/0271

Wohngelegenheiten für Asylsuchende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 08.07.2015

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2015/0271

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat III 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0271 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 313100 
Kostenstelle:  050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wohngelegenheiten für Asylsuchende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 08.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung s timmen im Grundsatz der 
notwendigen Einrichtung von Wohngelegenheiten für Asylsuchende in Darmstadt zu.  
Hierbei ist vorrangig die Strategie der dezentralen Unterbringung und Integration in die 
Sozialräume zu verfolgen.  
 
2. Das Immobilienmanagement Darmstadt ( IDA) wird beauftragt, für  die in Frage 
kommenden Gebäude, wie z.B. Objekte auf den ehemals militärisch genutzten 
Konversionsflächen auf den Kelley -Barracks (Eschollbrücker Straße) zu prüfen, welche 
baulichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Erstwohnhauses  notwendig sind, die 
Kosten zu ermitteln und über einen Mietvertrag mit der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BIMA) zur kostenfreien Nutzung als Wohngelegenheit  für 
Asylsuchende zu verhandeln.

- 2 - 
3. IDA wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob das Objek t Messeler Straße 20 
(ehemaliges Polizeirevier Arheilgen) als Wohnhaus umgebaut werden kann und die 
notwendigen Maßnahmen der Realisierung in die Wege zu  leiten. Alternativ wird geprüft, 
ob die Bauverein AG mit der Umsetzung beauftragt werden kann. Die Woh nungen werden 
an sozial benachteiligte Personen, vorrangig Asylsuchende, vermietet. Das Amt für 
Soziales und Prävention erhält das Belegungsrecht.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere geeignete Objekte zu prüfen und die 
erforderlichen Kosten für den Um bau und die Nutzung zu ermitteln und in der Folge auch 
umzusetzen. Darüber sollen verschiedene Freiflächen geprüft werden, ob dort in 
Leichtbauweise Kuben aufgestellt werden können.  
 
5. IDA wird beauftragt, nach erfolgter Kostenschätzung, die Maßnahmen unver züglich in die 
Realisierung zu bringen. In einem ersten Schritt werden hierfür 500.000 Euro im Rahmen 
der Bauunterhaltung im Wirtschaftsplan IDA zur Verfügung gestellt.  
 
6. Die für die Planung und Realisierung der Punkte 2 bis 5 notwendigen Haushaltsmittel 
werden im Wirtschaftsplan IDA (Nachtrag HH 2015) nachträglich etatisiert. Eine 
vorgezogene Mittelbewirtschaftung erfolgt in Abstimmung mit Herrn Stadtkämmerer 
Schellenberg.  
 
7. Für weitere in diesem Zusammenhang notwendige Baumaßnahmen von Wohnungen und 
Erstwohnhäusern für Asyl suchende Menschen, die über diesen Bestand hinausgehen, 
müssen im Wirtschaftsplan IDA Haushalt 2016 weitere Mittel etatisiert werden, die jedoch 
zurzeit noch nicht beziffert werden können.  
 
8. Die für den Betrieb der Erstwohnhäuser notwend igen Sachkosten (z.B. Hausnebenkosten) 
werden ermittelt und im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen zum NT 2015 / HH 
2016 in den Wirtschaftsplan IDA eingespeist.  
 
9. Die im Rahmen des Betriebes eines Erstwohnhauses für Asyl suchende Menschen 
notwendigen flankierenden Leistungen (z.B. Soz ialpädagogische Betreuung, Facilitiy -
Management), werden im Rahmen der Vergaberichtlinien ausgeschrieben.  Die hie rfür 
benötigten Haushaltsmittel, deren Höhe zurzeit ermittelt werden, werden unter der 
Kostenstelle 050 -002-1000, SK 7128000, KT 3131 -10 Mittel bereitgestellt.  Im Vorgriff auf 
den NT 2015/Haushalt 2016 wird der Durchführung eines Vergabeverfahrens zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.07.2015 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen 
Unterbringung von Asylsuchenden in  Darmstadt. Dies ermöglicht neben den flankierenden 
Maßnahmen, wie einer individuellen sozialpädagogischen Betreuung , eine frühzeitige 
Integration in die Sozialräume und gute Teilhabechancen.  
 
Das seitherige Konzept der dezentralen Unterbringung  wird weiterhin verfolgt. Aufgrund der  
steigenden Anzahl der As ylsuchenden bedarf es einer Anpassung, um auch weiterhin eine 
gute Struktur für Asyl suchende Menschen in Darmstadt vorzuhalten. Obwohl an der 
dezentralen Unterbringung im Grundsatz festgehalten wird, können jedoch im Einzelfall 
künftig nicht immer unmittelbar Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, so dass hier 
zentrale Angebote zur Unterbringung, insbesondere der neu ankommenden Asylsuchenden 
benötigt werden, um auch bei deutlich ansteigenden Zuweisun gszahlen die Wohnmöglichkeit 
menschwürdig gestalten zu können. Dies wird auch bei einem zentralen Angebot möglichst 
über Einzelmietverträg e erfolgen. 
 
Durch die auf 150.000 gestiegene EinwohnerInnen -Zahl hat sich seit Jahresbeginn die 
Zuweisungsquote von 1 % auf 3% erhöht. Dies bedeutet, dass pro Quartal 3% der auf Hessen 
entfallenden derzeit 10.000 Menschen nach Darmstadt zugewiesen werden können. Nach der 
aktuellen Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind dies bis zu 286 
Personen/Quartal.  
 
Aufgrund des erhöhten Aufnahmesolls und der weltpolitischen Lage ist das Aufnahmeplus 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Ende März noch 126 Personen betragen hat und auf 
der jahrelangen überdurchschnittlichen Aufnahme Asyl suchender Menschen basiert, 
zwischenzeitlich aufgebraucht, so das nunmehr Handlungsbedarf besteht, um auch größere 
Zuweisungen entsprechend gut unterzubringen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft bereits seit Jahresbeginn verschiedene 
Möglichkeiten, um für die steigende Anzahl von Asylsu chenden die notwendigen 
Voraussetzungen zu schaffen und den Menschen, die in Darmstadt Zuflucht suchen, im 
Rahmen einer Willkommensstruktur gute Voraussetzungen zu bieten.  
 
In der Eschollbrücker Straße (ehemals militärisch genutzten Konversionsflächen auf den 
Kelley-Barracks) befinden sich drei Objekte, die grundsätzlich auch aufgrund der guten 
Anbindung und der übrigen Infrastruktur für die Nutzung als Erstwohnhaus sehr gut geeignet 
sind. Hiervon ist ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Einzelappartements hervorzuheben, 
welche bereits sehr gut ausgestattet sind.   
 
Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
(BIMA) und ist daher, gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern zu Entlastung 
der Kommunen bei der Aufn ahme und Unterbringung von Asylsuchenden vom 28.11.2014, 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu diesem Zweck mietfrei zu überlassen.  
 
Das Objekt in der Messeler Straße (ehem. Polizeirevier Arheilgen) eignet sich sehr gut, um 
insbesondere Asyl suchende Familie n in selbst angemietetem Wohnraum im Stadtteil zu 
integrieren und damit auch die Teilhabechancen zu erhöhen. Sowohl die Infrastruktur, als 
auch die Lage inmitten des Stadtteils bieten gute Voraussetzungen für eine dezentrale 
Wohnmöglichkeit.

- 4 - 
 
Die Immobilie befindet sich im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ist aufgrund 
ihrer vorherigen Nutzung als Polizeirevier entsprechend als Wohnhaus umzubauen.  
Anders, als das zuvor genannte Objekt in der Eschollbrücker Straße , soll hier keine 
Erstwohneinrich tung im Sinne einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchenden entstehen, 
sondern ein Wohnhaus, in dem die Wohnungen über Einzelmietverträge auch zu einer 
längerfristigen Nutzung vermietet werden können.  
 
Diese beiden ersten Maßnahmen sind erforderlich, um den avisierten Zuweisungen adäquat 
begegnen zu können und den Menschen, die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuflucht 
finden, auch weiterhin eine gute inklusive Struktur bieten zu können.  
 
Um den Flüchtlingen in 2016 gemäß dem vorhandenen Konzept einer möglichen dezentralen 
Unterbringung Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, wird die Verwaltung weiterhin 
geeignete Objekte anfragen, auf Geeignetheit prüfen und Kosten für Umbaumaßnahmen etc. 
ermitteln. 
 
Um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, müss en Haushaltsmittel sowohl im 
Nachtragshaushalt 2015 als auch  im Haushalt 2016 etatisiert werden, sobald sie näher 
beziffert werden können.  
Darüber hinaus werden weitere Folgekosten aus Umbau und Betrieb entstehen, die zum 
heutigen Zeitpunkt nicht beziffer t werden können. Im Rahmen der weiteren 
Haushaltsberatungen werden diese Kosten in den Wirtschaftsplan IDA eingebracht.  
 
Die im Rahmen des Betriebes eines Erstwohnhauses für Asyl suchende Menschen 
notwendigen flankie renden Leistungen (z.B. Sozialpädagogisc he Betreuung, 
Facilitiymanagement)  verursachen ebenfalls Folgekosten, die aktuell ermittelt werden 
(abhängig von der jeweiligen Liegenschaft). Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden 
im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen eingebracht.  
 
Mit der zur Beschlussfassung vorliegenden Magistratsvorlage soll die Verwaltung befähigt 
werden, die zur Umsetzung für eine gute und menschenwürdige Unterbringung von 
Flüchtlingen notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege leiten zu können. 
Insoweit bedarf es ein es entsprechenden Grundsatzbeschlusses.  
 
Darmstadt, 08.07 .2015 
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
Dezernat III   Dezernat IV         Dezernat V 
 
 
 
Cornelia Zuschke   André Schellenberg         Barbara Akdeniz  
Stadträtin   Stadtkämmerer         Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 319
TOP 10
TOP 29

Orte (2)

  • Eschollbrücker Straße
  • Messeler Straße 20

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0271
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00