2015/0271
Wohngelegenheiten für Asylsuchende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2015/0271
9821 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat III
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 313100
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wohngelegenheiten für Asylsuchende in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 08.07.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung s timmen im Grundsatz der
notwendigen Einrichtung von Wohngelegenheiten für Asylsuchende in Darmstadt zu.
Hierbei ist vorrangig die Strategie der dezentralen Unterbringung und Integration in die
Sozialräume zu verfolgen.
2. Das Immobilienmanagement Darmstadt ( IDA) wird beauftragt, für die in Frage
kommenden Gebäude, wie z.B. Objekte auf den ehemals militärisch genutzten
Konversionsflächen auf den Kelley -Barracks (Eschollbrücker Straße) zu prüfen, welche
baulichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Erstwohnhauses notwendig sind, die
Kosten zu ermitteln und über einen Mietvertrag mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) zur kostenfreien Nutzung als Wohngelegenheit für
Asylsuchende zu verhandeln.
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3. IDA wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob das Objek t Messeler Straße 20
(ehemaliges Polizeirevier Arheilgen) als Wohnhaus umgebaut werden kann und die
notwendigen Maßnahmen der Realisierung in die Wege zu leiten. Alternativ wird geprüft,
ob die Bauverein AG mit der Umsetzung beauftragt werden kann. Die Woh nungen werden
an sozial benachteiligte Personen, vorrangig Asylsuchende, vermietet. Das Amt für
Soziales und Prävention erhält das Belegungsrecht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere geeignete Objekte zu prüfen und die
erforderlichen Kosten für den Um bau und die Nutzung zu ermitteln und in der Folge auch
umzusetzen. Darüber sollen verschiedene Freiflächen geprüft werden, ob dort in
Leichtbauweise Kuben aufgestellt werden können.
5. IDA wird beauftragt, nach erfolgter Kostenschätzung, die Maßnahmen unver züglich in die
Realisierung zu bringen. In einem ersten Schritt werden hierfür 500.000 Euro im Rahmen
der Bauunterhaltung im Wirtschaftsplan IDA zur Verfügung gestellt.
6. Die für die Planung und Realisierung der Punkte 2 bis 5 notwendigen Haushaltsmittel
werden im Wirtschaftsplan IDA (Nachtrag HH 2015) nachträglich etatisiert. Eine
vorgezogene Mittelbewirtschaftung erfolgt in Abstimmung mit Herrn Stadtkämmerer
Schellenberg.
7. Für weitere in diesem Zusammenhang notwendige Baumaßnahmen von Wohnungen und
Erstwohnhäusern für Asyl suchende Menschen, die über diesen Bestand hinausgehen,
müssen im Wirtschaftsplan IDA Haushalt 2016 weitere Mittel etatisiert werden, die jedoch
zurzeit noch nicht beziffert werden können.
8. Die für den Betrieb der Erstwohnhäuser notwend igen Sachkosten (z.B. Hausnebenkosten)
werden ermittelt und im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen zum NT 2015 / HH
2016 in den Wirtschaftsplan IDA eingespeist.
9. Die im Rahmen des Betriebes eines Erstwohnhauses für Asyl suchende Menschen
notwendigen flankierenden Leistungen (z.B. Soz ialpädagogische Betreuung, Facilitiy -
Management), werden im Rahmen der Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die hie rfür
benötigten Haushaltsmittel, deren Höhe zurzeit ermittelt werden, werden unter der
Kostenstelle 050 -002-1000, SK 7128000, KT 3131 -10 Mittel bereitgestellt. Im Vorgriff auf
den NT 2015/Haushalt 2016 wird der Durchführung eines Vergabeverfahrens zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.07.2015
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt seit vielen Jahren die Strategie der dezentralen
Unterbringung von Asylsuchenden in Darmstadt. Dies ermöglicht neben den flankierenden
Maßnahmen, wie einer individuellen sozialpädagogischen Betreuung , eine frühzeitige
Integration in die Sozialräume und gute Teilhabechancen.
Das seitherige Konzept der dezentralen Unterbringung wird weiterhin verfolgt. Aufgrund der
steigenden Anzahl der As ylsuchenden bedarf es einer Anpassung, um auch weiterhin eine
gute Struktur für Asyl suchende Menschen in Darmstadt vorzuhalten. Obwohl an der
dezentralen Unterbringung im Grundsatz festgehalten wird, können jedoch im Einzelfall
künftig nicht immer unmittelbar Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, so dass hier
zentrale Angebote zur Unterbringung, insbesondere der neu ankommenden Asylsuchenden
benötigt werden, um auch bei deutlich ansteigenden Zuweisun gszahlen die Wohnmöglichkeit
menschwürdig gestalten zu können. Dies wird auch bei einem zentralen Angebot möglichst
über Einzelmietverträg e erfolgen.
Durch die auf 150.000 gestiegene EinwohnerInnen -Zahl hat sich seit Jahresbeginn die
Zuweisungsquote von 1 % auf 3% erhöht. Dies bedeutet, dass pro Quartal 3% der auf Hessen
entfallenden derzeit 10.000 Menschen nach Darmstadt zugewiesen werden können. Nach der
aktuellen Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind dies bis zu 286
Personen/Quartal.
Aufgrund des erhöhten Aufnahmesolls und der weltpolitischen Lage ist das Aufnahmeplus
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Ende März noch 126 Personen betragen hat und auf
der jahrelangen überdurchschnittlichen Aufnahme Asyl suchender Menschen basiert,
zwischenzeitlich aufgebraucht, so das nunmehr Handlungsbedarf besteht, um auch größere
Zuweisungen entsprechend gut unterzubringen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft bereits seit Jahresbeginn verschiedene
Möglichkeiten, um für die steigende Anzahl von Asylsu chenden die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen und den Menschen, die in Darmstadt Zuflucht suchen, im
Rahmen einer Willkommensstruktur gute Voraussetzungen zu bieten.
In der Eschollbrücker Straße (ehemals militärisch genutzten Konversionsflächen auf den
Kelley-Barracks) befinden sich drei Objekte, die grundsätzlich auch aufgrund der guten
Anbindung und der übrigen Infrastruktur für die Nutzung als Erstwohnhaus sehr gut geeignet
sind. Hiervon ist ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Einzelappartements hervorzuheben,
welche bereits sehr gut ausgestattet sind.
Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BIMA) und ist daher, gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern zu Entlastung
der Kommunen bei der Aufn ahme und Unterbringung von Asylsuchenden vom 28.11.2014,
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu diesem Zweck mietfrei zu überlassen.
Das Objekt in der Messeler Straße (ehem. Polizeirevier Arheilgen) eignet sich sehr gut, um
insbesondere Asyl suchende Familie n in selbst angemietetem Wohnraum im Stadtteil zu
integrieren und damit auch die Teilhabechancen zu erhöhen. Sowohl die Infrastruktur, als
auch die Lage inmitten des Stadtteils bieten gute Voraussetzungen für eine dezentrale
Wohnmöglichkeit.
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Die Immobilie befindet sich im Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ist aufgrund
ihrer vorherigen Nutzung als Polizeirevier entsprechend als Wohnhaus umzubauen.
Anders, als das zuvor genannte Objekt in der Eschollbrücker Straße , soll hier keine
Erstwohneinrich tung im Sinne einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchenden entstehen,
sondern ein Wohnhaus, in dem die Wohnungen über Einzelmietverträge auch zu einer
längerfristigen Nutzung vermietet werden können.
Diese beiden ersten Maßnahmen sind erforderlich, um den avisierten Zuweisungen adäquat
begegnen zu können und den Menschen, die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuflucht
finden, auch weiterhin eine gute inklusive Struktur bieten zu können.
Um den Flüchtlingen in 2016 gemäß dem vorhandenen Konzept einer möglichen dezentralen
Unterbringung Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, wird die Verwaltung weiterhin
geeignete Objekte anfragen, auf Geeignetheit prüfen und Kosten für Umbaumaßnahmen etc.
ermitteln.
Um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten, müss en Haushaltsmittel sowohl im
Nachtragshaushalt 2015 als auch im Haushalt 2016 etatisiert werden, sobald sie näher
beziffert werden können.
Darüber hinaus werden weitere Folgekosten aus Umbau und Betrieb entstehen, die zum
heutigen Zeitpunkt nicht beziffer t werden können. Im Rahmen der weiteren
Haushaltsberatungen werden diese Kosten in den Wirtschaftsplan IDA eingebracht.
Die im Rahmen des Betriebes eines Erstwohnhauses für Asyl suchende Menschen
notwendigen flankie renden Leistungen (z.B. Sozialpädagogisc he Betreuung,
Facilitiymanagement) verursachen ebenfalls Folgekosten, die aktuell ermittelt werden
(abhängig von der jeweiligen Liegenschaft). Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden
im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen eingebracht.
Mit der zur Beschlussfassung vorliegenden Magistratsvorlage soll die Verwaltung befähigt
werden, die zur Umsetzung für eine gute und menschenwürdige Unterbringung von
Flüchtlingen notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege leiten zu können.
Insoweit bedarf es ein es entsprechenden Grundsatzbeschlusses.
Darmstadt, 08.07 .2015
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Cornelia Zuschke André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Eschollbrücker Straße
- Messeler Straße 20
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0271
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00