Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Konditionen für den preisgedämpften Wohnraum
Volt Anfrage nach § 4 AN/1475/2021 vom 21.06.2021
Stand: Am 24.06.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Volt Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.06.2021 AN/1475/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Konditionen für den preisgedämpften Wohnraum Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.06.2021 aufzunehmen: Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass ohne einen preisgedämpften Anteil der Abstand zwischen ge- fördertem und frei finanziertem Wohnen zu groß wird. Menschen mit mittlerem Einkommen, die nur knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung besitzen, haben schlechte Chancen, eine für sie passende Wohnung zu finden. Nur ein kleiner Teil des Wohnungsangebots kommt überhaupt infrage, und dort konkurrieren die Personen dann mit Besserverdienenden. Es ist dahe r wichtig, dass in allen Preislagen Wohnraum geschaffen wird. Der preisgedämpfte Wohnraum soll als Bindeglied zwischen gefördertem und frei finanzierte m Wohn- raum fungieren. Das Gestaltungsbündnis hat sich explizit für die Erweiterung des Kooperativen Bau- landmodells um den preisgedämpften Wohnraum im Umfang von 20 % ausgesprochen. Um sich ein besseres Bild zu machen, wie sich das Angebot an preisgedämpften Wohnungen in den nächsten Jahren entwickeln kann und welche Möglichkeiten für eine Förderung bestehen, stellt das Ge- staltungsbündnis folgende Fragen: 1. Welche Möglichkeiten zur Förderung des Wohnungsbaus im preisgedämpften Segment beste- hen derzeit von kommunaler Seite sowie auf Landesebene? 2. Gibt es bereits ein Konzept zur Festlegung einer preisgedämpften Miete? 3. Wenn ja: Welche Haushalte sollten Anspruch auf preisgedämpften Wohnraum haben? Wo liegt die Einkommensgrenze? 4. Wie lange beträgt die Bindungszeit für preisgedämpften Wohnraum? Wir bitten die Beantwortung ebenfalls dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorzulegen. Herzlichen Dank! Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz, Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz