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Planfeststellungsbeschluss für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst)

Mitteilung Ausschuss 1994/2019 vom 13.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2019 1994/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 Planfeststellungsbeschluss für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) Die DB Netz AG beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abzweigen Gummersba- cher Straße und Steinstraße. Hierbei handelt es sich um den noch fehlenden Teil der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main. Die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb ge- nommen worden. Sie endet bisher im Knoten Köln am Abzweig Köln-Porz-Steinstraße. Durch die zusätzlichen Gleise und ein Überwerfungsbauwerk im Bereich des ehemaligen Güterbahn- hofs Köln-Kalk wird die Kapazität der Strecke erhöht, wodurch zusätzliche Zugverbindungen möglich werden. Zudem können nach dem Ausbau bisher nicht mögliche parallele Fahrten zu bzw. von den Haltepunkten Deutz-Tief und Deutz-Hoch durchgeführt werden. Auch dies erhöht die Leistungsfähig- keit der Strecke. Güter-, Nah- und Fernverkehr können störungsfreier verlaufen. Die Strecke vom Abzweig Gummersbacher Straße bis Höhe Rather Straße ist in drei Planfeststel- lungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die Planfeststellungabschnitte 11, 12 und 13. Der PFA 13 „Köln-Vingst“, der Gegenstand dieses Verfahrens ist, beginnt ca. 200 m östlich der Ei- senbahnüberführung Vingster Ring und endet auf Höhe der Rather Straße. Die hier vordringlich ge- planten baulichen Maßnahmen enden hinter dem Ende der Eisenbahnüberführung des Abzweigs in die Flughafenschleife (Strecke 2651) in Höhe des nördlichen Wendehammers der August-Horch- Straße bzw. 200 m vor dem S-Bahn-Haltepunkt Köln-Airport-Businesspark. Der PFA 13 wurde in Form der Ursprungsplanung bereits am 29.11.1996 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt und durch 7 folgende Planänderungsverfahren modifiziert. Die bisherigen Planände- rungen betrafen im Wesentlichen die Einbindung des Haltepunkts Köln-Airport Businesspark in die Planung, Änderungen des Entwässerungskonzepts und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. In diesem 8. Planänderungsverfahren sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass als 1. Schritt ein Ausbau bis zum Abzweig Flughafen möglich wird. Westlich der Eisenbahnüberführung über die Autobahn A 4 sollen die geplanten neuen Gleise in die Strecken 2691 und 2651 eingefädelt werden. Diese Änderung dient als Provisorium bis zur endgültigen Anbindung der zwei zusätzlichen Gleise an die Neubaustrecke (d. h. bis zum vollständigen Ausbau bis zum Abzweig Steinstraße). Zu- dem sind zusätzliche Entwässerungsgräben entlang der Strecke vorgesehen. Der Landschaftspflege- rische Begleitplan und der Artenschutzbeitrag wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Der räumliche Bereich, der von der 8. Planänderung umfasst ist, ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt. 2 Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des Planfeststel- lungsbeschlusses beantragt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungs- verfahren hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Das Vorhaben und die städtische Gesamtstellungnahme waren Gegenstand der Beschlussvorlage 1173/2017. Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 01.03.2019 die beantragte Planänderung festgestellt. Die Offen- lage der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.05. bis 27.05.2019 beim Bauverwaltungsamt. Nahezu sämtlichen Hinweisen und Forderungen aus der städtischen Gesamtstellungnahme hat die DB Netz AG bereits in ihrer Gegenäußerung entsprochen. Offen blieb lediglich die Frage der Gestal- tung der Lärmschutzwand im Bereich der Kleingartenanlage in Ostheim. Hier hat sich jedoch im Rahmen einer Klarstellung ergeben, dass die Wand bereits im Rahmen bestehenden Planungsrechts hergestellt wurde. Eine Verletzung klagefähiger Rechte ist nicht erkennbar. Anlage Übersichtsplan Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 04.07.2019

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 17.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 04.07.2019 zuletzt

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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