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1994/2019

Planfeststellungsbeschluss für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst)

Mitteilung Ausschuss 13.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.2.2

Anlage - Übersichtsplan

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Anlage - Übersichtsplan

394 Zeichen

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Mitteilung Ausschuss

4126 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer  13.06.2019 
 1994/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.07.2019 
 
Planfeststellungsbeschluss für die ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - 
Planfeststellungsabschnitt 13 (Köln-Vingst) 
Die DB Netz AG beabsichtigt den Ausbau der Bahnstrecke zwischen den Abzweigen Gummersba-
cher Straße und Steinstraße. Hierbei handelt es sich um den noch fehlenden Teil der Neubaustrecke 
Köln-Rhein/Main. Die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb ge-
nommen worden. Sie endet bisher im Knoten Köln am Abzweig Köln-Porz-Steinstraße. 
 
Durch die zusätzlichen Gleise und ein Überwerfungsbauwerk im Bereich des ehemaligen Güterbahn-
hofs Köln-Kalk wird die Kapazität der Strecke erhöht, wodurch zusätzliche Zugverbindungen möglich 
werden. Zudem können nach dem Ausbau bisher nicht mögliche parallele Fahrten zu bzw. von den 
Haltepunkten Deutz-Tief und Deutz-Hoch durchgeführt werden. Auch dies erhöht die Leistungsfähig-
keit der Strecke. Güter-, Nah- und Fernverkehr können störungsfreier verlaufen. 
 
Die Strecke vom Abzweig Gummersbacher Straße bis Höhe Rather Straße ist in drei Planfeststel-
lungsabschnitte (PFA) eingeteilt, die Planfeststellungabschnitte 11, 12 und 13.  
 
Der PFA 13 „Köln-Vingst“, der Gegenstand dieses Verfahrens ist, beginnt ca. 200 m östlich der Ei-
senbahnüberführung Vingster Ring und endet auf Höhe der Rather Straße. Die hier vordringlich ge-
planten baulichen Maßnahmen enden hinter dem Ende der Eisenbahnüberführung des Abzweigs in 
die Flughafenschleife (Strecke 2651) in Höhe des nördlichen Wendehammers der August-Horch-
Straße bzw. 200 m vor dem S-Bahn-Haltepunkt Köln-Airport-Businesspark.  
 
Der PFA 13 wurde in Form der Ursprungsplanung bereits am 29.11.1996 vom Eisenbahn-Bundesamt 
planfestgestellt und durch 7 folgende Planänderungsverfahren modifiziert. Die bisherigen Planände-
rungen betrafen im Wesentlichen die Einbindung des Haltepunkts Köln-Airport Businesspark in die 
Planung, Änderungen des Entwässerungskonzepts und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. 
 
In diesem 8. Planänderungsverfahren sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass als 
1. Schritt ein Ausbau bis zum Abzweig Flughafen möglich wird. Westlich der Eisenbahnüberführung 
über die Autobahn A 4 sollen die geplanten neuen Gleise in die Strecken 2691 und 2651 eingefädelt 
werden. Diese Änderung dient als Provisorium bis zur endgültigen Anbindung der zwei zusätzlichen 
Gleise an die Neubaustrecke (d. h. bis zum vollständigen Ausbau bis zum Abzweig Steinstraße). Zu-
dem sind zusätzliche Entwässerungsgräben entlang der Strecke vorgesehen. Der Landschaftspflege-
rische Begleitplan und der Artenschutzbeitrag wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. 
 
Der räumliche Bereich, der von der 8. Planänderung umfasst ist, ist auf dem Übersichtsplan in der 
Anlage 1 dargestellt.

2 
 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des Planfeststel-
lungsbeschlusses beantragt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungs-
verfahren hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Das 
Vorhaben und die städtische Gesamtstellungnahme waren Gegenstand der Beschlussvorlage 
1173/2017. 
 
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 01.03.2019 die beantragte Planänderung festgestellt. Die Offen-
lage der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 13.05. bis 27.05.2019 beim Bauverwaltungsamt. 
 
Nahezu sämtlichen Hinweisen und Forderungen aus der städtischen Gesamtstellungnahme hat die 
DB Netz AG bereits in ihrer Gegenäußerung entsprochen. Offen blieb lediglich die Frage der Gestal-
tung der Lärmschutzwand im Bereich der Kleingartenanlage in Ostheim. Hier hat sich jedoch im 
Rahmen einer Klarstellung ergeben, dass die Wand bereits im Rahmen bestehenden Planungsrechts 
hergestellt wurde. 
 
Eine Verletzung klagefähiger Rechte ist nicht erkennbar. 
 
Anlage 
 
Übersichtsplan 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1994/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2019
Erstellt
06.06.2019 08:13