2024/0015
Haushaltssatzung 2024
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Stand vor Magistrat/1. Lesung Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung 2024 Haushaltssatzung 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung 2 Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 886.701.836 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 916.213.669 EUR mit einem Saldo von -29.511.833 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR mit einem Saldo von 4.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -29.507.333 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -4.983.144 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeit auf 20.506.450 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 163.512.224 EUR mit einem Saldo von -143.005.774 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 144.673.664 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.453.158 EUR mit einem Saldo von 112.220.506 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zah- lungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -35.768.412 EUR festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 144.673.664 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0 EUR enthalten. Haushaltssatzung 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung 3 § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlun- gen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 33.911.890 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszah- lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 135.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt: 1.a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 525 1.b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 875 2.) Gewerbesteuer auf 459 § 6 Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat- sächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2025 Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abteilung Existenzsi- cherung nach dem SGB XII und Abteilung Unterbringungsmanagement und soziale Hilfen für Geflüchtete und Wohnungslose) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Abteilung Ausländerbehörde u. Staatsangehörig- keitsstelle) ausgenommen. Haushaltssatzung 2024 Stand vor Magistrat/1. Lesung 4 Der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet im Einvernehmen mit dem Stadtkämmerer über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen. Darmstadt, den XXXX Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer
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Punkt 4: Haushaltssatzung 2024 (V-Nr. 2024/0015) Herr Depta beantwortet Fragen zum Haushaltsplan 2024. Nicht beantwortete Fragen werden in schriftlicher Form nachgereicht. Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Dem Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen zugestimmt.
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Vorlage-Nr. 2024/0015 Haushaltssatzung 2024
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Punkt 20: Haushaltssatzung 2024 (V-Nr. 2024/0015) Der Vorlage wird zugestimmt.
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Punkt 6: Haushaltssatzung 2024 (V-Nr. 2024/0015) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke., AfD und FDP Stimmenthaltung: UFFBASSE
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0015
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.01.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00