V/0200/2020
Rückkauf von Geschäftsanteilen an der smartOPTIMO GmbH + Co. KG
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Beschlussvorlage
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V/0200/2020 V/0200/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Rückkauf von Geschäftsanteilen an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG Beratungsfolge 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die beigefügte Vorlage an den Aufsichtsrat der Stad t- werke Münster GmbH (Anlage) zur Kenntnis. 2. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH, der Umsetzung des Modells zum Rückkauf von Ko m- manditanteilen anderer Kommanditisten an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG bis zu einer maximalen Beteiligung von 50% gemäß der in der o.a. Aufsichtsratsvorlage darg e- legten Modellbeschreibung zuzustimmen. 3. Weiterhin ermächtigt der Rat den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterve r- sammlung der Stadtwerke Münster GmbH sow ie den Vertreter in der Gesellschafterve r- sammlung der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, alle diesbezüglich notwendigen und e r- forderlichen Erklärungen zur Änderung des Gesellschaftsvertrages und zum Rückkauf von Kommanditanteilen abzugeben. 4. Der Rat nimmt zur Kenn tnis, dass bei jedem Rückkauf von Kommanditanteilen ein A n- zeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung Münster durchzuführen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Finanzen und Beteiligungen 23.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Scholz Telefon: 492-2043 ScholzT@stadt-muenster.de - 2 - V/0200/2020 Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwe rke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesel l- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesellscha f- terversammlung u.a. der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen/Geschäftsanteilen. Die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadtwerke Osnabrück AG haben im Jahr 2008 gemeinsam die smartOPTIMO GmbH & Co. KG als eigenständigen Dienstleister zur Bündelung sämtlicher Aktiv i- täten im Bereich Zählen und Messen gegründet (vgl. Ratsvorlage V/1045/2008). Bereits bei der Gründung der Gesellschaft wurde angestrebt, weitere kommunale Unternehmen als Kommanditisten an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG zu beteiligen. Die Aufnahme neuer Kommanditisten erfolgt jeweils dadurch, dass die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadtwerke Osnabrück AG zu glei chen (kleinen) Teilen ihre Kommanditanteile veräußern. Zur Vereinfachung der organisatorisch sehr au f- wendigen und zahlreichen Kommanditistenaufnahmeverfahren hat der Rat die Stadtwerke Münster GmbH dann im Jahr 2016 ermächtigt, Kommanditanteile bis zu maximal 20 % der insgesamt von den Stadtwerke Münster GmbH gehaltenen Anteile zu veräußern (vgl. Ratsvorlage V/0509/2016). Diese Ermächtigung erfolgte unter der einschränkenden Bedingung, dass die Stadtwerke Münster GmbH mindestens 26 % der Anteile behalten um dadurch sicherzustellen, dass sie dauerhaft - zusammen mit der Stadtwerke Osnabrück AG - die Mehrheit am Kommanditkapital der smartOPTIMO GmbH & Co. KG halten. Gegenwärtig sind die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadtwerke Osnabrück AG jeweils mit 32,3 % am Kommanditkapital beteiligt. Die Aufnahme weiterer kommunaler Unternehmen als Kommanditisten wird nach wie vor verfolgt. Wenn sich aber bei einem kommunalen Unternehmen, das Gesellschafter (Kommanditist) der sma r- tOPTIMO GmbH & Co. KG geworden ist, die Grundlage für den Messstellenbetrieb (z.B. durch Ve r- lust des Netzbetriebs) erübrigt, entfällt dadurch auch die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG. Um auf solche strukturellen Änderungen bei Kommanditisten der smartOPTIMO GmbH & Co. KG flexibel und zeitnäher reagieren zu können sollen – analog dem Ver- fahren zur Abgabe von Kommanditanteilen – die Stadtwerke Münster GmbH (zusammen mit der Stadtwerke Osnabrück AG jeweils zu gleichen Teilen) Kommanditanteile zurückkaufen können. D er Rückkauf ist dabei (schon rein rechnerisch) für die Stadtwerke Münster GmbH auf 50 % der Ko m- manditanteile beschränkt. In einem ersten Verfahren sollen aktuell die Anteile der Elektrizitätswerke Hammermühle Versorgungs GmbH und der smartSTADTwerke GmbH & Co. KG an der smartOPT I- MO GmbH & Co. KG zurückgekauft werden. Eine Änderung der Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH (und der Stadtwerke Osnabrück AG) an der Komplementärin der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, der smartOPTIMO Verwaltungs -GmbH, erfolgt weiterhin nicht. Die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadtwerke Osnabrück AG halten seit der Gesellschaftsgründung und bis heute jeweils 50 % der Anteile der Komplementärin. Weitere Einzelheiten können sich der beigefügten Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadt werke Müns- ter GmbH entnommen werden. Gemäß § 115 GO NW sind sämtliche Rückkäufe von Kommanditanteilen durch die Stadtwerke Müns- ter GmbH, ebenso wie schon bisher sämtliche Veräußerungen, der Bezirksregierung Münster als z u- ständiger Kommunalaufsichtsbehörde, auch ohne das dazu jeweils explizit ein entsprechender B e- schluss durch den Rat der Stadt Münster erfolgt, anzuzeigen. - 3 - V/0200/2020 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 04.03.2020 über den Rückkauf von Kommanditanteilen der sma rtOPTIMO GmbH & Co. KG beraten. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage A
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Anlage A zur V/0200/2020 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung u.a. „über die Übernahme neuer oder anderer Geschäftsfelder und / oder wesentlicher neuer Aufga- ben, die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Veräußerung von Unter- nehmen / Geschäftsanteilen“. Die Stadtwerke Münster GmbH hält gegenwärtig 32,3 % der Kommanditanteile der smartOptimo GmbH & Co KG. Die smartOPTIMO möchte ihren Kommanditistenkreis in einem vereinfachten Verfahren verändern können. Dazu dient das mit der Vorlage vorgeschlagene Prozedere. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Mit dem vorgeschlagenen vereinfachten Verfahren (auch) zum Rückerwerb von Kommanditantei- len an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG soll das im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Münster GmbH festgelegte Ziel einer Versorgung der Bevölkerung der Stadt Münster (u.a.) mit Energie verwaltungskostengünstiger und zeitnäher erreicht werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal- ten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Freiwillig ist der Rückkauf an sich. Pflichtig ist (dazu dann) der Ratsbeschluss. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Vorlage200aus2020_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0200/2020 So» Stadtwerke Münster Münster, 03.03.2020 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 05/2020 Neu Betreff Rückkauf von Geschäftsanteilen an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG Berichterstatter Sebastian Jurczyk “ Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird empfohlen, der Umsetzung des Modells zum Rückkauf von Anteilen von Kommanditisten der smar- tOPTIMO GmbH & Co.KG bis zu einer maximalen Beteiligung von 50% gemäß der unten aufgeführten Modellbeschreibung (siehe Begründung) zuzustimmen. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, sämtliche hierfür er- - forderlichen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere im Rahmen der Gesellschafter- versammlung der smartOPTIMO GmbH & Co. KG folgende erforderliche Beschlüsse zu fassen: 1. Zustimmung zum Rückkauf von Kommanditanteilen von anderen Kommanditisten 2. Erteilung einer Vollmacht zum Rückkauf von Kommanditkapital an der smartOP- TIMO GmbH & Co.KG bis zu einer maximalen Beteiligung von 50%. Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass nach Fassung des entsprechenden Er- mächtigungsbeschlusses im Rat der Stadt Münster bei jedem Rückkauf von Kom- manditanteilen ein Anzeigeverfahren nach $ 115 GO NRW bei der Bezirksregierung Münster durchzuführen ist. Begründung I. Ausgangssituation ‘ Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) und die Stadtwerke Osnabrück AG (SWO) haben im Dezember 2008 die smartOPTIMO GmbH & Co. KG (smartOPTIMO) als eigenständigen Dienstleister, im liberalisierten Marktbereich des Messwesens zur Bündelung sämtlicher Aktivitäten beider Mutterhäuser im Bereich Zählen und Messen gegründet. Im Bericht zur Aufsichtsratssitzung vom 03. November 2015 hatte die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster bereits über das „Gesetz zur Digitalisie- rung der Energiewende“ und die damit verbundenen Herausforderungen informiert. Stadtwerke Münster Es ergeben sich durch den neuen Rechtsrahmen im Messwesen bei Stadtwerken und deren Netzbetreibern umfangreiche und kostenintensive Anpassungen in der Prozess- und Systemlandschaft des Messstellenbetriebs. Maßgeblich sind hierfür insbesondere die Einführung und der Rollout intelligenter Messsysteme. Regulie- rungsseitig werden für diese Aufgaben durch die Preisobergrenzen anspruchsvolle Kostenvorgaben gemacht, die nur durch Standardisierung und die Realisierung von Skaleneffekten erreicht werden können. Zwischenzeitlich konnten weitere kommuna- le Versorger als Gesellschafter aufgenommen werden (vgl. hierzu Vorlage 01/2016). smartOPTIMO hat sich in Deutschland als einer der führenden Player für das kom- munale Messwesen entwickelt. Der Kostendruck kann zur Folge haben, dass vereinzelt Marktteilnehmer das Ge- schäftsmodell des intelligenten Messstellenbetriebs nicht weiterverfolgen können (z.B.-bei Übernahme von Netzen durch andere Netzbetreiber). Dadurch kann die Ge- schäftsgrundlage mit smartOPTIMO entfallen. Il. Rückkauf von Kommanditanteilen Die Aufnahme von kommunalen Unternehmen als Kommanditisten der smartOPTI- MO ist in den letzten Jahren erfolgt und wird weiterhin verfolgt. Wenn sich bei einem Gesellschafter die Grundlage für den Messstellenbetrieb erüb- rigt (z.B. Verlust des Netzbetriebes), entfällt dadurch die Grundlage für die Zusam- menarbeit mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG. ‚Aktuell betrifft dies: Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH (EWH): Im Jahr 2017 erwarb die Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH (EWH), ein 100% Tochterunternehmen der Stadtwerke Gießen AG (SWG), 0,5% der Gesell- schaftsanteile an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG für 2.010 €. Die EWH betrieb ein kleines Stromnetz, welches räumlich unabhängig vom Stromnetz der SWG ist. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) und die Stadtwerke Gießen AG (SWG) ha- ben am 17. Dezember 2018, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Netzes abgeschlos- sen. Bereits seit dem 1. Januar 2019 erfolgt der Netzbetrieb durch die Energienetze Mittelrhein (enm), die Netzgesellschaft der evm. Der ursprüngliche Beteiligungsgrund der EWH an der smartOPTIMO besteht somit nicht mehr. Am 15. November 2019 teilte EWH mit, dass sie beabsichtigen, ihren Anteil an der smartOPTIMO veräußern zu wollen. Gemäß 816a sind die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) und Stadtwerke Osnab- ‚rück AG (SWO) vorkaufsberechtigt für die zum Verkauf stehenden Anteile der EWH. Das Vorkaufsrecht der SWMS und der SWO soll wahrgenommen werden. Die Stadtwerke Gießen AG bleibt unabhängig von diesem Vorgang weiterhin Gesell- schafter der smartOPTIMO. Na Stadtwerke Münster Ebenfalls betrifft dies: smartSTADTwerke GmbH & Co. KG (smartSTADTwerke): Im Jahr 2017 erwarb die smartSTADTwerke GmbH & Co. KG (smartSTADTwerke) 1,0% der Gesellschaftsanteile an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG für 4.020 €. Gesellschafter der smartSTADTwerke GmbH & Co. KG sind wiederum die Stadtwer- ke Gießen AG und die OVAG (Oberhessische Versorgungsbetriebe AG). Kommunale Versorger wie die Kreiswerke Main-Kinzig und die Stadtwerke Marburg sind Partner der smartSTADTwerke. Der ursprüngliche Ansatz war, dass in Hessen die smartOPTIMO Dienstleistungen über die smartSTADTwerke an die hessischen kommunalen Energieversorger ver- kauft werden. Um die Komplexität in der Betreuung und Abrechnung gering zu hal- ten, beziehen die Werke in Hessen allerdings die Leistungen direkt von smartOPTI- MO. Insofern bestehen keine Geschäftsaktivitäten mehr zwischen dem regionalen Partnernetzwerk smartSTADTwerke und der smartOPTIMO. Die Stadtwerke Gießen, OVAG, und die Partner Kreiswerke Main-Kinzig und die Stadtwerke Marburg werden weiterhin Gesellschafter der smartOPTIMO sein. Am 18. November 2019 teilten die smartSTADTwerke mit, dass Sie beabsichtigen, Ihren Anteil an der smartOPTIMO veräußern zu wollen. Gemäß 816a sind die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) und Stadtwerke Osnab- rück AG (SWO) vorkaufsberechtigt für die zum Verkauf stehenden Anteile der smart- STADTwerke. Die SWMS und SWO beabsichtigen ihr Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Ill. Rechtliche Gestaltung Die Aufnahme neuer Kommanditisten erfolgte in den letzten Jahren dadurch, dass die SWMS und die SWO an den jeweiligen Interessenten jeweils zu gleichen Teilen ihre Kommanditanteile veräußerten. SWMS und SWO halten gegenwärtig jeweils 32,300 % an der smartOPTIMO. Diese grundsätzliche Logik soll beibehalten werden. Gemäß der bestehenden Beschlusslage dürfen die SWMS und die SWO, so Anteile verkaufen, dass sie jeweils mindestens 26 % ihrer Kommanditanteile halten. Um auf strukturelle Änderungen bei Gesellschaftern der smartOPTIMO reagieren zu können, sollen die SWMS immer zu gleichen Teilen Anteile von ausscheidenden Ge- sellschaftern zurückkaufen dürfen. Die Begrenzung des Rückkaufs wäre insofern erreicht, wenn die SWMS wieder 50% der Anteile an der smartOPTIMO besäßen. Konkret sollen aktuell die Anteile (0,5%) der Elektrizitätswerk Hammermühle Versor- gungs GmbH (EWH) für 2.010 € und die Anteile (1,0%) der smartSTADTwerke GmbH & Co. KG (smartSTADTwerke) für 4.020 € zurückgekauft werden. Eine Änderung der Beteiligung der SMWS und SWO an der smart OPTIMO Verwal- tungs-GmbH, an der die SWMS und SWO jeweils 50% der Anteile halten, erfolgt nicht. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0200/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37