1698/2023
Anlage einer Bewegungsstaion im Biesterfeld Köln Vogelsang, Gemarkung Müngersdorf, Flur 83, Flurstück 1386
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Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Bliesterfeld
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LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Bliesterfeld Vogelsang 671/2 T.Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 1 Über Finanzmittel in Höhe von 35.000€ kann ein quartiersnahes Bewegungsangebot im Bliesterfeld, Vogelsang errichtet werden. Lage: Der Stadtteil Vogelsang liegt im Südwesten des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf. Vom Westend gelangt man über die Bliesterfeldstraße, von Bickendorf über den Akazienweg zum vorgeschlagenen Standort. Im Stadtteil Vogelsang bestehen östlich des Kolkrabenwegs verschiedene Sportangebote. Es gibt Sportplätze und Kleinspielfelder sowie eine BMX-Anlage und einen Platz für Bogensport. Der als geeignet angesehene Standort für eine Bewegungsstation liegt im 7-Hügel-Park östlich des Kinderspielplatzes. LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Bliesterfeld Vogelsang 671/2 T.Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 2 Flächennutzungsplan: Die umgrenzenden Flächen sind mit den Symbolen für eine Dauerkleingartenanlage, einen Spielplatz, einen Sportplatz und eine Sporthalle versehen. Bebauungsplan: Der 7-Hügel-Park liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 62479.03.000.00, rechtskräftig seit 25.09.1969. Die Fläche wird als Grünfläche für Sport- und Erholungsanlagen ausgewiesen und ist somit zur Anlage einer Bewegungs-Station geeignet. LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Bliesterfeld Vogelsang 671/2 T.Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 3 Landschaftsschutz: Der 7-Hügel-Park liegt im Landschaftsschutzgebiet L11. Denkmalschutz: Der 7-Hügel-Park liegt in keinem denkmalgeschützten Bereich oder weist eine andere Art des Denkmalschutzes auf. Eigentumsverhältnisse und Angrenzende Nutzungen: Der 7-Hügel-Park befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.
Anlage 3 Erläuterung Vorlage_Biesterfeld
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Bewegungsparcours in Vogelsang Biesterfeld Sport und Bewegung im Freien, Fitness und Aktivitäten aller Generationen gewinnen zunehmend an Bedeutung und Beliebtheit. Der Freizeitwert von Erholungs- und Grünanlagen steigt. Viele Bür- ger*innen möchten etwas für den Körper und die Beweglichkeit tun. In diesem Sinne hat die Be- zirksvertretung Ehrenfeld Ende 2020 die Errichtung eines Bewegungsparcours in Vogelsang Bies- terfeld beschlossen und dafür Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro aus dem Stadtverschöne- rungsprogramm (Ende 2020) und bezirksorientierten Mitteln (Mitte 2021) zur Verfügung gestellt. Der Standort Biesterfeld bietet hierfür die optimalen Bedingungen. Bereits jetzt werden etliche Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten geboten. Neben den angrenzenden vorhandenen Sportan- geboten, wie Sportplätze, Kleinspielfelder, einer BMX-Anlage und einem Platz für Bogensport ist die bestehende Grünanlage beliebt bei Spaziergängern, Fahrradfahrern und Joggern. Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot. Dieses soll sowohl für junge Sportler, als auch für ältere Menschen geeignet sein und dementspre- chend genutzt werden können. Bei der Entscheidung, welche Geräte genau platziert werden sol- len, haben mit dieser Beteiligung alle Personen die Chance, ein Votum abzugeben und konstruktiv an der Entstehung mitzuwirken. Wir freuend uns auf eine rege Teilnahme an der Abstimmung und stehen bei allen Fragen gerne zur Verfügung! Dialog Plakat & Flyer: *Vorderseite Ein neuer Bewegungsparcours entsteht! Ihre Meinung ist gefragt! Liebe Sportler*innen, im Stadtteil Vogelsang am Biesterfeld soll ein neuer Bewegungsparcours für Sportler*innen jeden Alters entstehen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Rahmen- bedingungen wurden zwei Konzepte erstellt, die Ihnen zur Abstimmung vorgelegt werden. Teilen Sie uns Ihre Meinung zu den beiliegenden Vorschlägen mit! *Lageplanausschnitt Verortung* Einsendeschluss: xx. Monat 2021 Alle Informationen finden Sie unter: *Rückseite Ihre Stimme ist gefragt! Bitte werfen Sie Ihren Beitrag in den eigens dafür aufgestellten Briefkasten am Biesterfeld, gegen- über des vorhandenen Spielplatzes, oder in die Sammelbox im Bürgerschaftshaus Bock- lemünd/Mengenich e.V. (Görlinger-Zentrum 11-15, 50829 Köln). *Abbildungen der Sportgeräte* Platz für Ihre Anmerkungen:
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1698/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anlage einer Bewegungsstation im Biesterfeld Köln Vogelsang, (Gemarkung Müngersdorf, Flur 83, Flurstück 1386) - Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans nach § 23 Landesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtige Ausnahme gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplans zur Anlage einer Bewegungsstation im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ zustimmend zur Kenntnis. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtigte Aus- nahme nach § 23 Landesnaturschutzgesetz hinsichtlich der o. g. Planung nicht zustimmend zur Kenntnis. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2023 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) plant im Rahmen des städtischen „Ge- samtkonzepts Bewegungsparcours“ die Anlage einer Bewegungs-Station im Biesterfeld in Vo- gelsang (Gemarkung Müngersdorf, Flur 83, Flurstück 1386). Das Gesamtkonzept Bewe- gungsparcours wurde dem Beirat bereits vorgelegt (Session-Nr. 2531/2019). Es liegt zudem hierzu ein Ratsbeschluss vor (Session- Nr. 0639/2019). Ziel des Konzepts ist es, ein quartier- nahes Bewegungsangebot für die Kölner Bürger*innen innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu schaffen. Der ausgewählte Standort befindet sich im Südwesten des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf. Vom Westend gelangt man über die Biesterfeldstraße, von Bickendorf über den Akazienweg zum vorgeschlagenen Standort. Der Standort befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 62479.03.000.00 (Arbeitstitel: Bie sterfeldstraße in Köln-Vogelsang), welcher an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung „Sport und Erholungsanlagen mit Stellplätzen“ festsetzt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Bäume sind von der Baumaßnahme nicht betroffen und sollen erhalten bleiben. Holzschnitzel sollen den Trainingsgeräten als Untergrund dienen und die Versickerungsfähigkeit der Fläche weiterhin gewährleisten. Bestand Der als geeignet angesehene Standort für eine Bewegung-Station liegt innerhalb des 7-Hügel- Parks und grenzt östlich an einen bereits bestehenden Kinderspielplatz. Aktuell ist die für die künftige Bewegungs-Station vorgesehene Fläche ausschließlich mit Scherrasen bewachsen (HM 1, Parkanlage ohne alten Baumbestand), in der Nähe befinden sich Laubgehölzbe- stände. Eingriff/Kompensation Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 181,90 m² realisiert werden, welche ausschließlich von Scherrasen bewachsen ist. Dabei soll der Großteil der Fläche mit Holzhackschnitzeln ausgelegt werden (133 m²) und ein geringer Anteil mit einer wassergebundenen Wegedecke (15,30 m²) sowie einer Unterpflasterung für Sitzbänke (16,60 m²) versehen werden. Auf der restlichen Fläche (17 m²) erfolgt die Installation der Fundamente für die insgesamt sechs ge- planten Bewegungselemente. Da der Standort im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt, ist die Eingriffsrege- lung nach §§ 14 bis 17 BNatSchG nicht anzuwenden. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird unabhängig davon dennoch durch die Pflanzung von insgesamt 3 Bäumen (Quercus robur oder Alnus glutinosa) im direkten Umfeld der Bewegungs-Station den Verlust von Grünstruktur auffangen. Artenschutz Die Errichtung der Bewegungs-Station ist in einem Bereich geplant, der nicht von Gehölzen bestanden ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der Fläche keine bodenbrütenden Vogelarten aufhalten, sodass dem Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegenstehen. Ein Auslösen der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht zu erwarten. 3 Regelungen Landschaftsplan Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes liegt und an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen festgesetzt ist. Aufgrund der Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplanes als öffentliche Grünfläche gelten die Festsetzungen des Landschaftsplanes in diesem Bereich weiterhin. Dem Vorhaben stehen vorrangig die Verbote Nr. 1 (Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen zu beseitigen oder zu beschädigen) und Nr. 5 (bauliche Anlagen zu errichten) des Land- schaftsplans der Stadt Köln (3.3.1) entgegen. Teilflächen mit Scherrasen müssen im Rahmen des Vorhabens den Trainingsgeräten weichen. Der Bewegungsparcours im Biesterfeld ist Teil einer Gesamtplanung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, die rund 25 Bewe- gungsstationen, Bewegungsparcours und Slacklines (s. Vorlage 0863/2023 aus der Sitzung vom 27.03.2023) umfasst. Darüber hinaus bestehen bereits zahlreiche Sporteinrichtungen un- terschiedlicher Größe im Bereich der städtischen Grünflächen. Folgerichtig handelt es sich hierbei um typische Planungen. Für den Standort ist daher eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes gem. § 23 LNatSchG zu prüfen und zu erteilen. Grundlagen für die Erteilung der Ausnahme Die Bewegungs-Station stellt eine kostenfreie, öffentlich zugängliche Trainingsmöglichkeit in einer beliebten und bereits jetzt viel genutzten Grünfläche in Köln dar. Die Stadt Köln möchte damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur schwellenarmen Gesundheitsförderung bieten. Durch die Lage im 7-Hügel-Park und die bereits vorhandenen angrenzenden Sportangeboten ergeben sich somit an dem geplanten Standort aus öffentlicher Sicht sehr gute Synergieef- fekte. Die Planung dieses Bewegungsparcours ist Teil eines umfassenderen Ansatzes durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die im jetzigen Stand rd. 25 weiterer Standorte umfasst. Diese Standorte finden sich nahezu ausnahmslos innerhalb der städtischen Grünflä- chen, ergänzend zu bereits vorhandenen Sportanlagen und Kinderspielplätzen. Die Planung der Bewegungsparcours ist somit eine typische, den Grünanlagen zuzuordnende Maßnah- menart. Für typische Vorhaben steht nur der Weg über eine Ausnahme (von Verboten des Landschaftsplans) im Sinne von § 23 LNatSchG NRW offen. Bei einer solchen Ausnahme sind auf der Grundlage der Regelungen des § 26 BNatSchG Schutzzweck und Gebietscharakter des jeweiligen Landschaftsschutzgebietes als Grundlage für die Prüfung in Ansatz zu bringen. Der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ ist im LP wie folgt festgelegt: Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszo- nen, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Be- reich des Westfriedhofs, nördlich und südlich von Gut Vogelsang und um den Nüssenber- ger Busch, wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere zur Sicherung großer, zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbindun- gen dorthin aus dem bebauten Bereich. Der Gebietscharakter für den Raum des betreffenden LSG wird durch die Grünanlagen des sogenannten „7-Hügel-Parks“, d. h. die umfangreichen einfassenden Laubgehölzbestände, 4 zentrale Rasenflächen, z. T. artenreiche Wiesen bestimmt. Im Sinne einer moderneren Gar- tengestaltung werden die Rasenflächen durch Baumreihen ergänzt. Weiterhin finden sich in- nerhalb des hier erfassten Raumes Kleingärten, ein Bolzplatz, ein BMX-Parcours (Radsport) sowie ein Kinderspielplatz geringer Größe. Der Schutzzweck des LSG wird durch die aktuelle Planung zur Errichtung eines Bewegungs- parcours mit einer Größe von rd. 200 m² nicht berührt. In Bezug auf den Gebietscharakter wird dieser Parcours als geringe Ergänzung des Bestandes von Sport- und Erholungsanlagen gesehen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vor. Anlagen Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Bliesterfeld Anlage 2 Entwurf_Bewegungs-Station im Biesterfeld Anlage 3 Erläuterung Vorlage_Biesterfeld
Anlage 2 Entwurf_Bewegungs-Station im Biesterfeld
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1 2 345613.7915.302.308.551.503.202.352.201.0010.05 1.803.103.601.902.60 1Krafttraining für alle 234 56 PROJEKT DATUMMAßSTABBEARBEITUNG Amt für Landschaftspflege und GrünflächenPLANGRÖßEPLANNUMMER 671671-2673 17.08.20221:250Tabea BergmannDIN A301 Bewegungs-Station Vogelsang im BiesterfeldEntwurf Geräteauswahl gez. Dr. Bauer, 01.08.2022gez. Heidbreder, 01.08.2022gez. Dietrichkeit, 01.08.2022 LegendeUnterpflasterungwassergebundeneWegedecke Holzhackschnitzel Baum BestandBaum Neupflanzung Ausgleich(Quercus robur oder Alnus glutinosa)Qualität: 3xv. Umfang 18/20cm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Biesterfeldstraße
- Akazienweg
- Görlinger-Zentrum 11
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 1698/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.10.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 17:27