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2012/0016

Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßensanierung

Magistratsvorlage 08.02.2012

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2012/0016

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2012/0016

4335 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.03.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0016 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Aufnahme des Auwiesenweges in  das Sofortprogramm Straßensanierung 
 
Vorlage vom: 08.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufnahme des Auwiesenweges in das 
Sofortprogramm Straßenbausanierung wird nicht gefolgt. 
2. Die erstmalige Herstellung des Auwiesenweges wird zurückgestellt. 
3. Die Gehweg- und Fahrbahnschäden werden im Rahmen der Unterhaltung beseitigt. 
4. Die technischen Voraussetzungen zum Einbau von Fahrbahnschwellen zur 
Geschwindigkeitsreduzierung werden vom Fachamt geprüft. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

2
 
Beschluss des Magistrats vom

3
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08. Februar 2012  
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. September 2011 beschlossen: 
 
1. Der Magistrat wird beauftragt, den Auwiesenweg in das Sofortprogramm Straßensanierung 
aufzunehmen. Die jetzige Straßenoberfläche weist große Schäden auf, der es den 
Bewohnerinnen und Bewohnern erschwert, die Straße mit Rollstühlen oder Rollatoren zu 
überqueren. 
2. Der Magistrat wird beauftragt, den Gehweg im Auwiesenweg zu sanieren bzw. neu 
anzulegen. Bis heute fehlt in dem Bereich zwischen Begegnungsstätte der Aumühle und 
dem Friedhof ein Stück des Gehwegs. Dies zwingt Rollstuhlfahrer und Menschen, die auf 
Rollatoren angewiesen sind dazu, die Straße zu benutzen. 
3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Auwiesenweg Maßnahmen zur 
Verkehrsberuhigung (Mittelinsel, Einengungen, Querungshilfen) durchgeführt werden 
können, die die Verkehrssicherheit erhöhen. 
 
Hierzu wird berichtet: 
 
Zu 1. und 2.) 
Die Aufnahme des Auwiesenweges in das  Sofortprogramm Straßenbausanierung würde in ihrer folge 
die erstmalige Herstellung des Auwiesenweges bedeuten. Da der Auwiesenweg bisher nur provisorisch 
hergestellt wurde, wurden auch noch keine Erschließungsbeiträge erhoben. Die herzustellende Fläche 
des Auwiesenweges (Hindemittstaße bis Eingang Friedhof)  umfasst ca. 2.000m². Bei den üblichen 
Herstellungskosten von 170€/m² ergibt sich eine Gesamt-Baukostensumme von ca. 340.000 Euro. 
 
Anlieger an diesem Straßenabschnitt sind die Stadt Darmstadt und die Behinderteneinrichtung 
Aumühle. Nach Rücksprache mit der Leitung der Behinderteneinrichtung besteht aus deren Sicht keine 
Erfordernis zur erstmaligen Herstellung des Auwiesenweges, sofern die vorhandene Fahrbahndecke in 
einem Zustand gehalten wird, der auch eine Nutzung mit Rollatoren oder Rollstühlen gewährleistet. 
 
Die Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßenbausanierung wird deshalb zurzeit 
nicht weiter verfolgt.  
 
Die aktuell vorhandenen Gehweg- und Fahrbahnschäden werden zeitnah unter Berücksichtigung der 
besonderen Bedürfnisse der Anlieger im Rahmen der Straßenunterhaltung beseitigt. 
 
Zu 3.) 
Der Auwiesenweg ist eine ausgewiesene Tempo-30-Zone und zudem eine Sackgasse, so dass 
ausschließlich Anliegerverkehr auftritt.  
 
Tempo-30-Zonen werden u.a. auch zum Schutz bestimmter Benutzergruppen (bspw. Kinder, ältere 
Menschen) eingerichtet, um die eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten dieser Menschen 
berücksichtigen zu können.

4
 
Nach dem gültigen Regelwerk bedarf es keiner zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Da 
behinderte Menschen aber ein sehr viel sensibleres Sicherheitsempfinden haben, wird das Fachamt 
gemeinsam mit Vertretern der Behinderteneinrichtung die Möglichkeit  zum Einbau von 
Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung prüfen. 
 
Darmstadt, 08.02.2012 
III-66/2 S-Rei-Wg 
Nst. 2700 
 
 
Die Dezernentin III      
 
 
 
Brigitte Lindscheid      
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 119 beschließend
TOP 5
TOP 16

Orte (2)

  • Auwiesenweg
  • Sackgasse

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0016
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00