2012/0016
Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßensanierung
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2012/0016
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 22.03.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0016 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßensanierung Vorlage vom: 08.02.2012 Beschlussvorschlag: 1. Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßenbausanierung wird nicht gefolgt. 2. Die erstmalige Herstellung des Auwiesenweges wird zurückgestellt. 3. Die Gehweg- und Fahrbahnschäden werden im Rahmen der Unterhaltung beseitigt. 4. Die technischen Voraussetzungen zum Einbau von Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung werden vom Fachamt geprüft. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein 2 Beschluss des Magistrats vom 3 Begründung zur Magistratsvorlage vom 08. Februar 2012 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. September 2011 beschlossen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, den Auwiesenweg in das Sofortprogramm Straßensanierung aufzunehmen. Die jetzige Straßenoberfläche weist große Schäden auf, der es den Bewohnerinnen und Bewohnern erschwert, die Straße mit Rollstühlen oder Rollatoren zu überqueren. 2. Der Magistrat wird beauftragt, den Gehweg im Auwiesenweg zu sanieren bzw. neu anzulegen. Bis heute fehlt in dem Bereich zwischen Begegnungsstätte der Aumühle und dem Friedhof ein Stück des Gehwegs. Dies zwingt Rollstuhlfahrer und Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind dazu, die Straße zu benutzen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Auwiesenweg Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Mittelinsel, Einengungen, Querungshilfen) durchgeführt werden können, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Hierzu wird berichtet: Zu 1. und 2.) Die Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßenbausanierung würde in ihrer folge die erstmalige Herstellung des Auwiesenweges bedeuten. Da der Auwiesenweg bisher nur provisorisch hergestellt wurde, wurden auch noch keine Erschließungsbeiträge erhoben. Die herzustellende Fläche des Auwiesenweges (Hindemittstaße bis Eingang Friedhof) umfasst ca. 2.000m². Bei den üblichen Herstellungskosten von 170€/m² ergibt sich eine Gesamt-Baukostensumme von ca. 340.000 Euro. Anlieger an diesem Straßenabschnitt sind die Stadt Darmstadt und die Behinderteneinrichtung Aumühle. Nach Rücksprache mit der Leitung der Behinderteneinrichtung besteht aus deren Sicht keine Erfordernis zur erstmaligen Herstellung des Auwiesenweges, sofern die vorhandene Fahrbahndecke in einem Zustand gehalten wird, der auch eine Nutzung mit Rollatoren oder Rollstühlen gewährleistet. Die Aufnahme des Auwiesenweges in das Sofortprogramm Straßenbausanierung wird deshalb zurzeit nicht weiter verfolgt. Die aktuell vorhandenen Gehweg- und Fahrbahnschäden werden zeitnah unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Anlieger im Rahmen der Straßenunterhaltung beseitigt. Zu 3.) Der Auwiesenweg ist eine ausgewiesene Tempo-30-Zone und zudem eine Sackgasse, so dass ausschließlich Anliegerverkehr auftritt. Tempo-30-Zonen werden u.a. auch zum Schutz bestimmter Benutzergruppen (bspw. Kinder, ältere Menschen) eingerichtet, um die eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten dieser Menschen berücksichtigen zu können. 4 Nach dem gültigen Regelwerk bedarf es keiner zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Da behinderte Menschen aber ein sehr viel sensibleres Sicherheitsempfinden haben, wird das Fachamt gemeinsam mit Vertretern der Behinderteneinrichtung die Möglichkeit zum Einbau von Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung prüfen. Darmstadt, 08.02.2012 III-66/2 S-Rei-Wg Nst. 2700 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Auwiesenweg
- Sackgasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0016
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00