AN/1832/2023
Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!
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Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 26.11.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.11.2024 öffentlich 3.5 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpoliti- sche Katastrophe abwenden! Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2023 AN/1832/2023 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2023 AN/1891/2023 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD vom 18.11.2024 AN/1589/2024 Der Ausschussvorsitzende Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) lässt über den Antrag AN/1832/2023, den Änderungsantrag AN/1891/2023 und den Ersetzungs- antrag AN/1589/2024, ohne Aussprache abstimmen. 1. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Stadtentwicklungsaus- schuss: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 2. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Rat: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur Entscheidung an den Rat verwiesen. 3. Abstimmung über Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorinnen- politik: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, über den Antrag, nach einer finaleren Beschluss- fassung im Rat, eine Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gefertigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Eine Verw eisung aus dem Ausschuss an den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung ist nicht möglich. Den Fraktionen steht es frei, für den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat jew eils einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Vorabauszug Rat 26.10.2023. TOP 3.1.7
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 3.1.7 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!" AN/1832/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. AN/1891/2023 Beschluss: Die Angelegenheit wird in den Unterausschuss Wohnen verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. __________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Martin.
SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.10.2023 AN/1832/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.10.2023 aufzunehmen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort die höchste Priorität bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erfor- derlicher sozialer Infrastruktur wie Kita oder Schule werden bevorzugt berücksichtigt. Eine vereinfachte Konzeptvergabe mit klaren und überschaubaren Kriterien, die ins- besondere auch Kriterien der Nachhaltigkeit beinhalten, wird dafür als Instrument durch die Verwaltung entwickelt und zur Verfügung gestellt. Erforderliche Anpassun- gen des Regionalplans bzw. des Flächennutzungsplans werden ebenso zügig wie konsequent vorgenommen. 2. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert 100 Prozent geför- derter Wohnraum entstehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit 0 Prozent anzusetzen. - 2 - 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, ein neues städtisches Förderpro- gramm aufzulegen, welches über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Milliarde Euro für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vorsieht. Im Rahmen dieses Programms sollen in Abhängigkeit von der konjunkturellen Lage sowie der Zinsent- wicklung bis zu 20.000 neue Wohnungen entstehen. Bei der Ausgestaltung des För- derprogramms sollen die Zinsen und Tilgungsraten den günstigen Darlehenskonditio- nen der NRW-Wohnraumförderung entsprechen, wobei die kommunale Kölner Förde- rung die Landesförderung ausdrücklich ergänzen und nicht ersetzen soll. Für die lau- fende Haushaltsperiode werden dafür die im Haushalt veranschlagten 33 Mio. Euro p.a. verwendet (Teilfinanzplan 1601). 4. Zwischen dem geförderten und dem freifinanzierten Wohnungsbau entsteht eine im- mer größer werdende Lücke. Mit einem preisgedämpften Angebot im Mietwoh- nungsbau soll diese Lücke geschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauf- tragt, zusammen mit den politischen Gremien eine entsprechende Förderlogik zu ent- wickeln, die neben Mitteln aus dem o.g. Förderprogramm auch einen vergünstigten Erbpachtzins im Sinne des Abschnitts 1 enthalten kann. Zudem wird der Vorschlag der Stadt Düsseldorf unterstützt, an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförderten Wohnungs- baus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 5. Das gesamte Verwaltungshandeln im Bereich Planen und Bauen soll sich an der Priorität „Wohnen“ ausrichten. Die Verwaltungsverfahren bei der Bauleitplanung und vor allem die Baugenehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt und besser koordiniert werden! Dafür bittet der Rat der Stadt Köln die Oberbürgermeiste- rin, folgende Instrumente zur Anwendung zu bringen: o Einrichtung einer “Taskforce Wohnungsbau” innerhalb der Verwaltung. Dort sollen in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*in- nen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen Herausforderun- gen zu treffen. o Einsetzung von Projektkoordinatoren, welche aus dem jeweiligen Baupro- jekt (also vom Vorhabenträger) finanziert werden, aber auf Seiten der Verwal- tung die projektbezogene Koordination aller erforderlichen Schritte und Maß- nahmen übernimmt. o Schaffung von zusätzlichen Stellen im Stadtplanungs- und im Stadtentwick- lungsamt, um eine zügige Realisierung der anstehenden Projekte sicherstel- len zu können. Priorität o Bauanträge für neuen Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit höchster Priorität im Sinne einer “Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. o Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unteraus- schuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und Beteiligungspro- zesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. o Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte wird eine Selbstverpflichtung der politischen Akteure in Rat und Bezirks- vertretungen angestrebt, mit der sich die Beteiligten zu einer zügigen Be- schlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-Pläne und FNP-Ände- rungen) in den zuständigen Gremien verpflichten. - 3 - o Unabhängig von den hier in Bezug auf den Wohnungsbau eingebrachten Maßnahmen, soll die Verwaltung weiterhin an einer deutlichen Beschleuni- gung von Bauverfahren insgesamt arbeiten, insbesondere durch verstärkte Digitalisierung der Verfahren. 6. Um die notwendigen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum nicht noch weiter an- steigen zu lassen, vollzieht die Stadt Köln die soeben von der Bundesregierung ange- passten Effizienzhaus-Anforderungen (EH) entsprechend nach. Diese betrachtet die Verankerung von EH 40 als neuer verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode als nicht mehr nötig und setzt diese aus, da mit der Verab- schiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sichergestellt ist, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Die Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden sind entsprechend anzupassen. 7. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z.B. Genossenschaften sollen noch stär- ker gefördert werden. Dafür wird die Verwaltung zum einen beauftragt, das Bera- tungs- und Unterstützungsangebot für die Gründung neuer Baugenossenschaf- ten sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter auszubauen und zu inten- sivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Ziffer 1. sowie das Wohnungsbauför- derprogramm gem. Ziffer 3. ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemein- wohlorientierte Akteur*innen enthalten. 8. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der Anteilseigne- rin darauf hinzuwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohn- raum noch stärker ausspielen kann. Dazu sollen zum einen weitere Werkswohnun- gen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen beitragen. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how wird zudem zu einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswoh- nungen für private Unternehmen weiterentwickelt. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren zu DER sozialen Frage unserer Republik, aber vor allem auch in Metropolen wie Köln entwi- ckelt! In Köln müssen wir zwischenzeitlich von einer echten Krisensituation sprechen, die ohne entschlossenes Handeln unmittelbar in eine sozialpolitische Katastrophe führen wird! Denn schon heute ist es bittere Realität, dass sich in vielen Teilen Kölns nur noch reiche Menschen Wohnraum leisten können. Die Mietbelastung in Köln ist mittlerweile höher als in Hamburg: Fast 30 Prozent des Einkommens muss ein Single in Köln mittlerweile für die Kaltmiete aufbringen. Bei den sogenannten Sozialwohnungen droht in den kommenden Jahren ein dramatischer Absturz. In den nächsten fünf Jahren verlieren rund 10.300 Wohnungen die Bindung an eine vergleichsweise geringe Miete und gehen sukzessive auf den freien Markt. Damit setzt sich der bodenlose Fall bei den öffentlich geförderten Wohnungen in Köln unvermindert fort: 1990 gab es in der Domstadt noch mehr als 105.000 Wohnungen für Menschen mit einem Wohn- berechtigungsschein. 2021 lag die Zahl schon unter 38.000, und 2027 werden es dann nur - 4 - noch gut 27.000 Wohnungen sein. Dem gegenüber stehen knapp 50 % aller Kölner*innen, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Gegen diese soziale Spaltung hilft nur eine engagierte und starke Stadtführung, die sich ein- mischt, die gestaltet und auch Position bezieht, indem sie soziale wohnungspolitische Maß- nahmen ergreift und konsequent umsetzt. Das naheliegende Mittel dazu ist der geförderte Wohnungsbau, dem die Stadt Köln ab sofort maßgebliche Vorzüge einräumen muss, um die sozialpolitische Katastrophe zu verhindern. Dazu bedarf es einfacher und klarer Kriterien und bei Bedarf zügiger Anpassung der Regio- nal- und Flächennutzungsplanung. Handeln ist gefragt, nicht die Hoffnung, dass diese Wohnungsmisere schon an Köln vorüber- gehen wird. Die Nachhaltigkeitskriterien, die in diesem Absatz gefordert werden, dürfen aber zu keiner wesentlichen Verteuerung des Wohnraums führen. Dies ist bei vielen nachhaltigen Bauwei- sen (z.B. Holzbau) bzw. bei Themen wie Photovoltaik, Durchgrünung neuer Siedlungsberei- che und „Schwammstadt“ durchaus gegeben, zumal in Teilen neuere Gesetzeslagen ohne- hin zu diesen Standards verpflichten. Zu Ziffer 2. Günstiger Wohnraum kann nicht auf teuren Flächen entstehen, das bestätigen die Gesprä- che mit den Wohnungsbauunternehmen, von denen viele ihre Neubauaktivitäten nahezu ein- gestellt haben. Eine maßgebliche Größe bei Neubauten sind aber die Preise für die Grund- stücksflächen. Um also geförderten Wohnungsbau auch finanziell interessant zu machen, ist der Erbpachtzins für Flächenanteile, auf denen zu 100 Prozent geförderter Wohnraum ent- steht, für einen definierten Zeitraum auf 0 Prozent abzusenken. Dabei soll gelten: Der jeweilige, abgesenkte Erbpachtzins wird auf jene Quadratmeter zur Anwendung gebracht, auf denen innerhalb eines Gesamtprojektes (welches durchaus auch freifinanzierte Wohnungen umfassen kann) der günstige Wohnraum entsteht. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um Projekte, die ausschließlich aus gefördertem und/oder preisge- dämpften Wohnungsbau bestehen muss. Nur so ist zu gewährleisten, dass tatsächlich nicht die Gewinnmaximierung vereinzelter In- vestoren im Vordergrund steht, sondern eine sozial solide austarierte Kalkulation, die das In- teresse der Mieter*innen nicht aus dem Auge verliert. Zu Ziffer 3. Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass der frei finanzierte Wohnungsmarkt die alarmierend zunehmende Reduzierung des günstigen Wohnraums (maßgeblich mit gebun- denen Mieten) nicht ausgleichen kann. Daran ändern auch die zunehmenden Auszahlungen an Wohngeld nichts. Daher ist die öffentliche Hand gefordert, auch durch weitere Fördermaßnahmen den Woh- nungsbau nachhaltig anzukurbeln und dem Wohnungsmarkt für längere Zeit Wohnungen mit günstigen Mieten zu sichern. Nur ein Förderprogramm in respektabler Höhe, dessen Ausgestaltung bei Zinsen und Til- gungsraten den günstigen Darlehenskonditionen der NRW-Wohnraumförderung entspricht, besitzt die Attraktivität, einen wirklichen Schub des geförderten Wohnungsbaus zu entwi- ckeln. Zu Ziffer 4. - 5 - Zwischen dem geförderten und dem freifinanzierten Wohnungsbau entsteht eine immer grö- ßer werdende Lücke. Mit einem preisgedämpften Angebot im Mietwohnungsbau soll diese Lücke geschlossen werden. Dabei soll analog zu den Regelungen der Stadt München, jenen Miethaushalten, deren Haushaltseinkommen über denen des geförderten Mietwoh- nungsbaus liegen und die dennoch mindestens 30 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens an Mietbelastung aufbringen müssen, ermöglicht werden, eine bezahlbare Wohnung zu be- ziehen. Der von der Stadt Düsseldorf vorgeschlagene Förderweg C ist eine gute Möglichkeit, um auf diesem Wege auch mittlere Einkommensschichten noch stärker vom sozialen Wohnungsbau profitieren zu lassen. Zu Ziffer 5. Köln braucht eine “Taskforce geförderter Wohnungsbau” innerhalb der Verwaltung. Eine solche Struktur hat sich in der Bewältigung der enormen Unterbringungsanforderungen im Rahmen der Flüchtlingsherausforderung 2015/2016 sehr bewährt: Damals kamen einmal wöchentlich die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten zusam- men und haben finale (Bau-)Entscheidungen für die Projekte mit besonderen Hürden getrof- fen. Dies hat die schnelle Errichtung unzähliger Standorte in kürzester Zeit erst möglich ge- macht. Wenn der Wohnungsbau heute unsere zentrale Krise darstellt - welche durch die ak- tuelle Flüchtlingsherausforderung noch einmal verstärkt wird - müssen die wirksamen Instru- mente von damals heute mit der Zielausrichtung auf die Schaffung von gefördertem Woh- nungsbau entsprechend genutzt werden. Insgesamt muss sich das gesamte Verwaltungshandeln an der Priorität Wohnen ausrichten! Dazu bedarf es in erster Linie auch zusätzlichen Personals, insbesondere im Stadtplanungs- und im Stadtentwicklungsamt. Zudem müssen Bauanträge für neuen Wohnraum von allen Dienststellen mit höchster Priorität im Sinne einer “Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. Schon bei der Planung entsprechender Bauprojekte kann und soll die Koordination deutlich verbessert werden. Für jedes größere Bauvorhaben soll es einen Projektkoordinator geben, der vom Vorhabenträger finanziert aber in Verantwortung der Stadtverwaltung tätig wird und alle Fäden in die verschiedenen Fachämter, in die Politik und zu den weiteren Stakeholdern zusammenhält. Aber auch die Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung bzw. den politischen Ebenen und Akteuren muss sich im Sinne der Zielerreichung, nämlich schnell mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, verändern. Je früher und je besser die Projekte vorabgestimmt und entsprechende Hinweise und Einwände bereits im Vorfeld politisch artikuliert und entspre- chend berücksichtigt werden können, desto fristgerechter können die formalen politischen Beschlüsse gefasst werden, idealerweise stets in der ersten Beratungsrunde. Entsprechende Verfahren sollen unter Nutzung des dafür vorgesehenen Unterausschusses Wohnen entwi- ckelt und verbindliche Regelungen getroffen werden. Zu Ziffer 6. Die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen ist gerade im Gebäudebereich vordringlich für den Klimaschutz und um weiter steigende Kosten fossiler Energieträger zu vermeiden. Mit der Einführung von EH 55 als Standard zum 1. Januar 2023 im Hinblick auf den Primär- energiebedarf wurde ein erster wichtiger Schritt für Neubauten umgesetzt. - 6 - In den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) wird auch eine Überarbeitung der Anforderungssystematik sowie des Neubaustan- dards diskutiert. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neu- baustandard nach eigener Aussage der Regierung in dieser Legislaturperiode des Deut- schen Bundestages nicht mehr nötig und wird ausgesetzt. Dem sollte auch auf der kommunalen Ebene bei den Baugenehmigungsentscheidungen Rechnung getragen werden. Zu Ziffer 7. In diesen Zeiten der Wohnungskrise zeigt sich die stabilisierende Wirkung, gemeinwohlorien- tierter Akteur*innen wie z.B. Genossenschaften, diese gilt es daher noch stärker zu fördern. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben muss weiter ausgebaut und intensiviert wer- den. Bestehenden Baugenossenschaften sollen städtische Flächen zu verbesserten Zinsbe- dingungen prioritär vergeben werden. Nur so ist zu verhindern oder zumindest eine hemmende Wirkung zu erzielen, dass sich die Mietpreisentwicklung weiterhin inflationär ausgestaltet. Zu Ziffer 8. Die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ist eine bewährte und höchst effiziente Säule unserer Stadtwerke, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesell- schaften des Stadtwerke Köln Konzerns (SWK) Wohnraum bereitstellt, der auf ihre besonde- ren Belange ausgerichtet ist. Mit den von ihr verwalteten knapp 1.900 Wohnungen mit einer Durchschnittsmiete von 7,57 €/m² in 2022 leistet die WSK schon heute einen Beitrag zum Segment des bezahlbaren Wohnraums. Diesen Anteil gilt es in den kommenden Jahren wei- ter zu steigern. Dazu sollen zum einen weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen beitra- gen. Da diese in erheblichem Maße vom weitverbreiteten Arbeits- und Fachkräftemangel be- troffen sind, könnten sich KVB, RheinEnergie, AWB und Co. aber auch andere Teile des „Konzerns Stadt Köln“ auf diesem Wege noch stärker als attraktiver Arbeitgeber auf dem Ar- beitsmarkt positionieren. Zudem soll sich die WSK auch als Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Unternehmen weiterentwickeln. Auch viele private Unterneh- men sind vom Fach- bzw. Arbeitskräftemangel betroffen und wollen sich entsprechend als guter Arbeitgeber positionieren, scheuen aber rechtliche und sachliche Hürden, um selbst im Segment des Werkswohnungsbaus aktiv zu werden. Hier kann die WSK mit ihrem jahrzehn- telangen Know-how ein sehr gutes Angebot machen und in gewohnt effizienter Weise einen noch größeren Beitrag zum sozialen Wohnungsmarkt in Köln leisten. Mit freundlichen Grüßen Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1832/2023
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 16.10.2023 11:49