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3865/2023

Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2023 ff.

Beschlussvorlage Ausschuss 27.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 30.11.2023

Anlage 0_Begründung der Verfristung und Dringlichkeit

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Anlage 1 Förderungen 2023-2 aus Förderprogramm Dritte Orte

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0_Begründung der Verfristung und Dringlichkeit

1227 Zeichen

Anlage 0 - Begründung der Verfristung und Dringlichkeit 
 
Mit einem erneuten Förderaufruf im Sommer 2023 wurde auf das Förderprogramm „Dritte 
Orte“ hingewiesen. Es sind noch Restmittel in Höhe von 256.955 Euro vorhanden. Erst seit 
November 2023 liegen prüffähige Anträge vor, die bewilligt werden können.  
Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 
18.01.2024 stattfindet und noch nicht klar ist, ob die noch zur Verfügung stehenden 
Restmittel in den Haushalt 2024 übertragen werden können, ist eine Entscheidung zu den 
Anträgen noch im Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Ohne Entscheidung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren in der Sondersitzung am 30.11.2023, würden die 
Restmittel gegebenenfalls in voller Höhe ungenutzt verfallen. Da die prüffähigen Anträge erst 
seit November 2023 vorliegen, konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. 
Die antragstellenden Vereine haben zur Realisierung ihrer Projekte unter anderem Angebote 
bei verschiedenen Firmen eingeholt, die nur eine begrenzte Zeit an diese Angebote 
gebunden sind. Daher benötigen die antragstellenden Vereine zur Deckung ihres 
Finanzbedarfes eine zeitnahe Planungssicherheit.

Anlage 1 Förderungen 2023-2 aus Förderprogramm Dritte Orte

4177 Zeichen

3865/2023 - Anlage 1
Zweite Fördergenehmigung 2023 - Förderprogramm Dritte Orte
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
Stadtbezirk 1
1 Sommerblut e.V.
Metzer Str. 20, 50677 Köln Neustadt Süd      25.000 € 
Der Sommerblut e.V. ist seit Mai 2023 mit dem Konzept einer mobilen Festivalzentrale (KIOSK) an 
verschiedenen Orten in Köln unterwegs. Das Projekt soll nun richtig starten und stadtweit ausgebaut 
werden. Hierzu benötigt der Verein für Honorar- und Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie für 
barrierefreie Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung. 
2
Gotland e.V.
Vorgebirgsstr. 20, 50677 
Köln
Neustadt Süd       25.000 € 
Gotland e.V. benötigt für die Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Außengelände der 
ehemaligen Kita Gotland finanzielle Unterstützung in Form eines Baukostenzuschusses. Aktuell bietet 
der Verein jeden Mittwoch auf dem Außengelände ein freies Angebot an. Neben einem Sommerfest 
fanden auch bereits zwei Pflanzaktionen statt. Die Aktivitäten sollen in 2024 ausgeweitet werden. Durch 
die autarke Toilette soll das Gotland als inklusive Begegnungsstätte genutzt werden können.
Stadtbezirk 2
3
Jugendhilfe Köln e.V.
Raiffeisenstr. 7, 50997 
Köln
Meschenich 24.660 €
In den Räumen und dem Außenbereich der ehemaligenThomaskirche in Köln Meschenich möchte der 
Verein unterschiedliche Aktionen anbieten. Hierfür hat der Verein bereits in 2022 einen 
Projektkostenzuschuss erhalten. Nun soll es ein weiteres Projekt, welches u. a. einen Kunst-Workshop, 
ein Workshop zur Honigproduktion, einen Gemeinschaftsgarten, ein Kulturwohnzimmer und einen 
Seniorentreffpunkt umfasst sowie Familienfeste und Flohmärkte. Diesbezüglich benötigt der Jugendhilfe 
Köln e.V. finanzielle Unterstützung für anfallende Honorarkosten, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit und 
Material.
Stadtbezirk 5
4
Kölner Spielewerkstatt 
e.V.
Luftschiff-Platz 5, 50733 
Köln
Nippes 24.678 €
In 2022 hat der Kölner Spielewerkstatt e.V. bereits Fördermittel aus dem Förderprogramm "Dritte Orte" 
erhalten und möchte nun zukünftig seine Angebotspalette durch drei neue Module unter dem Titel 
"Ernährung, Gesundheit, soziale Vernetzung" erweitern.  Neben einem Kochkurs für Kinder und 
Erwachsene, ist auch ein Yogaangebot für Erwachsene geplant. Ferner soll es ein Angebot zur 
selbstbestimmten Freizeitgestaltung geben. Die Angebote sollen den Bewohner*innen des Cluthgeländes 
kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Stadtbezirk 7
5
Alevitisches 
Kulturzentrum Köln-Porz 
und Umgebung e.V. 
Josefstr. 24, 51143 Köln
Porz 18.700 €
Der Verein bietet in seinen Räumlichkeiten vielfältige Angebote (Hausaufgabenbetreuung, Seminare, 
künstlerische Darbietungen etc.) an. Aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse und unzureichenden 
Fensterisolierung, beantragt der Verein einen Baukostenzuschuss zur Erneuerung der Fenster auf 
beiden Seiten des Raumes. 
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
1

3865/2023 - Anlage 1
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
Stadtbezirk 9
6
DellNorbert e.V.
Kopischstr. 10
51069 Köln
Dellbrück 25.000 €
Der noch sehr junge Verein DellNorbert e.V. (gegründet 2022), plant in der früheren katholischen Kirche 
St. Norbert in Köln Dellbrück diverse Aktivitäten durchzuführen und die Räume somit mit neuem "Leben" 
zu befüllen. Hierzu zählen ein Bürger- und Seniorentreff, Kunstausstellungen und Vernissagen, Konzert- 
und Kleinkunstveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Schülernachhilfen sowie ein kleines Café. Für die 
Umsetzung benötigt der Verein finanzielle Unterstützung für eine Erstbeschaffung (Möbilar, Theke, 
Elektrogeräte etc.). Ferner müssen die Räumlichkeiten baulich ertüchtigt werden (Strom- und 
Wasseranschluss, Beleuchtung etc.).
68.700 € 74.338 € 0 €
143.038 €
Höhe der ersten Fördergenehmigung 44.335 €
800.000 €
113.917 €
Höhe der zweiten Fördergenehmigung
Max. Förderbudget 2023
Verbleibende Fördermittel 2023
498.710 €Höhe der bewilligten institutionellen 
Förderungen bis 31.12.2024
2

Beschlussvorlage Ausschuss

7265 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3865/2023 
Freigabedatum 
 27.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2023 ff.
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des am 
08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förde-
rung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner 
Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 143.038 Euro. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  143.038 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ 
beschlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021).  
Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 
2048/2022). 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im 
Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 
in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im 
Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. 
 
Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 4350/2021, 
0313/2022 und 2631/2022) wurden bis 31.12.2024 institutionelle Förderungen in Höhe von 
jährlich 498.710 Euro (62,3 Prozent) bewilligt. Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamt-
mittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projektförderungen und 5% für finanziell un-
verschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorgesehen ist, 
können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit 
dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden. Der Rat hat hierzu am

3 
08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen Förderungen blei-
ben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel wird 
ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, 
Punkt 3.4 beschrieben, umgesetzt. 
 
Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu 
flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesell-
schaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in 
ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. 
 
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. 
Die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachge-
wiesen werden.  
 
Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine 
finanzielle Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte 
Orte durchführen, mit einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt wer-
den. Insgesamt sind maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres 
(aktuell 40.000 Euro) möglich.  
 
Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 
Euro im Jahr beschränkt. 
 
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 0454/2023 wurden 
für das Jahr 2023 bisher einmalige Projektförderungen bzw. Baukosten-/Technikzuschüsse in 
Höhe von 44.335 Euro beschlossen. Für 2023 verbleiben damit noch Fördermittel in Höhe von 
256.955 Euro (800.000 Euro abzüglich 498.710 Euro institutionelle Förderungen und abzüg-
lich 44.335 Euro Projektförderungen bzw. Baukosten-/Technikförderungen in 2023).  
 
Trotz eines erneuten Förderaufrufes Mitte 2023 wurden erst im November 2023 prüffähige An-
träge und Finanzpläne von Vereinen für eine Projektförderung bzw. für eine Baukosten-/Tech-
nikförderung eingereicht.  
 
Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für 
das Jahr 2023 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die zweite Fördergenehmi-
gung der Förderphase 2023 ff. berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis werden mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2023 ff. drei Projekt-
förderungen und drei Baukosten-/Technikzuschüsse in Höhe von insgesamt 143.038 Euro 
vorgeschlagen. 
 
Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die zweite Fördergenehmigung 2023 ff. 
wurde seitens der Verwaltung Wert daraufgelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vor-
handene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden an-
hand einer Bewertungsmatrix die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderpro-
gramms gewichtet und transparent bewertet. 
 
Es verbleiben für 2023 Mittel in Höhe von 113.917 Euro. Die Verwaltung wird für diese Rest-
mittel die Übertragung in das Jahr 2024 beantragen.  
 
Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: 
 
 
Förderart 
 
 
Laufzeit 
 
Bewilligte Mittel 
 
Prozent-
anteil 
 
Projektförderungen sowie 
Baukosten-/Technikzu-
schuss 
 
01.01. – 31.12.2023 / 
01.12.2023 – 30.11.2024 
 
187.373 € 
 
23,4 %

4 
 
 
Institutionelle Förderungen 
(Betriebskostenzuschuss) 
 
 
01.01.2022 – 31.12.2024 
 
498.710 € 
 
62,3 % 
 
Restmittel 2023 
  
113.917 € 
 
 
14,3 % 
 
Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 
18.01.2024 stattfindet und noch nicht klar ist, ob die noch zur Verfügung stehenden Restmittel 
tatsächlich in den Haushalt 2024 übertragen werden, ist eine Entscheidung zu den erst seit 
November 2023 vorliegenden prüffähigen Anträgen noch im Haushaltsjahr 2023 erforderlich. 
 
 
Finanzierung 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im 
Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 
in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im 
Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. 
 
Mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2023 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 
143.038 Euro verwendet.  
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 – Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit 
Anlage 1 – Zweite Fördergenehmigung 2023 aus Förderprogramm „Dritte Orte“

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3865/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.11.2023
Erstellt
21.11.2023 16:11