3865/2023
Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2023 ff.
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Anlage 0_Begründung der Verfristung und Dringlichkeit
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Anlage 0 - Begründung der Verfristung und Dringlichkeit Mit einem erneuten Förderaufruf im Sommer 2023 wurde auf das Förderprogramm „Dritte Orte“ hingewiesen. Es sind noch Restmittel in Höhe von 256.955 Euro vorhanden. Erst seit November 2023 liegen prüffähige Anträge vor, die bewilligt werden können. Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 18.01.2024 stattfindet und noch nicht klar ist, ob die noch zur Verfügung stehenden Restmittel in den Haushalt 2024 übertragen werden können, ist eine Entscheidung zu den Anträgen noch im Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Ohne Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren in der Sondersitzung am 30.11.2023, würden die Restmittel gegebenenfalls in voller Höhe ungenutzt verfallen. Da die prüffähigen Anträge erst seit November 2023 vorliegen, konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Die antragstellenden Vereine haben zur Realisierung ihrer Projekte unter anderem Angebote bei verschiedenen Firmen eingeholt, die nur eine begrenzte Zeit an diese Angebote gebunden sind. Daher benötigen die antragstellenden Vereine zur Deckung ihres Finanzbedarfes eine zeitnahe Planungssicherheit.
Anlage 1 Förderungen 2023-2 aus Förderprogramm Dritte Orte
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3865/2023 - Anlage 1 Zweite Fördergenehmigung 2023 - Förderprogramm Dritte Orte Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Stadtbezirk 1 1 Sommerblut e.V. Metzer Str. 20, 50677 Köln Neustadt Süd 25.000 € Der Sommerblut e.V. ist seit Mai 2023 mit dem Konzept einer mobilen Festivalzentrale (KIOSK) an verschiedenen Orten in Köln unterwegs. Das Projekt soll nun richtig starten und stadtweit ausgebaut werden. Hierzu benötigt der Verein für Honorar- und Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie für barrierefreie Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung. 2 Gotland e.V. Vorgebirgsstr. 20, 50677 Köln Neustadt Süd 25.000 € Gotland e.V. benötigt für die Errichtung einer barrierefreien Toilette auf dem Außengelände der ehemaligen Kita Gotland finanzielle Unterstützung in Form eines Baukostenzuschusses. Aktuell bietet der Verein jeden Mittwoch auf dem Außengelände ein freies Angebot an. Neben einem Sommerfest fanden auch bereits zwei Pflanzaktionen statt. Die Aktivitäten sollen in 2024 ausgeweitet werden. Durch die autarke Toilette soll das Gotland als inklusive Begegnungsstätte genutzt werden können. Stadtbezirk 2 3 Jugendhilfe Köln e.V. Raiffeisenstr. 7, 50997 Köln Meschenich 24.660 € In den Räumen und dem Außenbereich der ehemaligenThomaskirche in Köln Meschenich möchte der Verein unterschiedliche Aktionen anbieten. Hierfür hat der Verein bereits in 2022 einen Projektkostenzuschuss erhalten. Nun soll es ein weiteres Projekt, welches u. a. einen Kunst-Workshop, ein Workshop zur Honigproduktion, einen Gemeinschaftsgarten, ein Kulturwohnzimmer und einen Seniorentreffpunkt umfasst sowie Familienfeste und Flohmärkte. Diesbezüglich benötigt der Jugendhilfe Köln e.V. finanzielle Unterstützung für anfallende Honorarkosten, Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit und Material. Stadtbezirk 5 4 Kölner Spielewerkstatt e.V. Luftschiff-Platz 5, 50733 Köln Nippes 24.678 € In 2022 hat der Kölner Spielewerkstatt e.V. bereits Fördermittel aus dem Förderprogramm "Dritte Orte" erhalten und möchte nun zukünftig seine Angebotspalette durch drei neue Module unter dem Titel "Ernährung, Gesundheit, soziale Vernetzung" erweitern. Neben einem Kochkurs für Kinder und Erwachsene, ist auch ein Yogaangebot für Erwachsene geplant. Ferner soll es ein Angebot zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung geben. Die Angebote sollen den Bewohner*innen des Cluthgeländes kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Stadtbezirk 7 5 Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung e.V. Josefstr. 24, 51143 Köln Porz 18.700 € Der Verein bietet in seinen Räumlichkeiten vielfältige Angebote (Hausaufgabenbetreuung, Seminare, künstlerische Darbietungen etc.) an. Aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse und unzureichenden Fensterisolierung, beantragt der Verein einen Baukostenzuschuss zur Erneuerung der Fenster auf beiden Seiten des Raumes. Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart 1 3865/2023 - Anlage 1 Baukosten- /Technik- zuschuss Projekt- zuschuss institutio- nelle Förderung Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd. Nr. Name des Vereins Stadtteil Förderart Stadtbezirk 9 6 DellNorbert e.V. Kopischstr. 10 51069 Köln Dellbrück 25.000 € Der noch sehr junge Verein DellNorbert e.V. (gegründet 2022), plant in der früheren katholischen Kirche St. Norbert in Köln Dellbrück diverse Aktivitäten durchzuführen und die Räume somit mit neuem "Leben" zu befüllen. Hierzu zählen ein Bürger- und Seniorentreff, Kunstausstellungen und Vernissagen, Konzert- und Kleinkunstveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Schülernachhilfen sowie ein kleines Café. Für die Umsetzung benötigt der Verein finanzielle Unterstützung für eine Erstbeschaffung (Möbilar, Theke, Elektrogeräte etc.). Ferner müssen die Räumlichkeiten baulich ertüchtigt werden (Strom- und Wasseranschluss, Beleuchtung etc.). 68.700 € 74.338 € 0 € 143.038 € Höhe der ersten Fördergenehmigung 44.335 € 800.000 € 113.917 € Höhe der zweiten Fördergenehmigung Max. Förderbudget 2023 Verbleibende Fördermittel 2023 498.710 €Höhe der bewilligten institutionellen Förderungen bis 31.12.2024 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 3865/2023 Freigabedatum 27.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Dritte Orte" - Zweite Genehmigung für die Förderphase 2023 ff. Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlage 2048/2022) die Förde- rung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 143.038 Euro. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 143.038 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ beschlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021). Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 2048/2022). In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. Mit den Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 4350/2021, 0313/2022 und 2631/2022) wurden bis 31.12.2024 institutionelle Förderungen in Höhe von jährlich 498.710 Euro (62,3 Prozent) bewilligt. Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamt- mittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% Projektförderungen und 5% für finanziell un- verschuldet in Not geratene Vereine mit engem Bezug zu den Dritten Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten gefördert werden. Der Rat hat hierzu am 3 08.09.2022 folgendes beschlossen: Die bisher genehmigten institutionellen Förderungen blei- ben in ihrer Höhe und ihrem Förderzeitraum bestehen. Die Verteilung der Gesamtmittel wird ab der nächsten Förderperiode 2025 wie im aktualisierten Förderprogramm „Dritte Orte“, Punkt 3.4 beschrieben, umgesetzt. Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das gesell- schaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen. Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. Die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nachge- wiesen werden. Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte Orte durchführen, mit einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt wer- den. Insgesamt sind maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres (aktuell 40.000 Euro) möglich. Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 Euro im Jahr beschränkt. Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren 0454/2023 wurden für das Jahr 2023 bisher einmalige Projektförderungen bzw. Baukosten-/Technikzuschüsse in Höhe von 44.335 Euro beschlossen. Für 2023 verbleiben damit noch Fördermittel in Höhe von 256.955 Euro (800.000 Euro abzüglich 498.710 Euro institutionelle Förderungen und abzüg- lich 44.335 Euro Projektförderungen bzw. Baukosten-/Technikförderungen in 2023). Trotz eines erneuten Förderaufrufes Mitte 2023 wurden erst im November 2023 prüffähige An- träge und Finanzpläne von Vereinen für eine Projektförderung bzw. für eine Baukosten-/Tech- nikförderung eingereicht. Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für das Jahr 2023 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die zweite Fördergenehmi- gung der Förderphase 2023 ff. berücksichtigt. Im Ergebnis werden mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2023 ff. drei Projekt- förderungen und drei Baukosten-/Technikzuschüsse in Höhe von insgesamt 143.038 Euro vorgeschlagen. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die zweite Fördergenehmigung 2023 ff. wurde seitens der Verwaltung Wert daraufgelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vor- handene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden an- hand einer Bewertungsmatrix die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderpro- gramms gewichtet und transparent bewertet. Es verbleiben für 2023 Mittel in Höhe von 113.917 Euro. Die Verwaltung wird für diese Rest- mittel die Übertragung in das Jahr 2024 beantragen. Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel insgesamt wie folgt: Förderart Laufzeit Bewilligte Mittel Prozent- anteil Projektförderungen sowie Baukosten-/Technikzu- schuss 01.01. – 31.12.2023 / 01.12.2023 – 30.11.2024 187.373 € 23,4 % 4 Institutionelle Förderungen (Betriebskostenzuschuss) 01.01.2022 – 31.12.2024 498.710 € 62,3 % Restmittel 2023 113.917 € 14,3 % Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren erst am 18.01.2024 stattfindet und noch nicht klar ist, ob die noch zur Verfügung stehenden Restmittel tatsächlich in den Haushalt 2024 übertragen werden, ist eine Entscheidung zu den erst seit November 2023 vorliegenden prüffähigen Anträgen noch im Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Finanzierung In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung. Mit der zweiten Genehmigung für die Förderphase 2023 ff. werden anteilig Mittel in Höhe von 143.038 Euro verwendet. Anlagen Anlage 0 – Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit Anlage 1 – Zweite Fördergenehmigung 2023 aus Förderprogramm „Dritte Orte“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3865/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 21.11.2023 16:11