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Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Stadt Euskirchen vom 26.09.2004- § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 251/2004 vom 29.09.2004

Stand: Am 29.09.2004 im Wahlausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 29.09.2004

    Wahlausschuss

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