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Beantwortung der von Herrn Ladenberger gestellten Fragen aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 14.12.2017 zu Top 7.2 Bericht "Wohnen in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0282/2018 vom 01.02.2018

Stand: Am 01.03.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/560-25 Vorlagen-Nummer 01.02.2018 0282/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 Beantwortung der von Herrn Ladenberger gestellten Fragen aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 14.12.2017 zu Top 7.2 Bericht "Wohnen in Köln" Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen wurden 2016 im Vergleich zu den Jahren 2014 und 2015 errichtet? Die Entwicklung der Errichtung von rollstuhlegerechten Wohnungen stellt sich wie folgt dar: Jahr Wohnungen 2014 9 2015 4 2016 3 2017 30 Aus dieser Aufgliederung ist ersichtlich, dass sich gerade im letzten Jahr, im Vergleich zu 2016, die Errichtung von rollstuhlgerechtem Wohnraum verzehnfacht hat. Erhebt die Wohnungsvermittlung den Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen? Der Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum wird wie folgt erhoben: Antragsteller(innen), die hier einen Wohnberechtigungsschein beantragen und mit ärztlichem Attest nachweisen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls angewiesen sind, erhalten auf ihrem WBS den Zusatz „ Bewerber für eine behindertenge- rechte Wohnung „. Im Jahre 2017 waren dies 409 Anträge. Sind konkrete Probleme bei der Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen in Köln bekannt? Die Sachbearbeiterinnen der Beratungsstelle behindertengerechtes Wohnen bestätigen folgende Problematiken bei der Vermittlung von rollstuhlgerechtem – barrierefreiem Wohnraum: - Die Bewerberinnen und Bewerber haben oft kein realistisches Bild vom aktuellen Kölner Woh- nungsmarkt. Dass schon bezahlbarer Wohnraum eher knapp bemessen und die Versorgung im Bereich rollstuhlgerechter Wohnraum ungleich schwieriger ist, muss vielen Bewerbern erst vermittelt werden. - Die Bewerberinnen und Bewerber haben aufgrund der oft schwerwiegenden Erkrankungen hohe Erwartungen an eine schnelle und möglichst optimale Versorgung mit Wohnraum (z.B. nur im Neubau), den leider nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten entsprochen werden kann. - Bei den Vermittlungsbemühungen wird vielfach auch das Spannungsfeld zwischen (für die Vermittlung) wünschenswerter örtlicher Flexibilität bei der Wohnortwahl einerseits und (für die persönlichen Lebensumstände) notwendiger örtlicher Bindung an soziale Netzwerke, Ärzte und Pflegedienste deutlich. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 01.03.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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