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Anfrage der Denkmalpflege - Herr Dr. Kierdorf - betr.: "Mühlengebäude im Deutzer Hafen"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1655/2018 vom 27.11.2018

Stand: Am 11.12.2018 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage - Dr. Kierdorf - Mühlengebäude im Deutzer Hafen

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    Dr. phil Alexander Kierdorf Sachverständiger Bürger im Kulturausschuss Von Quadt-Straße 157 51069 Köln-Dellbrück kierdorf_indukult@gmx.de AN/1655/2018 Anfrage im Ausschuss Kunst und Kultur am 11.12.2018: Mühlengebäude im Deutzer Hafen Die Großmühle (Aurora-Mühle) ist der dominierende Bau des Deutzer Hafens und ein wichtiges Element des rechtsrheinischen Panoramas. Die städtebauliche Konzeption für die Umnutzung des Hafens bezieht sich wesentlich auf Gestalt und Volumen der Mühle, die dadurch zum Schlüsselobjekt der Neugestaltung wird. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat den Denkmalwert der Mühle aus historischen, baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen festgestellt. Der Erwerb der Mühle durch die Stadt Köln gibt dieser großen Handlungsspielraum für Erhalt und Nutzung in der Zukunft. Meine Frage: Besteht seitens der Stadt Köln die Absicht, den Komplex der Deutzer Mühlen in die Denkmalliste einzutragen? Das Gutachten des Fachamts des LVR hat den Denkmalwert eindeutig definiert. Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Kierdorf

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 11.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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