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2013/0044

20 Millionen Euro Sanierungsoffensive Öffentlicher Raum Fortführung der Ertüchtigungsmaßnahme Tunnel Wilhelminenstraße entsprechend der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006)

Magistratsvorlage 12.03.2013

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2013/0044

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2013/0044

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.03.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0044 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6999 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: 20 Millionen Euro Sanier ungsoffensive Öffentlicher Raum 
Fortführung der Ertüchtigungsmaßnahme Tunnel Wilhelminenstraße entsprechend der 
Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) 
 
Vorlage vom: 12.03.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes zur Kenntnis. 
 
2. Die benötigten Finanzmittel stehen unter der Investitionsnummer 08066-6999, Kostenstelle 066-
100-1000, Verkehrswegesanierungsprogramm 2013, zur Verfügung und sind auf die Investiti-
onsnummer 08066-6018, Kostenstelle 066-100-1000, Tunnel Wilhelminenstraße – Elektrische 
Betriebsräume, umzubuchen. 
 
3. Nach zustimmendem Magistratsbeschluss kann das Vergabeverfahren begonnen werden. Einer 
Zustimmung durch den Regierungspräsidenten bedarf es nicht, da es sich um die Fortführung 
der 2007 begonnenen Ertüchtigungsmaßnahme und nicht um ein neues Projekt handelt.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. März 2013  
 
Mit Magistratsvorlage 2006/0579 wurde der sicherheitstechnischen Ertüchtigung des Tunnels Wilhel-
minenstraße (TuWi) nach der Richtlinie für den Betrieb und die Ausstattung von Straßentunneln 
(RABT 2006) zugestimmt. Die dafür insgesamt benötigten Finanzmittel in Höhe von rd. 2,8 Mio. € 
wurden vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt (SVTA) im Rahmen der Haushaltsanmeldungen zur 
Einstellung in den HH 2007 und MIP 2006-2010 angemeldet. 
Aufgrund der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt wurden im Haushalt 2007 als 
ersten Schritt 500.000 Euro eingestellt sowie für das Haushaltsjahr 2008 eine VE von 350.000 Euro 
beschlossen. Der mit diesen Finanzmitteln mögliche Einbau von Brandmeldekabeln, Notausgangsbe-
schilderung und Leiteinrichtungen wurde 2008 als erster Bauabschnitt der sicherheitstechnischen 
Ertüchtigung abgeschlossen. 
Zur Weiterführung der noch ausstehenden sicherheitstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 
die Aktualisierung der ursprünglichen Maßnahmeermittlung gemäß den heute aktuellen technischen 
Regeln sowie Kostensätzen in 2012 durchgeführt. Als maßgebende Ergebnisse dieser Aktualisierung 
sowie sich anschließender, vertiefender Planungsphasen sind zu nennen: 
Leittechnik
 
Die seit 1977 im Wesentlichen unverändert bestehende Leittechnik (relaisbasierende Verknüpfungen) 
ist durch eine moderne Leittechnik mit speicherprogrammierbaren Steuerungen zu ersetzen. 
Die bestehenden Bedien- und Beobachtungsmöglichkeiten im Tunnel und bei der Feuerwehr sollen im 
gleichen Umfang, jedoch in neuer Technik, erhalten bleiben. Zusätzlich ist ein Bedien- und Beobach-
tungsplatz mit gleichem Funktionsumfang wie in der Tunnelwarte im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
zu schaffen. 
Die neue zentrale Leittechnik wird das Zusammenwirken der verschiedenen betriebstechnischen Ein-
richtungen regeln, diese aufeinander abstimmen und im normalen Betrieb vollautomatisch steuern. 
Sie erfasst und verarbeitet Messungen und Meldungen und setzt diese in Form von Steuerungspro-
grammen in Schaltbefehle um, deren Ausführung sie überwacht. Dabei werden Störungen, Alarme, 
Messwerte, Schaltbefehle und Verbrauchswerte zur Dokumentation und Auswertung erfasst. 
Da die Betriebsräume des Tunnel nicht kontinuierlich mit Personal besetzt sind, müssen Alarme und 
Störungsmeldungen auch zwecks Fernalarmierung und ggf. Fernbedienung an die Berufsfeuerwehr 
(24 h Erreichbarkeit) und Straßenverkehrs- und Tiefbauamt (Erreichbarkeit während der Dienstzeiten) 
übertragen werden. 
 
Lüftungstechnik
 
Bei der gegebenen Länge des Tunnels von 540 m sind gemäß dem aktuellen Regelwerk (RABT 2006) 
keine technischen Tunnelentlüftungsmaßnahmen notwendig; die natürliche Längslüftung ist für Tun-
nellängen unter 600 m ausreichend. 
Aufgrund der Komplexität der Tunnelgesamtanlage (drei Parkhauseinfahrten, eine Parkhausausfahrt, 
Ladehof mit Ein- und Ausfahrt, Gabelung am Tunnelende sowie zwei Einfahrten mit Verflechtungs-
strecke) wird von den externen Planern die Erneuerung der bereits seit 1977 vorhandenen Tunnellüf-
tung mittels moderner Strahlventilatoren empfohlen. Als Kosten hierfür werden Werte von 0,6 bis 1,2 
Mio. €, je nach Umfang der Erneuerung, genannt. 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt dagegen empfiehlt, zunächst die vorhandene Lüftungsanlage 
unverändert beizubehalten und eine Erneuerung der Tunnellüftung auf Grundlage der für 2014 ange-
kündigten neuen Tunnelrichtlinien zu überprüfen. Die bestehende Tunnellüftung ist voll funktionsfähig,

- 4 - 
hat sehr wenige Betriebsstunden (nur Prüf- und Wartungsläufe) und bietet gegenüber den Vorgaben 
der aktuellen Tunnelrichtlinie eine erhöhte Sicherheit. 
 
Notausgangsbelüftung
 
Bei einer Tunnellänge von mehr als 400 m fordert die RABT 2006 einen Abstand der Notausgänge 
untereinander von weniger als 300 m. Der Tunnel Wilhelminenstraße ist mit sieben Fluchtwegen mit 
Abständen von maximal 130 m ausgestattet. Damit stehen den Tunnelbenutzern eine ausreichende 
Anzahl am Notausgängen, zusätzlich zu den Tunnelportalen, als Fluchtmöglichkeit zur Verfügung. 
Im Hinblick auf die anstehende Aktualisierung der RABT im Jahr 2014 wird vorgeschlagen auch auf 
die Notausgangsbelüftung zunächst zu verzichten und diese im Rahmen der Tunnelgesamtlüftung ab 
2014 zu überprüfen (vgl. Lüftungstechnik). Lediglich die vorbereitende Erneuerung der Elektrotechnik 
zur Tunnel- und Fluchtweglüftung ist aktuell mit vorzusehen. 
 
Kosten
 
Die Kosten für die Erneuerung der Leittechnik sowie die vorbereitende Anpassung der ggf. später zu 
erneuernden Tunnel- und Notausganglüftung werden wie folgt eingeschätzt (brutto): 
Baukosten Leittechnikerneuerung ca. 630.000 € 
Baukosten Vorbereitende Anpassung der Tunnel- und Notausganglüftung 
 ca. 300.000 € 
Planungskosten (Lp 4 bis 9) ca. 170.000 € 
Unvorhersehbares und Rundung (ca. 10 %) ca. 98.000 € 
Gesamtkosten: ca. 1.200.000 €  
 
Die benötigten Finanzmittel stehen unter der Investitionsnummer 08066-6999, Kostenstelle 066-100-
1000, Verkehrswegesanierungsprogramm 2013, zur Verfügung und sind auf die Investitionsnummer 
08066-6018, Kostenstelle 066-100-1000, Tunnel Wilhelminenstraße – Elektrische Betriebsräume, 
umzubuchen.

- 5 - 
 
Nach zustimmendem Magistratsbeschluss kann das Vergabeverfahren begonnen werden. Einer Zu-
stimmung durch den RP bedarf es nicht, da es sich um die Fortführung der 2007 begonnenen Ertüch-
tigungsmaßnahmen und nicht um ein neues Projekt handelt. 
 
 
Darmstadt, den 12.03.2013 
III-66/A-66/3/ST-la-si 
Nst.: 2960 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid      André Schellenberg 
Stadträtin       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 111
TOP 10 beschließend
TOP 6
TOP 7

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0044
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00