V/0353/2007
Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
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Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes Münster
160080 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
2
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2007
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem das Jahr 2005 durch die Reform der sozialen Siche-
rungssysteme und der damit verbundenen Einführung d er
Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Vierte Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gekenn zeichnet
war, wurde die Tätigkeit des Sozialamtes im Jahr 20 06 neben
den in diesem Bereich umfassend dargestellten Leist ungen
durch die Arbeit und Diskussionen im Zusammenhang m it der
Haushaltskonsolidierung geprägt.
Sowohl beim Arbeitslosengeld II als bei der Sozialh ilfe waren
im vergangenen Jahr Kostensteigerungen für den Haus halt der
Stadt Münster zu verzeichnen. Die kommunalen Nettoa usga-
ben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende betru gen im
Jahr 2006 rund 29,1 Millionen Euro und sind damit u m rund 2,4
Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen; in der Sozi-
alhilfe haben sich die Nettoausgaben (ohne Kostener stattun-
gen) von rund 28,1 Millionen Euro im Jahr 2005 um r und 1,7
Millionen auf rund 29,8 Millionen Euro im Jahr 2006 erhöht.
Diese Entwicklung der Transferleistungen ist nicht münster-
spezifisch, sondern bundesweit zu beobachten. Gleic hwohl ist
es vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, wenn der Ab-
schlussbericht über die Beratung und Begleitung der Stadt
Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haus halts
2007 ff zwei große Positionen bei den Transferleist ungen,
nämlich die Kosten der Unterkunft und die Hilfe zur Pflege,
aufgreift und Sparmaßnahmen vorschlägt.
Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einsparv olumen
stellt eine große Herausforderung dar. Das Sozialam t und die
Arbeitsgemeinschaft Münster werden sich dieser Hera usforde-
rung stellen, um einen notwendigen Beitrag zur Kons olidierung
unter Wahrung der Interessen der Betroffenen zu erbringen.
Dabei wird die Verwaltung bestrebt sein, die Einspa rvorgaben
zu verwirklichen, ohne die Sozialverträglichkeit de r Maßnah-
men im Einzelfall aus dem Auge zu verlieren. Die Ba lance her-
zustellen zwischen der Notwendigkeit des Sparens ei nerseits
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
4
und der Frage der Zumutbarkeit für jeden Betroffene n anderer-
seits wird die eigentliche Herausforderung dieser Aktion sein.
Ein weiteres Schwerpunktthema in der Arbeit des Soz ialamtes
ist aufgrund der demografischen Entwicklung die „Pf lege“. Das
Sozialamt hat hierauf reagiert und erstmals im verg angenen
Jahr einen sehr umfangreichen Pflegebericht erstell t, der deut-
lich über das gesetzlich geforderte Maß der Informa tion hin-
ausgeht.
Die Pflegeberichterstattung erfolgt zukünftig im jä hrlichen
Rhythmus und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergle ich die
Entwicklung der pflegerischen Versorgung kontinuier lich dar-
zustellen und im Weiteren Themenbereiche und Handlu ngsfel-
der in der Pflegelandschaft in Münster aufzuzeigen.
Darüber hinaus führt das Sozialamt im Jahr 2007 das im ver-
gangenen Jahr begonnene Benchmarking zum Bereich de r
Hilfe zur Pflege fort. Die Ergebnisse werden im Herbst des Jah-
res 2007 vorgestellt.
Um einen Überblick über die Anbieter auf dem Pflege markt zu
vermitteln, sind in diesem Geschäftsbericht erstmal s die Ein-
richtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit - und Tages-
pflege, Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt.
Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölker ungs-
daten nach Statistischen Bezirken und verschiedenen Merkma-
len.
Ich hoffe, dass der Geschäftsbericht 2006 einen Übe rblick über
die vielfältigen Aufgaben des Sozialamtes vermittel t und wün-
sche den Leserinnen und Lesern eine interessante un d auf-
schlussreiche Lektüre.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeits gemein-
schaft Münster und des Sozialamtes möchte ich für I hre enga-
gierte Arbeit und Ihre Bereitschaft, neue Herausfor derungen
anzunehmen, herzlich danken. Ich bin davon überzeug t, dass
wir die auf uns zukommenden Aufgaben mit einem Höch stmaß
an Kundenorientierung und Professionalität meistern werden.
Im Mai 2007
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
5
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 7
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 7
3. Finanzdaten des Sozialamtes 9
4. Arbeitsgemeinschaft Münster 13
4.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende 13
4.2 Weitere Leistungs- und Finanzdaten der Arbeitsgemeinschaft Münster 14
4.3 Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft Münster 16
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung 18
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 18
5.1.1 Entwicklung in Münster 19
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen 19
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 20
5.2.1 Entwicklung in Münster 20
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 21
5.2.3 Finanztableau 21
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 22
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur Existenzsicherung 22
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 22
6.1 Entwicklung in Münster 22
6.2 Hilfen zur Gesundheit 24
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 26
6.3.1 Pflegeplanung 27
6.3.2 Pflegekonferenz 28
6.3.3 Informationsbüro Pflege 29
6.3.4 Heimaufsicht 31
6.3.5 Hilfe zur Pflege 33
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 34
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 36
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 36
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 38
6.4.3 Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen einschließlich Integrationsfachdienst 39
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen 39
6.4.5 Eingliederungshilfe 40
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 41
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende 43
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 43
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 43
8.3 Finanztableau 44
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 45
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 45
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ 45
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration 46
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 47
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 49
10. Kriegsopferfürsorge 50
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler 50
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose 51
13. Schuldnerberatung 53
14. Mieterberatung 54
15. Strukturinformationen zum Sozialamt 55
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 55
15.2 Personalsituation 58
15.3 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 58
15.4 Öffentlichkeitsarbeit 59
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
6
16. Kundenzentrum Soziales 61
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 62
18. Aktuelle sozialpolitische Themen 63
19. Statistische Auswertungen 67
19.1 Auswertungen nach Statistischen Bezirken 67
19.1.1 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach verschiedenen Merkmalen 67
19.1.2 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Altersgruppen 69
19.1.3 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Geschlecht 71
19.1.4 Arbeitslose nach Statistischen Bezirken aufgeteilt nach Geschlecht 73
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2006 75
20. Pflegeeinrichtungen, Hospize und ambulante Dienste 76
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege; Hospize 76
20.2 Ambulante Dienste 78
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
7
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick üb er die
Aufgabenfelder und sozialen Dienstleistungen des So zialam-
tes. Darüber hinaus zeigt er die interne Struktur i n Bezug auf
Personal und Organisation auf und fasst unter dem Stichwort
Finanzen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben d es
Sozialamtes zusammen.
Tendenzen und Entwicklungen sind für die Bereiche ange-
geben, die durch die Reformen der sozialen Sicherun gssys-
teme nicht grundlegend geändert worden sind. Für di e zum
01.01.2005 neu konzipierten Leistungen sind Verlauf sstatis-
tiken auf jährlicher Basis wegen der uneinheitliche n Datenla-
ge nur eingeschränkt möglich.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angab en über
Personengruppen auch nach Geschlecht differenziert. So-
weit die Angaben auf externen statistischen Auswert ungen
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifi schen
Darstellung nicht immer gegeben.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Ber ech-
tigten nur noch Personen und Haushalte berücksichti gt, die
Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtliche m Träger
der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Las ten des
überörtlichen Trägers (Landschaftsverband Westfalen -Lippe)
gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten nachr icht-
lich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass bei den
Finanzstatistiken nur die Ausgaben und Einnahmen zu Las-
ten der Stadt Münster aufgeführt sind. Die Ausgaben zu Las-
ten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städ-
tischen Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch ein en kur-
zen Überblick über die Aufgaben und Zahlen der Arbe itsge-
meinschaft Münster und zeigt die Ausgaben und Einna hmen
auf, die der Stadt Münster durch die Grundsicherung für Ar-
beitsuchende entstehen.
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes
Die Schwerpunkte in der Arbeit des Sozialamtes hab en sich
in den vergangenen Jahren verlagert. Während früher die
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilf ege-
setz großen Raum eingenommen hat, haben die Einführ ung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die demog rafi-
sche Entwicklung (Personen ab Vollendung des 65. Le bens-
jahres erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erw erbs-
minderung) dazu geführt, dass die Hilfe zum Lebensu nter-
halt heute nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
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Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Ar beit-
suchende werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben z u,
die mit der Trägerverantwortung für die AMS, der ge setzli-
chen festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einz elne
Leistungen – vor allem die Unterkunftskosten –, dem Haus-
halt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu L asten
der Stadt Münster handelt, und dem SGB XII als Refe renz-
system für das SGB II zusammenhängen.
In der Arbeit des Sozialamtes nehmen das Thema „Pf lege“
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung
einen immer größeren Raum ein. Das Sozialamt hat hi erauf
reagiert und erstmals für das Jahr 2005 einen sehr umfang-
reichen Pflegebericht erstellt, der deutlich über d as gesetz-
lich geforderte Maß der Information hinausgeht. Die Pflege-
berichterstattung erfolgt zukünftig im jährlichen R hythmus
und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergleich die E ntwicklung
der pflegerischen Versorgung kontinuierlich darzust ellen und
im Weiteren Themenbereiche und Bedarfskonstellation en in
der Pflegelandschaft in Münster schwerpunktmäßig au f-
zugreifen.
Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebü ndelt
werden:
Leistungen als Einkommensersatz
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe in Einrichtungen
- Leistungen für Flüchtlinge
Leistungen für Erwerbssuchende SGB II
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16 Abs . 2
Nrn. 1 – 4 SGB II)
Wohnen
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit
- Verwaltung von Übergangswohnungen
- Betrieb von Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler
und Flüchtlinge
Pflege
- Pflegeplanung
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb
von Einrichtungen
- Wohnraumanpassungsberatung
- Heimaufsicht
- Pflegeberatung
- Pflegewohngeldgewährung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
9
Seniorenarbeit / Altenhilfe
Förderung von Seniorenbegegnungsstätten
Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe
- Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte
Menschen
- Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen
einschließlich Integrationsfachdienst
Stadtteilarbeit
Koordination des Programms „Soziale Stadt –
Kinderhaus/Brüningheide“
Integration von Einwanderern
- Unterbringung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern
sowie von Flüchtlingen
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen
- Finanzierung der sozialen Betreuung und Beratung von
Aussiedlerinnen und Aussiedlern
- Koordination des Stadtweiten Netzwerks – Integration
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und der AG
„Soziale Integration“
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausländischen
Vereine und Initiativen
Zusammenarbeit mit und Förderung der privaten
Wohlfahrtspflege
Zusammenarbeit mit
- Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen
- Pflegekonferenz
- Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster
Förderung der
- Frauenhäuser
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt
Das Sozialamt verfolgt dabei das Ziel, neben der G ewährung
der wirtschaftlichen Hilfen die sozialen Belange de r Bürge-
rinnen und Bürger der Stadt Münster aufzugreifen, s ie zu be-
friedigen und / oder zu transportieren und zu vernetzen.
3. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen (ein-
schließlich Personalausgaben) sowie der sich daraus erge-
bende Zuschussbedarf des Sozialamtes (ohne die Arbe its-
gemeinschaft Münster) stellen sich für die Jahre 20 05 und
2006 wie folgt dar:
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
10
2005 2006
in €
Verwaltungshaushalt
Ausgaben 100.909.221 104.218.494
Einnahmen 39.358.232 27.330.472
Zuschussbedarf 61.550.989 76.888.022
Vermögenshaushalt
Ausgaben 782.384 676.684
Einnahmen 0 68.726
Zuschussbedarf 782.384 607.958
Zuschussbedarf
Verwaltungs- und Vermögens-
haushalt zusammen 62.333.373
77.495.980
Die drastische Erhöhung des Zuschussbedarfes ist i n erster Linie auf
einen Rückgang der Einnahmen und erst dann auf eine Ausgaben-
steigerung zurückzuführen. Im Jahr 2005 ist aufgrun d eines Urteils
des Oberverwaltungsgerichts Münster eine rückwirken de einmalige
Landeserstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsa ufnahmege-
setz in Höhe von ca. 12,5 Millionen Euro eingegangen.
Um vergleichbare Zahlen zu erhalten, muss daher di e Erhöhung des
Zuschussbedarfes um rund 15,2 Millionen um diese 12 ,5 Millionen
Euro bereinigt werden; es ist also eine Erhöhung des Zuschussbedar-
fes um rund 2,7 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2 005 zu ver-
zeichnen.
Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sic h in
den jeweiligen Kapiteln. Um einen Überblick zu ermö glichen,
sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig da rgestellt
die wesentlichen
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger de r
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre 2005
und 2006
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger d er
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre 2005
und 2006
Zuschussb edarf
des Sozialamtes
nach Bereinigung
um ca. 2,7 Millio-
nen Euro erhöht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
11
Auszug der wesentlichen
Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
(ohne Kostenerstattungen)
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII)
Brutto-Ausgaben
2005 2006
Davon insgesamt a. v. E.*² i. E. *³
Art der Ausgaben
in €
Insgesamt 32.068.253 33.825.956 19.673.425 14.152.531
Davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.596.415 4.876.589 3.018.400 1.858.189
Davon
1. Laufende Leistungen 4.118.102 4.653.504 2.835.816 1.817.688
2. Einmalige Leistungen 478.313 223.085 182.584 40.501
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung 11.775.078
12.813.424 11.741.831 1.071.593
Davon
1. Laufende Leistungen 11.686.951 12.745.258 11.674.575 1.070.683
2. Einmalige Leistungen 88.127 68.166 67.256 910
Hilfe zur Pflege 9.289.329 9.263.502 2.003.294 7.260.208
Davon
1. in Form von Pflegegeld 260.263 278.158 278.158 0
2. in Form von anderen Leistungen 1.478.915 1.725.136 1.725.136 0
3. teilstationär 206.509 170.192 0 170.192
4. vollstationär 7.343.642 7.090.016 0 7.090.016
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 915.403 918.532 387.263 531.269
Davon
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 242 1.387 0 1.387
2. Heilpädagogische Leistungen für Kinder 70.583 91.538 91.538 0
3. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 68.363 244.281 244.281 0
4. Sonstige Eingliederungshilfe 776.215 581.326 51.444 529.882
Hilfen zur Gesundheit 4.473.256 4.791.718 1.436.338 3.355.380
Davon
1. Hilfe bei Krankheit, vorbeugende Gesundheitshilfe,
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft 4.463.288 4.782.169 1.426.789 3.355.380
2. Hilfe zur Familienplanung 9.968 9 549 9 549 0
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.018.772 1.162.191 1.086.299 75.892
Davon
1. Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 2.747 1.101 1.101 0
2. Altenhilfe 40.900 0 0 0
3. Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 752.954 930.666 884.762 45.904
4. Bestattungskosten 222.171 230.424 200.436 29.988
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
12
Auszug der wesentlichen
Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
(ohne Kostenerstattungen)
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII)
- Einnahmen
2005 2006
Davon
Art der Einnahmen
insgesamt a.v.E*² i.E.*³
in €
Insgesamt 3.923.410 3.969.199 1.908.213 2.060.986
Davon
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz;
Kostene rsatz
486.419 636.532 110.329 526.203
davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 195.397 103.457 103.457 0
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
283 197 197 0
3. Hilfen zur Gesundheit 13.435 8.552 4.787 3.765
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 258.422 201.702 0 201.702
5. Hilfe zur Pflege 18.882 322.624 1.888 320.736
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen
Unterhaltspflichtige
730.320 591.419 304.070 287.349
davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 467.56 6 304.070 304.070 0
2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 6.130 45.179 0 45.179
3. Hilfe zur Pflege 256.624 242.170 0 242.170
Leistungen von Sozialleistungsträgern 1.266.750 1.277.203 443.175 834.028
davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 1.057.665 332.021 317.627 14.394
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
65.119 179.841 92.078 87.763
3. Hilfen zur Gesundheit 11.288 25.108 24.982 126
4. Hilfe zur Pflege 132.678 740.233 8.488 731.745
Sonstige Ersatzleistungen 156.512 564.117 436.994 127.123
davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 8.195 431.590 431.549 41
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
2.325 3.187 2.602 585
3. Hilfen zur Gesundheit 477 2.705 2.705 0
4. Hilfe zur Pflege 145.515 126.635 138 126.497
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen)
1.283.410 899.928 613.645 286.283
davon
1. Hilfe zum Lebensunterhalt 959.109 551.950 550.641 1.309
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung
37.818 56.822 56.822 0
3. Hilfe zur Pflege 285.755 288.522 3.548 284.974
4. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
727 2.634 2.634 0
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
13
4. Arbeitsgemeinschaft Münster
Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum
01.01.2005 von den Leistungsträgern Stadt Münster u nd
Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufg aben
der Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetz buch II
wahrzunehmen.
Die Zusammenarbeit in der AMS erfolgt mit dem Ziel , den
Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hil-
fen aus einer Hand anzubieten. Dem Auftrag des Gese tzge-
bers, Hilfebedürftigkeit zu verkürzen bzw. zu verri ngern, wird
durch die Bereitstellung von persönlichen Ansprechp artne-
rinnen und Ansprechpartnern für jede Leistungsberec htigte
und jeden Leistungsberechtigten und den Abschluss v on
Eingliederungsvereinbarungen entsprochen.
4.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich der G rundsicherung
für Arbeitsuchende
Der Stadt Münster entstanden in den Jahren 2005 un d 2006
durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende folgend e Aus-
gaben und Einnahmen:
Art der Leistung Grundsicherung
für Arbeitsu-
chende
Grundsicherung
für Arbeitsu-
chende
Jahr 2005 2006
in € in €
Ausgaben zu Lasten der Stadt Münster
insgesamt 42.465.112
47.094.637
Davon
1. Laufende Leistungen für Unterkunft und
Heizung 41.283.973
45.787.180
2. Sonstige Leistungen für Unterkunft und
Heizung 470.170
523.803
3. Einmalige Leistungen (Bekleidung,
Hausrat, Klassenfahrten) 710.969
783.654
Einnahmen der Stadt Münster insge-
samt 15.730.736
17.951.014
Davon
1. Bundeserstattung (29,1 % der Kosten
für Unterkunft und Heizung) 11.872.818
13.008.252
2. Landeserstattung (aus eingespartem
Wohngeld) 3.322.605
3.888.849
3. Sonstige Einnahmen (Unterhalt, sonsti-
ge Forderungen) 535.313
1.053.913
Nettoausgaben 26.734.376 29.143.623
In den o. a. Beträgen sind die Kostenerstattungen gemäß §
36a SGB II bei Aufenthalten in Frauenhäusern nicht enthal-
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
14
ten, weil sie nach der Gesetzesänderung im Jahr 200 5 erst-
malig im Jahr 2006 geflossen sind und daher der Ver gleich-
barkeit der Zahlen entgegenstehen würden.
Für das Jahr 2006 sind aufgrund von Kostenerstattu ngen
nach § 36a SGB II Einnahmen in Höhe von 205.391 Eur o
und Ausgaben in Höhe von 5.522 Euro zu verzeichnen.
4.2 Weitere Leistungs- und Finanzdaten der Arbeitsg emeinschaft
Münster
Die AMS hatte im Jahr 2006 zunächst bis zur Jahres mitte
einen weiteren Anstieg der zu betreuenden Bedarfsge mein-
schaften und Personen zu verzeichnen. Diese Zahl wa r
durch die sich konjunkturell verbessernde Lage auf dem Ar-
beitsmarkt in der zweiten Jahreshälfte wieder rückläufig.
Im Dezember 2006 gewährte die AMS (vorläufige Stat istik
der Bundesagentur für Arbeit) Leistungen der Grunds iche-
rung an Arbeitslose in 10.371 Fällen mit 20.180 P ersonen.
(Dezember 2005 : ca. 10.300 Bedarfsgemeinschaften m it
rund 19.600 Personen)
Leistungsberechtigte Personen und Haushalte
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
davon
weiblich männlich
Monat
Personen
insgesamt
absolut
In
Pro-
zent
absolut
In
Pro-
zent
Haushalte
insgesamt
Dezember
2005 ca. 19.600 ca.
10.300
Dezember
2006* 20.180 10.024 49,7 10.156 50,3 10.371
*) Quelle: Vorläufige Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2006
Aufgrund der uneinheitlichen Datenlage sind statist ische
Auswertungen zum Bereich des Arbeitslosengeldes II für die
Jahre 2005 und 2006 nur in sehr begrenztem Umfang m ög-
lich.
Das Ausgabevolumen im Bereich der passiven Leistun gen
(Regelleistung und Sozialgeld ohne Sozialversicheru ngsleis-
tungen) lag im Jahr 2006 bei 46.418.000 Euro und wa r damit
um rund 3,7 % geringer als im Vorjahr (2005: 48.218 .000
Euro). (Quelle: Auszahlungen über FINAS Kapitel 091 2/681
12)
Im Dezember 2006 waren 7.230 Personen mit Leistung san-
sprüchen nach dem SGB II arbeitslos, davon 3.086 Fr auen.
Dies sind 520 Personen weniger als im Vergleichsmon at
des Vorjahres (7.750 Personen); die Zahl der arbeit slosen
Frauen betrug im Vorjahr 3.108.
Kostenerstattu n-
gen bei Aufenthal-
ten in Frauenhäu-
sern bringen Ein-
nahmen von rund
200.000 Euro
Im Deze mber 2006
betrug die Zahl der
Arbeitslosen mit
Ansprüchen nach
dem SGB II 7.230
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
15
Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch a uf Ar-
beitslosengeld
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhält nis
stehen,
• eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und
dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Ar -
beit zur Verfügung stehen und
• sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemelde t ha-
ben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo litik,
Schülerinnen und Schüler und sonstige Personen, die den
Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung ste-
hen, gelten als nicht arbeitslos.
Die Anzahl der arbeitslosen Personen unter 25 Jahr en ist im
Dezember 2006 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vor -
jahres um rund 7 % gesunken; der Anteil der arbeits losen
weiblichen Personen in dieser Altersgruppe hat sich aber
von 40,1 % auf 43,4 % erhöht. Die genauen Zahlen er geben
sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Anzahl der arbeitslosen Personen
unter 25 Jahren im SGB II
davon
weiblich männlich
Stichtag
Insgesamt
Absolut In Prozent Absolut In Prozent
Dezember
2005 728 292 40,1 436 59,9
Dezember
2006 677 294 43,4 383 56,6
Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Pers onen im
SGB II aufgeteilt nach ausgewählten Personengruppen fin-
det sich unter Nr. 19.2 auf Seite 75 dieses Geschäf tsbe-
richts.
Im Jahr 2006 nahmen 3.046 Personen eine Erwerbstät igkeit
auf. Zusätzlich erfolgten 201 Integrationen in Ausbildung.
Das Budget der AMS betrug für den Verwaltungshaush alt
9.686.000 Euro und 11.815.544 Euro für Eingliederun gsleis-
tungen.
Die Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) betrug im De-
zember 2006 in Münster 8,3 %. Bei Männern betrug si e 9,3
%, bei Frauen lag sie bei 7,4 %. Die Quote der arbe itslosen
Jugendlichen unter 25 Jahren betrug 6,9 %.
Arbeitslosenqu ote
SGB II und III zu-
sammen lag bei 8,3 %
im Dezember 2006
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
16
4.3 Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft Münst er
Das Sozialamt nimmt den fachlichen Part der Trägerv ertre-
tung für die AMS wahr, d. h. es erfolgt eine Beteil igung in
Fragen der originären Aufgabenerfüllung, aber auch im Hin-
blick auf die organisatorische Weiterentwicklung der AMS.
Perspektiven für eine Weiterentwicklung
In einem aus Vertretern/innen der AMS sowie beiden Trä-
gern besetzten Gremium wurden Modelle für neue Form en
der Aufgabenwahrnehmung entwickelt und ihre Umsetzu ng
vorbereitet und begleitet. Wesentliche Intention wa r dabei,
die Kooperation zwischen den beiden Geschäftsbereic hen
„Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ der AMS
durch Verkürzung der Kommunikationswege sowie Überp rü-
fung der Arbeitsabläufe zu optimieren. Als ein Erge bnis die-
ser Überlegungen wurde im November 2006 in Münster-
Hiltrup ein gemeinsames Team aus Leistungsgewährung
und Vermittlung eingerichtet. Die Arbeitsergebnisse dieses
kooperativen Teams sollen im Vergleich zu den übrigen strikt
nach Geschäftsbereichen getrennten Arbeitseinheiten beo-
bachtet und ausgewertet werden.
Mitwirkung in Gremien
In die Beratung und Beschlussfassung des Lenkungsa us-
schusses als Vertretungsgremium der Träger der AMS ist
das Sozialamt maßgeblich eingebunden: sowohl die Fe st-
setzung der Beratungspunkte als auch die Vorbereitu ng wird
in enger Abstimmung zwischen Sozialamt und AMS koor di-
niert. Der Leiter des Sozialamtes ist stellvertrete ndes Mit-
glied des Lenkungsausschusses.
Die Mitgliedschaft des Sozialamtes im Beirat der A MS sowie
in Facharbeitskreisen sichert die Abstimmung der ge gensei-
tigen Interessen und spiegelt gleichzeitig die enge fachliche
Kooperation wider.
Einheitliche Leistungsgewährung
Im Rahmen der Leistungsgewährung erfolgen regelmäß ig
Abstimmungen in Grundsatzfragen zwischen der AMS un d
dem Sozialamt mit dem Ziel eine einheitliche Rechts anwen-
dung bei vergleichbaren Regelungsinhalten sicherzustellen.
Bereitstellung von Dienstleistungen
Mit einer Geschäftsanweisung (Februar 2006) eröffn ete die
Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften die
Möglichkeit, die Aufgabenerfüllung auch durch den E inkauf
von Dienstleistungen Dritter sicherzustellen. Vor d iesem Hin-
tergrund vereinbarten beide Träger, die Zuweisung d er Mit-
arbeiter/innen der Fachstelle „Unterhaltsheranziehu ng“ zur
AMS rückgängig zu machen und die zu erbringenden Au fga-
Kooperation zw ischen
Geschäftsbereichen wird
optimiert
Sozialamt nimmt Unte r-
haltsheranziehung für
AMS wahr.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
17
benanteile als städtische Dienstsleitung „einzukauf en“. Auf
derselben Grundlage werden ebenfalls als städtische Dienst-
leistung die Rückforderung von (zu Unrecht erbracht en bzw.
als Darlehen gewährten) Sozialleistungen sowie das Tätig-
werden bei Wohnungsnotfällen von der AMS in Anspruc h
genommen. Für die Erbringung dieser Dienstleistunge n ent-
richtet die AMS einen jährlichen Kostenerstattungs betrag je
Fall. Dieser setzt sich zusammen aus den erforderli chen
Personal- und Sachkosten.
Controlling der Kosten der Unterkunft
Beim Sozialamt wird ein Controlling-System zur Aus wertung
und Steuerung der Kosten der Unterkunft (§§ 22 SGB II) in
enger fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Wohnung s-
wesen aufgebaut.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
18
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung
Am 01.01.2005 ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuc h in
Kraft getreten (SGB XII). Gleichzeitig wurde das 43 Jahre al-
te Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aufgehoben.
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst einerseit s Leis-
tungen zur Existenzsicherung. Dazu gehören die Hilf e zum
Lebensunterhalt, die in Anspruch nehmen kann, wer v orü-
bergehend erwerbsgemindert ist und die Grundsicheru ng im
Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng rich-
tet sich an Personen, die dauerhaft voll erwerbsgem indert
sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt und war
bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sich erungs-
leistung neben der Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhil-
ferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhil fe (So-
zialgesetzbuch XII – SGB XII) aufgenommen.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe andererseit s Leistun-
gen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Le benssi-
tuationen überwinden, wenigstens aber bewältigen he lfen
sollen. Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für b ehinderte
Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Gesu ndheit
und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jah-
resenden 2005 und 2006 wie folgt dar:
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
davon
außerhalb von Einrich-
tungen in Einrichtungen Stichtag insge-
samt
Anzahl
31.12.2005 2.476 2.398 78
31.12.2006 2.670 2.610* 60
* Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu
Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hin aus bezogen 51 Personen
Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich tungen
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
SGB XII erhalten ausschließlich Menschen, die vorüb erge-
hend nicht erwerbsfähig sind und die ihren Lebensun terhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstel len
können. Menschen, die erwerbsfähig sind oder mit ei ner er-
werbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft le ben
und hilfebedürftig sind, erhalten seit dem 01.01.20 05 Leis-
tungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II.
Hilfe zum Leben s-
unterhalt und
Grundsicherung im
Alter und bei Er-
werbsminderung
bilden die Sozialhil-
fe zur Existenzsi-
cherung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
19
Zur überregionalen Entwicklung können keine Aussag en
gemacht werden, weil sowohl beim Statistischen Bund esamt
Deutschland als auch beim Landesamt für Datenverarb ei-
tung und Statistik Nordrhein-Westfalen nur die Daten bis Jah-
resende 2004 vorliegen. Da dieser Zeitpunkt vor dem Inkraft-
treten der Sozialreformen liegt, bieten diese Zahle n keine
Vergleichsmöglichkeiten mehr.
5.1.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2006 erhielten in Münster 354 Menschen in 312
Haushalten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein-
richtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapite ls
SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
In dieser Zahl nicht enthalten sind 51 Personen in 49 Haus-
halten, die diese Leistung von der Stadt Münster zu Lasten
des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als überör tli-
chem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich
zum Vorjahr um ca. 3 %. Dieser moderate Anstieg ist kein
Indiz dafür, dass nur wenige Leistungsberechtigte a us dem
SGB II in das SGB XII wechseln. Vielmehr erhalten L eis-
tungsberechtigte, die aus dem SGB II ausscheiden, h äufig
nur vorübergehend Hilfe zum Lebensunterhalt und ans chlie-
ßend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng.
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der Leis-
tungsberechtigten manifestieren sich daher im Viert en Kapi-
tel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter und bei
dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leist ungs-
berechtigten unter 65 Jahren. Deren Zahl ist von 794 im Jahr
2005 um 11,5 % auf 885 im Jahr 2006 gestiegen.
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 354 Menschen, die am 31.12.2006 laufende H ilfe
zum Lebensunterhalt bezogen haben, waren 188 (53,1% )
männlich und 166 weiblich (46,9%).
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
davon
Stichtag
Gesamt-
zahl der
Personen
0 bis
unter
15
Jahre
15 bis
unter
25
Jahre
25 bis
unter
65
Jahre
65
Jahre
und
älter
mit
deutscher
Staats-
bürger
schaft
ohne
deutsche
Staats-
bürger
schaft
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191 9.027 2.969
31.12.2005 393 35 19 339 - 325 68
31.12.2006 *354 31 10 304 9 310 44
* Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen
Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen 51 Persone n Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des
überörtlichen Trägers.
Hilfe zum Leben s-
unterhalt ist häufig
nur noch eine vor-
übergehende Leis-
tung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
20
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderun g au-
ßerhalb von Einrichtungen
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsich erung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in das
SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit ke ine ei-
genständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandtei l der
Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsic herung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung Men-
schen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll er werbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ei genen
Mitteln sichern können.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Soz ialhilfe
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug v on
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung un d Hil-
fe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil
die gesetzlichen Leistungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich du rch die
Aufnahme der Leistung in das SGB XII nicht veränder t. E-
benso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalt s unver-
ändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zu m
Lebensunterhalt findet gegenüber Kindern und Eltern mit ei-
nem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein Unterha lts-
rückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicheru ng in An-
spruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wi rd
hierbei widerlegbar vermutet, dass das Einkommen ih rer
Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht übersc hrei-
tet.
5.2.1 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten
Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen bel ief sich
in Münster auf 2256 Menschen in 2005 Haushalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng au-
ßerhalb von Einrichtungen wird ausschließlich zu La sten des
örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht.
Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber d em Vor-
jahr um 251 Menschen gestiegen. Die Steigerung bei den
über 65-jährigen Leistungsberechtigten um rund 13 % im
Vergleich zum Vorjahr spiegelt die demographische E ntwick-
lung wieder. Bei den Leistungsberechtigten zwischen 18 und
65 Jahren ist eine Steigerung um rund 11 % zu verze ichnen.
Grund hierfür ist dauerhafte Erwerbsminderung.
Zahl der Grundsich e-
rungsberechtigten
steigt weiter an
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
21
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.256 Menschen, die am 31.12.2006 Leistung en
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft volle r Er-
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 962 (42,6 %) männlich und 1.294 weiblich (57,4 %).
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen
davon Personen
Stichtag
Gesamt-
zahl der
Personen
über 65
Jahre
18 – 65 Jahre und
dauerhaft voll er-
werbsgemindert
mit
deutscher
Staats-
bürgerschaft
ohne
deutsche
Staats-
bürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.172 688 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.211 794 1.627 378
31.12.2006 2.256 1.371 885 1.855 401
5.2.3 Finanztableau
Durch den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld für G rund-
sicherungsempfängerinnen und -empfänger stiegen die
Ausgaben im Jahr 2005 erheblich im Vergleich zum Ja hr
2004 an.
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausga-
ben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und b ei
dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 200 4, 2005
und 2006:
Ausgaben 2004 Ausgaben 2005 Ausgaben 2006
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³
Grundsicherung im
Alter und bei
dauerhaft voller
Erwerbsminderung in €
Personen
über 65 Jahre 3.697.489
725.593 5.556.991 839.070 6.034.040 945.776
18 – 65 Jahre und
dauerhaft voll er-
werbsgemindert
3.251.804
428.704 5.245.231 133.787 5.707.791 125.817
Summe Ausgaben 6.949.293 1.154.297 10.802.222 972.857 11.741.831 1.071.593
Einnahmen 2004 Einnahmen 2005 Einnahmen 2006
Erstattung vom Bund 2.036.594 1.986.211 2.094.422
sonstige
Ersatzleistungen 262.833
7.373 100.152 5.394 151.699 88.348
Summe Einnahmen 2.299.427 7.373 2.086.363 5.394 2.246.121 88.348
Summe
Nettoausgaben 4.649.866
1.146.924 8.715.859 967.463 9.495.710 983.245
Summe Nettoaus-
gaben a.v.E. u. i.E. 5.796.790 9.683.322
10.478.955
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
22
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen
Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Grundsic he-
rungsleistungen werden auch an Leistungsberechtigte er-
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Di e Leistun-
gen für den Lebensunterhalt sind dabei in der Regel ergän-
zend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zahlen.
Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in Einrich-
tungen erhielten in Münster lediglich 60 Personen. Es han-
delt sich im Wesentlichen um Personen ohne eigene W oh-
nung.
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur
Existenzsicherung
Auf Grund der demographischen Entwicklung werden d ie
Fallzahlen und damit die Ausgaben bei der Grundsich erung
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung weiter
steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt ab zuwarten,
ob sich die Fallzahl weiter auf dem vorhandenen Niv eau sta-
bilisiert. Zurzeit wird beobachtet, dass Personen, die aus
dem SGB II ausscheiden, nur kurzfristig Leistungen nach
dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten, dann häuf ig dau-
erhaft volle Erwerbsminderung festgestellt wird und Leistun-
gen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen. E ine
Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII
in das SGB II gestaltet sich wegen der gesundheitli chen Ein-
schränkungen schwierig.
Zurzeit wird in einem internen Projekt erprobt, ob über Leis-
tungsabsprachen nach § 12 SGB XII aktivierende Hilf en de-
finiert werden können, die die Selbsthilfepotential e der Leis-
tungsberechtigten nach dem SGB XII stärken.
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen
Rechtsvorschriften
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Exist enzsi-
cherung weitere Leistungen, die bei qualifizierten Bedarfsla-
gen einsetzen. Bei diesen Hilfen nach dem 5. – 9. K apitel
des SGB XII handelt es sich um die ehemaligen Hilfe n in be-
sonderen Lebenslagen nach dem BSHG.
6.1 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2006 erhielten insgesamt 1.180 Menschen a ußer-
halb von Einrichtungen Leistungen nach Kapiteln Fün f bis
Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als ör tlichem
Träger der Sozialhilfe. Darüber hinaus wurde 22 Per sonen
Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Träger s ge-
währt.
Rückführung vom
SGB XII in das SGB II
ist problematisch
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
23
Von diesen insgesamt 1202 Menschen erhielten 48,2% Hilfe
zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel, 29,6 % Hil fe zur
Pflege nach dem Siebten Kapitel und 7,5 % Eingliede rungs-
hilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen 14, 7 % ver-
teilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vor-
jahr erheblich verschoben. Dies ist darauf zurückzu führen,
dass im Jahr 2005 bei der Hilfe zur Gesundheit nur die Leis-
tungsberechtigten erfasst wurden, die ausschließlic h Leis-
tungen zur Gesundheit erhielten. Für 2006 wurden al le Leis-
tungsberechtigten erfasst, die Hilfen zur Gesundhei t erhiel-
ten, auch diejenigen, die darüber hinaus weitere Le istungen
wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
oder auch sonstige Hilfen nach den Kapiteln Sechs b is Neun
des SGB XII bekamen.
Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen*
insgesamt davon
Hilfe zur Pflege Eingliede-
rungshilfe für
behinderte
Menschen
Hilfen zur Ge-
sundheit**
Hilfen in anderen
Lebenslagen Jahr
Anzahl
2005 979 334 89 347 209
2006 1 180 333 91 579 177
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trä-
gers erhielten. Darüber hinaus bezogen 22 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen
Trägers.
**) Ab dem Jahr 2006 sind auch Personen berücksichtigt, die neben den Hilfen zur Gesundheit weite-
re Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen*
davon
insgesamt
Leistungen zur Existenzsiche-
rung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter u. bei
Erwerbsminderung)
Eingliederungshilfe
für behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
Sonstige
Hilfen**
Jahr
Anzahl
2005 844 78 18 748
2006 705 60 13 620 12
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trä-
gers erhielten. Darüber hinaus bezogen 110 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen
Trägers.
**) Sonstige Hilfen wurden bislang statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
24
Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen und Geschlecht*
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65
und mehr
Jahr
Anzahl
2005 844 - - - - - - - 1 21 121 701
2006 705 - - - - - - - - 4 23 678
Weibliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65
und mehr
Jahr
Anzahl in %
2005 556 - - - - - - - - 1,6 6,3 92,1
2006 501 - - - - - - - - - - 100,0
Männliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins-
ge-
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65
und mehr
Jahr
Anzahl in %
2005 288 - - - - - - - 0,3 4,2 29,9 65,6
2006 204 - - - - - - - - 2,0 11,3 86,7
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten.
Darüber hinaus bezogen 110 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers.
6.2 Hilfen zur Gesundheit
Einen Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit hatten im Jahr
2006 alle Personen ohne Krankenversicherungsschutz.
Hierunter fielen insbesondere Personen ohne Vorvers iche-
rungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung und
Personen, die die Antragsfrist für eine Weiterversi cherung
versäumt hatten.
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe
• Hilfe bei Krankheit
• Hilfe zur Familienplanung
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
• Hilfe bei Sterilisation
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt di e Hilfe
bei Krankheit einen breiten Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit
ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle Maß-
nahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie n ot-
wendig und wirtschaftlich sind. Der Leistungsumfang ist i-
dentisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen K ran-
kenversicherung.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
25
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) w ur-
den die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen n ach
dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in di e ge-
setzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeu tet,
dass die gesetzlichen Krankenkassen für diesen Pers onen-
kreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der Kra nken-
behandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebezieh ende
zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversi cherung,
sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen gleichge-
stellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Ände rung
ein. Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen u nd So-
zialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung pflichtversichert.
So genannte „Betreute“ blieben die Personen, die L eistun-
gen nach dem SGB XII beziehen, soweit sie nicht fre iwillig
versichert sind. Dadurch bedingt hat es ab dem Jahr 2005
beträchtliche Einsparungen bei der Hilfe bei Krankh eit gege-
ben.
Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach de n Be-
stimmungen des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster (ohne
Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren 2000
bis 2006 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle . In
den Ausgaben sind auch die Abrechnungen mit den Kra n-
kenkassen für die Personen enthalten, die von den K ranken-
kassen betreut werden.
Bruttoausgaben Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger
Leistungsart 2001
(T€)
2002
(T€)
2003
(T€)
2004
(T€)
2005
(T€)
2006
(T€)
Hilfe bei Krankheit
a.v.E.*²
3.328
3.607 3.648 3.507 2.621 1.424
Hilfe bei Krankheit
i.E.*³
1.282
1.981 2.108 2.827 1.830 3.355
Summe 4.610 5.588 5.756 6.334 4.451 4.779
Veränderungen zum
Vorjahr in %
+
5,2 %
+
21,2 %
+
3,0 %
+
10,0 %
-
29,7 %
+
7,4 %
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe
bei Krankheit in Einrichtungen vom Jahr 2005 auf da s Jahr
2006 hat buchungstechnische Gründe.
Pflichtversich eru ng
in der gesetzlichen
Krankenversicherung
ab Jahresbeginn
2005 für Erwerbsfä-
hige
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
26
Zum besseren Verständnis der gegenwärtigen Diskussi on
bei den Hilfen zur Gesundheit muss darauf hingewies en
werden, dass durch das Gesetz zur Stärkung des Wett be-
werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26.03.200 7,
das im Wesentlichen am 01. April 2007 in Kraft getr eten ist,
u. a. das politische Ziel der Koalitionsfraktionen umgesetzt
werden soll, dass in Deutschland niemand ohne Schut z im
Krankheitsfall ist.
Für Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leist ungen
nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kap itel
SGB XII oder nach § 2 AsylbLG bewirkt diese Neurege lung
keine Änderung. Sie erhalten im Krankheitsfall weit er Leis-
tungen des Sozialhilfeträgers. Nähere Erläuterungen siehe
Seiten 64 / 65 dieses Geschäftsberichts.
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Mehr als 5.300 Menschen in Münster sind pflegebedü rftig im
Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vie r von
zehn betroffenen Münsteranerinnen und Münsteranern er-
halten Pflegeleistungen in vollstationären Einricht ungen. Ein
Drittel der Pflegebedürftigen erhält Pflegegeld; si e werden
von Angehörigen oder Nachbarn zu Hause gepflegt. Et was
weniger als ein Viertel der Pflegebedürftigen bekom mt Pfle-
gesachleistungen; hier übernimmt die Pflegekasse di e Kos-
ten für einen ambulanten Pflegedienst oder für den Besuch
einer Tagespflegeeinrichtung.
Der Hilfe- und Pflegebedarf insbesondere älterer M enschen
nimmt weiter zu. In vielen Fällen kann die Pflegeve rsiche-
rung aber nur eine Standardabsicherung bieten, nich t aber
die tatsächlichen Kosten der benötigten Pflege voll ständig fi-
nanzieren. Einige Pflegebedürftige erhalten gar kei ne Leis-
tungen von der Pflegeversicherung, weil sie zum Bei spiel
nicht mindestens "erheblich" pflegebedürftig sind. In diesen
Fällen sind die – verbleibenden - Kosten im Rahmen der Hil-
fe zur Pflege zu übernehmen.
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der
Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen I nfra-
struktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des Sozial-
amtes reichen vom Service des Informationsbüros Pfl ege
über die Leistung des Pflegewohngeldes sowie indivi duelle
Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimaufsicht.
Erstmals sind in diesem Geschäftsbericht die Einri chtungen
der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tage spflege,
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt; sieh e Nrn.
20.1 und 20.2 auf den Seiten 76 - 78 dieses Geschäf tsbe-
richts Damit soll ein Überblick über die Anbieter a uf dem
Pflegemarkt vermittelt werden.
Zahl der pflegeb e-
dürftigen Menschen
nimmt weiter zu
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
27
Das Sozialamt nimmt auch die Geschäftsführung der Pflege-
konferenz wahr.
6.3.1 Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen tr ägt die
kommunale Pflegeplanung zu einer gesicherten Unters tüt-
zung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen be i. Sie
berücksichtigt die gegebenen finanziellen Möglichke iten der
Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbezie hung
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagemen t,
vorpflegerischer und pflegeergänzender Angebote die ge-
samtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualita tiv und
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplan ung
mit der Pflegekonferenz und dem Informationsbüros P flege
kann die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege die
örtlichen Anforderungen berücksichtigen und die vor hande-
nen Kompetenzen und Erfahrungen in den Stadtteilen und
Quartieren nutzen.
Kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht einz ig auf
die pflegerischen Versorgungseinheiten im engeren S inn,
sondern betrachtet auch angrenzende Dienstleistungs berei-
che sowie die Wohnungsversorgung insbesondere für ä ltere
und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hierzu wurde n im
Rahmen der Pflegeberichterstattung für das Jahr 200 5 erst-
mals zusätzliche Daten und Angaben erhoben, die übe r die
Informationen der Pflegestatistik des Landesamtes f ür Da-
tenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen h inausge-
hen.
Insgesamt beteiligten sich 36 von 49 ambulanten, t eilstatio-
nären und vollstationären Pflegeeinrichtungen (Träg er und
Verbundsysteme) am Verfahren. Von den 4.640 eingega n-
genen Datensätzen konnten 3.150 Daten von Nutzerinn en
und Nutzern vollständig ausgewertet werden.
Im Ergebnis wurde unter anderem deutlich, dass
• sich der Trend zur starken Nachfrage hauswirtschaf t-
licher Hilfen in der ambulanten Pflege fortsetzt,
• bei der Bewohnerstruktur in der vollstationären Pf lege
ein seit Jahren kontinuierlicher Rückgang in der Pf le-
gestufe 0 zu beobachten ist,
• der Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in
der ambulanten Pflege bei ca. einem Jahr liegt, die
durchschnittliche Verweildauer in der vollstationär en
Pflege bei immerhin knapp über zweieinhalb Jahren,
Pflegeberichte ersche i-
nen künftig jährlich und
geben zusätzliche In-
formationen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
28
• die vor dem Hintergrund der auswertbaren Daten
durchschnittliche Auslastung Münsteraner Pflegehei-
me 96,8 Prozent beträgt.
Wirkungen einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete
für die Zukunft lassen sich auch bei eingehender Be gleitung
und Evaluation in der Regel nur vorsichtig schätzen . Hierbei
sind perspektivisch insbesondere die Schnittstellen angren-
zender Versorgungsbereiche wie der Altenhilfe mit e hren-
amtlichen Unterstützungsangeboten, die Gesundheitsh ilfe
und die Rehabilitation oder die Entwicklung im Bere ich der
haushaltsnahen Dienstleistungen parallel darzustell en, um
diese für die zukünftige Erfassung des Hilfebedarfs zu be-
rücksichtigen.
Die Pflegemarktbeobachtung erfolgt demnächst im jä hrlichen
Rhythmus und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergle ich die
Entwicklung der pflegerischen Versorgung kontinuier lich
darzustellen und im Weiteren Themenbereiche und Bed arfs-
konstellationen in der Pflegelandschaft in Münster schwer-
punktmäßig aufzugreifen.
6.3.2 Pflegekonferenz
Die nach Landespflegegesetz tätige Pflegekonferenz Müns-
ter hat sich am 15. März 2006 neu konstituiert. Vor an ge-
gangen war der Ratsbeschluss vom 07.12.2005 zur Änd e-
rung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz in „G rund-
sätze für die Arbeit der Pflegekonferenz Münster“.
Wesentliche Veränderungen liegen in der Zusammense t-
zung der Konferenz und in ihrer Arbeitsweise. So ha t sich
das Gremium um Vertretungen aus den Bereichen Hospi z-
arbeit, Selbsthilfeforum, Kommunalpolitik, Auslände rbeirat,
Tagespflege, Fachhochschule und Regionalkonferenz z ur
Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung erweitert.
Zur Arbeitsweise hat sich die Konferenz zur Bearbe itung von
jährlichen Schwerpunktthemen entschieden. Für das J ahr
2006 steht die Aufgabe „Entwicklung von Qualitätsst andards
für das ambulant betreute Wohnen“ im Mittelpunkt. D ie Er-
gebnisse der Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliede rn der
Pflegekonferenz und sach- und fachkundigen Personen ,
wurden in der Frühjahrssitzung 2007 der Konferenz p räsen-
tiert.
Die Verwaltung hat die Grundsätze für die Arbeit d er Pflege-
konferenz im Internet veröffentlicht und wird konti nuierlich
die Protokolle sowie Arbeitsgruppenergebnisse im In ternet
publizieren.
Schwerpunk tthema
2006:
„Entwicklung von
Qualitätsstandards
für das ambulant
betreute Wohnen“
Pflegekonferenz
hat sich neu kon-
stituiert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
29
Wie auch in den vorangegangen Jahren nehmen die Pf lege-
planung und die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pfle-
geeinrichtungen einen essentiellen Stellenwert in d er Bera-
tungsarbeit der Pflegekonferenz ein. Hier nimmt die Konfe-
renz in besonderem Maße ihren Auftrag zur Weiterent wick-
lung und Sicherung der Münsteraner Pflege-Infrastru ktur
wahr.
6.3.3 Informationsbüro Pflege
Das Informationsbüro Pflege bündelt Aufgaben der I nforma-
tion und Beratung, der Kapazitätenkoordination von haus-
wirtschaftlichen, betreuenden und pflegerischen Lei stungen
sowie der im Handlungsfeld erforderlichen Öffentlic hkeitsar-
beit.
Zielgruppen sind Pflegebedürftige, von Pflegebedür ftigkeit
Bedrohte jeden Alters und ihre Angehörigen, Mensche n mit
Behinderungen, ehrenamtliche und professionelle Hel ferin-
nen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten P flegebe-
reich und alle interessierten Bürgerinnen und Bürge r. Die
Leistungen des Informationsbüros umfassen die Berat ung zu
Pflegefragen, die Wohnberatung sowie die Hilfen bei m Um-
zug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen.
Bei über 4200 Klientenkontakten im Jahr 2006 zeigt sich
eine Verschiebung hin zu inhaltlich und zeitlich in tensiveren
Beratungen.
Neben einem „Mehr“ an sowohl akuter als auch vorso rglicher
Beratung bleiben Wiederholungsberatungen im Trend, je-
doch sind auch Erstkontakte erneut gestiegen.
Telefonische Anfragen gingen nochmals weiter zurüc k, län-
ger und lang dauende Beratungen nahmen zu. Mit 651 per-
sönlichen Kontakten blieb der Besucheranteil erneut hoch.
Die Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefoni-
sche Beratung zu Pflegefragen, eine Abfrage nach fr eien
Betreuungs- und Pflegekapazitäten im häuslichen, te ilstatio-
nären und stationären Bereich, Informationsmaterial , Vorträ-
ge und Veranstaltungen zu speziellen Pflegethemen. Sie
leistet ferner einen aktuellen Info-Mailservice für interessierte
Beratungsstellen, Anbieter und ehrenamtliche Initiativen.
Beratungen zur Finanzierung von Hilfe- und Pflegeleistungen
blieben immens wichtig. Es dominierten weiterhin Fr agen zur
häuslichen Versorgung, vor allem in Richtung vorpfl egeri-
scher und Pflege ergänzender Hilfen. Fragen zur Hei mauf-
nahme nahmen entgegen dem Vorjahr deutlich ab. Unte r-
stützung durch geeignetes Informationsmaterial zum Ver-
deutlichen und Verstehen der vielfältigen Angebots- und Fi-
nanzierungsstrukturen ist unabdingbar.
Beratungsinte n-
sität hat weiter
zugenommen
Beratung und Information
allein reichen häufig nicht
aus. Notwendig wird das
Zusammenstellen eines auf
die spezifischen Erforder-
nisse ausgerichteten finan-
zierbaren Versorgungsan-
gebotes oder Pflegerah-
mens
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
30
Beratung und Information in einem umfangreichen we iter
sich differenzierenden Pflege- und Gesundheitsmarkt sind
neben Vernetzung und Koordination Schwerpunkte der Ar-
beit des Infobüros.
Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesu-
che, Informationsmaterial sowie im Rahmen von Angeb oten
für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträg e mit
Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie
informiert über Einzelaspekte des Wohnens, Hausnotr ufsys-
teme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung von der r oll-
stuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenflies en im
Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Handgrif f in der
richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis zur bo denglei-
chen Dusche.
Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus
schwerpunktmäßig die Analyse der persönlichen Ausga ngs-
situation und der persönlichen Bedarfslage, die Ber atung zu
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entw ick-
lung individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimie rung der
Wohnsituation insbesondere von Menschen mit einge-
schränkter Alltagskompetenz im Blick.
Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Dia gnose-
angeboten für Betroffene und Angehörige aus dieser Perso-
nengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Koo pe-
rationsabsprachen mit den existierenden Institution en und
Beratungsstellen in den betreffenden Fällen regelmä ßig
durchgeführt und weiter ausgebaut.
Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch In-
formationen und Unterstützung zur Klärung von Finan zie-
rungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpassu ngs-
maßnahmen im Wohnungsbestand.
Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2006 wieder au f
gleichbleibend hohem Niveau nachgefragt. Im Jahr 20 06
wurden, neben einer Fülle von telefonischen Anfrage n und
Informationsgesprächen im Rahmen der Sprechzeiten i m
Büro, insgesamt 154 Beratungen und Begleitungen (20 05:
152, 2004: 140, 2003: 156) zu konkreten Wohnungsanp as-
sungsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei wurden in 86 Beratungs- und Begleitungssitua tionen
die Leistungen der Wohnberatung durch Frauen und in 68
Fällen durch Männer nachgefragt.
Wohnberatung gibt
konkrete Tipps zur
Umgestaltung des
Wohnraums
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
31
In 70 Fällen handelte es sich dabei um Einpersonen haushal-
te, in 65 Fällen um Zweipersonenhaushalte und ledig lich in
19 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten dre i oder
mehr Personen.
Die 70 alleinlebenden Personen waren in 55 Fällen weiblich
und nur in 15 Fällen männlich.
Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pfle ge bietet
das Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug an; ein
Beratungsangebot für Menschen, die wissen möchten, wie
ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden kö nnen,
welche Wohnformen sich anbieten und welche Hilfen d en
Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei der Su che
nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen An gele-
genheiten rund um das Thema „Mietwohnung“, bei der Erle-
digung von An- und Ummeldeformalitäten und bei der Vorbe-
reitung des Umzuges können die Betroffenen hier Unt erstüt-
zung bekommen.
6.3.4 Heimaufsicht
Die Anzahl der Einrichtungen, die der Heimaufsicht unterlie-
gen, hat im Berichtszeitraum erneut zugenommen. War en es
im Jahr 2005 noch 110 Einrichtungen bzw. Einrichtun gsteile
(mit 3767 Plätzen) so sind es aktuell 121 mit 3933 Plätzen.
Die Platzzahlerhöhung ist im Wesentlichen auf die E röffnung
von zwei neuen vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie
eine im Verbund betriebene Kurzzeitpflegeeinrichtun g zu-
rückzuführen. In Münster können nunmehr 2300 Mensch en
in 28 Altenpflegeeinrichtungen betreut und gepflegt werden.
Weitere Einrichtungen werden im Laufe dieses Jahres hin-
zukommen.
0
10
20
30
40
50
60
An-
zahl
bis 10 11 - 20 21 - 40 41 - 64 65 - 70 71 - 74 75 - 80 81 und älter
(154 Personen)
Alter in Jahren
Altersstruktur der Adressaten der Ber atung
Das Amt für
Wohnungswesen
bietet Hilfen beim
Umzug an
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
32
Die gestiegene Anzahl von Einrichtungsteilen hat i hre Ursa-
che dagegen im Bereich der Wohnheime für Menschen m it
Behinderungen oder besser bei deren dezentralen Woh n-
formen. Immer kleinere bzw. immer zahlreichere deze ntrale
Wohnangebote schaffen integrative, stadtteilorienti erte
Wohn- und Betreuungsangebote für Betroffene. Die An zahl
von insgesamt 1150 Angeboten für Menschen mit Behin de-
rungen in Wohnheimen, Außenwohngruppen und dezentra -
lem stationären Einzelwohnen ist konstant geblieben.
In 2006 konnten zwei vollstationäre Altenpflegeein richtungen
umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ab -
schließen, um nun die baulichen Vorgaben des Landes pfle-
gegesetzes zu erfüllen (insbesondere die Einzelzimmerquote
von mindestens 80 %). Eine weitere Einrichtung hat im ver-
gangenen Jahr die Planungen für einen Anbau abgesch los-
sen und befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase.
Zu den bislang drei ambulant betreuten Hausgemeins chaf-
ten für demenziell erkrankte Menschen sind zwei wei tere
hinzugekommen. Sie werden in Münster von der Heimau f-
sicht im Rahmen der jeweiligen Leistungs-, Vergütun gs- und
Qualitätsvereinbarung begleitet.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 140 Prüf- und Bera-
tungsbesuche durchgeführt (2005: 134; 2004: 114). D amit
konnte einerseits der gesetzliche Auftrag, jede Ein richtung
jährlich mindestens ein Mal zu prüfen, sichergestel lt werden.
Andererseits konnte festgestellt werden, dass die E inrich-
tungen, die in Münster Pflege- und Betreuungsleistu ngen
anbieten, dies in guter Qualität unter Einhaltung d er gesetzli-
chen Rahmenbedingungen gewährleisten.
Ein sehr aussagekräftiges und prüffähiges Merkmal für die-
ses Prüfergebnis ist die Einhaltung der sogenannten Fach-
kraftquote. Gesetzlich ist vorgegeben, dass unmitte lbare
Betreuungsleistungen bei den Bewohnerinnen und Bewo h-
nern zu mindestens 50 % durch Fachkräfte erbracht w erden
müssen. Im stationären Altenpflegebereich lag die F ach-
kraftquote bei gegenüber dem Vorjahr nahezu unverän der-
ten 68 % (67,5 % in 2005). Im Bereich der Einrichtu ngen für
Menschen mit Behinderungen ist sie ebenfalls sehr k onstant
bei fast 76 % geblieben.
Sowohl bei Tages- als auch bei Kurzzeitpflegeeinri chtungen
sowie in den Hospizen bewegte sich die durchschnitt liche
Fachkraftquote zwischen 93 % und fast 95 %. Wesentl iche
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personal s mit
dem durch Pflegesätze refinanzierten Personal konnt en im
Jahresverlauf und bei Einzelprüfungen nicht festges tellt wer-
den.
Fünf Hausge-
meinschaften
für demenziell
Erkrankte
Fachkraftquote
liegt unverändert
hoch
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
33
Von den Prüf- und Beratungsbesuchen erfolgten 14 u nange-
kündigt, zum Teil in Kooperation mit anderen Prüfin stitutio-
nen. Anlässe waren dabei Beschwerden von Angehörige n,
im Einzelfall auch von Bewohnern/-innen oder auch M itarbei-
tern/-innen. Beschwerdeinhalte waren im Berichtszei traum
die sich wiederholenden Kritiken an der Personalaus stattung
von Einrichtungen, an der Essensqualität und auch d er ord-
nungsgemäßen Durchführung von Reinigungsleistungen.
Zudem wurden Einzelprobleme, z. B. ungewünschte Be treu-
ung durch einen männlichen Mitarbeiter, unfreiwilli ger Um-
zug im Haus, Rauchen von Mitarbeitern/-innen oder a uch
Funktionsfähigkeit von Notausgangstüren vorgetragen . So-
weit prüfbar, konnten in der Regel keine Qualitätsm ängel
festgestellt werden. Für Aspekte, die mehr dem geme insa-
men Miteinander und der Kommunikation zuzuordnen si nd,
wurden für beide Seiten verbindliche Vereinbarungen getrof-
fen.
6.3.5 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen , die in
ihrer Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pfl egerische
Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein richtun-
gen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem E in-
kommen oder Vermögen bzw. durch Leistungen der Pfle ge-
versicherung aufbringen können.
355 Menschen, die häusliche Pflege erhalten, stehe n 730
Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen gegenüb er (In
dieser Zahl nicht enthalten sind 17 Personen, die L eistungen
der Tagespflege erhalten, davon bekommen 9 Menschen
neben der Tagespflege auch ambulante Pflegeleistungen).
Während im Bereich der häuslichen Pflege die Anzah l der
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 6 ,3 %
gestiegen ist, ist bei der stationären Pflege ein R ückgang
von 3,4 % zu verzeichnen. Die Entwicklung bezieht s ich auf
alle Leistungsempfänger/innen, die Hilfe zur Pflege erhalten,
umfasst also auch die Leistungsempfänger/innen zu L asten
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon zent-
riert sich auf die Leistungserbringung von Pflegege ld, Pfle-
gebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfl ege-
kraft, sofern Leistungsansprüche gegenüber einer Pf lege-
versicherung entweder nicht bestehen oder nicht aus rei-
chend sind.
Heimaufsicht stel l-
te keine nennens-
werten Qualitäts-
mängel fest
Hilfe zur Pflege
bekommt, wer die
Pflegekosten
nicht durch eigene
Mittel oder Leis-
tungen aus der
Pflegeversiche-
rung zahlen kann
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
34
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege)
Stichtag Gesamtzahl
der Personen davon
außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen
355 730
männlich weiblich männlich weiblich
130 225 212 518
Zu Lasten
der Stadt
Münster
Zu Lasten des
LWL
Zu Lasten
der Stadt
Münster
Zu Lasten des
LWL
31.12.2006 *1085
333 22 620 110
*Davon 132 Personen zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege stellen sich wie folgt dar:
Ausgaben
2004
Einnahmen
2004
Ausgaben
2005
Einnahmen
2005
Ausgaben
2006
Einnahmen
2006 Hilfe zur Pflege
in €
i.E.*² 7.919.340 784.201 7.550.151 829.031 7.260.208 1.706.122
a.v.E.*³ 1.928.563 24.767 1.739.178 10.422 2.003.294 14.062
Summe 9.847.903 808.968 9.289.329 839.453 9.263.502 1.720.184
Nettoausgaben 9.038.935 8.449.876 7.543.318
*² in Einrichtungen
*³ außerhalb von Einrichtungen
Die gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhten Ein nah-
men bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen haben ihren
Grund in einer einmaligen Sonderaktion „Wohngelder-
stattung für Heimbewohner“. Nähere Informationen siehe
unter Nr. 15.3 Seiten 58 / 59 dieses Geschäftsber ichts.
6.3.6 Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen
Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozial hilfeträ-
ger verantwortlicher Ansprechpartner für die Planun g und
Abstimmung von Baumaßnahmen für Einrichtungen der T a-
ges-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstati onären
Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind d ie In-
vestitionskosten grundsätzlich von den Bewohnerinne n und
Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von v ollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen in Form eines bewohner bezo-
genen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld) .
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Ei nrichtun-
gen dürfen keine Investitionskosten berechnet werden.
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpfleg e erhal-
ten einen Aufwendungszuschuss für alle Plätze, die von
Neben der
Gewährung
von Sozialhilfe
in Pflegeein-
richtungen
werden auch
deren Investiti-
onskosten
gefördert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
35
Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne
des SGB XI anerkannt sind.
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die bet riebsnot-
wendigen Investitionen eine pauschalierte Förderung
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinr ich-
tungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und B ewoh-
ner in stationären Pflegeeinrichtungen, die zwische n den
Jahren 1997 und 2006 Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt
die folgende Tabelle:
davon
Stichtag
Anzahl der Bewohner/innen
mit Pflegewohngeld
insgesamt weiblich männlich
Absolut In
Prozent Absolut In
Prozent
01.12.1997 820
01.12.1998 925
01.12.1999 965
01.12.2000 982
01.12.2001 1039
01.12.2002 1057
01.12.2003 780
01.12.2004 766 608 79,4 158 20,6
01.12.2005 790 629 79,6 161 20,4
01.12.2006 749 592 79,0 157 21,0
Der Rückgang der Fallzahlen beim Pflegewohngeld kor res-
pondiert mit dem Rückgang der Fallzahlen bei der st ationä-
ren Pflege.
Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in d en Jahren
2001 – 2006 folgendermaßen dar:
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen
2001 - 2006
4214 4247 3968
5030 5191
4356
0
2000
4000
6000
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Jahr
Anzahl Aufwand in
Tsd.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
36
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienst e
und Aufwendungszuschüsse für Tages- und Kurzzeit-
pflegeeinrichtungen
Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienst e hat
sich im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr um drei ver -
ringert. Die Fördersumme ist gestiegen.
Seit dem 01.07.2003 fördert die Stadt Münster auch Ta-
ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem Lande s-
pflegegesetz NW. Für die sieben geförderten Tagespf le-
geeinrichtungen und die sieben Kurzzeitpflegeeinric htun-
gen wurden im Jahr 2006 Aufwendungszuschüsse in Hö-
he von 255.265 Euro erbracht.
2002 2003 2004 2005 2006
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 31 28 27 28 25
Fördersumme
ambulante Dienste
in €
651.715
662.829
635.870
608.965
620.033
Anzahl geförderte
• Tagespflege-
einrichtungen
• Kurzzeitpflege-
einrichtungen*
7
4
7
4
7
4
7
7
Fördersumme
Tagespflege- und
Kurzzeitpflege-
einrichtungen in €
37.191
197.250
216.015
255.265
* Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „einge streute“ Kurzzeitpflegeplätze ge-
währt.
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen, die Für-
sorgestelle für schwerbehinderte Menschen und der
Fahrdienst sind beim Sozialamt in einer Fachstelle ge-
bündelt. Außerdem wird die Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinderungen von
hier betreut.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliede -
rungshilfe für behinderte Menschen eine wichtige fi nan-
zielle Maßnahme.
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bünd elt
unterschiedliche Aufgaben im Themenfeld:
Erst seit 01.07.2003
wird Tages- und
Kurzzeitpflege geför-
dert
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
37
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die
die Anliegen von Menschen mit Behinderungen betref-
fen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinde-
rungen, ihre Angehörigen und andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinderungen,
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbe it,
Erstellen von Broschüren und Faltblättern; Initiier ung
von und Beteiligung an Veranstaltungen,
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen
und Projekten.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Koordinierungsstelle für
Behindertenfragen war auch im Jahr 2006 die Mitwirk ung
an der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgese t-
zes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). Dazu gehörte die
Mitarbeit an dem Handbuch „Gut gestaltet – gut zu lesen“
– Tipps für eine barrierearme Gestaltung von Printm e-
dien, das in einem Kooperationsprojekt mit dem Fach be-
reich Design der Fachhochschule Münster und dem
Presse- und Informationsamt der Stadt Münster entwi -
ckelt wurde.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat die
Kriterien des Handbuchs exemplarisch in ihren Brosc hü-
ren umgesetzt. 2006 wurden die Broschüren „Selbstbe -
stimmt leben mit Behinderung“, „Selbstbestimmt lebe n
mit Sehbehinderung“, ,„Arbeit und Behinderung“ und das
Faltblatt der Fürsorgestelle in einer aktualisierte n Fas-
sung aufgelegt. Neu herausgegeben wurde die Broschü -
re „Mobil mit Behinderung“. In allen Broschüren informie-
ren nun Piktogramme, ob die Beratungsstellen und Be -
hörden für Menschen im Rollstuhl zugänglich sind un d
welche weiteren Hilfen es gibt, so zum Beispiel für hör-
behinderte und sehbehinderte Menschen.
Zu den Aufgaben gehörte auch die Zusammenarbeit mit
dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Die ns-
te der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des For-
schungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderte r
Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand“, u.a. die
Mitarbeit im Teilprojekt III, „gemeinwesenorientierte Qua-
lifizierung“.
Die Behindertenbeauftragte hat an überregionalen Fa ch-
tagungen in Münster (Jahrestagung des Europäischen
Institutes Design für Alle in Deutschland e.V. – ED AD:
„Städte und Gemeinden gestalten für Alle – Leben un d
Erleben ohne Barrieren" am 07.04.2006 und Tagung d es
Netzwerks für Leichte Sprache „Texte in leichter Sprache
– die können alle verstehen“ am 07.11.2006) mitgewi rkt.
Umsetzung des Behin-
dertengleichstellungs-
gesetzes: Schwer-
punkt: Barrierearme
Gestaltung von Print-
medien
Infos zur Zugänglich-
keit von Beratungsstel-
len und Behörden
Veranstaltungen zur
Barrierefreiheit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
38
Ferner war sie an der Konzipierung der Ringvorlesun g
„Von Barrierefreiheit zum Design für Alle“ im Winte rse-
mester 2006/2007 beteiligt. Die Ringvorlesung wurde
gemeinsam von der Westfälischen Wilhelms-Universitä t
Münster, der Fachhochschule Münster, der Handwerks-
kammer Münster, EDAD (Europäisches Institut Design
für Alle in Deutschland e.V.), der Firma Neumann Co n-
sult, Münster und der Stadt Münster initiiert und e ntwi-
ckelt.
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me n-
schen mit Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle The-
men sowie Rats- und Ausschussvorlagen zu beraten, d ie
Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt da zu vor
der Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im
Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab.
Ferner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zu r Ver-
besserung der Lebenssituation behinderter Menschen in
Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die
Fachausschüsse bzw. die Verwaltung.
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen geb ildet:
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behin -
derungen
• Wohnen, Pflege, Betreuung
• Integration in das Erwerbsleben
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterb ildung
• Stadtplanung und Verkehr
Im Jahr 2006 hat die KIB sechs Mal getagt. Ferner haben die
Arbeitsgruppen jeweils zwischen drei bis zehn Sitzu ngen
durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich im
Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Rats- und A us-
schussvorlagen sowie darüber hinaus mit Schwerpunkt the-
men ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anreg ungen
für die weitere Umsetzung gegeben. Anregungen an de n
Hauptausschuss und / oder andere Gremien hat die KI B ins-
besondere zu den Themen „Beschäftigung schwerbehind er-
ter Menschen bei der Stadtverwaltung“, „Schulentwicklungs-
planung (insbesondere schulische Integration ab Kla sse 5)“
und „Gestaltung des Kreativkais“ gegeben.
Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenverein e und –
verbände sowie Selbsthilfegruppen und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen Sit -
zung ein. Schwerpunkte der gemeinsamen Sitzung ware n in
2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) s o-
wie das Thema „Leichte Sprache“.
Verbesserung der L e-
benssituation von Men-
schen mit Behinderun-
gen
Anregungen der KIB
Sitzung mit den Behin-
dertenvereinen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
39
6.4.3 Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen
einschließlich Integrationsfachdienst
Zu den Aufgaben der Fürsorgestelle gehören die beg leiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Men schen,
der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitneh me-
rinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes (IFD; bis
31.12.2003: Psychosozialer Fachdienst) sind die ber ufsbe-
gleitende Beratung und Unterstützung von beschäftig ten
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Arbeit sver-
hältnisse sowie die Beratung und Unterstützung der Betrie-
be.
Seit dem 01.01.2004 nimmt der IFD seine Aufgaben au f der
Grundlage eines zwischen der Stadt Münster und dem In-
tegrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Li ppe
abgeschlossenen Vertrages wahr. Die bei der Durchfü hrung
der Aufgaben anfallenden Personal- und Sachkosten werden
der Stadt Münster vom Integrationsamt erstattet. Im Zuge
der Neustrukturierung der Integrationsfachdienste z um
01.01.2005 hat der IFD bei der Fürsorgestelle einen Koope-
rationsvertrag mit dem beim Förderkreis Sozialpsych iatrie
e.V. angesiedelten Integrationsfachdienst abgeschlo ssen
und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt.
Mit 71 Betreuungen (darunter 37 Frauen) verzeichne t der
Integrationsfachdienst weiter eine kontinuierliche Nachfrage.
2006 hat die Fürsorgestelle 192 Betriebsbesuche du rchge-
führt (2005: 289). Die Öffentlichkeitsarbeit wurde intensiviert.
So hat die Fürsorgestelle u.a. in Kooperation mit d em Integ-
rationsfachdienst monatlich einen Infostand in der Stadtbü-
cherei organisiert.
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Sta dt Müns-
ter im Jahr 2006 (Öffentliche Berichtsvorlage vom
28.02.2007 – V/0174/2007).
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte
Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die In-
formation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeit ung der
Anträge sowie die Annahme von Beschwerden. Zweimal
jährlich werden die Beschwerden im Fahrdienstbeirat erörtert
und zum Anlass genommen, den Fahrdienst kontinuierl ich
qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben
dem Leistungsanbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem
Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertreten.
Zum 01.07.2006 wurden die Richtlinien zur Förderun g des
Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen neu gef asst.
Kontinuierliche Nach-
frage im Integrations-
fachdienst
Zahl der Betriebsbesu-
che zurückgegangen
Ausweitung der Öffent-
lichkeitsarbeit
Kontinuierliche Qualitäts-
entwicklung und kontinu-
ierliche Nachfrage des
Fahrdienstes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
40
Für die Nutzung des Fahrdienstes wird ab diesem Zei tpunkt
von den Nutzerinnen und Nutzern ein Betrag in Höhe von
fünf Euro pro Fahrt erhoben, sofern die finanzielle n Voraus-
setzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII ( SGB
XII) nicht vorliegen (Beschlussvorlage an den Rat
V/0188/2006: Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen).
Ausführliche Informationen über die Umsetzung der neuen
Richtlinien und die Entwicklung des Fahrdienstes se it dem
01.07.2006 enthält die Berichtsvorlage zum Fahrdien st vom
22.09.2006 (V/0777/2006).
Nach der Änderung im Fahrdienst zum 01.07.2006 war en
457 Menschen mit Behinderungen (darunter 327 Frauen) be-
rechtigt, den Fahrdienst zu nutzen. Die Zahl der Berechtigten
ist deutlich geringer als in 2005 (590). Im Rahmen der Ände-
rungen zum 01.07.2006 haben viele Berechtigte, die den
Fahrdienst bisher überhaupt nicht genutzt haben, au f eine
weitere Beantragung ab 01.07.2006 verzichtet. Der b erech-
tigte Personenkreis hat sich somit auf die Menschen redu-
ziert, die den Fahrdienst auch tatsächlich in Anspr uch neh-
men. Ca. 50 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteiligung.
Es wurden 17.227 Fahrten durchgeführt (19.097 in 2 005),
davon war bei 3.310 Fahrten eine Eigenbeteiligung z u zah-
len. Nach der Einführung der Eigenbeteiligung ist d ie Zahl
der Fahrten zurückgegangen.
6.4.5 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohen de Behin-
derung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und de-
ren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be hinder-
ten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den
Leistungen der Eingliederungshilfe zählen Leistunge n zur
medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Hi lfsmit-
teln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration i n das Ar-
beitsleben, die heilpädagogische Frühförderung von Kindern,
bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung sowie be-
treute Wohnangebote und anderes mehr.
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das amb ulant
betreute Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen Träger
der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschaft sverband
Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistung en der
Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Zie l geleistet
werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu si-
chern.
Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständi g für die
stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt die s seit dem
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des
Einführung einer Eigen-
beteiligung für die Nut-
zer/innen des Fahrdiens-
tes zum 01.07.2006
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
41
65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der ört liche Trä-
ger der Sozialhilfe für die stationäre Eingliederun gshilfe für
Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollende t und
vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaf tsver-
bandes bekommen haben.
Am 31.12.2006 bezogen insgesamt 91 Menschen Eingli ede-
rungshilfe außerhalb von Einrichtungen und 13 Mensc hen
erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen.
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt
dar:
Ausgaben
2004 2005 2006
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ Leistungsart
in €
Medizinische
Reha, orthopädi-
sche und andere
Hilfsmittel
3.810
600 -104 346 0 1.387
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
89.081
0 70.583 0 91.538 0
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
116.868
0 68.363 0 244.281 0
Sonstige
Eingliederungs-
hilfe
116.941
0 49.274 0 51.444 0
Leistungen zur
Teilhabe am Le-
ben in der Ge-
meinschaft
0
354.014 726.941 0 529.882
Summe 326.700 354.614 188.116 727.287 387.263 531.269
Summe
a.v.E. und i.E.
681.314
915.403
918.532
*² außerhalb von Einrichtungen
*³ in Einrichtungen
Den Gesamtausgaben für die Eingliederungshilfe in H öhe
von 918.532 Euro stehen Einnahmen in Höhe von 264.8 81
Euro gegenüber. Die Nettoausgaben für 2006 für die Ein-
gliederungshilfe belaufen sich daher auf 671.651 Euro.
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Seit dem 01.01.2005 werden von der Fachstelle Rech ts- und
Unterhaltsangelegenheiten die Unterhaltsansprüche s owohl
für Leistungsbezieher/innen nach dem SGB II, dem SG B XII
als auch dem Unterhaltsvorschussgesetz realisiert.
Durch Einfü hrung
des Arbeitslosen-
geldes II sind Un-
terhaltsüberprü-
fungen stark ge-
stiegen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
42
Auch im Geschäftsjahr 2006 hat die Fachstelle erne ut einen
Fallzahlzuwachs erfahren.
Insgesamt waren die Unterhaltsansprüche von monatl ich
4100 Bedarfsgemeinschaften zu realisieren, wobei im Jahr
2006 eine deutliche Steigerung der Einnahmen verbuc ht
werden konnte.
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einna hmen aus
Unterhaltsbeiträgen wie folgt dar:
Übergegangene
Unterhaltsansprüche 2005 2006
Grundsicherung für Arbeitsuchende
gemäß SGB II
(Gesamteinnahmen für Stadt Müns-
ter und Bundesagentur für Arbeit)
556.585 €
819.048 €
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII sowie
Altfälle nach BSHG
461.788 €
289.967 €
Hilfe zur Pflege innerhalb und außer-
halb von Einrichtungen sowie Ein-
gliederungshilfe
270.832 €
291.762 €
Unterhaltsvorschussgesetz 460.491 € 507.203 €
Summe: 1.749.696 € 1.907.980 €
Darüber hinaus konnten auch im Geschäftsjahr 2006 auf
Veranlassung der Fachstelle in großem Umfang Direkt zah-
lungen der Unterhaltspflichtigen an die Leistungsbe rechtig-
ten in nachstehender Höhe bewirkt werden, was Minde raus-
gaben zur Folge hatte:
Direktzahlung
von Unterhalt
2005
2006
(bis 31.07.2006
Grundsicherung für Arbeit-
suchende
gemäß SGB II
1.142.504 €
1.045.005 €
Hilfe zum Lebensunterhalt
gemäß SGB XII 375.680 €
397.372 €
Summe: 1.518.184 € 1.442.377 €
Durch die sukzessive Umstellung der Software auf A 2LL ab
dem 01.08.2006 war eine Auswertung der Direktanrech nung
bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Es kann jedo ch un-
terstellt werden, dass das Rechnungsergebnis 2005 i m Jah-
re 2006 ebenfalls erreicht wurde.
Zukünftig wird aufgrund der Umstellung auf A2LL be züglich
der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Auswert ung
der direkt gezahlten Unterhaltsbeiträge mehr möglich sein.
Steigerung der
Einnahmen gegen-
über dem Vorjahr
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
43
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausl änder
mit einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status (z.B.
Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 01.12.19 93 in
Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) ein
eigenes Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Lei stun-
gen unterschreitet in der Regel das Niveau der Hilf e zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde in-
zwischen mehrfach geändert, zuletzt im Zuge des neu ge-
schaffenen Zuwanderungsgesetzes.
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung
Am Jahresende 2005 erhielten in Deutschland 211.00 0 Per-
sonen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistung sge-
setz. Das sind 19.000 Personen (8,3 %) weniger als am Jah-
resende 2004. Hierfür wurden Bruttoausgaben von 1.2 52
Milliarden Euro aufgewandt.
In Nordrhein-Westfalen beliefen sich die Bruttoaus gaben
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2005 a uf
insgesamt 340 Milliarden Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2006 sind noch nicht veröf fentlicht.
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Fälle, in de nen Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wu rden,
am 31.12.2006 auf 636 und lag damit im Vergleich zu m glei-
chen Zeitpunkt des Vorjahres um rund 4,6 % niedrige r. Die
Anzahl der Personen ist um 7,6 % gesunken.
In 34 von diesen Fällen wurden für 50 Personen auf grund
des Status Leistungen analog zu Leistungen nach dem SGB
XII gewährt.
Anzahl der Personen
weiblich männlich
Stichtag Anzahl der
Fälle Insgesamt
Absolut In
Prozent
Absolut In
Prozent
31.12.2003 563 1.476 741 50,2 735 49,8
31.12.2004 604 1.517 770 50,8 747 49,2
31.12.2005 667 1.530 731 47,8 799 52,2
31.12.2006 636 1.413 657 46,5 756 53,5
Fallzahlen nach
dem AsylbLG um
4,6 % gesunken
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
44
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen und Geschlecht
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre
Ins-
ge-
samt
0
-
3
3
-
6
6
-
10
10
-
13
13
-
16
16
-
18
18
-
25
25
-
30
30
-
45
45
-
65
65
und
mehr
Jahr
Anzahl
2005 1 497 113 114 190 119 112 57 164 127 361 113 27
2006 1 413 95 110 192 107 107 64 157 99 331 126 25
Weibliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre
Ins-
ge-
samt
0
-
3
3
-
6
6
-
10
10
-
13
13
-
16
16
-
18
18
-
25
25
-
30
30
-
45
45
-
65
65
und
mehr
Jahr
Anzahl in %
2005 701 7,6 8,7 11,3 8,1 6,8 4,6 9,3 9,4 24,0 8,1 2,1
2006 657 5,8 8,7 12,3 8,5 6,8 5,8 10,4 7,2 23,6 9,0 2,0
Männliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre
Ins-
ge-
samt
0
-
3
3
-
6
6
-
10
10
-
13
13
-
16
16
-
18
18
-
25
25
-
30
30
-
45
45
-
65
65
und
mehr
Jahr
Anzahl in %
2005 796 7,5 6,7 13,9 7,8 8,0 3,1 12,4 7,7 24,2 7,0 1,5
2006 756 7,5 7,0 14,7 6,7 8,2 3,4 11,8 6,9 23,3 8,9 1,6
8.3 Finanztableau
Ausgaben
2003 2004 2005 2006 Leistung
in €
Leistungen analog
BSHG /SGB XII 909.416
527.405 673.885 460.714
Grundleistungen 4.632.250 4.515.765 4.892.655 4.773.987
Leistungen bei Krank-
heit 1.975.909
1.949.457 1.883.763 1.739.400
Arbeitsgelegenheiten 52.652 49.487 44.694 39.998
Sonstige Leistungen 6.724 2.928 *90.468 91.970
Summe Ausgaben 7.576.951 7.045.042 7.585.466 7.106.069
Einnahmen
Erstattung vom Land 4.660.305 1.596.672 14.011.734 1.508.631
Sonstige Einnahmen 1.041.520 908.244 197.411 84.145
Summe Einnahmen 5.701.825 2.504.916 14.209.145 1.592.776
Summe
Nettoausgaben
1.875.126
4.540.126
- 6.623.679
5.513.293
* Die dargestellte Steigerung der Ausgaben bei den sons tigen Leistungen beruht auf bu-
chungstechnischen Gründen; es handelt sich nicht um eine tatsächliche Kostensteigerung
in diesem Bereich.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
45
Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz liegt in den Jahren 2003 und 2005 d eut-
lich unter den Vergleichswerten der Jahre 2002 und 2004
(Ausgaben 2002 rund 9,1 Mill. Euro, Einnahmen rund 3,7
Mill. Euro, Nettoausgaben rund 5,4 Mill. Euro).
Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2003 durc h ein
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den F ris-
ten im Flüchtlingsaufnahmegesetz rückwirkend ab dem
01.01.1995 Ansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen durchgesetzt werden konnten.
Auch im Jahr 2005 ist aufgrund eines Urteils des O ber-
verwaltungsgerichts Münster eine rückwirkende einma li-
ge Landeserstattung für Ausgaben nach dem Flücht-
lingsaufnahmegesetz in Höhe von 12,5 Millionen Euro
eingegangen.
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbst ätigkeit
und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Auf-
enthaltsgesetz – AufenthG) hat sich zum 01.01.2005 auch
das AsylbLG geändert. Dadurch sind Personen, die vo rher
eine Aufenthaltsbefugnis hatten und Leistungen nach dem
Bundessozialhilfegesetz erhielten, wieder in den Re chtskreis
des AsylbLG zurückgefallen.
Zusätzliche Leistungsfälle gab es auch durch das A ufenthG
und die Einführung der Beschäftigungsverfahrensvero rd-
nung. Dadurch erhalten viele Flüchtlinge keine Arbe itser-
laubnis mehr, obwohl sie zum Teil vorher jahrelang erwerbs-
tätig waren. Dies hat auch dazu geführt, dass die F allzahl
nur unwesentlich von 667 am 31.12.2005 auf 636 am
31.12.2006 gesunken ist.
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet Leistungen der Beratung und I ntegrati-
on, wirtschaftliche Hilfen und ein Förderangebot fü r Initiati-
ven im Feld Migration / Integration.
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte“
In Münster war seit 1998 ein Netzwerk Spätaussiedl er aktiv.
Im Netzwerk schlossen sich alle sozialarbeiterische n Haupt-
amtlichen sowie die Akteure der Sprachbildung zusam men.
Sie entwickelten zum Bespiel einen Reader, stimmten
Sprechstunden ab, machten auf Hürden oder Lücken au f-
merksam und gestalteten Fachveranstaltungen.
Stadt Münster
seit Anfang 2005
nicht mehr in der
Aufnahmepflicht
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
46
Eine Veranstaltung des Netzwerkes im November 2005 hat-
te zum Ergebnis, das Netzwerk zu erweitern. Hinterg rund
waren insbesondere das neue Zuwanderungsgesetz und die
Einführung der Migrationserstberatung, die durch dr ei Wohl-
fahrtsverbände wahrgenommen wird. Eine kleine Arbei ts-
gruppe hat diese Erweiterung vorbereitet, die dann in eine
erste Plenumssitzung im August 2006 mündete. Es grü ndete
sich das Stadtweite Netzwerk – Integration für Mens chen mit
Migrationsvorgeschichte. Dieses Netzwerk fühlt sich allen
Migrantengruppen verpflichtet und öffnete sich somi t neben
den professionellen Akteuren auch den Semiprofessio nellen
und den Betroffenengruppen.
Das Stadtweite Netzwerk trifft sich zwei Mal im Ja hr im Ple-
num und hat darüber hinaus zwei Arbeitsgruppen gebi ldet,
die sich durchschnittlich vier Mal im Jahr treffen. Diese sind
die AG Soziale Integration und die AG Sprache / Bil dung.
Die Sprecherfunktion des Plenums sowie der Arbeitsgruppen
haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träge r über-
nommen. Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugen dli-
che und Familien koordinieren das Stadtweite Netzwe rk und
bieten folgenden Service an:
• Geschäftsführung der Gremien
• Auf- und Vorbereitung von Schwerpunktthemen und
einer Präambel
• Entwicklung und Pflege eines Internetauftritts
• Übernahme einer Brücken- und Drehscheibenrolle
sowie
• Koordination aller Schnittstellen
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migratio n / Integration
Migrantinnen und Migranten in Münster sind in eine r Vielzahl
von ausländischen Vereinen, Selbsthilfegruppen und Initiati-
ven zusammengeschlossen. Diese Organisationen veran -
stalten ein auf die Bedürfnisse der ausländischen B evölke-
rung abgestimmtes Freizeitangebot, wobei die besond ere
Lebenssituation entsprechende Berücksichtigung find et. Die
Besucherinnen und Besucher nutzen diese Einrichtungen als
Begegnungsstätten für Ausländer und Deutsche und zu r
Pflege ihrer kulturellen Identität ebenso wie zur B ewältigung
ihrer spezifischen Probleme.
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Mög-
lichkeiten Initiativen im Feld Migration / Integrat ion. Die För-
dermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Projekte n, die auf
ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unt er-
schiedlicher Nationalität oder ethnisch-kultureller Orientie-
rung gerichtet sind.
Gründung eines
Stadtweiten Netzwerkes
„Integration für
Menschen mit
Migrationsvor-
geschichte“ im August
2006
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
47
Anspruchsberechtigt sind Vereine und Gruppen mit s ozial-
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster,
deren Aktivitäten sich überwiegend auf das Stadtgeb iet
Münster richten.
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und P rojekte um-
fassen hierbei insbesondere Angebote und Maßnahmen in
den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppenspezi-
fische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärk ung des
Selbsthilfepotentials und der gesellschaftlichen Be teiligung
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Kooper ation
mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse im Jahr 2006 sind für Sachkosten im Z u-
sammenhang mit regelmäßigen Aktivitäten, für projek tbezo-
gene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskosten so wie für
einmalige Kosten im Zusammenhang mit den Veranstalt un-
gen bewilligt worden. Gefördert wurden elf Vereine und Initi-
ativen. Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Beric ht über
die Förderinhalte und das Fördervolumen vorgelegt.
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüc htlin-
gen ist eine kommunale Aufgabe.
Die Zahl der im Jahr 2006 zugewiesenen Flüchtlinge ist ana-
log zur Aufnahmesituation in der Bundesrepublik Deu tsch-
land stark zurückgegangen. So wurden 2006 nur 85 Fl ücht-
linge in Münster aufgenommen. Während des gesamten
Jahres stand Münster nicht in der Aufnahmepflicht n ach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asyl-
verfahrensgesetz vorgesehen, in der Regel in Einric htungen
untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zu ei-
nem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Pri vat-
wohnung möglich. Dies gilt auch für sonstige Leistu ngsbe-
rechtigte nach dem AsylbLG.
Für die jüdischen Migrantinnen und Migranten aus d er ehe-
maligen GUS, die bisher in der Kastellstr. 1 (Linde nhof) un-
tergebracht waren, wird für 2007 eine neue Übergan gsein-
richtung an der Von-Esmarch-Straße angemietet.
Finanzielle Förderung
von 11 Vereinen und
Initiativen im Feld Mig-
ration / Integration
Zahl der Flüchtlinge
zurückgegangen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
48
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster
1998 - 2006
535
749
85
130 198
264 285
0
200
400
600
800
1998 2000 2002 2003 2004 2005 2006
Jahr
Anzahl
Flüchtlinge
Wegen der sinkenden Zahl der Flüchtlinge ging auch die
Zahl der Unterbringungen in Übergangseinrichtungen auf
594 Personen zurück (2005: 668; 2004: 729; 2003: 71 5;
2002: 960; 2000: 1.128; 1998: 998).
Die Platzkapazitäten sanken durch die Aufgabe best ehender
Übergangseinrichtungen auf 830 Plätze. (2.005: 1.00 2;
2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 2000: 1.335; 1998: 998).
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Über-
gangseinrichtungen ist Aufgabe der Stadt Münster un d wird
vom Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes wa hrge-
nommen. Für die in Wohnungen lebenden Flüchtlinge i st der
kommunale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend liche
und Familien zuständig.
Die Aufgabe von Platzkapazitäten führte zu einer R eduzie-
rung des städtischen Betreuungspersonals um eine au f
nunmehr sechs pädagogische Fachkräfte (Fünf Vollzei tstel-
len).
Die Betreuungsaufgaben umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblemen
• Kriseninterventionen
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproble-
men
• Gemeinwesenarbeit
• Erläuterung der administrativen Strukturen (ein-
schließlich Konventionen des Miteinanders)
Sinkende Zahl
von Flüchtlingen
erfordert weniger
Platzkapazitäten
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
49
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuung sange-
botes sind, wurden entwickelt:
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Frage n
wie Familienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe
bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und gesellschaft-
lichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullauf -
bahn, Förderung nicht beschulbarer Kinder, außersch uli-
sche Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzun gs-
hilfen.
Im Jahr 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die
Betreuung von Flüchtlingen 69.269 Euro erstattet (2 005:
102.385 Euro). Für ethnische Minderheiten erfolgte eine
Nachzahlung von 1.794 Euro.
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedleri nnen
und Spätaussiedlern
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spät aus-
siedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommunale Auf-
gabe.
Die Zahl der im Jahr 2005 zugewiesenen Spätaussied lerin-
nen und Spätaussiedler ist analog zur Aufnahmesitua tion in
der Bundesrepublik Deutschland stark zurückgegangen.
Die Aufnahmezahl sank um 57 % von 165 Personen im Jahr
2005 auf 71 Personen im Jahr 2006 (2004: 207; 2003: 214;
2002: 264; 2000: 367; 1998: 507). Im Rahmen der Kon soli-
dierung des Haushalts wurden im Jahr 2006 die Über-
gangseinrichtungen Meckmannweg 25-55 und Scheiben-
straße 114 mit insgesamt 320 Plätzen abgebaut. Eine Ent-
scheidung für den Abbau weiterer Unterbringungskapa zitä-
ten für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird für Mitte
des Jahres 2007 erwartet.
Das Sozialamt stellt Spätaussiedlerinnen und Späta ussied-
lern, die in Münster ankommen, zunächst Plätze in Ü ber-
gangseinrichtungen zur Verfügung. Dort können sie B era-
tung und soziale Betreuung in Anspruch nehmen; je n ach
Übergangseinrichtung und Stadtteil bieten die Arbei terwohl-
fahrt, der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und das
Diakonische Werk diese integrativen Unterstützungsa ngebo-
te an. Nach späterem Bezug einer Privatwohnung steh en
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in erster Li nie die
Regeldienste offen.
Das Sozialamt bietet neben der Sicherung des Leben sunter-
haltes folgende Unterstützung an:
• Beratung zu Sozialleistungen
Zahl der Spätaus-
siedler/innen zu-
rückgegangen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
50
• Informationen über gesetzliche Änderungen in den
Bereichen Aufnahme- und Statusfeststellung
• Orientierungshilfen über die Zuständigkeiten von B e-
hörden
• Beratung in allen Lebensbereichen des Alltags
• Krisenintervention und Weiterleitung an spezielle
Dienste
• Informationen über Sprachkurse
10. Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs ge-
setz (BVG) ist - im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem SGB
XII - keine Sozialleistung des Typs „sozialer Ausgl eich / so-
ziale Förderung“, sondern eine klassische Entschädi gungs-
leistung.
Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbli ebene)
erhalten, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzung en vorlie-
gen, laufende und einmalige Leistungen im Rahmen de r
Kriegsopferfürsorge (KOF) als Teil der Versorgungsl eistun-
gen nach dem BVG.
Am 31.12.2006 wurden für 55 Personen (30 weiblich, 25
männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen
in besonderen Lebenslagen erbracht.
Finanztableau
Ausgaben
2003 2004 2005 2006
in €
Kriegsopferfürsorge
nach dem BVG 348.561
225.255 218.220 197.686
Einnahmen
Kostenerstattungen 260.540 170.721 141.716 166.228
Sonstige Einnahmen 4.654 5.735 11.768 13.691
Summe Einnahmen 265.194 176.456 153.484 179.919
Summe Nettoaus-
gaben 83.367 48.799 64.736 17.767
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist da s Bun-
desausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BA föG
ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unab hängig
von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Aus-
Ausgaben für
Kriegsopferfürsor-
ge stark gesunken
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
51
bildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interes-
sen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler
übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Au ftrags-
angelegenheit. Die Leistungen für Studierende werde n in
Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öff ent-
lich-rechtliche Körperschaften gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zu-
schuss, die Leistungen müssen nicht (auch nicht ant eilig) zu-
rückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen er folgt
für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch fü r den
Ferienmonat) jeweils für volle Monate.
Im Jahr 2006 haben 1.089 Schülerinnen und Schüler eine
Förderung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das K alender-
jahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl ist nahezu ide ntisch mit
der des Vorjahres (2005: 1.087).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3,83 Million en Euro.
Diese Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land No rd-
rhein-Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentr um
des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.
Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die S tatistik des
Gebietsrechenzentrums nicht vor.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfo lgt
eine pauschale Personal- und Sachkostenerstattung f ür die
auftragsweise Aufgabenerfüllung.
Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchf ührung
der Leistungsbewilligung keine Kosten.
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnu ng
selbst nicht in der Lage ist, eine neue Unterkunfts möglichkeit
für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffe n. Die
Stadt Münster ist verpflichtet unfreiwillige Obdach losigkeit zu
vermeiden bzw. zu beheben (kommunale Pflichtaufgabe ).
Darüber hinaus ist die Versorgung allein stehender woh-
nungsloser Menschen bzw. obdachloser Familien unter so-
zialstaatlichen Gesichtspunkten geboten.
Im Jahr 2006 hat das Amtsgericht das Sozialamt übe r 149
Räumungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger Urteile
wurden insgesamt 174 Räumungstermine festgesetzt. H ier-
von betroffen waren 36 Familien mit Kindern und 138 Haus-
halte ohne Kinder.
Im Berichtszeitraum wurde in 66 Fällen durch Übern ahme
von Mietrückständen der Wohnungserhalt gesichert. W irt-
schaftliche Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
Schüler -BAfög be -
lastet nicht städ-
tischen Haushalt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
52
wurden in Höhe von 77.460 € gezahlt. Zur Sicherung der Un-
terkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Not lage
war die Gewährung entsprechender Darlehn gerechtfertigt.
48 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ord-
nungsbehördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon
10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 3 8 Fäl-
len wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf beschlagnahmt.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am S tichtag
31.12.2006 auf 216 (2005: 231) Haushalte. Insgesamt be-
trug die Zahl der eingewiesenen Personen 544 (302 E r-
wachsene und 242 Kinder / Jugendliche).
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungs-
lose Männer wird in der Außenstelle des Sozialamtes , im
Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus-
gezahlt. Im Jahr 2006 haben dort insgesamt 2.788 Pe rsonen
nach Sozialhilfeleistungen nachgesucht; davon waren 1.657
Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der ausge-
zahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca.
478.000 Euro.
.
Der Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Al leinstehen-
de Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituatio -
nen“(V/0256/2006) wurde im Mai und Juni 2006 in den un-
terschiedlichsten Ausschüssen beraten.
Neben einer Darstellung der sich in den letzten Ja hren ge-
änderten stationären und ambulanten Hilfeangebote w erden
die unterschiedlichsten Zielgruppen der alleinstehe nden
Wohnungslosen und deren spezielle Bedarfssituatione n in
dem Bericht beschrieben. Detailliert werden hier insbesonde-
re Veränderungsbedarfe für pflegebedürftige alleins tehende
Wohnungslose sowie wohnungslose Jugendliche und jun ge
Erwachsene und wohnungslose Menschen mit Migrations -
vorgeschichte aufgezeigt. Eine ausführliche Dokumen tation
der insgesamt bestehenden ambulanten und stationäre n Hil-
fen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Berichts.
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbes onde-
re für die Zielgruppe einkommensschwacher Einperson en-
haushalte – und die sich daraus ergebende Problemat ik für
die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einric htungen
sicherzustellen, wird als Thema ganz entscheidend d ie
kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden Jahre n
beschäftigen.
Aktuelle Situation
der alleinstehenden
Wohnungslosen
und Familien in
Wohnungsnotsitua-
tionen ist in einem
gesonderten Be-
richt dargestellt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
53
13. Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuld nerbera-
tung“ an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städ tische
Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im R ah-
men des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Rechtsgrund lage
für den Beratungsauftrag war bis Ende 2004 das Bund esso-
zialhilfegesetz. Seit 2005 bilden die Sozialgesetzb ücher II
und XII die Arbeitsgrundlage dieser Beratungseinrichtung.
Im Jahr 2006 nahmen 491 Bürger Kontakt zur städtis chen
Schuldnerberatungsstelle auf. Rund die Hälfte der r atsu-
chenden Personen sind 40 Jahre und älter. Der Antei l der
Single-Haushalte liegt bei 50 %. Arbeitslosigkeit, als Auslö-
ser einer individuellen Überschuldungssituation gew innt
auch in Münster zunehmend an Bedeutung. Der Arbeits lo-
senanteil ist, im Vergleich zum Vorjahr, um 7 % ges tiegen
und beträgt derzeit 40 %.
Davon
weiblich männlich
Jahr
Anzahl
der Personen
insgesamt
Absolut In
Prozent Absolut In
Prozent
2003 514
2004 540
2005 513 171 33,3 342 66,7
2006 491 222 45,2 269 54,8
Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Th ema:
„Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bund es-
weit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusä tzliche
Wohnungskosten sowie die Tilgung bestehender Verbin d-
lichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Übe rschul-
dung.
Rund 1/4 der betreuten Schuldner hat Verbindlichke iten von
über 50.000 Euro. Im Zusammenhang mit diesem hohen
Durchschnittswert spielen allerdings ehemals Selbst ständige
eine wichtige Rolle.
In 1164 Beratungsgesprächen und Einzelkontakten (2 005:
850 / Steigerung: 37 %) wurden Lösungskonzepte gesu cht –
und überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des B era-
tungsansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe z ur
Selbsthilfe“.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch di e wö-
chentliche Außensprechstunde im Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hie r Ju-
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
Auch weiterhin
überdurchschnittli-
che Zahl von Ehe-
scheidungen in
Münster
40 % der r at -
suchenden
Personen sind
arbeitslos
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
54
Trotz einer leichten Entspannung auf dem Arbeitsma rkt ist
weiterhin mit einer großen Nachfrage in den Schuldn erbera-
tungsstellen zu rechnen. Bestätigung findet diese P rognose
durch folgende Zahlen: Zwischen 1993 und 2005 verdo ppel-
te sich in Deutschland die Zahl der überschuldeten Haushal-
te von 1,6 auf 3,13 Millionen! 2006 meldeten 103.5 00 Haus-
halte Privatinsolvenz an (2005: rd. 69.000). Hinzu kommen
die ehemals Selbstständigen (2005: 25.000), die ebe nfalls
das Verbraucherinsolvenzverfahren und damit die Die nste
der Schuldnerberatungsstellen wahrnehmen.
14. Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem
SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von zwei in
Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in An-
spruch zu nehmen, wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen
• Nebenkostenabrechnungen
• gravierender Wohnungsmängel
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Soz ialamt
oder der Arbeitsgemeinschaft Münster einen Mie-
ter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjähri ge Mit-
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation e ingehen
können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Eu ro wird
vom Sozialamt übernommen.
In den Jahren 1999 bis 2006 sind für Mieterberatun gsschei-
ne folgende Summen ausgegeben worden:
Ausgaben Mieterberatungsscheine
Jahr in Euro
1999 2.045,17
2000 4.652,56
2001 5.010,66
2002 5.879,86
2003 4.499,41
2004 3.170,06
2005 3.452,71
2006 3.583,65
Summe 32.294,08
Innerhalb von 12
Jahren hat sich die
Zahl der über-
schuldeten Haus-
halte in Deutsch-
land verdoppelt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
55
Auch wenn eine nennenswerte Steigerung der Nachfra ge
trotz zusätzlicher Informationen nicht zu beobachten ist, wird
das Angebot von den Leistungsberechtigten, den bei den
Vereinen und dem Sozialamt nach wie vor positiv beu rteilt.
Die betreffenden Personen erhalten durch die Mitgli edschaft
in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkei t, ihre
Rechte gegenüber den Vermietern selbstständig und e igen-
verantwortlich geltend zu machen.
15. Strukturinformationen zum Sozialamt
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes
Die Organisation des Sozialamtes muss auch nach de r aus-
geprägten Änderung durch die Einführung der Grundsi che-
rung für Arbeitsuchende und die Gründung der Arbeit sge-
meinschaft Münster im Jahr 2005 weiter entwickelt u nd ent-
sprechend den sich wandelnden Aufgaben und den Bedü rf-
nissen der berechtigten Personenkreise ausgerichtet wer-
den.
Im Bereich des SGB XII ist zu beobachten, dass imm er mehr
Personen verschiedene Leistungen nach diesem Gesetz -
buch erhalten. Das trifft insbesondere auf die Pers onen zu,
die unter anderem Hilfe zur Pflege beziehen. Unter dem Ein-
druck der steigenden Bedeutung, die die Unterstützu ng für
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gewi nnt,
war eine organisatorische Neuausrichtung der zustän digen
Abteilung entwickelt worden.
Die Aufgaben nach dem SGB XII werden nach dem neue n
Organisationsmodell auf der Basis einer Einheitssac hbear-
beitung bearbeitet, d. h., auch bei Kombination ver schiede-
ner Unterstützungsleistungen in einem Fall erfolgen eine um-
fassende Beratung und die gesamte Leistungsgewährun g
„aus einer Hand“.
Die Differenzierung des gesamten Fallbestandes ori entiert
sich ausschließlich an den zwei Kriterien „Vorliege n oder
Nichtvorliegen von Pflegebedürftigkeit“ sowie "Gewö hnlicher
Wohn- / Aufenthaltsort in einem der beiden definier ten Stadt-
gebiete“.
Daraus entstanden ist ein Abteilungsmodell mit zwe i gleich-
wertigen Fachstellen, die jeweils für eins der beid en definier-
ten Stadtgebiete zuständig sind. Innerhalb jeder Fa chstelle
wird eine Untergliederung in zwei Teams vorgenommen , die
sich nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen von Pfl egebe-
dürftigkeit richtet.
Damit wird der Schwerpunktsetzung des SGB XII auf den
Bereich "Pflege" und der Gesetzesintention der „Hilfe aus ei-
ner Hand“ Rechnung getragen.
Einheitssachb e-
arbeitung für SGB
XII eingeführt
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
56
Arbeitsabläufe werden so verkürzt und optimiert. D ie Bürge-
rinnen und Bürger haben für alle Leistungen nach de m SGB
XII nur eine/n Ansprechpartner/in. Die so gewonnene n Syn-
ergien können für die steigenden Fallzahlen genutzt werden.
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden jeden
Donnerstag Sprechstunden abgehalten, in denen die B era-
tung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leistu ngspa-
lette des SGB XII abdeckt werden. Allerdings werden diese
Außensprechstunden nur zögerlich angenommen. So bet rug
die Anzahl der Besucherinnen und Besucher in den Be zirks-
verwaltungen ca. 10% der Gesamtbesucherzahl der Abt ei-
lung.
Besucherinnen und Besucher
für Leistungen nach dem SGB XII
Davon
Zeitraum Gesamtzahl Hiltrup Nord
01.03. - 31.12.2006 3754 254 182
Angesichts der dargestellten organisatorischen Verä nderun-
gen lässt sich die Struktur des Sozialamtes wie fol gt abbil-
den:
Jeden Donnerstag
Sprechstunden in
den Bezirksver-
waltungen Hiltrup
und Nord
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
57
Organisations- und Personal-
entwicklung, Projekte
Susanne Havermeier
Telefon 492 5010
Sekretariat,
Zentraler Service
Anne Hemker
Telefon 492 5001
Sozialplanung,
Grundsatzangelegenheiten
Frank Treutler
Telefon 492 5026
Rechts- und Unterhalts-
angelegenheiten
Birgit Nentwig
Telefon 492 5911
Sozialverwaltung,
Rechnungsstelle
Andreas Woltering
Telefon 492 5011
Abteilung 50.1
Einnahmen, Haushalt
Sybille Wermes
Telefon 492 5920
Hilfe für Menschen
mit Behinderungen
Doris Rüter
Telefon 492 5027
Hilfe für Flüchtlinge
Ralf Franger
Telefon 492 5041
Wohnraumversorgung,
Hilfe für Wohnungslose
Herbert Berkemeier
Telefon 492 5031
BaföG, KOF, USG,
Josef Klümpers
Telefon 492 5982
Abteilung 50.2
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung,
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Rolf Finke Telefon 492 5040
Infobüro Pflege
Bettina Birkefeld
Telefon 492 5004
Heimaufsicht
Dirk Zurloh
Telefon 492 5028
Hilfen nach dem SGB XII
Fachstelle Nord-Ost
Brigitte Benneweg
Telefon 492 5090
Hilfen nach dem SGB XII
Fachstelle Süd-West
Gerd Kappel
Telefon 492 5959
Abteilung 50.3
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht,
Info-Büro Pflege, Grundsicherung
Christine Adams Telefon 492 5061
Amtsleitung
Michael Willamowski
Telefon 492 5000
Vertreterin: Beate Scholz
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
58
15.2 Personalsituation
Die Rücknahme der Zuweisung der Mitarbeiterinnen un d
Mitarbeiter der Fachstelle „Unterhaltsheranziehung“ zur AMS
stellt die wesentlichste Veränderung im Personalbes tand
dar.
Durch Verzicht auf Nachbesetzungen beim Ausscheide n von
Kolleginnen und Kollegen konnten im Jahr 2006 insge samt
personelle Einsparungen im Umfang von 1,9 Stellen e rzielt
werden.
Am 03.11.2006 waren im Sozialamt 98,63 Stellen pla nmäßig
besetzt.
15.3 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz
Mit dem Auslaufen der BSHG-Regelungen zum 31.12.20 04
endete nicht automatisch der daraus resultierende H and-
lungsbedarf. Auch im Jahr 2006 wurden die BSHG-
Abschlussarbeiten konsequent weitergeführt.
Die Realisierung der Kostenerstattungsansprüche wu rde
weitgehend im Jahr 2006 abgeschlossen. Insgesamt ko nn-
ten Einnahmen in Höhe von 1,4 Million Euro erzielt und da-
mit die in Aussicht gestellten Einnahmen in Höhe vo n 1 Milli-
on Euro aus dieser Aktion um rund 400.000 Euro über schrit-
ten werden.
Neben den o. a. Kostenerstattungsfällen wurden wei tere 395
Fälle im Rahmen von Abschlussarbeiten aufgegriffen und
bearbeitet.
Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen er-
folgt seit dem 01.01.2007. Es wurde befristet für e in Jahr ei-
ne halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Ziel ist es jährlich
100.000 € an BSHG-Darlehensrückzahlungen zusätzlich zu
realisieren.
Sonderaktion „Wohngelderstattung für Heimbewohner“
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungs gericht
am 11.12.2003 festgestellt, dass die bis dato prakt izierte Be-
rücksichtigung der Sozialhilfeleistungen in Heimfäl len bei der
Berechnung des Wohngeldes nicht korrekt war. Als Fo lge
dieses Urteils hatten
• zum einen die Heimbewohner, die bereits Wohngeld
bezogen, einen höheren Wohngeldanspruch und
• zum anderen etliche Heimbewohner, deren Wohn-
geldantrag bisher wegen zu hohen Einkommens ab-
gelehnt worden war, erstmalig einen Anspruch auf
Wohngeld.
Ca. zwei
Stellen
eingespart
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
59
Da das Wohngeld als vorrangige Leistung den Sozial hilfean-
spruch der Heimbewohner mindert, wurde nach Kenntni s
des Bundesverwaltungsgerichtsurteils im Mai 2004 in einer
Sonderaktion
• für Heimbewohner, die bereits Wohngeld erhielten,
bei den zuständigen Wohngeldstellen die Neube-
rechnung des Wohngeldes unter Beachtung der
höchstrichterlichen Rechtsprechung und die Nach-
zahlung des Wohngeldes nach § 44 Abs. 4 SGB X für
die vergangenen vier Jahre beantragt. Gleichzeitig
wurde auf die Nachzahlung ein Erstattungsanspruch
angemeldet.
• für Heimbewohner, die bisher kein Wohngeld bezo-
gen hatten, die aber auf Grund des Einkommens
nach der Rechtsprechung eventuell einen Wohngeld-
anspruch haben konnten, erstmalig Wohngeldanträge
gestellt und Erstattungsansprüche angemeldet.
Der Gesetzgeber hat im Neunten Änderungsgesetz zum
Wohngeldgesetz, das am 14.07.2005 in Kraft getreten ist,
die Eckpunkte des Urteils des Bundesverwaltungsgeri chtes
umgesetzt.
Im Jahr 2006 wurden die angemeldeten Erstattungsan sprü-
che von den Wohngeldstellen bearbeitet. Insgesamt k onnten
Wohngeldnachzahlungen auf Grund der o. a. Sonderakt ion
in Höhe von 829.115 Euro vereinnahmt werden.
15.4 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurde bereits im vergangenen Jahr ver-
stärkt über die Einsparvorschläge im sozialen Berei ch disku-
tiert. Vor allem das Thema „Kosten der Unterkunft“ war ein
Schwerpunkt der Presseberichte. Aber auch im Bereic h der
Informationen für behinderte Menschen und deren Umf eld
wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unt er-
schiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zeitungsbe richte
auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwer ke hin-
gewiesen.
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Bro-
schüren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in Zusam-
menarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, p ubli-
ziert. Im Jahr 2006 waren folgende Informationsschr iften er-
hältlich:
Alt-Werden in vertrauter Umgebung
Arbeit und Behinderung
Attraktiv Wohnen ohne Barrieren
Barrierefreie Toiletten in Münster
Sonderakt ion
brachte Wohngeld-
nachzahlung von
fast 830.000 €
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
60
Bauen für alle! -barrierefrei-
Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren in
Münster
Behindert und berufstätig
Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthau s 2
Das Pflegewohngeld
Die Heimaufsicht
Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche m it
Behinderung in Münster
Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
Gut gestaltet – gut zu lesen, Tipps für eine barri erearme
Gestaltung von Printmedien
Informationen für allein stehende wohnungslose Fra uen
und Männer
Informationsbüro Pflege
Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskrimini erung
Mobil mit Behinderung
Mütter mit Behinderungen in Münster
Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
Urlaubsangebote für Seniorinnen und Senioren, Men-
schen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und
Pflegebedarf in Münster
Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- un d
Pflegebedarf in Münster
Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte un d
hörende Menschen in Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
61
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen i n
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen
16. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Jahr 20 05 so-
wohl Serviceleistungen für die Besucherinnen und Be sucher
des Sozialamtes als auch der Arbeitsgemeinschaft Mü nster.
Dadurch hat sich die Bandbreite dessen, was im Kund en-
zentrum abgefragt wird, deutlich erhöht. Neben Frag en zu
den unterschiedlichsten sozialen Aufgabenfeldern do minie-
ren jetzt Fragen zum Arbeitslosengeld II und den Ei ngliede-
rungsleistungen nach dem SGB II.
Hatte die Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher im
Jahr 2005 erstmalig die Grenze von 50.000 überschri tten,
war im Jahr 2006 nochmals eine deutliche .Steigerun g der
Nachfrage zu verzeichnen. Insgesamt fanden im Jahr 2006
58.002 Besuche statt.
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der Besuche-
rinnen und Besucher
2001 (ab 01.07.) 1.637
2002 3.293
2003 3.495
2004 3.328
2005 4.188
2006 4.834
Die Entwicklung der Besucherzahlen und die monatlic hen
Schwankungen verdeutlicht das nachfolgende Schau-
bild
:
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Jan Feb März Apri
l
Mai Juni Juli Au
g
Se
pt
Okt
Nov De
z
2001
2002
2003
2004
2005
2006
58.002 Bes uche
im Kunden-
zentrum im
Jahr 2006
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
62
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf örde-
rung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf ör-
derung (ASGAf) ist ein sogenannter freiwilliger Aus -
schuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemein -
deordnung gebildet hat. Der Ausschuss hat die Aufga be,
Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss und an
den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die F elder
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen .
Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungsko m-
petenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen fol -
gende Felder:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für di e
kommunale Sozial- und Gesundheitspolitik
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnis -
se:
• Vergabe von Zuschüsse an Verbände oder Einrich-
tungen der freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine
mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der
Sozialhilfe sowie der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (in kommunaler Zuständigkeit)
In seinen acht öffentlichen Sitzungen im vergangene n
Jahr betrafen die sozialpolitischen Beratungsschwer -
punkte des ASGAf folgende Themen:
• Bericht über die Aufgabenwahrnehmung der Arbeits-
gemeinschaft Münster (AMS)
• Eingliederungsleistungen gem. § 16 II Satz 2, Nr. 1-4
SGB II, Erfahrungsbericht
• Mieter/innenberatung für Empfänger/innen laufender
Hilfe nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetz-
buch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2005
• Etatberatungen 2006 inkl. Maßnahmen im Rahmen
des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2006 -
2009
• Beratung von Maßnahmen zur Vorbereitung des
Haushaltskonsolidierungsprogramms 2007 – 2010
ASGAf:
Fachpolitisches Pen-
dant zum Sozialamt
Themenschwe rpunkt 1:
Leistungen und Ange-
bote für Berechtigte
nach dem SGB II und
nach dem SGB XII
The menschwe rpunkt 2:
Haushaltskonsolidierung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
63
auf der Grundlage des Abschlussberichts der Fa.
Rödl & Partner GbR vom 24.07.2006, insbesondere
in den Aufgabenbereichen
- Kosten der Unterkunft im Rahmen der Leistun-
gen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und
dem SGB XII sowie
- Hilfe zur Pflege
• Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher
Maßnahmeplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch für
das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Kinderhaus-
Brüningheide: Konkretisierung und Durchführung
• Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Allein ste-
hende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnot-
situationen“
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der St adt
Münster, Bericht über die Entwicklungen im Jahr
2005
• Erweiterung des Beratungsangebotes des Informati-
onsbüros Pflege
• Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren so-
wie Menschen mit Behinderungen (Förderprogramm
der Stiftung Magdalenenhospital mit dem Amt für
Wohnungswesen)
• Fortführung des Projekts von Mensch zu Mensch aus
Mitteln der Stiftung Magdalenenhospital
• Konzept zur Integration und Unterbringung von
Flüchtlingen
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation
junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Priv -
jet III)
18. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier in sbeson-
dere die Diskussion über das geplante Heimgesetz NR W,
die Reform der Pflegeversicherung und die Gesundhei tsre-
form 2007 zu nennen.
Heimgesetz NRW
Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit des
Bundes für das Heimrecht zum 01.09.2006 auf die Län der
übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesu ndheit
und Soziales des Landes NRW wird daher ein Heimgese tz
für das Land NRW erarbeiten; die Eckpunkte hat das Minis-
terium am 28.03.2007 vorgelegt.
Heimrecht jetzt
Ländersache
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
64
Ob ein Gesetzentwurf noch in diesem Jahr erstellt wird, ist
fraglich, weil die Anhörung gezeigt hat, dass noch umfang-
reicher Diskussionsbedarf besteht.
Auch nach Ansicht des Deutschen Städtetages sind i nsbe-
sondere noch folgende Aspekte weiter erörterungsbedürftig:
• Aufgabenteilung zwischen Heimaufsicht und dem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen
• Anwendungsbereich eines neuen Heimgesetzes
NRW bezogen auf neue / alternative Wohnformen,
stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, Tage s-
pflegeangebote und Hospize und die etwaige Aus-
gestaltung der heimrechtlichen Anforderungen
• Fachkraftbegriff und Fachkraftbemessung
• Pflegedokumentation
Die weitere Entwicklung bleibt anzuwarten.
Pflegeversicherung
Bei der Reform der Pflegeversicherung sind vor all em zwei
Aspekte von besonderer Bedeutung:
Die Änderung des Leistungsrechts
Angestrebt werden höhere Leistungen für die ambul an-
te Pflege und geringere Leistungen für die stationä re
Pflege
Die Formulierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb egriffs
Diskutiert werden hier zwei Varianten: Entweder w ird
der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ unabhängig vom Leis-
tungsrecht definiert oder er wird auf das SGB XI be -
schränkt.
Eine diesbezügliche Entscheidung soll noch in der lau-
fenden Legislaturperiode getroffen werden.
Gesundheitsreform 2007
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstär -
kungsgesetz – GKV-WSG) vom 26.03.2007 soll u. a. da s po-
litische Ziel der Koalitionsfraktionen umgesetzt we rden, dass
in Deutschland niemand ohne Schutz im Krankheitsfall ist.
Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft
getreten.
Wer laufende Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechs-
ten und Siebten Kapitel SGB XII oder laufende Leist ungen
nach § 2 AsylbLG erhält, ist gemäß dem neu eingefügten § 5
Begriff der
Pflegebedürf-
tigkeit soll neu
definiert wer-
den
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
65
Abs. 8a Satz 2 SGB V nicht versicherungspflichtig, weil er
vorrangig Leistungen des Sozialhilfeträgers erhält und daher
nicht ohne Absicherung im Krankheitsfall ist.
Personen, die ausschließlich Leistungen nach dem F ünften,
Achten oder Neunten Kapitel SGB XII erhalten, sind zum
01.04.07 in der gesetzlichen Krankenversicherung pf lichtver-
sichert, soweit kein anderweitiger Versicherungssch utz be-
steht. Dies trifft aber nur auf sehr wenige Fälle zu.
Wer sonstige Leistungen der Sozialhilfe benötigt, um zum
Beispiel seinen Lebensunterhalt sicherzustellen, is t von die-
ser Regelung nicht betroffen. Wegen der sehr gering en An-
zahl der infrage kommenden Fälle wird auch eine spü rbare
Entlastung der Sozialhilfeträger durch die gesetzli che Neu-
regelung nicht erreicht.
Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge
Auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministe r und
Senatoren der Länder (IMK) vom 17.11.2006 zum Bleib e-
recht hat das Innenministerium NRW mit Erlass vom
11.12.2006 in bestimmten Fällen die Erteilung von A ufent-
haltserlaubnissen an ausreisepflichtige Ausländerin nen und
Ausländer bzw. die Aussetzung der Rückführung angeo rd-
net. Nach Angaben des Ausländeramtes Münster sind t heo-
retisch 1700 aktuell geduldete Personen in Münster betrof-
fen, die aber längst nicht alle die geforderten zei tlichen Vor-
aussetzungen erfüllen.
Schätzungsweise 100 Personen werden wahrscheinlich eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil sie sozialhilfe unabhängig
sind. Von den übrigen 1600 Personen könnten - ebenf alls
nur geschätzt - 800 bis 1000 die Möglichkeit erhalt en, sich
bis zum September 2007 eine Arbeitsstelle zu suchen , wenn
hierfür allein die Aufenthaltszeit erfüllt sein mus s. Die Zahl
kann aber durch derzeit nicht bekannte Einschränkun gen er-
heblich sinken. Von den Hilfeempfängerinnen und Hil feemp-
fängern des Sozialamtes (1185 Geduldete) erfüllen c a. 885
Personen die zeitlichen Voraussetzungen. Im günstig sten
Falle wird davon ausgegangen, dass bis September 20 07
ca. 300 Personen ein Bleiberecht erhalten können. D adurch
könnten sich die Leistungen nach dem Asylbewerberle is-
tungsgesetz von derzeit geplanten 7,3 Millionen Eur o auf 6,7
Millionen Euro reduzieren.
Vermutete Auswirkung
der Neuregelung:
Maximal 300 Personen
erhalten in Münster ein
Bleiberecht
Gesundheitsreform
2007 hat nur gerin-
ge Auswirkungen
für Sozialhilfeträger
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
66
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
67
19. Statistische Auswertungen
19.1 Auswertungen nach Statistischen Bezirken
19.1.1 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach verschied enen Merkmalen
Bevölkerung mit
Hauptwohnsitz 2006 Arbeitslose 2006
darunter davon
Ins-
gesamt Aus-
länder
Deutsche mit
2. auslän-
discher
Staatsange-
hörigkeit
Sozialhilfe-
berechtigte
plus Haus-
haltsange-
hörige
außer-
halb von
Einrich-
tungen
2006
Ins-
gesamt
SGB III
Emp-
fänger
SGB II
Emp-
fänger
Statistischer Bezirk
Teilbereich
Stadtbezirk
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
11 Aegidii 1 245 80 6,4 36 2,9 9 37 16 21
12 Überwasser 1 102 117 10,6 36 3,3 14 28 15 13
13 Dom 1 902 145 7,6 53 2,8 14 50 22 28
14 Buddenturm 2 026 164 8,1 64 3,2 19 62 26 36
15 Martini 1 166 105 9,0 34 2,9 19 38 18 20
Altstadt 7 441 611 8,2 223 3,0 75 215 97 118
21 Pluggendorf 3 479 297 8,5 111 3,2 37 98 44 54
22 Josef 7 252 587 8,1 197 2,7 75 253 93 160
23 Bahnhof 898 104 11,6 34 3,8 39 44 16 28
24 Hansaplatz 5 901 430 7,3 182 3,1 106 237 78 159
25 Mauritz - West 5 283 302 5,7 109 2,1 58 304 74 230
26 Schlachthof 4 538 294 6,5 289 6,4 64 171 46 125
27 Kreuz 10 853 508 4,7 239 2,2 97 319 159 160
28 Neutor 3 159 400 12,7 176 5,6 29 121 43 78
29 Schloss 1 736 177 10,2 32 1,8 28 48 20 28
Innenstadtring 43 099 3 099 7,2 1 369 3,2 533 1 595 573 1 022
31 Aaseestadt 5 166 560 10,8 280 5,4 69 151 70 81
32 Geist 8 325 539 6,5 343 4,1 143 343 95 248
33 Schützenhof 6 458 705 10,9 376 5,8 151 343 108 235
34 Düesberg 6 450 275 4,3 226 3,5 84 202 69 133
Mitte - Süd 26 399 2 079 7,9 1 225 4,6 447 1 039 342 697
43 Hafen 859 127 14,8 20 2,3 7 52 15 37
44 Herz - Jesu 4 872 366 7,5 149 3,1 86 178 53 125
45 Mauritz - Mitte 9 399 418 4,4 303 3,2 88 275 114 161
46 Rumphorst 7 769 461 5,9 424 5,5 54 248 100 148
47 Uppenberg 6 884 632 9,2 547 7,9 163 399 118 281
Mitte - Nordost 29 783 2 004 6,7 1 443 4,8 398 1 152 400 752
Stadtbezirk Mitte 106 722 7 793 7,3 4 260 4,0 1 453 4 001 1 412 2 589
51 Gievenbeck 17 133 2 472 14,4 1 993 11,6 260 644 184 460
52 Sentrup 5 449 513 9,4 199 3,7 48 107 53 54
54 Mecklenbeck 8 990 603 6,7 602 6,7 82 228 118 110
56 Albachten 5 243 313 6,0 409 7,8 39 133 65 68
57 Roxel 7 811 492 6,3 361 4,6 61 242 79 163
58 Nienberge 6 264 298 4,8 217 3,5 70 210 71 139
Stadtbezirk West 50 890 4 691 9,2 3 781 7,4 560 1 564 570 994
61 Coerde 9 843 1 459 14,8 1 806 18,3 302 863 156 707
62 Kinderhaus - Ost 4 914 356 7,2 453 9,2 91 219 45 174
63 Kinderhaus –
West
10 573 1 427 13,5 1 619 15,3 449 762 100 662
68 Sprakel 2 818 91 3,2 93 3,3 9 61 32 29
Stadtbezirk Nord 28 148 3 333 11,8 3 971 14,1 851 1 905 333 1 572
71 Mauritz - Ost 9 659 506 5,2 302 3,1 87 248 104 144
76 Gelmer - Dyck-
burg
3 371 147 4,4 84 2,5 27 75 26 49
77 Handorf 7 145 282 3,9 282 3,9 45 204 90 114
Stadtbezirk Ost 20 175 935 4,6 668 3,3 159 527 220 307
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
68
Bevölkerung mit
Hauptwohnsitz 2006 Arbeitslose 2006
darunter davon
Ins-
gesamt Aus-
länder
Deutsche mit
2. auslän-
discher
Staatsange-
hörigkeit
Sozialhilfe-
berechtigte
plus Haus-
haltsange-
hörige
außer-
halb von
Einrich-
tungen
2006
Ins-
gesamt
SGB III
Emp-
fänger
SGB II
Emp-
fänger
Statistischer Bezirk
Teilbereich
Stadtbezirk
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl
81 Gremmendorf-
West
4 772 286 6,0 421 8,8 58 198 60 138
82 Gremmendorf-Ost 6 114 265 4,3 296 4,8 48 196 80 116
86 Angelmodde 7 480 628 8,4 748 10,0 130 426 108 318
87 Wolbeck 8 553 339 4,0 281 3,3 68 239 92 147
Stadtbezirk Südost 26 919 1 518 5,6 1 746 6,5 304 1 059 340 719
91 Berg Fidel 5 617 862 15,3 932 16,6 140 330 80 250
95 Hiltrup - Ost 6 738 337 5,0 370 5,5 51 190 72 118
96 Hiltrup - Mitte 9 639 741 7,7 554 5,7 145 422 104 318
97 Hiltrup - West 8 797 670 7,6 786 8,9 104 351 111 240
98 Amelsbüren 5 575 244 4,4 294 5,3 30 124 50 74
Stadtbezirk Hiltrup 36 366 2 854 7,8 2 936 8,1 470 1 417 417 1 000
nicht zuzuordnen X X X X X 49 99 50 49
Stadt Münster 269 220 21 124 7,8 17 362 6,4 3 846 10 572 3 342 7 230
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung Sozialamt Bundesagentur für
Arbeit
HINWEIS: Die %-Angaben beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
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19.1.2 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Altersgru ppen
0 bis
unter 15
Jahre
15 bis
unter 18
Jahre
18 bis
unter 25
Jahre
25 bis
unter 30
Jahre
30 bis
unter 65
Jahre
65 bis
unter 80
Jahre
80 Jah-
re und
älter Summe
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006
11 Aegidii 75 14 164 169 531 181 111 1.245
12 Überwasser 55 6 193 204 446 138 60 1.102
13 Dom 80 22 272 279 845 287 117 1.902
14 Buddenturm 103 30 295 286 787 194 331 2.026
15 Martini 61 11 170 181 524 164 55 1.166
21 Pluggendorf 171 29 455 512 1.453 498 361 3.479
22 Josef 458 99 928 1.172 3.414 812 369 7.252
23 Bahnhof 32 8 192 197 349 78 42 898
24 Hansaplatz 391 74 801 1.043 2.880 503 209 5.901
25 Mauritz-West 435 78 589 773 2.709 500 199 5.283
26 Schlachthof 592 107 367 455 2.269 518 230 4.538
27 Kreuz 988 208 1.141 1.221 5.559 1.175 561 10.853
28 Neutor 211 33 624 639 1.299 256 97 3.159
29 Schloss 162 23 168 209 831 208 135 1.736
31 Aaseestadt 537 112 499 424 2.283 927 384 5.166
32 Geist 947 223 877 843 4.011 1.056 368 8.325
33 Schützenhof 602 105 775 959 3.086 668 263 6.458
34 Düesberg 809 159 518 420 2.972 1.134 438 6.450
43 Hafen 39 11 123 168 404 81 33 859
44 Herz-Jesu 493 94 456 530 2.072 727 500 4.872
45 Mauritz-Mitte 1.036 208 765 836 4.573 1.397 584 9.399
46 Rumphorst 1.238 276 655 458 3.607 1.121 414 7.769
47 Uppenberg 868 153 672 774 3.321 796 300 6.884
Stadtbezirk Mitte 10.383 2.083 11.699 12.752 50.225 13.419 6.161 106.722
51 Gievenbeck 3.158 474 2.678 2.004 7.088 1.234 497 17.133
52 Sentrup 709 137 998 646 2.136 497 326 5.449
54 Mecklenbeck 1.324 331 1.060 583 4.177 1.149 366 8.990
56 Albachten 936 208 417 210 2.672 642 158 5.243
57 Roxel 1.183 214 719 516 3.806 1.117 256 7.811
58 Nienberge 848 186 580 385 3.029 1.032 204 6.264
Stadtbezirk West 8.158 1.550 6.452 4.344 22.908 5.671 1.807 50.890
61 Coerde 1.798 409 975 661 4.317 1.368 315 9.843
62 Kinderhaus-Ost 669 156 450 366 2.338 730 205 4.914
63 Kinderhaus-West 1.800 444 1.052 620 4.886 1.448 323 10.573
68 Sprakel 410 100 210 133 1.331 522 112 2.818
Stadtbezirk Nord 4.677 1.109 2.687 1.780 12.872 4.068 955 28.148
71 Mauritz-Ost 1.280 259 664 470 4.746 1.637 603 9.659
76 Gelmer-Dyckburg 512 137 236 139 1.739 486 122 3.371
77 Handorf 1.137 274 536 291 3.411 1.193 303 7.145
Stadtbezirk Ost 2.929 670 1.436 900 9.896 3.316 1.028 20.175
81 Gremmendorf-
West 861 176 368 229 2.369 595 174 4.772
82 Gremmendorf-
Ost 1.086 219 466 284 3.025 767 267 6.114
86 Angelmodde 1.097 307 621 442 3.567 1.101 345 7.480
87 Wolbeck 1.296 331 668 407 4.186 1.348 317 8.553
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
70
0 bis
unter 15
Jahre
15 bis
unter 18
Jahre
18 bis
unter 25
Jahre
25 bis
unter 30
Jahre
30 bis
unter 65
Jahre
65 bis
unter 80
Jahre
80 Jah-
re und
älter Summe
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006
Stadtbezirk Südost 4.340 1.033 2.123 1.362 13.147 3.811 1.103 26.919
91 Berg Fidel 924 182 521 369 2.456 856 309 5.617
95 Hiltrup-Ost 899 267 538 289 3.344 1.201 200 6.738
96 Hiltrup-Mitte 1.292 257 743 659 4.533 1.592 563 9.639
97 Hiltrup-West 1.550 384 794 473 4.539 915 142 8.797
98 Amelsbüren 980 165 366 293 2.675 895 201 5.575
Stadtbezirk Hiltrup 5.645 1.255 2.962 2.083 17.547 5.459 1.415 36.366
Summe 36.132 7.700 27.359 23.221 126.595 35.744 12.469 269.220
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadt Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
71
19.1.3 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Geschlech t
Geschlecht männlich weiblich Summe
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006 Statistischer Bezirk
Stadtbezirk absolut in % absolut in % absolut
11 Aegidii 565 45,38 680 54,62 1.245
12 Überwasser 480 43,56 622 56,44 1.102
13 Dom 859 45,16 1.043 54,84 1.902
14 Buddenturm 901 44,47 1.125 55,53 2.026
15 Martini 502 43,05 664 56,95 1.166
21 Pluggendorf 1.471 42,28 2.008 57,72 3.479
22 Josef 3.219 44,39 4.033 55,61 7.252
23 Bahnhof 452 50,33 446 49,67 898
24 Hansaplatz 2.799 47,43 3.102 52,57 5.901
25 Mauritz-West 2.408 45,58 2.875 54,42 5.283
26 Schlachthof 2.017 44,45 2.521 55,55 4.538
27 Kreuz 4.929 45,42 5.924 54,58 10.853
28 Neutor 1.576 49,89 1.583 50,11 3.159
29 Schloss 818 47,12 918 52,88 1.736
31 Aaseestadt 2.379 46,05 2.787 53,95 5.166
32 Geist 3.861 46,38 4.464 53,62 8.325
33 Schützenhof 3.007 46,56 3.451 53,44 6.458
34 Düesberg 3.095 47,98 3.355 52,02 6.450
43 Hafen 435 50,64 424 49,36 859
44 Herz-Jesu 2.088 42,86 2.784 57,14 4.872
45 Mauritz-Mitte 4.246 45,18 5.153 54,82 9.399
46 Rumphorst 3.585 46,14 4.184 53,86 7.769
47 Uppenberg 3.316 48,17 3.568 51,83 6.884
Stadtbezirk Mitte 45.692 1.010 54.146 1.190 106.722
51 Gievenbeck 8.284 48,35 8.849 51,65 17.133
52 Sentrup 2.574 47,24 2.875 52,76 5.449
54 Mecklenbeck 4.373 48,64 4.617 51,36 8.990
56 Albachten 2.557 48,77 2.686 51,23 5.243
57 Roxel 3.807 48,74 4.004 51,26 7.811
58 Nienberge 3.137 50,08 3.127 49,92 6.264
Stadtbezirk West 24.732 292 26.158 308 50.890
61 Coerde 4.811 48,88 5.032 51,12 9.843
62 Kinderhaus-Ost 2.320 47,21 2.594 52,79 4.914
63 Kinderhaus-West 5.117 48,40 5.456 51,60 10.573
68 Sprakel 1.407 49,93 1.411 50,07 2.818
Stadtbezirk Nord 13.655 194 14.493 206 28.148
71 Mauritz-Ost 4.519 46,79 5.140 53,21 9.659
76 Gelmer-Dyckburg 1.639 48,62 1.732 51,38 3.371
77 Handorf 3.520 49,27 3.625 50,73 7.145
Stadtbezirk Ost 9.678 145 10.497 155 20.175
81 Gremmendorf-
West 2.365 49,56 2.407 50,44 4.772
82 Gremmendorf-Ost 2.964 48,48 3.150 51,52 6.114
86 Angelmodde 3.631 48,54 3.849 51,46 7.480
87 Wolbeck 4.156 48,59 4.397 51,41 8.553
Stadtbezirk Südost 13.116 195 13.803 205 26.919
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
72
Geschlecht männlich weiblich Summe
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006 Statistischer Bezirk
Stadtbezirk absolut in % absolut in % absolut
91 Berg Fidel 2.661 47,37 2.956 52,63 5.617
95 Hiltrup-Ost 3.268 48,50 3.470 51,50 6.738
96 Hiltrup-Mitte 4.365 45,28 5.274 54,72 9.639
97 Hiltrup-West 4.314 49,04 4.483 50,96 8.797
98 Amelsbüren 2.827 50,71 2.748 49,29 5.575
Stadtbezirk Hiltrup 17.435 241 18.931 259 36.366
Summe 127.624 47,41 141.596 52,59 269.220
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadt Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
73
19.1.4 Arbeitslose nach Statistischen Bezirken aufg eteilt nach Geschlecht
Arbeitslose am 31. Dezember 2006
Arbeitslose insgesamt davon
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger
davon davon
Statistischer Bezirk
Teilbereich
Stadtbezirk Ins-
gesamt männlich weiblich Ins-
gesamt männlich weiblich
Ins-
gesamt männlich weiblich
11 Aegidii 37 20 17 16 9 7 21 11 10
12 Überwasser 28 18 10 15 8 7 13 10 3
13 Dom 50 35 15 22 16 6 28 19 9
14 Buddenturm 62 32 30 26 9 17 36 23 13
15 Martini 38 19 19 18 8 10 20 11 9
Altstadt 215 124 91 97 50 47 118 74 44
21 Pluggendorf 98 57 41 44 28 16 54 29 25
22 Josef 253 143 110 93 46 47 160 97 63
23 Bahnhof 44 30 14 16 10 6 28 20 8
24 Hansaplatz 237 151 86 78 44 34 159 107 52
25 Mauritz - West 304 230 74 74 41 33 230 189 41
26 Schlachthof 171 90 81 46 18 28 125 72 53
27 Kreuz 319 160 159 159 72 87 160 88 72
28 Neutor 121 65 56 43 22 21 78 43 35
29 Schloss 48 24 24 20 8 12 28 16 12
Innenstadtring 1 595 950 645 573 289 284 1 022 661 361
31 Aaseestadt 151 85 66 70 32 38 81 53 28
32 Geist 343 181 162 95 54 41 248 127 121
33 Schützenhof 343 191 152 108 55 53 235 136 99
34 Düesberg 202 121 81 69 35 34 133 86 47
Mitte - Süd 1 039 578 461 342 176 166 697 402 295
43 Hafen 52 36 16 15 9 6 37 27 10
44 Herz - Jesu 178 109 69 53 34 19 125 75 50
45 Mauritz - Mitte 275 148 127 114 51 63 161 97 64
46 Rumphorst 248 126 122 100 47 53 148 79 69
47 Uppenberg 399 209 190 118 50 68 281 159 122
Mitte - Nordost 1 152 628 524 400 191 209 752 437 315
Stadtbezirk Mitte 4 001 2 280 1 721 1 412 706 706 2 589 1 574 1 015
51 Gievenbeck 644 301 343 184 72 112 460 229 231
52 Sentrup 107 57 50 53 27 26 54 30 24
54 Mecklenbeck 228 125 103 118 57 61 110 68 42
56 Albachten 133 76 57 65 39 26 68 37 31
57 Roxel 242 152 90 79 49 30 163 103 60
58 Nienberge 210 129 81 71 36 35 139 93 46
Stadtbezirk West 1 564 840 724 570 280 290 994 560 434
61 Coerde 863 462 401 156 80 76 707 382 325
62 Kinderhaus - Ost 219 125 94 45 18 27 174 107 67
63 Kinderhaus - West 762 405 357 100 53 47 662 352 310
68 Sprakel 61 34 27 32 16 16 29 18 11
Stadtbezirk Nord 1 905 1 026 879 333 167 166 1 572 859 713
71 Mauritz - Ost 248 121 127 104 47 57 144 74 70
76 Gelmer - Dyckburg 75 46 29 26 13 13 49 33 16
77 Handorf 204 102 102 90 45 45 114 57 57
Stadtbezirk Ost 527 269 258 220 105 115 307 164 143
81 Gremmendorf -
West
198 105 93 60 24 36 138 81 57
82 Gremmendorf - Ost 196 96 100 80 30 50 116 66 50
86 Angelmodde 426 245 181 108 53 55 318 192 126
87 Wolbeck 239 127 112 92 44 48 147 83 64
Stadtbezirk Südost 1 059 573 486 340 151 189 719 422 297
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
74
Arbeitslose am 31. Dezember 2006
Arbeitslose insgesamt davon
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger
davon davon
Statistischer Bezirk
Teilbereich
Stadtbezirk Ins-
gesamt männlich weiblich Ins-
gesamt männlich weiblich
Ins-
gesamt männlich weiblich
91 Berg Fidel 330 184 146 80 48 32 250 136 114
95 Hiltrup - Ost 190 112 78 72 42 30 118 70 48
96 Hiltrup - Mitte 422 224 198 104 48 56 318 176 142
97 Hiltrup - West 351 176 175 111 58 53 240 118 122
98 Amelsbüren 124 64 60 50 27 23 74 37 37
Stadtbezirk Hiltrup 1 417 760 657 417 223 194 1 000 537 463
nicht zuzuordnen 99 51 48 50 23 27 49 28 21
Stadt Münster 10 572 5 799 4 773 3 342 1 655 1 687 7 230 4 144 3 086
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
75
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personeng ruppen im Jahr 2006
Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen - im Jahr 2006 -
Merkmale Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
F r a u e n u n d M ä n n e r
Arbeitslose 2006 7.951 7.942 7.903 7.910 7.881 7.877 8.029 7.905 7.761 7.441 7.243 7.230
Jüngere unter 25
Jahren
757 744 757 771 775 809 896 862 792 741 677 677
50 Jahre und älter 1.414 1.443 1.434 1.448 1.451 1.468 1.479 1.442 1.454 1.384 1.369 1.343
Ausländer 1.559 1.560 1.562 1.519 1.553 1.556 1.565 1.545 1.549 1.488 1.460 1.448
Schwerbehinderte 286 292 315 337 337 337 350 332 312 287 287 281
F r a u e n
Arbeitslose 2006 3.173 3.184 3.172 3.190 3.214 3.243 3.334 3.308 3.256 3.138 3.058 3.086
Jüngere unter 25
Jahren
300 298 287 286 298 314 356 352 338 319 303 294
50 Jahre und älter 559 578 577 583 581 596 598 588 598 572 556 564
Ausländer 615 625 630 618 645 637 654 652 659 641 637 628
Schwerbehinderte 108 108 114 123 122 122 133 125 122 110 108 114
M ä n n e r
Arbeitslose 2006 4.778 4.758 4.731 4.720 4.667 4.634 4.695 4.597 4.505 4.303 4.185 4.144
Jüngere unter 25
Jahren
457 446 470 485 477 495 540 510 454 422 374 383
50 Jahre und älter 855 865 857 865 870 872 881 854 856 812 813 779
Ausländer 944 935 932 901 908 919 911 893 890 847 823 820
Schwerbehinderte 178 184 201 214 215 215 217 207 190 177 179 167
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
76
20. Pflegeeinrichtungen, Hospize und ambulante Dien ste
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege; Hospize
Einrichtung Platz
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Vollstationäre Pflege
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegi dii
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West Gie venbeck
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pl uggendorf
Westf. Pflegezentrum Münster 60 Friedr.-W.-Weber-Str . 30 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinder haus-West
Kardinal-von-Galen-Stift 75 Clemens-August-Platz 8a 481 67 Südost Angelmodde
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 132 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dü esberg
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West Se ntrup
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentur m
Ev. Altenzent. Meckmannshof 168 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenber g
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Süd ost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltr up Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West Al bachten
Summe 2327
Kurzeitpflege
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbü ren
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 481 65 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck
Summe 96
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
77
Einrichtung Platz
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Tagespflege
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup- Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz -Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck
Maria-Trost 12 St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte H erz-Jesu
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Sch ützenhof
Summe 107
Hospize
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte H erz-Jesu
Summe 16
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006
78
20.2 Ambulante Dienste
Dienst Straße Postleitzahl
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Spiekerhof 31 481 43
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149
Clemenshospital Düesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 4 8145
Ev. Diakoniestation Hörsterplatz 2b 48147
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 4 8145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift Münzstraße 38 48143
Meinert Hauptstraße 30 48329 Havixbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48 153
Pensler Handorfer Straße 23 48175
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Raphaelsklinik Klosterstr. 75 48143
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Berichtsvorlage
1831 Zeichen
V/0353/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
Beratungsfolge
24.05.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
05.06.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen
mit Behinderungen Bericht
06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
13.06.2007 Hauptausschuss Bericht
Bericht:
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes stellt die unterschiedlichen Arbeitsergebnisse und sozia-
len Dienstleistungen, die Fallzahlen und die Finanzen für den Aufgabenbereich des Amtes dar.
Er zeigt auch die Schnittstellen zwischen Sozi alamt und Arbeitsgemeinschaft Münster auf und
dokumentiert die wesentlichen Zahlen und Fakten bezüglich des kommunalen Aufgabenbereichs
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Angesichts der aktuellen Diskussion über die vom Rat beschlossenen Einsparungen im Bereich
der Kosten der Unterkunft für SGB II und XII und bei der Hilfe zur Pflege ist zu erwarten, dass die
Finanzdaten des Geschäftsberichts des Sozialamtes besondere Beachtung finden werden.
Erstmals sind in diesem Geschäftsbericht Auswertungen von Bevölkerungsdaten nach statisti-
schen Bezirken und verschiedenen Merkmalen (Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug) enthalten. Dar-
über hinaus sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tagespflege,
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt. Dami t soll ein Überblick über die Anbieter auf
dem Pflegemarkt vermittelt werden.
In Vertretung
gez.
Dr. Heinrichs
Vorlagen-Nr.:
V/0353/2007
Auskunft erteilt:
Barbara Hamisch
Ruf:
492 50 29
E-Mail:
HamischB@stadt-muenster.de
Datum:
03.05.2007
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (60)
- Kastellstraße 1
- Von-Esmarch-Straße
- Bahnhofstraße 62
- Krumme Straße 39
- Tannenbergstraße 1
- Offenbergstraße 19
- Westfalenstraße 490
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Münzstraße 38a
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Dorbaumstraße 215
- Steinfurter Straße 132
- Hofstraße 17
- Meckmannweg 25
- Hansaplatz 5
- Südlohnweg 1
- Clemens-August-Platz 8a
- Düesbergweg 143
- Michaelweg 53
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Mauritz-Lindenweg 61
- Rottkamp 49
- Alexianerweg 10
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Hohenzollernring 66
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Albersloher Weg 539
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- An der Germania Brauerei 8
- Sankt-Mauritz-Freiheit 52
- Kaiser-Wilhelm-Ring 4
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Augustastraße 34
- Patronatsstraße 22
- Zumsandestraße 25
- Sophienstraße 1
- Brüningheide
- Wilkinghege 64
- Gartenbreie 1
- Hörsterplatz 2b
- Letterhausweg 103
- Kinderhaus
- Pluggendorf 3
- Spiekerhof 31
- Pottkamp 15
- Neutor 3
- Düesberg 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0353/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37