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V/0353/2007

Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes

Vorlagen 09.05.2007

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Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes Münster

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Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes Münster

160080 Zeichen

    

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion: Barbara Hamisch 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2007

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
3
 
 
Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
nachdem das Jahr 2005 durch die Reform der sozialen  Siche- 
rungssysteme und der damit verbundenen Einführung d er 
Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Vierte Gesetz 
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gekenn zeichnet 
war, wurde die Tätigkeit des Sozialamtes im Jahr 20 06 neben 
den in diesem Bereich umfassend dargestellten Leist ungen 
durch die Arbeit und Diskussionen im Zusammenhang m it der 
Haushaltskonsolidierung geprägt.  
 
Sowohl beim Arbeitslosengeld II als bei der Sozialh ilfe waren 
im vergangenen Jahr Kostensteigerungen für den Haus halt der 
Stadt Münster zu verzeichnen. Die kommunalen Nettoa usga- 
ben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende betru gen im 
Jahr 2006 rund 29,1 Millionen Euro und sind damit u m rund 2,4 
Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen; in der Sozi- 
alhilfe haben sich die Nettoausgaben (ohne Kostener stattun- 
gen) von rund 28,1 Millionen Euro im Jahr 2005 um r und 1,7 
Millionen auf rund 29,8 Millionen Euro im Jahr 2006 erhöht.  
 
Diese Entwicklung der Transferleistungen ist nicht münster- 
spezifisch, sondern bundesweit zu beobachten. Gleic hwohl ist 
es vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, wenn der  Ab- 
schlussbericht über die Beratung und Begleitung der  Stadt 
Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haus halts 
2007 ff zwei große Positionen bei den Transferleist ungen, 
nämlich die Kosten der Unterkunft und die Hilfe zur  Pflege, 
aufgreift und Sparmaßnahmen vorschlägt.  
 
Das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Einsparv olumen 
stellt eine große Herausforderung dar. Das Sozialam t und die 
Arbeitsgemeinschaft Münster werden sich dieser Hera usforde- 
rung stellen, um einen notwendigen Beitrag zur Kons olidierung 
unter Wahrung der Interessen der Betroffenen zu erbringen.  
 
Dabei wird die Verwaltung bestrebt sein, die Einspa rvorgaben 
zu verwirklichen, ohne die Sozialverträglichkeit de r Maßnah- 
men im Einzelfall aus dem Auge zu verlieren. Die Ba lance her- 
zustellen zwischen der Notwendigkeit des Sparens ei nerseits

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
4
 
 
und der Frage der Zumutbarkeit für jeden Betroffene n anderer- 
seits wird die eigentliche Herausforderung dieser Aktion sein.  
 
Ein weiteres Schwerpunktthema in der Arbeit des Soz ialamtes 
ist aufgrund der demografischen Entwicklung die „Pf lege“. Das 
Sozialamt hat hierauf reagiert und erstmals im verg angenen 
Jahr einen sehr umfangreichen Pflegebericht erstell t, der deut- 
lich über das gesetzlich geforderte Maß der Informa tion hin-
ausgeht.  
 
Die Pflegeberichterstattung erfolgt zukünftig im jä hrlichen 
Rhythmus und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergle ich die 
Entwicklung der pflegerischen Versorgung kontinuier lich dar- 
zustellen und im Weiteren Themenbereiche und Handlu ngsfel- 
der in der Pflegelandschaft in Münster aufzuzeigen.  
 
Darüber hinaus führt das Sozialamt im Jahr 2007 das  im ver- 
gangenen Jahr begonnene Benchmarking zum Bereich de r 
Hilfe zur Pflege fort. Die Ergebnisse werden im Herbst des Jah- 
res 2007 vorgestellt.  
 
Um einen Überblick über die Anbieter auf dem Pflege markt zu 
vermitteln, sind in diesem Geschäftsbericht erstmal s die Ein- 
richtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit - und Tages- 
pflege, Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt.  
 
Weitere Anlagen enthalten Auswertungen von Bevölker ungs- 
daten nach Statistischen Bezirken und verschiedenen  Merkma- 
len.  
 
Ich hoffe, dass der Geschäftsbericht 2006 einen Übe rblick über 
die vielfältigen Aufgaben des Sozialamtes vermittel t und wün- 
sche den Leserinnen und Lesern eine interessante un d auf- 
schlussreiche Lektüre.  
 
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeits gemein- 
schaft Münster und des Sozialamtes möchte ich für I hre enga- 
gierte Arbeit und Ihre Bereitschaft, neue Herausfor derungen 
anzunehmen, herzlich danken. Ich bin davon überzeug t, dass 
wir die auf uns zukommenden Aufgaben mit einem Höch stmaß 
an Kundenorientierung und Professionalität meistern werden.  
 
Im Mai 2007 
 
 
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
5
 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
1.  Einleitung 7 
2.  Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 7 
3.  Finanzdaten des Sozialamtes 9 
 
4.  Arbeitsgemeinschaft Münster 13  
4.1  Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende 13  
4.2  Weitere Leistungs- und Finanzdaten der Arbeitsgemeinschaft Münster 14  
4.3  Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft Münster 16  
 
5.  Sozialhilfe zur Existenzsicherung 18  
5.1  Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 18  
5.1.1  Entwicklung in Münster 19  
5.1.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen 19  
5.2  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 20  
5.2.1  Entwicklung in Münster 20  
5.2.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 21  
5.2.3  Finanztableau 21  
5.3  Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 22  
5.4  Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur Existenzsicherung 22  
 
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen Rechtsvorschriften 22  
6.1  Entwicklung in Münster 22  
6.2  Hilfen zur Gesundheit 24  
6.3  Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 26  
6.3.1  Pflegeplanung 27  
6.3.2  Pflegekonferenz 28  
6.3.3  Informationsbüro Pflege 29  
6.3.4  Heimaufsicht 31  
6.3.5  Hilfe zur Pflege 33  
6.3.6  Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 34  
6.4  Beratung und Leistungen bei Behinderung 36  
6.4.1  Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 36  
6.4.2  Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 38  
6.4.3  Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen einschließlich Integrationsfachdienst 39  
6.4.4  Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen 39  
6.4.5  Eingliederungshilfe 40  
 
7.  Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 41  
 
8.  Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende 43  
8.1  Überregionale und regionale Entwicklung 43  
8.2  Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 43  
8.3  Finanztableau 44  
8.4  Aktuelle Entwicklung, Ausblick 45  
 
9.  Menschen mit Migrationsvorgeschichte 45  
9.1  Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit  Migrationsvorgeschichte“ 45  
9.2  Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration 46  
9.3  Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 47  
9.4  Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 49  
 
10.  Kriegsopferfürsorge 50  
11.  BAföG für Schülerinnen und Schüler 50  
12.  Obdachlose Familien, Wohnungslose 51  
13.  Schuldnerberatung 53  
14.  Mieterberatung 54  
 
15.  Strukturinformationen zum Sozialamt 55  
15.1  Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 55  
15.2  Personalsituation 58  
15.3  Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilfegesetz 58  
15.4  Öffentlichkeitsarbeit 59

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
6
 
 
16.  Kundenzentrum Soziales 61  
17.  Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 62  
18.  Aktuelle sozialpolitische Themen 63 
 
19.  Statistische Auswertungen 67  
19.1  Auswertungen nach Statistischen Bezirken 67  
19.1.1  Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach verschiedenen Merkmalen 67  
19.1.2  Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Altersgruppen 69  
19.1.3  Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Geschlecht 71  
19.1.4  Arbeitslose nach Statistischen Bezirken aufgeteilt nach Geschlecht 73  
19.2  Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personengruppen im Jahr 2006 75  
 
20.  Pflegeeinrichtungen, Hospize und ambulante Dienste 76  
20.1  Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege; Hospize 76  
20.2  Ambulante Dienste 78

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
7
 
 
1. Einleitung 
 Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick üb er die 
Aufgabenfelder und sozialen Dienstleistungen des So zialam- 
tes. Darüber hinaus zeigt er die interne Struktur i n Bezug auf 
Personal und Organisation auf und fasst unter dem Stichwort 
Finanzen alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben d es 
Sozialamtes zusammen.  
 
 Tendenzen und Entwicklungen sind für die Bereiche ange- 
geben, die durch die Reformen der sozialen Sicherun gssys- 
teme nicht grundlegend geändert worden sind. Für di e zum 
01.01.2005 neu konzipierten Leistungen sind Verlauf sstatis- 
tiken auf jährlicher Basis wegen der uneinheitliche n Datenla- 
ge nur eingeschränkt möglich.   
 
 Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angab en über 
Personengruppen auch nach Geschlecht differenziert.  So- 
weit die Angaben auf externen statistischen Auswert ungen 
beruhen, ist die Möglichkeit der geschlechtsspezifi schen 
Darstellung nicht immer gegeben.  
 
 Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Ber ech- 
tigten nur noch Personen und Haushalte berücksichti gt, die 
Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtliche m Träger 
der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Las ten des 
überörtlichen Trägers (Landschaftsverband Westfalen -Lippe) 
gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten nachr icht- 
lich aufgeführt. Grund für diese Änderung ist, dass  bei den 
Finanzstatistiken nur die Ausgaben und Einnahmen zu  Las- 
ten der Stadt Münster aufgeführt sind. Die Ausgaben  zu Las- 
ten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt  den städ- 
tischen Haushalt.  
 
 Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt auch ein en kur- 
zen Überblick über die Aufgaben und Zahlen der Arbe itsge- 
meinschaft Münster und zeigt die Ausgaben und Einna hmen 
auf, die der Stadt Münster durch die Grundsicherung  für Ar- 
beitsuchende entstehen.  
  
 
2. Aufgaben und Ziele des Sozialamtes 
 Die Schwerpunkte in der Arbeit des Sozialamtes hab en sich 
in den vergangenen Jahren verlagert. Während früher  die 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilf ege- 
setz großen Raum eingenommen hat, haben die Einführ ung 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die demog rafi- 
sche Entwicklung (Personen ab Vollendung des 65. Le bens- 
jahres erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erw erbs- 
minderung) dazu geführt, dass die Hilfe zum Lebensu nter- 
halt heute nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
8
 
 
 Die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Ar beit- 
suchende werden von der Arbeitsgemeinschaft Münster  
(AMS) gewährt. Dem Sozialamt kommen hier Aufgaben z u, 
die mit der Trägerverantwortung für die AMS, der ge setzli- 
chen festgelegten kommunalen Zuständigkeit für einz elne 
Leistungen – vor allem die Unterkunftskosten –, dem  Haus- 
halt, soweit es sich um Einnahmen und Ausgaben zu L asten 
der Stadt Münster handelt, und dem SGB XII als Refe renz- 
system für das SGB II zusammenhängen.  
 
 In der Arbeit des Sozialamtes nehmen das Thema „Pf lege“ 
und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind erung 
einen immer größeren Raum ein. Das Sozialamt hat hi erauf 
reagiert und erstmals für das Jahr 2005 einen sehr umfang- 
reichen Pflegebericht erstellt, der deutlich über d as gesetz- 
lich geforderte Maß der Information hinausgeht. Die  Pflege- 
berichterstattung erfolgt zukünftig im jährlichen R hythmus 
und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergleich die E ntwicklung 
der pflegerischen Versorgung kontinuierlich darzust ellen und 
im Weiteren Themenbereiche und Bedarfskonstellation en in 
der Pflegelandschaft in Münster schwerpunktmäßig au f- 
zugreifen.  
  
 Die Aufgaben des Sozialamtes können wie folgt gebü ndelt 
werden: 
 
 Leistungen als Einkommensersatz 
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
- Hilfe in Einrichtungen 
- Leistungen für Flüchtlinge 
 
 Leistungen für Erwerbssuchende SGB II 
- Trägerverantwortung für die Arbeitsgemeinschaft 
- Unterkunftskosten und einmalige Beihilfen 
- Ergänzende Leistungen zur Eingliederung (§ 16 Abs . 2 
   Nrn. 1 – 4 SGB II) 
 
 Wohnen 
- Hilfen bei Wohnungslosigkeit 
- Verwaltung von Übergangswohnungen 
- Betrieb von Übergangseinrichtungen für Spätaussiedler 
  und Flüchtlinge 
 
 Pflege 
- Pflegeplanung 
- Wirtschaftliche Leistungen der Pflege in und außerhalb 
 von Einrichtungen 
- Wohnraumanpassungsberatung 
- Heimaufsicht 
- Pflegeberatung 
- Pflegewohngeldgewährung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
9
 
 
 Seniorenarbeit / Altenhilfe  
Förderung von Seniorenbegegnungsstätten  
 
 Hilfen zur Teilhabe / Eingliederungshilfe 
- Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte 
Menschen 
- Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen 
  einschließlich Integrationsfachdienst 
 
 Stadtteilarbeit  
Koordination des Programms „Soziale Stadt –  
Kinderhaus/Brüningheide“  
 
 Integration von Einwanderern 
- Unterbringung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern  
 sowie von Flüchtlingen 
- Soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen 
- Finanzierung der sozialen Betreuung und Beratung von 
  Aussiedlerinnen und Aussiedlern 
- Koordination des Stadtweiten Netzwerks – Integration 
  von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und der AG  
  „Soziale Integration“ 
- Betreuung und finanzielle Förderung der ausländischen 
  Vereine und Initiativen  
 
 Zusammenarbeit mit und Förderung der privaten  
Wohlfahrtspflege 
Zusammenarbeit mit  
- Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
  mit Behinderungen 
- Pflegekonferenz 
- Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster  
 
Förderung der  
- Frauenhäuser 
- Fachberatungsstellen zur häuslichen Gewalt 
 
 Das Sozialamt verfolgt dabei das Ziel, neben der G ewährung 
der wirtschaftlichen Hilfen die sozialen Belange de r Bürge- 
rinnen und Bürger der Stadt Münster aufzugreifen, s ie zu be- 
friedigen und / oder zu transportieren und zu vernetzen.  
 
 
3. Finanzdaten des Sozialamtes 
 Die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen (ein- 
schließlich Personalausgaben) sowie der sich daraus  erge- 
bende Zuschussbedarf des Sozialamtes (ohne die Arbe its- 
gemeinschaft Münster) stellen sich für die Jahre 20 05 und 
2006 wie folgt dar:

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
10 
 
 
 2005 2006 
 in € 
Verwaltungshaushalt   
Ausgaben 100.909.221 104.218.494 
Einnahmen 39.358.232 27.330.472 
Zuschussbedarf 61.550.989 76.888.022 
   
Vermögenshaushalt   
Ausgaben 782.384 676.684 
Einnahmen 0 68.726 
Zuschussbedarf 782.384 607.958 
   
Zuschussbedarf 
Verwaltungs- und Vermögens- 
haushalt zusammen 62.333.373 
77.495.980 
 
 Die drastische Erhöhung des Zuschussbedarfes ist i n erster Linie auf 
einen Rückgang der Einnahmen und erst dann auf eine  Ausgaben- 
steigerung zurückzuführen. Im Jahr 2005 ist aufgrun d eines Urteils 
des Oberverwaltungsgerichts Münster eine rückwirken de einmalige 
Landeserstattung für Ausgaben nach dem Flüchtlingsa ufnahmege- 
setz in Höhe von ca. 12,5 Millionen Euro eingegangen. 
 
 Um vergleichbare Zahlen zu erhalten, muss daher di e Erhöhung des 
Zuschussbedarfes um rund 15,2 Millionen um diese 12 ,5 Millionen 
Euro bereinigt werden; es ist also eine Erhöhung des Zuschussbedar- 
fes um rund 2,7 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2 005 zu ver- 
zeichnen. 
 
 Die Ausgaben und Einnahmen im Einzelnen finden sic h in 
den jeweiligen Kapiteln. Um einen Überblick zu ermö glichen, 
sind auf den folgenden zwei Seiten tabellenartig da rgestellt 
die wesentlichen  
• Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger de r 
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre  2005 
und 2006 
• Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger d er 
Sozialhilfe (ohne Kostenerstattungen) für die Jahre  2005 
und 2006 
 
 
 
 
 
 
Zuschussb edarf 
des Sozialamtes 
nach Bereinigung 
um ca. 2,7 Millio- 
nen Euro erhöht

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
11 
 
 
Auszug der wesentlichen  
Ausgaben der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
(ohne Kostenerstattungen) 
 Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII) 
Brutto-Ausgaben 
2005 2006 
Davon insgesamt a. v. E.*² i. E. *³  
Art der Ausgaben 
in € 
Insgesamt 32.068.253  33.825.956  19.673.425  14.152.531  
Davon         
Hilfe zum Lebensunterhalt 4.596.415  4.876.589  3.018.400  1.858.189  
Davon         
1. Laufende Leistungen  4.118.102  4.653.504  2.835.816  1.817.688  
2. Einmalige Leistungen  478.313   223.085   182.584   40.501  
Grundsicherung im Alter und bei  
Erwerbsminderung 11.775.078 
 12.813.424  11.741.831  1.071.593  
Davon         
1. Laufende Leistungen  11.686.951  12.745.258  11.674.575  1.070.683  
2. Einmalige Leistungen  88.127   68.166   67.256    910  
Hilfe zur Pflege 9.289.329  9.263.502  2.003.294  7.260.208  
Davon         
1. in Form von Pflegegeld 260.263   278.158   278.158  0  
2. in Form von anderen Leistungen 1.478.915  1.725.136  1.725.136  0  
3. teilstationär 206.509   170.192  0  170.192  
4. vollstationär 7.343.642  7.090.016  0  7.090.016  
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  915.403   918.532   387.263   531.269  
Davon         
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 242   1.387  0   1.387  
2. Heilpädagogische Leistungen für Kinder 70.583   91.538   91.538  0  
3. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 68.363   244.281   244.281  0  
4. Sonstige Eingliederungshilfe 776.215   581.326   51.444   529.882  
Hilfen zur Gesundheit  4.473.256  4.791.718  1.436.338  3.355.380  
Davon         
1. Hilfe bei Krankheit, vorbeugende Gesundheitshilfe,  
    Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft 4.463.288  4.782.169  1.426.789  3.355.380  
2. Hilfe zur Familienplanung  9.968   9 549   9 549  0  
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.018.772  1.162.191  1.086.299   75.892  
Davon         
1. Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 2.747   1.101   1.101  0 
2. Altenhilfe 40.900  0  0  0  
3. Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 752.954   930.666   884.762   45.904  
4. Bestattungskosten 222.171   230.424   200.436   29.988  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
 *³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
12 
 
 
Auszug der wesentlichen 
Einnahmen der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
(ohne Kostenerstattungen) 
Sozialhilfe örtlicher Träger (SGB XII) 
- Einnahmen 
2005 2006 
Davon 
Art der Einnahmen 
insgesamt a.v.E*² i.E.*³  
 in € 
Insgesamt  3.923.410 3.969.199  1.908.213  2.060.986  
Davon         
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz;  
Kostene rsatz  
           
486.419    636.532   110.329   526.203  
davon          
     1. Hilfe zum Lebensunterhalt 195.397    103.457   103.457  0  
     2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- 
         minderung 
                  
283     197    197  0  
     3. Hilfen zur Gesundheit   13.435    8.552   4.787   3.765  
     4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  258.422    201.702  0   201.702  
     5. Hilfe zur Pflege  18.882    322.624   1.888   320.736  
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen  
Unterhaltspflichtige 
           
730.320    591.419   304.070   287.349  
davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt  467.56 6    304.070   304.070  0  
    2. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen   6.130    45.179  0   45.179  
    3. Hilfe zur Pflege   256.624    242.170  0   242.170  
Leistungen von Sozialleistungsträgern 1.266.750   1.277.203   443.175   834.028  
davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt 1.057.665    332.021   317.627   14.394  
    2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- 
        minderung 
             
65.119    179.841   92.078   87.763  
    3. Hilfen zur Gesundheit  11.288    25.108   24.982    126  
    4. Hilfe zur Pflege  132.678    740.233   8.488   731.745  
Sonstige Ersatzleistungen 156.512    564.117   436.994   127.123  
davon         
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt  8.195    431.590   431.549    41  
    2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- 
        minderung 
               
2.325    3.187   2.602    585  
    3. Hilfen zur Gesundheit   477    2.705   2.705  0  
    4. Hilfe zur Pflege   145.515    126.635    138   126.497  
Rückzahlung gewährter Hilfen                                                  
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 
   
1.283.410   899.928   613.645   286.283  
davon          
    1. Hilfe zum Lebensunterhalt 959.109    551.950   550.641   1.309  
    2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- 
        minderung 
             
37.818    56.822   56.822  0  
    3. Hilfe zur Pflege  285.755    288.522   3.548   284.974  
    4. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer  
        Schwierigkeiten 
                  
727    2.634   2.634  0  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
 *³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
13 
 
 
 4.  Arbeitsgemeinschaft Münster  
 Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) wurde zum 
01.01.2005 von den Leistungsträgern Stadt Münster u nd 
Agentur für Arbeit gemeinsam gegründet, um die Aufg aben 
der Grundsicherung für Arbeit nach dem Sozialgesetz buch II 
wahrzunehmen.  
 
 Die Zusammenarbeit in der AMS erfolgt mit dem Ziel , den 
Leistungsberechtigten transparente Zuständigkeiten und Hil- 
fen aus einer Hand anzubieten. Dem Auftrag des Gese tzge- 
bers, Hilfebedürftigkeit zu verkürzen bzw. zu verri ngern, wird 
durch die Bereitstellung von persönlichen Ansprechp artne- 
rinnen und Ansprechpartnern für jede Leistungsberec htigte 
und jeden Leistungsberechtigten und den Abschluss v on 
Eingliederungsvereinbarungen entsprochen.  
 
 
4.1  Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich der G rundsicherung 
für Arbeitsuchende 
 Der Stadt Münster entstanden in den Jahren 2005 un d 2006 
durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende folgend e Aus- 
gaben und Einnahmen:  
 
Art der Leistung Grundsicherung 
für Arbeitsu- 
chende 
Grundsicherung 
für Arbeitsu- 
chende 
Jahr 2005 2006 
   
 in € in € 
Ausgaben zu Lasten der Stadt Münster 
insgesamt  42.465.112 
 47.094.637  
Davon   
1. Laufende Leistungen für Unterkunft und 
Heizung 41.283.973 
 45.787.180  
2. Sonstige Leistungen für Unterkunft und 
Heizung 470.170 
 523.803  
   
3. Einmalige Leistungen (Bekleidung, 
Hausrat, Klassenfahrten) 710.969 
 783.654  
   
   Einnahmen der Stadt Münster insge- 
samt 15.730.736 
 17.951.014  
Davon   
1. Bundeserstattung (29,1 % der Kosten 
für Unterkunft und Heizung) 11.872.818 
 13.008.252  
2. Landeserstattung (aus eingespartem 
Wohngeld) 3.322.605 
 3.888.849  
3. Sonstige Einnahmen (Unterhalt, sonsti- 
ge Forderungen) 535.313 
 1.053.913  
   
Nettoausgaben 26.734.376  29.143.623  
  
 In den o. a. Beträgen sind die Kostenerstattungen gemäß § 
36a SGB II bei Aufenthalten in Frauenhäusern nicht enthal-

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
14 
 
 
ten, weil sie nach der Gesetzesänderung im Jahr 200 5 erst- 
malig im Jahr 2006 geflossen sind und daher der Ver gleich- 
barkeit der Zahlen entgegenstehen würden.  
 
 Für das Jahr 2006 sind aufgrund von Kostenerstattu ngen 
nach § 36a SGB II Einnahmen in Höhe von 205.391 Eur o 
und Ausgaben in Höhe von 5.522 Euro zu verzeichnen.  
 
4.2 Weitere Leistungs- und Finanzdaten der Arbeitsg emeinschaft 
Münster 
 Die AMS hatte im Jahr 2006 zunächst bis zur Jahres mitte 
einen weiteren Anstieg der zu betreuenden Bedarfsge mein- 
schaften und Personen zu verzeichnen. Diese Zahl wa r 
durch die sich konjunkturell verbessernde Lage auf dem Ar- 
beitsmarkt in der zweiten Jahreshälfte wieder rückläufig. 
 
 Im Dezember 2006 gewährte die AMS (vorläufige Stat istik 
der Bundesagentur für Arbeit) Leistungen der Grunds iche- 
rung an Arbeitslose in 10.371 Fällen  mit  20.180 P ersonen. 
(Dezember 2005 : ca. 10.300 Bedarfsgemeinschaften m it 
rund 19.600 Personen) 
 
  
Leistungsberechtigte Personen und Haushalte 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
 
davon 
weiblich männlich 
Monat 
Personen 
insgesamt 
absolut 
In 
 Pro- 
zent 
absolut 
In 
 Pro- 
zent 
Haushalte 
insgesamt  
Dezember 
2005 ca. 19.600     ca. 
10.300 
Dezember 
2006* 20.180 10.024 49,7 10.156 50,3 10.371 
 *) Quelle: Vorläufige Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Dezember 2006 
 
 
Aufgrund der uneinheitlichen Datenlage sind statist ische 
Auswertungen zum Bereich des Arbeitslosengeldes II für die 
Jahre 2005 und 2006 nur in sehr begrenztem Umfang m ög- 
lich.  
  
 Das Ausgabevolumen im Bereich der passiven Leistun gen 
(Regelleistung und Sozialgeld ohne Sozialversicheru ngsleis- 
tungen) lag im Jahr 2006 bei 46.418.000 Euro und wa r damit 
um rund 3,7 % geringer als im Vorjahr (2005: 48.218 .000 
Euro). (Quelle: Auszahlungen über FINAS Kapitel 091 2/681 
12) 
 
 Im Dezember 2006 waren 7.230 Personen mit Leistung san- 
sprüchen nach dem SGB II arbeitslos, davon 3.086 Fr auen. 
Dies sind 520 Personen weniger als im Vergleichsmon at  
des Vorjahres (7.750 Personen); die Zahl der arbeit slosen 
Frauen betrug im Vorjahr 3.108. 
Kostenerstattu n- 
gen bei Aufenthal- 
ten in Frauenhäu- 
sern bringen Ein- 
nahmen von rund 
200.000 Euro 
Im Deze mber 2006 
betrug die Zahl der  
Arbeitslosen mit 
Ansprüchen nach 
dem SGB II 7.230

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
15 
 
 
 Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch a uf Ar- 
beitslosengeld 
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhält nis 
stehen, 
• eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und 
dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Ar - 
beit zur Verfügung stehen und 
• sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemelde t ha- 
ben. 
 
 Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo litik, 
Schülerinnen und Schüler und sonstige Personen, die  den 
Vermittlungsbemühungen zurzeit nicht zur Verfügung ste- 
hen, gelten als nicht arbeitslos. 
 
 Die Anzahl der arbeitslosen Personen unter 25 Jahr en ist im 
Dezember 2006 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vor - 
jahres um rund 7 % gesunken; der Anteil der arbeits losen 
weiblichen Personen in dieser Altersgruppe hat sich  aber 
von 40,1 % auf 43,4 % erhöht. Die genauen Zahlen er geben 
sich aus der nachfolgenden Tabelle:  
  
Anzahl der arbeitslosen Personen  
unter 25 Jahren im SGB II 
davon 
weiblich männlich 
Stichtag 
Insgesamt 
Absolut In Prozent  Absolut In Prozent  
Dezember 
2005 728 292 40,1 436 59,9 
Dezember 
2006 677 294 43,4 383 56,6 
 
 Eine Statistik über die Zahl der arbeitslosen Pers onen im 
SGB II aufgeteilt nach ausgewählten Personengruppen  fin- 
det sich unter Nr. 19.2 auf Seite 75 dieses Geschäf tsbe- 
richts.  
 
 Im Jahr 2006 nahmen 3.046 Personen eine Erwerbstät igkeit 
auf. Zusätzlich erfolgten 201 Integrationen in Ausbildung. 
 
 Das Budget der AMS betrug für den Verwaltungshaush alt 
9.686.000 Euro und 11.815.544 Euro für Eingliederun gsleis- 
tungen.  
 
 Die Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) betrug im De- 
zember 2006 in Münster 8,3 %. Bei Männern betrug si e 9,3 
%, bei Frauen lag sie bei 7,4 %. Die Quote der arbe itslosen 
Jugendlichen unter 25 Jahren betrug 6,9 %. 
 
 
 
 
  
Arbeitslosenqu ote 
SGB II und III zu- 
sammen lag bei 8,3 % 
im Dezember 2006

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
16 
 
 
4.3 Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft Münst er   
 Das Sozialamt nimmt den fachlichen Part der Trägerv ertre- 
tung für die AMS wahr, d. h. es erfolgt eine Beteil igung in 
Fragen der originären Aufgabenerfüllung, aber auch im Hin- 
blick auf die organisatorische Weiterentwicklung der AMS. 
 
 Perspektiven für eine Weiterentwicklung 
 
 
 In einem aus Vertretern/innen der AMS sowie beiden  Trä- 
gern besetzten Gremium wurden Modelle für neue Form en 
der Aufgabenwahrnehmung entwickelt und ihre Umsetzu ng 
vorbereitet und begleitet. Wesentliche Intention wa r dabei, 
die Kooperation zwischen den beiden Geschäftsbereic hen 
„Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ der AMS 
durch Verkürzung der Kommunikationswege sowie Überp rü- 
fung der Arbeitsabläufe zu optimieren. Als ein Erge bnis die- 
ser Überlegungen wurde im November 2006 in Münster-
Hiltrup ein gemeinsames Team aus Leistungsgewährung  
und Vermittlung eingerichtet. Die Arbeitsergebnisse  dieses 
kooperativen Teams sollen im Vergleich zu den übrigen strikt 
nach Geschäftsbereichen getrennten Arbeitseinheiten  beo- 
bachtet und ausgewertet werden. 
 
 Mitwirkung in Gremien 
 
 
 In die Beratung und Beschlussfassung des Lenkungsa us- 
schusses als Vertretungsgremium der Träger der AMS ist 
das Sozialamt maßgeblich eingebunden: sowohl die Fe st- 
setzung der Beratungspunkte als auch die Vorbereitu ng wird 
in enger Abstimmung zwischen Sozialamt und AMS koor di- 
niert. Der Leiter des Sozialamtes ist stellvertrete ndes Mit- 
glied des Lenkungsausschusses. 
 
 Die Mitgliedschaft des Sozialamtes im Beirat der A MS sowie 
in Facharbeitskreisen sichert die Abstimmung der ge gensei- 
tigen Interessen und spiegelt gleichzeitig die enge  fachliche 
Kooperation wider. 
  
 Einheitliche Leistungsgewährung 
 
 
 Im Rahmen der Leistungsgewährung erfolgen regelmäß ig 
Abstimmungen in Grundsatzfragen zwischen der AMS un d 
dem Sozialamt mit dem Ziel eine einheitliche Rechts anwen- 
dung bei vergleichbaren Regelungsinhalten sicherzustellen. 
 
 Bereitstellung von Dienstleistungen 
 
 
 Mit einer Geschäftsanweisung (Februar 2006) eröffn ete die 
Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften die 
Möglichkeit, die Aufgabenerfüllung auch durch den E inkauf 
von Dienstleistungen Dritter sicherzustellen. Vor d iesem Hin- 
tergrund vereinbarten beide Träger, die Zuweisung d er Mit- 
arbeiter/innen der Fachstelle „Unterhaltsheranziehu ng“ zur 
AMS rückgängig zu machen und die zu erbringenden Au fga- 
Kooperation zw ischen 
Geschäftsbereichen wird 
optimiert 
Sozialamt nimmt Unte r- 
haltsheranziehung für 
AMS wahr.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
17 
 
 
benanteile als städtische Dienstsleitung „einzukauf en“. Auf 
derselben Grundlage werden ebenfalls als städtische  Dienst- 
leistung die Rückforderung von (zu Unrecht erbracht en bzw. 
als Darlehen gewährten) Sozialleistungen sowie das Tätig- 
werden bei Wohnungsnotfällen von der AMS in Anspruc h 
genommen. Für die Erbringung dieser Dienstleistunge n ent- 
richtet die AMS einen  jährlichen Kostenerstattungs betrag je 
Fall. Dieser setzt sich zusammen aus den erforderli chen 
Personal- und Sachkosten. 
 
 Controlling der Kosten der Unterkunft 
 
 
 Beim Sozialamt wird ein Controlling-System zur Aus wertung 
und Steuerung der Kosten der Unterkunft (§§ 22 SGB II) in 
enger fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Wohnung s- 
wesen aufgebaut.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
18 
 
 
5. Sozialhilfe zur Existenzsicherung  
 Am 01.01.2005 ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuc h in 
Kraft getreten (SGB XII). Gleichzeitig wurde das 43  Jahre al- 
te Bundessozialhilfegesetz (BSHG)  aufgehoben.  
 
 Die Sozialhilfe nach dem SGB XII umfasst einerseit s Leis- 
tungen zur Existenzsicherung. Dazu gehören die Hilf e zum 
Lebensunterhalt, die in Anspruch nehmen kann, wer v orü- 
bergehend erwerbsgemindert ist und die Grundsicheru ng im 
Alter und bei Erwerbsminderung.  
 
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng rich- 
tet sich an Personen, die dauerhaft voll erwerbsgem indert 
sind. Diese Leistung wurde im Jahr 2001 eingeführt und war 
bis Jahresende 2004 eine eigenständige soziale Sich erungs- 
leistung neben der Sozialhilfe. Mit der Reform des Sozialhil- 
ferechts zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung im  Alter 
und bei Erwerbsminderung in das Recht der Sozialhil fe (So- 
zialgesetzbuch XII – SGB XII) aufgenommen.  
 
 Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe andererseit s Leistun- 
gen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Le benssi- 
tuationen überwinden, wenigstens aber bewältigen he lfen 
sollen. Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für b ehinderte 
Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Gesu ndheit 
und die Hilfen in anderen Lebenslagen. 
  
 Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich an den Jah- 
resenden 2005 und 2006 wie folgt dar:  
 
 
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensunterhalt und 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) 
davon 
außerhalb von Einrich- 
tungen in Einrichtungen Stichtag insge- 
samt 
Anzahl 
31.12.2005  2.476 2.398 78 
31.12.2006  2.670 2.610* 60 
 * Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu 
Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hin aus bezogen 51 Personen 
Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des überörtlichen Trägers.  
 
5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich tungen 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel  des 
SGB XII erhalten ausschließlich Menschen, die vorüb erge- 
hend nicht erwerbsfähig sind und die ihren Lebensun terhalt 
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstel len 
können. Menschen, die erwerbsfähig sind oder mit ei ner er- 
werbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft le ben 
und hilfebedürftig sind, erhalten seit dem 01.01.20 05 Leis- 
tungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II.  
Hilfe zum Leben s- 
unterhalt und 
Grundsicherung im 
Alter und bei Er- 
werbsminderung 
bilden die Sozialhil- 
fe zur Existenzsi- 
cherung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
19 
 
 
 Zur überregionalen Entwicklung können keine Aussag en 
gemacht werden, weil sowohl beim Statistischen Bund esamt 
Deutschland als auch beim Landesamt für Datenverarb ei- 
tung und Statistik Nordrhein-Westfalen nur die Daten bis Jah- 
resende 2004 vorliegen. Da dieser Zeitpunkt vor dem  Inkraft- 
treten der Sozialreformen liegt, bieten diese Zahle n keine 
Vergleichsmöglichkeiten mehr.   
  
5.1.1 Entwicklung in Münster  
 Am 31.12.2006 erhielten in Münster 354 Menschen in  312 
Haushalten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Ein- 
richtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapite ls 
SGB XII zu Lasten der Stadt Münster. 
 
 In dieser Zahl nicht enthalten sind 51 Personen in  49 Haus- 
halten, die diese Leistung von der Stadt Münster zu  Lasten 
des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe als überör tli- 
chem Sozialhilfeträger bekommen.  
 
 Die Zahl der Leistungsberechtigten stieg damit im Vergleich 
zum Vorjahr um ca. 3 %. Dieser moderate Anstieg ist  kein 
Indiz dafür, dass nur wenige Leistungsberechtigte a us dem 
SGB II in das SGB XII wechseln. Vielmehr erhalten L eis- 
tungsberechtigte, die aus dem SGB II ausscheiden, h äufig 
nur vorübergehend Hilfe zum Lebensunterhalt und ans chlie- 
ßend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng. 
Der Wechsel und die damit verbundene Steigerung der  Leis- 
tungsberechtigten manifestieren sich daher im Viert en Kapi- 
tel des SGB XII bei der Grundsicherung im Alter und  bei 
dauerhafter Erwerbsminderung und hier bei den Leist ungs- 
berechtigten unter 65 Jahren. Deren Zahl ist von 794 im Jahr 
2005 um 11,5 % auf 885 im Jahr 2006 gestiegen.  
 
5.1.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen  
 Von den 354 Menschen, die am 31.12.2006 laufende H ilfe 
zum Lebensunterhalt bezogen haben, waren 188 (53,1% ) 
männlich und 166 weiblich (46,9%). 
 
  
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
davon  
Stichtag 
Gesamt-
zahl der 
Personen 
0 bis 
unter 
15 
Jahre 
15 bis 
unter 
25 
Jahre 
25 bis 
unter 
65 
Jahre 
65 
Jahre 
und 
älter 
mit   
deutscher 
Staats-
bürger 
schaft 
ohne   
deutsche  
Staats-
bürger 
schaft 
30.11.2004  11.996  4.059  1.963  5.783  191  9.027  2.969  
31.12.2005  393  35  19  339 - 325  68  
31.12.2006  *354  31 10  304 9 310 44 
 * Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksich tigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen 
Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen 51 Persone n Hilfe zum Lebensunterhalt zu Lasten des 
überörtlichen Trägers.  
Hilfe zum Leben s- 
unterhalt ist häufig 
nur noch eine vor-
übergehende Leis- 
tung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
20 
 
 
5.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderun g au- 
ßerhalb von Einrichtungen 
 Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsich erung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in das 
SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit ke ine ei- 
genständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandtei l der 
Sozialhilfe. 
 
 Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsic herung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung Men- 
schen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll er werbsge- 
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ei genen 
Mitteln sichern können.  
 
 Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Soz ialhilfe 
kommt es nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug v on 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung un d Hil- 
fe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen,  weil 
die gesetzlichen Leistungen angeglichen wurden.  
 
 Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich du rch die 
Aufnahme der Leistung in das SGB XII nicht veränder t. E- 
benso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalt s unver- 
ändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zu m 
Lebensunterhalt findet gegenüber Kindern und Eltern  mit ei- 
nem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein Unterha lts- 
rückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicheru ng in An- 
spruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wi rd 
hierbei widerlegbar vermutet, dass das Einkommen ih rer 
Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht übersc hrei- 
tet. 
 
 
5.2.1 Entwicklung in Münster 
 Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten 
Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen bel ief sich 
in Münster auf 2256 Menschen in 2005 Haushalten.  
 
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng au- 
ßerhalb von Einrichtungen wird ausschließlich zu La sten des 
örtlichen Sozialhilfeträgers erbracht. 
 
 Die Zahl der Leistungsberechtigten ist gegenüber d em Vor- 
jahr um 251 Menschen gestiegen. Die Steigerung bei den 
über 65-jährigen Leistungsberechtigten um rund 13 %  im 
Vergleich zum Vorjahr spiegelt die demographische E ntwick- 
lung wieder. Bei den Leistungsberechtigten zwischen  18 und 
65 Jahren ist eine Steigerung um rund 11 % zu verze ichnen. 
Grund hierfür ist dauerhafte Erwerbsminderung.  
 
 
 
 
Zahl der Grundsich e- 
rungsberechtigten 
steigt weiter an

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
21 
 
 
5.2.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten  
 Von den 2.256 Menschen, die am 31.12.2006 Leistung en 
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft volle r Er- 
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen,  wa- 
ren 962 (42,6 %) männlich und 1.294 weiblich (57,4 %). 
 
 Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
außerhalb von Einrichtungen 
davon Personen 
Stichtag 
Gesamt-
zahl der 
Personen  
über 65 
Jahre 
18 – 65 Jahre und 
dauerhaft voll er- 
werbsgemindert 
mit   
deutscher 
Staats-
bürgerschaft  
ohne   
deutsche  
Staats-
bürgerschaft  
31.12.2004  1.860  1.172  688  1.544  316  
31.12.2005  2.005  1.211  794  1.627  378  
31.12.2006  2.256  1.371  885  1.855  401  
 
5.2.3 Finanztableau 
 Durch den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld für G rund- 
sicherungsempfängerinnen und -empfänger stiegen die  
Ausgaben im Jahr 2005 erheblich im Vergleich zum Ja hr 
2004 an. 
 
 Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Ausga- 
ben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und b ei 
dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 200 4, 2005 
und 2006:  
 
Ausgaben 2004 Ausgaben 2005 Ausgaben 2006 
a.v.E.*²  i.E.*³  a.v.E.*²  i.E.*³  a.v.E.*²  i.E.*³  
Grundsicherung im 
Alter und bei  
dauerhaft voller 
Erwerbsminderung  in € 
Personen  
über 65 Jahre 3.697.489 
 725.593  5.556.991  839.070  6.034.040  945.776  
18 – 65 Jahre und 
dauerhaft voll er- 
werbsgemindert 
3.251.804 
 428.704  5.245.231  133.787  5.707.791  125.817  
Summe Ausgaben 6.949.293  1.154.297  10.802.222  972.857  11.741.831  1.071.593  
 Einnahmen 2004 Einnahmen 2005 Einnahmen 2006 
Erstattung vom Bund 2.036.594   1.986.211   2.094.422   
sonstige  
Ersatzleistungen 262.833 
 7.373  100.152  5.394  151.699  88.348  
Summe Einnahmen 2.299.427  7.373  2.086.363  5.394  2.246.121  88.348  
Summe  
Nettoausgaben 4.649.866 
 1.146.924  8.715.859  967.463  9.495.710  983.245  
Summe Nettoaus- 
gaben a.v.E. u. i.E. 5.796.790 9.683.322 
10.478.955 
  *² außerhalb von Einrichtungen  
 *³ in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
22 
 
 
5.3 Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im  Alter 
und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 
 Sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Grundsic he- 
rungsleistungen werden auch an Leistungsberechtigte  er- 
bracht, die sich in einer Einrichtung aufhalten. Di e Leistun- 
gen für den Lebensunterhalt sind dabei in der Regel  ergän- 
zend zur Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe zu zahlen. 
 
 Ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung in  Einrich- 
tungen erhielten in Münster lediglich 60 Personen. Es han- 
delt sich im Wesentlichen um Personen ohne eigene W oh- 
nung. 
 
5.4 Zu erwartende Entwicklung der Sozialhilfe zur 
Existenzsicherung  
 Auf Grund der demographischen Entwicklung werden d ie 
Fallzahlen und damit die Ausgaben bei der Grundsich erung 
im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung weiter 
steigen. 
 
 Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt ab zuwarten, 
ob sich die Fallzahl weiter auf dem vorhandenen Niv eau sta- 
bilisiert. Zurzeit wird beobachtet, dass Personen, die aus 
dem SGB II ausscheiden, nur kurzfristig Leistungen nach 
dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten, dann häuf ig dau- 
erhaft volle Erwerbsminderung festgestellt wird und  Leistun- 
gen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII greifen. E ine 
Rückführung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII 
in das SGB II gestaltet sich wegen der gesundheitli chen Ein- 
schränkungen schwierig.  
 
 Zurzeit wird in einem internen Projekt erprobt, ob  über Leis- 
tungsabsprachen nach § 12 SGB XII aktivierende Hilf en de- 
finiert werden können, die die Selbsthilfepotential e der Leis- 
tungsberechtigten nach dem SGB XII stärken.  
 
 
6. Weitere Leistungen nach dem SGB XII und anderen 
Rechtsvorschriften 
 Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Exist enzsi- 
cherung weitere Leistungen, die bei qualifizierten Bedarfsla- 
gen einsetzen. Bei diesen Hilfen nach dem 5. – 9. K apitel 
des SGB XII handelt es sich um die ehemaligen Hilfe n in be- 
sonderen Lebenslagen nach dem BSHG.   
 
6.1 Entwicklung in Münster 
 Am 31.12.2006 erhielten insgesamt 1.180 Menschen a ußer- 
halb von Einrichtungen Leistungen nach Kapiteln Fün f bis 
Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als ör tlichem 
Träger der Sozialhilfe. Darüber hinaus wurde 22 Per sonen 
Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Träger s ge- 
währt.  
Rückführung vom  
SGB XII in das SGB II 
ist problematisch

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
23 
 
 
 Von diesen insgesamt 1202 Menschen erhielten 48,2%  Hilfe 
zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel, 29,6 % Hil fe zur 
Pflege nach dem Siebten Kapitel und 7,5 % Eingliede rungs- 
hilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen 14, 7 % ver- 
teilten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII. 
   
 Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vor- 
jahr erheblich verschoben. Dies ist darauf zurückzu führen, 
dass im Jahr 2005 bei der Hilfe zur Gesundheit nur die Leis- 
tungsberechtigten erfasst wurden, die ausschließlic h Leis- 
tungen zur Gesundheit erhielten. Für 2006 wurden al le Leis- 
tungsberechtigten erfasst, die Hilfen zur Gesundhei t erhiel- 
ten, auch diejenigen, die darüber hinaus weitere Le istungen 
wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter 
oder auch sonstige Hilfen nach den Kapiteln Sechs b is Neun 
des SGB XII bekamen. 
 
 
Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen*  
insgesamt davon    
 Hilfe zur Pflege  Eingliede- 
rungshilfe für 
behinderte 
Menschen 
Hilfen zur Ge- 
sundheit** 
Hilfen in anderen 
Lebenslagen Jahr 
Anzahl  
2005  979  334  89  347  209 
2006 1 180  333  91  579  177 
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trä- 
gers erhielten. Darüber hinaus bezogen 22 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen 
Trägers.  
**) Ab dem Jahr 2006 sind auch Personen berücksichtigt, die neben den Hilfen zur Gesundheit weite- 
re Leistungen nach dem SGB XII erhielten.  
 
 
 
Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen* 
davon 
insgesamt  
Leistungen zur Existenzsiche- 
rung 
(Hilfe zum Lebensunterhalt und 
Grundsicherung im Alter u. bei 
Erwerbsminderung) 
Eingliederungshilfe  
für behinderte 
Menschen 
Hilfe 
zur 
Pflege 
Sonstige 
Hilfen** 
Jahr 
Anzahl 
2005  844   78   18   748    
2006  705   60   13   620   12  
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trä- 
gers erhielten. Darüber hinaus bezogen 110 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen 
Trägers.  
**) Sonstige Hilfen wurden bislang statistisch nicht erfasst.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
24 
 
 
Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen und Geschlecht* 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65 
 und mehr 
Jahr 
Anzahl 
2005  844  -  -  -  -  -  -  -   1   21   121   701  
2006  705  -  -  -  -  -  -  -  -   4   23   678  
Weibliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65 
 und mehr 
Jahr 
Anzahl in % 
2005 556  -  -  -  -  -  -  -  -  1,6  6,3  92,1  
2006 501  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  100,0  
Männliche Sozialhilfeberechtigte innerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre Ins- 
ge- 
samt 0-3 3-6 6-10 10-13 13-16 16-18 18-25 25-30 30-45 45-65 65 
 und mehr 
Jahr 
Anzahl in % 
2005 288  -  -  -  -  -  -  -  0,3  4,2  29,9  65,6  
2006 204  -  -  -  -  -  -  -  -  2,0  11,3  86,7  
*) Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. 
Darüber hinaus bezogen 110 Personen Hilfe zur Pflege zu Lasten des überörtlichen Trägers.  
 
6.2 Hilfen zur Gesundheit 
 Einen Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit hatten im Jahr 
2006 alle Personen ohne Krankenversicherungsschutz.  
Hierunter fielen insbesondere Personen ohne Vorvers iche- 
rungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung  und 
Personen, die die Antragsfrist für eine Weiterversi cherung 
versäumt hatten. 
 
 Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die  
• vorbeugende Gesundheitshilfe 
• Hilfe bei Krankheit 
• Hilfe zur Familienplanung 
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft  
• Hilfe bei Sterilisation 
 
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt di e Hilfe 
bei Krankheit einen breiten Raum ein. Die Hilfe bei  Krankheit 
ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle Maß- 
nahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie n ot- 
wendig und wirtschaftlich sind. Der Leistungsumfang  ist i- 
dentisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen K ran- 
kenversicherung.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
25 
 
 
 Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) w ur- 
den die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen n ach 
dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in di e ge- 
setzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeu tet, 
dass die gesetzlichen Krankenkassen für diesen Pers onen- 
kreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der Kra nken- 
behandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebezieh ende 
zwar nicht Mitglieder der gesetzlichen Krankenversi cherung, 
sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen gleichge- 
stellt (so genannte „Betreute“). 
 
 Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Ände rung 
ein. Die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen u nd So- 
zialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf Leistun- 
gen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen  Kran- 
kenversicherung pflichtversichert. 
 
 So genannte „Betreute“ blieben die Personen, die L eistun- 
gen nach dem SGB XII beziehen, soweit sie nicht fre iwillig 
versichert sind. Dadurch bedingt hat es ab dem Jahr  2005 
beträchtliche Einsparungen bei der Hilfe bei Krankh eit gege- 
ben.   
 
 Die Bruttoausgaben der Hilfe bei Krankheit nach de n Be- 
stimmungen des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster (ohne 
Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren  2000 
bis 2006 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle . In 
den Ausgaben sind auch die Abrechnungen mit den Kra n- 
kenkassen für die Personen enthalten, die von den K ranken- 
kassen betreut werden.  
  
Bruttoausgaben Hilfe bei Krankheit der Stadt Münster als örtlichem Träger  
 
Leistungsart 2001 
(T€) 
2002 
(T€) 
2003 
(T€) 
2004 
(T€) 
2005 
(T€) 
2006 
(T€) 
Hilfe bei Krankheit 
a.v.E.*² 
3.328 
 3.607  3.648  3.507  2.621  1.424  
Hilfe bei Krankheit 
i.E.*³ 
1.282 
 1.981  2.108  2.827     1.830  3.355  
Summe 4.610  5.588  5.756  6.334  4.451  4.779  
Veränderungen zum 
Vorjahr in % 
+
 
5,2 %  
+ 
21,2 % 
+ 
3,0 %  
+ 
10,0 %  
- 
29,7 %  
+ 
7,4 %  
  *² außerhalb von Einrichtungen  
  *³ in Einrichtungen 
 
 
 Die enorme Steigerung der Ausgaben im Bereich der Hilfe 
bei Krankheit in Einrichtungen vom Jahr 2005 auf da s Jahr 
2006 hat buchungstechnische Gründe.  
 
 
Pflichtversich eru ng 
in der gesetzlichen 
Krankenversicherung 
ab Jahresbeginn 
2005 für Erwerbsfä- 
hige

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
26 
 
 
Zum besseren Verständnis der gegenwärtigen Diskussi on 
bei den Hilfen zur Gesundheit muss darauf hingewies en 
werden, dass durch das Gesetz zur Stärkung des Wett be- 
werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26.03.200 7, 
das im Wesentlichen am 01. April 2007 in Kraft getr eten ist, 
u. a. das politische Ziel der Koalitionsfraktionen umgesetzt 
werden soll, dass in Deutschland niemand ohne Schut z im 
Krankheitsfall ist.   
 
 Für Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leist ungen 
nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kap itel 
SGB XII oder nach § 2 AsylbLG bewirkt diese Neurege lung 
keine Änderung. Sie erhalten im Krankheitsfall weit er Leis- 
tungen des Sozialhilfeträgers. Nähere Erläuterungen  siehe 
Seiten 64 / 65 dieses Geschäftsberichts.  
 
 
6.3 Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit  
 Mehr als 5.300 Menschen in Münster sind pflegebedü rftig im 
Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vie r von 
zehn betroffenen Münsteranerinnen und Münsteranern er- 
halten Pflegeleistungen in vollstationären Einricht ungen. Ein 
Drittel der Pflegebedürftigen erhält Pflegegeld; si e werden 
von Angehörigen oder Nachbarn zu Hause gepflegt. Et was 
weniger als ein Viertel der Pflegebedürftigen bekom mt Pfle- 
gesachleistungen; hier übernimmt die Pflegekasse di e Kos- 
ten für einen ambulanten Pflegedienst oder für den Besuch 
einer Tagespflegeeinrichtung.  
 
 Der Hilfe- und Pflegebedarf insbesondere älterer M enschen 
nimmt weiter zu. In vielen Fällen kann die Pflegeve rsiche- 
rung aber nur eine Standardabsicherung bieten, nich t aber 
die tatsächlichen Kosten der benötigten Pflege voll ständig fi- 
nanzieren. Einige Pflegebedürftige erhalten gar kei ne Leis- 
tungen von der Pflegeversicherung, weil sie zum Bei spiel 
nicht mindestens "erheblich" pflegebedürftig sind. In diesen 
Fällen sind die – verbleibenden - Kosten im Rahmen der Hil- 
fe zur Pflege zu übernehmen.  
 
 Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich  an der 
Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen I nfra- 
struktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des  Sozial- 
amtes reichen vom Service des Informationsbüros Pfl ege 
über die Leistung des Pflegewohngeldes sowie indivi duelle 
Leistungen der Hilfe zur Pflege bis zur Heimaufsicht.  
 
 Erstmals sind in diesem Geschäftsbericht die Einri chtungen 
der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tage spflege, 
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt; sieh e Nrn. 
20.1 und 20.2 auf den Seiten 76 - 78 dieses Geschäf tsbe- 
richts Damit soll ein Überblick über die Anbieter a uf dem 
Pflegemarkt vermittelt werden.  
Zahl der pflegeb e- 
dürftigen Menschen  
nimmt weiter zu

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
27 
 
 
 Das Sozialamt nimmt auch die Geschäftsführung der Pflege- 
konferenz wahr. 
 
 
6.3.1 Pflegeplanung 
 Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen tr ägt die 
kommunale Pflegeplanung zu einer gesicherten Unters tüt- 
zung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen be i. Sie 
berücksichtigt die gegebenen finanziellen Möglichke iten der 
Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbezie hung 
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagemen t, 
vorpflegerischer und pflegeergänzender Angebote die  ge- 
samtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualita tiv und 
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot. 
 
 Durch ein intensives Zusammenwirken der Pflegeplan ung 
mit der Pflegekonferenz und dem Informationsbüros P flege 
kann die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege  die 
örtlichen Anforderungen berücksichtigen und die vor hande- 
nen Kompetenzen und Erfahrungen in den Stadtteilen und 
Quartieren nutzen.  
 
 Kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht einz ig auf 
die pflegerischen Versorgungseinheiten im engeren S inn, 
sondern betrachtet auch angrenzende Dienstleistungs berei- 
che sowie die Wohnungsversorgung insbesondere für ä ltere 
und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hierzu wurde n im 
Rahmen der Pflegeberichterstattung für das Jahr 200 5 erst- 
mals zusätzliche Daten und Angaben erhoben, die übe r die 
Informationen der Pflegestatistik des Landesamtes f ür Da- 
tenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen h inausge- 
hen. 
 
 Insgesamt beteiligten sich 36 von 49 ambulanten, t eilstatio- 
nären und vollstationären Pflegeeinrichtungen (Träg er und 
Verbundsysteme) am Verfahren. Von den 4.640 eingega n- 
genen Datensätzen konnten 3.150 Daten von Nutzerinn en 
und Nutzern vollständig ausgewertet werden. 
 
  Im Ergebnis wurde unter anderem deutlich, dass  
• sich der Trend zur starken Nachfrage hauswirtschaf t- 
licher Hilfen in der ambulanten Pflege fortsetzt, 
• bei der Bewohnerstruktur in der vollstationären Pf lege 
ein seit Jahren kontinuierlicher Rückgang in der Pf le- 
gestufe 0 zu beobachten ist, 
• der Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen  in 
der ambulanten Pflege bei ca. einem Jahr liegt, die  
durchschnittliche Verweildauer in der vollstationär en 
Pflege bei immerhin knapp über zweieinhalb Jahren, 
Pflegeberichte ersche i- 
nen künftig jährlich und 
geben zusätzliche In- 
formationen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
28 
 
 
• die vor dem Hintergrund der auswertbaren Daten 
durchschnittliche Auslastung Münsteraner Pflegehei-
me 96,8 Prozent beträgt. 
 
 Wirkungen einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete  
für die Zukunft lassen sich auch bei eingehender Be gleitung 
und Evaluation in der Regel nur vorsichtig schätzen . Hierbei 
sind perspektivisch insbesondere die Schnittstellen  angren- 
zender Versorgungsbereiche wie der Altenhilfe mit e hren- 
amtlichen Unterstützungsangeboten, die Gesundheitsh ilfe 
und die Rehabilitation oder die Entwicklung im Bere ich der 
haushaltsnahen Dienstleistungen parallel darzustell en, um 
diese für die zukünftige Erfassung des Hilfebedarfs  zu be- 
rücksichtigen. 
 
 Die Pflegemarktbeobachtung erfolgt demnächst im jä hrlichen 
Rhythmus und verfolgt das Ziel, im Zeitreihenvergle ich die 
Entwicklung der pflegerischen Versorgung kontinuier lich 
darzustellen und im Weiteren Themenbereiche und Bed arfs- 
konstellationen in der Pflegelandschaft in Münster schwer- 
punktmäßig aufzugreifen. 
 
 
6.3.2 Pflegekonferenz 
 Die nach Landespflegegesetz tätige Pflegekonferenz  Müns- 
ter hat sich am 15. März 2006 neu konstituiert. Vor an ge- 
gangen war der Ratsbeschluss vom 07.12.2005 zur Änd e- 
rung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz in „G rund- 
sätze für die Arbeit der Pflegekonferenz Münster“.  
 
 Wesentliche Veränderungen liegen in der Zusammense t- 
zung der Konferenz und in ihrer Arbeitsweise. So ha t sich 
das Gremium um Vertretungen aus den Bereichen Hospi z- 
arbeit, Selbsthilfeforum, Kommunalpolitik, Auslände rbeirat, 
Tagespflege, Fachhochschule und Regionalkonferenz z ur 
Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit  
geistiger Behinderung erweitert.  
 
 Zur Arbeitsweise hat sich die Konferenz zur Bearbe itung von 
jährlichen Schwerpunktthemen entschieden. Für das J ahr 
2006 steht die Aufgabe „Entwicklung von Qualitätsst andards 
für das ambulant betreute Wohnen“ im Mittelpunkt. D ie Er- 
gebnisse der Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliede rn der 
Pflegekonferenz und sach- und fachkundigen Personen , 
wurden in der Frühjahrssitzung 2007 der Konferenz p räsen- 
tiert.  
 
 Die Verwaltung hat die Grundsätze für die Arbeit d er Pflege- 
konferenz im Internet veröffentlicht und wird konti nuierlich 
die Protokolle sowie Arbeitsgruppenergebnisse im In ternet 
publizieren.  
 
Schwerpunk tthema 
2006:  
„Entwicklung von 
Qualitätsstandards 
für das ambulant 
betreute Wohnen“ 
Pflegekonferenz 
hat sich neu kon- 
stituiert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
29 
 
 
 Wie auch in den vorangegangen Jahren nehmen die Pf lege- 
planung und die Vorstellung von Konzeptionen neuer Pfle- 
geeinrichtungen einen essentiellen Stellenwert in d er Bera- 
tungsarbeit der Pflegekonferenz ein. Hier nimmt die  Konfe- 
renz in besonderem Maße ihren Auftrag zur Weiterent wick- 
lung und Sicherung der Münsteraner Pflege-Infrastru ktur 
wahr.  
 
6.3.3 Informationsbüro Pflege 
 Das Informationsbüro Pflege bündelt Aufgaben der I nforma- 
tion und Beratung, der Kapazitätenkoordination von haus- 
wirtschaftlichen, betreuenden und pflegerischen Lei stungen 
sowie der im Handlungsfeld erforderlichen Öffentlic hkeitsar- 
beit.  
 
 Zielgruppen sind Pflegebedürftige, von Pflegebedür ftigkeit 
Bedrohte jeden Alters und ihre Angehörigen, Mensche n mit 
Behinderungen, ehrenamtliche und professionelle Hel ferin- 
nen und Helfer, Träger, Institutionen im gesamten P flegebe- 
reich und alle interessierten Bürgerinnen und Bürge r. Die 
Leistungen des Informationsbüros umfassen die Berat ung zu 
Pflegefragen, die Wohnberatung sowie die Hilfen bei m Um- 
zug, ein Angebot des Amtes für Wohnungswesen. 
 
 Bei über 4200 Klientenkontakten im Jahr 2006 zeigt  sich 
eine Verschiebung hin zu inhaltlich und zeitlich in tensiveren 
Beratungen. 
 
 Neben einem „Mehr“ an sowohl akuter als auch vorso rglicher 
Beratung bleiben Wiederholungsberatungen im Trend, je- 
doch sind auch Erstkontakte erneut gestiegen.  
 
 Telefonische Anfragen gingen nochmals weiter zurüc k, län- 
ger und lang dauende Beratungen nahmen zu. Mit 651 per- 
sönlichen Kontakten blieb der Besucheranteil erneut hoch.  
 
 Die Pflegeberatung  umfasst die persönliche oder telefoni- 
sche Beratung zu Pflegefragen, eine Abfrage nach fr eien 
Betreuungs- und Pflegekapazitäten im häuslichen, te ilstatio- 
nären und stationären Bereich, Informationsmaterial , Vorträ- 
ge und Veranstaltungen zu speziellen Pflegethemen. Sie 
leistet ferner einen aktuellen Info-Mailservice für  interessierte 
Beratungsstellen, Anbieter und ehrenamtliche Initiativen. 
 
Beratungen zur Finanzierung von Hilfe- und Pflegeleistungen 
blieben immens wichtig. Es dominierten weiterhin Fr agen zur 
häuslichen Versorgung, vor allem in Richtung vorpfl egeri- 
scher und Pflege ergänzender Hilfen. Fragen zur Hei mauf- 
nahme nahmen entgegen dem Vorjahr deutlich ab. Unte r- 
stützung durch geeignetes Informationsmaterial zum Ver- 
deutlichen und Verstehen der vielfältigen Angebots-  und Fi- 
nanzierungsstrukturen ist unabdingbar. 
 
Beratungsinte n- 
sität hat weiter 
zugenommen 
Beratung und Information 
allein reichen häufig nicht 
aus. Notwendig wird das 
Zusammenstellen eines auf 
die spezifischen Erforder- 
nisse ausgerichteten finan- 
zierbaren Versorgungsan- 
gebotes oder Pflegerah- 
mens

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
30 
 
 
 Beratung und Information in einem umfangreichen we iter 
sich differenzierenden Pflege- und Gesundheitsmarkt  sind 
neben Vernetzung und Koordination Schwerpunkte der Ar- 
beit des Infobüros.  
 
 Die Wohnberatung  bietet persönliche Beratung, Hausbesu- 
che, Informationsmaterial sowie im Rahmen von Angeb oten 
für Gruppen Informationsveranstaltungen und Vorträg e mit 
Bildbeispielen zum Thema der Wohnraumanpassung an. Sie 
informiert über Einzelaspekte des Wohnens, Hausnotr ufsys- 
teme, Möglichkeiten der Wohnraumanpassung von der r oll- 
stuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Bodenflies en im 
Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Handgrif f in der 
richtigen Höhe, über den Badewannenlift, bis zur bo denglei- 
chen Dusche. 
 
 Seit März 2005 hat die Wohnberatung darüber hinaus  
schwerpunktmäßig die Analyse der persönlichen Ausga ngs- 
situation und der persönlichen Bedarfslage, die Ber atung zu 
Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entw ick- 
lung individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimie rung der 
Wohnsituation insbesondere von Menschen mit einge- 
schränkter Alltagskompetenz im Blick. 
  
 Auch die weitere Vermittlung zu Beratungs- und Dia gnose- 
angeboten für Betroffene und Angehörige aus dieser Perso- 
nengruppe wurde vor dem Hintergrund bestehender Koo pe- 
rationsabsprachen mit den existierenden Institution en und 
Beratungsstellen in den betreffenden Fällen regelmä ßig 
durchgeführt und weiter ausgebaut.  
  
 Das gesamte Beratungsangebot wird abgerundet durch  In- 
formationen und Unterstützung zur Klärung von Finan zie- 
rungsfragen und möglichen Kostenträgern für Anpassu ngs- 
maßnahmen im Wohnungsbestand. 
  
 Die Wohnberatung wurde auch im Jahr 2006 wieder au f 
gleichbleibend hohem Niveau nachgefragt. Im Jahr 20 06 
wurden, neben einer Fülle von telefonischen Anfrage n und 
Informationsgesprächen im Rahmen der Sprechzeiten i m 
Büro, insgesamt 154 Beratungen und Begleitungen (20 05: 
152, 2004: 140, 2003: 156) zu konkreten Wohnungsanp as- 
sungsmaßnahmen durchgeführt. 
 
 Dabei wurden in 86 Beratungs- und Begleitungssitua tionen 
die Leistungen der Wohnberatung durch Frauen und in  68 
Fällen durch Männer nachgefragt.  
Wohnberatung gibt 
konkrete Tipps zur 
Umgestaltung des 
Wohnraums

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
31 
 
 
 
  
 In 70 Fällen handelte es sich dabei um Einpersonen haushal- 
te, in 65 Fällen um Zweipersonenhaushalte und ledig lich in 
19 Fällen lebten in den betreffenden Haushalten dre i oder 
mehr Personen.  
 
 Die 70 alleinlebenden Personen waren in 55 Fällen weiblich 
und nur in 15 Fällen männlich.  
 
 Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pfle ge bietet 
das Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug  an; ein 
Beratungsangebot für Menschen, die wissen möchten, wie 
ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden kö nnen, 
welche Wohnformen sich anbieten und welche Hilfen d en 
Wohnungswechsel erleichtern können. Auch bei der Su che 
nach einer geeigneten Wohnung, bei vertraglichen An gele- 
genheiten rund um das Thema „Mietwohnung“, bei der Erle- 
digung von An- und Ummeldeformalitäten und bei der Vorbe- 
reitung des Umzuges können die Betroffenen hier Unt erstüt- 
zung bekommen.  
 
6.3.4 Heimaufsicht 
 Die Anzahl der Einrichtungen, die der Heimaufsicht  unterlie- 
gen, hat im Berichtszeitraum erneut zugenommen. War en es 
im Jahr 2005 noch 110 Einrichtungen bzw. Einrichtun gsteile 
(mit 3767 Plätzen) so sind es aktuell 121 mit 3933 Plätzen. 
Die Platzzahlerhöhung ist im Wesentlichen auf die E röffnung 
von zwei neuen vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie 
eine im Verbund betriebene Kurzzeitpflegeeinrichtun g zu- 
rückzuführen. In Münster können nunmehr 2300 Mensch en 
in 28 Altenpflegeeinrichtungen betreut und gepflegt  werden. 
Weitere Einrichtungen werden im Laufe dieses Jahres  hin- 
zukommen. 
 
0 
10  
20  
30  
40  
50  
60  
An-
zahl  
bis 10 11 - 20  21 - 40  41 - 64  65 - 70  71 - 74  75 - 80  81 und älter  
(154 Personen) 
Alter in Jahren 
Altersstruktur der Adressaten der Ber atung  
Das Amt für 
Wohnungswesen 
bietet Hilfen beim 
Umzug an

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
32 
 
 
 Die gestiegene Anzahl von Einrichtungsteilen hat i hre Ursa- 
che dagegen im Bereich der Wohnheime für Menschen m it 
Behinderungen oder besser bei deren dezentralen Woh n- 
formen. Immer kleinere bzw. immer zahlreichere deze ntrale 
Wohnangebote schaffen integrative, stadtteilorienti erte 
Wohn- und Betreuungsangebote für Betroffene. Die An zahl 
von insgesamt 1150 Angeboten für Menschen mit Behin de- 
rungen in Wohnheimen, Außenwohngruppen und dezentra - 
lem stationären Einzelwohnen ist konstant geblieben.  
 
 In 2006 konnten zwei vollstationäre Altenpflegeein richtungen 
umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ab - 
schließen, um nun die baulichen Vorgaben des Landes pfle- 
gegesetzes zu erfüllen (insbesondere die Einzelzimmerquote 
von mindestens 80 %). Eine weitere Einrichtung hat im ver- 
gangenen Jahr die Planungen für einen Anbau abgesch los- 
sen und befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase.  
 
 Zu den bislang drei ambulant betreuten Hausgemeins chaf- 
ten für demenziell erkrankte Menschen sind zwei wei tere 
hinzugekommen. Sie werden in Münster von der Heimau f- 
sicht im Rahmen der jeweiligen Leistungs-, Vergütun gs- und 
Qualitätsvereinbarung begleitet.  
 
 Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 140 Prüf- und  Bera- 
tungsbesuche durchgeführt (2005: 134; 2004: 114). D amit 
konnte einerseits der gesetzliche Auftrag, jede Ein richtung 
jährlich mindestens ein Mal zu prüfen, sichergestel lt werden. 
Andererseits konnte festgestellt werden, dass die E inrich- 
tungen, die in Münster Pflege- und Betreuungsleistu ngen 
anbieten, dies in guter Qualität unter Einhaltung d er gesetzli- 
chen Rahmenbedingungen gewährleisten.  
 
 Ein sehr aussagekräftiges und prüffähiges Merkmal für die- 
ses Prüfergebnis ist die Einhaltung der sogenannten  Fach- 
kraftquote. Gesetzlich ist vorgegeben, dass unmitte lbare 
Betreuungsleistungen bei den Bewohnerinnen und Bewo h- 
nern zu mindestens 50 % durch Fachkräfte erbracht w erden 
müssen. Im stationären Altenpflegebereich lag die F ach- 
kraftquote bei gegenüber dem Vorjahr nahezu unverän der- 
ten 68 % (67,5 % in 2005). Im Bereich der Einrichtu ngen für 
Menschen mit Behinderungen ist sie ebenfalls sehr k onstant 
bei fast 76 % geblieben.  
 
 Sowohl bei Tages- als auch bei Kurzzeitpflegeeinri chtungen 
sowie in den Hospizen bewegte sich die durchschnitt liche 
Fachkraftquote zwischen 93 % und fast 95 %. Wesentl iche 
Abweichungen des tatsächlich vorgehaltenen Personal s mit 
dem durch Pflegesätze refinanzierten Personal konnt en im 
Jahresverlauf und bei Einzelprüfungen nicht festges tellt wer- 
den.  
 
 
 
Fünf Hausge- 
meinschaften 
für demenziell 
Erkrankte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fachkraftquote  
liegt unverändert 
hoch

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
33 
 
 
 Von den Prüf- und Beratungsbesuchen erfolgten 14 u nange- 
kündigt, zum Teil in Kooperation mit anderen Prüfin stitutio- 
nen. Anlässe waren dabei Beschwerden von Angehörige n, 
im Einzelfall auch von Bewohnern/-innen oder auch M itarbei- 
tern/-innen. Beschwerdeinhalte waren im Berichtszei traum 
die sich wiederholenden Kritiken an der Personalaus stattung 
von Einrichtungen, an der Essensqualität und auch d er ord- 
nungsgemäßen Durchführung von Reinigungsleistungen. 
 
 Zudem wurden Einzelprobleme, z. B. ungewünschte Be treu- 
ung durch einen männlichen Mitarbeiter, unfreiwilli ger Um- 
zug im Haus, Rauchen von Mitarbeitern/-innen oder a uch 
Funktionsfähigkeit von Notausgangstüren vorgetragen . So- 
weit prüfbar, konnten in der Regel keine Qualitätsm ängel 
festgestellt werden. Für Aspekte, die mehr dem geme insa- 
men Miteinander und der Kommunikation zuzuordnen si nd, 
wurden für beide Seiten verbindliche Vereinbarungen  getrof- 
fen.     
 
 
6.3.5 Hilfe zur Pflege 
 Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen , die in 
ihrer Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pfl egerische 
Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein richtun- 
gen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem E in- 
kommen oder Vermögen bzw. durch Leistungen der Pfle ge- 
versicherung aufbringen können. 
 
 355 Menschen, die häusliche Pflege erhalten, stehe n 730 
Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen gegenüb er (In 
dieser Zahl nicht enthalten sind 17 Personen, die L eistungen 
der Tagespflege erhalten, davon bekommen 9 Menschen  
neben der Tagespflege auch ambulante Pflegeleistungen). 
 
 Während im Bereich der häuslichen Pflege die Anzah l der 
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 6 ,3 % 
gestiegen ist, ist bei der stationären Pflege ein R ückgang 
von 3,4 % zu verzeichnen. Die Entwicklung bezieht s ich auf 
alle Leistungsempfänger/innen, die Hilfe zur Pflege  erhalten, 
umfasst also auch die Leistungsempfänger/innen zu L asten 
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. 
 
  Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon zent- 
riert sich auf die Leistungserbringung von Pflegege ld, Pfle- 
gebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfl ege- 
kraft, sofern Leistungsansprüche gegenüber einer Pf lege- 
versicherung entweder nicht bestehen oder nicht aus rei- 
chend sind. 
 
 
 
 
 
Heimaufsicht stel l- 
te keine nennens- 
werten Qualitäts- 
mängel fest 
Hilfe zur Pflege 
bekommt, wer die 
Pflegekosten  
nicht durch eigene 
Mittel oder Leis- 
tungen aus der 
Pflegeversiche- 
rung zahlen kann

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
34 
 
 
Hilfe zur Pflege (ohne Tagespflege) 
Stichtag Gesamtzahl 
der Personen davon 
außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen 
355 730 
männlich weiblich männlich weiblich 
130 225 212 518 
Zu Lasten 
der Stadt 
Münster 
Zu Lasten des 
LWL 
Zu Lasten 
der Stadt 
Münster 
Zu Lasten des 
LWL 
31.12.2006 *1085 
333 22 620 110 
*Davon 132 Personen zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.  
 
 
 Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege stellen sich wie  folgt dar:  
 
Ausgaben 
2004 
Einnahmen    
2004 
Ausgaben 
2005 
Einnahmen    
2005 
Ausgaben 
2006 
Einnahmen    
2006 Hilfe zur Pflege 
in € 
i.E.*² 7.919.340  784.201  7.550.151  829.031  7.260.208  1.706.122  
a.v.E.*³  1.928.563  24.767  1.739.178  10.422  2.003.294  14.062  
Summe 9.847.903  808.968  9.289.329  839.453  9.263.502  1.720.184  
Nettoausgaben 9.038.935 8.449.876 7.543.318 
  *² in Einrichtungen  
  *³ außerhalb von Einrichtungen  
   
  Die gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhten Ein nah- 
men bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen haben  ihren 
Grund in einer einmaligen Sonderaktion „Wohngelder-
stattung für Heimbewohner“. Nähere Informationen siehe  
  unter Nr. 15.3 Seiten 58 / 59 dieses Geschäftsber ichts. 
 
6.3.6  Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 
 Nach Landespflegegesetz NW ist der örtliche Sozial hilfeträ- 
ger verantwortlicher Ansprechpartner für die Planun g und 
Abstimmung von Baumaßnahmen für Einrichtungen der T a- 
ges-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstati onären 
Dauerpflegeeinrichtungen. 
 
 Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind d ie In- 
vestitionskosten grundsätzlich von den Bewohnerinne n und 
Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der  Lage 
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von v ollstationä- 
ren Dauerpflegeeinrichtungen in Form eines bewohner bezo- 
genen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld) . 
 
 Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Ei nrichtun- 
gen dürfen keine Investitionskosten berechnet werden. 
 
 Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpfleg e erhal- 
ten einen Aufwendungszuschuss  für alle Plätze, die von 
 
Neben der  
Gewährung 
von Sozialhilfe 
in Pflegeein- 
richtungen 
werden auch 
deren Investiti- 
onskosten  
gefördert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
35 
 
 
Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im  Sinne 
des SGB XI anerkannt sind. 
 
 Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die bet riebsnot- 
wendigen Investitionen eine pauschalierte Förderung  
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe. 
 
 Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinr ich- 
tungen (Pflegewohngeld) 
 Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und B ewoh- 
ner in stationären Pflegeeinrichtungen, die zwische n den 
Jahren 1997 und 2006 Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt 
die folgende Tabelle: 
  
davon 
Stichtag 
Anzahl der Bewohner/innen 
mit Pflegewohngeld  
insgesamt  weiblich männlich 
  Absolut In  
Prozent Absolut In  
Prozent 
01.12.1997  820     
01.12.1998  925     
01.12.1999  965     
01.12.2000  982     
01.12.2001  1039     
01.12.2002  1057     
01.12.2003  780     
01.12.2004  766 608 79,4 158 20,6 
01.12.2005  790 629 79,6 161 20,4 
01.12.2006  749 592 79,0 157 21,0 
  
 Der Rückgang der Fallzahlen beim Pflegewohngeld kor res- 
pondiert mit dem Rückgang der Fallzahlen bei der st ationä- 
ren Pflege. 
 
 Die Ausgaben für Pflegewohngeld stellten sich in d en Jahren 
2001 – 2006 folgendermaßen dar:  
 
Entwicklung des Aufwands an Pflegewohngeldleistungen 
2001 - 2006 
4214 4247 3968 
5030 5191 
4356 
0
2000 
4000 
6000 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 
Jahr 
Anzahl Aufwand in 
Tsd.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
36 
 
 
 Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienst e 
und Aufwendungszuschüsse für Tages- und Kurzzeit- 
pflegeeinrichtungen 
 Die Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienst e hat 
sich im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr um drei ver - 
ringert. Die Fördersumme ist gestiegen.  
Seit dem 01.07.2003 fördert die Stadt Münster auch Ta- 
ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem Lande s- 
pflegegesetz NW. Für die sieben geförderten Tagespf le- 
geeinrichtungen und die sieben Kurzzeitpflegeeinric htun- 
gen wurden im Jahr 2006 Aufwendungszuschüsse in Hö-
he von 255.265 Euro erbracht.  
 
 2002 2003 2004 2005 2006 
Anzahl geförderte  
ambulante Dienste 31 28 27 28 25 
Fördersumme  
ambulante Dienste 
in € 
 
 
651.715 
 
 
 
662.829 
 
 
 
635.870 
 
 
 
608.965 
 
 
 
620.033  
Anzahl geförderte 
• Tagespflege-
einrichtungen 
• Kurzzeitpflege- 
   einrichtungen* 
 
 
 
 
7 
 
4 
 
 
7 
 
4 
 
 
7 
 
4 
 
 
7 
 
7 
Fördersumme  
Tagespflege- und 
Kurzzeitpflege-
einrichtungen in € 
 
 
 
 
 
 
 
37.191 
 
 
 
197.250 
 
 
 
 
216.015 
 
 
 
 
255.265  
 * Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „einge streute“ Kurzzeitpflegeplätze ge- 
währt.  
 
 
6.4 Beratung und Leistungen bei Behinderung 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen, die  Für- 
sorgestelle für schwerbehinderte Menschen und der 
Fahrdienst sind beim Sozialamt in einer Fachstelle ge- 
bündelt. Außerdem wird die Kommission zur Förderung  
der Integration von Menschen mit Behinderungen von 
hier betreut.  
 
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliede - 
rungshilfe für behinderte Menschen eine wichtige fi nan- 
zielle Maßnahme.  
 
6.4.1 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bünd elt 
unterschiedliche Aufgaben im Themenfeld: 
Erst seit 01.07.2003  
wird Tages- und 
Kurzzeitpflege geför- 
dert

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
37 
 
 
• Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die 
die Anliegen von Menschen mit Behinderungen betref-
fen,  
• Information und Beratung für Menschen mit Behinde-
rungen, ihre Angehörigen und andere Interessierte,  
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinderungen,  
• Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbe it, 
Erstellen von Broschüren und Faltblättern; Initiier ung 
von und Beteiligung an Veranstaltungen, 
• Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen  
und Projekten. 
 
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Koordinierungsstelle  für 
Behindertenfragen war auch im Jahr 2006 die Mitwirk ung 
an der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgese t- 
zes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). Dazu gehörte die  
Mitarbeit an dem Handbuch „Gut gestaltet – gut zu lesen“ 
– Tipps für eine barrierearme Gestaltung von Printm e- 
dien, das in einem Kooperationsprojekt mit dem Fach be- 
reich Design der Fachhochschule Münster und dem 
Presse- und Informationsamt der Stadt Münster entwi - 
ckelt wurde.  
 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat die 
Kriterien des Handbuchs exemplarisch in ihren Brosc hü- 
ren umgesetzt. 2006 wurden die Broschüren „Selbstbe - 
stimmt leben mit Behinderung“, „Selbstbestimmt lebe n 
mit Sehbehinderung“, ,„Arbeit und Behinderung“ und das 
Faltblatt der Fürsorgestelle in einer aktualisierte n Fas- 
sung aufgelegt. Neu herausgegeben wurde die Broschü - 
re „Mobil mit Behinderung“. In allen Broschüren informie- 
ren nun Piktogramme, ob die Beratungsstellen und Be - 
hörden für Menschen im Rollstuhl zugänglich sind un d 
welche weiteren Hilfen es gibt, so zum Beispiel für  hör- 
behinderte und sehbehinderte Menschen. 
 
Zu den Aufgaben gehörte auch die Zusammenarbeit mit  
dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Die ns- 
te der Universität Siegen (ZPE) im Rahmen des For- 
schungsprojektes „Selbstständiges Wohnen behinderte r 
Menschen – Individuelle Hilfe aus einer Hand“, u.a.  die 
Mitarbeit im Teilprojekt III, „gemeinwesenorientierte Qua- 
lifizierung“. 
 
Die Behindertenbeauftragte hat an überregionalen Fa ch- 
tagungen in Münster (Jahrestagung des Europäischen 
Institutes Design für Alle in Deutschland e.V. – ED AD: 
„Städte und Gemeinden gestalten für Alle – Leben un d 
Erleben ohne Barrieren"  am 07.04.2006 und Tagung d es 
Netzwerks für Leichte Sprache „Texte in leichter Sprache 
– die können alle verstehen“ am 07.11.2006) mitgewi rkt. 
 
Umsetzung des Behin- 
dertengleichstellungs- 
gesetzes: Schwer- 
punkt: Barrierearme 
Gestaltung von Print- 
medien 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Infos zur Zugänglich- 
keit von Beratungsstel- 
len und Behörden 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungen zur 
Barrierefreiheit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
38 
 
 
Ferner war sie an der Konzipierung der Ringvorlesun g 
„Von Barrierefreiheit zum Design für Alle“ im Winte rse- 
mester 2006/2007 beteiligt. Die Ringvorlesung wurde  
gemeinsam von der Westfälischen Wilhelms-Universitä t 
Münster, der Fachhochschule Münster, der Handwerks-
kammer Münster, EDAD (Europäisches Institut Design 
für Alle in Deutschland e.V.), der Firma Neumann Co n- 
sult, Münster und der Stadt Münster initiiert und e ntwi- 
ckelt.  
 
6.4.2 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
mit Behinderungen  
Die Kommission zur Förderung der Integration von Me n- 
schen mit Behinderungen (KIB) hat den Auftrag, alle  The- 
men sowie Rats- und Ausschussvorlagen zu beraten, d ie 
Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt da zu vor 
der Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im  
Hauptausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. 
Ferner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zu r Ver- 
besserung der Lebenssituation behinderter Menschen in 
Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die 
Fachausschüsse bzw. die Verwaltung.  
 
 Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen geb ildet: 
• Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behin - 
derungen  
• Wohnen, Pflege, Betreuung 
• Integration in das Erwerbsleben 
• Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterb ildung 
• Stadtplanung und Verkehr 
 
Im Jahr 2006 hat die KIB sechs Mal getagt. Ferner haben die 
Arbeitsgruppen jeweils zwischen drei bis zehn Sitzu ngen 
durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich im 
Berichtsjahr im Rahmen der Beratung von Rats- und A us- 
schussvorlagen sowie darüber hinaus mit Schwerpunkt the- 
men ihrer Arbeitsgruppen beschäftigt und dazu Anreg ungen 
für die weitere Umsetzung gegeben. Anregungen an de n 
Hauptausschuss und / oder andere Gremien hat die KI B ins- 
besondere zu den Themen „Beschäftigung schwerbehind er- 
ter Menschen bei der Stadtverwaltung“, „Schulentwicklungs- 
planung (insbesondere schulische Integration ab Kla sse 5)“ 
und „Gestaltung des Kreativkais“ gegeben.  
 
 Einmal jährlich lädt die KIB die Behindertenverein e und –
verbände sowie Selbsthilfegruppen und Einrichtungen  für 
Menschen mit Behinderungen zu einer gemeinsamen Sit - 
zung ein. Schwerpunkte der gemeinsamen Sitzung ware n in 
2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) s o- 
wie das Thema „Leichte Sprache“. 
Verbesserung der L e- 
benssituation von Men- 
schen mit Behinderun- 
gen 
 
 
Anregungen der KIB 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sitzung mit den Behin- 
dertenvereinen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
39 
 
 
6.4.3 Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen 
einschließlich Integrationsfachdienst 
 Zu den Aufgaben der Fürsorgestelle gehören die beg leiten- 
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Men schen, 
der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitneh me- 
rinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche. 
 
Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes (IFD;  bis 
31.12.2003: Psychosozialer Fachdienst) sind die ber ufsbe- 
gleitende Beratung und Unterstützung von beschäftig ten 
schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Arbeit sver- 
hältnisse sowie die Beratung und Unterstützung der Betrie- 
be.  
 
Seit dem 01.01.2004 nimmt der IFD seine Aufgaben au f der 
Grundlage eines zwischen der Stadt Münster und dem In- 
tegrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Li ppe 
abgeschlossenen Vertrages wahr. Die bei der Durchfü hrung 
der Aufgaben anfallenden Personal- und Sachkosten werden 
der Stadt Münster vom Integrationsamt erstattet. Im  Zuge 
der Neustrukturierung der Integrationsfachdienste z um 
01.01.2005 hat der IFD bei der Fürsorgestelle einen  Koope- 
rationsvertrag mit dem beim Förderkreis Sozialpsych iatrie 
e.V. angesiedelten Integrationsfachdienst abgeschlo ssen 
und die Grundlagen der Zusammenarbeit abgestimmt. 
 
 Mit 71 Betreuungen (darunter 37 Frauen) verzeichne t der 
Integrationsfachdienst weiter eine kontinuierliche Nachfrage. 
  
 2006 hat die Fürsorgestelle 192 Betriebsbesuche du rchge- 
führt (2005: 289). Die Öffentlichkeitsarbeit wurde intensiviert. 
So hat die Fürsorgestelle u.a. in Kooperation mit d em Integ- 
rationsfachdienst monatlich einen Infostand in der Stadtbü- 
cherei organisiert. 
 
 Ausführlichere Informationen enthält der Bericht ü ber die 
Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der Sta dt Müns- 
ter im Jahr 2006 (Öffentliche Berichtsvorlage vom 
28.02.2007 – V/0174/2007).  
 
6.4.4 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte 
Menschen 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die In- 
formation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeit ung der 
Anträge sowie die Annahme von Beschwerden. Zweimal 
jährlich werden die Beschwerden im Fahrdienstbeirat erörtert 
und zum Anlass genommen, den Fahrdienst kontinuierl ich 
qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben 
dem Leistungsanbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und  dem 
Sozialamt Nutzerinnen und Nutzer vertreten.  
 
 Zum 01.07.2006 wurden die Richtlinien zur Förderun g des 
Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen neu gef asst. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontinuierliche Nach- 
frage im Integrations- 
fachdienst 
 
 
Zahl der Betriebsbesu- 
che zurückgegangen 
Ausweitung der Öffent- 
lichkeitsarbeit 
 
Kontinuierliche Qualitäts- 
entwicklung  und kontinu- 
ierliche Nachfrage des 
Fahrdienstes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
40 
 
 
Für die Nutzung des Fahrdienstes wird ab diesem Zei tpunkt 
von den Nutzerinnen und Nutzern ein Betrag in Höhe von 
fünf Euro pro Fahrt erhoben, sofern die finanzielle n Voraus- 
setzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe  für 
behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII ( SGB 
XII) nicht vorliegen (Beschlussvorlage an den Rat 
V/0188/2006: Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen).  
 
 Ausführliche Informationen über die Umsetzung der neuen 
Richtlinien und die Entwicklung des Fahrdienstes se it dem 
01.07.2006 enthält die Berichtsvorlage zum Fahrdien st vom 
22.09.2006 (V/0777/2006). 
 
 Nach der Änderung im Fahrdienst zum 01.07.2006 war en 
457 Menschen mit Behinderungen (darunter 327 Frauen) be- 
rechtigt, den Fahrdienst zu nutzen. Die Zahl der Berechtigten 
ist deutlich geringer als in 2005 (590). Im Rahmen der Ände- 
rungen zum 01.07.2006 haben viele Berechtigte, die den 
Fahrdienst bisher überhaupt nicht genutzt haben, au f eine 
weitere Beantragung ab 01.07.2006 verzichtet. Der b erech- 
tigte Personenkreis hat sich somit auf die Menschen  redu- 
ziert, die den Fahrdienst auch tatsächlich in Anspr uch neh- 
men. Ca. 50 % der Berechtigten zahlt die Eigenbeteiligung.   
 
 Es wurden 17.227 Fahrten durchgeführt (19.097 in 2 005), 
davon war bei 3.310 Fahrten eine Eigenbeteiligung z u zah- 
len. Nach der Einführung der Eigenbeteiligung ist d ie Zahl 
der Fahrten zurückgegangen. 
  
 
6.4.5 Eingliederungshilfe 
 Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohen de Behin- 
derung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und  de- 
ren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be hinder- 
ten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den 
Leistungen der Eingliederungshilfe zählen Leistunge n zur 
medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Hi lfsmit- 
teln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration i n das Ar- 
beitsleben, die heilpädagogische Frühförderung von Kindern, 
bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung sowie be- 
treute Wohnangebote und anderes mehr.  
 
 Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das amb ulant 
betreute Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen  Träger 
der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschaft sverband 
Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistung en der 
Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Zie l geleistet 
werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu  si- 
chern. 
 
 Der Landschaftsverband ist darüber hinaus zuständi g für die 
stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings gilt die s seit dem 
01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung  des 
 
Einführung einer Eigen- 
beteiligung für die Nut- 
zer/innen des Fahrdiens- 
tes zum 01.07.2006

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
41 
 
 
65. Lebensjahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der ört liche Trä- 
ger der Sozialhilfe für die stationäre Eingliederun gshilfe für 
Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollende t und 
vorher keine Eingliederungsleistungen des Landschaf tsver- 
bandes bekommen haben.  
 
 Am 31.12.2006 bezogen insgesamt 91 Menschen Eingli ede- 
rungshilfe außerhalb von Einrichtungen und 13 Mensc hen 
erhielten Eingliederungshilfe in Einrichtungen. 
  
 Die Ausgaben der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt 
dar: 
 
Ausgaben 
2004 2005 2006 
a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ a.v.E.*² i.E.*³ Leistungsart 
in € 
Medizinische 
Reha, orthopädi- 
sche und andere 
Hilfsmittel 
3.810 
 600  -104  346  0 1.387  
Heilpädagogische               
Maßnahmen für     
Kinder 
89.081 
 0 70.583  0 91.538  0 
Hilfe zu einer  
angemessenen 
Schulausbildung 
116.868 
 0 68.363  0 244.281  0 
Sonstige                           
Eingliederungs-
hilfe 
116.941 
 0 49.274  0 51.444  0 
Leistungen zur 
Teilhabe am Le- 
ben in der Ge- 
meinschaft 
0
 354.014   726.941  0 529.882  
Summe  326.700  354.614  188.116  727.287  387.263  531.269  
Summe  
a.v.E. und i.E.  
 
681.314  
 
915.403 
 
918.532 
  *² außerhalb von Einrichtungen  
  *³ in Einrichtungen 
 
  
 Den Gesamtausgaben für die Eingliederungshilfe in H öhe 
von 918.532 Euro stehen Einnahmen in Höhe von 264.8 81 
Euro gegenüber. Die Nettoausgaben für 2006 für die Ein- 
gliederungshilfe belaufen sich daher auf 671.651 Euro. 
 
 
 
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
 Seit dem 01.01.2005 werden von der Fachstelle Rech ts- und 
Unterhaltsangelegenheiten die Unterhaltsansprüche s owohl 
für Leistungsbezieher/innen nach dem SGB II, dem SG B XII 
als auch dem Unterhaltsvorschussgesetz realisiert. 
 
 
Durch Einfü hrung 
des Arbeitslosen- 
geldes II sind Un- 
terhaltsüberprü- 
fungen stark ge- 
stiegen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
42 
 
 
 Auch im Geschäftsjahr 2006 hat die Fachstelle erne ut einen 
Fallzahlzuwachs erfahren. 
 
 Insgesamt waren die Unterhaltsansprüche von monatl ich 
4100 Bedarfsgemeinschaften zu realisieren, wobei im  Jahr 
2006 eine deutliche Steigerung der Einnahmen verbuc ht 
werden konnte. 
 
 Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Einna hmen aus 
Unterhaltsbeiträgen wie folgt dar: 
 
Übergegangene 
Unterhaltsansprüche 2005 2006 
Grundsicherung  für Arbeitsuchende 
gemäß SGB II 
(Gesamteinnahmen für Stadt Müns- 
ter und Bundesagentur für Arbeit) 
556.585 € 
819.048 € 
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß 
SGB XII sowie  
Altfälle nach BSHG 
461.788 € 
289.967 € 
Hilfe zur Pflege innerhalb und außer- 
halb von Einrichtungen sowie Ein- 
gliederungshilfe 
270.832 € 
291.762 € 
Unterhaltsvorschussgesetz 460.491 € 507.203 € 
Summe: 1.749.696 € 1.907.980 € 
 
 
 Darüber hinaus konnten auch im Geschäftsjahr 2006 auf 
Veranlassung der Fachstelle in großem Umfang Direkt zah- 
lungen der Unterhaltspflichtigen an die Leistungsbe rechtig- 
ten in nachstehender Höhe bewirkt werden, was Minde raus- 
gaben zur Folge hatte: 
 
Direktzahlung 
von Unterhalt 
2005 
 
2006 
(bis 31.07.2006  
Grundsicherung für Arbeit- 
suchende 
gemäß SGB II 
1.142.504 € 
1.045.005 € 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
gemäß SGB XII 375.680 € 
397.372 € 
Summe: 1.518.184 € 1.442.377 € 
 
 Durch die sukzessive Umstellung der Software auf A 2LL ab 
dem 01.08.2006 war eine Auswertung der Direktanrech nung 
bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Es kann jedo ch un- 
terstellt werden, dass das Rechnungsergebnis 2005 i m Jah- 
re 2006 ebenfalls erreicht wurde. 
 
 Zukünftig wird aufgrund der Umstellung auf A2LL be züglich 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Auswert ung 
der direkt gezahlten Unterhaltsbeiträge mehr möglich sein.  
Steigerung der 
Einnahmen gegen- 
über dem Vorjahr

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
43 
 
 
8. Wirtschaftliche Leistungen für Asylsuchende  
 Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausl änder 
mit einem bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status (z.B. 
Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 01.12.19 93 in 
Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) ein 
eigenes Leistungsrecht geschaffen. Die Höhe der Lei stun- 
gen unterschreitet in der Regel das Niveau der Hilf e zum 
Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Das AsylbLG wurde  in- 
zwischen mehrfach geändert, zuletzt im Zuge des neu  ge- 
schaffenen Zuwanderungsgesetzes.  
 
8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 
 Am Jahresende 2005 erhielten in Deutschland 211.00 0 Per- 
sonen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistung sge- 
setz. Das sind 19.000 Personen (8,3 %) weniger als am Jah- 
resende 2004. Hierfür wurden Bruttoausgaben von 1.2 52 
Milliarden Euro aufgewandt.  
 
 In Nordrhein-Westfalen beliefen sich die Bruttoaus gaben 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2005 a uf 
insgesamt 340 Milliarden Euro.   
 
 Die Zahlen für das Jahr 2006 sind noch nicht veröf fentlicht.  
 
8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
 In Münster belief sich die Anzahl der Fälle, in de nen Leistun- 
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt wu rden, 
am 31.12.2006 auf 636 und lag damit im Vergleich zu m glei- 
chen Zeitpunkt des Vorjahres um rund 4,6 % niedrige r. Die 
Anzahl der Personen ist um 7,6 % gesunken.  
 
 In 34 von diesen Fällen wurden für 50 Personen auf grund 
des Status Leistungen analog zu Leistungen nach dem  SGB 
XII gewährt. 
  
 
 
Anzahl der Personen 
weiblich männlich 
Stichtag Anzahl der 
Fälle  Insgesamt 
Absolut In  
Prozent 
Absolut In 
Prozent 
31.12.2003 563  1.476  741  50,2  735  49,8  
31.12.2004 604  1.517  770  50,8  747  49,2  
31.12.2005 667  1.530  731  47,8  799  52,2  
31.12.2006 636  1.413  657  46,5  756  53,5  
 
 
 
 
 
Fallzahlen nach 
dem AsylbLG um 
4,6 % gesunken

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
44 
 
 
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen und Geschlecht 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre 
Ins- 
ge- 
samt 
0 
- 
3 
3 
- 
6 
6 
- 
10 
10 
- 
13 
13 
- 
16 
16 
- 
18 
18 
- 
25 
25 
- 
30 
30 
- 
45 
45 
- 
65 
65 
und  
mehr 
Jahr 
Anzahl 
2005 1 497   113   114   190   119   112   57   164   127   361   113   27  
2006 1 413   95   110   192   107   107   64   157   99   331   126   25  
Weibliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen  
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre 
Ins- 
ge- 
samt 
0 
- 
3 
3 
- 
6 
6 
- 
10 
10 
- 
13 
13 
- 
16 
16 
- 
18 
18 
- 
25 
25 
- 
30 
30 
- 
45 
45 
- 
65 
65 
und  
mehr 
Jahr 
Anzahl in % 
2005  701  7,6  8,7  11,3  8,1  6,8  4,6  9,3  9,4  24,0  8,1  2,1  
2006  657  5,8  8,7  12,3  8,5  6,8  5,8  10,4  7,2  23,6  9,0  2,0  
Männliche Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Altersgruppen 
davon im Alter von ... bis unter ... Jahre 
Ins- 
ge- 
samt 
0 
- 
3 
3 
- 
6 
6 
- 
10 
10 
- 
13 
13 
- 
16 
16 
- 
18 
18 
- 
25 
25 
- 
30 
30 
- 
45 
45 
- 
65 
65 
und  
mehr 
Jahr 
Anzahl in % 
2005  796  7,5  6,7  13,9  7,8  8,0  3,1  12,4  7,7  24,2  7,0  1,5  
2006  756  7,5  7,0  14,7  6,7  8,2  3,4  11,8  6,9  23,3  8,9  1,6  
 
 
8.3 Finanztableau 
 
 
Ausgaben  
2003 2004 2005 2006 Leistung  
in € 
Leistungen analog 
BSHG /SGB XII 909.416 
 527.405  673.885  460.714  
Grundleistungen 4.632.250  4.515.765  4.892.655  4.773.987  
Leistungen bei Krank- 
heit 1.975.909 
 1.949.457  1.883.763  1.739.400  
Arbeitsgelegenheiten 52.652  49.487  44.694  39.998  
Sonstige Leistungen 6.724  2.928  *90.468  91.970  
Summe Ausgaben 7.576.951  7.045.042  7.585.466  7.106.069  
 Einnahmen  
Erstattung vom Land 4.660.305  1.596.672  14.011.734  1.508.631  
Sonstige Einnahmen 1.041.520  908.244  197.411  84.145  
Summe Einnahmen 5.701.825  2.504.916  14.209.145  1.592.776  
Summe 
Nettoausgaben 
 
1.875.126  
 
4.540.126  
 
- 6.623.679  
 
5.513.293  
 * Die dargestellte Steigerung der Ausgaben bei den sons tigen Leistungen beruht auf bu- 
chungstechnischen Gründen; es handelt sich nicht um  eine tatsächliche Kostensteigerung 
in diesem Bereich.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
45 
 
 
 Die Summe der Nettoausgaben nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz liegt in den Jahren 2003 und 2005 d eut- 
lich unter den Vergleichswerten der Jahre 2002 und 2004 
(Ausgaben 2002 rund 9,1 Mill. Euro, Einnahmen rund 3,7 
Mill. Euro, Nettoausgaben rund 5,4 Mill. Euro).  
 
 Dies liegt darin begründet, dass im Jahr 2003 durc h ein 
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den F ris- 
ten im Flüchtlingsaufnahmegesetz rückwirkend ab dem  
01.01.1995 Ansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-
Westfalen durchgesetzt werden konnten.  
 
 Auch im Jahr 2005 ist aufgrund eines Urteils des O ber- 
verwaltungsgerichts Münster eine rückwirkende einma li- 
ge Landeserstattung für Ausgaben nach dem Flücht- 
lingsaufnahmegesetz in Höhe von 12,5 Millionen Euro  
eingegangen.   
 
8.4 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
 Durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbst ätigkeit 
und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Auf- 
enthaltsgesetz – AufenthG) hat sich zum 01.01.2005 auch 
das AsylbLG geändert. Dadurch sind Personen, die vo rher 
eine Aufenthaltsbefugnis hatten und Leistungen nach  dem 
Bundessozialhilfegesetz erhielten, wieder in den Re chtskreis 
des AsylbLG zurückgefallen.  
 
 Zusätzliche Leistungsfälle gab es auch durch das A ufenthG 
und die Einführung der Beschäftigungsverfahrensvero rd- 
nung. Dadurch erhalten viele Flüchtlinge keine Arbe itser- 
laubnis mehr, obwohl sie zum Teil vorher jahrelang erwerbs- 
tätig waren. Dies hat auch dazu geführt, dass die F allzahl 
nur unwesentlich von 667 am 31.12.2005 auf 636 am 
31.12.2006 gesunken ist.  
 
  
9. Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Das Sozialamt bietet Leistungen der Beratung und I ntegrati- 
on, wirtschaftliche Hilfen und ein Förderangebot fü r Initiati- 
ven im Feld Migration / Integration. 
 
9.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte“ 
 
 In Münster war seit 1998 ein Netzwerk Spätaussiedl er aktiv. 
Im Netzwerk schlossen sich alle sozialarbeiterische n Haupt- 
amtlichen sowie die Akteure der Sprachbildung zusam men. 
Sie entwickelten zum Bespiel einen Reader, stimmten  
Sprechstunden ab, machten auf Hürden oder Lücken au f- 
merksam und gestalteten Fachveranstaltungen. 
 
Stadt Münster 
seit Anfang 2005 
nicht mehr in der 
Aufnahmepflicht

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
46 
 
 
 Eine Veranstaltung des Netzwerkes im November 2005  hat- 
te zum Ergebnis, das Netzwerk zu erweitern. Hinterg rund 
waren insbesondere das neue Zuwanderungsgesetz und die 
Einführung der Migrationserstberatung, die durch dr ei Wohl- 
fahrtsverbände wahrgenommen wird. Eine kleine Arbei ts- 
gruppe hat diese Erweiterung vorbereitet, die dann in eine 
erste Plenumssitzung im August 2006 mündete. Es grü ndete 
sich das Stadtweite Netzwerk – Integration für Mens chen mit 
Migrationsvorgeschichte. Dieses Netzwerk fühlt sich  allen 
Migrantengruppen verpflichtet und öffnete sich somi t neben 
den professionellen Akteuren auch den Semiprofessio nellen 
und den Betroffenengruppen.  
 
 Das Stadtweite Netzwerk trifft sich zwei Mal im Ja hr im Ple- 
num und hat darüber hinaus zwei Arbeitsgruppen gebi ldet, 
die sich durchschnittlich vier Mal im Jahr treffen.  Diese sind 
die AG Soziale Integration und die AG Sprache / Bil dung. 
Die Sprecherfunktion des Plenums sowie der Arbeitsgruppen 
haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träge r über- 
nommen. Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugen dli- 
che und Familien koordinieren das Stadtweite Netzwe rk und 
bieten folgenden Service an:  
• Geschäftsführung der Gremien 
• Auf- und Vorbereitung von Schwerpunktthemen und 
einer Präambel  
• Entwicklung und Pflege eines Internetauftritts 
• Übernahme einer Brücken- und Drehscheibenrolle 
sowie 
• Koordination aller Schnittstellen  
 
9.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migratio n / Integration  
 Migrantinnen und Migranten in Münster sind in eine r Vielzahl 
von ausländischen Vereinen, Selbsthilfegruppen und Initiati- 
ven zusammengeschlossen. Diese Organisationen veran - 
stalten ein auf die Bedürfnisse der ausländischen B evölke- 
rung abgestimmtes Freizeitangebot, wobei die besond ere 
Lebenssituation entsprechende Berücksichtigung find et. Die 
Besucherinnen und Besucher nutzen diese Einrichtungen als 
Begegnungsstätten für Ausländer und Deutsche und zu r 
Pflege ihrer kulturellen Identität ebenso wie zur B ewältigung 
ihrer spezifischen Probleme.  
 
 Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner  Mög- 
lichkeiten Initiativen im Feld Migration / Integrat ion. Die För- 
dermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Projekte n, die auf 
ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unt er- 
schiedlicher Nationalität oder ethnisch-kultureller  Orientie- 
rung gerichtet sind. 
 
 
Gründung eines 
Stadtweiten Netzwerkes 
„Integration für 
Menschen mit  
Migrationsvor-
geschichte“ im August 
2006

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
47 
 
 
 Anspruchsberechtigt sind Vereine und Gruppen mit s ozial- 
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in  Münster, 
deren Aktivitäten sich überwiegend auf das Stadtgeb iet 
Münster richten. 
 
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und P rojekte um- 
fassen hierbei insbesondere Angebote und Maßnahmen in 
den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppenspezi- 
fische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärk ung des 
Selbsthilfepotentials und der gesellschaftlichen Be teiligung 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Kooper ation 
mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. 
 
Die Zuschüsse im Jahr 2006 sind für Sachkosten im Z u- 
sammenhang mit regelmäßigen Aktivitäten, für projek tbezo- 
gene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskosten so wie für 
einmalige Kosten im Zusammenhang mit den Veranstalt un- 
gen bewilligt worden. Gefördert wurden elf Vereine und Initi- 
ativen. Dem Ausländerbeirat wird jährlich ein Beric ht über 
die Förderinhalte und das Fördervolumen vorgelegt. 
 
 
9.3 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen 
 Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüc htlin- 
gen ist eine kommunale Aufgabe.  
 
 Die Zahl der im Jahr 2006 zugewiesenen Flüchtlinge  ist ana- 
log zur Aufnahmesituation in der Bundesrepublik Deu tsch- 
land stark zurückgegangen. So wurden 2006 nur 85 Fl ücht- 
linge in Münster aufgenommen. Während des gesamten 
Jahres stand Münster nicht in der Aufnahmepflicht n ach dem 
Flüchtlingsaufnahmegesetz.  
 
 Asylbewerberinnen und Asylbewerber  werden, wie im  Asyl- 
verfahrensgesetz vorgesehen, in der Regel in Einric htungen 
untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist  zu ei- 
nem späteren Zeitpunkt auch die Anmietung einer Pri vat- 
wohnung möglich. Dies gilt auch für sonstige Leistu ngsbe- 
rechtigte nach dem AsylbLG.  
 
 Für die jüdischen Migrantinnen und Migranten aus d er ehe- 
maligen GUS, die bisher in der Kastellstr. 1 (Linde nhof) un- 
tergebracht waren,  wird für 2007 eine neue Übergan gsein- 
richtung an der Von-Esmarch-Straße angemietet.  
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Förderung 
von 11 Vereinen und 
Initiativen im Feld Mig- 
ration / Integration  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahl der Flüchtlinge 
zurückgegangen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
48 
 
 
 
Aufgenommene Flüchtlinge in Münster 
 1998 - 2006 
535 
749 
85 
130 198 
264 285 
0
200 
400 
600 
800 
1998 2000 2002 2003 2004 2005 2006 
Jahr 
Anzahl 
Flüchtlinge 
 
Wegen der sinkenden Zahl der Flüchtlinge ging auch die 
Zahl der Unterbringungen in Übergangseinrichtungen auf 
594 Personen zurück (2005: 668; 2004: 729; 2003: 71 5; 
2002: 960; 2000: 1.128; 1998: 998). 
 
 Die Platzkapazitäten sanken durch die Aufgabe best ehender 
Übergangseinrichtungen auf 830 Plätze. (2.005: 1.00 2; 
2004: 967; 2003: 984; 2002: 1.186; 2000: 1.335; 1998: 998). 
 
 Sozialdienst für Flüchtlinge  
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Über-
gangseinrichtungen ist Aufgabe der Stadt Münster un d wird 
vom Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes wa hrge- 
nommen. Für die in Wohnungen lebenden Flüchtlinge i st der 
kommunale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend liche 
und Familien zuständig. 
 
 Die Aufgabe von Platzkapazitäten führte zu einer R eduzie- 
rung des städtischen Betreuungspersonals um eine au f 
nunmehr sechs pädagogische Fachkräfte (Fünf Vollzei tstel- 
len).  
 Die Betreuungsaufgaben umfassen: 
• Beratung bei Alltagsproblemen  
• Kriseninterventionen  
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproble-
men  
• Gemeinwesenarbeit 
• Erläuterung der administrativen Strukturen (ein- 
schließlich Konventionen des Miteinanders) 
  
Sinkende Zahl 
von Flüchtlingen 
erfordert weniger 
Platzkapazitäten

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
49 
 
 
Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuung sange- 
botes sind, wurden entwickelt: 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Frage n 
wie Familienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe 
bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und gesellschaft- 
lichen Rollenkonflikten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullauf - 
bahn, Förderung nicht beschulbarer Kinder, außersch uli- 
sche Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzun gs- 
hilfen. 
 
 Im Jahr 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die 
Betreuung von Flüchtlingen 69.269 Euro erstattet (2 005: 
102.385 Euro). Für ethnische Minderheiten erfolgte eine 
Nachzahlung von 1.794 Euro.  
  
 
9.4 Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedleri nnen 
und Spätaussiedlern 
 Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Spät aus- 
siedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommunale  Auf- 
gabe. 
  
 Die Zahl der im Jahr 2005 zugewiesenen Spätaussied lerin- 
nen und Spätaussiedler ist analog zur Aufnahmesitua tion in 
der Bundesrepublik Deutschland stark zurückgegangen.  
 
 Die Aufnahmezahl sank um 57 % von 165 Personen im Jahr 
2005 auf 71 Personen im Jahr 2006 (2004: 207; 2003:  214; 
2002: 264; 2000: 367; 1998: 507). Im Rahmen der Kon soli- 
dierung des Haushalts wurden im Jahr 2006 die Über-
gangseinrichtungen Meckmannweg 25-55 und Scheiben- 
straße 114 mit insgesamt 320 Plätzen abgebaut. Eine  Ent- 
scheidung für den Abbau weiterer Unterbringungskapa zitä- 
ten für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler wird für Mitte 
des Jahres 2007 erwartet.  
 
 Das Sozialamt stellt Spätaussiedlerinnen und Späta ussied- 
lern, die in Münster ankommen, zunächst Plätze in Ü ber- 
gangseinrichtungen zur Verfügung. Dort können sie B era- 
tung und soziale Betreuung in Anspruch nehmen; je n ach 
Übergangseinrichtung und Stadtteil bieten die Arbei terwohl- 
fahrt, der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und das 
Diakonische Werk diese integrativen Unterstützungsa ngebo- 
te an. Nach späterem Bezug einer Privatwohnung steh en 
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in erster Li nie die 
Regeldienste offen.  
 
 Das Sozialamt bietet neben der Sicherung des Leben sunter- 
haltes folgende Unterstützung an: 
• Beratung zu Sozialleistungen  
 
Zahl der Spätaus- 
siedler/innen zu- 
rückgegangen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
50 
 
 
• Informationen über gesetzliche Änderungen in den 
Bereichen Aufnahme- und Statusfeststellung  
• Orientierungshilfen über die Zuständigkeiten von B e- 
hörden  
• Beratung in allen Lebensbereichen des Alltags  
• Krisenintervention und Weiterleitung an spezielle 
Dienste  
• Informationen über Sprachkurse  
 
  
10. Kriegsopferfürsorge 
 Die Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs ge- 
setz (BVG) ist - im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem SGB 
XII - keine Sozialleistung des Typs „sozialer Ausgl eich / so- 
ziale Förderung“, sondern eine klassische Entschädi gungs- 
leistung.  
 
 Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbli ebene) 
erhalten, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzung en vorlie- 
gen, laufende und einmalige Leistungen im Rahmen de r 
Kriegsopferfürsorge (KOF) als Teil der Versorgungsl eistun- 
gen nach dem BVG.  
 
 Am 31.12.2006 wurden für 55 Personen (30 weiblich,  25 
männlich) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen 
in besonderen Lebenslagen erbracht.  
 
 Finanztableau 
 
Ausgaben 
2003 2004 2005 2006  
in € 
Kriegsopferfürsorge 
nach dem BVG 348.561 
 225.255  218.220  197.686  
 Einnahmen  
Kostenerstattungen 260.540  170.721  141.716  166.228  
Sonstige Einnahmen 4.654  5.735  11.768  13.691  
Summe Einnahmen 265.194  176.456  153.484  179.919  
Summe Nettoaus- 
gaben 83.367  48.799  64.736  17.767  
 
  
11. BAföG für Schülerinnen und Schüler 
 Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist da s Bun- 
desausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ziel des BA föG 
ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unab hängig 
von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Aus- 
 
Ausgaben für 
Kriegsopferfürsor- 
ge stark gesunken

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
51 
 
 
bildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interes- 
sen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler 
übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Au ftrags- 
angelegenheit. Die Leistungen für Studierende werde n in 
Nordrhein-Westfalen von den Studentenwerken als öff ent- 
lich-rechtliche Körperschaften gewährt.  
 
 Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt  als Zu- 
schuss, die Leistungen müssen nicht (auch nicht ant eilig) zu- 
rückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen er folgt 
für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch fü r den 
Ferienmonat) jeweils für volle Monate. 
 
 Im Jahr 2006 haben 1.089 Schülerinnen und Schüler eine 
Förderung erhalten (die Zahl bezieht sich auf das K alender- 
jahr, nicht das Schuljahr). Die Zahl ist nahezu ide ntisch mit 
der des Vorjahres (2005: 1.087).  
 
 Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 3,83 Million en Euro. 
Diese Finanzleistungen werden vom Bund bzw. Land No rd- 
rhein-Westfalen getragen und vom Gebietsrechenzentr um 
des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt.  
 
 Eine geschlechtsspezifische Aufteilung sieht die S tatistik des 
Gebietsrechenzentrums nicht vor.  
 
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfo lgt 
eine pauschale Personal- und Sachkostenerstattung f ür die 
auftragsweise Aufgabenerfüllung.  
  
 Der Stadt Münster entstehen daher durch die Durchf ührung 
der Leistungsbewilligung keine Kosten.  
 
 
12. Obdachlose Familien, Wohnungslose 
 Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnu ng 
selbst nicht in der Lage ist, eine neue Unterkunfts möglichkeit 
für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffe n. Die 
Stadt Münster ist verpflichtet unfreiwillige Obdach losigkeit zu 
vermeiden bzw. zu beheben (kommunale Pflichtaufgabe ). 
Darüber hinaus ist die Versorgung allein stehender woh- 
nungsloser Menschen bzw. obdachloser Familien unter  so- 
zialstaatlichen Gesichtspunkten geboten.  
  
 Im Jahr 2006 hat das Amtsgericht das Sozialamt übe r 149 
Räumungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger  Urteile 
wurden insgesamt 174 Räumungstermine festgesetzt. H ier- 
von betroffen waren 36 Familien mit Kindern und 138  Haus- 
halte ohne Kinder. 
 
 Im Berichtszeitraum wurde in 66 Fällen durch Übern ahme 
von Mietrückständen der Wohnungserhalt gesichert. W irt- 
schaftliche Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII 
Schüler -BAfög be - 
lastet nicht städ- 
tischen Haushalt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
52 
 
 
wurden in Höhe von 77.460 € gezahlt. Zur Sicherung der Un- 
terkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Not lage 
war die Gewährung entsprechender Darlehn gerechtfertigt. 
 
 48 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß dem Ord- 
nungsbehördengesetz (OBG) wurden ausgesprochen, davon 
10 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 3 8 Fäl- 
len wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf beschlagnahmt. 
   
 Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am S tichtag 
31.12.2006 auf 216 (2005: 231) Haushalte. Insgesamt  be- 
trug die Zahl der eingewiesenen Personen 544 (302 E r- 
wachsene und 242 Kinder / Jugendliche).  
 
 Die Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende wohnungs- 
lose Männer wird in der Außenstelle des Sozialamtes , im 
Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstr. 62, aus- 
gezahlt. Im Jahr 2006 haben dort insgesamt 2.788 Pe rsonen 
nach Sozialhilfeleistungen nachgesucht; davon waren  1.657 
Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der ausge- 
zahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB  XII  
als auch Grundsicherung nach dem SGB II) betrug ca.  
478.000 Euro. 
. 
 Der Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Al leinstehen- 
de Wohnungslose und Familien in Wohnungsnotsituatio - 
nen“(V/0256/2006) wurde im Mai und Juni 2006 in den  un- 
terschiedlichsten Ausschüssen beraten.  
 
 Neben einer Darstellung der sich in den letzten Ja hren ge- 
änderten stationären und ambulanten Hilfeangebote w erden 
die unterschiedlichsten Zielgruppen der alleinstehe nden 
Wohnungslosen und deren spezielle Bedarfssituatione n in 
dem Bericht beschrieben. Detailliert werden hier insbesonde- 
re Veränderungsbedarfe für pflegebedürftige alleins tehende 
Wohnungslose sowie wohnungslose Jugendliche und jun ge 
Erwachsene und wohnungslose Menschen mit Migrations - 
vorgeschichte aufgezeigt. Eine ausführliche Dokumen tation 
der insgesamt bestehenden ambulanten und stationäre n Hil- 
fen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Berichts. 
 
 Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbes onde- 
re für die Zielgruppe einkommensschwacher Einperson en- 
haushalte – und die sich daraus ergebende Problemat ik für 
die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einric htungen 
sicherzustellen, wird als Thema ganz entscheidend d ie 
kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden Jahre n 
beschäftigen.   
 
 
 
 
 
 
Aktuelle Situation 
der alleinstehenden 
Wohnungslosen 
und Familien in 
Wohnungsnotsitua- 
tionen ist in einem 
gesonderten Be- 
richt dargestellt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
53 
 
 
13. Schuldnerberatung 
 Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuld nerbera- 
tung“ an. Als „anerkannte Stelle“ übernahm die städ tische 
Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im R ah- 
men des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Rechtsgrund lage 
für den Beratungsauftrag war bis Ende 2004 das Bund esso- 
zialhilfegesetz. Seit 2005 bilden die Sozialgesetzb ücher II 
und XII die Arbeitsgrundlage dieser Beratungseinrichtung. 
 
 Im Jahr 2006 nahmen 491 Bürger Kontakt zur städtis chen 
Schuldnerberatungsstelle auf. Rund die Hälfte der r atsu- 
chenden Personen sind 40 Jahre und älter. Der Antei l der 
Single-Haushalte liegt bei 50 %. Arbeitslosigkeit, als Auslö- 
ser einer individuellen Überschuldungssituation gew innt 
auch in Münster zunehmend an Bedeutung. Der Arbeits lo- 
senanteil ist, im Vergleich zum Vorjahr, um 7 % ges tiegen 
und beträgt derzeit 40 %. 
 
 
Davon 
weiblich männlich 
Jahr 
 
Anzahl  
der Personen 
 insgesamt  
Absolut In  
Prozent Absolut In  
Prozent 
2003 514     
2004 540     
2005 513 171 33,3 342 66,7 
2006 491 222 45,2 269 54,8 
 
 
 Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster das Th ema: 
„Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bund es- 
weit etwa jede dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster 
mittlerweile jede zweite. Unterhaltszahlungen, zusä tzliche 
Wohnungskosten sowie die Tilgung bestehender Verbin d- 
lichkeiten führen die Betroffenen häufig in die Übe rschul- 
dung. 
 
 Rund 1/4 der betreuten Schuldner hat Verbindlichke iten von 
über 50.000 Euro. Im Zusammenhang mit diesem hohen 
Durchschnittswert spielen allerdings ehemals Selbst ständige 
eine wichtige Rolle. 
 
 In 1164 Beratungsgesprächen und Einzelkontakten (2 005: 
850 / Steigerung: 37 %) wurden Lösungskonzepte gesu cht – 
und überwiegend auch gefunden. Im Mittelpunkt des B era- 
tungsansatzes stand dabei stets das Motto: „Hilfe z ur 
Selbsthilfe“. 
 
 Das Beratungsangebot des Sozialamtes wird durch di e wö- 
chentliche Außensprechstunde im Jugendinformations- und -
beratungszentrum (Jib) ergänzt. Zielgruppe sind hie r Ju- 
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre.  
Auch weiterhin  
überdurchschnittli- 
che Zahl von Ehe- 
scheidungen in 
Münster  
40 % der r at -
suchenden  
Personen sind 
arbeitslos

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
54 
 
 
 Trotz einer leichten Entspannung auf dem Arbeitsma rkt ist 
weiterhin mit einer großen Nachfrage in den Schuldn erbera- 
tungsstellen zu rechnen. Bestätigung findet diese P rognose 
durch folgende Zahlen: Zwischen 1993 und 2005 verdo ppel- 
te sich in Deutschland die Zahl der überschuldeten Haushal- 
te von 1,6 auf 3,13 Millionen!  2006 meldeten 103.5 00 Haus- 
halte Privatinsolvenz an (2005: rd. 69.000). Hinzu kommen 
die ehemals Selbstständigen (2005: 25.000), die ebe nfalls 
das Verbraucherinsolvenzverfahren und damit die Die nste 
der Schuldnerberatungsstellen wahrnehmen.   
  
 
14. Mieterberatung 
 Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem 
SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz 
haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von zwei in 
Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in  An- 
spruch zu nehmen, wenn es Probleme gibt vor allem wegen  
• Mieterhöhungen  
• Nebenkostenabrechnungen 
• gravierender Wohnungsmängel 
• inakzeptabler Kündigungen sowie 
• zurückzufordernder Kautionen  
 
 Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Soz ialamt 
oder der Arbeitsgemeinschaft Münster einen Mie- 
ter/innenberatungsschein, mit dem sie eine einjähri ge Mit- 
gliedschaft bei einer Mieterberatungsorganisation e ingehen 
können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Eu ro wird 
vom Sozialamt übernommen.  
 
 In den Jahren 1999 bis 2006 sind für Mieterberatun gsschei- 
ne folgende Summen ausgegeben worden:   
 
 
Ausgaben Mieterberatungsscheine 
Jahr  in Euro 
1999 2.045,17 
2000 4.652,56 
2001 5.010,66 
2002 5.879,86 
2003 4.499,41 
2004 3.170,06 
2005 3.452,71 
2006 3.583,65 
Summe 32.294,08 
 
Innerhalb von 12 
Jahren hat sich die 
Zahl der über- 
schuldeten Haus- 
halte in Deutsch- 
land verdoppelt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
55 
 
 
 Auch wenn eine nennenswerte Steigerung der Nachfra ge 
trotz zusätzlicher Informationen nicht zu beobachten ist, wird  
 das Angebot von den Leistungsberechtigten, den bei den 
Vereinen und dem Sozialamt nach wie vor positiv beu rteilt. 
Die betreffenden Personen erhalten durch die Mitgli edschaft 
in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkei t, ihre 
Rechte gegenüber den Vermietern selbstständig und e igen- 
verantwortlich geltend zu machen.  
 
 
15. Strukturinformationen zum Sozialamt 
15.1 Organisation mit Organigramm des Sozialamtes 
 Die Organisation des Sozialamtes muss auch nach de r aus- 
geprägten Änderung durch die Einführung der Grundsi che- 
rung für Arbeitsuchende und die Gründung der Arbeit sge- 
meinschaft Münster im Jahr 2005 weiter entwickelt u nd ent- 
sprechend den sich wandelnden Aufgaben und den Bedü rf- 
nissen der berechtigten Personenkreise ausgerichtet  wer- 
den.  
 
 Im Bereich des SGB XII ist zu beobachten, dass imm er mehr 
Personen verschiedene Leistungen nach diesem Gesetz - 
buch erhalten. Das trifft insbesondere auf die Pers onen zu, 
die unter anderem Hilfe zur Pflege beziehen. Unter dem Ein- 
druck der steigenden Bedeutung, die die Unterstützu ng für 
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gewi nnt,  
war eine organisatorische Neuausrichtung der zustän digen 
Abteilung entwickelt worden.  
 
 Die Aufgaben nach dem SGB XII werden nach dem neue n 
Organisationsmodell auf der Basis einer Einheitssac hbear- 
beitung bearbeitet, d. h., auch bei Kombination ver schiede- 
ner Unterstützungsleistungen in einem Fall erfolgen eine um- 
fassende Beratung und die gesamte Leistungsgewährun g 
„aus einer Hand“.  
 
 Die Differenzierung des gesamten Fallbestandes ori entiert 
sich ausschließlich an den zwei Kriterien „Vorliege n oder 
Nichtvorliegen von Pflegebedürftigkeit“ sowie "Gewö hnlicher 
Wohn- / Aufenthaltsort in einem der beiden definier ten Stadt- 
gebiete“. 
 
 Daraus entstanden ist ein Abteilungsmodell mit zwe i gleich- 
wertigen Fachstellen, die jeweils für eins der beid en definier- 
ten Stadtgebiete zuständig sind. Innerhalb jeder Fa chstelle 
wird eine Untergliederung in zwei Teams vorgenommen , die 
sich nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen von Pfl egebe- 
dürftigkeit richtet.  
 
 Damit wird der Schwerpunktsetzung des SGB XII auf den 
Bereich "Pflege" und der Gesetzesintention der „Hilfe aus ei- 
ner Hand“ Rechnung getragen.  
Einheitssachb e- 
arbeitung für SGB 
XII eingeführt

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
56 
 
 
 Arbeitsabläufe werden so verkürzt und optimiert. D ie Bürge- 
rinnen und Bürger haben für alle Leistungen nach de m SGB 
XII nur eine/n Ansprechpartner/in. Die so gewonnene n Syn- 
ergien können für die steigenden Fallzahlen genutzt werden.  
 
 In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden  jeden 
Donnerstag Sprechstunden abgehalten, in denen die B era- 
tung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leistu ngspa- 
lette des SGB XII abdeckt werden. Allerdings werden  diese 
Außensprechstunden nur zögerlich angenommen. So bet rug 
die Anzahl der Besucherinnen und Besucher in den Be zirks- 
verwaltungen ca. 10% der Gesamtbesucherzahl der Abt ei- 
lung. 
 
Besucherinnen und Besucher 
für Leistungen nach dem SGB XII  
Davon 
Zeitraum Gesamtzahl Hiltrup Nord 
01.03. - 31.12.2006 3754 254 182 
 
  
 Angesichts der dargestellten organisatorischen Verä nderun- 
gen lässt sich die Struktur des Sozialamtes wie fol gt abbil- 
den: 
 
  
 
Jeden Donnerstag 
Sprechstunden in 
den Bezirksver- 
waltungen Hiltrup 
und Nord

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   57 
 
 
              
    
Organisations- und Personal- 
entwicklung, Projekte 
Susanne Havermeier 
Telefon 492 5010 
Sekretariat, 
Zentraler Service 
Anne Hemker 
Telefon 492 5001 
Sozialplanung, 
Grundsatzangelegenheiten 
Frank Treutler 
Telefon 492 5026 
Rechts- und Unterhalts- 
angelegenheiten 
Birgit Nentwig 
Telefon 492 5911 
Sozialverwaltung, 
Rechnungsstelle 
Andreas Woltering 
Telefon 492 5011 
Abteilung 50.1 
Einnahmen, Haushalt 
Sybille Wermes 
Telefon 492 5920 
Hilfe für Menschen 
mit Behinderungen 
Doris Rüter 
Telefon 492 5027 
Hilfe für Flüchtlinge 
Ralf Franger 
Telefon 492 5041 
Wohnraumversorgung, 
Hilfe für Wohnungslose 
Herbert Berkemeier 
Telefon 492 5031 
BaföG, KOF, USG, 
Josef Klümpers 
Telefon 492 5982 
Abteilung 50.2 
Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung, 
Hilfe für Menschen mit Behinderungen 
Rolf Finke  Telefon 492 5040 
Infobüro Pflege 
Bettina Birkefeld 
Telefon 492 5004 
Heimaufsicht 
Dirk Zurloh 
Telefon 492 5028 
Hilfen nach dem SGB XII 
Fachstelle Nord-Ost 
Brigitte Benneweg 
Telefon 492 5090 
Hilfen nach dem SGB XII 
Fachstelle Süd-West 
Gerd Kappel 
Telefon  492  5959 
Abteilung 50.3 
Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht, 
Info-Büro Pflege, Grundsicherung 
Christine Adams Telefon 492 5061 
Amtsleitung 
Michael Willamowski 
Telefon 492 5000 
Vertreterin: Beate Scholz

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   58 
 
15.2 Personalsituation  
 Die Rücknahme der Zuweisung der Mitarbeiterinnen un d 
Mitarbeiter der Fachstelle „Unterhaltsheranziehung“ zur AMS 
stellt die wesentlichste Veränderung im Personalbes tand 
dar.  
 
 Durch Verzicht auf Nachbesetzungen beim Ausscheide n von 
Kolleginnen und Kollegen konnten im Jahr 2006 insge samt 
personelle Einsparungen im Umfang von 1,9 Stellen e rzielt 
werden.  
 
 Am 03.11.2006 waren im Sozialamt 98,63 Stellen pla nmäßig 
besetzt.  
 
15.3 Abwicklung der Fälle nach dem Bundessozialhilf egesetz 
 Mit dem Auslaufen der BSHG-Regelungen zum 31.12.20 04 
endete nicht automatisch der daraus resultierende H and- 
lungsbedarf. Auch im Jahr 2006 wurden die BSHG-
Abschlussarbeiten konsequent weitergeführt. 
 
 Die Realisierung der Kostenerstattungsansprüche wu rde 
weitgehend im Jahr 2006 abgeschlossen. Insgesamt ko nn- 
ten Einnahmen in Höhe von 1,4 Million Euro erzielt und da- 
mit die in Aussicht gestellten Einnahmen in Höhe vo n 1 Milli- 
on Euro aus dieser Aktion um rund 400.000 Euro über schrit- 
ten werden.  
 
 Neben den o. a. Kostenerstattungsfällen wurden wei tere 395 
Fälle im Rahmen von Abschlussarbeiten aufgegriffen und 
bearbeitet. 
  
 Die systematische Rückforderung von BSHG-Darlehen er- 
folgt seit dem 01.01.2007. Es wurde befristet für e in Jahr ei- 
ne halbe zusätzliche Stelle eingerichtet. Ziel ist es jährlich 
100.000 € an BSHG-Darlehensrückzahlungen zusätzlich  zu 
realisieren.  
 
 Sonderaktion „Wohngelderstattung für Heimbewohner“  
 
 In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungs gericht 
am 11.12.2003 festgestellt, dass die bis dato prakt izierte Be- 
rücksichtigung der Sozialhilfeleistungen in Heimfäl len bei der 
Berechnung des Wohngeldes nicht korrekt war. Als Fo lge 
dieses Urteils hatten  
• zum einen die Heimbewohner, die bereits Wohngeld 
bezogen, einen höheren Wohngeldanspruch und 
• zum anderen etliche Heimbewohner, deren Wohn- 
geldantrag bisher wegen zu hohen Einkommens ab- 
gelehnt worden war, erstmalig einen Anspruch auf 
Wohngeld. 
Ca. zwei  
Stellen  
eingespart

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   59 
 
 Da das Wohngeld als vorrangige Leistung den Sozial hilfean- 
spruch der Heimbewohner mindert, wurde nach Kenntni s 
des Bundesverwaltungsgerichtsurteils im Mai 2004 in  einer 
Sonderaktion  
• für Heimbewohner, die bereits Wohngeld erhielten, 
bei den zuständigen Wohngeldstellen die Neube- 
rechnung des Wohngeldes unter Beachtung der 
höchstrichterlichen Rechtsprechung und die Nach- 
zahlung des Wohngeldes nach § 44 Abs. 4 SGB X für 
die vergangenen vier Jahre beantragt. Gleichzeitig 
wurde auf die Nachzahlung ein Erstattungsanspruch 
angemeldet.  
• für Heimbewohner, die bisher kein Wohngeld bezo- 
gen hatten, die aber auf Grund des Einkommens 
nach der Rechtsprechung eventuell einen Wohngeld- 
anspruch haben konnten, erstmalig Wohngeldanträge 
gestellt und Erstattungsansprüche angemeldet.  
 
 Der Gesetzgeber hat im Neunten Änderungsgesetz zum  
Wohngeldgesetz, das am 14.07.2005 in Kraft getreten  ist, 
die Eckpunkte des Urteils des Bundesverwaltungsgeri chtes 
umgesetzt.  
 
 Im Jahr 2006 wurden die angemeldeten Erstattungsan sprü- 
che von den Wohngeldstellen bearbeitet. Insgesamt k onnten 
Wohngeldnachzahlungen auf Grund der o. a. Sonderakt ion 
in Höhe von 829.115 Euro vereinnahmt werden. 
 
15.4  Öffentlichkeitsarbeit 
 In der Öffentlichkeit wurde bereits im vergangenen  Jahr ver- 
stärkt über die Einsparvorschläge im sozialen Berei ch disku- 
tiert. Vor allem das Thema „Kosten der Unterkunft“ war ein 
Schwerpunkt der Presseberichte. Aber auch im Bereic h der 
Informationen für behinderte Menschen und deren Umf eld 
wurde durch verschiedene Veranstaltungen in den unt er- 
schiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zeitungsbe richte 
auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwer ke hin- 
gewiesen.  
 
 Veröffentlichungen 
 Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit  sind Bro- 
schüren und Faltblätter, die das Sozialamt, auch in  Zusam- 
menarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, p ubli- 
ziert. Im Jahr 2006 waren folgende Informationsschr iften er- 
hältlich:  
 Alt-Werden in vertrauter Umgebung 
 Arbeit und Behinderung  
 Attraktiv Wohnen ohne Barrieren 
 Barrierefreie Toiletten in Münster 
Sonderakt ion 
brachte Wohngeld- 
nachzahlung von 
fast 830.000 €

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   60 
 
 Bauen für alle! -barrierefrei- 
 Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren in 
Münster  
 Behindert und berufstätig 
 Beratung bei Geld- und Kreditproblemen im Stadthau s 2 
 Das Pflegewohngeld 
 Die Heimaufsicht 
 Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 
 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
 Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche m it 
Behinderung in Münster 
 Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes 
 Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes 
 Gut gestaltet – gut zu lesen, Tipps für eine barri erearme 
Gestaltung von Printmedien 
 Informationen für allein stehende wohnungslose Fra uen 
und Männer 
 Informationsbüro Pflege 
 Informationsbüro Pflege - Wohnberatung 
 Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskrimini erung 
 Mobil mit Behinderung 
 Mütter mit Behinderungen in Münster 
 Selbstbestimmt leben mit Behinderung 
 Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung 
 Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung 
 Stadtplan für Menschen mit Behinderungen 
 Urlaubsangebote für Seniorinnen und Senioren, Men-
schen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und 
Pflegebedarf in Münster  
 Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Hilfe- un d 
Pflegebedarf in Münster 
 Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte un d 
hörende Menschen in Münster

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   61 
 
 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen i n 
Münster - Wohnheime und betreute Wohnformen 
 
16. Kundenzentrum Soziales 
 Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Jahr 20 05 so- 
wohl Serviceleistungen für die Besucherinnen und Be sucher 
des Sozialamtes als auch der Arbeitsgemeinschaft Mü nster. 
Dadurch hat sich die Bandbreite dessen, was im Kund en- 
zentrum abgefragt wird, deutlich erhöht. Neben Frag en zu 
den unterschiedlichsten sozialen Aufgabenfeldern do minie- 
ren jetzt Fragen zum Arbeitslosengeld II und den Ei ngliede- 
rungsleistungen nach dem SGB II. 
 
Hatte die Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher  im 
Jahr 2005 erstmalig die Grenze von 50.000 überschri tten, 
war im Jahr 2006 nochmals eine deutliche .Steigerun g der 
Nachfrage zu verzeichnen. Insgesamt fanden im Jahr 2006 
58.002 Besuche statt.    
 
Jahr Durchschnittliche monatliche Zahl der Besuche- 
rinnen und Besucher  
2001 (ab 01.07.) 1.637 
2002 3.293 
2003 3.495 
2004 3.328 
2005 4.188 
2006 4.834 
 
Die Entwicklung der Besucherzahlen und die monatlic hen 
Schwankungen verdeutlicht das nachfolgende Schau- 
bild 
:
0
1000 
2000 
3000 
4000 
5000 
6000 
Jan Feb März Apri
l 
Mai Juni Juli Au
g 
Se
pt 
Okt 
Nov De
z 
2001 
2002 
2003 
2004 
2005 
2006 
 
 
  
58.002 Bes uche 
im Kunden-
zentrum im  
Jahr 2006

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   62 
 
17. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf örde- 
rung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsf ör- 
derung (ASGAf) ist ein sogenannter freiwilliger Aus - 
schuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemein - 
deordnung gebildet hat. Der Ausschuss hat die Aufga be, 
Entscheidungsvorlagen an den Hauptausschuss und an 
den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die F elder 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung betreffen . 
Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungsko m- 
petenzen an den Ausschuss delegiert.  
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen fol - 
gende Felder:  
• Soziale Angelegenheiten  
• Gesundheitswesen  
• Familienförderung  
• Rettungswesen  
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für di e 
kommunale Sozial- und Gesundheitspolitik  
• Arbeitsförderung 
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnis - 
se:  
• Vergabe von Zuschüsse an Verbände oder Einrich- 
tungen der freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine 
mit sozialpolitischen Zielen  
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der 
Sozialhilfe sowie der Grundsicherung für Arbeitsu- 
chende (in kommunaler Zuständigkeit) 
In seinen acht öffentlichen Sitzungen im vergangene n 
Jahr betrafen die sozialpolitischen Beratungsschwer - 
punkte des ASGAf folgende Themen: 
• Bericht über die Aufgabenwahrnehmung der Arbeits- 
gemeinschaft Münster (AMS) 
• Eingliederungsleistungen gem. § 16 II Satz 2, Nr. 1-4 
SGB II, Erfahrungsbericht 
• Mieter/innenberatung für Empfänger/innen laufender  
Hilfe nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetz- 
buch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
• Geschäftsbericht des Sozialamtes 2005 
• Etatberatungen 2006 inkl. Maßnahmen im Rahmen 
des Spar- und Konsolidierungsprogramms 2006 - 
2009 
• Beratung von Maßnahmen zur Vorbereitung des 
Haushaltskonsolidierungsprogramms 2007 – 2010 
ASGAf:  
Fachpolitisches Pen- 
dant zum Sozialamt 
Themenschwe rpunkt 1:  
Leistungen und Ange- 
bote für Berechtigte 
nach dem SGB II und 
nach dem SGB XII 
The menschwe rpunkt 2:  
Haushaltskonsolidierung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   63 
 
auf der Grundlage des Abschlussberichts der Fa. 
Rödl & Partner GbR vom 24.07.2006, insbesondere 
in den Aufgabenbereichen 
- Kosten der Unterkunft im Rahmen der Leistun- 
gen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und 
dem SGB XII sowie 
- Hilfe zur Pflege 
• Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher 
Maßnahmeplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch für 
das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Kinderhaus-
Brüningheide: Konkretisierung und Durchführung 
• Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Allein ste- 
hende Wohnungslose und Familien in Wohnungsnot- 
situationen“ 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Aktivitäten der Fürsorgestelle im Sozialamt der St adt 
Münster, Bericht über die Entwicklungen im Jahr 
2005 
• Erweiterung des Beratungsangebotes des Informati- 
onsbüros Pflege 
• Hilfen beim Umzug für Seniorinnen und Senioren so-
wie Menschen mit Behinderungen (Förderprogramm 
der Stiftung Magdalenenhospital mit dem Amt für 
Wohnungswesen) 
• Fortführung des Projekts von Mensch zu Mensch aus 
Mitteln der Stiftung Magdalenenhospital 
• Konzept zur Integration und Unterbringung von 
Flüchtlingen 
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation 
junger Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Priv - 
jet III) 
 
 
18.  Aktuelle sozialpolitische Themen 
 Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier in sbeson- 
dere die Diskussion über das geplante Heimgesetz NR W, 
die Reform der Pflegeversicherung und die Gesundhei tsre- 
form 2007 zu nennen.  
 
 Heimgesetz NRW 
 
 
 Durch die Föderalismusreform ist die Zuständigkeit  des 
Bundes für das Heimrecht zum 01.09.2006 auf die Län der 
übertragen worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesu ndheit 
und Soziales des Landes NRW wird daher ein Heimgese tz 
für das Land NRW erarbeiten; die Eckpunkte hat das Minis- 
terium am 28.03.2007 vorgelegt.  
Heimrecht jetzt  
Ländersache

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   64 
 
 Ob ein Gesetzentwurf noch in diesem Jahr erstellt wird, ist 
fraglich, weil die Anhörung gezeigt hat, dass noch umfang- 
reicher Diskussionsbedarf besteht.  
  
 Auch nach Ansicht des Deutschen Städtetages sind i nsbe- 
sondere noch folgende Aspekte weiter erörterungsbedürftig:  
• Aufgabenteilung zwischen Heimaufsicht und dem 
Medizinischen Dienst der Krankenkassen 
• Anwendungsbereich eines neuen Heimgesetzes 
NRW bezogen auf neue / alternative Wohnformen, 
stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe, Tage s- 
pflegeangebote und Hospize und die etwaige Aus- 
gestaltung der heimrechtlichen Anforderungen  
• Fachkraftbegriff und Fachkraftbemessung 
• Pflegedokumentation 
Die weitere Entwicklung bleibt anzuwarten. 
 
 
 Pflegeversicherung 
 
 
 Bei der Reform der Pflegeversicherung sind vor all em zwei 
Aspekte von besonderer Bedeutung:   
 
 Die Änderung des Leistungsrechts 
  Angestrebt werden höhere Leistungen für die ambul an- 
te Pflege und geringere Leistungen für die stationä re 
Pflege 
 
 Die Formulierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsb egriffs 
  Diskutiert werden hier zwei Varianten: Entweder w ird 
der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ unabhängig vom Leis- 
tungsrecht definiert oder er wird auf das SGB XI be - 
schränkt.  
 
  Eine diesbezügliche Entscheidung soll noch in der  lau- 
fenden Legislaturperiode getroffen werden.  
 
 
Gesundheitsreform 2007 
 
 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der  ge- 
setzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstär -
kungsgesetz – GKV-WSG) vom 26.03.2007 soll u. a. da s po- 
litische Ziel der Koalitionsfraktionen umgesetzt we rden, dass 
in Deutschland niemand ohne Schutz im Krankheitsfall ist.   
 
 Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. April 2007 in  Kraft 
getreten.  
 
 Wer laufende Leistungen nach dem Dritten, Vierten,  Sechs- 
ten und Siebten Kapitel SGB XII oder laufende Leist ungen 
nach § 2 AsylbLG erhält, ist gemäß dem neu eingefügten § 5 
Begriff der 
Pflegebedürf- 
tigkeit soll neu 
definiert wer- 
den

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   65 
 
Abs. 8a Satz 2 SGB V nicht versicherungspflichtig, weil er 
vorrangig Leistungen des Sozialhilfeträgers erhält und daher 
nicht ohne Absicherung im Krankheitsfall ist.  
 
 Personen, die ausschließlich Leistungen nach dem F ünften, 
Achten oder Neunten Kapitel SGB XII erhalten, sind zum 
01.04.07 in der gesetzlichen Krankenversicherung pf lichtver- 
sichert, soweit kein anderweitiger Versicherungssch utz be- 
steht. Dies trifft aber nur auf sehr wenige Fälle zu.  
 
 Wer sonstige Leistungen der Sozialhilfe benötigt, um zum 
Beispiel seinen Lebensunterhalt sicherzustellen, is t von die- 
ser Regelung nicht betroffen. Wegen der sehr gering en An- 
zahl der infrage kommenden Fälle wird auch eine spü rbare 
Entlastung der Sozialhilfeträger durch die gesetzli che Neu- 
regelung nicht erreicht.  
 
 
 Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge  
  
 Auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministe r und 
Senatoren der Länder (IMK) vom 17.11.2006 zum Bleib e- 
recht hat das Innenministerium NRW mit Erlass vom 
11.12.2006 in bestimmten Fällen die Erteilung von A ufent- 
haltserlaubnissen an ausreisepflichtige Ausländerin nen und 
Ausländer bzw. die Aussetzung der Rückführung angeo rd- 
net. Nach Angaben des Ausländeramtes Münster sind t heo- 
retisch 1700 aktuell geduldete Personen in Münster betrof- 
fen, die aber längst nicht alle die geforderten zei tlichen Vor- 
aussetzungen erfüllen. 
 
 Schätzungsweise 100 Personen werden wahrscheinlich  eine 
Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil sie sozialhilfe unabhängig 
sind. Von den übrigen 1600 Personen könnten - ebenf alls 
nur geschätzt - 800 bis 1000 die Möglichkeit erhalt en, sich 
bis zum September 2007 eine Arbeitsstelle zu suchen , wenn 
hierfür allein die Aufenthaltszeit erfüllt sein mus s. Die Zahl 
kann aber durch derzeit nicht bekannte Einschränkun gen er- 
heblich sinken. Von den Hilfeempfängerinnen und Hil feemp- 
fängern des Sozialamtes (1185 Geduldete) erfüllen c a. 885 
Personen die zeitlichen Voraussetzungen. Im günstig sten 
Falle wird davon ausgegangen, dass bis September 20 07 
ca. 300 Personen ein Bleiberecht erhalten können. D adurch 
könnten sich die Leistungen nach dem Asylbewerberle is- 
tungsgesetz von derzeit geplanten 7,3 Millionen Eur o auf 6,7 
Millionen Euro reduzieren. 
 
  
 
 
 
 
Vermutete Auswirkung 
der Neuregelung: 
Maximal 300 Personen 
erhalten in Münster ein 
Bleiberecht 
 
Gesundheitsreform 
2007 hat nur gerin- 
ge Auswirkungen 
für Sozialhilfeträger

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   66

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   67 
 
19. Statistische Auswertungen 
19.1 Auswertungen nach Statistischen Bezirken 
19.1.1 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach verschied enen Merkmalen 
 
 
Bevölkerung mit 
Hauptwohnsitz 2006 Arbeitslose 2006 
darunter davon 
Ins- 
gesamt Aus- 
länder 
Deutsche mit  
2. auslän- 
discher 
Staatsange- 
hörigkeit 
Sozialhilfe- 
berechtigte  
plus Haus- 
haltsange- 
hörige 
außer- 
halb von  
Einrich- 
tungen 
2006 
Ins- 
gesamt  
SGB III 
Emp-
fänger 
SGB II  
Emp- 
fänger 
Statistischer Bezirk  
Teilbereich  
Stadtbezirk  
Anzahl in %  Anzahl in % Anzahl 
11 Aegidii 1 245   80  6,4   36  2,9   9   37   16   21  
12 Überwasser 1 102   117  10,6   36  3,3   14   28   15   13  
13 Dom 1 902   145  7,6   53  2,8   14   50   22   28  
14 Buddenturm 2 026   164  8,1   64  3,2   19   62   26   36  
15 Martini 1 166   105  9,0   34  2,9   19   38   18   20  
Altstadt 7 441   611  8,2   223  3,0   75   215   97   118  
21 Pluggendorf 3 479   297  8,5   111  3,2   37   98   44   54  
22 Josef 7 252   587  8,1   197  2,7   75   253   93   160  
23 Bahnhof  898   104  11,6   34  3,8   39   44   16   28  
24 Hansaplatz 5 901   430  7,3   182  3,1   106   237   78   159  
25 Mauritz - West 5 283   302  5,7   109  2,1   58   304   74   230  
26 Schlachthof 4 538   294  6,5   289  6,4   64   171   46   125  
27 Kreuz 10 853   508  4,7   239  2,2   97   319   159   160  
28 Neutor 3 159   400  12,7   176  5,6   29   121   43   78  
29 Schloss 1 736   177  10,2   32  1,8   28   48   20   28  
Innenstadtring 43 099  3 099  7,2  1 369  3,2   533  1 595   573  1 022  
31 Aaseestadt 5 166   560  10,8   280  5,4   69   151   70   81  
32 Geist 8 325   539  6,5   343  4,1   143   343   95   248  
33 Schützenhof 6 458   705  10,9   376  5,8   151   343   108   235  
34 Düesberg 6 450   275  4,3   226  3,5   84   202   69   133  
Mitte - Süd 26 399  2 079  7,9  1 225  4,6   447  1 039   342   697  
43 Hafen  859   127  14,8   20  2,3   7   52   15   37  
44 Herz - Jesu 4 872   366  7,5   149  3,1   86   178   53   125  
45 Mauritz - Mitte 9 399   418  4,4   303  3,2   88   275   114   161  
46 Rumphorst 7 769   461  5,9   424  5,5   54   248   100   148  
47 Uppenberg 6 884   632  9,2   547  7,9   163   399   118   281  
Mitte - Nordost 29 783  2 004  6,7  1 443  4,8   398  1 152   400   752  
Stadtbezirk Mitte 106 722  7 793  7,3  4 260  4,0  1 453  4 001  1 412  2 589  
51 Gievenbeck 17 133  2 472  14,4  1 993  11,6   260   644   184   460  
52 Sentrup 5 449   513  9,4   199  3,7   48   107   53   54  
54 Mecklenbeck 8 990   603  6,7   602  6,7   82   228   118   110  
56 Albachten 5 243   313  6,0   409  7,8   39   133   65   68  
57 Roxel 7 811   492  6,3   361  4,6   61   242   79   163  
58 Nienberge 6 264   298  4,8   217  3,5   70   210   71   139  
Stadtbezirk West 50 890  4 691  9,2  3 781  7,4   560  1 564   570   994  
61 Coerde 9 843  1 459  14,8  1 806  18,3   302   863   156   707  
62 Kinderhaus - Ost 4 914   356  7,2   453  9,2   91   219   45   174  
63 Kinderhaus – 
West 
10 573  1 427  13,5  1 619  15,3   449   762   100   662  
68 Sprakel 2 818   91  3,2   93  3,3   9   61   32   29  
Stadtbezirk Nord 28 148  3 333  11,8  3 971  14,1   851  1 905   333  1 572  
71 Mauritz - Ost 9 659   506  5,2   302  3,1   87   248   104   144  
76 Gelmer - Dyck- 
burg 
3 371   147  4,4   84  2,5   27   75   26   49  
77 Handorf 7 145   282  3,9   282  3,9   45   204   90   114  
Stadtbezirk Ost 20 175   935  4,6   668  3,3   159   527   220   307

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   68 
 
Bevölkerung mit 
Hauptwohnsitz 2006 Arbeitslose 2006 
darunter davon 
Ins- 
gesamt Aus- 
länder 
Deutsche mit  
2. auslän- 
discher 
Staatsange- 
hörigkeit 
Sozialhilfe- 
berechtigte  
plus Haus- 
haltsange- 
hörige 
außer- 
halb von  
Einrich- 
tungen 
2006 
Ins- 
gesamt  
SGB III 
Emp-
fänger 
SGB II  
Emp- 
fänger 
Statistischer Bezirk  
Teilbereich  
Stadtbezirk  
Anzahl in %  Anzahl in % Anzahl 
81 Gremmendorf-
West 
4 772   286  6,0   421  8,8   58   198   60   138  
82 Gremmendorf-Ost  6 114   265  4,3   296  4,8   48   196   80   116  
86 Angelmodde 7 480   628  8,4   748  10,0   130   426   108   318  
87 Wolbeck 8 553   339  4,0   281  3,3   68   239   92   147  
Stadtbezirk Südost 26 919  1 518  5,6  1 746  6,5   304  1 059   340   719  
91 Berg Fidel 5 617   862  15,3   932  16,6   140   330   80   250  
95 Hiltrup - Ost 6 738   337  5,0   370  5,5   51   190   72   118  
96 Hiltrup - Mitte 9 639   741  7,7   554  5,7   145   422   104   318  
97 Hiltrup - West 8 797   670  7,6  786  8,9   104   351   111   240  
98 Amelsbüren 5 575   244  4,4   294  5,3   30   124   50   74  
Stadtbezirk Hiltrup 36 366  2 854  7,8  2 936  8,1   470  1 417   417  1 000  
nicht zuzuordnen X X X X X  49   99   50   49  
Stadt Münster 269 220  21 124  7,8  17 362  6,4  3 846  10 572  3 342  7 230  
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung  Sozialamt Bundesagentur für 
Arbeit 
HINWEIS: Die %-Angaben beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung mit Hauptwohnsitz insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   69 
 
19.1.2 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Altersgru ppen 
 
0 bis 
unter 15 
Jahre 
15 bis 
unter 18 
Jahre 
18 bis 
unter 25 
Jahre 
25 bis 
unter 30 
Jahre 
30 bis 
unter 65 
Jahre 
65 bis 
unter 80 
Jahre 
80 Jah- 
re und 
älter Summe 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006  
11 Aegidii 75  14  164  169  531  181  111  1.245  
12 Überwasser 55  6 193  204  446  138  60  1.102  
13 Dom 80  22  272  279  845  287  117  1.902  
14 Buddenturm 103  30  295  286  787  194  331  2.026  
15 Martini 61  11  170  181  524  164  55  1.166  
21 Pluggendorf 171  29  455  512  1.453  498  361  3.479  
22 Josef 458  99  928  1.172  3.414  812  369  7.252  
23 Bahnhof 32  8 192  197  349  78  42  898  
24 Hansaplatz 391  74  801  1.043  2.880  503  209  5.901  
25 Mauritz-West 435  78  589  773  2.709  500  199  5.283  
26 Schlachthof 592  107  367  455  2.269  518  230  4.538  
27 Kreuz 988  208  1.141  1.221  5.559  1.175  561  10.853  
28 Neutor 211  33  624  639  1.299  256  97  3.159  
29 Schloss 162  23  168  209  831  208  135  1.736  
31 Aaseestadt 537  112  499  424  2.283  927  384  5.166  
32 Geist 947  223  877  843  4.011  1.056  368  8.325  
33 Schützenhof 602  105  775  959  3.086  668  263  6.458  
34 Düesberg 809  159  518  420  2.972  1.134  438  6.450  
43 Hafen 39  11  123  168  404  81  33  859  
44 Herz-Jesu 493  94  456  530  2.072  727  500  4.872  
45 Mauritz-Mitte 1.036  208  765  836  4.573  1.397  584  9.399  
46 Rumphorst 1.238  276  655  458  3.607  1.121  414  7.769  
47 Uppenberg 868  153  672  774  3.321  796  300  6.884  
Stadtbezirk Mitte 10.383  2.083  11.699  12.752  50.225  13.419  6.161  106.722  
51 Gievenbeck 3.158  474  2.678  2.004  7.088  1.234  497  17.133  
52 Sentrup 709  137  998  646  2.136  497  326  5.449  
54 Mecklenbeck 1.324  331  1.060  583  4.177  1.149  366  8.990  
56 Albachten 936  208  417  210  2.672  642  158  5.243  
57 Roxel 1.183  214  719  516  3.806  1.117  256  7.811  
58 Nienberge 848  186  580  385  3.029  1.032  204  6.264  
Stadtbezirk West 8.158  1.550  6.452  4.344  22.908  5.671  1.807  50.890  
61 Coerde 1.798  409  975  661  4.317  1.368  315  9.843  
62 Kinderhaus-Ost 669  156  450  366  2.338  730  205  4.914  
63 Kinderhaus-West 1.800  444  1.052  620  4.886  1.448  323  10.573  
68 Sprakel 410  100  210  133  1.331  522  112  2.818  
Stadtbezirk Nord 4.677  1.109  2.687  1.780  12.872  4.068  955  28.148  
71 Mauritz-Ost 1.280  259  664  470  4.746  1.637  603  9.659  
76 Gelmer-Dyckburg  512  137  236  139  1.739  486  122  3.371  
77 Handorf 1.137  274  536  291  3.411  1.193  303  7.145  
Stadtbezirk Ost 2.929  670  1.436  900  9.896  3.316  1.028  20.175  
81 Gremmendorf-
West 861  176  368  229  2.369  595  174  4.772  
82 Gremmendorf-
Ost 1.086  219  466  284  3.025  767  267  6.114  
86 Angelmodde 1.097  307  621  442  3.567  1.101  345  7.480  
87 Wolbeck 1.296  331  668  407  4.186  1.348  317  8.553

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   70 
 
0 bis 
unter 15 
Jahre 
15 bis 
unter 18 
Jahre 
18 bis 
unter 25 
Jahre 
25 bis 
unter 30 
Jahre 
30 bis 
unter 65 
Jahre 
65 bis 
unter 80 
Jahre 
80 Jah- 
re und 
älter Summe 
Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk 
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006  
Stadtbezirk Südost 4.340  1.033  2.123  1.362  13.147  3.811  1.103  26.919  
91 Berg Fidel 924  182  521  369  2.456  856  309  5.617  
95 Hiltrup-Ost 899  267  538  289  3.344  1.201  200  6.738  
96 Hiltrup-Mitte 1.292  257  743  659  4.533  1.592  563  9.639  
97 Hiltrup-West 1.550  384  794 473  4.539  915  142  8.797  
98 Amelsbüren 980  165  366  293  2.675  895  201  5.575  
Stadtbezirk Hiltrup 5.645  1.255  2.962  2.083  17.547  5.459  1.415  36.366  
Summe 36.132  7.700  27.359  23.221  126.595  35.744  12.469  269.220  
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadt Münster

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   71 
 
19.1.3 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz nach Geschlech t 
 
Geschlecht  männlich weiblich Summe 
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006  Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk absolut in % absolut in % absolut 
11 Aegidii 565  45,38  680  54,62  1.245  
12 Überwasser 480  43,56  622  56,44  1.102  
13 Dom 859  45,16  1.043  54,84  1.902  
14 Buddenturm 901  44,47  1.125  55,53  2.026  
15 Martini 502  43,05  664  56,95  1.166  
21 Pluggendorf 1.471  42,28  2.008  57,72  3.479  
22 Josef 3.219  44,39  4.033  55,61  7.252  
23 Bahnhof 452  50,33  446  49,67  898  
24 Hansaplatz 2.799  47,43  3.102  52,57  5.901  
25 Mauritz-West 2.408  45,58  2.875  54,42  5.283  
26 Schlachthof 2.017  44,45  2.521  55,55  4.538  
27 Kreuz 4.929  45,42  5.924  54,58  10.853  
28 Neutor 1.576  49,89  1.583  50,11  3.159  
29 Schloss 818  47,12  918  52,88  1.736  
31 Aaseestadt 2.379  46,05  2.787  53,95  5.166  
32 Geist 3.861  46,38  4.464  53,62  8.325  
33 Schützenhof 3.007  46,56  3.451  53,44  6.458  
34 Düesberg 3.095  47,98  3.355  52,02  6.450  
43 Hafen 435  50,64  424  49,36  859  
44 Herz-Jesu 2.088  42,86  2.784  57,14  4.872  
45 Mauritz-Mitte 4.246  45,18  5.153  54,82  9.399  
46 Rumphorst 3.585  46,14  4.184  53,86  7.769  
47 Uppenberg 3.316  48,17  3.568  51,83  6.884  
Stadtbezirk Mitte 45.692  1.010  54.146  1.190  106.722  
51 Gievenbeck 8.284  48,35  8.849  51,65  17.133  
52 Sentrup 2.574  47,24  2.875  52,76  5.449  
54 Mecklenbeck 4.373  48,64  4.617  51,36  8.990  
56 Albachten 2.557  48,77  2.686  51,23  5.243  
57 Roxel 3.807  48,74  4.004  51,26  7.811  
58 Nienberge 3.137  50,08  3.127  49,92  6.264  
Stadtbezirk West 24.732 292  26.158  308  50.890  
61 Coerde 4.811  48,88  5.032  51,12  9.843  
62 Kinderhaus-Ost 2.320  47,21  2.594  52,79  4.914  
63 Kinderhaus-West 5.117  48,40  5.456  51,60  10.573  
68 Sprakel 1.407  49,93  1.411  50,07  2.818  
Stadtbezirk Nord 13.655  194  14.493  206  28.148  
71 Mauritz-Ost 4.519  46,79  5.140  53,21  9.659  
76 Gelmer-Dyckburg 1.639  48,62  1.732  51,38  3.371  
77 Handorf 3.520  49,27  3.625  50,73  7.145  
Stadtbezirk Ost 9.678  145  10.497  155  20.175  
81 Gremmendorf-
West 2.365  49,56  2.407  50,44  4.772  
82 Gremmendorf-Ost 2.964 48,48  3.150  51,52  6.114  
86 Angelmodde 3.631  48,54  3.849  51,46  7.480  
87 Wolbeck 4.156  48,59  4.397  51,41  8.553  
Stadtbezirk Südost 13.116  195  13.803  205  26.919

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   72 
 
Geschlecht  männlich weiblich Summe 
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz am 31.12.2006  Statistischer Bezirk 
Stadtbezirk absolut in % absolut in % absolut 
91 Berg Fidel 2.661  47,37  2.956  52,63  5.617  
95 Hiltrup-Ost 3.268  48,50  3.470  51,50  6.738  
96 Hiltrup-Mitte 4.365  45,28  5.274  54,72  9.639  
97 Hiltrup-West 4.314  49,04  4.483  50,96  8.797  
98 Amelsbüren 2.827  50,71  2.748  49,29  5.575  
Stadtbezirk Hiltrup 17.435  241  18.931  259  36.366  
Summe 127.624  47,41  141.596  52,59  269.220  
Quelle: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadt Münster

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   73 
 
19.1.4 Arbeitslose nach Statistischen Bezirken aufg eteilt nach Geschlecht 
 
Arbeitslose am 31. Dezember 2006 
Arbeitslose insgesamt davon 
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger 
davon davon 
Statistischer Bezirk 
Teilbereich  
Stadtbezirk  Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  
Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  
11 Aegidii  37   20   17   16   9   7   21   11   10  
12 Überwasser  28   18   10   15   8   7   13   10   3  
13 Dom  50   35   15   22   16   6   28   19   9  
14 Buddenturm  62   32   30   26   9   17   36   23   13  
15 Martini  38   19   19   18   8   10   20   11   9  
Altstadt  215   124   91   97   50   47   118   74   44  
21 Pluggendorf  98   57   41   44   28   16   54   29   25  
22 Josef  253   143   110   93   46   47   160   97   63  
23 Bahnhof  44   30   14   16   10   6   28   20   8  
24 Hansaplatz  237   151   86   78   44   34   159   107   52  
25 Mauritz - West  304   230   74   74   41   33   230   189   41  
26 Schlachthof  171   90   81   46   18   28   125   72   53  
27 Kreuz  319   160   159   159   72   87   160   88   72  
28 Neutor  121   65   56   43   22   21   78   43   35  
29 Schloss  48   24   24   20   8   12   28   16   12  
Innenstadtring 1 595   950   645   573   289   284  1 022   661   361  
31 Aaseestadt  151   85   66   70   32   38   81   53   28  
32 Geist  343   181   162   95   54   41   248   127   121  
33 Schützenhof  343   191   152   108   55   53   235   136   99  
34 Düesberg  202   121   81   69   35   34   133   86   47  
Mitte - Süd 1 039   578   461   342   176   166   697   402   295  
43 Hafen  52   36   16   15   9   6   37   27   10  
44 Herz - Jesu  178   109   69   53   34   19   125   75   50  
45 Mauritz - Mitte  275   148   127   114   51   63   161   97   64  
46 Rumphorst  248   126   122   100   47   53   148   79   69  
47 Uppenberg  399   209   190   118   50   68   281   159   122  
Mitte - Nordost 1 152   628   524   400   191   209   752   437   315  
Stadtbezirk Mitte 4 001  2 280  1 721  1 412   706   706  2 589  1 574  1 015  
51 Gievenbeck  644   301   343   184   72   112   460   229   231  
52 Sentrup  107   57   50   53   27   26   54   30   24  
54 Mecklenbeck  228   125   103   118   57   61   110   68   42  
56 Albachten  133   76   57   65   39   26   68   37   31  
57 Roxel  242   152   90   79   49   30   163   103   60  
58 Nienberge  210   129   81   71   36   35   139   93   46  
Stadtbezirk West 1 564   840   724   570   280   290   994   560   434  
61 Coerde  863   462   401   156   80   76   707   382   325  
62 Kinderhaus - Ost  219   125   94   45   18   27   174   107   67  
63 Kinderhaus - West  762   405   357   100   53   47   662   352   310  
68 Sprakel  61   34   27   32   16   16   29   18   11  
Stadtbezirk Nord 1 905  1 026   879   333   167   166  1 572   859   713  
71 Mauritz - Ost  248   121   127   104   47   57   144   74   70  
76 Gelmer - Dyckburg  75   46   29   26   13   13   49   33   16  
77 Handorf  204   102   102   90   45   45   114   57   57  
Stadtbezirk Ost  527   269   258   220   105   115   307   164   143  
81 Gremmendorf - 
West 
 198   105   93   60   24   36   138   81   57  
82 Gremmendorf - Ost  196   96   100   80   30   50   116   66   50  
86 Angelmodde  426   245   181   108   53   55   318   192   126  
87 Wolbeck  239   127   112   92   44   48   147   83   64  
Stadtbezirk Südost 1 059   573   486   340   151   189   719   422   297

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   74 
 
Arbeitslose am 31. Dezember 2006 
Arbeitslose insgesamt davon 
davon SGB III - Empfänger SGB II - Empfänger 
davon davon 
Statistischer Bezirk 
Teilbereich  
Stadtbezirk  Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  
Ins- 
gesamt  männlich  weiblich  
91 Berg Fidel  330   184   146   80   48   32   250   136   114  
95 Hiltrup - Ost  190   112   78   72   42   30   118   70   48  
96 Hiltrup - Mitte  422   224   198   104   48   56   318   176   142  
97 Hiltrup - West  351   176   175   111   58   53   240   118   122  
98 Amelsbüren  124   64   60   50   27   23   74   37   37  
Stadtbezirk Hiltrup 1 417   760   657   417   223   194  1 000   537   463  
nicht zuzuordnen  99   51   48   50   23   27   49   28   21  
Stadt Münster 10 572  5 799  4 773  3 342  1 655  1 687  7 230  4 144  3 086  
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   75 
 
19.2 Arbeitslose SGB II nach ausgewählten Personeng ruppen im Jahr 2006 
 
Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen - im Jahr 2006 - 
Merkmale Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 
  F r a u e n   u n d   M ä n n e r  
Arbeitslose 2006  7.951  7.942  7.903  7.910  7.881  7.877  8.029 7.905 7.761  7.441  7.243  7.230  
Jüngere unter 25 
Jahren 
757  744  757  771  775  809  896  862  792  741  677  677  
 50 Jahre und älter  1.414  1.443  1.434  1.448  1.451  1.468  1.479  1.442  1.454  1.384  1.369  1.343  
Ausländer 1.559  1.560  1.562  1.519  1.553  1.556  1.565  1.545  1.549  1.488  1.460  1.448  
Schwerbehinderte 286  292  315  337  337  337  350  332  312  287  287  281  
  F r a u e n 
Arbeitslose 2006  3.173  3.184  3.172  3.190  3.214  3.243  3.334  3.308  3.256  3.138  3.058  3.086  
Jüngere unter 25 
Jahren 
300  298  287  286  298  314  356  352  338  319  303  294  
 50 Jahre und älter  559  578  577  583  581  596  598  588  598  572  556  564  
Ausländer 615  625  630  618  645  637  654  652  659  641  637  628  
Schwerbehinderte 108  108  114  123  122  122  133  125  122  110  108  114  
   M ä n n e r  
Arbeitslose 2006  4.778  4.758  4.731  4.720  4.667  4.634  4.695  4.597  4.505  4.303  4.185  4.144  
Jüngere unter 25 
Jahren 
457  446  470  485  477  495  540  510  454  422  374  383  
 50 Jahre und älter  855  865  857  865  870  872  881  854  856  812  813  779  
Ausländer 944  935  932  901  908  919  911  893  890  847  823  820  
Schwerbehinderte 178  184  201  214  215  215  217  207  190  177  179  167  
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   76 
 
20. Pflegeeinrichtungen, Hospize und ambulante Dien ste 
20.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege; Hospize 
 
Einrichtung Platz 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
Vollstationäre Pflege  
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegi dii 
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West Gie venbeck 
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pl uggendorf 
Westf. Pflegezentrum Münster 60 Friedr.-W.-Weber-Str . 30 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinder haus-West 
Kardinal-von-Galen-Stift 75 Clemens-August-Platz 8a 481 67 Südost Angelmodde 
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 48145  Mitte Herz-Jesu 
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 132 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dü esberg 
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West Se ntrup 
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentur m 
Ev. Altenzent. Meckmannshof 168 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenber g 
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Süd ost Wolbeck 
Haus v. Guten Hirten  16 Mauritz-Lindenweg 61 48145  Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf  
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltr up Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte 
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck 
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West Al bachten 
Summe 2327        
 Kurzeitpflege           
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg 
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbü ren 
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 481 65 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck 
Summe 96

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   77 
 
Einrichtung Platz 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
 Tagespflege          
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup- Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz -Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck 
Maria-Trost 12 St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte H erz-Jesu 
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Sch ützenhof 
Summe 107         
 Hospize           
Lebenshaus 8 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf 
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte H erz-Jesu 
Summe 16

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2006  
 
 
   78 
 
20.2 Ambulante Dienste 
 
Dienst Straße Postleitzahl 
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia Spiekerhof 31 481 43 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149 
Clemenshospital Düesbergweg 124 48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 4 8145 
Ev. Diakoniestation Hörsterplatz 2b 48147 
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165 
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145 
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 4 8145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Mathildenstift Münzstraße 38 48143 
Meinert Hauptstraße 30 48329 Havixbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe Augustastraße 28 48 153 
Pensler Handorfer Straße 23 48175 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Raphaelsklinik Klosterstr. 75 48143 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

Berichtsvorlage

1831 Zeichen

V/0353/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
05.06.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen 
                     mit Behinderungen Bericht 
06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
13.06.2007 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes stellt die unterschiedlichen Arbeitsergebnisse und sozia-
len Dienstleistungen, die Fallzahlen und die Finanzen für den Aufgabenbereich des Amtes dar. 
Er zeigt auch die Schnittstellen zwischen Sozi alamt und Arbeitsgemeinschaft Münster auf und 
dokumentiert die wesentlichen Zahlen und Fakten bezüglich des kommunalen Aufgabenbereichs 
in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.  
 
Angesichts der aktuellen Diskussion über die vom Rat beschlossenen Einsparungen im Bereich 
der Kosten der Unterkunft für SGB II und XII und bei der Hilfe zur Pflege ist zu erwarten, dass die 
Finanzdaten des Geschäftsberichts des Sozialamtes besondere Beachtung finden werden.  
 
Erstmals sind in diesem Geschäftsbericht Auswertungen von Bevölkerungsdaten nach statisti-
schen Bezirken und verschiedenen Merkmalen (Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug) enthalten. Dar-
über hinaus sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit – und Tagespflege, 
Hospize und die ambulanten Dienste aufgeführt. Dami t soll ein Überblick über die Anbieter auf 
dem Pflegemarkt vermittelt werden.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Dr. Heinrichs  
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0353/2007 
Auskunft erteilt: 
Barbara Hamisch 
Ruf: 
492 50 29 
E-Mail: 
HamischB@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.05.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (5)

24.05.2007 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.06.2007 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (60)

  • Kastellstraße 1
  • Von-Esmarch-Straße
  • Bahnhofstraße 62
  • Krumme Straße 39
  • Tannenbergstraße 1
  • Offenbergstraße 19
  • Westfalenstraße 490
  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Scharnhorststraße 4
  • Fliednerstraße 17
  • Münzstraße 38a
  • Wienburgstraße 60
  • Clevornstraße 5
  • Münsterstraße 24b
  • Handorfer Straße 24
  • Marktallee 42
  • Klosterstraße 75
  • Josefstraße 4
  • Dorbaumstraße 215
  • Steinfurter Straße 132
  • Hofstraße 17
  • Meckmannweg 25
  • Hansaplatz 5
  • Südlohnweg 1
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Düesbergweg 143
  • Michaelweg 53
  • Bohlweg 5
  • Tibusplatz 1
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • Rottkamp 49
  • Alexianerweg 10
  • Kortumweg 56
  • Prozessionsweg 54
  • Hohenzollernring 66
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Höltenweg 116
  • Albersloher Weg 539
  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • An der Germania Brauerei 8
  • Sankt-Mauritz-Freiheit 52
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 4
  • Geringhoffstraße 45
  • Wolbecker Straße 140b
  • Augustastraße 34
  • Patronatsstraße 22
  • Zumsandestraße 25
  • Sophienstraße 1
  • Brüningheide
  • Wilkinghege 64
  • Gartenbreie 1
  • Hörsterplatz 2b
  • Letterhausweg 103
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 3
  • Spiekerhof 31
  • Pottkamp 15
  • Neutor 3
  • Düesberg 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0353/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37