2013/0092
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2013 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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anlage 1
26227 Zeichen
Regieru ngspräsid iu m Darmstadt Der Magistrat
der Stadt Darrnstadt
[ing. I l. Män 2013
Dezernat lV ffi
Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach SS 135 ff der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
o Erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012;
o Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen der Eigenbetriebe,,Bäder
d e r Wissenschaftsstadt Da rmstadt",,, Bü rge rhäuse r u n d Mä rkte der Wissenschafu stadt
Darmstadt",,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" sowie,,Kul-
turinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr 2012;
. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013;
. Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen: ,,Bäder der Wissenschafustadt Darmstadt", ,,8ür-
gerhäuser und Märkte der Wissenschafustadt Darmstadt", ,,Eigenbetrieb für Kommu-
nale Aufgaben und Dienstleistungen", ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt",,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" sowie
,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschafujahr 2013
t.
Nachtragshaushalt/ -wi rtschaftspläne fü r das Haushalts-/ Wiftschafujahr 201 2
Der städtische Nachtragshaushalt20l2 sowie die Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbe-
triebe wurden am 'l 8. Dezember 2012 beschlossen und mit Bericht vom 31 . Januar 201 3
am 4. Februar 2013 zur Genehmigung vorgelegt.
Magistrat der
Wissen
Luisenpl ry'
64283
Finanzverwaltung und
Abteilung Kämmerer
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
I nternet:
www.ro-darmstadt.hessen.de
Darmstadt
Servicezeiten:
Mo. - Do.
Freitag
teteron:
Telefax:
Unser Zeichen:
lhre Berichte vom:
I h re Anspreich pa rtne r:
Zimmernummer:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Datum:
B:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
06151 12 0 (Zentrale)
06151 12 6347 (allgemein)
f16-33f02-11-
31.Januar, 6./ 14./ 19.und22. Februar
sowie 1. Mär22013
Jörg Nehrbaß
Nicole Stascheit-König
z.5 t
06151 12 5309 b2w.5318
06151 124610
joerg.neh rbass@rpda. hessen.d e
nicole.stascheit-koenig@rpda.hessen.de
B. März 2013
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel :
Haltestelle Luisenplatz
HESSEN
I l. biärz 2013
-z-
-z-
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in 5 2 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsj ahr 2012
vorgesehenen Kredite in Höhe von
33.554.953 €
(i. W.: ,,Dreiunddreißig Millionen fünfhundertvierundfünfzigtausendneunhundertdreiundfünfzig Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 36.160.400 € um den Betrag
von 2.605.447 € vermindert wurden, gemäß S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103
Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelge-
nehmigungsvorbeha lt sind Kredite a us dem Hessischen I nvestitionsfonds.
2. den Gesamtbetrag der in 5 3 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
5.355.000 €
(i. W.:,,Fü nf Mi I lionen d reih u ndertfü nfundfünfzigta usend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 13.085.000 € um den Betrag von
7.730.000 € vermindert wurden, gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen
jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren
Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung
der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten insqesamt vermieden
wird.
3. den in 5 4 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzten
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
450.000.000 €
( i. W.:,,Vierhunderrfünfzig Millionen Euro"),
der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß S 105
Absatz 2 HGO.
4. den Gesamtbetrag der unter ZifIer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,,8äder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt-
schaftsjahr2012 vorgesehenen Kredite in Höhe von
9.000 €
(i. W.: ,,Neuntausend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.868.740 € um den Betrag von
4.859.740€vermindertwurden, gemäß 5 115Absatz 1 Nr.3 und Absatz3 in Verbindung
-J-
-3-
mit 5 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite
weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Ei gen betriebs,,l mmobi I ien management der Wissenschaftsstadt Da r-
mstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.101.220 €
(i. W.: ,,Fünf Millionen einhundertundeintausendzweihundertzwanzig Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.986.300 € um den Betrag von
2.885.080 € vermindert wurden, gemäß 5 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite
weiterhin jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
6. den Gesamtbetrag der unter ZifIer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Dar-
mstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
5.650.000 €
(i. W. :,,Fünf Millionen sechshundertfü nfzigta usend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 8.800.000 € um den Betrag von
3.150,000 € vermindert wurden, gemäß S 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit 5 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang
eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächti-
gungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirt-
schaft bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden wird.
7 . den unter Ziffer 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafuplan des Eigen-
betriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wift-
schaftsjahr 2012 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
10"000.000 €
(i. W.: ,,Zehn Millionen Euro"),
der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß 5 1 15 Absatz 1
Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 105 Absatz 2 HGO.
-4-
-4-
8. den Gesamtbetrag der unter ZifIer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehenen Kredite in Höhe von
48.600 €
(i. W.:,,Achtu ndvierzigta usendsechshundeft Eu ro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 54.000 € um den Betrag von
5.400 € vermindert wurden, gemäß 5 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei-
terhin jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
Der Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs,,Bürgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2012 enthält keine ge-
nehmigungspflichtigen Teile. Ungeachtet dessen gelten wegen der wirtschaftlichen Auswir-
kungen auf den Haushalt der Stadt auch für dieses Sondervermögen für das Wirtschaftsjahr
201 2 die ha usha ltsrechtl ichen Aufla gen u nd Zusti m m u n gsvorbeha lte.
lt.
H ausha ltssatzu n g sowie Besch | üsse zu den Wi rtschaftsp län en
der Eigenbetriebe für das Haushalts-/ Wirtschaftsjahr 2013
Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für 202 sowie die Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe wurden am 18. Dezember 2012 beschlossen und mit Bericht vom 31. Januar
2013 am 4. Februar 2013 zur Genehmigung vorgelegt.
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in 5 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsj ahr 2013 vor-
gesehenen Kredite in Höhe von
18.968.580 €
(i, W.: ,,Achtzehn Millionen neunhundertachtundsechzigtausendfünfhundertachtzig Euro"),
gemäß S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen
Kredite jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
c
-)-
2. den Gesamtbetrag der in 5 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 vor-
gesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
17.775.000 €
(i. W. :,,Siebzehn Millionen siebenh u nderrfünfundsiebzigta usend Euro"),
gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen
Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungser-
mächtigungen veranschlagt sind, eine Nettoneuverschuldung der städtischen Haushalts-
wirtschaft bei den Investitionskrediten insgesamt vermieden wird.
3. den in 5 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzten Höchstbetrags
der Kassenkredite in Höhe von
450.000.000 €
(i. W.:,,Vierhundertfünfzig Millionen Eu ro"),
gemäß S 105 Absatz 2 HGO.
4. den Gesamtbetrag der unter Zi{Ier 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,8äder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wiftschaftsjahr 2013
vorgesehenen Kredite in Höhe von
s.23s.000 €
( i. W. :,,Fünf Millionen zweih undertfü nfu nddreißigtausend Euro"),
gemäß S 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz3 inVerbindung mit 5 103 Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen lnvestitionsfonds.
5. den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wiftschaftsjahr 2013
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
8.77s.000 €
(i. W. :,,Acht Millionen siebenhunderrfünfundsiebzigta usend Euro"),
gemäß 5 115 Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5 102 Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass
in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine
insgesamte Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft bei den lnvestiti-
onskrediten vermieden wird.
-6-
-6-
6. den Gesamtbetrag der unter ZiIfer 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2013 vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.722.000 €
(i. W. :,,Elf Millionen siebenh undertzweiundzwa nzi gta usend Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit5103Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
7. den Gesamtbetrag der unter Zi{fer 3 des Beschlusses über den Winschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2013 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.4s0.000 €
(i. W.:,,Drei M i | | ionen vierhundertfü nfzigta usend Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungen dürfen jedoch nur in einem solchen Umfang eingegangen werden, dass
in den Jahren zu deren Lasten die Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind, eine
Nettoneuverschuldung der städtischen Haushaltswirtschaft bei den Investitionskrediten
insgesa mt vermieden wird.
B. den unter Zi{fer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
,,lmmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2013 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
10.000.000 €
(i, W,: ,,Zehn Millionen Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5105Absatz2 HGO.
9. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
20'13 vorgesehenen Kredite in Höhe von
257,000 €
( i. W. :,,Zwei h u ndertsieben u ndfü nfzi gta usend Eu ro"),
gemäß 5 115 Absatz 1 Nr.3 und Absatz3 inVerbindung mit 5 103 Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
-7 -
-7 -
Die Beschlüsse der Eigenbetriebswirtschaftspläne ,,8ürgerhäuser und Märkte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt", ,,Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen",
sowie ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtsthafts jahr 2013 ent-
halten keine genehmigungspflichtigen Teile.
ilt.
Feststellun gen zur Hausha ltslage
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des vor-
liegenden Datenmaterials immer noch als erheblich gefährdet einzustufen. Dies wird beson-
ders durch den weiterhin hohen Stand der Verbindlichkeiten aus den investiven Schulden
und den Kassenkrediten deutlich. Diese resultieren aus der Deckungslücke der laufenden
Verwaltungstätigkeit seit dem Haushaltsja hr 2002 und der Fremdfinanzierung von Tilgungs-
leistungen.
Der Stand der Gesamtverbindlichkeiten hat nach Auskunft der städtischen Finanzabteilung
zum Jahresende 2012 den Wert von 799,2 Mio. € erreicht. Die Unterdeckung im ordentli-
chen Ergebnis konnte im ersten Nachtrag des städtischen Haushalts für 2012von ursprüng-
lich 79,9 Mio. € auf 62,4 Mio. € verringeft werden. Nach den vorläufigen Prognosen für den
Jahresabschluss 2012 werden lhrerseits weitere Verbesserungen in Aussicht gestellt. Hierbei
ist anzuerkennen, dass diese Entwicklung neben höheren Erträgen auch durch die spürbare
Red uzieru ng von zahlu ngswi rksarnen Aufwend un gen bedingt ist.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen des Verfahrens
zum kommunalen Schutzschirm einen Abbaupfad zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnis-
ses ab dem Jahre 2017 festgesetzt. Die entsprechende Vereinbarung wurde am 20. Dezem-
ber 2012 mit dem Land Hessen geschlossen. Demnach muss die Stadt Darmstadt im Rech-
nungsergebnis 2013 das Defizit im ordentlichen Ergebnis auf einen Betrag von höchstens
27,9 Mio. € begrenzen. Nach der aktuellen Haushaltssatzung wird jedoch noch mit einer Un-
terdeckung im ordentlichen Ergebnis in Höhe von32,7 Mio. € gerechnet. Nach lhren Ausfüh-
rungen gehe ich davon aus, dass die bestehende Differenzzum Schutzschirmabbaupfad im
Rahmen der Haushaltsausführung bereinigt werden kann. Hierbei empfehle ich beispielswei-
se den stringenten Einsatz von haushaltswirtschaftlichen Sperren gemäß 5 107 HGO.
Neben der Haushaltsplanung und dem Jahresabschluss ist auch für die Ergebnisplanung in
den Folgejahren der Einklang zwischen den vertraglichen Festlegungen der Schutzschirm-
vereinbarung und den Haushaltsunterlagen darzustellen. Demzufolge werden Sie gebeten,
spätestens bis zum 1. Oktober 2013 eine entsprechend überarbeitete Ergebnisplanung für
den Planungszeitraum bis mindestens 2016 vorzulegen.
-8.
-B-
Sofern die von der Stadt Darmstadt im Rahmen des im Schutzschirmverfahren aufgezeigten
Konsolidierungsmaßnahmen und Steuer- bzw. sonstigen Ertragserwartungen nicht bzw. nicht
in den veranschlagten Größenordnungen umgesetzt werden können, sind zur Erreichung ei-
nes vereinbarungsgemäßen und dauerhaften Haushaltsausgleichs weitere Einschränkungen
des städtischen Leistungstableaus und/ oder Erhöhungen der Hebesätze unvermeidbar.
In diesem Zusammenhang weise ich - wie schon in den Vorjahren - auf die im Verhältnis zu
anderen Kommunen überdurchschnittlichen Personalaufwendungen hin. Falls es nicht ge-
lingt, in diesem Bereich künftig eine nachhaltige Konsolidierung zu verwirklichen, müssen
letztlich insbesondere disponible Aufwandspositionen bzw. vorgehaltene Standards bei öf-
fentlichen Angeboten nachhaltig reduzierl werden. Unabhängig davon hat die Stadt nach
meiner Einschätzung weiterhin die Verpflichtung, die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumut-
barkeit ihres wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung stän-
dig zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für ein an die finanziellen Möglichkeiten an-
gepasstes I nvestitio nsverha lte n.
Wegen der noch weiterhin bestehenden Liquiditätslücke der laufenden Verwaltungstätigkeit
und der hierdurch fortgesetzten überwiegenden Fremdfinanzierung der Tilgungszahlungen
werden die Kassenkreditverbindlichkeiten - auch nach erfolgter Entschuldung durch den
kommunalen Schutzschirm - zunächst weiter ansteigen. Auch können neue Investitionskredi-
te seitens der Aufsichtsbehörde grundsätzlich nur in einem solchen Umfang mitgetragen
werden, dass eine Nettoneuverschuldung vermieden wird. Hierzu ist der von der Stadtver-
ondnetenversammlung beschlossene Abbaupfad zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnis-
ses ab dem Jahre 2017 stringent einzuhalten.
Nach den vorliegenden Haushaltsdaten dürfen - auf Basis der veranschlagten Tilgungszah-
lungen - somit in diesem Jahr für alle Bewirtschaftungsbereiche insgesamt nur Kredite im
Umfang von rund 24,0 Mio. € aufgenommen werden. Die Investitionsprogramme sind daher
entsprechend anzupassen. Auf neue Investitionen und insbesondere Investitionsförde-
rungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, sollte grundsätzlich verzichtet
werden. Inwieweit beispielsweise freiwilligen oder disponiblen Maßnahmen noch Prioritäten
eingeräumt werden, ist in eigener Verantwortung zu prüfen.
Neben dem städtischen Haushalt wird bei den Eigenbetrieben eine Unterdeckung im Um-
fang von insgesamt ca. 5,4 Mio. € für 2012 und ca.2,2 Mio. € für 2013 prognostiziert. Es wird
deshalb empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben künftig so zu gestalten,
dass Verluste möglichst vermieden werden. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der
Finanzlage sollten unvermeidbare Verluste zeitnah über den städtischen Haushalt ausgegli-
chen werden.
_v-
lv.
Genehmigung der Nachträge 2012
Um die Rechtskraft der Nachträge zu ermöglichen, habe ich die von der Stadtverordneten-
versammlung beschlossenen Kreditermächtigungen jeweils in vollem Umfang genehmigt.
Die enthaltenen Kapitalmarktkredite stehen jedoch weiterhin unter der Maßgabe der Einzel-
kreditgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO.
Vor dem Hintergrund weiter ansteigenden Verbindlichkeiten können Einzelkreditgenehmi-
gungen nur in einem solchen Umfang erteilt werden, dass eine Nettoneuverschuldung bei
den Investitionsdarlehen bei einer Gesamtbetrachtung aller Bewirtschaftungsbereiche ver-
mieden wird.
Zur notwendigen Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bei den Investitionskrediten dür-
fen auch die Verpflichtungsermächtigungen ebenfalls nur eingeschränkt in Anspruch ge-
nommen werden. Um die Rechtskraft der Nachträge zu ermöglichen, habe ich die Verpflich-
tungsermächtigungen - soweit genehmigungspflichtig - zwar jeweils in vollem Umfang
genehmigt, jedoch hierzu eine entsprechende Begrenzung vorgesehen. Inwieweit und in
welchen Bewirtschaftungsbereichen die Verpflichtungen eingegangen werden können, ob-
liegt nun letztlich der eigenen Verantworlung.
Die weiteren bisherigen aufsichtsbehördlichen Auflagen für das Haushaltsjahr 2012 werden
aufrecht erhalten.
V.
Genehmigung des städtischen Haushalts 2013 sowie der Eigenbetriebswirtschaftspläne
Der Gesamtbetrag der für den städtischen Haushalt und die Eigenbetriebe in 2013 vorgese-
henen Kredite wird formal in voller Höhe genehmigt, jedoch mit Einzelgenehmigungsvorbe-
halten gemäß S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO versehen. Entsprechende Einzelkreditgenehmigun-
gen sind nur dann möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass der im Schutzschirmver-
fahren vorgesehene Abbaupfad eingehalten wird.
Insgesamt dürfen neue Kredite (einschließlich möglicher Darlehensmittel aus dem Hessi-
schen lnvestitionsfonds)für das Haushaltsjahr 2013 nur in einem Gesamtumfang von rund
24,0 Mio. € für alle Bewirtschaftungseinheiten aufgenommen werden. Dabei ist in eigener
Verantwortung sicherzustellen, dass im Jahresergebnis eine Nettoneuverschuldung im Sinne
von Ziffer 5, Satz 1 der Konsolidierungsleitlinie vermieden wird. Bei Anträgen auf Einzelkre-
ditgenehmigung für die noch verbleibenden Kapitalmarktkredite ist daher ein an dem
Schutzschirmabbaupfad orientierten Haushaltsvollzug nachvollziehbar darzulegen. Sobald
nach erfolgter Schutzschirmentschuldung valide Daten zu Verfügung stehen, bitte ich, zu den
-'1 0-
_10_
Reduzierungen der Tilgungszahlungen und zur Umsetzung der vorgenannten Auflage zu be-
richten.
Wie bereits bei Genehmigungen zu den Nachträge n für 2012 habe ich bei den Verpflich-
tungsermächtigungen in 2013 eine Begrenzung zur Vermeidung einer Nettoneuverschul-
dung im Saldo aller Bewirtschaftungsbereiche für künftige Jahre vorgesehen.
Die aufsichtsbehördliche Begrenzung der Investitionskredite mit der Maßgabe der Vermei-
dung einer investiven Nettoneuverschuldung und die Einzelfreigabe neuer Investitionskredi-
te nur bei Einhaltung des vorgesehenen Schutzschirmabbaupfads stellt den vom Gemeinde-
wirtschaftsrecht geforderten Zusammenhang zwischen finanzieller Leistungsfähigkeit und
möglicher Kreditgenehmigung gemäß 55 103 Absatz 2 Satz 2 und 102 Absatz 4 Satz 2 HGO
sicher.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite in 5 4 der städtischen Haushaltssatzun gfür 2013 orien-
tiert sich zu einem beträchtlichen Anteil an der seit dem Jahr 2002 entstandenen Liquiditäts-
lücke, verursacht durch die Unterdeckung aus laufender Verwaltungstätigkeit und den
fremdfinanzierten Tilgungsleistungen. Es ist davon auszugehen, das's durch die Entschul-
dungshilfe des kommunalen Schutzschirms auch bei den Kassenkrediten dieser Höchstbe-
trag nicht in Anspruch genommen wird und in künftigen Haushalts- oder Nachtragssatzun-
gen zunächst entsprechend reduziert werden kann.
vt.
Em pfeh I u n gen zu r Ha usha ltswi rtschaft, Berichtspflichten
Die Einhaltung der mit dem Land Hessen geschlossenen Vereinbarung zum kommunalen
Schutzschirm ist die maßgebliche Beurteilungsgrundlage aller Haushaltsgenehmigungen ab
dem Jahr 2013.Zur Erreichung der Schutzschirmziele sind alle zur Verfügung stehenden Mit-
tel einzusetzen. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Defizite empfehle ich weiterhin,
eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß 5 107 HGO auszusprechen, so-
wie eine eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen Leistungen und Standards
fortzufü h ren.
In diesem Zusammenhang ist m. E. auch eine restriktive Personalbewirtschaftung angezeigt.
Auf freiwillige Aufwqndungen bzw. Auszahlungen und Aufgaben sollte grundsätzlich verzich-
tet werden. Auch erscheint es mir vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Leistungs-
tableaus nicht zweckmäßig, dass neue vertragliche Verpflichtungen im disponiblen Bereich
eingegangen werden.
Darüber hinaus rege ich an, Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad
hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Aüch die Erhöhung von Mieten und
-11 -
Pachten ist unter Beachtung rechtlicher Vorgaben in Betracht zu ziehen. In diesem Zusam-
menhang weise ich auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach
S 93 HGO i. V. m. 55 I ff des Gesetzes über kommunale Abgaben hin. Über das Ergebnis lh-
rer Bemühungen bitte ich ebenfalls jährlich zu berichten.
ZurVerwirklichung der Grundsätze des 5 93 HGO auch im investiven Bereich sollten Vermö-
gensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht
benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit überprüft werden. Hierbei wären
auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rundverfügung vom
20.Mär22003, Az.: ll 21.3- 33f 08, isthinzuweisen.
Abschließend weise ich auf die Verpflichtung hin, das Haushaltssicherungskonzept fortge-
setzt weiterzuentwickeln. Die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren vereinbarten
Konsolidierungsmaßnahmen müssen hierin in vollem Umfang enthalten sein.
vil.
Vollzug der Haushaltsauflagen des Vorjahres
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit der Vorlage des Haushalts 2013 zum Auflagenvoll-
zug berichtet. Nach den vorliegenden Unterlagen kann zum aktuellen Zeitpunkt eine wei-
testgehende Erfüllung der aufsichtsbehördlichen Auflagen für den Haushaltsvollzug 2012 at-
testiert werden.
vilt.
Bekan ntga be in der Stadwerord netenversamml u ng
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß 5 50 Absatz 3 HGO in geeig-
neter Weise bekan ntzugeben.
tx.
Öffentliche Bekanntmachung
Um weitere Veranlassung gemäß SS 97 Absatz 5 und 98 Absatz 4 HGO wird gebeten. Hierbei
halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmigungs-
pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2012 und der Haushaltssatzung für 2013
des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den Wirtschaftsplänen
der Ei gen betriebe bed ü rfen kei ner öffentl ichen Beka n ntmach u n g.
- tz -
-12-
v,\.
Rechtsbehelfsbeleh rung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Verwa ltu n gsgericht Da rmstadt
Julius-Reiber-Straße 37
64293 Darmstadt
schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen.
. stand des Klagebegehrens bezeichnen. Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten
durch das Regierungspräsidium Darmstadt, zu richten. Sie soll einen bestimmten Antrag ent-
halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben wer-
den. Die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Kla-
ge und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten be.igefügt werden.
ohannes Baron
gierungspräside
lrodry;E=
#tr$
2013/0092
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.03.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0092 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2013 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde Vorlage vom: 13.03.2013 Beschlussvorschlag: 1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. März 2013 zum Haushalt 2013 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschaftsplänen 2013 der Eigen- betriebe „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Bürgerhäuser und Märkte der Wissen- schaftsstadt Darmstadt“, „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Immobilienmana- gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wis- senschaftsstadt Darmstadt“ sowie zum Nachtragshaushalt 2012 der Wissenschaftsstadt Darm- stadt und den Nachtragswirtschaftsplänen 2012 der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie- rungspräsidiums Darmstadt vom 8. März 2013 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vor- gelegt. - 2 - Anlagen: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. März 2013 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 13. März 2013 Mit Verfügung vom 8. März 2013 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde den Haushalt 2013 und den Nachtragshaushalt 2012 der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Wirt- schaftspläne 2013 und die Nachtragswirtschaftspläne 2012 der Eigenbetriebe der Wissenschafts- stadt Darmstadt unter Auflagen genehmigt. Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märkte der Wissen- schaftsstadt Darmstadt“, „Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darm- stadt“ für das Wirtschaftsjahr 2013 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Beschluss über den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2012 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gel- ten aber auch für diese Sondervermögen für die Wirtschaftsjahre 2012 und 2013 die haushaltsrecht- lichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte. Im Nachtrag 2012 konnte der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 79,9 Mio. Euro auf 62,4 Mio. Euro verringert werden. Neben dem Nachtragsplan konnte der Aufsichtsbehörde durch das vorläufi- ge Rechnungsergebnis 2012 belegt werden, dass im Haushaltsvollzug mit weiteren Verbesserun- gen zu rechnen ist. Das geplante ordentliche Ergebnis des Haushaltes 2013 schließt mit einem Defizit von 32,7 Mio. Euro ab. Die Aufsichtsbehörde erkennt an, dass diese Entwicklung neben höheren Erträgen auch durch die spürbare Reduzierung von zahlungswirksamen Aufwendungen bedingt ist. Gleichwohl stellt die Auf- sichtsbehörde fest, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt immer noch als erheblich gefährdet einzustufen ist. Dies werde durch den weiterhin hohen Stand der Ver- bindlichkeiten und den Kassenkrediten deutlich. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2012 die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm beschlossen hat. Der Abbaupfad zum Schutzschirm sieht für das Jahr 2013 ein Defizit im ordentlichen Ergebnis 2013 von 27,9 Mio. Euro vor. Da das geplante ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 32,7 Mio. Euro abschließt, empfiehlt die Aufsichtsbehörde den stringenten Einsatz von haushaltswirtschaftlichen Sperren gemäß § 107 HGO. Im Haushalt 2013 sind die Konsolidierungsmaßnahmen, zu deren Umsetzung in 2013 noch Beschlussfassungen notwendig sind, sowie die positiven finanziellen Auswirkungen durch Beitritt zum kommunalen Entschuldungsfonds, noch nicht berücksichtigt. Inso- fern sind weitere Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis für 2013 zu erwarten. Zur Absicherung des Einhaltens des Abbaupfades werden im Rahmen der Haushaltsausführung haushaltswirtschaftliche Sperren in Höhe von 20 % zur Position 15 und in Höhe von 10 % zur Position 13 des Ergebnishaushaltes ver- hängt werden. - 4 - Die Investitionskredite werden von der Aufsichtsbehörde, wie in den Vorjahren auch, nur in dem Umfang mitgetragen, dass eine Nettoneuverschul dung vermieden wird. Für alle Bewirtschaftungs- bereiche dürfen insgesamt Kredite von rund 24 Mio. Euro aufgenommen werden. Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass für die Zukunft Verpflichtungen nur in dem Umfang einge- gangen werden, dass in den Jahren der Veranschlagung eine Nettoneuverschuldung bei den Inves- titionskrediten insgesamt vermieden wird. Die Aufsichtsbehörde hat die beschlossenen Kreditermächtigungen formal in vollem Umfange ge- nehmigt. Für alle Bereiche gelten weiterhin Einzelgenehmigungsvorbehalte gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO. Auch im Zuge der Einzelgenehmigung der Kredite ist darauf zu achten, dass der im Schutz- schirmverfahren vorgesehene Abbaupfad eingehalten wird. In den Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft spricht sich die Aufsichtsbehörde weiterhin für eine restriktive Haushaltswirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Personalwirtschaft und den freiwilligen Leistungen aus. Das Haushaltssicherungskonzept ist weiterzuentwickeln. Die mit dem Land Hessen im Schutz- schirmverfahren vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen müssen hierin in vollem Umfang enthal- ten sein, so wie dies auch in der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes vorgese- hen ist. Abschließend testiert die Aufsichtsbehörde, dass die Auflagen zum Vollzug des Haushaltes 2012 weitestgehend erfüllt sind. Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnisnahme beigefügt. Eine gesonderte Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der Wis- senschaftsstadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen. Darmstadt, 13. März 2013 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Julius-Reiber-Straße 37
- Luisenplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00