Mandari Insight

V/0176/2023

Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens

Vorlagen 23.03.2023

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Anlage_1_Werkstattdokumentation

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_3_Perspektivplan_Busso-Peus

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Ansehen

Anlage_2_Verkehrs- und Mobilitätskonzept Busso-Peus-Str

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Ansehen

Anlage_4_Auslobungsentwurf

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Werkstattdokumentation

59971 Zeichen

l 
  Werkstattverfahren  
 Modellquartiere am Kinderbachbogen  
  Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße  
  Dokumentation (Kurzfassung)  
  13. und 14. Mai 2022 | 18. Oktober 2022
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Münster Modell Quartiere 1|2  
 
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2 / 2023

AUFTRAGGEBERIN 
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
BETREUUNG + KOORDINATION 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf 
E-Mail: office@fsw-info.de 
Internet: www.fsw-info.de 
T.: +49(0)211.83.68.980 
 
 
MODERATION + REGIE 
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
REDAKTION 
Stadtplanungsamt Münster: 
Mattias Bartmann 
Christopher Festersen 
Gerd Franke 
Prof. Dr. Thomas Hauff 
Meike Janssen 
Andreas Kurz 
René Lutz 
 
gemeinsam mit:  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Antje Ehlert, Andreas M. Sattler, Jana Weiss 
 
 
LAYOUT + GRAFIKEN  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
FOTOS  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel 
 
 
PLANUNGSGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER  
(falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
 
 
 
 
© FSW 2023 
Impressum

Inhaltsverzeichnis
Einführung                                                                                                                   4 
 
Perspektive                                                                                                                   6 
  
Werkstattverfahren                                                                                                     8 
     Perspektivpläne                                                                                                    18 
     Handlungsfelder                                                                                                    22 
      
Ausblick                                                                                                                      29

Einführung  
 
>> Die Stadterweiterungsareale für das wachsende und erfolgreiche Münster 
Münster steht vor der Herausforderung eines hohen 
Wachstumsdrucks und ist daher gefordert, auch in den 
innerstädtischen Randbereichen neue Flächen für Bau-
landentwicklungen in den Blick zu nehmen. Auf dieser 
Grundlage wurde die Entwicklung der neuen urbanen 
Modellquartiere an der Steinfurter Straße / Auster-
mannstraße / Wasserweg (Modellquartier 1) und an 
der Busso-Peus-Straße / Gievenbecker Weg / Von-Es-
march-Straße (Modellquartier 2) beschlossen. Anlass 
für die Entwicklung ist neben der hohen Wohnraum-
nachfrage insbesondere der von den benachbarten Wis-
sensquartieren artikulierte Erweiterungsbedarf. Daraus 
resultiert die Notwendigkeit einer räumlichen und funk-
tionalen Vernetzung zwischen dem Ortsteilzentrum 
Gievenbeck, den neuen Modellquartieren und der be-
stehenden, östlichen Nachbarschaft des Technologie-
parks, des Naturwissenschaftlichen Zentrums 
(NWZplus), der Fachhochschule und weiterer Partner 
rund um die Corrensstraße bzw. den Wissensquartieren. 
 
Das übergeordnete Ziel für die Quartiere ist die  
Schaffung eines adäquaten Angebots zur Deckung des 
in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn- 
und Arbeitsstätten, einschließlich erneuerter, zeit- 
gemäßer Gewerbestrukturen. Auf dem über 60 ha gro-
ßen Gesamtareal der Modellquartiere 1 | 2 und nur  
wenige Fahrradminuten vom Stadtzentrum entfernt, 
soll eine dichte, vitale Mischung aus Wohnen in allen  
Facetten, Wissenschaft und Forschung sowie Techno-
logie sowohl im gesamten Quartier als auch nach Mög-
lichkeit in den einzelnen Baufeldern entstehen.  
 
Die urbane Vitalität im Quartier soll durch "lebendige" 
Erdgeschosse mit öffentlichkeitswirksamen bzw. stark 
frequentierten Nutzungsbausteinen befördert werden.  
 
Der die Quartiere umgebene Landschaftsraum des    
Kinderbachbogens soll im Sinne der zu stärkenden 
Münsterschen Stadt-Landschaft im Zusammenhang mit 
den geplanten städtebaulichen Entwicklung stehen und 
neue Qualitäten entfalten. Die beiden neuen Modell-
quartiere 1 | 2 bieten besondere Chancen – mit dem 
Kinderbachbogen und den Wissensquartieren direkt an-
grenzend – eine einzigartige Vernetzung von Stadt und 
Landschaft herstellen zu können. Auch zusätzlicher 
Wohnraum für Studierende ist Teil der Programmierung 
sowie ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche 
Wohnbedürfnisse. 
 
Die vorliegende Dokumentation gibt einen Überblick 
über das zwischen Mai und Oktober 2022 durchgeführ-
te Werkstattverfahren zur Entwicklung der neuen Quar-
tiere sowie seine Ergebnisse. Sowohl beim Werkstatt-
verfahren als auch bei den darauf aufbauenden, nachfol-
genden städtebaulich-freiraumplanerischen Wett-
bewerben handelt es sich um informelle Instrumente 
der Stadtplanung und Qualitätssicherung, das heißt, sie 
sind rechtlich nicht bindend. Erst im Anschluss folgt die 
Bebauungsplanung, mit der dann auch die formellen 
Rahmenbedingungen für die Realisierung der neuen 
Stadtquartiere geschaffen werden. 
4 Einführung
Technologie und Wissenschaft in der Nachbarschaft der Modellquartiere

Einführung
 5
Luftbild des Betrachtungsraums und der Modellquartiere 1 | 2
Modellquartier 1  
Steinfurter Straße
Modellquartier 2  
Busso-Peus-Straße

Perspektive
Perspektive  
 
>> Die Kernfragen zu einem Vorbildprojekt für Münster
Die Erarbeitung einer robusten Zukunftsvision für die in-
nenstadtnahen Areale kann nur in kooperativen und 
partizipativen Prozessen entstehen. Aus diesem Grund 
wurden bürgerinnen- und bürgernahe Beteiligungs-
möglichkeiten angeboten, welche von zahlreichen Ex-
pertinnen und Experten aus den Bereichen Stadt-       
planung, Städtebau, Stadtsoziologie, Mobilität, Sied-
lungswasserwirtschaft, Energien, Architektur und Land-
schaftsplanung begleitet wurden, um den Prozess mit 
ihrer Expertise zu bereichern. Vorrangig profitiert der 
Prozess jedoch von den Beiträgen der Bürgerschaft aus 
den Quartieren sowie der interessierten Stadtgesell-
schaft.  
 
Folgende Kernfrage steht im Fokus der Quartiersent-
wicklung: 
6
Die Modellquartiere 1 | 2 im städtischen Gefüge
Die Appelbreistiege: Früher wichtige Handelsroute - heute zentrale Radwegeverbindung zwischen der Innenstadt und Gievenbeck

Perspektive
Kernfrage: Wie kann hier neues urbanes Leben und 
Arbeiten gestaltet werden? 
 
Modellquartier 1 
Rund 1.800 bis 2.300 neue Wohnungen sowie 600 Stu-
dierendenapartments für insgesamt etwa 5.000 bis 
6.500 Bewohnerinnen und Bewohner könnten hier ent-
stehen – ein erheblicher Beitrag zur Entlastung des an-
gespannten Münsterschen Wohnungsmarktes. Das al-
lein wäre schon wichtig genug. Doch die besondere Be-
deutung und die Zukunftsfähigkeit des Münster Modell-
quartiers 1 liegt in einer weiteren Qualität: Hier wird 
das Wohnen verknüpft mit Arbeiten, Technologie und 
Wissenschaft. So könnten rund 4.700 neue Arbeitsplät-
ze innerhalb des neuen Stadtquartiers entstehen. 
 
Modellquartier 2 
Zwei Herausforderungen treffen hier aufeinander. Zum 
ersten: die Wissenschaftsstadt Münster nebenan. Ins-
besondere für den bestehenden Wissenschaftspark zwi-
schen Orléans-Ring und Busso-Peus-Straße werden hän-
deringend Erweiterungsflächen gesucht. Zudem liegt 
das Zentrum von Gievenbeck gut erreichbar in direkter 
Nähe des neuen Münster Modellquartiers. Das Quartier 
bietet die Chance den Brückenschlag zwischen diesen 
beiden Bereichen durch ein neues Stück Stadt herzu-
stellen.  
 
Zum zweiten: Das wachsende Münster braucht drin-
gend mehr Wohnraum, insbesondere auch für Studie-
rende und Beschäftigte des Hochschulbereichs. Die Ant-
worten auf beide Herausforderungen intelligent mit-
einander zu verknüpfen – das ist von entscheidender 
Bedeutung für die Zukunft der gesamten Wissenschafts-
stadt Münster. 
 
Rund 600 neue Wohnungen und zusätzlich 300 Studie-
rendenapartments für etwa 1.800 Bewohnerinnen und 
Bewohner könnten hier entstehen – ebenfalls ein erheb-
licher Beitrag zur Entlastung des Münsterschen Woh-
nungsmarktes. 
 
Ein Schwerpunkt der Quartiersentwicklung soll auf der 
Ansiedlung neuer forschungs- und wissenschaftsbasier-
ter sowie weiterer dienstleistungsorientierter Arbeits-
plätze – in Summe etwa 2.500 – liegen. 
7
Wasserweg als Landschaftselement des Modellquartier 1 
Wohnen im Zentrum Gievenbecks in Nähe des Modellquartiers 2

Die Stadt Münster führte von April bis November 2022 
ein Werkstattverfahren mit der Bürgerschaft sowie ex-
ternen und lokalen Expertinnen und Experten als Vor-
bereitung der weiteren Planungsschritte, insbesondere 
der nachfolgenden Wettbewerbe, durch. 
 
Wie sieht ein vorbildliches Mobilitätskonzept aus? Wel-
che neuen Wohnformen und Mischnutzungen mit Ar-
beitsstätten und urbaner Produktion sind denkbar? Was 
ist wichtig für ein gut funktionierendes Zusammenleben 
in den Quartieren? Und wie gelingen trotz Verdichtung, 
Umwelt- und Klimaschutz?  
 
Für diese und weitere Fragen wurden gemeinsam mit al-
len Interessierten Lösungsansätze gesucht. 
Plansichtung zum Werkstattauftakt
Werkstattverfahren  
 
>> Die Mitwirkung der Bürgerschaft
Modellquartier 1 Steinfurter Straße  
Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße  
 
8 Werkstattverfahren
Pause während der konzentrierten Werkstattarbeit

In einer ersten digitalen Beteiligungsphase, die im April 
2022 startete und somit noch vor dem öffentlichen 
Werkstattauftakt im Mai lag, konnten Anregungen per E-
Mail übermittelt werden. Diese dienten als Input für die 
folgende Arbeit in den vier Werkstattgruppen.  Beteiligt 
wurde zu verschiedenen Leitthemen, die den vier Werk-
stattgruppen zugeordnet gewesen sind: 
 
Öffentlicher Raum & Mobilität 
Hierzu erfolgten Anregungen und konkrete Wegevor-
schläge dahingehend, ein gut strukturiertes Fuß- und 
Radwegenetz zu entwickeln, welches die Quartiere mit 
dem Bestand verbinden solle. Darüber hinaus sind Maß-
nahmen zur Förderung einer zukunftsorientierten Mobi-
lität vorgeschlagen worden: Zufußgehende- und Fahr-
radfahrerinnen und -fahrer sollen im Quartier Vorrang 
haben, Quartiersgaragen dezentral verteilt werden, Car- 
und Lastenrad-Sharing-Angebote etabliert sowie E-La-
destationen vorgesehen und generell das Kfz so weit 
wie möglich aus dem Quartier herausgehalten werden.   
 
Innovation & Urbanes Arbeiten 
Zur Versorgung der neuen Bewohnerinnen und Bewoh-
ner wurde ein Markthallenkonzept vorgeschlagen in 
fußläufiger Entfernung zum Technologiepark 1, in dem 
kleinteilige Einzelhandels- und Streetfoodangebote auf-
genommen werden sollen. Das urbane Arbeiten wird 
auch mit urbaner Produktion in Verbindung gebracht, 
die ein identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen 
und Bürger Münsters darstellen könne. Als ein innovati-
ves Element wird eine eigene Quartiersapp vorgeschla-
gen, um alle Belange des vielfältigen Zusammenlebens 
im Quartier zu vereinfachen sowie auch zur Gemein-
schaftsbildung beizutragen.  
 
Vielfalt & Zusammenleben 
Als Ideen, die die Vielfalt und das Zusammenleben im 
Quartier befördern können, werden Gemeinschaftsgär-
ten mit freien und barrierefreien Zugängen, offene 
Sportanlagen (z.B. Speckbrettfelder) und ein Stadtteil-
haus als „Quartiers-Anker“ vorgeschlagen. Hinsichtlich 
der Wohnformen sollte auf eine gute Durchmischung 
gesetzt werden, bei der auch gemeinschaftliche Wohn-
konzepte berücksichtigt werden sollen. 
  
Landschaft & Nachhaltigkeit 
Die Qualität des Freiraums in der direkten Umgebung 
der zukünftigen Quartiere wird als Alleinstellungsmerk-
mal angesehen, welches es zu schützen sowie zu erhal-
ten gilt. Die Qualifizierung entlang des Kinderbachtals 
als Erholungsfläche wird in diesem Zusammenhang als 
zielführend erachtet. Der Zugang zu dieser gesundheits-
fördernden Umgebung müsse gerecht ermöglicht wer-
den. Dafür brauche es auch freizuhaltende Möglich-
keitsräume, demokratische Verfahren und eine integra-
tive Planung. Die Quartiere müssen klimaneutral sein. 
Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern und eine Behei-
zung durch Geothermie seien dafür notwendig, ebenso 
wie ein möglichst geringer Ressourceneinsatz bei Bau-
materialien, die nachhaltig und recycelbar sein sollen.  
9Werkstattverfahren
Digitale Beteiligung als Input zur Werkstattarbeit  
Gut besuchte Plenumsveranstaltung in der Schulaula

Das Werkstattwochenende Mitte Mai war der Vorberei-
tung und Orientierung sowie der Arbeit in themati-
schen Gruppen gewidmet. Insgesamt kamen am 13. und 
14. Mai im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gieven-
beck mehr als 100 Personen zusammen, um eine Be-
standsanalyse und erste Ideen für die über das Land-
schaftsband des Kinderbachbogens verbundenen Area-
le der Quartiere Steinfurter Straße und Busso-Peus-Stra-
ße zu sammeln. Unter ihnen Anwohnende, interessierte 
Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter 
aus Politik und Verwaltung sowie Akteurinnen und Ak-
teure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. 
 
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle 
vier Gruppen ihre zentralen Erkenntnisse und Ergebnis-
se. Diese wurden auf den folgenden Seiten für Sie zu-
sammengefasst.  
 
Als Vorbereitung auf die Werkstattarbeit diente eine ge-
führte Radtour durch die Quartiere, um den Teilneh-
menden einen Eindruck der Gegebenheiten vor Ort zu 
vermitteln und den Austausch über Potenziale, aber 
auch Hürden und Herausforderungen der Quartiere an-
zuregen.  
 
Der Landschaftsarchitekt Andreas Kipar zeigte in seinem 
Impulsvortrag auf, dass neue Entwicklungen von der 
Landschaft aus zu denken seien. Landschaft verbinde, ist 
Möglichkeitsraum, vielseitig, dynamisch und schützens-
wert. Den Raum aus der Landschaft zu erfassen und zu 
prägen sei entscheidend, um Qualitäten in einem neuen 
Stadtquartier zu bewirken. Die neuen Stadträume müs-
sen folglich grün, lebendig, offen und mit den anderen 
angrenzenden Teilen vernetzt sowie sicher und komfor-
tabel sein.  
 
Der Architekt Johannes Tovatt aus Stockholm berichtete 
ergänzend davon, dass städtebauliche Grundstrukturen, 
welche flexibel und robust auf Veränderungen reagieren 
können und den öffentlichen Raum, die Landschaft und 
die Architektur in Einklang bringen, lebenswerte Räume 
erzeugen. Entscheidend sei außerdem, dass die Bewoh-
nerinnen und Bewohner sich im Quartier gut zu Fuß be-
wegen können. Wenn die Ränder des Quartiers zusätzl- 
 
ich noch weiche Kanten aufweisen und eine Durchläs-
sigkeit schaffen, entstünden lebenswerte, inklusive und 
lebendige Stadträume.  
 
Der Fokus des Wochenendes lag anschließend auf der 
Arbeit in vier thematischen Werkstätten. In den Grup-
pen „Öffentlicher Raum & Mobilität“, „Urbanes Arbei-
ten & Innovation“, „Vielfalt & Zusammenleben“ und 
„Landschaft & Nachhaltigkeit“ haben die Teilnehmen-
den intensiv diskutiert und am städtebaulichen Arbeits-
modell skizziert, wie die Quartiere zukünftig aussehen 
könnten. 
 
Die erarbeiteten Grundlagen und Ideen flossen jeweils 
in einen zusammenfassenden Perspektivplan für das 
entsprechende Plangebiet rund um den Landschafts-
raum ein. Diese wurden der Öffentlichkeit am 18. Okto-
ber 2022 präsentiert.  
10
Werkstattwochenende – DIALOG 1 & 2
„Die Qualität, welche am Ende in den Modellquartieren sichtbar und  
erlebbar sein wird, kann ganz entscheidend über das kluge Prozess-
design – durch gute Vorbereitungen und Qualitätssicherungen – ge -
prägt werden. Hierbei steht der Prozess auch für `Wir machen Stadt´  
und `Wir sind Münster´ mit der intensiven Einbindung der Bürgerschaft.“  
 
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster
Werkstattverfahren

11
Impulsvortrag Johannes Tovatt – Stockholm als Vorbild
Mit dem Fahrrad in 15 Minuten in die Modellquartiere 1 | 2
Modellbau Arbeiten
Werkstattverfahren

Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der  
Modellquartiere 1 und 2 fiel klar zukunftsgerichtet aus. 
Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgänger-  
innen- sowie Fußgängerbewegungen mit entsprechen-
den Erlebniszonen zuerst vorausgedacht und vorberei-
tet werden müssen. In Kombination mit der Münstera-
ner Besonderheit des hohen Anteils des Radverkehrs am 
Modal Split könne ein Geflecht attraktiver Verbindungs-
linien und öffentlicher Räume entstehen. Im Mittel-
punkt der vorgestellten Ideen steht auch ein klares Be-
kenntnis zu einer Stärkung des ÖPNV und einer eigenen, 
inneren Erschließungsoption als „Herzstück“, z. B. nur 
für Busse mit modernster Antriebstechnologie mit eige-
nen Haltepositionen im Modellquartier 1. 
 
Die Haupterschließung könnte von der Austermann-
straße bis nach Norden zum Kreuzungspunkt „Wilking-
hege“ geführt werden. Die dort vorhandene Mobilstati-
on sollte zu einem gesamtstädtisch bedeutsamen Mobi-
litäts-Stationen zur Vernetzung aller Verkehrsarten qua-
lifiziert werden. Entlang der Steinfurter Straße ist gar ein 
Metro- bzw. Schnellbussystem eine willkommene Opti-
on, um auch aus dem regionalen Umfeld zügig in die  
Innenstadt und zum Hauptbahnhof gelangen zu kön-
nen. Auch hiervon könnte das gesamte Modellquartier 
1 profitieren. Oberstes Ziel für die innere Erschließung 
des Modellquartiers 1 sollte eine Minimierung der MIV-
Bewegungen sein – geschickt verteilte kleine Mobilitäts-
Stationen könnten Reduzierungen der Pkw-Aktions-
radien zugunsten von mehr Lebensqualität in den ge-
mischt genutzten Quartieren ermöglichen. 
 
Auch im Modellquartier 2 steht eine autoarme, fahrrad-
gebundene Vernetzung im Fokus. Die Nähe zum Gieven-
becker Stadtteilzentrum sowie das bedeutsame Land-
schaftselement der Appelbreistiege, das zugleich eine 
wichtige Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum 
darstellt, sind ebenso wie das östlich benachbarte For-
schungs- und Wissensquartier wichtige Vorprägungen, 
die eine mehr als konsequente Haltung gegenüber kur-
zen Wegen nach Möglichkeit ohne Pkw logisch erschei-
nen lassen. 
 
 
 
Für beide Modellquartiere wollte sich das Team noch 
nicht auf eine ausschließlich autoarme oder autofreie 
Konzipierung festlegen. Doch wurde klar artikuliert, 
dass hier die städtebaulich-landschaftlichen Struktur-
überlegungen, mit denen der Mobilität überlagert und 
weiter qualifiziert werden müssen. Im Sinne des Teams 
sind auch Gedanken von ergebnisoffenen Raum- und 
Flächenangeboten wichtig, also eine noch nicht allzu 
konkrete Festlegung und Codierung aller öffentlichen 
Räume, um auch auf zukünftige Änderungen noch ange-
messen reagieren zu können.
Team 1: Öffentlicher Raum & Mobilität   
Moderation: Prof. Bettina Mons, Bielefeld & Peter Lange, Münster 
12
 Werkstattverfahren

Werkstattverfahren
Nach Einschätzung des Teams um Dr. Wolfgang Haensch 
und seinen Teammitgliedern samt städtebaulicher As-
sistenz von Johannes Tovatt ist es von besonderer Be-
deutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2 miteinan-
der zu vernetzen. Der Grünzug des Kinderbaches wird 
dabei als wichtige landschaftliche Gemeinsamkeit in der 
Mitte beider Quartiere verstanden. Im Blick auf die 
Nachbarschaften der Wissensquartiere, die Impuls und 
Struktur geben können, wird angeregt, die hier begin-
nenden Aufwertungs- und Stärkungsmaßnahmen als 
unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumlichen- und 
funktionalen Vernetzung zu verstehen und weiter in den 
Gesamtprozess zu integrieren. Auch die Verbindungen 
hin zum Gievenbecker Zentrum wurden vom Team klar 
artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft klein-
räumlich herausgearbeitet. 
 
Im Modellquartier 1 zeigt das Team eine klare Haltung 
gegenüber dem gesamtstädtisch bedeutsamen Land-
schaftsraum am Wasserweg. Mit Sensibilität und ausrei-
chender Gesamtdimensionierung soll der Raum klar he-
rausgearbeitet werden, auch um die Verbindung in die 
Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft 
überführen zu können. Viele potenzielle Baufelder und 
damit die gemischt genutzten Bereiche der neuen 
Quartiere könnten gar von dem Landschaftsband am 
Wasserweg profitieren. Die Topografie des Geländes er-
möglicht hier eine Orientierung zum Landschaftsraum. 
Auch die soziale Infrastruktur (Grundschule / Kitas) 
könnte zum Wasserweg orientiert sein.  
 
Ein über die Modellquartiere 1 und 2 hinaus bedeut-
sames Stadtteilzentrum samt Nahversorgung verortet 
das Team im südlichsten Abschnitt des Modellquartier 1 
an der Austermannstraße. Diese entstehende Struktur 
könnte als Vermittler zwischen „alt und neu“ fungieren. 
In Bezug auf die Verzahnung der neuen Quartiere mit 
den Nachbarschaften macht das Team in Form einer 
punktuellen Offenheit hin zur Steinfurter Straße einen 
weiteren mutigen Vorschlag. Gleichwohl muss der 
Lärmeintrag der Bundesstraße in das Modellquartier 1 
durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.  
 
 
 
Die Idee zeigt einen innovativen Umgang mit dem 
Stadtentree und der zukünftigen Silhouette, die nicht 
ausschließlich über dominante Gebäudestrukturen ge-
prägt sein muss. Diese Offenheit bezieht auch die Land-
schaft jenseits der Steinfurter Straße mit ein und ver-
sucht eine Überwindung der Barriere zu schaffen, die 
durch die Bundesstraße besteht. 
13
Team 2: Urbanes Arbeiten & Innovation  
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch, Köln & Johannes Tovatt, Stockholm

Eindrücklich präsentieren Prof. Dr. Petra Teitscheid und 
Nadine Radtke gemeinsam mit Svenja Hennig, dass bei-
de Modellquartiere „vom Menschen aus“ gedacht und 
dazu strukturell vorbereitet werden müssen. Innerhalb 
der Quartiere werden Bereiche „für das ganze Leben“ 
der dort zukünftig wohnenden und arbeitenden Men-
schen entstehen. Zentrale Orte, die Identität stiften, Ge-
meinschaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über 
soziale- oder kulturelle Angebote avancieren können, 
sind erklärtes Hauptziel. Die gute und weiter zu quali-
fizierende Verzahnung mit den bestehenden Wissens-
quartieren wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Die 
Potenziale der Nachbarschaft gilt es zu nutzen – eine 
gute Verwebung ist obligatorisch – denn neue Stadträu-
me müssen miteinander kommunizieren, besonders 
dann, wenn die entstehenden Strukturen große Flächen 
umfassen wie auch in den Modellquartieren.  
 
Zudem sollten diese Strukturen modellhaft nachhaltig 
geplant und realisiert werden. Multifunktionale Stadt-
räume und das Zusammenbringen wichtiger Frequenz-
bringer wie z.B. Kitas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude, 
Lehr- und Kulturräume, Schulen und Galerien / Ateliers, 
Co-Working Bereiche, aber auch die klassischen Arbeits-
formen rund um Wissenschaft, Technologie und For-
schung müssen ein lebendiges Gefüge ergeben. Das 
wird gruppenintern als eine der größten Herausforde-
rungen für die Modellquartiere insgesamt angesehen. 
 
Flexibilität und Aneignung stehen bei den Freiräumen 
weit vorne im Zielkatalog und auch die Nutzung des 
vorhandenen Knowhows und des Engagements beste-
hender Nachbarschaften können wichtige Partner und 
Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflächen der Mo-
dellquartiere 1 und 2 sein. 
 
Das Stadtentrée entlang der Bundesstraße 54 sollte 
markante Gebäude mit klarer Adressbildung und Lärm-
schutzfunktion zulassen können. Zum Landschaftsband 
am Wasserweg ist aus Sicht des Teams vorstellbar mehr 
Wohnen mit einer Öffnung zum Grün entstehen zu     
lassen. 
 
 
 
Das Vordenken und spätere Management der unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen und die Prozess-
gestaltung insgesamt sind zudem eine essentielle Auf-
gabe für ein Gelingen des Modellhaften. Dabei werden 
auch kleinräumige Angebote zur Identitätsbildung un-
ter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen 
können. 
Team 3: Vielfalt & Zusammenleben  
Moderation: Prof. Dr. Petra Teitscheid, Münster & Nadine Radtke, Berlin &  
Svenja Hennig, Köln  
14 Werkstattverfahren

15
In diesem Team wurde insbesondere das Potential des 
vorhandenen Naturraumes und die Notwendigkeit ei-
ner nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung 
diskutiert. Moderator Matthias Rammig und die Land-
schaftsarchitekten des Büros LAND Srl berichteten, dass 
neben den Wallhecken und dem Kinderbach auch die 
Ränder des Modellquartier 1 als schützenswerte Berei-
che erfasst wurden und als blaugrüne Magistralen ver-
standen werden sollten (Steinfurter Straße und Wasser-
weg). Dies ist eine Idee, die nach den Vorstellungen des 
Teams "mutig weitergeführt werden könnte". Ein Grün 
anmutender „Puffer“ zur Steinfurter Straße wird als 
schallschützendes Element vorgeschlagen. Die vorhan-
dene Topographie im Gebiet ist prägend, es sollte mit 
dem Gelände gearbeitet werden. Die vermutete Anhö-
hung im Mittelpunkt des Modellquartier 1 könnte iden-
titätsstiftend wirken und eventuell auch ein mögliches, 
bebautes Zentrum des neuen Quartiers werden. 
 
Der Kinderbach-Grünzug verbindet auch die beiden 
Plangebiete der Modellquartiere 1 und 2. Das Gelände 
wurde durch frühere Eindämmungsmaßnahmen stark 
beschnitten und sollte entsprechend geöffnet werden. 
 
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu 
Gievenbeck und durch verschiedene Nachbarschafts-
bezüge über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbeson-
dere die geplante begrünte Durchwegung im Wissen-
schaftspark sollte im Modellquartier 2 weitergeführt 
werden. Das Verbindungsgelenk zwischen Modellquar-
tier 1 und 2 könnte als verzahnender Landschaftraum 
definiert werden, um eine Überbauung langfristig zu 
vermeiden. Grün wird folglich nicht als artifizielles Ele-
ment, sondern als Ökosystemdienstleistungen verstan-
den. Biodiversität soll überall in den Modellquartieren 
einen Platz finden – auf Dächern, an Fassaden, in „öko-
logischen Trittsteinen“. 
 
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die 
Umwelt müssen minimiert werden. Aus Sicht des Teams 
hat die Zielsetzung oberste Priorität, klimapositive 
Quartiere zu generieren, die mehr CO2-Emissionen auf-
nehmen, als sie erzeugen. Hierfür wird Tiefengeother-
mie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen  
„eines Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und plat- 
 
ziert werden könnte. Die Prinzipien des klimagerechten 
Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berück-
sichtigung finden (Ausrichtung zur Besonnung, adäqua-
te Abstände und Höhenentwicklung für Tageslicht und 
natürliche Durchlüftung). Lokale Energieerzeugung,  
-verschiebung und -speicherung sollte obligatorisch in 
einem Modellquartier sein. 
 
Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel 
sein, sprich auf die Folgen des Klimawandels angepasst 
sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine 
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durchlüf-
tung und zur Minimierung der Überhitzung im Sommer. 
Am Wasserweg wird ein Kaltluftentstehungsgebiet ver-
mutet, das gestärkt werden sollte. Wasser ist zudem 
eine Ressource, die lokal zurückgehalten (dann entwe-
der durch Evaporation und Transpiration verdunstet 
oder zeitversetzt abgeleitet werden kann) und genutzt 
werden sollte (Pflanzenbewässerung und Grauwasser-
nutzung). Der Wasserhaushalt der Kulturlandschaft 
muss dabei berücksichtigt werden. 
 
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend. 
Es werden „geheime Räume“ für Kinder, inklusive Be-
gegnungsstätten, Kulturangebote, eine gute Durch-
mischung und damit bezahlbarer Wohnraum für „alle“ 
gewünscht.  
Team 4: Landschaft & Nachhaltigkeit  
Moderation: Matthias Rammig, Stuttgart & Prof. Andreas Kipar, Mailand 
Werkstattverfahren

16
Ideensammlung Modellquartiere 1 | 2  
Die Beitragsübersicht aller 4 Werkstatt-Teams vom 13. und 14. Mai 2022
Werkstattverfahren
Mobilitäts-Stationen

17Werkstattverfahren
sanfte Mobilität

Perspektivpläne  
 
Die Zusammenfassung der Ergebnisse im Überblick   
Aus den Ergebnissen der Werkstattarbeit am 13. und 14. 
Mai 2022 sowie den Anregungen und Ideen aus der ers-
ten Online-Beteiligung hat das Büro FALTIN+SATTLER 
aus Düsseldorf zwei Perspektivpläne für die neuen Quar-
tiere erstellt. Sie bilden die Grundlage für die folgenden 
städtebaulichen Wettbewerbe und geben vor, in welche 
Richtung die Entwicklung gehen soll, indem sie Hand-
lungsräume und ihre Funktionen definieren. So geben 
sie etwa einen Überblick über mögliche Nutzungsvertei-
lungen innerhalb des Quartiers, zeigen auf, wo Vernet-
zungen mit der umgebenden Landschaft entstehen 
könnten, und schlagen u.a. einen Standort für ein Quar-
tierszentrum vor. 
 
Hohe Priorität für die weiteren Planungen beider Mo-
dellquartiere hat es, die bestehenden Erholungsflächen 
zu schützen und die städtebaulichen Strukturen mit-
einander zu verbinden sowie Schritt für Schritt neue 
Nutzungen zu ergänzen. Wie dieses Miteinander aus Alt 
und Neu aussehen kann, wurde im Rahmen des Werk-
stattverfahrens intensiv erörtert.  
 
Für die zwei Quartiere sind im Werkstattverfahren un-
terschiedliche Schwerpunktthemen gesetzt worden: 
Während auf dem ca. 50 ha großen Areal an der Stein-
furter Straße dringend benötigter Wohnraum, neue Ar-
beitsplätze und Versorgungsangebote geschaffen wer-
den sollen, liegt der Fokus beim rund 18 ha großen 
Quartier westlich der Busso-Peus-Straße auch auf Wis-
senschaft, Forschung und Bildung inkl. einer Erweite-
rung der Waldorfschule sowie studentischem Wohnen.  
 
Die Perspektivpläne schlagen beispielsweise neue Bau-
felder für ein urbanes Leben, Wohnen und Arbeiten ein-
schließlich verbindender Grünstrukturen in den Quar-
tieren sowie neue Aufenthaltsräume und Standorte für 
neue Mobilstationen zur besseren Vernetzung der Quar-
tiere vor. Zentrales Ergebnis der Werkstattarbeit war zu-
dem der Wunsch, die Qualität des Kinderbachbogens 
als grüne Mitte zwischen den Modellquartieren 1 und 2 
zu erhalten und weiter aufzuwerten. Das Wohnen und 
Arbeiten soll zusammen eine gute Mischung erzeugen 
und näher aneinanderrücken. Monostrukturen sind 
folglich nicht gewünscht, denn eine bestmögliche Mi-
schung an Funktionen und Nutzungen ist ein erklärtes 
Ziel. Die Perspektivpläne tragen auch der Notwendig-
keit zur Schaffung von Mischung durch die Integration 
sozialer Infrastrukturen, Wohnangeboten sowie Wissen-
schaft und Arbeit Rechnung. Die Modellquartiere sol-
len jeweils eine eigene Qualität und Identität erlangen 
und eine adäquate Vernetzung mit dem Bestehenden 
aufweisen. 
 
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in 
puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobili-
tät neue Maßstäbe setzen. Sie sollen bezahlbaren 
Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten, 
nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen 
autofrei sein. Dem öffentlichen Raum wird als Ort für 
Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, 
über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresi-
lienz der neuen Quartiere zu stärken. Die Erholungs- 
und Freiraumqualität soll in der Planung eine wichtige 
Rolle spielen und bis tief in die Quartiere hinein erleb-
bar gemacht werden. Vor allem aber sollen sowohl Pla-
nung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf 
künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt 
reagieren zu können. 
18 Werkstattverfahren

19Werkstattverfahren
  TEAM 1 
  Öffentlicher Raum &   
  Mobilität
  TEAM 2 
  Urbanes Arbeiten &  
  Innovation
  TEAM 3 
  Vielfalt &  
  Zusammenleben
  TEAM 4 
  Landschaft & 
  Nachhaltigkeit
Die Ergebnisse der 4 Teams

Perspektivplan Steinfurter Straße  
Stand 18. Oktober 2022  
 
Modellquartier 1
20 Werkstattverfahren

21Werkstattverfahren
Perspektivplan Busso-Peus-Straße  
Stand 18. Oktober 2022  
 
Modellquartier 2

Die Perspektivpläne formten sich aus der Zusammen-   
führung der gesammelten Ideen der Werkstatt, den On-
line-Beteiligungen und den Empfehlungen des Strate-
gieteams. Das Strategieteam setzte sich aus dem Stadt-
baurat, Fachplanern und -planerinnen sowie Sachkundi-
gen zusammen, welche als begleitendes Expertinnen- / 
Expertengremium den Prozess gestalteten. 
 
Im Strategieteam für die Modellquartiere 1 | 2 haben 
mitgewirkt: 
 
– Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt  
Münster 
 
– Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster 
 
– Prof. Kunibert Wachten, scheuvens+wachten 
plus - Impulsgeber Städtebau 
  
 – Prof. Jörg Aldinger, AldingerArchitekten- Im-
pulsgeber Nachhaltigkeit + Architektur 
 
 – Prof. Tim Rieniets, Institut für Entwerfen und 
Städtebau Leibniz Universität Hannover - Im-
pulsgeber Stadtentwicklung + Modellcharakter 
 
 – Dr. Dietmar Erber, Vorsitzender Ausschuss für 
Stadtplanung und Stadtentwicklung 
 
– Dr. Robin Korte, ehem. Vorsitzender Ausschuss
für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
– Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität 
 
– Jörg Faltin, Düsseldorf FALTIN+SATTLER und 
weitere Teammitglieder 
 
 
 
 
 
 
 
Richtungsweisend für die städtebaulichen Wettbewer-
be sind ebenfalls die vom Strategieteam formulierten, 
den Perspektivplan ergänzenden Handlungsfelder. Die-
se wurden vom Strategieteam für die beiden Modell-
quartiere 1 | 2 als inhaltlicher Leitfaden wie folgt kon-
zipiert und stellen eine Würdigung der Ergebnisse des 
Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses dar: 
 
22
Handlungsfelder  
>> Die zentralen Ergebnisse des Strategieteams  
Werkstattverfahren
Das Strategieteam als wichtiges Steuerungsgremium

Anspruch: neue Standards für soziale, grüne und pro-
duktive Münster Modellquartiere 
 
Lokale Identität: Entwicklung eines eigenen Charakters 
und einer Quartiers-DNA, Berücksichtigung der unver-
wechselbaren Spuren der Standorte  
 
Urbane Sukzession: kluge Prozessgestaltung - flexibles 
und robustes Konzept mit animierender Bildsprache, 
Offenhalten von Flächen für Entwicklungen und multi-
codierter Flächen zur Erhöhung der Flexibilität 
 
Nachhaltigkeit: positive Klimabilanz, Gebrauchs- und 
Raumqualitäten durch konsequente Autoreduzierung, 
Sicherung von Biodiversität und Wassersensibilität, so-
ziale Ausgewogenheit  
 
Vielfalt: konsequente Mischung der Nutzungen in den 
Modellquartieren, auch bei Forschungs- und Techno-
logienutzungen, Entwicklung unterschiedlicher Ange-
bote des Wohnens und Arbeitens, mehrfach nutzbare 
öffentliche Räume, breites Spektrum von Rechts- und 
Nutzungsformen  
 
Siedlungsrand: die „Westseite“ der Stadt ist eine Mem-
bran. Die Landschaft hat einen typischen Charakter, der 
Bezug hierzu muss in den Quartieren erkennbar sein  
 
Verflechtungen: Vernetzungen mit der östlichen Nach-
barschaft „in die Tiefe der Wissensquartiere“ 
 
Wasserweg: Lebensader in die Kulturlandschaft, kleine 
Strukturen der Höfe erhalten und sensibel / kleinteilig 
arrondieren 
 
Stadtentrée: Steinfurter Straße Barrierewirkung redu-
zieren, keine „Mauer“ aus Gebäuden, spezielle Gebäu-
detypologie – auch „Brückensprung“ zur Landschaft 
Nordost 
 
Management von Stadt: soziales Konzept ist gefordert. 
Realisierungs-Management mit Klärung von Eigentums-
fragen. Dauer-Steuerungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Re-
flexion. Dynamischer, veränderungsfähiger Masterplan 
 
Klimaneutralität: Entwicklungen der Klimaveränderung 
antizipieren und nicht nur negative Entwicklungen mil-
dern: weitreichenderer Beitrag nötig. Die Modellquar-
tiere gründen auf ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind 
klimapositiv 
 
Biodiversität: Quartiere nicht nur für Menschen, Le-
bensraum für Flora- und Fauna mit möglichst hoher Ar-
tenvielfalt als zeitgemäße Verpflichtung verstehen, städ-
tische Strukturen sind Lebensraum 
 
Gemeinwohl: Orientierung an dem Lebenszyklus der 
Bewohnerschaft: Vielfalt und Zusammenhalt. Soziales 
Konzept, Anpassungen als Selbstverständlichkeit 
 
Öffentlicher Raum: kein klassischer Straßenraum mehr, 
Begegnungen im Fokus. Automobile komplett verban-
nen aus dem Gefüge erlebbarer, öffentlicher Räume 
 
Mobilität: autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adres-
se ist für Pkws erschlossen! Neben 1-2 „größeren“ Mobi-
litäts-Stationen auch dezentral als Teil der Mikro-Quar-
tiere: Nachbarschaften mit „Kümmerern“ (Rad / Lasten-
rad / Elektromobilität mit Ladestationen etc.). Minimum 
Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen von Quartiers-
garagen (rohe Strukturen) mitdenken 
 
Technologie und Forschung: Hybridquartiere fördern, 
Abschotten / Zonierungen verhindern, normales Stück 
Stadt (Wohnen und Arbeiten auf engem Raum) Wissen-
schaft mit Wohnen. Komplexere Strukturen durch Sta-
pelung oder kleinmaßstäbliche Cluster unterschiedli-
cher Nutzungen. Große Flexibilität, um Transformatio-
nen in der Lebens- und Arbeitswelt begleiten zu können  
 
Flexibilität: Weiterentwicklungen ermöglichen, nicht al-
les städtebaulich „durch-codieren“ – offenhalten von 
Optionen für sich ändernde Bedingungen (auch in zen-
tralen Bereichen, nicht nur an „Rändern“), wichtige Set-
zungen erst, wenn Leben eingekehrt ist 
 
 
 
 
 
23Werkstattverfahren

24 Werkstattverfahren
Stadtparterre: Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible 
Überraumhöhen) fördern, für die gewünschte Nut-
zungsmischung unverzichtbar. Management nach dem 
Wiener Vorbild (soziale Infrastrukturen + Kultur / Nah-
versorgung + Gastronomie / Gemeinschaftsangebote 
inkl. Sport) als Umsetzungsstrategie. Alle Erdgeschosse 
haben eine Geschosshöhe von 4,00 bis 5,00 Metern zu 
wichtigen öffentlichen Räumen hin / zum zentralen Be-
reich 
 
Quartierszentrum: durchgängig urban und gemischt 
genutzt an favorisierte Stelle an der Austermannstraße 
im Modellquartier 1 auch zur Versorgung der Nachbar-
schaften der Wissensquartiere und der Nachbar-Wohn-
quartiere (heute nahezu unversorgt). Auch: Marktplatz 
als Motiv und Anspruch.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Der Kinderbachbogen als Verbindungselement 
Skizze Jörg Faltin | FALTIN+SATTLER

Die Präsentation der Handlungsfelder und der Perspek-
tivpläne der Modellquartiere 1 und 2 bildeten den Ab-
schluss des Werkstattverfahrens. Im Rahmen der Ver-
anstaltung am 18. Oktober 2022 im Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium informierte eine Ausstellung über die Er-
gebnisse dieser Werkstattarbeit. Der Abend endete mit 
drei bildreichen Vorträgen. Den Anfang machte Jörg Fal-
tin (FALTIN+SATTLER Düsseldorf) mit der Zusammenfas-
sung der gemeinschaftlich erarbeiteten Ergebnisse und 
einem kurzen Exkurs über städtebauliche Referenzen 
aus Stockholm. Die Professorin Janna Hohn aus Frank-
furt am Main teilte mittels einer Liveschalte ihre Erfah-
rungen mit der produktiven Stadt. Der Impulsgeber An-
dreas Kipar lenkte das Thema von der produktiven Stadt 
auf das Thema der produktiven Landschaften. 
25Werkstattverfahren
Moderator Jörg Faltin | FALTIN+SATTLER im Dialog mit 
der Bürgerschaft
Abschlussveranstaltung - DIALOG 3
Janna Hohn inspirierte mit Beispielen der gelebten pro-
duktiven Stadt
Andreas Kipar zur Münsteraner Landschaft von Morgen

26 Werkstattverfahren
Die Perspektivpläne konnten separat voneinander im 
Anschluss an die Ergebnispräsentation – DIALOG 3 – on-
line bis zum 13. November 2022 kommentiert werden. 
Die Anregungen wurden auch bei dieser Beteiligung di-
rekt den vier Themen – angelehnt an die Werkstattgrup-
penarbeit – zugeordnet. 
 
Im Rahmen dieser zweiten Online-Beteiligung wurde er-
neut deutlich, dass sich die neuen Strukturen im Quar-
tier denen der Umgebung anpassen sollen und neue 
Wegeverbindungen in die umgebenden Räume entste-
hen müssen. Eine naturnahe Freiraumgestaltung mit 
vielen Bäumen, die Schatten spenden und das Mikrokli-
ma positiv beeinflussen, wird präferiert. Auch die große 
Bedeutung des Kinderbachbogens wurde erneut her-
vorgehoben und als Kaltluftschneise und wichtiger Bei-
trag des Stadtklimas identifiziert. Allgemein lässt sich 
vernehmen, dass die Menschen sich einen sensiblen 
Umgang mit den Schutzgütern Boden, Luft und Wasser 
wünschen. Es ging beispielsweise der Vorschlag ein, dass 
die beauftragten Landschaftsplanerinnen und -planer 
den entstehenden Bodenaushub vor Ort wieder nutzen 
könnten, um Landschafträume zu modellieren. 
 
In Bezug auf den Anspruch der Herstellung klimaange-
passter Quartiere, wurde ebenfalls der Verkehr und die 
Mobilität thematisiert. Autofreie Zonen, die Vermei-
dung großflächiger sowie ebenerdiger Parkplätze, die 
Stärkung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV, eine 
Verbindung in die Innenstadt sowie mehr Shared-
Spaces wurden angeregt. 
 
Ein Beitrag erinnerte daran, dass die physische Umwelt 
und die sozialen Faktoren einen großen Einfluss auf die 
individuelle Gesundheit haben. Der Zugang zu gesund-
heitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermög-
licht werden. Neben einer Herstellung einer Zugangs- 
und Verteilungsgerechtigkeit müssen außerdem alle an 
dem Findungsprozess beteiligt werden, „denn nur so 
lässt sich ein gesundheitsgerechtes Viertel gestalten, in 
dem alle gleiche Chancen auf Gesundheit haben und 
alle gleichberechtigt mitbestimmen können“. Dafür 
braucht es auch freizuhaltende Möglichkeitsräume, de-
mokratische Verfahren und eine integrative Planung. 
 
In Bezug auf das gewünschte gemeinschaftliche, genera-
tionenübergreifende, ökologische und durchmischte 
Zusammenleben in den Modellquartieren gingen wei-
tere Anregungen ein. So sollen Bildungs- sowie soziale 
Einrichtungen nicht isoliert für sich stehen, sondern auf 
Interaktion und Gemeinschaft ausgelegt sein. Dadurch 
könnten Begegnungsorte entstehen und eine Mischung 
unterschiedlicher Nutzungen erbracht werden.  
 
Im Sinne einer sozialgerechten Quartiersentwicklung 
wurde außerdem angemerkt, dass die Grundstücksgrö-
ßen, Eigentums- sowie Mietverhältnisse, Wohnformen 
und Preisniveaus vielfältig eingeplant werden sollen. Bei 
all der Vielfalt solle jedoch auf einheitliche Baumateria-
lien und Gestaltungsaspekte geachtet werden. Bei der 
Planung sollten ökologische Materialien wie Holz, Stroh, 
Lehm etc. verwendet werden. Kurze Liefer- und An-
fahrtswege sind bei der Materialienwahl ebenfalls wün-
schenswert, sodass ein geringer Ressourcenverbrauch 
erreicht sowie der Bedarf an grauer Energie minimiert 
wird. 
Digitale Beteiligung zu den Perspektivplänen
Die umfangreichen Beiträge der Bürgerschaft

27Werkstattverfahren
Besonderheiten Modellquartier 1 Steinfurter Straße 
Mit Blick auf eine angestrebte Mischung solle im ange-
dachten Quartierszentrum des Modellquartier 1 eine 
Versorgungsstruktur entstehen, welche eine lebendige 
Mitte mit einer hohen Aufenthaltsqualität erzeugt. Vor-
stellbar wäre für einige auch eine Markthalle, welche 
Nutzungen wie beispielsweise einen Drogeriemarkt, 
Bio-Supermarkt, Bäcker, Post, Eisdiele, Café, Kiosk oder 
eine Apotheke unter einem Dach vereint. Gewünscht 
sind Orte, an denen u. a. anwohnende Studierende, Leh-
rende, Familien und ältere Menschen zusammenkom-
men können. Generell wird die Entwicklung eines neuen 
Nahversorgungszentrums zur Versorgung der bestehen-
den angrenzenden Wohngebiete und Studierenden-
wohnheime als dringend notwendig betrachtet. 
 
Bezogen auf das Thema Mobilität gingen Anregungen 
ein, dass das benachbarte Wohnquartier am Gemenweg 
nicht durch zusätzlichen Verkehr beeinträchtigt werden 
soll, sollten neue Wohneinheiten über den Wasserweg 
erschlossen werden. 
Es besteht der Wunsch, dass sich die neue Bebauung in 
Nähe des Wasserwegs an der Geschossigkeit bzw. Bau-
höhe des Bestands orientiert.  
 
Die Hochspannungsfreileitung im Norden des Gebietes 
wird von einigen als Gefahr gesehen und eine Verlegung 
der Leitung in den Boden gefordert.  
 
Die digitale Beteiligung machte zudem deutlich, dass im 
Sinne eines Quartiers mit vielfältigen unterschiedlichen 
Wohnformen auch eine Tiny-House-Siedlung für einen 
Teilbereich im Übergangsraum zur Landschaft in Be-
tracht gezogen werden könnte.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besonderheiten Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße 
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich für das Modell-
quartier 2 die potenziellen Wegeverbindungen genau 
angesehen und dahingehend Ideen formuliert. So wird 
ein Abzweig auf Höhe des Spielplatzes an der Appelbrei-
stiege in Richtung Norden vorgeschlagen, um eine di-
rekte Radverbindung vom Kreisverkehr Von-Esmarch-
straße über die Appelbreistiege und zum Rudolf-Stei-
ner-Weg sowie zum Wohnquartier Schöppingenweg 
auszubilden.  
 
Auch wird auf die Besonderheiten der östlichen Nach-
barschaft hingewiesen. Das Center for Soft Nanoscience 
(SoN) ist ein Forschungszentrum, in dem besonders 
empfindliche Messungen betrieben werden. Beim Bau 
ist besonders auf eine möglichst schwingungsarme Um-
gebung geachtet worden. Schwerer Lastverkehr kann 
sich folglich störend auswirken. Deswegen wird eine Er-
schließung des Areals an der im Perspektivplan markier-
ten Stelle kritisch gesehen und stattdessen die Ausbil-
dung eines Fahrradweges in dem Bereich befürwortet. 
 
Zur Belebung des Modellquartiers regen einige an, Flä-
chen auch für Cafés, Restaurants und kleinere Geschäfte 
vorzusehen, die als identitätsstiftender Quartiersmittel-
punkt und Begegnungsstätte dienen könnten. Auch 
werden Kultur- und Sporteinrichtungen zur Förderung 
des Zusammenhalts im Quartier gewünscht.

28 Werkstattverfahren
„Der Beschluss über den Bau des Landschaftsparks Kin-
derbach solle weiterverfolgt werden und prioritär ent-
wickelt werden. Die neu zu schaffenden Wohneinheiten 
und Arbeitsplätze erhöhen die Notwendigkeit der  
Schaffung dieser Erholungsfläche.“
„Der Wasserweg ist schon jetzt ein grüner Boulevard  
für Spaziergänger, Jogger und Radfahrer - dieses Merkmal 
sollte herausgearbeitet und verstärkt werden.“
 „Ein Supermarkt nahe der vielen Wohnheime wäre  
eine sehr gute Erweiterung, da in diesem Umkreis an -
sonsten nur wenig Möglichkeiten zum Einkauf zur Ver-
fügung stehen.“
Stimmen aus dem Netz - Beiträge der Bürgerschaft  
„Der Verkehr der Autos an der Austermannstraße sollte 
sich nicht erhöhen bzw. verstärken, sondern wün -
schenswerterweise sogar verringern.“ 
„Es wäre schön in der Umgebung, in der unter anderem 
viele Studierende oder Universitätsangehörige aber  
auch Familien oder ältere Leute wohnen und arbeiten  
Orte zu schaffen, an denen man sich treffen kann. Zum 
Beispiel Cafés oder Bänke und Tische im Außenbereich.“
„Fläche und Möglichkeiten schaffen für eine Tiny House 
Siedlung“
„Disc-Golf Körbe wären eine tolle Möglichkeit, sich  
dort aktiv aufzuhalten. In Münster gibt es noch keine  
solche Anlage.“
„Um den Gemenweg und den Wasserweg zu entlasten 
könnten autofreie Siedlungen entstehen (ähnlich zur  
Weißenburg Siedlung). Parkplätze oder Tiefgaragen  
für die neuen Anwohner könnten Richtung Techno -
logiepark oder Steinfurter Straße geschaffen werden.“
„Die Hochspannungstrasse im Modellquartier 1 darf  
keine Gefahr für die Menschen im Quartier darstellen,  
sodass eine Prüfung zur Führung der Leitung im Unter-
grund wünschenswert wäre.“ 
„Wichtig fände ich dabei, dass zum Beispiel Grundschule/ 
Kindergarten/Altenheim/Kulturzentrum Berührungs -
punkte haben und nicht irgendwie verteilt werden,  
sondern vielleicht sogar eine gemeinsame räumliche  
Schnittmenge haben. Das könnte zum Beispiel eine  
gemeinsame Mensa sein, wo Begegnung im Stadtteil  
möglich wird, oder ein Park der von allen genutzt wird.“
„Die Planung großzügiger Grünflächen wäre wünschens-
wert. Zudem soll eine gesunde Dichte mit angemessenen 
Abstandsflächen entstehen, welche den Charakter des 
Wasserwegs nicht beeinträchtigt.“

Dank analoger und digitaler Beteiligung der Bürgerin-
nen und Bürger ist ein großer Speicher an lokalem Wis-
sen und innovativen Ideen entstanden, der eine große 
Bereicherung für die nächsten Schritte im Planungspro-
zess darstellt. Auch im Rahmen der zeitnah nachfolgen-
den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbe 
soll der intensive DIALOG mit der Stadtgesellschaft fort-
geführt werden, um gemeinsam an überzeugenden  
Lösungen für zukunftsfähige Quartiere zu arbeiten.
29Ausblick
Ausblick  
>> Wie geht´s weiter? 
Räumliche Präzisierungen durch die folgenden Wettbewerbe

TITEL                                                                                                                                                                                                                  HEFT NR. 
Parkraumuntersuchung Altstadt / Hbf. Münster / Westf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/94 
Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010, Materialien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/94 
Dokumentation Kongress, neue Wege für das Rad  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/94 
Radverkehr in Fußgängerzonen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1994  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/94 
Verkehrsbericht Münster 1993  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6/94 
Verkehrsmittelwahl und ÖPNV-Akzeptanz der Studierenden in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1995  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/95 
Programm fahrradfreundliche Stadt Münster 
     Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus- und Radverkehr  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/95 
Haushaltsbefragung Münster 1994, Zeitbudget und Verkehrsteilnahme  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/95 
Wohnungsbau und Eigenheimbau Wohnwünsche von Wohnungssuchenden und Bauwilligen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/95 
Parkraumuntersuchung im Universitätssektor der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/96 
Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/96 
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Universitätsbereich / Innenstadtbereich Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/96 
mensch.mobil ´96 Forum für humane Mobilität. Kongressdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/97 
Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung - von Rio über Istanbul zur lokalen Agenda  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/97 
Zeitstrukturen und Stadt. Das Zeitprofil von Münster - Chance für eine nachhaltige Entwicklung!? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/98 
Untersuchung zu Bündelungspotentialen im Wirtschaftsverkehr des Dienstleistungssektors  
     zum Aufbau einer Branchenlogistik in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/98 
Erster Nahverkehrsplan Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/98 
Entwicklungskorridor Hauptbahnhof Albersloher Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/99 
Funktionale Stärkung von Stadtteilzentren in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/99 
Neues Wohnen im Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2000 
Regionaler Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2000 
Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung von mobilé - Wahrnehmung und Bewertung der 
     Mobilitätszentrale Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/2000 
Großflächiger Einzelhandel in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2000 
Wohnbaulandentwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2001 
Verkehrsbild Münster 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2003 
Lokale Agenda – Nachhaltigkeitsbericht 2001 /2002  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2003 
Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2004 
Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2005 
Wohnbaulandentwicklung 2005  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2005 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2006 
Das alltägliche Verkehrsverhalten der Münsteraner 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im November 2007  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2008 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2009 
Attraktiv, generationengerecht, partnerschaftlich  
     Münsters Handlungskonzept zum Demografischen Wandel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2009 
Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 Teil 1: Analyse und Bestand  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2009 
Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 2010  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2011 
Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Herbst 2013  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2014 
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2016 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/2018 
Planungswerkstatt 2030  
     Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/2019 
Zukunftswerkstatt Albachten – Zusammenfassung und Ergebnisse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2020 
Integriertes Entwicklungskonzept Coerde  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge / Häger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2022 
Stadtteilentwicklungskonzept Hiltrup-Ost  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2022 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße |  
     Am Hawerkamp. Werkstattdokumentation (Kurzfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2023 
Modellquartiere am Kinderbachbogen, Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße.    
     Werkstattdokumentation (Kurzfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2023
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Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-        
planung ISSN 0933-9078

Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
© 2023 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER

Beschlussvorlage

18069 Zeichen

V/0176/2023 
V/0176/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Modellquartiere 1 und 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens 
Modellquartier 2 - westlich Busso-Peus-Str.: Auslobung eines städtebaulich-
landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.04.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   02.05.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   03.05.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   04.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Dokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung der Mo-
dellquartiere südwestlich Steinfurter Str. und westlich Busso-Peus-Str. zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für das Modellquartier westlich Busso-
Peus-Str. (Anlage 2) ebenso wie den aktualisierten Perspektivplan (Anlage 3) als Grundlagen für 
das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat beschließt die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier Busso-Peus-
Straße (gem. der Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstattverfahrens 
konkretisiert wurden und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden werden. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als nächsten Schritt ein städtebauliches Qualifizierungsverfah-
ren für die Entwicklung des Modellquartiers westlich der Busso-Peus-Straße durchzuführen und 
Stadtplanungsamt 
 
11.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lutz 
Telefon: 492-1261 
LutzR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0176/2023 
dafür einen begrenzt offenen, zweiphasigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Realisierungs-
wettbewerb auf Basis des Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 4) nach der Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für das Mo-
dellquartier westlich der Busso-Peus-Str. voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 279.700 € 
(238.000 € Wettbewerbssumme + 41.700 € Verfahrenskosten / Preisrichterhonorare) entstehen. 
  
Für die weitere Beauftragung in 2024 zur weiteren Qualifizierung der Ergebnisse des Realisie-
rungswettbewerbs sind in der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits 220.000 € vorgesehen. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 279.700  
   2024 220.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere in 
den Bereichen südwestlich Steinfurter Straße (s. V/0180/2020) und westlich Busso -Peus-Straße (s. 
V/0417/2020) beschlossen.  
Mit den Beschlüssen erfolgte die  Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, fachlichen 
Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens sowie zweier separater sich 
anschließender Qualifizierungsverfahren. Das Werkstattverfahren ist zwischen April und November 
2022 durchgeführt worden und hat die Quartiersentwicklung öffentlichkeitswirksam eingeläutet. Als 
nächster wichtiger Planungsschritt soll nun auf Grundlage der vorliegenden Vorlage ein Beschluss 
für die Auslobung eines  städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfahrens für den 
Bereich westlich der Busso -Peus-Straße gefasst werden. Das Bewerbungsverfahren für die am 
Wettbewerb teilnehmenden Planungsgemeinschaften soll zeitnah nach Beschlussfassung dieser 
Vorlage erfolgen, voraussichtlich also im  2. Quartal 2023. Die Auslobung über ein st ädtebaulich-
landschaftsplanerisches Qualifizierungsverfahren für das Areal westlich Steinfurter Straße erfolgt zu 
einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich im 3. Quartal – mit einer eigenen Vorlage.

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V/0176/2023 
Zu Beschlusspunkt 1.: 
In einem Werkstattverfahren sollten zunächst die angestrebten städtebaulichen Ziele und die grund-
sätzlichen Qualitäten der beiden Areale im Dialog mit der Bürgerschaft sowie mit Expertinnen und 
Experten ausgelotet werden. Die Konzeptionierung un d Moderation des Verfahrens erfolgte durch 
das Büro FALTIN+SATTLER Düsseldorf. Bei der Planung des Dialogverfahrens wurden die „Leitori-
entierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion 
in Münster“ (vgl. V/0553/2021) berücksichtigt. 
Mehr als 100 Personen kamen am 13. und 14.  Mai 2022 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zusam-
men, um grundlegende Leitideen für die neuen Stadtquartiere zu entwickeln und zu diskutieren. Unter 
ihnen waren Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Anwohnende, interessierte Bür-
gerinnen und Bürger sowie Akteure und Akteurinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesell-
schaft. In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mobilität“, „Urbanes Arbeiten & Innovati-
on“, „Vielfalt & Zusammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ erarbeiteten die Teilnehmenden 
an Stadtmodellen, wie die neuen Quartiere zukünftig aussehen könnten. Dabei sind auch die Pla-
nungsleitlinien, die am 26.08.2020 vom Rat der Stadt Münster beschlossen  wurden, eingeflossen. 
Professionell begleitet wurde die Arbeit der vier Werkstattgruppen von renommierten Expertinnen und 
Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Städtebau, Stadtsoziologie, Landschaftsplanung, Energie 
und Nachhaltigkeit. Im Vorfeld gab es die Möglichkeit, sich digital zu Leitfragen der vier o.g. Themen-
schwerpunkte zu beteiligen und somit einen Input für die Arbeit in den Werkstattgruppen zu leisten. 
Für die beiden Modellquartiere wurden im Werkstattverfahren unterschiedliche Schwerpunktth emen 
gesetzt: Während auf dem ca. 48,5 ha großen Areal südwestlich Steinfurter Straße dringend benötig-
ter Wohnraum sowie Arbeitsstätten in Form von technologieorientierten Unternehmen ebenso wie ein 
neues Nahversorgungszentrum angedacht wurden, wurde der Fokus im Quartier westlich der Busso-
Peus-Straße (rund 18 ha) auf Wissenschaft und außeruniversitäre Forschung in Kombination mit 
Wohnen und Bildung (Erweiterung der Waldorfschule) gelegt. 
Über die Quartiere hinaus wurde zudem der Landschaftsraum des Kinderbachs als „Blau-Grüne Le-
bensader“ und weiter herauszuarbeitenden „Kinderbachbogen“ verstärkt in den Blick genommen - mit 
herausragender Bedeutung für Freizeit und Erholung sowie zur Vernetzung der beiden Quartiere un-
tereinander. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens fließen auch in das integrierte Freiraumentwick-
lungskonzept für das Kinderbachtal, das durch das Büro bgmr Landschaftsarchitekten aus Berlin er-
stellt wird, ein. 
Eine Kurzfassung der Dokumentation des Werkstattverfahrens ist der Anlage 1 zu entn ehmen. Die 
Erarbeitung einer abschließenden ausführlichen Druckfassung der Dokumentation ist für das zweite 
Halbjahr 2023 vorgesehen.  
 
Zu Beschlusspunkt 2.: 
Die Ergebnisse der Werkstattarbeit wurden durch das begleitende Planungsbüro FALTIN+SATTLER 
GmbH aus Düsseldorf in zwei Perspektivplänen grafisch zusammengefasst (vgl. Anlage 1, Seite 20-
21). Die Perspektivpläne geben einen Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen innerhalb der 
Quartiere, zeigen auf, wo Vernetzungen mit der umgebenden Landschaft en tstehen könnten, und 
schlagen Standorte u. a. für Mobilstationen, Energieversorgung und ein Quartierszentrum vor.  
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und 
Mobilität neue Maßstäbe für Münster setzen. Sie sollen bezahlbaren Wohnraum und Raum für neue 
Wohnformen bieten, nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen auch autofrei sein. Dem 
öffentlichen Raum wird als Raum für Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, über 
eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresilienz der neuen Quartiere zu stärken. Vor allem aber 
sollen sowohl die Planung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf künftige Veränderungen

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V/0176/2023 
in der Lebens - und Arbeitswelt reagieren zu können. Die Pe rspektivpläne wurden der Öffentlichkeit 
am 18. Oktober 2022 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium präsentiert und konnten anschließend online 
bis zum 13. November 2022 kommentiert werden. 
Der Perspektivplan für das Modellquartier Busso-Peus-Straße (vgl. Anlage 3) bildet die Grundlage für 
das nun nachfolgende städtebaulich-landschaftsplanerische Qualifizierungsverfahren. Die aus diesem 
Qualifizierungsverfahren hervorgehenden Entwürfe fließen dann in die weitere s tädtebaulich-
landschaftsplanerische Gestaltungsplanung und schließlich in die Bauleitplanung ein. 
Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Amt für Mobilität und Tiefbau ein Konzept hinsichtlich 
der verkehrlichen Anforderungen im Umfeld des Wissenschaftssektors und mit Empfehlungen für die 
beiden Quartiersentwicklungen. Für das Modellquartier Busso-Peus-Straße liegt ein eigenes Konzept 
vor, welches als Grundlage den an dem städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfah-
ren teilnehmenden Planungsgemeinschaften an die Hand gegeben werden soll (vgl. Anlage 2). Hier-
bei wurden u.a. die Erschließungspunkte für den Fuß - und Radverkehr sowie für den motorisierten 
Verkehr, nochmals aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die anstehende Auslobung des städtebau-
lich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfahrens beurteilt.  
Aufbauend auf den Erkenntnissen des Mobilitätskonzepts sowie den Erkenntnissen eines vertiefen-
den Akteursworkshops für das Modellquartier Busso -Peus-Str. (vgl. auch die Erläuterungen zu Be-
schlusspunkt 3. und 4.) wurde die graphisc he Darstellung des Perspektivplans überarbeitet. Diese 
stellt somit eine aktualisierte Fassung gegenüber dem am 18.10.2022 der Öffentlichkeit präsentierten 
Plan dar (vgl. Anlage 3) . Der Akteursworkshop zum Modellquartier Busso -Peus-Straße fand am 
16.02.2023 unter Beteiligung der Letter of Intent -Partner „Zukunft der Wissenschaftsstadt“, Akteure 
aus dem Wissens - und Technologietransfer sowie der Freien Waldorfschule und des Waldorfkinder-
gartens Münster statt. Ziel war es, die unterschiedlichen Flächenansprüche hinsichtlich gegenseitiger 
Synergieeffekte zu prüfen sowie eine grobe Nutzungszonierung in Vorbereitung für den städtebaulich-
landschaftsplanerischen Wettbewerb vorzunehmen. 
 
Zu Beschlusspunkt 3.: 
Bezüglich der Quartiersentwicklung westlich der Busso -Peus-Straße wurden in d er Vorlage 
V/0417/2020 bereits erste Annahmen über potenzielle städtebaul iche Kennwerte getroffen. D iese 
Kennwerte wurden im Zuge des Werkstattverfahrens und der Arbeit am Modell geprüft. Darüber hin-
aus wurden dem Stadtplanungsamt erhebliche begründete Entwicklungsabsichten aus den Bereichen 
Hochschule und außeruniversitäre Forschung sowie Technologieförderung mitgeteilt, welche in einem 
Workshop konkretisiert wurden. Folgende Flächenkennwerte sind als Grundlage des st ädtebaulich-
landschaftsplanerischen Wettbewerbsverfahrens vorgesehen. 
Kennwerte Modellquartier westlich Busso-Peus-Straße 
Fläche des Gesamtareals:  ca. 18 ha (100 %) 
abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: 
abzgl. Erweiterungsfläche Waldorfschule / Waldorfkindergar-
ten 
ca. 6,5 ha (36 %)  
ca. 1,5 ha (9%) 
Verbleibende Nettobaufläche: ca. 10,0 ha (55 %)

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V/0176/2023 
Wohnen Bruttogeschossfläche: ca. 72.000 m² 
Wohneinheiten: ca. 600  
zzgl. 300 Studierendenapartments 
Arbeiten 
Forschung / Institute / 
Dienstleistungen u.a. 
Bruttogeschossfläche: ca. 95.000 m²  
Angabe der geplanten durchschnittlichen GFZ – inkl. Waldorfschule: 1,6 
 
Zu Beschlusspunkt 4.: 
Auf Grundlage der Ergebnisse des im Jahr 2022 durchgeführten Werkstattverfahrens und auf Basis 
der Perspektivpläne sollen nun städtebaulich-landschaftsplanerische Qualifizierungsverfahren folgen. 
Als nächsten planerischen Schritt sieht die Verwaltung einen städte baulich-landschaftsplanerischen 
Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für den Bereich westlich der Busso-Peus-Straße vor. Der Be-
reich soll aufgrund seines großen städtebaulichen Potenzials einen Brückenschlag zwischen dem 
Stadtteilzentrum Gievenbeck und dem naturwissenschaftlichen Zentrum  östlich der Busso -Peus-
Straße herstellen und insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Erweiterungs- und Ansiedlungs-
bedarfs von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als erstes der beiden Pro-
jektgebiete weiter qualifiziert werden. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Gievenbe-
cker W eg im Norden, der B usso-Peus-Straße im Osten, der V on-Esmarch-Straße im Süden sowie 
der Waldorfschule im Westen. 
Übergeordnetes Ziel der Quartiersentwicklung ist ein nutzungsgemischtes Quartier für Wissenschaft, 
Forschung und Wohnen. Hinsichtlich des Besta ndteils Wohnen ist die Realisierung eines breiten 
Wohnungsmixes mit langfristig ca. 600 neuen Wohnungen und zzgl. 300 Studierendenapartments für 
insgesamt etwa 1.800 neue Bewohnerinnen und Bewohner angedacht. Das Wohnungsangebot soll 
insbesondere ein finanziell leistbares Wohnen im Sinne der "Sozialgerechten Bodennutzung Münster" 
(SoBoMü) ermöglichen und somit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Münster 
leisten.  
Zur Konkretisierung von Flächenbedarfen für Wissenschaft und Forschung fand im Februar 2023 ein 
Workshop unter Beteiligung der „Letter of Intent“ -Partner „Zukunft der Wissenschaftsstadt“, Akteure 
aus dem Wissens - und Technologietransfer sowie der Freien Waldorfschule und des Waldorfkinder-
gartens Münster statt. Ziel war es, die unterschiedlichen Flächenansprüche hinsichtlich gegenseitiger 
Synergieeffekte zu prüfen sowie eine grobe Nutzungszonierung vorzunehmen. Die Ergebnisse des 
Workshops sind in den Entwurf der Auslobung eingeflossen. Betont wurde in dem Workshop noch-
mals die hohe Bedeutung, ein lebendiges Quartier durch die dichte Mischung aus Wohnen und Arbei-
ten sowie über lebendige Erdgeschosse zu schaffen. 
Durch die räumlichen Gegebenheiten, u.a. mit der Appelbreistiege als Charakteristikum im Plange-
biet, werden hohe Ansprüche an den Aspekt der Freiraumplanung gestellt. Ebenso ist ein intelligentes 
Entwässerungskonzept zu erarbeiten, da die räumlichen Gegebenheiten eine Versickerung vor Ort 
nahezu ausschließen. Im Wettbewerb ist daher ein integrales Gesamtkonzept für das Plangebiet zu 
entwickeln. 
Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden, sind Bearbeitungsgemeinschaften bestehend aus 
Stadtplanerinnen und Stadtplanern mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie 
mit Expertinnen und Experten der Siedlungswasserwirtschaft zur Teilnahme am Wettbewerb berech-
tigt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erstellung eines städtebaulich -landschaftsplanerischen 
Entwurfs / Rahmenplans auf Basis der Werkstattergebnisse inklusive des aktualisierten Perspektiv-

- 6 - 
V/0176/2023 
plans und unter Berücksichtigung der vom Rat am 26.08.2020 beschlossenen Planungsleitlinien. Die 
Wettbewerbsaufgabe soll von maximal 15 Teams bearbeitet werden, von denen zehn Bearbeitungs-
gemeinschaften über ein EU -offenes Bewerbungsverfahren ermittelt und fünf durch etablierte Pl a-
nungsbüros gebildet werden sollen (letztere auf Einladung). Formal wird der Wettbewerb nach den 
geltenden Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Bei dem Wett-
bewerbsverfahren handelt es sich um einen begrenzt offenen, zweiph asigen Realisierungswettbe-
werb, dem aufgrund der Schwellenwert-Überschreitung ein EU-Bewerbungsverfahren mit vorbehaltli-
cher Losziehung bei gleichen Qualifikationen vorgeschaltet werden soll. Der beste Lösungsansatz für 
die Aufgabenstellung soll durch ein Preisgericht prämiert werden. Es ist beabsichtigt, unter Würdi-
gung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger (in der Regel den Siegerentwurf) mit 
den weiteren Planungsleistungen für eine s tädtebaulich-landschaftsplanerische Gestaltungsplanung 
für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. 
Bereits im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde auf eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit 
Wert gelegt, um es der Stadtgesellschaft bzw. möglichst allen interessierten Akteuren und Akteurin-
nen zu ermöglichen, ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Die Dialogkultur soll im Zuge des 
Wettbewerbsverfahrens fortgeführt werden. Unmittelbar vor der Preisgerichtssitzung soll daher eine 
anonymisierte, betreute Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge mit Einführungs - und Erläuterungs-
Symposium durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit erhalten, Anre-
gungen z. B. auf Kommentarkärtchen abzugeben. Eine protokollarische Auswertung der Anregungen 
zu den Wettbewerbsbeiträgen soll dem Preisgericht zum S itzungstag präsentiert werden. Darüber 
hinaus ist vorgesehen, die Abschlussergebnisse nach Entscheidung des Preisgerichts der interessier-
ten Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung zu präsentieren. 
 
Hinweis: Die vorliegende Beschlussvorlage wird auch dem Beirat für Klimaschutz zur Kenntnis ge-
geben. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Dokumentation des Werkstattverfahrens (Kurzfassung) 
Anlage 2: Verkehrs- und Mobilitätskonzept Busso-Peus-Straße  
Anlage 3: Aktualisierter Perspektivplan Modellquartier Busso-Peus-Straße 
Anlage 4: Entwurf der Auslobungsunterlagen für das städtebaulich-landschaftsplanerische Qualifizie-
rungsverfahren für den Bereich westlich der Busso-Peus-Straße

Anlage_3_Perspektivplan_Busso-Peus

1368 Zeichen

Plangebietsgrenze
Bestandsgebäude
Kinderbach/Wasser
Höhenlinie
Zentrum Gievenbeck
Appelbreistiege (wertvoller alter Handelsweg/Allee)
konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten:konzeptionsabhängig zu präzisieren / verorten:
Wohnen (gemäß Programmierung)
Arbeiten (gemäß Programmierung)
soziale Infrastruktur (gemäß Programmierung)
Waldorfschule (Erweiterungsoption)
Spiel+Sport (informell - vereinsgebunden)
Mobiltäts HUB Wissensquartier (neu)
Mobiltäts HUB dezentral (min. Stellplatzschlüssel)
*
Perspektivplan Münster Modell Quartier 2
für Leben, Wohnen, Arbeiten und Wissenschaft
   Grafik 1 : 1.000                                                                Stand 23.03.2023
LegendeLegende
Gievenbecker Weg
Busso-Peus-Straße
Waldorfschule
Sportpark Gievenbeck
TSC Münster Gievenbeck
Michaelschule
Appelbreistiege
Von-Esmarch-Straße
*
Röntgenstraße
Zentrum Gievenbeck
MMQ 2MMQ 2
ca. 18 ha 
Plangebietsgrenze
Bestandsgebäude
Kinderbach/Wasser
Höhenlinie
Zentrum Gievenbeck
Appelbreistiege (wertvoller alter Handelsweg/Allee)
Mobiltäts HUB dezentral (min. Stellplatzschlüssel)
denkbare Erschließung MIV
untergeordnete Erschließung MIV
denkbare Erweiterungsfläche Waldorfschule
Mittelerschließung Vorrang Rad/ÖPNV/Fußgänger
Verbindungsweg MMQ1 + 2 (neu)
zentraler gestärkter oder neuer Fuß- und Radweg
Fußwege / Radwege (Anschlussoption)
Regenwasser Rückführung

Anlage_2_Verkehrs- und Mobilitätskonzept Busso-Peus-Str

69658 Zeichen

03.04.2023 
 
 
 
 
 
 
   
Verkehrliche Anforderungen an das   
Münster Modellquartier 2 –  
Busso-Peus-Straße  
 
 
 
 
 
  
 
Ihre Ansprechpersonen: 
 
Verkehrsentwicklungsplanung: 
Herr Lange 
Durchwahl: 65 08 
LangePeter@stadt-muenster.de 
 
Frau Bartz 
Durchwahl: 72 34 
BartzLeah@stadt-muenster.de 
 
 
Verkehrsplanung: 
Herr Schilder 
Durchwahl: 65 97 
Schilder@stadt-muenster.de

Seite 2 von 37 
 
 
Inhalt 
 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 3 
2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen ................................ ................................ .. 4 
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr ................................ ................................ .............. 5 
3.1 Bestandssituation ................................ ................................ ................................ .... 5 
3.2 Prognosebezugsfall ................................ ................................ ................................ . 8 
3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2 ................................ ................................ ..................11 
3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg .................16 
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus ................................ ................................ ........16 
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ................................ .........17 
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier ................................ ................................ .......20 
3.8 Ruhender Verkehr im Quartier ................................ ................................ ...............22 
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr ................................ ..........................25 
5 Nahmobilität ................................ ................................ ................................ ..................28 
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen ................................ ................................ 28 
5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr ................................ .................29 
6 Mobilstationen ................................ ................................ ................................ ...............32 
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier ................................ ................................ ....33 
7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege ................................ ..34 
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen ................................ ................................ ....34 
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr ............................... 34 
7.4 Autofreie Teilquartiere ................................ ................................ ............................34 
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität ................................ ................................ ................34 
7.6 Hochwertige und attraktive Radabstellplätze ................................ ..........................35 
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler ................................ ................................ ..............35 
7.8 Gute ÖV-Anbindung ................................ ................................ ............................... 35 
7.9 Gute Radverkehrsanbindung ................................ ................................ ..................35 
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen ................................ ................................ .........35 
7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen ................................ ......35 
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten .............................. 36 
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier ...............36 
8 Hinweise und Regelwerke ................................ ................................ .............................37

Seite 3 von 37 
 
 
1 Einleitung 
 
Mit den Modellquartieren plant die Stadt Münster in fünf Quartieren im Stadtgebiet eine städ-
tebauliche Entwicklung. Die Modellquartiere sollen dabei modellhaft sein für andere Gebiets-
entwicklungen und als Positivbeispiel unter anderem beim Thema Mobilität zukunftsweisende 
Lösungsvorschläge aufzeigen.  
Die Lage der Modellquartiere 1 und 2 bietet gute Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
Quartiers, in dem für viele alltägliche Wege kein motorisierter Individualverkehr (MIV) erforder-
lich wird. Die folgende Abbildung 1 zeigt die Lage der Quartiere.  
 
 
Abbildung 1 Lage der Modellquartiere 1 und 2 
Zu nennen ist hier zum einen die Entfernung zur Innenstadt, die mit 4km in guter Radver-
kehrsentfernung liegt. Die in Kapitel 5 dargestellte Planung des Veloroutenverlaufs unterstützt 
diesen Lagevorteil zusätzlich. Zum anderen trägt das Umfeld der beiden Quartiere durch wis-
senschaftliche und universitäre Einrichtungen, den Technologiepark und das weiter südlich 
gelegene Universitätsklinikum zu einer hohen Arbeitsplatzdichte und, bei guter Verknüpfung, 
somit zu kurzen Arbeitswegen bei. Eine gute Durchmischung innerhalb des Quartiers und eine 
auf den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) orientierte Planung soll zusätzlich zu kurzen We-
gen beitragen.

Seite 4 von 37 
 
 
2 Verkehrsaufkommen durch neue Strukturen 
 
In Modellquartier 2 – Busso-Peus-Straße entstehen vielfältige neue Strukturen, dazu gehören 
neue Wohnstandorte, soziale Infrastruktur  wie Kindertagesstätten, Arbeitsplätze in verschie-
denen Branchen sowie Versorgungseinrichtungen.  
 
Aus verkehrsplanerischer Sicht sind insbesondere die aus den neuen Strukturen entstehen-
den Verkehre zu betrachten. Neue Bewohnerinnen und Bewohner sind mobil und Einrichtun-
gen und Arbeitsplätze müssen erreicht werden.  
Die gute Nutzungsdurchmischung innerhalb eines neu entwickelten Gebietes ist dabei essen-
tiell. Wege werden dann vor allem innerhalb des Quartiers bzw. im direkten Umfeld durchge-
führt, so dass sie kurzgehalten werden und überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad erledigt 
werden können. Kurze Wege leisten einen Beitrag Kraftfahrzeugfahrten zu reduzieren, die an-
dernfalls das Umfeld durch Lärm, Emissionen und Flächeninanspruchnahme belasten. Neben 
der Durchmischung durch vielfältige Angebote innerhalb des Quartiers ist auch die Verknüp-
fung mit bestehenden Strukturen im Umfeld relevant für das zu erwartende Verkehrsaufkom-
men und die Verkehrsmittelwahl der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Verknüpfung muss insbesondere den Fuß- und Radver-
kehr sowie den ÖPNV im Fokus haben.  
 
Darüber hinaus kann zusätzlicher Wohnraum im Stadtgebiet dazu beitragen, dass langfristig 
Pendlerfahrten reduziert werden, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Münster ar-
beiten, zum Wohnen nicht ins Umland ausweichen müssen.  
 
Für die Berechnung der zu erwartenden Verkehre wurden folgende Strukturen angenommen:  
 
Strukturen Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße (MMQ2) 
Wohnen: 600 Woh-
nungen und ca. 300 
Studierendenapart-
ments:  
ca. 1.800 Einwohner 
Ca. 9 Kita-Gruppen Ca. 2570 Arbeits-
plätze, 75% Forschung 
und 25% Dienstleis-
tung 
 
Tabelle 1 Strukturen in Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße (MMQ2) 
Unter der oben beschriebenen Annahme, dass viele Wege innerhalb des Quartiers und in die 
benachbarten Quartiere häufig zu Fuß, mit dem Rad und ÖPNV zurückgelegt werden, ergeben 
sich geringere Verkehrsmengen, die per Kfz aus dem Gebiet ausfahren.  
Um die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zu berücksichtigen, erfolgte die Verkehrs-
mengenberechnungen für den Kfz-Verkehr auf Grundlage eines Verkehrsmodells. Die weite-
ren Verkehre wurden anhand von Kennwerten abgeleitet. Die Kennwerte basieren dabei auf 
den mittleren Verkehrsmittelanteilen der Bewohnenden im Stadtgebiet Münster. Der aus die-
sen Berechnungen resultierende Modal-Split liegt mit Werten von 70-72% im Umweltverbund 
(Fuß, Rad, ÖPNV) auf einem höheren Niveau als das übrige Stadtgebiet im Mittel. De nnoch 
sind die im weiteren Bericht aufgeführten Empfehlungen und Anforderungen noch nicht voll-
ständig berücksichtigt. Das konkret vom Planungsgebiet zu erwartende Verkehrsaufkom-
men wird in Abhängigkeit des finalen städtebaulichen Konzepts und dem Umfang der 
verkehrsreduzierenden Maßnahmen berechnet.

Seite 5 von 37 
 
 
Für die beiden Gebiete wurden unter den vorgenannten vorläufigen Annahmen folgende Neu-
verkehre ermittelt:  
 
 
 MMQ1 MMQ2 
Fuß 4.300 Wege/24h 1.850 Wege /24h 
Rad 16.300 Fahrten/24h 7.000 Fahrten/24h 
ÖV 3.800 Personenfahrten/24h 1.650 Personenfahrten/24h 
MIV 9.500 Kfz/24h 4.600 Kfz/24h 
sonstige 300 Fahrten/24h 150 Fahrten/24h 
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h 
Tabelle 2 Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2) 
 MMQ1 MMQ2 
Fuß 12,6 % 12,1 % 
Rad 47,7 % 45,9 % 
ÖV 11,1 % 10,8 % 
MIV 27,7 % 30,2 % 
sonstige 0,9 % 1,0 % 
Gesamt 34.200 Wege/24h 15.250 Wege/24h 
Tabelle 3 Relative Anteile der Neuverkehre in Modellquartier 1+2 (MMQ1+2) 
Insbesondere die Vielzahl der Fuß- und Radwege macht die Bedeutung einer zielgerichteten 
Planung deutlich. Die Auswirkungen des Kfz -Verkehrs von 4.600 Kfz/24h aus MMQ2 bzw. 
9.500 Kfz/24h aus MMQ1 auf das umliegende Straßennetz wird im folgenden Kapitel im Detail 
betrachtet. 
3 Erschließung durch den Kfz-Verkehr 
 
3.1 Bestandssituation 
 
Trotz der Zielrichtung eines autoarmen Quartiers ergeben sich aus den geplanten Strukturen 
eine Vielzahl an Wegen, bei denen auch zukünftig davon ausgegangen werden muss, dass 
sie zum Teil mit dem Kfz erfolgen. Sie ergeben sich aus den Wohnstrukturen ebenso wie aus 
den gewerblichen Entwicklungen. Es ist demnach sicherzustellen, dass das umliegende Stra-
ßennetz die Verkehre in das bzw. aus dem Gebiet aufnehmen kann.  
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der Bestandssituation. Dabei handelt es sich um Ver-
kehrsmengen bzw. um ein Verkehrsverhalten, das 2019/2020 ohne Einfluss von Covid-19 er-
fasst wurde. 
 
Im Bestand treten im Untersuchungsgebiet an der Steinfurter Straße sowie am Orléans -Ring 
als Teil des klassifizierten Straßennetzes (B54) die höchsten Verkehrsmengen auf, sie liegen 
zwischen 24.800 und 36.400 Kfz/24h (DTV W). Im Straßenzug Austermannstraße / Busso -
Peus-Straße liegt das Verkehrsaufkommen bei ca. 7.000 bis 8.000 Kfz/24h und nimmt in Rich-
tung Steinfurter Straße zu. Die von Westen kommenden Verbindungen Horstmarer Landweg, 
Gievenbecker Weg und Von -Esmarch-Straße liegen bei ca. 6.000 -9.000 Kfz/24h. Die Ver-
kehrsmengen sind in der folgenden Tabelle 4 und Abbildung 2 dargestellt.

Seite 6 von 37 
 
 
 
 
Straßenname Verkehrsaufkommen  
Analyse [Kfz/24h] 
Von-Esmarch-Str. 9.400 
Horstmarer Landweg 6.400 
Gievenbecker Weg 8.200 
Busso-Peus-Str. 6.600 
Austermannstraße 7.000-8.000 
Steinfurter Str. 36.400-41.200 
Orléans-Ring 24.800 
Tabelle 4 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet 
Die genannten Straßen sind Teil des klassifizierten Straßennetzes und haben innerstädtische 
bzw. regionale oder überregionale verbindende Funktionen.  
Die Steinfurter Straße ist als B54 die Hauptverbindung zwischen Münster und dem nordwest-
lichen Umland. Sie bindet Münster an der Anschlussstelle Kreuz Münster Nor d an das Fern-
straßennetz (Autobahn A1) an. Das Verkehrsaufkommen ist mit 36.000 - 41.000 Kfz/24h ent-
sprechend hoch. 
Der Straßenzug Austermannstraße / Busso-Peus-Straße / Roxeler Straße (K7) hat in seinem 
Verlauf mehrere Funktionen. Im nördlichen Abschnitt erschließt er den Technologiepark und 
das Universitätsgelände. Im weiteren Verlauf bindet er die Stadtteile Gievenbeck und Roxel 
an die Stadtmitte an. Dementsprechend steigt das Verkehrsaufkommen im südwestlichen Teil 
auf rund 12.600 Kfz/24h bzw. im weiteren Verlauf auf über 16.000 Kfz/24h an.  
Die Von-Esmarch-Straße und der Gievenbecker Weg erschließen Gievenbeck. Der Gieven-
becker Weg dient darüber hinaus über den Rüschhausweg der Anbindung des Umlands und 
der Verbindung mit Nienberge.

Seite 7 von 37 
 
 
 
Abbildung 2 Verkehrsaufkommen im Bestand 2020 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]   
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000

Seite 8 von 37 
 
 
3.2 Prognosebezugsfall 
 
Der Bezugsfall basiert auf dem Analysefall und umfasst darüber hinaus die Bevölkerungsent-
wicklung bis zum Jahr 2035 auf ca. 334.000 Einwohner (342.000 Einwohner abzüglich MMQ 
1 + 2) entsprechend der zum Zeitpunkt der Modellaufstellung aktuellen kleinräumigen Bevöl-
kerungsprognose der Stadt Münster. Darin enthalten sind auch die Zuwächse aus dem Wohn-
baulandprogramm jedoch ohne die Gebiete MMQ 1 + 2. Übrige Strukturen wie Arbeitsplätze, 
Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen u. ä. wurden analog angepasst.  
Darüber hinaus wurde das Straßennetz in den Bereichen geändert, in denen im direkten Um-
feld Veränderungen absehbar bzw. bereits konkret geplant sind.  
Die Maßnahmen des Wohnbaulandprogramms, deren Realisierung als „mittel“ oder „sicher“ 
eingestuft wurden, sind maßgebend für die Verteilung der Bevölkerungszuwächse.  
Die folgende Tabelle 5 enthält die Maßnahmen, die im direkten Umfeld geplant sind. Dazu 
gehört vor allem das Umfeld der Universität, Fachhochschule (Naturwissenschaftliches Zent-
rum+ (NWZ+)) und Universitätsklinikum. Eingerechnet wurden Maßnahmen, die als sicher ein-
gestuft wurden.  
 
Nr.  Gebietsbezeichnung Wohneinheiten Arbeitsplätze 
5 Leos Gate 45 100 
 Gescherweg 72-84 200 0 
7 Mathematik-Campus 0 700 
8a Naturwissenschaftliches Zentrum 100 50 
8b Wissenschaftspark 200 150 
9 Hüffer Campus 0 50 
10 Forschungscampus Ost 0 900 
11 Projektstandort Musik-Campus 0 100 
19 Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Str. 70 0 
20 Ehem. Wartburgschule 30 0 
21 Ehem. Eissporthalle 490 0 
34 Muckermannweg 445 0 
35 Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. 900 0 
36 Studierendencampus Tita-Cory-Campus 200 0 
 Gesamt 2.680 2.050 
Tabelle 5 Flächenentwicklungen im Bereich „Urbane Wissensquartiere“  
Analog zum Kapitel „Analysesituation“ fasst die folgende Tabelle 6 die Verkehrsmengen und 
die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Bezugsfall zusammen.

Seite 9 von 37 
 
 
 
Straßenname Verkehrsaufkommen  
Analyse [Kfz/24h] 
Verkehrsaufkommen  
Bezugsfall [Kfz/24h] 
Von-Esmarch-Str. 9.400 10.800 
Horstmarer Landweg 6.400 8.800 
Gievenbecker Weg 8.200 8.600 
Busso-Peus-Str. 6.600 9.400 
Austermannstraße 7.000-8.000 10.000 
Steinfurter Str. 36.400-41.200 38.400-42.200 
Orléans-Ring 24.800 25.200 
Tabelle 6 Verkehrsaufkommen ausgewählter Straßen im Planungsgebiet, Analyse und Bezugsfall 
Im Bereich des NWZ+ ist eine städtebauliche Aufwertung des Quartiers geplant. Damit einher 
geht die Planung, vorhandene überdimensionierte Verkehrsflächen anders zu nutzen. Die 
größte Veränderung wird sich dabei in der Corrensstraße einstellen. Der aktuell vierstreifige 
Ausbau soll zukünftig verkehr lich beruhigt werden. Das Verkehrsaufkommen wird sich ent-
sprechend reduzieren bzw. auf Alternativrouten verlagern. Eine der Alternativrouten wird dabei 
auch der Streckenzug Busso-Peus-Str. / Austermannstraße sein.  
 
In der folgenden Abbildung sind die abso luten Verkehrsmengen im Bezugsfall 2035 darge-
stellt.

Seite 10 von 37 
 
 
 
 
Abbildung 3 Verkehrsaufkommen im Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster]   
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 25000
25000 - 50000
50000

Seite 11 von 37 
 
 
3.3 Prognoseplanfall MMQ 1 + 2 
 
Die Berechnung des Prognoseplanfalls erfolgt auf  Grundlage des Prognosebezugsfalls. Zu-
sätzlich werden die vorgenannten Strukturen (vgl. Kapitel 2) (Wohneinheiten, Arbeitsplätze, 
soziale Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen) von MMQ 1 + 2 hinterlegt. Das hat zur 
Folge, dass sich das Verkehrsaufkommen im Planungsgebiet weiter erhöht. Die folgende Ta-
belle 7 fasst die Entwicklung an ausgewählten Straßen zusammen.  
 
Straßenname Verkehrsauf-
kommen  
Bezugsfall 
[Kfz/24h] 
Verkehrsauf-
kommen Plan-
fall MMQ1+2 
[Kfz/24h] 
Zuwachs (gerun-
det) 
[Kfz/24h (%)] 
Von-Esmarch-Str. 10.800 10.800 0 (0%) 
Horstmarer Landweg 8.800 10.000 1.200 (13,6%) 
Gievenbecker Weg 8.600 10.200 1.600 (18,6%) 
Busso-Peus-Str. 9.400 11.600 2.200 (23,4%) 
Austermannstraße 10.000 11.800-13.000 1.800 (18,0%) 
Steinfurter Str. 38.400-42.200 40.600-44.000 2.000 (5,0%) 
Orléans-Ring 25.200 25.800 600 (2,4%) 
Tabelle 7 Verkehrsaufkommensentwicklung im Prognoseplanfall auf den Straßen im Planungsgebiet 
Die Anbindung der Fläche an das Straßennetz erfolgt an ausgewählten Anknüpfungspunkten. 
Die Anknüpfungspunkte und die sich ergebenden Anforderungen sind nachfolgend in Tabelle 
8 und Abbildung 4 dargestellt:  
 
Gebiet Anknüpfungspunkte 
MMQ2 
Anknüpfung Busso-Peus-Straße:  
Die Haupterschließung des Gebiets soll über die Anknüpfung an die Busso -
Peus-Straße erfolgen. Sie stellt die leistungsfähigste Variante dar, Gievenbe-
cker Weg und Von-Esmarch-Straße werden nicht unnötig belastet. Eine wei-
tere Erschließung über die Busso -Peus-Straße wird nicht empfohlen,  da 
diese weitere Fläche versiegeln würde und den Zielen der autoarmen Quar-
tiersentwicklung entgegenstehen würde. Zudem soll eine zu dichte Knoten-
punktabfolge an Hauptstraßen vermieden werden; insbesondere dann, wenn 
eine ÖPNV-Achse dort entlang führt. 
Anknüpfung Von-Esmarch-Straße:  
Durch die räumliche Trennwirkung der Appelbreist iege wird eine Erschlie-
ßung der südlichen Teilfläche über den Michaelsweg erforderlich. Von einer 
Erschließung der Flächen nördlich der Appelbreistiege über die Von -Es-
march-Straße wird abgeraten, um diese nicht unnötig durch einen weiteren 
Knotenpunkt zu belasten und eine Querung der Appelbreistiege zu vermei-
den. 
Anknüpfung Gievenbecker Weg:  
Eine weitere Anknüpfungsmöglichkeit besteht über den Gievenbecker Weg. 
Die Gestaltung ist abhängig von der räumlichen Aufteilung und der Erschlie-
ßung der geplanten Erweiterung des Schulgeländes. Der Abstand zum be-
nachbarten Kreisverkehr sollte  möglichst groß sein und  in der Regel 200m

Seite 12 von 37 
 
 
nicht unterschreiten. Unter den gegebenen Bedingungen  kann von diesem 
Grundsatz abgewichen werden. Der Knotenpunkt soll östlich der Hofstelle re-
alisiert werden. Von einer zusätzlichen Erschließung der Schule über den 
Giebenbecker Weg w ird abgeraten, um diesen nicht durch einen weiteren 
Knotenpunkt zu belasten. Die Schule hat bereits eine gut ausgebaute Er-
schließung über den Rudolf-Steiner-Weg (Knotenpunkt ca. 350 m westlich).  
Tabelle 8 Kfz-Anknüpfungspunkte MMQ2 
  
Abbildung 4 Erschließung MMQ 2 (rot hervorgehoben) 
 
Die folgenden Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen die räumliche Verteilung der Kfz-Neuver-
kehre durch die beiden Gebiete MMQ1 und MMQ2. Zu erkennen ist dabei die Verflechtung mit 
dem direkten Umfeld aber auch die Orientierung in Richtung Stadtmitte. Darüber hinaus ent-
stehen durch die neuen Arbeitsplätze und gewerblichen Strukturen aber auch Verbindungen 
mit dem Umland, insbesondere über die Steinfurter Straße (B54).  
 
Entwicklung Wohnen 
Entwicklung Arbeit 
Entwicklung soziale Infrastruktur

Seite 13 von 37 
 
 
 
Abbildung 5 Mehrverkehr durch MMQ1  im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter]

Seite 14 von 37 
 
 
 
Abbildung 6 Mehrverkehr durch MMQ2 im Vergleich zum Bezugsfall 2035 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Müns-
ter] 
In der folgenden Abbildung 7 sind die absoluten Verkehrsmengen im Prognoseplanfall 1 dar-
gestellt.

Seite 15 von 37 
 
 
 
Abbildung 7 Verkehrsaufkommen im Prognoseplanfall 1 [Kfz/24h] [Kartengrundlage: Stadt Münster] 
 
  
0 - 5000
5000 - 10000
10000 - 15000
15000 - 20000
20000 - 50000
50000

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3.4 Prognoseplanfall MMQ1 – Variantenbetrachtung Horstmarer Landweg 
 
Der zuvor beschriebene Prognoseplanfall betrachtet die Entwicklung der Quartiere MMQ 1 
und MMQ 2. Ausbau oder Veränderung der Straßeninfrastruktur wurden mit dem Bezugsfall 
berücksichtigt. Dies betrifft im direkten Umfeld insbesondere die verkehrliche Beruhigung der 
Corrensstraße.  
 
Die Betrachtung der Ergebnisse der Planfallberechnung zeigt eine gegenüber dem Analysefall 
deutliche Zunahme des Kfz -Verkehrsaufkommens auf dem Horstmarer Landweg. Diese ist 
einerseits bereits im Prognosebezugsfall zu beobachten und ist mit dem Wachstum der Be-
völkerung und der weiteren Strukturen zu begründen. Andererseits ist mit MMQ1 und MMQ2 
eine weitere Zunahme auf ca. 10.000 Kfz/24h berechnet worden. Der aktuelle Querschnitt der 
Straße wird mit diesem Verkehrsaufkommen sehr stark ausgelastet sein. 
Bei den Verkehren handelt es sich, analog zur Bestandssituation, zu einem großen Teil um 
Ausweichverkehre zur Steinfurter Straße.  
 
Mit dem beschlossenen Fahrradnetz 2.0 und dem Verlauf einer Veloroute über den Horstmarer 
Landweg ergeben sich somit verschiedene Nutzungsansprüche, die mit dem aktuellen Aus-
bauzustand nicht übereinstimmen. Es bedarf folglich weiterer Untersuchungen dieses Stre-
ckenabschnitts.  
 
3.5 Einschätzung des Straßenausbaus 
 
Mit der Veränderung des Verkehrsaufkommens und teilweisen Verlagerung von Verkehrsströ-
men ergibt sich der Bedarf, den bestehenden Straßenausbau zu prüfen und Empfehlungen  
zum ggfs. erforderlichen Straßenentwurf zu geben.  
Der Straßenraumentwurf sollte den Empfehlungen der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) [FGSV, 2006] folgen und dabei zunächst die Belange der Seitenraumnutzung sowie 
Zufußgehenden und Radfahr enden berücksichtigen, weiterhin den Nutzungsanspruch des 
ÖPNV und dann die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs für die Wahl des Querschnitts einzu-
binden.  
 
Im umliegenden Hauptstraßennetz sind insbesondere die Straßenzüge  
 Austermannstraße  
 Horstmarer Landweg 
 Busso-Peus-Straße 
 Gievenbecker Weg 
 Von-Esmarch-Straße 
 Roxeler Straße  
 
zu betrachten. Dabei handelt es sich nach der Kategorisierung gemäß RASt 06 um Verbin-
dungsstraßen. Im Fall der Austermannstraße, Busso -Peus-Straße und Roxeler Straße sind 
sie darüber hinaus anbaufrei.  
Der bestehende zweistreifiger Ausbau der Austermannstraße, Busso-Peus-Str., Gievenbecker 
Weg und Von-Esmarch-Straße ist auch mit den zukünftigen Verkehrsmengen ausreichend di-
mensioniert.

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Die Situation des Horstmarer Landwegs ist i m vorhergehenden Kapitel 3.4 beschrieben wor-
den. Demnach ist eine bauliche oder verkehrsrechtliche Anpassung im Verlauf des Straßen-
zuges abzuwägen. 
Zu beobachten ist außerdem die Entwicklung im Verlauf der Roxeler Straße in Richtung Roxel. 
Durch die vielfältigen Entwicklungen bis hin zum Oxford-Quartier steigt das Verkehrsaufkom-
men bei gleichbleibendem Verkehrsverhalten auf ca. 20.000 Kfz/24h.  
 
3.6 Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte 
 
Für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunkts sind Leistungsfähigkeitsbe-
rechnungen erforderlich, die die Spitzenstundenbelastungen der morgendlichen und abendli-
chen Spitzenstunden betrachten. Sie berücksich tigen bei signalisierten Knotenpunkten das 
jeweilige Signalprogramm. Diese sind sinnvollerweise erst dann zu berechnen, wenn konkre-
tere Planungen des Gebiets vorliegen.  
Auf Grundlage der hier vorliegenden Tagesverkehrsmengen erfolgt zunächst nur eine vorläu-
fige Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte anhand der Eckwerte sowie der 
Veränderung des Verkehrsaufkommens. Herangezogen werden hierbei die Empfehlungen 
des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren [FGSV, 2006] sowie die Eignung von K no-
tenpunktarten entsprechend der RASt 06.  
 
Insbesondere bezüglich der Gestaltung der neuen Anschlussknoten wird auf die Priorisierung 
der Verkehrsarten des Umweltverbunds hingewiesen. Dieses Vorgehen basiert auf der aktu-
ellen Empfehlung zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV -Veröffentlichungen im 
Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022, FGSV 2022). 
 
Die Knotenpunkte sind in Tabelle 9 aufgeführt und werden in Abbildung 8 graphisch veran-
schaulicht.

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Abbildung 8 Übersicht der betrachteten Knotenpunkte 
 
Knotenpunkt Erläuterung 
Steinfurter Str. / 
Wilkinghege / An-
schluss MMQ1 
Der signalisierte Knotenpunkt ist in der Prognose mit 55.200 Kfz/24h 
sehr hoch belastet. Bereits im Bestand ist die Abbiegebeziehung in 
Richtung Kinderhaus zeitweise überlastet. Der Umbau zu einem vier-
armigen Knotenpunkt erfordert eine Umverteilung der Freigabezeiten, 
außerdem ist mit einer Mobilstation in Knotenpunktnähe mit höheren 
Anforderungen durch einen zunehmenden Fuß- und Radverkehr zu 
rechnen. Es ist mit einem Ausbau des Knotenpunktes und zeitweisen 
Überlastungen zu rechnen. 
Austermannstr. / 
Steinfurter Str. 
Der Knotenpunkt stellt eine wichtige Anknüpfung der betrachteten Ge-
biete an die Steinfurter Straße dar. Er ist in der Prognose mit ca. 
45.000 Kfz/24h belastet. Das Verkehrsaufkommen aus der Auster-
mannstraße nimmt um ca. 2.000 Kfz/24h zu.  
Austermannstr. / Steinfurter Str.  
Austermannstr. / Johann -Krane-
Weg / Anschluss MMQ1 
Horstmarer Landweg / Auster-
mannstr. 
Austermannstr. / Gievenbecker 
Weg / Busso -Peus-Str. / Men-
delstr. 
Von-Esmarch-Str. / Busso -Peus-
Str. / Roxeler Str. 
Albert-Schweitzer-Str. / Roxeler 
Str. 
Steinfurter Str. / Wilkinghege / An-
schluss MMQ1

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Knotenpunkt Erläuterung 
Der Knoten ist im Bestand bereits großzügig dimensioniert und verfügt 
in der Austermannstraße über 2 Linksabbiegefahrstreifen. Es ist wei-
terhin von einem leistungsfähigen Verkehrsablauf auszugehen. Für 
den Fall, dass der Durchgangsverkehr im Horstmarer Landweg unter-
bunden wird, tritt auch an diesem Knoten an der Steinfurter Straße 
mehr Verkehr auf. In diesem Fall ist von einer zeitweisen Überlastung 
auszugehen.  
Austermannstr. / 
Johann-Krane-
Weg / Anschluss 
MMQ1 
Bei einem kleinen Kreisverkehr wird für einen gle ichmäßigen Ver-
kehrsfluss eine möglichst ähnliche Verkehrsbelastung aller Knoten-
punktarme empfohlen. Die beiden Arme der Austermannstraße wer-
den auch mit Anbindung des Gebiets MMQ 1 am stärksten belastet 
sein. Die Summe der einfahrenden Ströme liegt mit ca.  17.000 
Kfz/24h in einem Bereich, in dem der Kreisverkehr leistungsfähig be-
trieben werden kann.  
Horstmarer Land-
weg / Auster-
mannstr.  
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe d er einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/24h1  nicht überschreiten. Diese Grenze wird mit 
19.800 Kfz/24h in der Prognose erreicht. Es ist zu erwarten, dass der 
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht oder 
überschreitet. An diesem Knotenpunkt quert die Veloroute entlang 
des Horstmarer Landwegs die Austermannstr. bzw. Busso -Peus-Str. 
Insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Radverkehrs ist hier 
vor den Verkehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend. 
Austermannstr. / 
Gievenbecker Weg 
/ Busso-Peus-Str. / 
Mendelstr. 
Allgemein ist ein kleiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/ 24h nicht überschreiten. Diese Grenze wird mit 
21.000 Kfz/24h im Planfall überschritten. Es ist zu erwarten, dass der 
Knotenpunkt zeitweise die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet.  
Von-Esmarch-Str. / 
Busso-Peus-Str. / 
Roxeler Str. 
Allgemein ist ein k leiner Kreisverkehr als Knotenpunktform für zwei 
kreuzende Hauptverkehrsstraßen geeignet.  
Die Summe der einfahrenden Ströme sollte jedoch einen Wert von 
12.000-18.000 Kfz/24h nicht überschreiten. Diese Grenze wird mit 
24.000 Kfz/24h im Planfall erheblich überschritten. Es ist zu erwarten, 
dass der Knotenpunkt die Leistungsfähigkeitsgrenze überschreitet. 
Eine andere Regelung bspw. ein signalisierter Knotenpunkt ist zu 
empfehlen. An diesem Knotenpunkt quert weiterhin eine Hauptroute 
des Radverkehrs. Die Sicherheit des Radverkehrs ist hier vor den Ver-
kehrsmengen des Kfz-Verkehrs maßgebend.  
Die Planung sollte mit Kenntnis über die Entwicklung von MMQ1 und 
MMQ2 vertieft werden. 
                                                
1 vgl. Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 2006, S. 12 [FGSV 2006]

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Knotenpunkt Erläuterung 
Albert-Schweitzer-
Str. / Roxeler Str.  
Mit der Zunahme des Verkehrsaufkommens an de r Roxeler Str. wird 
auch dieser Knoten höher belastet. Es ist weiterhin ein starker Rechts-
abbiegestrom in die Albert-Schweitzer-Str. zu erwarten.  
Tabelle 9 Einschätzung der Leistungsfähigkeit an Knotenpunkten 
Die Tabelle zeigt, dass der Straßenzug Busso -Peus-Str. / Austermannstraße und insbeson-
dere die anliegenden Kreisverkehre bei unverändertem Mobilitätsverhalten ihre Leistungsfä-
higkeitsgrenze voraussichtlich erreichen bzw. überschreiten.  
Für die Realisierung des Modellquartiers 2 wird daher an dieser Stelle die Bedeutung der au-
toarmen Gestaltung und ihrer verkehrsmindernden Wirkung hervorgehoben  
 
3.7 Straßenraumgestaltung im Quartier 
 
Die Verkehrsplanung sieht für Wohngebiete ein zweistufiges Hierarchiesystem mit unter-
schiedlichen Anforderungen vor. Als Haupterschließung dienen „Tempo-30-Straßen“, die die 
Quartiersverkehre bündeln und eine Verbindung an das  bereits vorhandene Straßennetz si-
cherstellen. Die kleinteilige Erschließung (z.B. von Wohnhöfen)  wird dann über geringer di-
mensionierte „Verkehrsberuhigte Bereiche“ sichergestellt. Für alle Straßenräume gilt gleicher-
maßen, dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet sein muss. Dies 
schließt ausdrücklich alle Verkehrsarten (Kfz -, ÖPNV-, Rad und Fußverkehr) und insbeson-
dere die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen an die Barrierefreiheit mit 
ein. Die Querschnittsgestaltung ist demnach von den gewünschten städtebaulichen Funktio-
nen im direkten Umfeld und den daraus zu erwartenden Verkehrsbelastungen der unterschied-
lichen Verkehrsarten sowie den gewählten Ver- und Entsorgungskonzepten auf den jeweiligen 
Straßenabschnitten abhängig. Gleichzeitig sind die Regelungen der „Musterrichtlinien für die 
Feuerwehr“ einzuhalten und die Anfahrbarkeit eines jeden Gebäudes notwendigerweise zu 
gewährleisten.  
 
Tempo-30-Straßen 
 
Für Tempo-30-Straßen ist ein technischer Planungskorridor von 17m Breite unter Berücksich-
tigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen realis-
tisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentlichen 
Raum je nach gewähltem Ver - und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebildet 
werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadt ökologie für einen 
qualitätsvollen öffentlichen Raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Randnut-
zung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Entsorgungs-
konzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Stromverteiler-
kästen, Ladeinfrastrukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.) Flächen 
außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit Baum - 
und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (= keine Bäume auf Leitungstrassen) 
ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine Fahrgasse von 6m Breite 
notwendig, um den Begegnungsverkehr von Pkw und Lkw zu ermöglichen. Ist auf einem Ab-
schnitt die Befahrung durch Busverkeh r gewünscht, so beträgt die Fahrgassenbreite 6,5 m. 
Wiederkehrende punktuelle Einengungen durch Versätze, Baumscheiben oder Querungshil-
fen auf Fuß- und Radwegeachsen sind im Rahmen der Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit einzuplanen. Die Rest-Fahrgasse muss dabei mindestens eine Breite von

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4,25m aufweisen. Die Befahrbarkeit der Straßenzüge ist mit dem größten zu erwartenden 
Fahrzeug (in der Regel das dreiachsige Abfallsammelfahrzeug; bei Busverkehr der Gelenk-
bus) über Schleppkurven nachzuweisen. 
 
Für Baumscheiben ist mindestens eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl 
die nachhaltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. 
durch hochdrückende Baumwurzeln zu vermeiden. Offene Regenwassermulden/-gräben sind 
je nach Konzept neben der Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücks -über-
fahrten zu berücksichtigen. Parallelparkstände können in einen „blau/grün/naturnahen“ Multi-
funktionsstreifen integriert werden. Diese sind 3m breit und beherbergen  Aufenthaltsflächen 
mit z.B. Bänken und Bäumen und können in diesem Zusammenhang auch Fahrrad- oder Las-
tenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen oder Lieferzonen 
aufnehmen. Abgesehen davon ist ein Halten am Fahrbahnrand nach den Maßgaben der Stra-
ßenverkehrsordnung ebenfalls möglich. Straßenbegleitende Gehwege sind bei beidseitiger 
Bebauung auch auf beiden Straßenseiten vorzusehen und mindestens 2,50m breit. Bei erwar-
teten Haupt-Fußverkehrsrouten sind diese auf eine Breite von mindestens 3m zu erweitern. 
 
Verkehrsberuhigte Bereiche 
 
Für einen verkehrsberuhigten Bereich ist ein Planungskorridor von 11m Breite unter Berück -
sichtigung der verkehrlichen, entwässerungs- und versorgungstechnischen Anforderungen re-
alistisch. Bei einer Unterschreitung können die verschiedenen Anforderungen an den öffentli-
chen Raum je nach gewähltem Ver- und Entsorgungskonzept unter Umständen nicht abgebil-
det werden. Vielmehr sind zur Förderung der Aufenthaltsqualität und der Stadtökologie für 
einen qu alitätsvollen öffentlichen Raum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen 
Randnutzung Flächenaufschläge notwendig. Zusätzlich sind je nach geplantem Ver- und Ent-
sorgungskonzept für korrespondierende Infrastrukturelemente (z.B. Ortsnetzstationen, Strom-
verteilerkästen, Ladeinfrastrukturen, Regenwasser -Behandlungsanlagen, Pumpwerke, etc.) 
Flächen außerhalb dieser Planungskorridore vorzusehen. Eine ausreichende Begrünung mit 
Baum- und Pflanzstandorten bei gleichzeitiger Leitungsfreiheit (=keine Bäume au f Leitungs-
trassen) ist sicherzustellen. Aus rein verkehrlicher Sicht ist mindestens eine geringer dimensi-
onierte Fahrgasse von 4,25m Breite notwendig, die den Begegnungsverkehr von Pkw und 
Lastenrad aufnehmen kann. In regelmäßigen Abständen ist eine Aufwei tung der Fahrgasse 
auf 6m notwendig, um auch den Begegnungsfall Pkw und Lkw zu ermöglichen. Das Verhältnis 
von engerer zu breiterer Fahrgasse wird dabei maßgeblich durch die zu erwartende Kfz -Fre-
quentierung bestimmt, die sich aus den geplanten städtebaulichen Nutzungen der Umgebung 
ergibt. Die beschriebenen Einengungen der Fahrgasse können sowohl durch Versätze des 
Straßenraumes z.B. durch Baumscheiben, als auch durch Möblierungselemente wie z.B. Fahr-
rad- oder Lastenradabstellanlagen, Kfz-Stellplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen o-
der Lieferzonen (wo notwendig) erreicht werden. Senkrechtstellplätze am verkehrsberuhigten 
Bereich sind zu vermeiden, da die zum Ein- und Ausparken notwendigen Wendemanöver im 
selben Straßenraum stattfinden müssen, in dem auch die zu Fuß Gehenden laufen. Für Baum-
scheiben ist mindestens eine Fläche von 12m² pro Baum einzuplanen, um sowohl die nach-
haltigen Entwicklungspotenziale zu fördern, als auch Unterhaltungsprobleme z.B. durch hoch-
drückende Baumwurzeln zu vermeiden. Offe ne Regenwassermulden/-gräben sind je nach 
Konzept neben der Fahrgasse zu platzieren und entsprechende Grundstücksüberfahrten zu 
berücksichtigen.

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3.8 Ruhender Verkehr im Quartier 
 
Die Entwicklung eines autoarmen Quartiers und autofreier Teilquartiere in Modellquartier 2 ist 
ausdrücklich erwünscht. Als autoarm wird dabei verstanden, die Anzahl der Fahrzeuge und 
die zurückgelegten Wege im MIV zu reduzieren, um Straßenräume möglichst frei von parken-
den und fließenden Kraftfahrzeugen zu halten. Als autofreie Teilquartiere werden dabei Berei-
che verstanden, die gänzlich frei von fließendem und ruhenden Kfz -Verkehr sind. Das wird 
ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die die Erreichbarkeit sichert  (Not-
fall- und Versorgungsfahrten) aber keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht. Dazu können 
beispielsweise die oben beschriebenen Fahrradzonen beitragen. 
Dadurch können  fahrzeugbedingte Emissionen (CO2 -Emissionen, antriebsunabhängige 
Emissionen wie Reifen - und Bremsabrieb sowie Lärmemissionen) reduziert und gleichzeitig 
durch eine gerechte Flächenverteilung neue Qualitäten in den öffentlichen Räumen geschaf-
fen werden. Damit werden lebenswerte Bewegungsräume ermöglicht, die die aktive Nahmo-
bilität und Verkehrsmittel des Umweltverbunds fördern. Die autoarme Gestaltung  bedeutet 
ausdrücklich nicht, dass d er Verkehrsraum geringer zu dimensionieren ist. Vielmehr sind in-
nerhalb des Verkehrsraums größere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, die einen 
geringeren Versiegelungsgrad der öffentlichen Verkehrsflächen zur Folge haben . Sie dienen 
damit einerseits den Zielen des Klimaschutzes (Baumstandorte, Blue-Green-Streets) und tra-
gen gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei, indem 
sie zum Begegnen und Verweilen einladen.  
 
Die Anzahl der privaten Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder bemisst 
sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Münster (vgl. Kapitel 8).  
 
Infobox: Fahrradzonen 
 
Mit § 39 Absatz 1b wurde 2020 das Verkehrszeichen der „Fahrradzone“ in die StVO aufge-
nommen. Fahrradzonen verbinden die Vorteile von Fahrradstraßen mit denen von Tempo-
30-Zonen. In Fahrradzonen wird die Straße in eine Fahrspur und Nebenanlagen für den 
Fußverkehr unterteilt. Auf der Fahrbahn sind grundsätzlich nur Fahrräder und Elektro -
Kleinstfahrzeuge zugelassen und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Radfah-
rende und Elektro -Kleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren. Nur durch Zusatzzei-
chen (wie z.B. Lieferverkehr frei) können auch andere Fahrzeugarten in einer Fahrradzone 
zugelassen werden.  „[Damit] bieten [Fahrradzonen] die große Chance, durch die Verrin-
gerung bzw. Vermeidung von Kfz-Verkehr auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der 
gesamten Zone spürbar zu verbessern und damit Potenziale freizusetzen, die weit über die 
Radverkehrsförderung hinausgehen“ (Graf 2021).  
 
Fahrradzonen sollen hier als verkehrsplanerisches Instrument frühzeitig mitgedacht wer-
den und in die Bauleitplanung einfließen. Der Einsatz ist insbesondere für die Bereiche der 
Wohnstraßen, die der Feinerschließung dienen, zu empfehlen. Damit können bereits zu 
einem sehr frühen Zeitpunkt autoarme Quartiere entstehen, die Vorbild - bzw. Modellcha-
rakter entwickeln und so als Blaupause dienen können.

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Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze für Besucherverkehre aller Verkehrsträger beträgt 10% 
der entstehenden Wohneinheiten. Mindestens 50% der ermittelten Anzahl sind Abstellplätze 
für aktive Verkehrsmittel (Fahrrad, Lastenrad, E-Roller, …). Diese sollen in direkter Standort-
nähe der Gebäude ebenerdig im Straßenraum verortet werden. Dabei können A nlehnbügel 
auch als Instrument der Verkehrsberuhigung und Sicherstellung von freien Sichtachsen in 
Kreuzungsbereichen dienen. Die dafür in Summe notwendige Fläche reduziert in gleichem 
Maße die Fläche für Parkstände, die in den an den Hauptachsen und/ oder an den Rändern 
des Plangebietes verorteten Quartiersgaragen nachgewiesen werden sollen (nähere Ausfüh-
rungen zu Quartiersgaragen nachstehend) . Zusätzlich sind Parkstände für Fahrzeuge von 
Menschen mit Behinderung und Carsharing sowie Zonen für Lieferung un d Andienung zu 
nachzuweisen, die im öffentlichen Straßenraum errichtet werden sollen. 
  
Beispielrechnung:  
1.000 Wohneinheiten würden zu 100 Parkständen mit einem Flächenbedarf von 1.200 qm 
führen, wenn allesamt von Kfz (12qm pro Fahrzeug) genutzt würden. Da nun aber mindestens 
50 Stellplätze für aktive Verkehrsmittel vorgehalten werden müssen, reduzieren diese mit ei-
nem angenommenen Flächenbedarf von in Summe 100 qm (2 qm pro Fahrzeug) die Fläche 
fürs Kfz-Parken auf ca. 1.100qm. Dies entspräche etwa 92 Parkständen. Es stünden somit 
also „nur noch“ 91,7 Prozent der geforderten Parkstände (10% der entstehenden Wohneinhei-
ten) fürs Kfz-Parken zur Verfügung. 
 
 
 
Ruhender Kfz-Verkehr im Quartier 
 
Um ein autoarmes Quartier zu realisieren, sollten die bauordnungsrechtlich notwendigen Kfz-
Stellplätze möglichst direkt an der Haupterschließung und/ oder am Rand des Plangebiets in 
Form von Quartiersgaragen , wie die Abbildung 9 exemplarisch veranschaulicht, gesammelt 
werden. Dabei sind die Quartiersgaragen, soweit dies möglich ist, als integrierte oder räumlich 
direkt anschließende Bestandteile der öffentlichen Mobilstationen (nähere Ausführungen zu 
Infobox: Stellplatzsatzung der Stadt Münster § 3 Abs. 8 S.1 
 
Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster e röffnet mit § 3 Abs. 8 S. 1 die Möglichkeit, die 
Anzahl der bauordnungsrechtlich verpflichtend herzustellenden Stellplätze für Kraftfahr-
zeuge zu reduzieren, soweit Maßnahmen ergriffen werden, die zu Reduzierungen des mo-
torisierten Individualverkehrs beitragen und eine Verlagerung auf die Verkehrsträger des 
Umweltverbunds begünstigen: 
 
„Die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Stellplätze kann im Einzelfall aufgrund beson-
derer Maßnahmen (Mobilitätskonzepte) ganz oder anteilig ausgesetzt werden, solange und 
soweit nachgewiesen wird, dass der Stellplatzbedarf durch diese Maßnahmen nachhaltig 
verringert wird“ (Stellplatzsatzung der Stadt Münster §3 Abs. 8, Satz 1).  
 
Dazu zählen u.a. übertragbare ÖPNV -Zeitkarten für die private Nutzung, die Einrichtung 
von Ca r-Sharing, Car -Sharing-Mitgliedschaften, die Einrichtung zusätzlicher Fahrradab-
stellplätze gem. § 4 Abs. 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Münster oder die Einrichtung 
von Lastenrad-Sharing für die private Nutzung (Liste ist nicht abschließend).

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Mobilstationen nachstehend) zu realisieren. Ebenerdiges Parken wird somit, mit Ausnahme 
der zuvor beschriebenen Ausnahmen, ausgeschlossen. 
Tiefgaragen im unmittelbaren Bereich der Wohnbebauung sollten nach Möglichkeit nicht vor-
gesehen werden. Durch die modulare Bauweise der Quartiersgaragen lassen sich diese mit 
weiteren Funktionen kombinieren und bei veränderten Nutzungsverhalten zurückbauen. Zu-
dem ermöglichen sie eine intensive Fassaden-/Dachbegrünung. Eine Kombination aus Quar-
tiersgaragen und angemeldetem öffentlichen Bedarf wie beispielsweise Begegnungs- und Kul-
turproduktionsräumen ist ausdrücklich erwünscht (zum Beispiel im Erdgeschoss Räume für 
Nachbarschafts- und Vereinstreffen und 2. + 3. OG Quartiersparken), sofern die Nutzungen 
miteinander verträglich sind. 
Private Pkws sollen in einer Entfernung bis maximal ca. 300 m von den jeweiligen Wohnein-
heiten entfernt geparkt werden können, um eine möglichst große Akzeptanz zu gewährleisten 
(vgl. § 4 I 3 Stellplatzsatzung Münster, Kapitel 8). Ausnahmen stellen Stellplätze für E-Carsha-
ring-Fahrzeuge sowie für Menschen mit Behinderung und  Lieferzonen dar, die in dir ekter 
Standortnähe nachzuweisen sind. Die Dimensionierung der Quartiersgaragen ist dem entste-
henden Bedarf durch die WE anzupassen.  
 
Auf Basis des bestehenden ÖPNV -Angebots kann die nach der Stellplatzsatzung der Stadt 
Münster zu ermittelnde Anzahl an Stellplätzen für private Kraftfahrzeuge im Modellquartier 2 
um bis zu 15% reduziert werden. 
 
Fahrradparken 
 
Um ein Quartier zu realisieren, das die aktive Nahmobilität fördert, spielt das Fahrradparken 
eine wichtige Rolle. Bauordnungsrechtlich notwendige Fahrradabstellplätze sollen in direkter 
Standortnähe der jeweiligen Nutzung verortet werden und sicher, witterungsgeschützt sowie 
barrierefrei zugänglich sein. Es wird empfohlen, Fahrradabstellplätze sowohl im Erdgeschoss 
der Gebäude zu integrieren als auch auf den privaten Flächen zwischen Gebäude und öffent-
lichem Raum zu installieren. Damit wird sichergestellt, dass Fahrräder tagsüber möglichst zu-
gänglich und nachts möglichst sicher geparkt werden können. 
Abbildung 9 Beispiel einer Quartiersgarage in Kopenhagen: Park’N’Play: Freizeitanlage auf dem Dach  
[Bildquelle: LK Argus, 2017]

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Öffentliche Fahrradabstellplätze sind so zu planen, dass sie gut öffentlich einsehbar sind. Auch 
diese sollen barrierefrei zugänglich sein und anteilig zum Witterungsschutz überdacht werden. 
4 Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bus und Bahn hat einen hohen Stellenwer t 
in der aktuellen und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Münster. Zusammen mit dem 
Fuß- und Radverkehr bildet der ÖPNV eine wichtige Säule in Münsters starkem Umweltver-
bund. Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Position des ÖPNV als umweltver trägliches 
Verkehrsmittel und als Bestandteil des Umweltverbundes zu sichern, auszubauen und zu stär-
ken. 
 
Für Bushaltestellen wurde im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster ein Haltestelleneinzugs-
radius von 300 m bis 500 m beschlossen. Das Modellquartier 2 an der Busso-Peus-Straße soll 
aufgrund seines Modellcharakters mit einem 300m -Radius vollständig erschlossen  werden. 
Die Distanz zwischen Wohneinheiten und ÖPNV sollte zur Zielumsetzung eines autoarmen 
Quartiers nicht größer sein als die Distanz zwischen Wohneinheiten und privaten Kfz-Stellplät-
zen. 
 
In Modellquartier 2 gibt es im Bestand eine Stadtbuslinienerschließung mit 300m -Radius für 
den südlichen Abschnitt des Plangebietes. Auf der südlich gelegenen Von -Esmarch-Straße 
verlaufen die Linien 5, 11 und 22.  
 Die Linie 5 verkehrt zwischen Hiltrup und Nienberge über Berg Fidel und Gievenbeck 
im 20‘-Takt.  
 Die Linie 11 verkehrt zwischen St. Mauritz und Gievenbeck im 20‘-Takt.  
 Die Linie 22 verkehrt zwischen Wolbeck und Gievenbeck im 20‘-Takt. 
 Die Nachtbuslinie N80 verkehrt ab 21.00 Uhr zwischen Münster Hauptbahnhof und 
Roxel über Gievenbeck im 30‘-Takt.  
 
Für das Modellquartier 2 an der Busso-Peus-Straße ist die Anpassung einer Stadtbuslinie an 
die städtebauliche Entwicklung des Gebiets einzuplanen. Durch eine veränderte Linienführung 
von einer der Stadtbuslinien kann auch der nördliche Teil des Plangebiets per ÖPNV mit einem 
300m-Einzugsradius erschlossen werden. Wie Abbildung 10 veranschaulicht wird die Stadt-
buslinie von der Von -Esmarch-Straße über die Busso -Peus-Straße zum Gievenbecker Weg 
geführt und dort an der Kreuzung Gievenbecker Weg / Gescherweg / Hensenstraße / Ensche-
deweg auf der ursprünglichen Linienroute weitergeführt. Mit einer neuen Haltestelle auf der 
Busso-Peus-Straße (auf Höhe der Mobilstation sowie Haupterschließung des Plangebiets) 
kann sowohl das Plangebiet als auch die bestehenden Forschungsinstitute auf östlicher Seite 
erschlossen werden. Über eine weitere Haltestelle auf dem Gievenbecker Weg könnte sowohl 
das Plangebiet erschlossen werden als auch die Schule inkl. ihres Erweiterungsbaus und die 
Sportanlagen des Sportparks Gievenbeck im Nordwesten und des Tennisvereins im Süden. 
Die konkrete Verortung d er Haltestellen orientiert sich an der entstehenden städtebaulichen 
Struktur und Ordnung und ist mit den Standorten der entstehenden Mobilstationen (mehr zu 
Mobilstationen siehe nachstehend) abzustimmen. Die Nachtbuslinie N80 sollte perspektivisch 
in den Abendstunden ebenfalls zu einem 20‘-Takt verdichtet werden.

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Abbildung 10 ÖPNV-Angebot mit Anpassung der Linienverläufe im Umfeld der Modellquartiere 
Beabsichtigtes Ziel der Stadt Münster ist es, die Hierarchie des Busliniennetzes in Münster zu 
stärken und auf nachfragestarken Achsen ein Hochleistungssystem mit Metrobussen einzu-
richten. Für das Metrobussystem gelten verbindliche Qualitätsstandards (u.a.  Taktangebot, 
Reisegeschwindigkeit, Beförderungskapazitäten). Zur Gewährleistung der Qualitätsstandards

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der Metrobusse sollte eine konsequente Bevorrechtigung der Busse an den Lichtsignalanla-
gen und eine Führung auf möglichst unabhängigen Fahrspuren erfolgen. Weiterhin sollen die 
Haltestellenabstände deutlich größer angelegt sein als im übrigen liniengebundenen Verkehr 
und gute Anbindungen bzw. Umsteigebeziehungen (vom/zum Hauptbahnhof Münster) einge-
richtet werden. Die Achse Von-Esmarch-Straße ist für eine Metrobuslinie denkbar.

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5 Nahmobilität 
 
Das Plangebiet soll von allen Seiten optimal für den Fuß - und Radverkehr erschlossen sein, 
damit der MIV-Anteil möglichst geringgehalten werden kann. Die Nahmobilität ist der Grund-
baustein für eine effiziente, gesunde , klima- und ressourcenschonende und nicht zuletzt be-
zahlbare Mobilität aller Altersgruppen ( siehe auch VM Nordrhein-Westfalen 2022, Kapitel 8). 
Die Ausgestaltung der Nahmobilität entfaltet  in der städtebaulichen Quartiersentwicklung 
größte Relevanz, weil durch diese maßgebend die Verkehrssicherheit, die Aufenthaltsqualität 
sowie die Wirkung von Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhalten ( Verringerung 
des motorisierten Individualverkehrs und Stärkung der Verkehrsträger des Umweltverbunds) 
beeinflusst werden. 
 
5.1 Interkommunale Radwegeverbindungen 
 
Münster verfügt über ein hierarchisch abgestuftes, engmaschiges Radverkehrsnetz. Von in-
terkommunaler Bedeutung sind die sogenannten vierzehn Velorouten, welche von der Müns-
teraner Promenade über die Stadtteile bis in die Umlandgemeinden führen. 
 
Im Modellquartier 2 verläuft südlich entlang der Von -Esmarch-Straße in Ost -West-Richtung 
eine Hauptroute. Im Norden auf dem Gievenbecker Weg in Ost-West-Richtung sowie im Osten 
auf der Busso-Peus-Straße in Nord-Süd-Richtung verlaufen zwei Basisrouten. Zudem verläuft 
eine weitere Basisroute in Ost-West-Richtung durch das Plangebiet, der sogenannte Wissens-
strahl. Wie Abbildung 11 veranschaulicht, wurde für den Wissensstrahl bisher ein Such- und 
Potenzialraum für die entsprechende Trasse definiert. Die konkrete Trassenführung orientiert 
sich an der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung von MMQ 2. Die Basisroute 
verbindet das Zentrum von Gievenbeck über die urbanen Wissensquartiere und entlang des 
Schlossareals mit der Innenstadt in Münster. Mit der Realisierung dieser Basisroute durch das 
Plangebiet verliert die aktuell genutzte Radwegeverbindung auf der Appelbre istiege in ihrer 
Funktion als Element des Fahrradnetzes ihre Relevanz. Eine stärkere Berücksichtigung der 
Appelbreistiege als Versickerungs- und Retentionsfläche für die südlich gelegenen Bestands-
bauten sowie den südlich gelegenen Teilbereich von MMQ2 ist somit denkbar.  
 
 
Abbildung 11 Fahrradnetz 2.0, Wissensstrahl hervorgehoben

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Die Netzelemente in Modellquartier 2 sind auf der folgenden Abbildung 12 verortet: 
 
 
5.2 Anknüpfungspunkte für den Fuß- und Radverkehr 
 
Der Verkehrsraum ist grundsätzlich von außen nach innen mit den entsprechenden Regelbrei-
ten für den Fuß- und Radverkehr (vgl. Kapitel 3.7 ) zu planen. So soll gewährleistet werden, 
dass für Zufußgehende und Radfahrende ein attraktives und differenziertes Verkehrsnetz ent-
steht. Dabei sind ebenfalls reine Fuß- und Radverkehrsachsen zu berücksichtigen. Eine Ver-
knüpfung des Wegenetzes mit dem Bestand wird ausdrücklich erwartet. 
 
Dies bedeutet für das Modellquartier 2 an der Busso-Peus-Straße:  
 
 
 Es sind sinnvolle und attraktive Vernetzungen zu den Bestandsquartieren im Südwes-
ten und Osten einzuplanen. 
Abbildung 12 Fahrradnetz 2.0 mit möglicher Netzerweiterung

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 Von der Busso-Peus-Straße im Osten ist sowohl eine weitere Fuß- und Radwegever-
knüpfung als Durchstich zur Röntgenstraße (zukünftig Basisroute des Fahrradnetz 2.0, 
sog. Wissensstrahl) zu berücksichtigen als auch ein Einstich am Kreisverkehr Gieven-
becker Weg / Busso-Peus-Straße / Austermannstraße als Verlängerung der bereits 
bestehenden Fahrradstraße auf der Heisenbergstraße, um jeweils attraktive Fuß- und 
Radwegeverbindungen in die urbanen Wissensquartiere und in Richtung Science Bou-
levard zu ermöglichen.  
 Im Süden des Plangebiets soll das kleinere Teilquartier südlich der Appelbreistiege an 
der Von-Esmarch-Straße optimal per Fuß- und Radweg angebunden werden.  
 Zwischen dem südlichen Bestandsquartier bzw. dem südlichen kleineren Teil des Plan-
quartiers und dem nördlichen Teil (getrennt durch Appelbreistiege) soll eine Nord-Süd-
Verbindung die Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. 
 Für die Verknüpfung in westliche Richtung (Wissensstrahl) ist ein Durchstich zwischen 
der Waldorfschule und der St. Michael-Schule in das Plangebiet einzuplanen.  
 Zudem ist ein Durchstich aus nordwestlicher Richtung in das Plangebiet sinnvoll, um 
hier eine Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr sicherzustellen, soweit dies mit den 
geplanten städtebaulichen Strukturen der Schulerweiterung in Einklang gebracht wer-
den kann. 
 Diese und w eitere Fuß- und Radewegeerschließungen sowie innerquartierliche Ver-
netzungen sind der entstehenden städtebaulichen Struktur und Ordnung anzupassen. 
 
Siehe hierzu auch die Darstellung der Anknüpfungspunkte in Abbildung 13. 
 
 
Abbildung 13 Fuß- und Radwegeerschließung in MMQ2

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Dabei sollten für die Nahmobilitätwegeplanung die (Hoch)Schulwege besondere Berücksich-
tigung finden, da hier besonders hohe Fuß- und Fahrradverkehrsströme zu erwarten sind.  
 
Können für die Verknüpfung oder Erschließung relevante Wegeverbindungen aus eigentums-
rechtlichen Bedingungen nicht vorgesehen werden, sind Grunderwerbsverhandlungen seitens 
Amt 23 erforderlich.

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6 Mobilstationen 
 
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes weiter zu stärken und inter - sowie multimodale 
Wegeketten zu erleichtern, sollten a n geeigneten Stellen, an denen eine Verknüpfung von 
Mobilitätsangeboten sinnvoll hergestellt werden kann, Mobilstationen vorgesehen werden. In 
Abgrenzung zu klassischen Park & Ride- oder Park & Rail-Plätzen, die ausschließlich auf die 
Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr mit dem Liniennetz der Busse und Bahnen 
ausgerichtet sind, ist das Konzept der Mobilstationen offener angelegt und zielt auf die Ver-
knüpfung verschiedenster Mobilitätsangebote ab. Unter dem Stichwort „Mobility as a Service“ 
(MaaS) sollen den Menschen Mobilitätangebote in Zukunft einfach und bequem zugänglich 
gemacht werden. Dabei geht es darum Mobilitätsangebote bedarfsgerecht für die Nutzungs-
dauer bereitzustellen, damit kein eigenes Verkehrsmittel erforderlich ist („Teilen statt besit-
zen“). Durch die räumliche Konzentration und verkehrliche Integration vielfältiger und unter-
schiedlicher Nutzungsbedarfe berücksichtigender Mobilitätsangebote im Rahmen von Mobil-
stationen können die Vorteile der einzelnen Angebote situationsabhängig k ombiniert sowie 
deren jeweilige Nachteile kompensiert werden. Mobilstationen können in verschiedene Grö-
ßenklassen unterteilt werden (s . Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitäts-
standards, Kapitel 8). Die Anzahl, Größe und konkrete Lokalisierung der Mobilstationen orien-
tiert sich an der Struktur und Ordnung des  städtebaulichen Entwurfs, der Größe des Plange-
biets, der Nutzungsmischung und der ÖPNV-Linienführung. Es gelten in Anlehnung zu Halte-
stellen-Erschließungsradien anzusetzende Radien für Einzugsgebiete von Mobilstationen von 
300-500 m. In den Mobilstationen ist eine standortspezifisch sinnvolle Kombination der folgen-
den Mobilitäts- und Serviceangebote unterzubringen: 
 
 Fahrradanlehnbügel 
 Lastenradstellplätze 
 Bike-Sharing-Stellplätze 
 Lastenrad-Sharing-Stellplätze 
 Sitzbänke 
 New-Mobility-Sharing-Flächen zum geordneten Abstellen von E-Scootern 
 Car-Sharing-Stellplätze (ausschließlich E-Car-Sharing) 
 E-Ladesäulen für Car-Sharing-Fahrzeuge 
 Trafostation (im EG der Mobilstation) 
 Bushaltestellen inkl. Wartehallen 
 Schließfächer/Ladeschränke 
 Anbieterunabhängige Packstation 
 Notruf-/Infosäulen/Dynamische Fahrgastinformation (DFI) (an den Bushaltestellen) 
 Fahrrad-Reparaturstationen 
 
Im Modellquartier 2 an der Busso-Peus-Straße wird empfohlen, mindestens zwei modular auf-
gebaute Mobilstationen ei nzurichten. Mobilstationen soll en an einer Haup terschließung und 
(möglichst) an Fahrradnetzverbindungen positioniert sein und einer größtmöglichen sozialen 
Kontrolle unterliegen. Folgende Verortungen werden empfohlen:  
 
 Eine Mobilstation ist auf der Fläche östlich der Busso -Peus-Straße an der Kreuzung 
Busso-Peus-Straße/ Planstraße vorzusehen. Mit dieser Verortung können auf östlicher

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Seite ebenfalls die bestehenden wissenschaftlichen Ei nrichtungen erschlossen wer-
den. 
 Eine zweite Mobilstation sollte zentral bis südwestlich im Plangebiet verortet werden. 
Damit können ebenfalls Verkehre der beiden Schulen sowie Bestandswohnquartiere 
im Westen aufgenommen werden. Auch der Bereich der Studierendenwohnheime im 
Süden des Plangebiets liegt im Einzugsbereich der Mobilstation.  
 
Die konkrete Verortung ist an die entstehende städtebauliche Struktur und Ordnung anzupas-
sen. Insgesamt sind im Rahmen der zwei Mobilstationen mindestens 2.100m² für die Angebote 
des Umweltverbundes vorzusehen. 
 
Ergänzend hinzu kommen Stellplätze für private Pkw inkl. E-Lademöglichkeiten, die als Quar-
tiersgaragen in die Mobilstationen integriert  werden können (siehe Abschnitt Kfz -Verkehr). 
Hierfür benötigte Flächen sind in der oben dargestellten Mindestfläche ausdrücklich nicht ent-
halten. 
7 Anforderungen an ein autoarmes Quartier  
 
Die im Kapitel 3.3 beschriebenen Entwicklungen stellen eine Fortschreibung der aktuellen ver-
kehrlichen Situation dar. Das bedeutet konkret, dass das bestehende Verkehrsverhalten mit 
Blick auf die Fahrtenhäufigkeit, Reiseweiten und Verkehrsmittelwahl ähnlich bleibt, wie es bis-
lang in der Stadt Münster festzustellen ist. Bei einem bereits heute geringen Anteil des Kfz -
Verkehrs am Modal Split wird also auch für die neu zu entwickelnden Flächen von einem im 
Vergleich mit anderen Städte n geringeren Zuwachs im Kfz -Verkehrsaufkommen ausgegan-
gen.  
Um die ambitionierten Ziele, insbesondere den motorisierten Individualverkehr weiter massiv 
zu reduzieren, zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements erfor-
derlich. Die Maßnahmen betreffen dabei auch neu geplante Quartiere, die so gestaltet werden, 
dass sie für Fuß, Rad und ÖPNV möglichst attraktiv geplant werden. Das spiegelt sich in den 
Anforderungen, die in den Kapiteln 3.7 bis 6 dargestellt sind, bereits wider.  
Wichtig bei der Auswahl der Maßnahmen ist, dass sie langfristig zu einer Reduzier ung des 
Besitzes und der Benutzung von Kraftfahrzeugen führen, wobei die Erreichbarkeit für den Kfz-
Verkehr weiterhin gewährleistet wird. 
Entscheidend für einen wirkungsvollen Einsatz von Mobilitätsmanagementmaßnahmen sind 
Angebote, die 
 
 die Bedürfnisse der Zielgruppen befriedigen, 
 in der Lage gut integriert und gut erreichbar sind, 
 eine angemessene Laufzeit der Maßnahmen nachweisen und 
 eine ausreichende Kommunikation der Maßnahmen ausweisen.  
 
Im Folgenden sind mögliche Maßnahmen des Mobilitätsmanagements als nicht abschließende 
Liste aufgeführt.

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7.1 Durchmischung / heterogene Stadtstrukturen / Kurze Wege 
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Kfz-Verkehrsreduzierung ist es, kurze Wege zu ermög-
lichen. Mobilitätsbedürfnisse, die aufgrund kurzer Wegelängen mit dem Rad oder Fuß erfüllt 
werden können, tragen zu einem geringeren Kfz -Verkehrsaufkommen bei. Dazu gehören 
Wege 
 zur Arbeit 
 zum Einkaufen (u.a. Dinge des täglichen Bedarfs) 
 zu Schulen bzw. Kindertagesstätten 
 zu sonstigen Dienstleistungen 
 zum Freizeiteinrichtungen 
 
Attraktive und lebenswerte Wegenetze mit hoher Aufenthaltsqualität können diese Wirkung 
unterstützen. 
 
7.2 Kfz-Stellplatzangebot für Wohnungen 
Kfz-Stellplätze für Wohnungen können durch Quartiersgaragen abgedeckt werden und sollen 
dementsprechend nicht in unmittelbarer Standortnähe der Wohneinheiten liegen, sondern an 
der Haupterschließung sowie möglichst am Rand des Quartiers. Entsprechend dem nachfol-
genden Punkt sollen Fahrzeuge grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt 
werden können. 
  
7.3 Stellplätze und Parkraumbewirtschaftung für den Kfz-Verkehr 
Im öffentlichen Straßenraum sollen für den Kfz -Verkehr nur Stellplätze für mobilitätseinge-
schränkte Personen, E-Carsharing-Fahrzeuge sowie für Lieferverkehr zur Verfügung stehen. 
Gleichzeitig sollen verfügbare Parkplätze im öffentlichen Straßenraum flächendeckend bewirt-
schaftet werden. Die Bewirtschaftung kann über Bepreisung, zeitliche Einschränkung und Ad-
ressatenbeschränkung stattfinden.  
 
7.4 Autofreie Teilquartiere 
In Verbindung mit der zuvor beschriebenen Ordnung des ruhenden Verkehrs durch Quartiers-
garagen und der Bewirtschaftung im öffentlichen Raum, sollen durch die räumliche Aufteilung 
der Straßeninfrastruktur und die Bebauung autofreie Teilquartiere entstehen. Als autofreie 
Teilquartiere werden Bereiche verstanden, die gänzlich frei von fließendem und ruhenden Kfz-
Verkehr sind. Das wird ermöglicht durch eine Struktur der Erschließungsstraßen, die die Er-
reichbarkeit sichert, insbesondere auch Notfall - und Versorgungsfahrten sicherstellt, aber 
keine engmaschige Befahrbarkeit ermöglicht. Dazu können beispielsweise Fahrradzonen bei-
tragen. 
 
7.5 Lademöglichkeiten E-Mobilität 
Ziel vieler vorgenannter Maßnahmen ist es, ein autoarmes Quartier zu gestalten . Gänzlich 
autofreie Quartiersbereiche /-zonen sind ebenfalls mitzudenken. Um im Kfz-Verkehr den Anteil 
an Elektrofahrzeugen zu erhöhen, ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur sinnvoll. Dies ist 
sowohl im öffentlichen Straßenraum relevant als auch in der Immobilienentwicklung bzw. bei 
Stellplätzen im privaten Raum. So müssen private Kfz-Stellplätze entsprechend des Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit Lademöglichkeiten für Elektroautos ausge-
stattet werden. Weiterhin sind Ladestationen bzw. Ladeschränke für E -Bikes und Pedelecs

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eine wichtig e Ergänzung, um Lademöglichkeiten in der E -Mobilität für den Radverkehr zu 
schaffen.  
 
7.6 Hochwertige und attraktive Radabstellplätze 
Der zunehmende Wert von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes erhöht den Bedarf an hochwer-
tigen, anteilig auch gesicherten Abstellplätzen. Abstellplätze, die über mehrere Stunden, bei-
spielsweise an Arbeitsplätzen, genutzt werden, sollten weiterhin einen Schutz vor Nieder-
schlag bieten. Fahrräder nehmen dabei zunehmend individuelle Formen an. Radabstellanla-
gen sollen auch z.B. mit Lastenrädern, Fahrradanhängern und Sonderrädern nutzbar sein. 
 
7.7 Infrastruktur für Fahrradpendler 
Für Arbeitnehmende sind längere Strecken per Rad häufig unattraktiv, da bei Arbeitgebern 
entsprechende Infrastruktur wie Duschen, Umkleideräume und Trockenräume für Kleidung 
und Ausrüstung fehlen. Bei neu geplanten Quartieren soll dem entgegengewirkt werden.  
 
7.8 Gute ÖV-Anbindung 
Eine gute ÖV-Anbindung ist ein wichtiger Baustein, um den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) 
zu stärken. Dabei wird mit einer guten Anbindung nicht nur die innerörtliche Anbindung ermög-
licht, sondern auch die Verbindung zum überörtlichen öffentlichen Nah- und Fernverkehr her-
gestellt. Mit Konzepten wie beispielsweise den „Schnuppertickets“ kann das ÖPNV -Angebot 
neuen Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich gemacht werden. Umweltfreundliche Alter-
nativen zur Kfz-Nutzung werden somit frühzeitig aufgezeigt.  
Wichtig ist dabei neben der Angebotsqualität (Takt, Haltestellendichte, Direktverbindungen) 
auch die Aufenthaltsqualität an Haltestellen, die Information und Verbreitung, beispielsweise 
durch Wegeweiser zu Haltestellen oder Verbreitung von Fahrplandaten in Wohnhäusern. 
 
7.9 Gute Radverkehrsanbindung 
Die Anbindung des Radverkehrs ist insbesondere in Münster bereits fester Bestandteil einer 
Gebietsentwicklung. Wichtig ist, die relevanten Verkehrsbeziehungen in benachbarte Gebiete 
zu identifizieren und entsprechend attraktive Verbindungen zu schaffen. Dabei ist einerseits 
die Breite der Radverkehrsanlagen von Bedeutung, die je nach Verkehrsnachfrage die Regel-
breite überschreiten kann, und andererseits eine durchgängige Trassierung mit einer fahrrad-
freundlichen Gestaltung der Kreuzungsbereiche.  
 
7.10 Mobilstationen / Sharing-Stationen 
Mobilstationen werden ebenfalls bei vielen Gebietsentwicklungen bereits mitgedacht. Wichtig 
ist hier ein alltagstaugliches Angebot im Bereich der Sharing-Angebote. Neben Car- und Bike-
sharing-Angeboten ist auch ein Lastenrad- oder sogar Transporter-Angebot denkbar. Das An-
gebot soll ergänzt werden um Pack stationen und Briefkästen oder weitere Serviceangebote 
wie beispielsweise Fahrradservice-Stationen. 
 
7.11 Elternhaltestellen und gelbe Füße für KiTas und Schulen 
Kindertagesstätten und Schulen erzeugen verhältnismäßig viele Kfz-Fahrten durch Bring- und 
Holverkehre. Dadurch wird auch das Unfallrisiko für Kinder erhöht. Zudem lernen Kinder damit 
ein autoaffines Mobilitätsverhalten, welches auf der Fortbewegung per Kfz beruht. Sogenannte

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Elternhaltestellen sollen zur Kfz-Fahrtenvermeidung beitragen und gleichzeitig die Verkehrs-
kompetenz der Kinder stärken. Eine Elternhaltestelle ist ein ausgewiesener Haltebereich in 
fußläufiger Distanz von KiTa- und Schulgebäuden, an dem Eltern ihre Kinder absetzen können 
(Kiss & Ride -Zone). Von dort werden die Kinder optional zu vereinbarten Uhrzeiten bis zur 
KiTA bzw. Schule zu Fuß begleitet. Gelbe Füße sind Bodenmarkierungen an markanten Punk-
ten auf öffe ntlichen Gehwegen. Gehende Füße weisen den Kindern die Richtung und ste-
hende Füße zeigen ihnen an, dass sie stehen bleiben und sich vergewissern müssen, ob die 
Straße frei ist und überquert werden kann.  
 
7.12 Verkehrsreduzierende Maßnahmen, Beispiel mobiles Arbeiten 
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen stark veränderlich 
sein kann. Dazu beigetragen haben auch viele Arbeitnehmende, deren Arbeitswege aufgrund 
von mobilem Arbeiten nicht stattgefunden haben. Einige Firmen behalten diese Entwicklung 
bei und bieten langfristig die Möglichkeit des mobilen Arbeitens an. Fahrten zur Arbeit werden 
damit vermieden. Diese Entwicklung kann unterstützt werden durch Angebote, die das mobile 
Arbeiten für Mitarbeitende und Firmen erleichtern, beispielsweise Coworking-Spaces, flexible 
Tagesbüros und Ähnliches. 
 
7.13 Kommunikationskonzept für bestehende Mobilitätsangebote im Quartier 
Die Bereitstellung von Informationen über vorhandene Mobilitätsangebote ist ein essentieller 
Bestandteil, der über die Akzeptanz und Nutzungsrate entscheidet. So können beispielswiese 
Flyer und Broschüren als „Willkommens-Pakete“ verteilt werden, die vorhandenen Mobilitäts-
angebote in eine Nachbarschafts-App integriert oder persönliche Mobilitätsberatungen ange-
boten werden. Insbeso ndere für Menschen, die neu nach Münster ziehen, ist dies relevant. 
Diese kennen sich häufig noch nicht gut in der Stadt und mit dem vorhandenen Verkehrsan-
gebot aus. Zudem stellt ein Umzug auch eine gute Gelegenheit dar, um vorhandene Routinen 
im Mobilitätsverhalten zu überdenken.

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8 Hinweise und Regelwerke 
 
Dokument Quellangabe oder Verlinkung 
Empfehlungen zur Anwendung und Weiter-
entwicklung von FGSV-Veröffentlichungen 
im Bereich Verkehr zur Erreichung von Kli-
maschutzzielen [E Klima 2022] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), 2022 
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Juli 2006 
ISBN 3-937356-83-5 
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 
[RASt 06] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), November 2008 
ISBN 978-3-939715-21-4 
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 
[ERA] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Dezember 2010 
ISBN 978-3-941790-63-6 
Hinweise zur Nahmobilität – Strategien zur 
Stärkung des nichtmotorisierten Verkehrs 
auf Quartiers- und Ortsteilebene 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), November 2014 
ISBN 978-3-86446-083-8 
Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen 
[EFA] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), September 2002 
Handbuch für die Bemessung von  
Straßenverkehrsanlagen [HBS] 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), September 2015 
ISBN 978-3-86446-103-3 
Fahrradstraßen und Fahrradzonen Institut für innovative Städte, Thiemo Graf, 
2021 (2. Auflage), ISBN 978-3-940217-32-5 
Stellplatzsatzung der Stadt Münster 
https://www.stadt-muenster.de/recht/orts-
recht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-
mer/63.13  
Velorouten der Stadt Münster https://www.veloregion.de/routen/  
Radnetz 2.0 in Münster https://geo7.stadt-muenster.de/webgis/rad-
netz_20/  
Mobilstationskonzept der Stadt Münster – 
Teil A: Qualitätsstandards 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047435  
Haushaltsbefragung 2019 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004047857  
Zwischenbericht Masterplan Mobilität 2035+ 
https://www.stadt-muenster.de/session-
net/session-
netbi/vo0050.php?__kvonr=2004050001  
Entwicklung der urbanen Wissensquartiere https://www.muensterzukunft.de/leitthe-
men/urbane-wissensquartiere.html  
Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen 
zur Nahmobilität, 2022 
https://www.vm.nrw.de/verkehr/nahmobili-
taet/index.php

Anlage_4_Auslobungsentwurf

257484 Zeichen

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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Münster Modellquartier 2 Busso-Peus-Straße 
 
 
Ausloberin Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auslobung zum städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb  
>> begrenzt offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb (RPW 2013), dem auf-
grund der Schwellenwert-Überschreitung ein EU-Bewerbungsverfahren mit vorbehalt-
licher Losziehung bei gleichen Qualifikationen vorgeschaltet ist. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ENTWURF  
 
Stand 03. April 2023

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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IMPRESSUM 
 
Ausloberin 
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Betreuung + Koordination 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
E-Mail: office@fsw-info.de  
Internet: www.fsw-info.de  
T.: +49(0)211.83.68.980  
 
Moderation + Gesamtregie 
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER  
 
Redaktion | Team Modellquartiere 1 und 2 der Stadt Münster 
Mattias Bartmann, Christopher Festersen, Gerd Franke, Prof. Dr. Thomas Hauff, An-
dreas Kurz, René Lutz  
 
gemeinsam mit  
FALTIN + SATTLER  
Antje Ehlert, Andreas M. Sattler, Jana Weiss 
 
Layout + Grafiken 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
 
Fotos  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER  
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel  
 
Plangrundlagen und Luftbilder (falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster 
FALTIN + SATTLER, Düsseldorf 
 
© FSW 2023

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 4 - 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorwort ...................................................................................................................... 7 
 
01. EINFÜHRUNG ...................................................................................................... 8 
 
02. SITUATION .......................................................................................................... 9 
2.1 Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt .................... 10 
2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterweiterungsflächen und Konversionen ............... 12 
2.3 Hintergründe und Vorbereitungsphase Modellquartiere 1 | 2 .......................... 12 
2.4 Modellquartier 2 Kurzprofil .............................................................................. 23 
 
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN ...................................................................... 24 
3.1 Werkstattarbeit ................................................................................................ 26 
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für den Planungsprozess ............................... 30 
3.3 Der Perspektivplan .......................................................................................... 32 
 
04. AUFGABE .......................................................................................................... 37 
4.1 Vernetzungen für eine gute Stadtraum- und Landschaftsintegration .............. 38 
4.2 Differenzierung in Flächensegmente und Ziel eines urbanen Quartiers .......... 41 
4.3 Leitfragen als Aufruf für gute Lösungen .......................................................... 43 
 
05. HINWEISE .......................................................................................................... 48 
5.1 Das städtebauliche Programm ........................................................................ 48 
5.2 Wohnen ........................................................................................................... 49 
5.3 Arbeiten ........................................................................................................... 51 
5.4 Weitergehende Qualifizierungen mit den LoI-Partnern ................................... 58 
5.5 Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 68 
5.6 Mobilität und Ruhender Verkehr...................................................................... 71 
5.7 Die Ansprüche der Fachressorts im Einzelnen ............................................... 72 
 
06. VERFAHREN ..................................................................................................... 94 
6.1 Ausloberin und Betreuung ............................................................................... 94 
6.2 Allgemeines .................................................................................................... 94 
6.3 Wettbewerbsart ............................................................................................... 94 
6.4 Vorbereitende, besondere Münster-Öffentlichkeitsbeteiligung ........................ 95 
6.5 Kurzprofil der Aufgabe .................................................................................... 96

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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6.6 Wettbewerbssummen ..................................................................................... 98 
6.6.1 Wettbewerbssumme Phase 1 ................................................................... 98 
6.6.2 Wettbewerbssumme Phase 2 ................................................................... 98 
6.7 Konsequenzen aus dem Wettbewerb ............................................................. 98 
6.7.1 Weitere Beauftragung nach Abschluss des Wettbewerbs ........................ 98 
6.7.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Leistungen ........................... 99 
6.8 Verhandlungsverfahren (im Anschluss an die Phase 2) ................................ 100 
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung und Einverständnis ................................. 100 
6.10 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung ................................................ 100 
6.11 Bekanntgabe ............................................................................................... 101 
6.12 Verstöße ..................................................................................................... 101 
6.13 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten ................................. 101 
6.14 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit ................................................ 102 
6.15 Beurteilungskriterien ................................................................................... 102 
6.16 Rückfragen .................................................................................................. 102 
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2) .................................................................. 103 
6.18 Einlieferung / Abgabe .................................................................................. 103 
6.18.1 Digitale Abgabe .................................................................................... 104 
6.18.2 Physische Abgabe ................................................................................ 104 
6.19 Hinweis zu Einschränkungen z.B. durch Pandemien .................................. 105 
6.20 Planunterlagen ............................................................................................ 105 
 
07. LEISTUNGEN .................................................................................................. 106 
7.1 Phase 1 – digitale Abgabeleistungen (anonym) ............................................ 106 
7.1.1 „Modellquartier 2 - Städtebauidee“ ......................................................... 106 
7.1.2 Erläuterungsbericht ................................................................................ 107 
7.1.3 Formblätter und Prüfpläne ...................................................................... 107 
7.1.4 Präsentationsdatei (PDF Datei) .............................................................. 107 
7.1.5 Bilddaten ................................................................................................ 107 
7.2 Phase 1 - Analoge Abgabeleistungen (anonym) ........................................... 108 
7.2.1 Städtebau-Arbeitsmodell ........................................................................ 108 
7.2.2 Umschlag „Verfassererklärung” .............................................................. 108 
7.3 Phase 2 - digitale Abgabeleistungen (anonym) ............................................. 108 
7.3.1 „Modellquartier 2 - Stadtraumvernetzung“ .............................................. 108

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Seite - 6 - 
7.3.3 Erläuterungsbericht ................................................................................ 109 
7.3.4 Formblätter und Prüfpläne ...................................................................... 109 
7.3.5 Präsentationsdatei (PDF Datei) .............................................................. 110 
7.3.6 Bilddaten ................................................................................................ 110 
7.4 Phase 2 - Analoge Abgabeleistungen ........................................................... 110 
7.4.1 Städtebaumodell M 1:1.000 .................................................................... 110 
7.4.2 Umschlag „Verfassererklärung” .............................................................. 110 
 
08. BETEILIGTE .................................................................................................... 112 
8.1 Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter .................................................. 112 
8.2 Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter .................................................. 112 
8.3 Beratung ....................................................................................................... 112 
8.4 Projektteam; und Vorprüfung ........................................................................ 113 
8.5 Teilnehmende ............................................................................................... 113 
8.5.1 Eingeladen ............................................................................................. 113 
8.5.2 Aus dem EU-offenen Bewerbungsverfahren .......................................... 114 
 
09. TERMINE ......................................................................................................... 116

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Vorwort  
 
Wir leben in einer wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft, in der der Austausch 
und die Vernetzung zu den wichtigsten Quellen wirtschaftlicher Stärke zählen. Wirt-
schaftliches Wachstum entsteht dort vor allem durch Innovation.  
 
Münster verfügt über e inen großen Pool an qualifizierten Arbeitskräften, zudem über 
innovative Unternehmen und eine der größten Universitäten Deutschlands. Neben den 
Geisteswissenschaften und ihren Exzellenzclustern sind es vor allem die Naturwissen-
schaften und die Medizin mit ihrer Forschung und Lehre, die zur herausragenden Stel-
lung der Universität beitragen. Die Forschungsaktivitäten der Universität sowie deren 
Absolventinnen und Absolventen  führen beständig zur Ansiedlung weiterer for-
schungsorientierter Unternehmen. Jüngste Beispiele sind diverse Ansiedlung en von 
Batterieforschungseinrichtungen – der Zukunftstechnologie schlechthin.  
 
Die Mitarbeitenden finden in Münster ein weltoffenes Klima vor, zu dem sie selbst mit 
ihrem Lebensstil beitragen, der Wünsche nach Diversität, Offenheit und Toleranz er-
füllt und der breite kulturelle Interessen und differenzierte Konsumwünsche entwickelt. 
 
Worin könnte das Modellhafte der Modellquartiere 1 | 2 liegen? 
 
„Wir brauchen einen Überschuss an Möglichkeiten“  – (Zitat; Alexander Kluge - zur 
Frage was Innovationen begünstigt). Ein Überschuss an Möglichkeiten – und zwar in 
jeder Hinsicht, in wirtschaftlicher und wissenschaftlicher wie auch in integrativer, sozi-
aler Hinsicht! 
 
Idealerweise entfalten die neuen Modellquartiere eine inspirierende Wirkung auf ihre 
Bewohnerinnen und Bewohner , Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte – 
und ermöglichen im besten Fall ein vibrierendes Stadtteilerlebnis, wo Menschen aus 
verschiedenen Bereichen zusammenkommen und sich über ihre Gedanken, Lebens-
stilprojekte, Geschäftsideen etc. austauschen.  
 
Innovation / Innovationsfähigkeit ist das zentrale Thema und Erfolgsversprechen wis-
sensbasierter Entwicklung und wirtschaftlicher Prosperität von attraktiven Städten. 
Gleichzeitig sind die technische wie auch d ie soziale Innovationsfähigkeit entschei-
dend für unsere Möglichkeiten zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und Gestal-
tung einer lebenswerten und selbstbestimmten örtlichen Gemeinschaft.  Innovation 
lässt sich nicht verordnen. Innovation braucht das freie  Spiel, den Mut zum Experi-
ment, Offenheit für Neues, Möglichkeiten der Mitwirkung, aber auch einen klaren Rah-
men in städtebaulich-technischer und rechtlicher Hinsicht. In dem Versprechen – und 
seiner konsequenten Umsetzung - Spielräume für die Nutzung, Gestaltung und Mitbe-
stimmung bei der Planung und Entwicklung der Modellquartiere 1 | 2 zu ermöglichen, 
könnte das Modellhafte zum Tragen kommen.

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01. EINFÜHRUNG 
 
>> gemeinsam: auf dem Weg zu einem Vorbildprojekt für Münster, innovativ und 
wegweisend  
 
Alle Modellquartiere 1 bis 5 zeichnet die Nähe zur Innenstadt und die kurzen Wege-
beziehungen untereinander, aber auch zur Kernstadt aus. Gerade die Areale rund um 
den Landschaftsraum des Kinderbachbogens werden u.a. durch die Nähe zum Tech-
nologiepark Münster, dem Leonardo-Campus und dem Wissenschaftspark südlich der 
Mendelstraße und der Entwicklung des Naturwissenschaftlichen Zentrums zum Natur-
wissenschaftlichen Zentrum Plus (NWZ Plus) positiv vorgeprägt. Die hier vorhandenen 
und über die neuen, innovativen Modellquartiere zu stärkenden Nutzungsangebote – 
rund um wissenschaftsnahe Wirtschaft, Forschung, Lehre und anderen Dienstleistun-
gen, Sport und Naherholung par excellence , zudem dem Wohnen in allen Facetten 
inkl. Studentisches Wohnen - sind von gesamtstädtischer Bedeutung.  
 
Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern wurden für die Modellquartiere 1 | 2 grund-
sätzliche, städtebauliche Zielvorstellungen für die Bereiche südlich Steinfurter Straße 
/ westlich Austermannstraße / östlich Wasserweg  (Modellquartier 1 ) und westlich 
Busso-Peus-Straße / südlich Gievenbecker Weg / nördlich Von-Esmarch-Straße (Mo-
dellquartier 2) definiert.  
 
Die zentralen Zielaussagen wurden in je einem Perspektivplan grafisch zusammenge-
fasst, die nun auch als Grundlage für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Form 
der Wettbewerbe dienen.  
 
Aufgrund seines städtebaulichen Potenzials und seiner prominenten Lage am  nord-
westlichen, bedeutenden Wissenschaftsstandort – zudem in unmittelbarerer Näh e 
zum kleinen Stadtteilzentrum Gievenbeck – soll das Modellquartier 2 in naher Zukunft 
realisiert werden.  
 
Gesucht wird über die Wettbewerbsbeiträge ein zukunftsweisendes, den Anforderun-
gen des 21. Jahrhunderts gerecht werdendes, städtebaulich -freiraumplanerisches 
Konzept sowie Ideen für ein soziales, durchmischtes und damit produktiv-urbanes, 
verkehrlich innovatives, grünes, klimaangepasstes, gesundes und mit neuen bzw. ge-
stärkten Freiräumen ausgestattetes Quartier, welches darüber hinaus die gesellschaft-
liche Vielfalt widerspiegelt und bedarfsgerecht nutzbar ist. Unterschiedliche Lebenssi-
tuationen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer jeden Alters und jeden Geschlechts 
sollen im gesamten Planungsprozess berücksichtigt werden.

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Die Modellquartiere 1 – 5 im Stadtgefüge Münsters 
 
02. SITUATION 
 
>> spannend: der Nordwesten als ein wichtiges Stadterweiterungsareal für das 
wachsende und erfolgreiche Münster mit der landschaftlichen Mitte des Kinder-
bachbogens 
 
Im Rahmen der Münster Zukünfte 20 | 30 | 50 und des Integrierten Stadtentwicklungs-
konzepts (ISEK 2030) wurde das Leitthema „Urbane Wissensquartiere“ erarbeitet.  
 
Ergebnis einer anschließenden internationalen Ideenwerkstatt war u.a., dass mit der Er-
weiterung des Wissenschaftsparks westlich der Busso-Peus-Straße (Modellquartier 2) 
als ein gemischtes urbanes Wissensquartier der Brückenschlag zum Stadtteil Gieven-
beck gelingen kann. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 auf Basis der Vorlage V/0417/2020 
den Grundsatzbeschluss gefasst, die Fläche zwischen Busso-Peus-Straße, Gievenbe-
cker Weg und Appelbreistiege in den nächsten Jahren städtebaulich zu entwickeln. In 
Ergänzung zu dem v. g. Ratsbeschluss so ll auch die Teilfläche südlich der Appel-
breistiege, nördlich der Von-Esmarch-Straße (Flurstück Nr. 293) in die geplante Quar-
tiersentwicklung mit einbezogen werden, da diese planerisch zur Verfügung steht.

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2.1 Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt 
Um die Zielsetzung zu den Modellquartieren 1 | 2 einzuordnen, ist eine Betrachtung 
des gesamtstädtischen Kontextes naheliegend. Charakteristisch für Münsters Innen-
stadt sind einerseits ihre urbanen Qualitäten mit kompakten städtebaulichen Strukturen, 
Dichten und Nutzungsmischungen, sozialer und kultureller Vielfalt sowie ihren beleb-
ten öffentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität. Andererseits besticht sie durch 
viel Grün und ihre Grünverbindungen in die sie umgebende Münsterländer  Parkland-
schaft. 
 
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung Münsters ist daher die Weiterent-
wicklung der Münster schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Qualitäten der 
urbanen Innenstadt mit den  Qualitäten der an sie angrenzenden Parklandschaft, die 
an vielen Stellen über die bestehenden Grünzüge prägnant und gut erlebbar in das Herz 
der Stadt hineinragt, weiterzuent wickeln und Vernetzungsqualitäten innerhalb der 
Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und auszubauen.  
 
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen dabei verstärkt in den Fokus genom-
men werden. Hierfür haben die bestehenden Potenzial - und Transformationsräume, 
die insbesondere von Nordwesten nach Südosten quer durch die innere Stadt verlau-
fen, eine herausragende Bedeutung. 
 
Münsters Innenstadt mit der pittoresken Altstadt innerhalb des  Promenadenrings als 
Nukleus der Gesamtstadt steht für Behaglichkeit und ein rei ches historisches Erbe. Sie 
soll zukünftig noch grüner, klimagerechter, inklusiver und mehr auf die vielfältigen Be-
dürfnisse der Menschen ausgerichtet werden. Die neuen im Nordwesten und Südos-
ten an die Innenstadt angrenzenden Modellquartiere sollen mit der Innenstadt in enge 
räumliche Wirkungszusammenhänge gebracht werden und diese mit großstädtischem 
Flair, neuer Urbanität und noch mehr Vielfalt ergänzen. 
 
In diesem Sinne sollen auch die ausgewählten Standorte der neuen Münster Modell-
quartiere 1 | 2 an der Steinfurter Straße und an der Busso-Peus-Straße über die Kern-
stadt hinweg bis zu den neuen Modellquartieren 3 | 4 | 5 im Bereich der Stadthäfen 
im Kontext einer weiter wachsenden Stadt stadträumlich und funktional in Beziehung 
zueinander gesetzt werden. Auch zwischen den neu entstehenden Modellquartieren 
1 und 2 sollen räumlich-funktionale Synergien entstehen. So entsteht eine zukunftsfä-
hige und vernetzte Stadt mit noch mehr Lebensqualität und Attraktivität.  
 
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unabdingbarer Bestandteil der weiteren 
Stadtentwicklungsstrategie. Daher sollen die neuen Münster Modellquartiere entspre-
chend ihren spezifischen Begabungen für ein zukunftsfähiges, urbanes und lebendiges 
Münster entwickelt und zügig realisiert werden.

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Areale der Modellquartiere 1 | 2 im Landschaftsraum Kinderbachbogen  
 
 
In Hinblick auf eine künftige stadt -, umwelt- und klimafreundliche Mobilität bieten alle 
Modellquartiere 1 bis 5 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz aus star-
tend sind mit dem  Fahrrad in jeweils ca. 15 Minuten Fahrtzeit in nordwestlicher Rich-
tung die geplanten neuen Modellquartiere 1 | 2 und in der anderen südöstlichen Rich-
tung die künftig zu entwickelnden Münster Modellquartiere 3 | 4 | 5 zu erreichen. 
 
Das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ kann durch die Herstellung einer vorbildlichen 
Mobilität in Münster mit Leben gefüllt werden. Im Sinne einer integrierten Stadtentwick-
lung sollen zukunftsfähige und nachhaltige neue Stadtquartiere geplant, entwickelt und 
realisiert werden, die nicht isoliert für sich betrachtet, sondern mit der für Münster typi-
schen Stadt-Landschaft vernetzt werden.

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2.2 Fünf Modellquartiere: Stadterweiterungsflächen und Konversionen 
Münster steht in den nächsten Jahren vor der Herausforderung eines hohen  Wachs-
tumsdrucks und ist daher auch gefordert, innerstädtische Randbereiche  für neue 
Stadtquartiere in den Blick zu nehmen.  Aus diesem Grund rücken neben der Entwick-
lung geeigneter Flächen im Nordwesten  der Stadt auch die umzunutzenden Flächen 
im Südosten im Bereich der Stadthäfen entlang des Stadt- und Landschaftsraums am 
Dortmund-Ems-Kanal in den Fokus der Münsteraner Stadtentwicklung. Daraus abgelei-
tet wurden alle insgesamt 5 urbanen Münster Modellquartiere 2022 über zwei Werk-
stattverfahren mit der Beteiligung der Münsteranerinnen und Münsteraner für eine ge-
staffelte Realisierung vorbereitet, um Münster zu einem Vorbild für urbane Zukunfts-
quartiere zu machen. Die Entwicklung der Modellquartiere 1 bis 5 muss dabei mit ho-
hen städtebaulichen Qualitäten  einhergehen. Zudem müssen diese das positive Le-
bensgefühl und die besondere Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln. 
 
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern sollen 
nachhaltige stadträumliche, funktionale, soziale, ökologische, stadttechnische, verkehr-
liche und wirtschaftliche Qualitätsanforderungen geplant und umgesetzt werden. Die 
Quartiere sollen dabei einen Modellcharakter entwickeln, um so zu vorbildlichen Zu-
kunftsquartieren zu werden. Je nach spezifischer Begabung des jeweiligen Standortes 
gehören zu diesen Handlungsfeldern: 
 
 eine Verknüpfung zwischen Wohnen und Arbeiten, Forschen und Entwickeln  
 eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im Quartier, im Block, im Gebäude 
 Verknüpfung zwischen den Nutzungsbausteinen nach Gender Mainstreaming-Kri-
terien (Berücksichtigung unterschiedlichster Bedarfe und Auswirkungen auf Ge-
schlechter entsprechend ihrer Lebenssituationen) 
 belebte Erdgeschosse durch Gastronomie, kulturelle und soziale Gemeinschaftsein-
richtungen, konsumfreie Räume, Handwerk, Kreativwirtschaft und vieles mehr 
 neue Wohnformen mit inklusiven  Angeboten, geförderter Wohnraum, Möglichkei-
ten für Baugruppen und Genossenschaften, studentisches Wohnen 
 ein Miteinander unterschiedlichster Bevölkerungs- und Altersgruppen 
 angemessene Dichten mit im Regelfall vier- und fünfgeschossigen Basis-Gebäude-
modulen, die sparsam mit Grund und Boden umgehen 
 gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und im Quartier 
 öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität 
 eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofreies Wohnen in Teilquartieren  
 klimaneutrale Quartiersentwicklung und sensibles Wassermanagement 
 partizipative Prozesse und Qualitätsvereinbarungen 
 
 
2.3 Hintergründe und Vorbereitungsphase Modellquartiere 1 | 2 
Das Modellquartier 2 liegt im Stadtteil Münster-Gievenbeck, welcher zum Stadtbezirk 
West zählt und sich im Norden bis zur Steinfurter Straße, im Osten bis zur Busso -
Peus-Straße, im Süden bis zur Roxeler Straße und im Westen bis zur Autobahn 1 und 
Münsterschen Aa erstreckt. Vorrangig in den letzten Jahrzehnten hat sich Gievenbeck 
städtebaulich stark verändert, da der Stadtteil wächst und sich weiter nach Südwesten

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ausdehnt. Kein anderer Stadtteil Münsters stand und steht so im Zeichen des expan-
dierenden Wohnungsbaus wie Gievenbeck. 
 
Durch die wachsende n Hochschulen und das Universitätsklinikum  Richtung Westen 
entwickelte sich Gievenbeck zu einem Ort auch für Universitätsangehörige sowie Stu-
dierende. Vorrangig zu Beginn der 1970er Jahre stand die Schaffung von Wohnraum 
für Studierende im Fokus der Bautätigkeit. Ein erneuter Expansionsschub setzte in 
den 1980er Jahren ein und machte Gievenbeck zu einem großstädtischen Wohnstand-
ort. 
 
Auch heute trägt Gievenbeck erheblich zum erfolgreichen Münsteraner Stadtwachs-
tum bei. Entwicklungen wie die Konversion der Oxford -Kaserne zu einem Wohnquar-
tier oder auch die Bestrebungen, die Modellquartiere 1 | 2 zu urbanen und nutzungs-
durchmischten Gebieten zu gestalten, sind Ausdruck der Stadtentwicklungsstrategie 
im Nordwesten der Stadt. 
 
Das Zentrum Gievenbecks  
Vor dem Hintergrund der Entwicklungs - und Wachstumsperspektiven des Stadtteils 
rückt auch das Ortszentrum Gievenbecks in den Blick. Es liegt in nächster Nähe zum 
Modellquartier 2 und verfügt über Angebote des täglichen Bedarfs, Busanbindungen 
bis in die Innenstadt Münsters, Ärzte sowie zahlreiche kulturelle und soziale Einrich-
tungen.  
 
Die Ortsmitte soll künftig u. a. durch die Neugestaltung der öffentlichen Räume aufge-
wertet werden. So sollen vorrangig die zentralen Bereiche rund um die Kirche St. Mi-
chael qualifiziert werden, um eine neue Aufenthaltsqualität entfalten zu können. Be-
standteil dabei ist die Reduktion des Kfz-Verkehrs, der Ausbau der Rad - und Fuß-
wegeverbindungen, die Stiftung von Aufenthaltsqualität und die Schaffung weiterer, 
das kleine Zentrum stärkende Angebote, welche die Grundversorgung gewährleisten.  
 
Gerade für das neue Modellquartier 2  in direkter Nachbarschaft an der Appel-
breistiege ist die Nähe zum Zentrum von Gievenbeck ein hervorragender Standortvor-
teil und ein stadträumlicher Anknüpfungspunkt.

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Gievenbeck-Mitte: Zwischen Tradition und Aufbruchstimmung 
 
 
Die Freie Waldorfschule in Gievenbeck 
Neben dem Ortszentrum grenzt im Nordwesten des Plangebiets die Freie Waldorf-
schule an das neu zu planende Modellquartier 2 an. Seit 1993 ist die Waldorfschule 
ein zentraler Bestandteil Gievenbecks. Der Schule ging ein Waldorfkindergarten am 
Gescherweg voraus, welcher um ein schulisches Angebot erweitert wurde. Der Stand-
ort bot jedoch keine Erweiterungsfähigkeit und wies keine langfristige Perspektive für 
die wachsende Schule auf. Nach langen Verhandlungen fand sich 1987 ein geeignetes 
Grundstück am Rudolf -Steiner-Weg 11. Es entstand eine standortangepasste und 
dem städtebaulichen sowie landschaftlichen Umfeld angepasste Baugestalt, welcher 
auch die anschließend realisierte Kindertagesstätte und der zum kulturellen Leben 
Gievenbecks beitragende Festsaal folgten.  
 
Heute bildet die Waldorfschule ca. 400 Schülerinnen und Schüler aus, wobei die Nach-
frage nach Schulplätzen hoch ist. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Schule 
in Planung.

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Die Freie Waldorfschule am Rudolf-Steiner-Weg 11 (Rückseite mit Schulhof) 
 
 
Wissensquartiere 
Mit Münster ist das Bild einer Hochschul- und Studierendenstadt unlösbar verbun-
den. Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) ist die fünftgrößte deutsche 
Universität. Sie allein bildet zurzeit mit dem Universitätsklinikum (UKM) zusammen 
rund 45.000 Studierende aus. Beide haben eine herausragende Bedeutung als Ar-
beitgeber. Zusammen mit den weiteren Hochschulen, allen voran die FH Münster, 
hat Münster rund 65.000 Studierende insgesamt und gehört damit in den Kreis der 
europäischen Städte mit dem höchsten Studierendenanteil.  
 
Die Universität und die FH Münster be sitzen auch in der Forschungslandschaft 
eine hohe Reputation. Die WWU hat 2018 den Zuschlag für zwei „Exzellenzcluster“ 
erhalten und verfolgt die Strategie „Exzellenz integriert “: Lehre, Forschung und 
Wissenstransfer in die Stadtgesellschaft werden als unmittelbarer Zusammenhang 
gesehen und die Wechselbeziehung zwischen Universität und Stadt hervorgeho-
ben.  
 
Die Leistungsstärke in verschiedenen Forschu ngsfeldern besitzt auch eine Sog-
kraft für die Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen  und außeruniversitäre For-
schungseinrichtungen von Max -Planck-, Fraunhofer- und Helmholtzgesellschaft , 
das Nano-Bioanalytik-Zentrum und Weitere suchen die Nähe zu den Hochschulen 
und zum Universitätsklinikum.

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Diese Nachfrage hat in der Nachbarschaft zu den außen liegenden Standorten der 
Universität, der FH Münster und des Universitätsklinikums den Aufbau des Tech-
nologie- und des Wissenschaftsparks begründet, die sich insbesondere in den 
letzten Jahren positiv entwickelt haben und die nun mit der Aktivierung der beiden 
Wettbewerbsflächen für die urbaneren und durchmischteren Modellquartiere 1 und 
2 in eine nächste Planungsphase überführt werden können.  
 
Obligatorisch ist dabei die Umsetzung in städtebaulich -freiraumplanerische Kon-
zepte, die auf die jeweils unterschiedlichen Standortbegabungen eingehen und je 
ein stark durchmischtes Modellquartier und somit einen vorbildlichen und urbanen 
Beitrag für Münster im Sinne einer lebendigen Stadterweiterung an der Schnittstelle 
zur Kulturlandschaft rund um den Kinderbachbogen ergeben müssen. 
 
Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für eine zukunftsorientierte Stadt-
entwicklung von Münster. Als ein räumlicher Schwerpunkt mit herausragenden For-
schungsinstituten, hochinnov ativen Unternehmen sowie einem intensiven Wissens - 
und Technologietransfer hat sich in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaftspark 
südlich der Mendelstraße, westlich der Corrensstraße und östlich der Busso -Peus-
Straße entwickelt. Hier sind u. a. der Technologiehof Münster, das Zentrum für Nano-
technologie (CeNTech), das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin (MPI), das 
Nano-Bioanalytik-Zentrum (NBZ) sowie das Center for Soft Nanoscience (SoN) ent-
standen. Als aktuellste Errungenschaft kommt der N eubau des Multiscale Imaging 
Center (MIC) an der Röntgenstraße hinzu.  Die genannten Einrichtungen (einschließ-
lich des MIC) bieten heute bereits ca. 1.200 Arbeitsplätze. 
 
Im Technologiehof, im CeNTech und auch im Nano-Bioanalytik-Zentrum sind die über-
wiegenden Nutzerinnen und Nutzer forschungsaffine Unternehmen – im wesentlichen 
Technologieunternehmen mit intensiven Kooperationen mit der Wissenschaft. Damit 
bildet der heutige Wissenschaftspark bereits einen zentralen Ort der Wissenschafts-
stadt Münster, wo Au stauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ideale 
Rahmenbedingungen vorfinden und auch zukünftig weiter haben sollen. 
Im Sinne einer Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks werden aktuell zudem 
mehrere Erweiterungsvorhaben diskutiert, die im heu tigen Bestand zum Beispiel im 
Rahmen der Nachverdichtung auf PKW -Stellflächen bzw. institutsangrenzenden Er-
weiterungsflächen erfolgen sollen. Auch kommt dem Thema „Förderung des studenti-
schen Wohnens“ im Wissenschaftspark eine wichtige Rolle zu. So hat das Studieren-
denwerk durch Nutzung seines Parkplatzes die  Wohnanlage an  der Busso -Peus-
Straße jüngst im Jahr 2020 erweitert.  
 
Der Wissenschaftspark erfährt seine besondere Lagegunst durch die räumliche Nähe 
zum Naturwissenschaftlichen Zentrum der WWU, zum Fachhochschulzentrum und zu 
Einrichtungen des Universitätsklinikums. Für bereits etablierte und wachsende Tech-
nologieunternehmen bot zudem bisher der nahe gelegene Technologiepark südwest-
lich der Steinfurter Straße, südöstlich der Austermann straße Ansiedlungsflächen. In 
direkter Nachbarschaft hierzu  ist aktuell das urbane Modellquartier 1 für Wohnen, 
Arbeiten und Technologie in der Vorbereitung.

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Im Rahmen der MünsterZukünfte 20|30|50 und hier der Initiative „Gutes Morgen Müns-
ter“ fand Mitte 2018 ein Zukunftsspaziergang mit den Spitzen der Stadtverwaltung und 
wissenschaftsnahen Akteurinnen und Akteuren am Standort statt, der von einem brei-
ten Wissenschaftsbündnis ausgerichtet wurde (Gesellschaft für Bioanalytik e.V., Tech-
nologieförderung Münster GmbH, CeNTech GmbH, Bau- und Liegenschaftsbetrieb / 
BLB und Universitätsklinikum  / UKM). Einhelliges Ergebnis war, dass Erweiterungs-
möglichkeiten für Wissenschaftseinrichtungen, einschließlich des Universitätsklini-
kums, für wissensaffine Unternehmen und für studentisches Wohnen benötigt werden. 
Konkret wurde aufgezeigt, dass der Wissenschaftspark dringend erweitert werden 
muss, um Standortvorsorge für neue Forschungsinstitute in Verbindung mit urbanen 
Wohnformen für Studierende, für in der Wissenschaft und am UKM Tätige zu schaffen 
sowie einen Brückenschlag zum Stadtteil Gievenbeck schlagen zu können. Auf dem 
erprobten Fundament der Beziehungen innerhalb der Wissenschaft wurde daher eine 
gemeinsame Allianz für die Wissenschaft in der Fläche entwickelt. 
 
Verbund der LoI-Partner 
Hierzu haben die Universität Münster, die Fachhochschule Münster, das Universitäts-
klinikum Münster, das Studierendenwerk Münster, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
(BLB) Niederlassung Münster und die Stadt Münster den Letter of Intent (LoI) „Wi s-
senschaftsstadt der Zukunft“ abgeschlossen. Ziel dieses Bündnisses ist es, eine ge-
meinsame Strategieentwicklung und ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die 
Wissensquartiere zu erarbeiten. Leitorientierung des Bündnisses ist die Schaffung ur-
baner W issensquartiere mit einer funktionalen Durchmischung der wissenschaftlich 
geprägten Strukturen. Dies soll für noch bessere Rahmenbedingungen für Forschung 
und Lehre in den verschiedenen Wissensquartieren im gesamten westlichen Bereich 
der Innenstadt sorgen.  
 
Mit der nun geplanten Erweiterung des Wissenschaftsparks über das Modellquartier 
2 westlich der Busso-Peus-Straße, für die das Areal aufgrund seiner räumlichen Nähe 
zu den bereits östlich gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen geradezu prädes-
tiniert ist, soll eine  zukunfts- und zielorientierte Flächenvorsorge zur Ansiedlung von  
weiteren Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie wissenschaftsnahen Unter-
nehmen vorgenommen werden. Hinzu kommt das Thema hochschulaffines Wohnen, 
da insbesondere die Hochschulentwicklung und der Bau neuer Wohnheimplätze mit-
einander verzahnt werden sollen. Diese Lagequalität ist in der Stadt Münster nur hier 
gegeben und soll daher sorgsam in Wert gesetzt werden.

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Exkurs 1 „Eckpunkte rund um die Wissensquartiere“ 
Folgende Eckpunkte dokumentieren die Entwicklungserfordernisse und -potenziale in 
den bestehenden Wissensquartieren im Umfeld der beiden Wettbewerbsgebiete Mo-
dellquartier 1 | 2 und sind somit Gegenstand der nächsten Entwicklungsphasen: 
  
Nutzungsmischung: Die Hochschul- und Wissenschaftsquartiere sollen – als Schlüs-
sel für lebendige Stadträume – eine größere Nutzungsmischung aufweisen. Mehr 
Wohnen und Versorgungsangebote für den täglichen Bedarf stehen dabei generell im 
Vordergrund. Für den Anspruch der Nutzungsvielfalt und der Lebendigkeit ist auf die 
Nutzung der Erdgeschosse im Bestand und bei Neubauprojekten ein besonderes Au-
genmerk zu legen.  
 
 
 
Trotz modernster Architektur noch wenig Nutzungsmischungen in direkter 
Nachbarschaft (Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster) 
 
 
Leistbares Wohnen: Der hochpreisige Wohnungsmarkt ist ein erhebliches Hemmnis 
bei der weiteren Wohnungsversorgung der Studierenden und des Personals der Uni-
versität, UKM und der Hochschulen. Es wird daher neben den Entwicklungsabsichten 
der Modellquartiere 1 | 2 auch sorgfältig geprüft, ob der vorhandene Bestand an Lie-
genschaften im öffentlichen Eigentum – vorrangig untergenutzte Flächen wie überdi-
mensionierte Parkplätze und Straßenräume – für die Beseitigung dieses  Engpasses 
herangezogen werden können. 
  
Orte der Begegnung: Um die Leitidee räumlich und funktional hervorzuheben, sollten 
in den einzelnen „Wissensquartieren“ kleine Plätze oder Mini-Parks als Kristallisations-
punkte gebaut und ihnen nach Wiener Vorbild „ Quartiershäuser“ als Anker mit ge-
mischten Nutzungen wie Nahversorgung, Gemeinschafts - und Arbeitsräumen, Labs,

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Wohnungen für Studierende zugeordnet werde. Denn den multifunktionalen und infor-
mellen Orten kommt für den Austausch von Wissen und Erfahrung ein e zunehmende 
Bedeutung zu.  
  
Nutzungsüberlagerung: Viele Flächen sind untergenutzt, ob als Parkplatzflächen, als 
Restflächen oder mit eingeschossiger Bebauung. Auch die zeitliche Nutzung von Flä-
chen und Räumen ist oftmals sehr ineffizient. In einer räumlichen, funktionalen und 
zeitlichen Überlagerung sowie einer effizienteren Ausnutzung der bestehenden Raum-
ressourcen wird auch eine stärkere Belebung der Standorte gesehen. 
  
Mobilitätskonzept: Die Verbindungen zu und zwischen den Standorten der Wissen-
schaft sollen künftig weniger autobasiert sein, um die Verkehrsbelastungen zu mini-
mieren. Dafür gilt es schnelle und komfortable Routen für den Rad - und den öffentli-
chen Verkehr auszubauen und an den hoch frequentierten Standorten Mobilstationen 
anzubieten. Potenziale dafür liegen in überdimensionierten Straßenräumen (Correns-
straße, Mendelstraße, Henriette-Son-Straße), die eine Neuaufteilung oder eine Um-
widmung erfahren sollten. Zudem sind die digitalen Möglichkeiten eines multimodalen 
Verkehrsmanagements auszuschöpfen. 
  
Aufwertung der öffentlichen Räume:  Die separierten Standorte der Universität , 
Hochschulen sowie auch des Wissenschafts- und Technologieparks sollen räumliche 
Kristallisationspunkte mit Aufenthalts qualität erhalten. Dazu gilt es, die öffentlichen 
Räume, die Straßenräume, Wegeverbindungen, Grünflächen und Parks gestalterisch 
und funktional aufzuwerten. Es gilt auch, ein hohes Maß an Durchlässigkeit und viel-
seitigen Verknüpfungen durch Wege- und Grünverbindungen im Kleinen (z.B. zur Ver-
knüpfung des Wissenschafts- und Technologieparks) zu schaffen.

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Vorbereitungen 
Der Bereich westlich der Busso-Peus-Straße (Modellquartier 2) wurde auf Basis des 
o. a. „LoI“-Prozesses im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 
2030) und der Münster Zukünfte 20|30|50 sowie als Teil des Leitthemas „Urbane Wis-
sensquartiere“ – ebenso wie die Fläche für das Modellquartier 1 an der Steinfurter 
Straße – als ein Schwerpunktraum in der 2019 durchgeführten internationalen Ideen-
werkstatt betrachtet. Es wurde aufgezeigt, dass mit der Erweiterung des Wissen-
schaftsparks westlich der Busso-Peus-Straße als ein gemischtes sowie urbanes Mo-
dellquartier 2 auch der Brückenschlag zum benachbarten Stadtteil Gievenbeck gelin-
gen kann.  
 
Das nun zu aktivierende ca. 18 ha große Areal westlich der Busso -Peus-Straße ist 
bereits als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ im Regionalplan Münsterland dargestellt 
und seit mehreren Jahren Bestandteil der Wohnsiedlungsflächenkonzepte 2025 und  
2030 der Stadt Münster sowie des städtischen Wohnbaulandprogramms. Die gemein-
same Arbeit der Bün dnispartnerinnen und -partner am Thema MünsterZukünfte 
20|30|50 und hier insbesondere an der „Wissenschaftsstadt der Zukunft“ hat allerdings 
verdeutlicht, dass eine Erweiterung des Wissenschaftsparks dringend erforderlich ist 
und daher die ursprüngliche Zielvorstellung „Wohnen“ für die in Rede stehende Fläche 
in Richtung gemischter urbaner Modellquartiere mit integrierten, ggf. spezifischen 
Wohnnutzungen weiterzuentwickeln ist. 
 
Die mit der Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks verbundenen übergeordneten 
Ziele und die im Zuge der Gebietsentwicklung vorgesehene Umsetzung von integralen 
zukunftsweisenden Konzepten für Mobilität, Klimaschutz, Stadtentwässerung sowie 
Ökologie und Freiraumqualität erfordern eine umfassende planerische Programmie-
rung sowie ein koordiniertes Vorgehen der beiden angestrebten räumlich und funktio-
nal in Bezug stehenden Quartiersentwicklungen westlich der Busso-Peus-Straße (Mo-
dellquartier 2) und südwestlich der Steinfurter Straße ( Modellquartier 1). Die Stadt 
Münster hat daher 2020 beschlossen, eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit im Rah-
men eines mehrstufigen Werkstattverfahrens sowie darauf aufbauender separater 
städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerbe durchzuführen. 
 
Zur Realisierung des geplanten Modellquartiers 2 westlich der Busso -Peus-Straße 
wird eine kooperative Baulandentwicklung mit dem einzig betroffenen Grundstücksei-
gentümer (Land NRW  Münsterscher Studienfonds) angestrebt, wobei in Hinblick auf 
eine Realisierung von neuen flächenanteiligen Wohnnutzungen diese unter den Re-
gularien der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü)“, d.h. Flächenabgabe 
und Kostenbeteiligung zu entwickeln sind.  
 
Die Ergebnisse in Form der städtebaulichen Programmierung sind nun Teil dieser 
Wettbewerbsauslobung. 
 
Zusammenfassung der Ziele  
Das aus den o.  a. Hintergründen, Rahmenbedingungen und Erfordernissen überge-
ordnete Ziel für die angestrebte Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers im 
Bereich westlich der Busso-Peus- Straße ist die Erweiterung des Wissenschaftsparks

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sowie die Schaffung eines Ang ebotes zur Deckung des in Münster bestehenden er-
höhten Bedarfs an Wohnraum. Die daraus abgeleiteten Ziele für die angestrebte Mo-
dellquartiersentwicklung können wie folgt zusammengefasst werden: 
 
   Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitiger Schonung des 
angrenzenden Freiraums, 
 
   Integraler Quart iersentwicklungsansatz, bei dem  von vornherein das Thema 
Wasser / Entwässerung gleichwertig zu anderen Themen wie z.B. Mobilität und 
Wohnraumentwicklung mitgedacht wird, 
 
   eine urbane Nutzungsmischung mit gemischten städtebaulichen Strukturen für 
wissenschaftliche Einrichtungen, wissenschaftsaffine Unternehmen und inte-
griertem Wohnen, 
 
   ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der Regularien der sozialgerech-
ten Bodennutzung Münster (SoBoMü) mit gefördertem Wohnen sowie preisge-
dämpften, freifinanzierten Mietwohnungen durch Größenbegrenzung auf die 
Wohnflächenobergrenzen des geförderten Wohnraums (sog. Förderfähiger 
Wohnraum), für hochschulaffines und studentisches Wohnen sowie zugunsten 
lebendiger Nachbarschaften, gemeinschaftlicher Wohnformen und Maßnah-
men zur Förderung der Eigentumsbildung nach städt. Vergaberichtlinien 
 
   Angebote für wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, 
 
   ein quartierbezogenes Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter 
Infrastruktur mit Räumen für Kommunikation und Austausch, 
 
   ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit Vorrang-Erschließung für Fuß-
gängerinnen und Fußgänger (Barrierefreiheit), für Radverkehr und öffentlichen 
Verkehr sowie Carsharing-Angeboten, 
 
   ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversor-
gung mit möglichst hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer ener-
giesparenden Bauweise,

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 eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahme auf Belange des 
Landschafts-, Natur- und Artenschutzes und den vollen Ausgleich für Eingriffe 
in Natur und Landschaft , Beachtung des Klimaschutzes und der Klimafolgen-
anpassung als zentrale Aspekte einer zukunftsorientierten Quartiersentwick-
lung 
 
 eine überzeugende Qualifizierung von privaten und öffentlichen Freiflächen 
als Grundlage für Begegnungen, Spielmöglichkeiten und wohnungsnaher Er-
holung im Quartier.  
 
 
 
Das Wettbewerbsgebiet zum Modellquartier 2

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2.4 Modellquartier 2 Kurzprofil 
 
Die beiden neuen Modellquartiere 1 | 2 bieten besondere Chancen – mit dem Kinder-
bachbogen und den Wissensquartieren direkt angrenzend – eine einzigartige Vernet-
zung von Stadt und Landschaft herstellen zu können . Sie sind aufgrund ihrer stadt-
räumlichen Lage hochgradig dafür geeignet.  
 
Das Modellquartier 2 stellt sich wie folgt dar: 
 
Standortvorteil:  
 
Wissensquartiere rund um das in Aufwertung befindliche Natur-
wissenschaftliche Zentrum und die Nachbarschaft zu Gieven-
beck 
Größe: ca. 180.000 qm (18 ha) 
 
Entfernung zur 
Innenstadt: 
ca. 2,5 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Lage: Nahtstelle zwischen östlich benachbarten Wissenschaftsein-
richtungen und dem Stadtteilzentrum Gievenbeck 
 
Zielvorstellun-
gen: 
 
 Gemischt genutztes urbanes Wissensquartier 
 Erweiterung des bestehenden Wissenschaftsparks 
 Flächenvorsorge zur Ansiedlung von weiteren Forschungs-
einrichtungen der Wissenschaft und wissenschaftsaffinen 
Unternehmen 
 Erweiterung der Wissenschaftseinrichtungen mit integrier-
ten, ggf. spezifischen Wohnnutzungen 
 „Brückenschlag“ zum Stadtteil Gievenbeck 
Kernfrage zur 
Entwicklung: 
 
Wie kann hier neues urbanes Leben und Arbeiten gestaltet 
werden?  
Zwei Herausforderungen treffen hier aufeinander.  An erster 
Stelle: die Wissenschaftsstadt Münster nebenan. Insbesondere 
für de n bestehenden Wissenschaftspark zwischen Orléans -
Ring und Busso-Peus-Straße werden dringend Erweiterungsflä-
chen gesucht. Zudem liegt das Zentrum von Gievenbeck gut er-
reichbar in direkter Nähe des neuen Münster Modellquartiers 
2, welches es gilt in die Planung zu integrieren.  
Zum zweiten: Das wachsende Münster braucht dringend mehr 
neuen Wohnraum, insbesondere auch für Studierende und Be-
schäftigte des Hochschulbereichs. 
 
Die Antworten auf beide Herausforderungen intelligent miteinander zu verknüpfen – 
das ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der gesamten Wissenschafts-
stadt Münster und voranzustellende Aufgabe für die Konzeption des zukünftigen Quar-
tiers.

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03. DAS WERKSTATTVERFAHREN 
 
>> kooperativ: durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmögli-
chen modellhaften Konzeption für das Modellquartier 2 
 
Die Stadt Münster führte im Mai und Oktober 2022 ein Werkstattverfahren mit der Bür-
gerschaft sowie Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachressorts als Vorbe-
reitung der weiteren Planungsschritte, insbesondere der nachfolgenden städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbe durch. 
 
In 3 abgeschlossenen Dialog-Veranstaltungen – weitere sind in Planung – wurden die 
Wettbewerbsvorbereitungen umfänglich erarbeitet.  
 
Die Dialoge 1 und 2 Mitte Mai 2022 waren der Vorbereitung, Orientierung sowie Arbeit 
in thematischen Gruppen gewidmet.  
 
 
 
Werkstatt-Einstieg: Geführte Radtour im Untersuchungsraum

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Werkstattarbeit im Freiherr-vom-Stein Gymnasium Gievenbeck 
 
 
Die erarbeiteten Grundlagen sowie Ideen flossen in einen zusammenfassenden Per-
spektivplan für das gesamte Plangebiet rund um die Lebensader des Kinderbachbo-
gens, bestehend aus zwei Modellquartieren, ein.  
 
Am 18. Oktober 2022 fand über den DIALOG  3 die große Abschlusspräsentation der 
intensiven Zusammenarbeit statt. Zum Wettbewerb sind weitere Beteiligungsmöglich-
keiten vorgesehen, um die gemeinsam erarbeiteten Ziele im Sinne der Münsteraner 
Planungskultur fortzusetzen. 
 
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit – DIALOG 1 - 3 (4 und 5 zum Wettbewerb)

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3.1 Werkstattarbeit 
Mehr als 100 Personen kamen am 13. und 14. Mai 2022 zum DIALOG 1+2 zusammen, 
um erste Ideen für die über das Landschaftsband des Kinderbachbogens verbundenen 
Areale der Modellquartiere Busso-Peus-Straße sowie Steinfurter Straße zu sammeln. 
Unter ihnen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Anwohnende, Akteurinnen und Ak-
teure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Ver-
treter aus Politik und Verwaltung. 
 
In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mobilität“, „Urbanes Arbeiten & In-
novation“, „Vielfalt & Zusammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ haben die 
Teilnehmenden intensiv diskutiert und am städtebaulichen Arbeitsmodell skizziert, wie 
die Quartiere zukünftig aussehen können und welche Programmierungen und Beson-
derheiten für die Zukunft wichtig sind.  
 
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle vier Gruppen ihre zentralen Er-
kenntnisse und Ergebnisse:  
 
Team 1 „Öffentlicher Raum & Mobilität“
 
Moderation: Prof. Bettina Mons (FH Bielefeld)  
Peter Lange (Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadt Münster) 
Das Plädoyer für eine modellhafte Entwicklung der Modellquartiere 1 und 2 fiel klar 
zukunftsgerichtet aus. Das Team war sich darüber einig, dass die Fußgänger innen- 
und Fußgängerbewegungen und Erlebniszonen zuerst vorausgedacht und vorbereitet 
werden müssen. In Kombination mit der Münsteraner Besonderheit des hohen Anteils 
des Radverkehrs am Modal Split könne ein Geflecht attraktiver Verbindungslinien und 
öffentlicher Räume entstehen. Im Mittelpunkt der vorgestellten Ideen steht auch ein 
klares Bekenntnis zu einer ÖPNV -Stärkung und einer eigenen, inneren Erschlie-
ßungsoption als „Herzstück“. 
 
Oberstes Ziel für die innere Erschließung der Modellquartiere sollte eine Minimierung 
der MIV-Bewegungen sein – geschickt verteilte kleine Mobilitätshubs könnten Redu-
zierungen der PKW-Aktionsradien zugunsten von mehr Lebensqualität in den ge-
mischt genutzten Quartieren ermöglichen. Die Nähe zum Gievenbecker Stadtteilzent-
rum sowie zum bedeutsamen Landschaftselement der Applebreistiege , welches zu-
gleich eine wichtige Verbindungsfunktion in das Stadtteilzentrum darstellt, sind ebenso 
wie das östli ch benachbarte Forschungs - und Wissensquartier wichtige Vorprägun-
gen, die eine mehr als konsequente Haltung in Bezug zu kurzen Wegen nach Mög-
lichkeit ohne Pkw logisch erscheinen lassen. Für beide Modellquartiere gilt, dass die 
städtebaulich-landschaftlichen Strukturüberlegungen mit denen der Mobilität überla-
gert und weiter qualifiziert werden müssen.  
 
Im Sinne des Teams sind auch Gedanken von ergebnisoffenen Raum - und Flächen-
angeboten wichtig, also eine noch nicht allzu konkrete Festlegung und Codierung aller 
öffentlichen Räume, um auch auf zukünftige Änderungen noch angemessen reagieren 
zu können.

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Team 2 „Urbanes Arbeiten & Innovation“
 
Moderation: Dr. Wolfgang Haensch (CIMA Beratung + Management)  
Johannes Tovatt (Sweco Stockholm) 
Nach Einschätzung des Teams von Dr. Wolfgang Haensch und seinen Teammitglie-
dern samt städtebaulicher Assistenz von Johannes Tovatt ist es von besonderer Be-
deutung, die beiden Modellquartiere 1 und 2 miteinander zu vernetzen. Der Grünzug 
des Kinderbaches wird dabei als wichtige landschaftliche Gemeinsamkeit in der Mitte 
beider Quartiere verstanden. Im Blick auf die Nachbarschaften der Wissensquartiere, 
die Impulse und Struktur geben können, wird angeregt, die hier beginnenden Aufwer-
tungs- und Stärkungsmaßnahmen als unverzichtbare Rahmenbedingung zur räumli-
chen und funktionalen Vernetzung zu verstehen und weiter in den Gesamtprozess zu 
integrieren. Auch die Verbindungen zum Gievenbecker Zentrum wurden v om Team 
klar artikuliert und als gewachsene Nachbarschaft kleinräumlich herausgearbeitet. 
 
Zu den Modellquartieren zeigt das Team eine klare Haltung zum gesamtstädtisch 
bedeutsamen Landschaftsraum am Kinderbach . Mit Sensibilität und ausreichender 
Gesamtdimensionierung soll der Raum klar herausgearbeitet werden, auch um die 
Verbindung in die Münsterländer Kulturlandschaft prägnant in die Zukunft überführen 
zu können. Die über die Modellquartiere 1 und 2 hinausgehende Nahversorgung mit 
einem Stadtteilzentrum verortet das Team im südlichsten Abschnitt des Modellquar-
tier 1 Areals an der Austermannstraße und somit als Vermittler zwischen „alt und neu“. 
 
Team 3 „Vielfalt & Zusammenleben“
 
Moderation: Prof. Dr. Petra Teitscheid (FH Münster)  
Nadine Radtke, (W+P Institut für Stadtplanung u. Sozialforschung)  
Svenja Hennig, (Dewey Muller Partnerschaft) 
Prof. Dr. Petra Teitscheid und Nadine Radtke präsentierten gemeinsam mit Svenja 
Hennig, dass beide Modellquartiere „vom Menschen aus“ gedacht und dazu strukturell 
vorbereitet werden müssen. Innerhalb der Quartiere werden Bereiche „für das ganze 
Leben“ der dort zukünftig wohnenden und arbeitenden Menschen entstehen. Zentrale 
Orte, die Identität stiften, Gemeinschaften fördern und zu Mittelpunkten u. a. über so-
ziale Infrastrukturangebote oder kulturelle Angebote avancieren können, sind ein er-
klärtes Hauptziel. Die gute und weiter zu qualifizierende Verzahnung mit den beste-
henden Wissensquartieren wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Die Potentiale der 
Nachbarschaft gilt es zu nutzen, eine gute Verwebung ist obligatorisch. Neue Stadt-
räume müssen miteinander kommunizieren, die Modellquartiere umfassen zukünftig 
große Flächen. Zudem sollten sie modellhaft nachhaltig geplant und realisiert werden. 
Multifunktionale Stadträu me und das Zusammenbringen wichtiger Frequenzbringer 
wie z.B. Kitas, Cafés, Gemeinschaftsgebäude, Lehr - und Kulturräume, Schulen und 
Galerien / Ateliers, Co -Working Be-reiche, aber auch die klassischen Arbeitsformen 
rund um Wissenschaft, Technologie und Fo rschung müssen ein lebendiges Gefüge 
ergeben. Das ist eine der größten Herausforderungen für die Modellquartiere insge-
samt

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Flexibilität und Aneignung steht bei den Freiräumen weit vorne im Zielkatalog und auch 
die Nutzung des vorhandenen Knowhows und des Engagements bestehen-der Nach-
barschaften können wichtige Partner und Impulsgeber für die neuen Entwicklungsflä-
chen des Modellquartiers 1 und 2 sein. 
 
Das Vordenken und spätere Management der unterschiedlichen Entwicklungspha-sen 
und die Prozessgestaltung i nsgesamt sind zudem eine essenzielle Aufgabe für ein 
Gelingen des Modellhaften. Dabei werden auch kleinräumige Angebote zur Identitäts-
bildung unter Einbezug der Bevölkerung erst den Erfolg bringen können. 
 
Team 4 „Landschaft & Nachhaltigkeit“
 
Moderation: Matthias Rammig (Transsolar Energietechnik)  
Prof. Andreas Kipar (LAND Germany) 
In diesem Team wurde insbesondere das Potential des vorhandenen Naturraumes 
und die Notwendigkeit einer nachhaltigen sowie klimafreundlichen Entwicklung disku-
tiert. Der Grünzug entlang des Kinderbaches verbindet die beiden Modellquartiere 1 
und 2. Er ist durch frühere Eindämmungsmaßnahmen stark beschnitten worden und 
sollte wieder in Szene gesetzt werden. 
 
Moderator Matthias Rammig und die Landschaftsarchitekten des Büros LAND Srl be-
richteten, dass neben den vorhandenen Naturdenkmälern und dem Kinderbach auch 
die Ränder der Modellquartiere als schützenswerte Bereiche erfasst wurden und als 
blaugrüne Magistralen verstanden werden sollten. Eine Idee, die nach dem Willen des 
Teams innovativ weitergeführt werden könnte. Auch die vorhandene Topografie in den 
Gebieten ist prägend.  
 
Modellquartier 2 ist gekennzeichnet durch die Nähe zu Gievenbeck und durch ver-
schiedene Nachbarbezüge über die Busso-Peus-Straße hinweg. Insbesondere die ge-
plante begrünte Durchwegung im Wissenschaftspark, sollte im Modellquartier 2 wei-
tergeführt werden. Das Verbindungsge lenk zwischen Modellquartier 1 und 2 sollte 
als verzahnender Landschaftraum definiert werden, um eine Überbauung langfristig 
zu vermeiden. 
 
Grün wird nicht als artifizielles Element verstanden, sondern als Ökosystemdienstleis-
tungen. Biodiversität soll überall in den Modellquartieren einen Platz finden – auf Dä-
chern, an Fassaden, in „ökologischen Trittsteinen“. 
 
Die Auswirkungen der neuen Modellquartiere auf die Umwelt müssen minimiert wer-
den. Aus Sicht des Teams hat die Zielsetzung oberste Priorität, „klima positive“ Quar-
tiere zu generieren, die mehr CO2 -Emissionen aufnehmen, als sie erzeugen. Hierfür 
wird Tiefengeothermie angedacht, die auch als baulich sichtbares Zeichen „eines 
Kraftwerkes der Zukunft“ verstanden und platziert werden könnte. Die Prinzipien des 
klimagerechten Bauens müssen bei der späteren Realisierung Berücksichtigung fin-
den (Ausrichtung zur Besonnung, adäquate Abstände und Höhenentwicklung für Ta-
geslicht und natürliche Lüftung). Lokale Energieerzeugung, -verschiebung und -spei-
cherung sollte obligatorisch in einem Modellquartier sein.

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Die beiden neuen Modellquartiere sollen klimasensibel sein, also auf die Folgen des 
Klimawandels angepasst sein. Die Hauptwindrichtung aus Südwest erfordert eine 
Durchlässigkeit der Quartiere für eine gute Durc hlüftung und zur Minimi erung der 
Überhitzung im Sommer. Wasser ist zudem eine Ressource, die lokal zurückgehalten 
(dann entweder durch Evaporation und Transpiration verdunstet oder zeitversetzt ab-
geleitet werden kann) und genutzt werden sollte (Pflanzenbewässerung und Grauwas-
sernutzung). Der Wasserhaushalt der Kulturlandschaft muss dabei berücksichtigt wer-
den. 
 
Die Nachbarschaft ist für das Quartier identitätsstiftend. Er werden „geheime Räume“ 
für Kinder, Begegnungsräume, Kulturangebote, eine gute Durchmischung und bezahl-
barer Wohnraum für „alle“ gewünscht.

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3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für den Planungsprozess 
Der Perspektivplan basiert unter anderem auf den Ideen der Bürgerschaft. Für eine 
gute Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle die identifizie rten Aspekte sowie Ideen 
des Werkstattverfahrens für das Modellquartier 2 aufgeführt.  
 
1. Öffentlicher Raum und Mobilität 
- Quartiersübergreifendes Mobilitätskonzept, an Nachbarschaften und Grün-
räume anknüpfen, Ausbildung mehrerer Quartiersplätze mit eigenem Cha-
rakter, Anknüpfung an Gievenbecker Zentrum, Verbindungsglied zwischen 
den angrenzenden Quartieren, Ausbildung kurzer Wege, Anbindung an das 
ÖPNV-Netz, Straßenraum als Begegnungsort  verstehen, Haupterschlie-
ßung von Ost nach West sowie von Nord nach Süd, Verlängerung der Achse 
des Max-Planck-Instituts 
 
2. Innovation und urbanes Arbeiten 
- Identitätsstiftender Wissenschaftsstandort in der Nachbarschaft, großflächi-
gere Strukturen für Forschung und Universität, Ansiedlung von Hochschul - 
und Forschungs einrichtungen, wissensorientierte Unternehmen, Startups, 
Anstoß von Transforma tionsprozessen, Mischung von Zielgruppen an Ar-
beitsorten, hybride Gebäude, modulare Bauweise, kreatives Arbeiten, Quar-
tiersapp 
 
3. Vielfalt und Zusammenleben  
- Versorgung durch Nähe Gievenbeck gesichert, partizipative Prozesse  för-
dern, hohe Durchlässigkeit  schaffen, Barrierefreiheit, Wohnen für unter-
schiedliche Zielgruppen, Wohn bereiche im westlichen  und südlichen Teil, 
Begegnungsräume, Sitzgelegenheiten, konsumfreie Verweilmögli chkeiten, 
Nutzungsmischung, Spiel- und Freizeitflächen, kurze Entfernungen, bezahl-
barer Wohnraum, Kitas und Schulen, generationsübergreifendes Wohnen, 
Identifikation stiften 
 
4. Landschaft und Nachhaltigkeit  
- Freihaltung von Flächen, Grünflächen und Aufenthaltsbereiche entlang der 
Wegeverbindungen und im Übergang zum Kinderbachbogen , nachhaltige 
Baumaterialien, Randbegrünung im Süden erhalten, Verschattung im Som-
mer, Grünverbindung Appelbreistiege stärken, Verminderung von Hitze-
staus, Urban Gardening,  Erfüllung der Klimaneutralität  / positive Klimabi-
lanz, urbane Qualitäten und Freiraumqualitäten verbinden, Biodiversität, be-
grünte Dächer und Fassaden, Hochwasserprävention 
 
5. Weitere Anregungen  
- Klimaneutralität, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten für alle , Quartiersapp, 
modernes Quartier zum Wohlfühlen, tagsüber und auch am Abend lebendig, 
verdichtetes, zentrumsnahes Quartier mit landschaftlichen Qualitäten, 
Wohnformen für alle Zielgruppen und Lebensstile, insbesondere auch Woh-
nungen für benachteiligte Men schen und Formen des Gemeinschaftswoh-
nens, unterschiedliche Gebäudetypen, Mischung in den (Wohn-)Gebäuden

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und im ganzen Quartier, gut vernetztes Quartier zum Leben aber auch Ar-
beiten, quartiersoffene soziale Infrastruktur, Flächen für Sport und Bewe-
gung, gemeinwohlorientiert und sozial nachhaltig, Ausbau des vorhandenen 
ÖPNV-Netzes durch zwei neue Haltepunkte (Gievenbecker Weg, und 
Busso-Peus-Straße) am Rand des Quartiers, ÖPNV-Anbindung zum Bahn-
hof Roxel 
 
Online-Beteiligung  
Durch den zusätzlichen Beteiligungsweg gingen ergänzende Aspekte ein. Ein zentra-
ler Aspekt der Online-Beiträge war der Erhalt der schützenswerten Grünstrukturen in 
Nähe der beiden Modellquartiere.  
 
Die Qualität des Freiraums wird als Alleinstellungsmerkmal angesehen, welches zu  
schützen sowie zu erhalten gilt. Der Bau des Landschaftsparks Kinderbach als Erho-
lungsfläche wird in diesem Zusammenhang als wünschenswert erachtet. Der Zugang 
zu diesen gesundheitsfördernden Umgebungen müsse gerecht ermöglicht werden. 
Dafür braucht es au ch freizuhaltende Möglichkeitsräume, demokratische Verfahren 
und eine integrative Planung.  
 
Das Projekt muss allgemein der geringen Versieglung, dem Grundwasserschutz sowie 
-gewinnung, Freiflächenschutz und der Klimaresilienz Rechnung tragen. Zudem soll 
eine gesunde Dichte mit angemessenen Abstandsflächen entstehen, welche den Cha-
rakter des Kinderbachbogens nicht beeinträchtigt. Dabei besteht zunächst der 
Wunsch, dass sich die neue Bebauung an der Geschossigkeit bzw. Bauhöhe des Be-
stands orientiert.   
 
Ein zentraler Wunsch war außerdem, den neuen Stadtteil an das Quartierszentrum in 
Gievenbeck und die angrenzenden Wissensquartiere anzuschließen. Dazu zähle auch 
die Weiterentwicklung der Appelbreistiege als zentrale Radwegeverbindung. Diesbe-
züglich wurde ang emerkt, dass das an die Entwicklungsflächen anschließende Wis-
sensquartier besondere Standortanforderungen aufweist. Die neuen Strukturen und 
Erschließungsformen müssen im Gesamtzusammenhang betrachtet werden und ein 
verträgliches Ganzes ergeben. 
 
Die Nahversorgung im neu entstehenden Quartier gilt für viele durch das nahe gele-
gene Stadtteilzentrum Gievenbeck als gesichert. Das vorhandene Angebot könnte je-
doch durch weitere kleinteilige Angebote im Quartier ergänzt werden. Cafés, Restau-
rants, Sitzgelegenheiten und kleinere Geschäfte könnten als Begegnungsorte im 
Quartier dienen, welche s durch Kultur- und Sporteinrichtungen ergänzt   werden und 
somit auch Zusammenhalt stiften könnte. So kann ein durchmischtes und zugängli-
ches Quartier mit eigener Identität und zugleich  im engen Verbund mit den Nachbar-
schaften entstehen.

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3.3 Der Perspektivplan  
Die Zusammenführung der gesammelten Ideen der Werkstatt  und der Online-Beteili-
gungen sowie den Empfehlungen des Strategieteams formte den Perspektivplan. Das 
Strategieteam setzte sich aus dem Stadtbaurat, Fachplanern und -planerinnen sowie 
Sachkundigen zusammen, welche als begleitendes Expertinnen - / Expertengremium 
den Prozess begleitete.  
 
Der Perspektivplan bildet die Grundlage für den folgenden städtebaulich-freiraumpla-
nerischen Wettbewerb für das Modellquartiere 2 und gibt vor, in welche Richtung die 
Entwicklung gehen soll, indem er Handlungsräume und ihre Funktionen definiert.

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Der Perspektivplan gibt einen Überblick über mögliche Nutzungsverteilungen inner-
halb des Quartiers, zeigt auf, wo Vernetzungen mit der umgebenden Landschaft ent-
stehen könnten und schlägt u.a. die Erweiterung der Waldorfschule vor. 
 
Das neue urbane Modellquartier 2 soll auch in der städtebaulichen Ausformung Bin-
deglied zwischen  der östlich angrenzenden  Hochschul- und Institutslandschaft  und 
dem südlich bzw. westlich angrenzenden Wohn - und Zentrumsbereich Gievenbecks 
werden. Um ein attraktives und durchmischtes Stadtquartier zu entwickeln, wird die 
Ausgestaltung der Wegeverbindungen für den Rad - und Fußverkehr eine entschei-
dende Rolle einnehmen. Der Übergang zum Max -Plank Areal und zum Ortsteil Gie-
venbeck muss künftig ausformuliert, Landschaften und Freiräume geformt und die 
Wasserrückhaltebereiche mitsamt der Topografie in die Planung integriert werden. 
 
Die Vernetzung des Bestands beinhaltet die zu erhaltene Qualität des Kinderbachbo-
gens als grüne Mitte zwischen den Modellquartieren 1 und 2. Die vorgesehenen Frei-
räume erfordern Dichten, wobei das Wohnen und Arbeiten näher aneinanderrücken 
und durch eine ansprechende Architektur beschrieben werden soll. Monostrukturen 
sind folglich nicht gewünscht und eine Mischung an Funktionen und Nutzungen ist ein 
erklärtes Ziel. Der Perspektivplan trägt der Notwendigkeit der Schaffung von Mischung 
durch die Integration sozialer Infrastrukturen, Wohnangebote sowie Wissenschaft und 
Arbeit Rechnung. Das  Modellquartier soll eine eigene Qualität und Identität bilden 
und eine adäquate Struktur im Bestehenden darstellen. 
 
 
Handlungsfelder des Modellquartiers 2 im Überblick 
 
Modellhaftigkeit der Münster Modell Quartiere 1 | 2  
Richtungsweisend für die Teilnehmenden sind ebenfalls die den Perspektivplan ergän-
zenden Leitthemen zur Modellhaftigkeit. Diese wurden vom Strategieteam für die bei-
den Modellquartiere als inhaltlicher Leitfaden wie folgt konzipiert: 
 
Modellanspruch  
Neue Standards für soziale, grüne und produktive „Münster Modellquartiere“ 
 
Lokale Identität  
Entwicklung eines eigenen Charakters und einer Quartiers-DNA, Berücksichtigung der 
unverwechselbaren Spuren der Standorte  
 
Urbane Sukzession  
Kluge Prozessgestaltung - flexibles und robustes Konzept mit animierender Bildspra-
che, Offenhalten von Flächen für Entwicklungen und multi-codierter Flächen zur Erhö-
hung der Flexibilität 
 
Nachhaltigkeit  
Positive Klimabilanz, Gebrauchs- und Raumqualitäten durch konsequente Autoredu-
zierung, Sicherung von Biodiversität und Wassersensibilität, soziale Ausgewogenheit

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Vielfalt  
Konsequente Mischung der Nutzungen, auch bei Forschungs - und Technologienut-
zungen, Entwicklung unterschiedlicher Angebote des Wohnens und Arbeitens, mehr-
fach nutzbare öffentliche Räume, breites Spektrum von Rechts- und Nutzungsformen  
 
Siedlungsrand  
Die „Westseite“ der Stadt ist eine Membran. Die Landschaft hat einen typischen Cha-
rakter, der Bezug hierzu muss in den Quartieren erkennbar sein  
 
Verflechtungen  
Vernetzungen mit der östlichen Nachbarschaft „in die Tiefe der Wissensquartiere“
 
 
Management von Stadt  
Soziales Konzept ist gefordert. Realisierungs -Management mit Klärung von Eigen-
tumsfragen. Dauer-Steuerungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Reflexion. Dynamischer, ver-
änderungsfähiger Masterplan 
 
Klimaneutralität  
Entwicklungen der Klimaveränderung antizipieren und nicht nur negative Entwicklun-
gen mildern: weitreichenderer Beitrag nötig. Die Modellquartiere gründen auf ein 
Nachhaltigkeitsmanifest und sind klimapositiv 
 
Biodiversität  
Quartiere nicht nur für Menschen, Lebensraum für Flora- und Fauna mit möglichst ho-
her Artenvielfalt als zeitgemäße Verpflichtung verstehen, städtische Strukturen sind 
Lebensraum 
 
Gemeinwohl  
Orientierung an dem Lebenszyklus der Bewohnerschaft: Vielfalt und Zusammenhalt. 
Soziales Konzept, Anpassungen als Selbstverständlichkeit 
 
Öffentlicher Raum  
Kein klassischer Straßenraum mehr, Begegnungen im Fokus. Automobile komplett 
verbannen aus dem Gefüge erlebbarer, öffentlicher Räume 
 
Mobilität  
Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adresse ist für PKWs erschlossen! Neben 1 -2 
„größeren“ Mobilitäts-Hubs auch dezentral als Teil der Mikro-Quartiere: Nachbarschaf-
ten mit „Kümmerern“ (Rad / Lastenrad / Elektromobilität mit Ladestationen etc.). Mini-
mum Stellplatzschlüssel. Rückbauoptionen von Quartiersgaragen (rohe Strukturen) 
mitdenken 
 
Technologie und Forschung  
Hybridquartiere fördern, Abschotten / Zonierungen verhindern, normales Stück Stadt 
(Wohnen und Arbeiten auf engem Raum) Wissenschaft mit Wohnen. Komplexere

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Strukturen durch Stapelung oder kleinmaßstäbliche Cluster unterschiedlicher Nutzun-
gen. Große Flexibilität, um Transformationen in der Lebens- und Arbeitswelt begleiten 
zu können  
 
Flexibilität  
Weiterentwicklungen ermöglichen, nicht alles städtebaulich „durch -codieren“ – offen-
halten von Optionen für sich ändernde Bedingungen (a uch in zentralen Bereichen, 
nicht nur an „Rändern“), wichtige Setzungen erst, wenn Leben eingekehrt ist 
 
Stadtparterre  
Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Überraumhöhen) fördern, für die gewünschte 
Nutzungsmischung unverzichtbar. Management nach dem Wiener Vorbild (soziale Inf-
rastrukturen + Kultur / Nahversorgung + Gastronomie / Gemeinschaftsangebote inkl. 
Sport) als Umsetzungsstrategie. Alle Erdgeschosse haben eine Geschosshöhe von 
4,00 bis 5,00 Metern zu wichtigen öffentlichen Räumen hin / zum zentralen Bereich 
 
Zweite Online-Beteiligung 
Im Rahmen einer zweiten Online -Beteiligung, die im Nachgang der öffentlichen Ab-
schlussveranstaltung DIALOG 3  vom 18. Oktober 2022 durchgeführt worden ist, 
wurde erneut der Wunsch nach Freiräumen ohne Konsumzwang, der insbesondere 
auch für Jugendliche attraktiv ist, betont sowie das Bedürfnis nach öffentlichen Toilet-
ten. Autofreie Zonen, die Vermeidung großflächiger sowie ebenerdiger Parkplätze, die 
Stärkung des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV, eine Verbindung in die Innenstadt 
sowie mehr Shared Spaces wurden angeregt.  
 
Deutlich wurde auch hier nochmal, dass sich die neuen Strukturen im Quartier denen 
der Umgebung anpassen sollen un d neue Wegeverbindungen in die umgebenden 
Räume entstehen müssen. Eine naturnahe Freiraumgestaltung wird gewünscht mit 
vielen Bäumen, die Schatten spenden und das Mikroklima positiv beeinflussen. 
 
Der Wunsch nach alternativen und nachhaltigen Wohnformen, w elche unterschiedli-
che Eigentumsverhältnisse zulassen, wurde angebracht, wobei nachhaltige Baumate-
rialien eingesetzt und wiederverwendet werden sollten.

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04. AUFGABE 
 
>> vernetzend: eine Anknüpfung zum Stadtzentrum Gievenbeck und zu den be-
nachbarten Wissensquartieren sowie eine vorbildliche Nutzungsmischung als 
Herausforderung 
 
 
 
Schrägluftbild Modellquartier 2 (Richtung Osten Wissensquartiere) 
 
 
Die Bürgerschaft Münsters, Verwaltung, Politik, Interessensvertreterinnen und -vertre-
ter der Nachbarschaft sowie viele weitere zentrale Akteurinnen und Akteure der Stadt-
gesellschaft, so unter anderem aus dem Kreis der LoI-Partner, sind sich einig: Das 18 
ha große Projektgebiet des Modellquartiers 2 an der Lebensader des Kinderbachbo-
gens muss über eine geschickte städtebaulich-freiraumplanerische Konzeption ein so-
lides und möglichst hochgradig durchmischtes Stück Münster werden. Zudem müssen 
die Modellquartiere 1 und 2 miteinander verknüpft werden und Synergien eingehen. 
 
Folgende Aufgabenstellung auf der Basis der Dialoge 1+2 aus Mai 2022 sowie 3 aus 
Oktober 2022, den Empfehlungen des Strategie teams ebenso wie der Programmie-
rungsbestandteile der LoI-Partner „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ und Akteure des 
Wissenschafts- und Technologietransfers muss nun über den Wettbewerb konkreti-
siert werden und zu guten Lösungen führen:

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4.1 Vernetzungen für eine gute Stadtraum- und Landschaftsintegration 
 
Im Norden: Landschaftserlebnis Kinderbach und Gelenkpunkt u. a. zum Modell-
quartier 1 
Das Wettbewerbsgebiet des Modellquartiers 2 liegt in einer interessanten Schnitt-
menge stadträumlicher und landschaftlicher Überlagerungen. Nach Norden öffnet sich 
die Verbindungsoption zum großzügigen Landschaftsraum des Kinderbach bogens 
samt Tennisverein TSC und der Bezirkssportanlage „Gievenbecker Weg“ (Vereinsre-
gie 1. FC Gievenbeck). Dieses Landschaftsraumerlebnis wird das Modellquartier po-
sitiv prägen können, wenn es um die Adressbildung bzw. die weichen Standortfakto-
ren, die Naherholung und die landschaftsökologisch-klimatischen Besonderheiten des 
Nordwesten Münsters geht. Der Kinderbach bogen wird zum Mittelpunkt und Gelenk 
zwischen dem Bestehenden und den beiden neuen Modellquartieren 1 | 2. Er reicht 
bis weit in das Stadtgefüge hinein, von der Quelle im Stadtteil Nienberge im Nordwes-
ten über den markanten Bogen und das Begleiten der nördlich liegenden Konversions-
areale der „Gasselstiege – Prins-Claus-Kaserne“ über den Stadtteil Kinderhaus . Ab-
geleitet von dem Namen des Sta dtteils Kinderhaus, erhält der  Bach seinen Namen. 
Von dort aus fließt er weiter in östlicher Richtung und mündet zwischen Kinderhaus 
und Coerde in den Flusslauf der Münsterschen Aa.  
 
 
 
Schrägluftbild Modellquartier 2 (Richtung Südosten Wissensquartiere) 
 
 
Auch im Modellquartier 2 müssen im Rahmen einer Hierarchisierung der öffentlichen 
Räume vor allem auch die Verbindungen zum neuen Modellquartier 1 und damit zum 
Kinderbachbogen gestärkt werden. Ein vorskizzierter Korridor ist zum einen durch die 
Busso-Peus-Straße und die Austermannstraße mit den begleitenden Rad - und Fuß-
wegen gegeben. Zum anderen ist die nördliche landschaftliche Wegeverbindung über

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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den Horstmarer Landweg und die Studierendenwohnanlage (Alte Sternwarte) in Rich-
tung Wasserweg ins Modellquartier 1, und perspektivisch weiter über die Barriere der 
Bundesstraße 54 hinweg, formend für die künftige Entwicklung.  
 
Rund um das Modellquartier 2 müssen auch die Retentions- und Regenwasserrück-
führungsansprüche des umgebenden Siedlungsbestands bei der Erarbeitung des Ent-
wässerungskonzeptes für das Modellquartier 2 Berücksichtigung finden, um im Sinne 
einer resilienten Stadt vor Starkregenereignissen zu schützen. 
 
Im Osten: die heranrückende „Kraft“ des Wissenschaftsparks mit vielen, neuen 
Projekten als Schnittstelle im Stadtgefüge 
 
Mit dem Universitätsklinikum, dem neuen Max-Planck-Institut für molekulare Biomedi-
zin samt neu geplantem Mobilitäts-Hub, dem Center for Soft Nanoscience sowie dem 
Bioanalytik-Institut, grenzen direkt östlich der Busso -Peus-Straße Partner internatio-
naler Wissenschaft und Forschung an. 
  
 
 
Schrägluftbild Modellquartier 2 (Richtung Nordwesten) 
 
 
Die Röntgenstraße wurde über die Vorbereitungsdiskussionen als zentrale, zu stär-
kende Linie des öffentlichen Raumes definiert . Diese sollte die komfortable  fuß- und 
radläufige Verbindung ins Herz des Modellquartiers 2 sicherstellen und dann über 
einen zentralen öffentlichen Raum im Wettbewerbsgebiet in Richtung der Ortsmitte 
Gievenbecks führen.  
 
Hinzu kommt die Mendelstraße, die in de n Gievenbecker Weg übergeht und zu wel-
cher parallel über den Horstmarer Landweg eine Veloroute hinaus in die freie Land-
schaft und nach Altenberge geplant ist. Im Bereich des Bioanalytik -Instituts ergänzt 
die parallele Fahrradstraße auf der  Heisenbergstraße die Verbindung in die östliche

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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Nachbarschaft des Naturwissenschaftlichen Zentrums (NWZ Plus), der Fachhoch-
schule und der Partner rund um die Corrensstraße. Alle genannten Wegbeziehungen 
müssen zusammen ein Netzgefüge für die favorisierte Münsteraner Fortbewegung zu 
Fuß oder mit dem Rad ergeben.  
 
Im Süden: Appelbreistiege als markante Adressbildung und wichtige Fuß - und 
Radwegeverbindung  
Der alte Handelsweg der Applebreistiege mit seinem imposanten Allee-Baumbestand 
ist auch Teil der Verbindungen des Modellquartiers 2 zur Innenstadt Münsters. Über 
die östliche Achse der Von-Esmach-Straße bewegt man sich zu Fuß oder mit dem Rad 
aus der Innenstadt in Richtung Gievenbeck mit seinem kleinen, in Aufwertung befind-
lichen, Zentrum mit vielen Nahversorgungs - und Dienstleistungsangeboten rund um 
die Katholische Kirche St. Michael.  
 
Zwischen Appelbreistiege und Von -Esmarch-Straße zeigt nicht nur die kleinere, fast 
autark zu überplanende Dreiecksfläche als Teil des Modellquartiers 2 den Übergang 
in die Arrondierungszone Gi evenbecks und seiner nötigen Abstufungen in Sachen 
Maßstäblichkeit und Angemessenheit. 
 
 
 
Schrägluftbild Modellquartier 2 (Richtung Norden) 
 
 
Im Westen: die Schulen als Zwischenzone mit öffentlicher Nutzungscodieru ng 
inkl. Erweiterungsabsichten der Waldorfschule nach Norden übergehend 
Zwischen dem Modellquartier 2 und den eher durch Einfamilienhäusern geprägten 
Bereichen in Nähe des Besselwegs gibt es mit dem waldähnlichen Band parallel zum 
Rudolf-Steiner-Weg eine „Zwischenzone“. Mit der „Michaelschule Münster-Gieven-
beck“ gibt es hier eine lokal bedeutsame öffentliche Nutzung, die über die gesamtstäd-
tisch und regional bedeutsame Waldorfschule samt Waldorf Kindergarten in ähnlicher 
Architektursprache den Standort prägt.

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Zur Waldorfschule und zum Waldorfkindergarten gibt es konkrete Erweiterungsabsich-
ten, die im nördlichen Abschnitt des Modellquartiers 2 vor dem Hintergrund, zukünftig 
ein Teil des urbanen Gefüges werden zu können, umgesetzt werden müssen. Mit dem 
Kinderspielplatz des Rudolf -Steiner-Weges und seiner nördlichen Schulbus -Anbin-
dung ist auch hier die weitergehende Vernetzung des Gefüges öffentlicher Wegebe-
ziehungen Teil der Zukunftsperspektive. 
 
 
 
Schrägluftbild Modellquartier 2 (Richtung Nordosten) 
 
 
4.2 Differenzierung in Flächensegmente und Ziel eines urbanen Quartiers  
Die vorab skizzierten Besonderheiten des Wettbewerbsgebietes und seiner städtebau-
lich-freiraumplanerischen Anschlusssituationen bzw. Nachbarschaften legen es nahe, 
die jeweiligen Standort rahmenbedingungen auch in eine grobe Flächeneinteilung zu 
überführen.  
 
Der Norden ist dabei wegen der Nähe zur Waldorfschule und der natürlichen Trennlinie 
eines vorhandenen Wallgrabens für die Erweiterungsabsichten der Schule samt zuge-
höriger Sport- und Außenflächen vorbehalten. Dazugehörig ist auch die Integration der 
Hofanlage am Gievenbecker Weg samt dem bestehenden Baumbestand und den Wie-
sen. Der Hof wurde schon als unbedingt zu erhalten und damit städtebaulich-freiraum-
planerisch zu integrieren aus dem eigentlichen Wettbewerbsgebiet des Modellquar-
tiers 2 herausgenommen.  
 
Der Osten in Richtung der Busso -Peus-Straße als Adressbildung ist etwas differen-
zierter zu betrachten. Hier ist eine Verknüpfung zwischen den bestehenden Wissen-
schafts- und Forschungseinrichtungen über  die Busso-Peus-Straße hinweg mit den 
Neuansiedlungen im Modellquartier 2 herzustellen und gleichzeitig Synergien und 
Restriktionen der angedachten Nutzungsbausteine untereinander zu berücksichtigen.

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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In einer komplexen Verzahnung könnte dann der größere Flächenanteil des Modell-
quartiers 2 in Richtung Appelbreistiege, inkl. der südlichen „Dreiecksfläche“ in Rich-
tung Schulen, auch wegen einer zuträglichen Abstufung zum Gievenbecker Zentrum, 
dem leistbaren Wohnen und der sozialen Infrastruktur vorbehalten bleiben. Studenti-
sches Wohnen stellt nochmals ein gesondertes Thema für eine urbane Mischstruktur 
und als Beitrag der gewünschten Belebung des Quartiers dar. Die Wohneinheiten soll-
ten daher sinnvoll räumlich im Quartier und passend zu den übrigen Nutzungsbaustei-
nen verteilt werden.  
 
Der akute und dringende Wohnungsbedarf Münsters muss auch im Modellquartier 2 
durch ein neu zu schaffendes Angebot schnellstmöglich ergänzend gedeckt werden. 
Die Umsetzung mit hohen Qualitäten kann aufgrund der knappen Flächenressourcen 
und der prominenten Lage am Kinderbach bogen nur über den qualitätsvollen Ge-
schoss-Wohnungsbau mit einem Höchstmaß an realistischen Mischnutzungsanteilen 
erreicht werden.  
 
Denn t rotz der skizzierten Differenzierung aufgrund der Standortbegabungen bleibt 
das oberste Ziel eine vorbildliche Durchmischung des Modellquartiers 2. Hierbei spie-
len die einzelnen Funktionsb austeine bzw. Module und deren räumliche Konfigurati-
onsmöglichkeiten des städtebaulichen Programms eine große Rolle . Ergänzend zu 
erwähnen ist auch die Bedeutung der Erdgeschosszonen mit Überraumhöhen und 
dem Zusammenspiel stärker frequentierter oder öffen tlichkeitswirksamer Nutzungen 
mit dem öffentlichen Raum.

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Grobe Orientierung: Zonierungsübersicht trotz Mischnutzungsansprüchen 
 
 
4.3 Leitfragen als Aufruf für gute Lösungen 
Das Werkstattverfahren im Jahr 2022 wurde vo m Strategieteam begleitet und durch  
externe sowie in Münster ansässige Expertinnen und Experten besetzt. Das Team hat 
die Präambel zur ortsspezifischen Modellhaftigkeit mitentwickelt und für die spezifi-
schen Aufgabenstellungen weitere Rahmenbedingungen definiert und Empfehlungen 
ausgesprochen.  
 
Neben den bereits erwähnten  zentralen Aufgabenbestandteilen konnten die akkurat 
auf das Münster Modellquartier 2 zugeschnittenen Besonderheiten spezifiziert wer-
den. Außerdem wurden konzeptionell städtebaulich -freiraumplanerisch zu beantwor-
tende Leitfragen für die  Wettbewerbs-Bearbeitungsgemeinschaften pointiert. Diese 
Leitfragen stellen sich wie folgt dar:

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Modellquartier 2 – Vorbildlichkeit 
Das Modellhafte soll neue Maßstäbe setzen und keine Worthülse sein. Daraus folgt, 
dass die urbane Nutzungsmischung die Entwicklung des Modellquartiers bestimmt, 
wodurch unterschiedliche Bereiche adressiert werden. Zum einen soll das innovative 
Arbeiten in Münster in Bezug auf die Wissenschaft – Lehre – Forschung gestärkt wer-
den. Zum anderen ist das finanzierbare, sozial gerechte Wohnen sowie insbesondere 
auch das fundiert zu verteilende Studierendenwohnen ein zentrales Element, um den 
diversen Ansprüchen gerecht zu werden.  
 
Vor allem in den lebendig auszugestaltenden Erdgeschosszonen können die anderen 
Bausteine gemäß der im folgenden Kapitel gelisteten Programmierungen einen gro-
ßen Beitrag leisten. Neben den über die Werkstatt und die Empfehlungen des Strate-
gieteams formulierten Zielsetzungen für das Modellquartier steht auch ein erheblicher 
Beitrag zu einer positiven Klimabilanz inkl. besonderer Mobilität mit dem weitgehenden 
Verzicht auf das Auto in der Aufgabenbeschreibung. 
 
Leitfrage - Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für eine wachsende und erfolg-
reiche Stadt Münster für das Modellquartier 2 konkret aussehen und welche Beson-
derheiten sollten gleich im Städtebau-Rahmenkonzept Eingang finden, gerade auch in 
Bezug zu Nutzungsmischung, zur positiven Klimabilanz, innovativer Mobilität, Pro-
zessdesign etc.? 
 
Modellquartier 2 – Phasierung 
Eine Phasierung und zeitlich gestaffelte Realisierung muss dazu führen, dass kleinere 
Cluster in der gewünschten urbanen Nutzungsmischung eine sofortige Adressbildung 
und Lebendigkeit ermöglichen. Die vorzunehmende  Flächensegmentierung ist auf-
grund der standortspezifischen Nachbarschaften keine einfache Aufgabenstellung.  
 
Unter keinen Umständen darf eine Monostruktur entstehen, wenn sich zum B eispiel 
Rahmenbedingungen in der längeren Realisierungs- und Entwicklungszeit ändern.  
 
Die ca. 18 ha große Fläche ist, inklusive der Erweiterungsoption für die Waldorfschule, 
der erforderlichen Wertschätzung der Topographie, der zu planenden Entwässerungs-
systematik und zu integrierender Freiraumbestanteile, relativ überschaubar. Dies ver-
langt nach einer besonderen, urbanen Dichte. 
 
Leitfrage - Wie kann der kurz - bis mittelfristige Aufbau des neuen Quartiers konkret 
ausgestaltet werden und wie könnte dann die langfristige Perspektive zur Vervollstän-
digung im Sinne eines Modellquartiers 2 gestaltet werden und welche Zukunftsoffen-
heiten für sich ändernde Bedingungen im Sinne einer städtebaulichen Sukzession  
könnten Teil der Entwicklungsstrategie sein? 
 
Modellquartier 2 – Verflechtung 
Das Landschafts- und Freizeiterlebnis des Kinderbachbogens als die grüne Lebens-
ader im Westen Münsters und wichtigste öffentliche Verbindung in die freie Landschaft 
der westlichen Stadt-Membran erfreut sich zunehmender Beliebtheit aller Generatio-

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nen. Hier gilt es, die räumlichen- und funktionalen Rahmenbedingungen weiter zu qua-
lifizieren und zu stärken und insbesondere die beiden Modellquartiere 1 und 2, per-
spektivisch auch über den Kinderbachbogen, noch besser zu verbinden. Diese Anfor-
derung muss sich innerhalb der Vernetzungsstruktur der beiden Modellquartiere 1 
und 2 widerspiegeln, denn die übergeordneten Verbindungen müssen klar herausge-
arbeitet und erkennbar sein.  
 
Beide Quartiere werden zusammen mit den östlichen Wissensquartieren in einen Di-
alog treten, bei dem z.B. neben dem Naturerlebnis auch die zahlreichen i nformellen 
und vereinsgebundenen Sportangebote eine prägende Rolle  übernehmen könnten. 
Dieser Fragestellung widmet sich aktuell ein Fre iraumentwicklungskonzept für den 
Kinderbachbogen. 
 
Leitfrage - Wie kann eine gestalterisch-funktionale Verflechtung der Randbereiche der 
Münster Modell Quartiere mit den landschaftl ichen Flächen des Kinderbachbogens  
aussehen? Wie integrieren sich diese Verbindungen sinnvoll in das interne Wegenetz-
werk von Modellquartier 2? Wie werden bestehende Angebote aus den Bereichen 
Bildung, Forschung sowie Freizeit und Sport umweltverträglich mit den Qualitäten an-
grenzender Grünräume verknüpft? 
 
 
Modellquartier 2 – Silhouette 
Die neue Stadtsilhouette an der Busso-Peus-Straße, mit ihren begleitenden Rad- und 
Fußwegen, ist zugleich neue Adresse der urbanen Modellquartiersentwicklung als 
auch Ausdruck der aufstrebenden Wissensstadt Münster. Die bisherigen neuen An-
siedlungen in den Wissensquartieren orientieren sich bislang eher ins „I nnere“ der 
Nachbarschaft. Durch die Entwicklung der angrenzenden Flächen soll eine Öffnung 
und Gemeinschaft zwischen den Bereichen entstehen.  
 
Die Übergangssituation in Richtung Gievenbeck -Zentrum ist durch die Zone der Ve-
getationsbestände parallel zum Rudolf-Steiner-Weg und die markante Appelbreistiege 
geprägt. Welche städtebaulichen Körnigkeiten sind hier vor dem Hintergrund der ge-
wünschten Urbanität und der geforderten Dichteerhöhung für das Wohnen anzuset-
zen? Dies gilt es als eine wichtige Aufgabenstellung zu lösen. 
 
Leitfrage - Welche Silhouette wird aus städtebaul icher Sicht empfohlen, gibt es vor 
dem Hinte rgrund der skizzie rten Programmierungen besondere, prominente Lagen 
und Pointierungen auch in der Höhe und ein Herausarbeiten der Adresse? Sollte sich 
diese in Bezug zum Osten des Modellquartiers 2 am Straßenverlauf oder an ganz 
anderen, überge ordneten städtebaulichen Konfigurationen oder eine r annähernden 
Gleichbehandlung der neuen Baufelder für die Modellhaftigkeit orientieren? 
 
Modellquartier 2 – Prozessdesign 
Die besondere Transformation und Prozesshaftigkeit ist Teil des Aufgabenprofils . 
Ebenso ist der Weg der Umsetzung Teil des Modellcharakters: Veränderbarkeiten und 
Zukunftsoffenheiten sind mitzudenken und trotz der klaren st ädtebaulichen Program-
mierung zu konkretisieren und ergänzend zu den geforderten Vorschläge n für eine

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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phasenweise Realisierung zu beleuchten. Die Wettbewerbsteilnehmenden sind dazu 
angehalten auf Grundlage ihrer Erfahrung en Aussagen über das Prozessdesign des 
Modellquartiers 2 zu treffen. 
 
Leitfrage - Welches Prozessdesign könn en gerade für das für die Wissensquartiere 
Münsters enorm wichtige Erweiterungsareal in der gewünschten Durchmischung auf-
gebaut werden? Wie kann reagi ert werden bzw. welche Flexibilität ist nötig und wel-
ches Engagement der Realisierungs- und LoI-Partner mit allen nötigen Management- 
/ Betreuungsnotwendigkeiten hin zu einer Modellhaftigkeit? 
 
Modellquartier 2 – Identität 
Das Areal des Modellquartiers 2 besitzt durch die räumlich-funktionalen angrenzenden 
Besonderheiten ein Alleinstellungsmerkmal. Es ergibt sich ein gesonderter Auftrag, die 
umliegenden Bereiche mit dem Quartier  zu verknüpfen und Synergien herzustellen. 
Die unterschiedlichen konzeptionelle n Ansätze der Wettbewerbsteams werden die 
bestmögliche Auswahl für weitere Identitäten im Innern des neuen Quartiers vorberei-
ten. Dabei den neuen Stadtraum nicht nur als Erweiterung des Wissenschaftsparks 
wahrzunehmen, sondern als ein en unverzichtbaren Bestandteil Gievenbecks zu be-
werten, ist die Herausforderung. 
 
Leitfrage - Welche zukünftige innere „Identität“ kann über das städtebaulich-freiraum-
planerische Konzept entstehen und wie kann die Ausgestaltung des  öffentlichen 
Raums dazu beitragen?  
 
Modellquartier 2 – Vielfalt 
Die städtebauliche Programmierung gibt zusammen mit den  Werkstattergebnissen 
den Rahmen vor und ist Teil dieser Aufgabenbeschreibung. Obgleich durch die städ-
tebaulich-freiraumplanerischen Konzeptionen des Wettbewerbs nicht alle Belange be-
antwortet werden können , wird der Beitrag zur Vie lfalt im neuen Modellquartier das 
Verfahren begleiten. Ziel ist auch herauszufinden, wie durch eine Verzahnung von ge-
eignetem Städtebau und einem präzisen Prozessdesign die letztendlich zu erzielende 
Vielfalt im Quartier gefördert werden kann. Das betrifft einerseits die Gliederung und 
den Besatz  der Erdgeschosszonen und andererseits  die Viel falt und Nutzungsmi-
schung im Baufeld, in den künftigen Gebäuden und damit im gesamten Quartier.  
 
Leitfrage - Welche Vielfalt mit welchen Bautypologien, Dichteansätzen und Nutzungs-
typen sind an dieser neu zu definierenden und prominenten, zukünftig hochgradig ur-
banen Adresse in Münster die richtigen, wie muss das eigenständige, städtebauliche 
Profil des Modellquartiers 2 zwischen Kinderbachbogen und App elbreistiege ausge-
staltet werden? Wie spiegelt sich Vielfalt und Aufenthaltsqualität im Freiraum wider, 
um alle Nutzergruppen gleichsam zu integrieren? 
 
Modellquartier 2 – Mobilität 
Das Mobilitätskonzept muss Innovationen zugunsten des nicht motorisierten Verkehrs 
vorbereiten und erfordert auch für das Modellquartier 2 gesamtstädtische Konsequen-
zen. Schon die Fahrradstraße in Verlängerung der Heisenbergstraße aus der Tiefe 
des Wissenschaftsparks und des NWZplus bietet die richtigen Ansätze auf dem Weg

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zum zunehmenden Verzicht auf das Auto. Gerade die Erwartungshaltung in der Fahr-
radstadt Münster ist hoch. Die Veloroute des Horstmarer Landwegs und die Fahr-
radstraße auf der Heisenbergstraße – Corrensstraße - Wilhelmstraße als zukünftige 
besonders komfortable Radwegeverbindungen bieten weitere gute Anknüpfungsopti-
onen. Zukunftsorientierte Ansätze zum ruhenden Verkehr und der Unterbringung in 
Mobilstationen als Gemeinschaftaufgabe aller Projektbeteiligten, müssen das Gesamt-
projekt vorbildlich prägen. Hierzu zählen neben einer vorbildlich modellhaft reduzierten 
Stellplatzanzahl für Kfz bei grundsätzlichem Verzicht von ebenerdigen, versiegelten 
Parkplätzen auch attraktive Abstellplatzkontingente für Fahrräder und L astenräder. 
Ebenerdige Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sollen ausschließlich für Lieferzo-
nen und Menschen mit Behinderung sowie E -Carsharing-Autos vorgesehen werden. 
(vgl. dazu auch das beigefügte separate Dokument zu den Ausführungen über  „Ver-
kehrlichen Anforderungen an das Münster Modellquartier 2 – Busso-Peus-Straße“) 
 
Leitfrage - Wie können weitere Stärkungen der „sanften“ Mobilität wie selbstverständ-
lich und Münster typisch für das Modellquartier 2 aussehen inkl. zentraler und dezent-
raler Mobilstationen mit Verknüpfungsansprüchen aller Verkehrsarten? 
 
Modellquartier 2 – Resilienz 
Die nötige Resilienz der Städte muss gerade auch in den Modellquartieren von vorne-
herein Maßstäbe für die Gesamtstadt setzen.  Neben den Gesamtzielsetzungen der 
neuen Energieversorgungsstrategie hin zur positiven Klimabilanzierung u. a. mit der 
Nutzung der Tiefen-Geothermie ist auch die Klimafolgenanpassung (u.a. Umgang mit 
Starkregenereignissen und Dürreperioden) sowie  die Integration der Biodiversität 
nachzuweisen. Durch die Nähe des Kinderbachbogens und seiner Zufluss- und Rück-
halteoptionen erwächst ohnehin eine besondere Verantwortung bei der Entwicklung 
der Modellquartiere 1 | 2. 
 
Leitfrage - Wie kann das Regenwasser-Rückhalte- und Rückführungskonzept konkret 
ausgestaltet werden im Rahmen des Freiraumkonzeptes und welche Maßnahmen u. 
a. zur positiven Klimabilanz können auf Städtebauebene einen Teilbeitrag liefern?

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05. HINWEISE 
 
>> modellhaft: klare Programmierung für Wohnen, Wissenschaft und Forschung 
sowie weitere Besonderheiten  
 
5.1 Das städtebauliche Programm  
Für die städtebauliche Zielprogrammierung wurden im Anschluss an die Werkstatt im 
Mai 2022 und auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Münster 
aus dem Jahr 2020 Orientierungswerte erarbeitet und das spezielle Programm rund 
um Wissenschaft, Forschung und (Studierenden-)Wohnen zudem mit den aktuellen 
Anforderungen der LoI-Partner „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ weiter qualifiziert.  
 
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, das Universitätsklinikum Münster, die 
Fachhochschule Münster und die zahlreichen Institute und Forschungseinrichtungen 
im naturwissenschaftlichen Zentrum und Wissenschaftspark  spielen gerade für die 
vorrangige Entwicklung des Modellquartiers 2 eine prägende Rolle. Dies spiegelt sich 
auch in der engen und langjährigen Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftli-
chen bzw. hochschulnahen Institutionen und der Stadt Münster wider. 
 
 
 
Forschung im architektonischen Solitär: Center for Soft Nanoscience 
 
 
Im Sinne einer urbanen Ausnutzung und Dichtevorstellung mit allen Lagevorteilen, die 
aus der Nähe zu den Wissensquartieren, zum Zentrum Gievenbeck und auch zur In-
nenstadt resultieren, dienen die folgenden Werte als Rahmen,  der von den Wettbe-
werbsteilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen ist und der zu einer maximal mög-
lichen Qualität im Münster Modellquartier 2 führen muss. Das bedeutet, dass es nicht 
um eine Maximierung von Bruttogeschossflächen geht , sondern um den Vors chlag 
eines angemessenen, urbanen und hochgradig qualitätsvollen Städtebau - und Frei-
raumkonzeptes, bei dem in städtebaulich begründeten Fällen und von den Wettbe-
werbsteilnehmenden gewünschten Pointierungen durch hohe Häuser miteingeplant

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werden können. Generell soll von den Wettbewerbsteilnehmern geprüft werden in wel-
chen Bereichen und in welcher Form eine weitere Dichteerhöhung denkbar, städte-
baulich verträglich und sinnvoll erscheint. 
 
Folgende Zielprogrammierungen sind im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung zu 
würdigen: 
 Grundstücksgröße % 
Bruttobauland  180.000 m² 100% 
Flächenabzug Erweiterung  
Waldorfschule 
- 15.000 m² - 9% 
Flächenabzug Erschließungsflächen u. Grünflä-
che im Verhältnis 60 % Nettobauland zu 40 % 
Erschließungsfläche u. Grünfläche 
- 65.000 m² - 36% 
Nettobauland = 100.000 m² = 55% 
 
Zielvorstellung Bruttogeschossfläche (BGF)  
>> ca. 167.000 qm BGF (oberirdisch) gesamt 
>> Durchschnittliche GFZ (inkl. Waldorfschule): 1,6  
 
5.2 Wohnen 
>> ca. 72.000 qm Bruttogeschossfläche BGF Wohnen gesamt 
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezogen auf die BGF Wohnen: 
 
Normales Wohnen  
600 Wohneinheiten (WE)  über „vereinfachten“ Berechnungsschlüssel 100 qm BGF 
je WE für den Wettbewerb 
entspricht: BGF ca. 60.000 qm, davon: 
 
> 40 % frei finanziert 
> 30 % förderfähig 
> 30 % gefördert 
 
1 WE = 2,5 Einwohnerinnen und Einwohner  
= ca. 1.500 Einwohnerinnen und Einwohner 
 
Studentisches Wohnen  
  
300 Wohnheimplätze  über „festgelegten“ Berechnungsschlüssel 40 qm BGF je 
Wohnheimplatz / Apartment für den Wettbewerb 
entspricht: BGF ca. 12.000 qm BGF 
 
1 WE = 1 Studierende und Studierender  
= ca. 300 Studierende 
 
Normales Wohnen und Studierende  
= Summe 1.800 Einwohnerinnen und Einwohner

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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Kurzprofil Studierendenwohnanlage 
Projektträger: Studierendenwerk Münster 
Zeitplan für Realisierung (Meilensteine): 2028-2033  
Gebäudetypologie: Wohngebäude oder integriertes Wohnen in anderer Nutzung 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 12.000 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 9.000 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: min. 4 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilstationen gemäß Vorgaben 
Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• weitere Möglichkeiten zur Belebung der Erdgeschosse: Waschsalon/Kiosk/Gast-
ronomie/Hausverwalter/Spiel&Sporträume/Hobby/Gemeinschaftsräume/Cycling 
Station etc. 
• Dachnutzung: PV-Anlage, Grünbedachung 
 
Mobilität 
• Ansprüche an eine Quartiersgarage mit Mobilstation: diverse Mobilitätsangebote 
für Studierende

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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5.3 Arbeiten 
>> ca. 95.000 qm Bruttogeschossfläche für Forschung / Institute / Dienstleistungen  
>> über 2.570 Arbeitsplätze (geschätzt)  
 
 
Kurzprofil FH Münster (Hybridprojekt) 
Learning Center mit Rechenzentrum und ggf. integriertes Studierendenwohnanlage 
(ca. 150 Apartments) 
 
Projektträger: BLB NRW mit FH Münster 
Zeitplan für Realisierung: Errichtung (2028-2030) 
Gebäudetypologie: Institutsgebäude/Seminargebäude/Wohnheim 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 20.000 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 10.000 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: 5-6 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilitäts-Stationen gemäß Vorga-
ben Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• Besonderheiten Gebäude: stark frequentiertes Gebäude mit hoher Aufenthalts-
qualität und Mischung von studentischem Wohnen und Arbeiten/Lernen, innovati-
ves Energiekonzept (Abwärme Rechenzentrum für Studierendenwohnheim), voll 
nutzbare Gründächer mit PV 
• Nutzung Erdgeschosse: Cafeteria, Selbstlernflächen, Beratungsangebote, weitere 
Möglichkeiten zur Belebung der Erdgeschosse: Gastronomie 
• Nutzung Kellergeschosse: Technik 
• Angestrebte Raum- und Funktionsprogrammierung: EG/1. OG/ggf. 2.OG: Semi-
narräume, Hörsaal, Selbstlernflächen, Gastronomie/Cafeteria, wenige Büros,3.-
5./6.OG: ggf. Studierendenwohnheim in den oberen Etagen, 
• Optional Integration einer Kita: Um eine Entfluchtung im Brandfall sicherzustellen, 
sollte sich die Kita im EG und 1. OG befinden (auch im Hinblick auf Außenspiel-
flächen). 
• Besondere Schutzbedürfnisse (Zugangsbeschränkungen etc.): Nein 
• Außenlagerfläche: Nein 
• Dachnutzung: begehbares Gründach, Terrassen, PV 
 
Mobilität 
• Besonderheiten Anlieferungsverkehre: Caféteriaversorgung 
• Individuelle oder mit Nachbar gemeinsame Grundstückszufahrt: möglich 
• PKW-Stellplätze und deren Lage: in Quartiersgarage, barrierefreie Stellplätze am 
Gebäude 
• Mitarbeitenden Mobilität (Weg zur Arbeitsstelle); Dienstliche Mobilität (Mobilitäts-
lösungen für Dienstwege) sowie Erreichbarkeit für Besuchende und Studierende: 
über Quartiersgarage / Mobilstation oder Fahrrad.

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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• Ansprüche an Quartiersgarage mit Mobilstation: PKW-Stellplätze, Car-Sharing, 
Bike-Sharing, Ladeinfrastruktur, Fahrradstellplätze, Anbindung an (Shuttle-) 
Bus/Bushaltestelle in der Nähe 
 
Innovationspotenzial  
• Beitrag zu nutzungsgemischten und lebendigen Wissensquartieren: studenti-
sches Lernen und Wohnen 
• Beitrag zur Klimaneutralität: Abwärme Rechenzentrum, Gründächer, PV 
• Beitrag zur wassersensiblen Stadtentwicklung: Gründächer zur Regenwasser-
rückhaltung 
• Beitrag zur Nachhaltigkeit: Nutzungsflexibilität, hybride Bauweise möglich (z.B. 
Wohnheim in Holzkonstruktion und hybride Konstruktionen) 
• Beitrag zum Einsatz nachhaltiger Materialien: Holzkonstruktion 
 
Synergien mit anderen Nutzungen 
• Denkbare Synergien: Gemeinschaftsprojekt mit Studierendenwerk 
• Beitrag zur Mehrfachnutzung von Flächen und Räumen: fachbereichsüber-
greifende Nutzung 
• Mögliche Nutzungskonflikte: kaum 
 
Kurzprofil Außeruniversitäres Forschungsinstitut 
Projektträger: Private Gesellschaft 
Zeitplan für Realisierung: Gewünschter Baubeginn (2025-2026) 
Gebäudetypologie: Labore, Technikum, Büro, Gewächshaus 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 8.000 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 3.000 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig (Nordost favorisiert) 
Geschosse: min. 4 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilitäts-Stationen gemäß Vorga-
ben Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• Besonderheiten Gebäude: CO₂-Neutralität, ökologische Bauweise 
• Nutzung Erdgeschosse / Möglichkeiten zur Belebung der Erdgeschosse: Semi-
nare, Schaufenster, öffentliche Kantine/Restaurant  
• Nutzung Kellergeschosse: Technikräume 
• Angestrebte Raum- und Funktionsprogrammierung: Büro-/Labortrakt 
• Besondere Schutzbedürfnisse (Zugangsbeschränkungen etc.): IME: biologischer 
S1-Sicherheitsbereich (+Gewächshaus), Zutrittskontrolle.  
• Außenlagerfläche: ja (Müll- und Chemikalienlager) 
• Dachnutzung: evtl. Gewächshaus 
 
Mobilität 
• Besonderheiten Anlieferungsverkehre: muss uneingeschränkt sichergestellt sein, 
da das Institut mehrfach am Tag mit Waren beliefert wird (z.B.  Paketdienste) und

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 53 - 
in zeitlichen Abständen mit Großgeräten oder Erdpalletten (Anlieferung erfolgt 
meist mit großen LKWs (12-37 Tonner)   
• Individuelle oder mit Nachbar gemeinsame Grundstückszufahrt: beides denkbar  
• PKW-Stellplätze und deren Lage: Die Zahl der PKW-Parkplätze sollte auf ein Mi-
nimum reduziert werden 
• Mitarbeitendenmobilität (Weg zur Arbeitsstelle): ÖPNV, Fahrrad, PKW; Dienstli-
che Mobilität (Mobilitätslösungen für Dienstwege): in Münster vorzugsweise mit 
Dienstfahrädern (inkl. Lastenbikes, E-Bikes), Dienstreisen außerhalb MS mit 
SPNV oder Dienstwagen (E- oder Hybridauto); Erreichbarkeit für Besuchende 
und Studierende: Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß.  
• Ansprüche an eine Quartiersgarage mit Mobilstation: Ladeinfrastruktur 
 
Innovationspotenzial  
• Beitrag zur Klimaneutralität: CO₂-Neutralität, ökologische Bauweise 
• Beitrag zur wassersensiblen Stadtentwicklung: noch nicht konkret geprüft 
• Beitrag zur Nachhaltigkeit: ökologische Bauweise, energieeffizient, Solarenergie  
• Beitrag zum Einsatz nachhaltiger Materialien: möglichst Baustoffe biogenen Ur-
sprungs 
 
Bevorzugte Lage 
• Ecke Busso-Peus-Straße/Gievenbecker Weg (am Kreisverkehr) wegen Anliefe-
rungsverkehr direkt über die Hauptstraßen, dadurch Vermeidung von LKW-Ver-
kehr innerhalb des Modellquartiers. Zudem räumliche Nähe zur Hofanlage am 
Gievenbecker Weg: ev. thematischer Bezug.  
 
Synergien mit anderen Nutzungen 
• Denkbare Synergien: Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen (z.B. Kantinen, 
Seminarräumen) 
• Beitrag zur Mehrfachnutzung von Flächen und Räumen: gemeinschaftliche Park-
flächen 
• Mögliche Nutzungskonflikte: Konkurrenz um Parkflächen, daher klare Zuweisung 
in Kernzeiten.   
 
Projektspezifische Hinweise 
Das Institut arbeitet mit modernen Verfahren der Pflanzenbiologie, so auch mit der 
Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen, die jedoch ausschließlich in den S1 -
Bereichen des Instituts kultiviert werden (keine Freilandversuche). Dennoch empfin-
den einige Menschen die Nähe zu solchen Einrichtungen als unangenehm bzw. nicht 
tolerierbar. Ferner entstehen oftmals Problem e aufgrund der Gewächshausbeleuch-
tung, die in Abhängigkeit der Lichtbedingungen ganzjährig von 8-23 Uhr angeschaltet 
ist. An anderen stadtnah en Einrichtungen gab es schon Klagen wg. Lichtverschmut-
zung. Daher sollten keine Wohngebäude in der direkten Nähe zum Institut entstehen.

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Kurzprofil REACH Innovation Center 
Projektträger: WWU Münster, FH Münster, REACH EUREGIO Start-up Center 
Zeitplan für Realisierung: unklar 
Gebäudetypologie: Büro, Labor, Seminar, Boardinghouse 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 20.100 – 30.100 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 15.200 – 22.800 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: 5-6 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilitäts-Stationen gemäß Vorga-
ben Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• Besonderheiten Gebäude: technisch keine besonderen Anforderungen neben 
den Laborflächen 
• Nutzung Erdgeschosse: Hybridflächen – Seminar, Bistro, Labor, „gläserne“ Werk-
statt, Begegnung, weitere Möglichkeiten zur Belebung der Erdgeschosse: Hybrid-
flächen für Nutzung Allgemeinheit inkl. umliegende Unternehmen, Boarding-
house, Startup Zonen, Prototypproduktionen 
• Nutzung Kellergeschosse: Teilunterkellerung für Technikanlagen 
• Dachnutzung: Dachbegrünung - teilweise Dachterrasse mit Rooftop Farm 
• Angestrebte Raum- und Funktionsprogrammierung: noch in Abstimmung 
• Besondere Schutzbedürfnisse (Zugangsbeschränkungen etc.): Zugangskontrollen 
Labor- und Werkstattflächen 
 
Mobilität 
• Besonderheiten Anlieferungsverkehre: normale Versorgung des Bistros / Seminar 
• Mitarbeitendenmobilität (Weg zur Arbeitsstelle): hauptsächlich Münster und nahe 
Umgebung; Dienstliche Mobilität (Mobilitätslösungen für Dienstwege): hauptsäch-
lich Fahrrad, Sharing-Angebote, ÖPNV, E-Roller; Erreichbarkeit für Besuchende 
und Studierende: hauptsächlich Fahrrad, Sharing-Angebote, ÖPNV, E-Roller 
• Ansprüche an eine Quartiersgarage mit Mobilstation: hoher Stellenwert 
 
Innovationspotenzial  
• Beitrag zur Klimaneutralität / Nachhaltigkeit: sehr hoch z.B. DGNB Zertifizierungs-
system 
 
Synergien mit anderen Nutzungen 
• Denkbare Synergien: Gemeinsame Nutzung von öffentlichem Raum als Begeg-
nungsraum und Wissensaustausch 
• Beitrag zur Mehrfachnutzung von Flächen und Räumen: Labore, Werkstätten, Se-
minarbereiche, Bistro/Gastro, Bordinghouse

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Seite - 55 - 
Kurzprofil Transferzentrum CenTech 
Projektträger: Stadt Münster/WWU Münster  
Zeitplan für Realisierung: Baubeginn ab 2027 
 
Besonderheiten: Die Stadt Münster hat im Rahmen einer Innovationsstrategie priori-
täre Themenfelder identifiziert, die für die zukünftige Entwicklung der Stadt Münster 
von großer strategischer Bedeutung sind. Dazu zählen auc h Themenfelder, die im 
Wissenschaftspark ihren Ursprung genommen haben bzw. dort angesiedelt sind. Dies 
sind unter anderem die Themenfelder „Resiliente Energiespeicherung, -wandlung und 
-einsatz“ mit dem  Forschungsschwerpunkt Batterie  sowie der Bereich Ges undheit- 
und Life-Science-Forschung. Hierbei gilt es auch zu berücksichtigen, da ss auf dem 
Gelände der Technologieförderung Münster (TFM) bereits ein Forschungsgebäude mit 
dem Schwerpunkt Batterieforschung errichtet werden soll. Darüber hinaus sind mit der 
Quantentechnologie und Advanced Functional Materials zwei weitere Forschungsfel-
der im Wissenschaftspark vorhanden, die für die Zukunft ein sehr hohes Innovations-
potential erwarten lassen. Das geplante Transferzentrum soll ein wichtiger Bestandteil 
der Innovationsstrategie werden. In dem Transferzentrum sollen in Zukunft wissen-
schaftliche Erkenntnisse in den oben genannten Themenfeldern verstärkt in innovative 
Produkte überführt werden. So sollen potentielle Ausgründungen aus dem naturwis-
senschaftlichen Ber eich der Universität Münster/FH Münster und dem UKM sowie 
Start-ups/KMUs, die von den städtischen Töchter TFM und CeNTech unterstützt wer-
den, im Transferzentrum optimale Rahmenbedingungen finden. Dabei ist die Nähe zur 
wissenschaftlichen Exzellenz und zu d en Highend-Großgeräten der WWU/UKM von 
zentraler Bedeutung.  
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 10.000 – 15.000 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 7.000 - 10.500 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: 4-6 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilitäts-Stationen gemäß Vorga-
ben Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• Besonderheiten Gebäude: Das Gebäude beinhaltet sowohl Labore als auch Bü-
ros. Die Labore sollen so ausgestattet sein, dass Unternehmen aus den Berei-
chen Batterieforschung, Medizin, Biologe, Quantentechnologie dort ohne große 
Investitionen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen können. Hin-
sichtlich der Gebäudetechnik soll aus Kostengründen bewusst auf eine hochaus-
gerüstete Ausstattung, wie sie im CeNTech oder SoN vorhanden ist, verzichtet 
werden. Geräte, die entsprechende Raum bzw. Gebäude Spezifikationen benöti-
gen, sollen im Rahmen von Kooperationen mit der WWU genutzt werden.              
• Hinweise Gebäudetypologie: Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass so-
wohl Start-ups/KMUs in der Gründungsphase als auch in der Wachstumsphase 
optimale Rahmenbedingungen vorfinden. So sollten sogenannte „Openspace-Be-
reiche“ vorhanden sein, aber auch abgeschlossene Bereiche in unterschiedlichen 
Größen (bis zu 350 qm) mietbar sein. Neben ausgestatteten Laboren sollten auch 
leere Labore vorhanden sein. Das Gebäude soll so einen skalierbaren Transfer

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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ermöglichen und passgenaue Angebote für die Unternehmen bieten. Weiterhin 
sollen Büroflächen für Business Support Organisationen (REACH etc.) bereitge-
stellt werden.  
• Nutzung Erdgeschosse: Openspace, Co-Working, Café 
• Zur Energieversorgung sollen Solaranlagen installiert werden  
• Nutzung Erdgeschosse: Neben dem Empfang soll das Erdgeschoss als „Cowor-
king Area“ die Interaktion und die Kooperation von Start-ups ermöglichen, zusätz-
lich zu kleinen Besprechungsräumen und Büros kann auch ein Café sowie ein 
kleines Bistro zu einer Belebung des Erdgeschosses beitragen.  
• Nutzung Kellergeschosse: Das Kellergeschoss soll als Lagerfläche und für die 
Technik genutzt werden, zudem soll der Keller Abstellflächen für Fahrräder und 
eine Ladeinfrastruktur für E-Roller, E-Bike bieten.    
• Besondere Schutzbedürfnisse (Zugangsbeschränkungen etc.): Beim Transfer- 
Gebäude handelt sich um kein öffentliches Gebäude, insofern wird der Zugang zu 
einigen Bereichen des Gebäudes nur für berechtigte Personen möglich sein.  
 
Mobilität 
• Besonderheiten Anlieferungsverkehre: Die Möglichkeit der Anlieferung von größe-
ren Geräten bzw. der Entsorgung mittels größerer LKWs muss gegeben sein. 
• Zahl angestrebte PKW-Stellplätze und deren Lage: Die Zahl der PKW-Parkplätze 
sollte auf ein Minimum reduziert werden, Parkplätze sollen über eine Quartiersga-
rage mit Mobilstation zur Verfügung gestellt werden.   
 
Synergien mit anderen Nutzungen 
• Denkbare Synergien: Geplante oder denkbare Möglichkeiten zur Belebung des 
Wissenschaftsparks sollen gemeinsam mit anderen Bauaktivitäten in dem Modell-
quartier, aber auch dem geplanten Forschungsgebäude auf dem TFM-Gelände 
mit Schwerpunkt Batterieforschung abgestimmt werden (Campus-Charakter). 
• Beitrag zur Mehrfachnutzung von Flächen und Räumen: Gerade mit dem geplan-
ten Forschungsgebäude auf dem TFM-Gelände ist eine Mehrfachnutzung von 
Räumen und Ausstattung möglich.

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Kurzprofil WWU Ergänzungsneubau Fachbereich 13 - Biologie & Mikrobiologie 
Projektträger: WWU und BLB 
Zeitplan für Realisierung: noch unklar 
Gebäudetypologie: Büros, Labore, Werkstätten, Bibliothek, Seminarräume, Ge-
wächshäuser 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 44.000 qm Bruttogeschossfläche BGF (NUF 22.000 qm) 
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: 5-6 
Stellplätze PKW: unterzubringen in dezentralen Mobilitäts-Stationen gemäß Vorga-
ben Stellplatzschlüssel zum Wettbewerb (siehe Punkt 5.6) 
 
Funktionalitäten 
• Nutzung Erdgeschosse: Empfang, Büros, Hörsaal, Mensa (ca. 2.000 Studie-
rende, Seminarräume, Bibliothek, (Labore), weitere Möglichkeiten zur Belebung 
der Erdgeschosse: Empfang, mit Info-Center, Sozialbereich für Mitarbeitende 
und/ oder Studierende, Studierendenbereiche, Begegnungsflächen für Forschung 
und Lehre/ Transfer 
• Nutzung Kellergeschosse (Tiefgarage, Technikräume, Rechenzentrum etc.): 
Nach Möglichkeit auf KG verzichten! Wenn KG, dann Tiefgarage Fahrräder, 
Technik, IT  
• Angestrebte Raum- und Funktionsprogrammierung (z.B. Büro-/Labortrakt): k.A. 
• Besonderheiten Gebäude: Verknüpfung von Innen (Büros, Labore, Werkstätten) 
und Außen (Gewächshäuser, Klimakammern). Die Labore sind S1und S2.  
• Besondere Schutzbedürfnisse (Zugangsbeschränkungen etc.): ja: Es gibt Sicher-
heitsbereiche S1 und S2 
• Dachnutzung: Technik, (eventuell Klimakammern, Gewächshäuser, Photovoltaik) 
• Außen-/lagerfläche: Arzneipflanzengarten, Gewächshäuser und Klimakammern 
 
Mobilität 
• Besonderheiten Anlieferungsverkehre: Kleintransporte, keine besonderen Bedin-
gungen.  
• Individuelle oder mit Nachbar gemeinsame Grundstückszufahrt: möglich 
• Fahrradabstellplätze und deren Lage: überdachte Unterbringung gewünscht, 
oberirdisch. Lastenfahrräder- und E-Bike Stellplätze erwünscht  
 
Innovationspotenzial  
• Beitrag zu nutzungsgemischten und lebendigen Wissensquartieren: gemeinsame 
Stellplatz- und Aufenthaltsflächen 
• Beitrag zur Klimaneutralität: KfW-40 Standard 
• Beitrag zur wassersensiblen Stadtentwicklung: kein Kellergeschoss 
• Beitrag zur Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsziele des BLB und der WWU. 
• Beitrag zum Einsatz nachhaltiger Materialien: begrünte Fassade 
 
Synergien mit anderen Nutzungen 
• Denkbare Synergien: Waldorfschule und Außeruniversitäres Forschungsinstitut

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Seite - 58 - 
5.4 Weitergehende Qualifizierungen mit den LoI-Partnern  
Neben den vorab skizzierten Programmbausteinen konnten im Rahmen weitergehen-
der Qualifizierungsphasen folgende, zentrale Ergebnisse und Empfehlungen für den 
Wettbewerb übereinstimmend mit allen Letter of Intent (LoI) Partnern „Zukunft der Wis-
senschaftsstaft“ und Akteuren aus dem Wissens - und Technologietransfer festgehal-
ten werden: 
 
Urbanität 
Als zentrales Ergebnis werden übereinstimmend die Flächenwünsche und Geschos-
sigkeiten (mindestens 4 bis 6 Geschosse bis auf die Waldorfschule) im Sinne einer zu 
erzeugenden Urbanität mit klaren Raumbildungen und dem Verzicht auf Erweiterungs- 
oder Bevorratungsflächen oder gar oberirdischen, versiegelten Stellplätzen modifiziert 
und zu einer Modellquartiervorgabe zusammengeführt. 
 
Röntgenstraße als zentraler öffentlicher Verknüpfungsraum zum „Science Bou-
levard“ / NWZplus und auch in Richtung Gievenbeck 
Die Wissenschaft ist einer der wesentlichen Treiber für eine zukunftsorientierte Stadt-
entwicklung von Münster. Als ein räumlicher Schwerpunkt mit herausragenden For-
schungsinstituten, hochinnovativen Unternehmen sowie einem intensiven Wissens - 
und Technologietransfer hat sich in den letzten Jahrzehnten der Bereich des Wissen-
schaftsparks, im Zusammenhang mit dem Naturwissenschaftlichen Zentrum bzw. der 
aktuell vorgesehenen Entwicklung zum „NWZplus“, südlich der Mendelstraße, westlich 
der Corrensstraße und öst lich der Busso -Peus-Straße entwickelt. Hier sind u. a. der 
Technologiehof Münster, das Zentrum für Nanotechnologie (CeNTech), das Max -
Planck-Institut für molekulare Biomedizin (MPI), das Nano-Bioanalytik-Zentrum (NBZ) 
sowie das Center for Soft Nanoscience (SoN) entstanden. Im Zuge der Aufstellung 
des Masterplans NWZplus wird zudem insbesondere der Rückbau von Fahrspuren der 
Corrensstraße zugunsten einer verbesserten Aufenthaltsqualität und einige Nachver -
dichtungs- und Entwicklungspotenziale im Bestand diskutiert. 
 
Die Röntgenstraße wurde bereits im Werkstattverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligungs -
prozess als zentrale, funktional und gestalterisch zu stärkende fuß- und radläufige Ver-
bindung im Netz der öffentlichen Räume definiert. Diese soll eine komfortabl e Ver-
knüpfung mit dem „Herzstück“ des Modellquartiers Busso -Peus-Straße sicherstellen 
und dann über einen zentralen öffentlichen Raum in Richtung der Ortsmitte Gieven-
becks führen. 
 
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Röntgenstraße heute zwischen Ha utklinik 
und Max-Planck-Institut endet. Danach schließt sich das Gelände der Hautklinik sowie 
weiter westlich Richtung Busso -Peus-Straße eine Grünfläche jenseits des Max -
Planck-Instituts an. Inwieweit hier die wünschenswerte Achse entwickelt werden kann, 
muss planerisch und liegenschaftlich geklärt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass 
auf der Grünfläche vor dem Max -Planck-Institut Überlegungen bestehen, zur Organi-
sation der Mobilität im NWZplus eine Mobilstation inkl. Quartiersgarage zu entwickeln. 
Daher sind zur Anbindung mit dem Fahrrad insbesondere auch der Heisenbergstraße 
zur inneren Erschließung sowie der Mendelstraße und der Von -Esmarch-Straße als

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Teil der äußeren Erschließung Aufmerksamkeit zu schenken und entsprechende Ver-
knüpfungspunkte zum Modellquartier Busso-Peus-Straße zu entwickeln. 
 
Die Barrierewirkung der Busso-Peus-Straße muss gerade im Abschnitt der anzustre -
benden Rad- und Fußgängerverbindung der Röntgenstraße mit Zuführungsfunktion in 
die Tiefe der Wissensquartiere / des NWZplus und den „Science Boulevard“ reduziert 
werden. Nur so kann die „Perlenkette“ wichtiger, neuer Stadträume der Wissensquar-
tiere ausgehend vom Stadtzentrum über das Schlossareal, den zukünftigen Mu -
sikcampus und den neuen Mathematikcampus, die neue Mitte des NWZp lus an der 
Corrensstraße respektive Science Boulevard bis tief ins Modellquartier Busso -Peus-
Straße führen. 
 
Öffentlicher Raum als „internationale“ Adresse und Identität für ein „Wissens“-
Modellquartier in Münster  
Das Modellquartier muss unbedingt Bestandteil eines besonderen, erfahrbaren Erleb-
nisses „Wissenschaft für Münster“ werden. 
 
Das Sichtbarmachen von Wissenschaft wird städtebaulich vor allem über die Kontakt-
zonen des neuen, öffentlichen Raumes im Quartier im Zusammenspiel mit den Ge-
bäuden und seiner Erdgeschosszonen gelingen können. 
 
Besondere, auf das Modellquartier und seine Nutzer zugeschnittene Lösungen für 
den öffentlichen Raum sind zentraler Aufgabengegenstand des Wettbewerbs. Bei-
träge z.B. über steinerne Platz - und Straßenräume als „urba ne Orte“ in Kombination 
mit Grünräumen und Parks als „Orte der Naherholung“ werden erwartet. Das Areal 
wird zum Transfer - und Aufenthaltsort u.a. auch für Studierende, die in Gievenbeck 
leben. Entsprechende Ankerpunkte zum Verweilen im Quartier sind vorzusehen. 
 
Hierbei ist neben dem vorab erwähnten Anschluss an die östlichen Quartiere rund um 
das NWZplus vor allem über den angestrebten „Brückenschlag“ zur Röntgenstraße 
und über die Heisenbergstraße auch der westliche Bestand der Michaelschule und vor 
allem der Waldorfschule und des Waldorfkindergartens mit in die Planungen des Mo-
dellquartiers zu integrieren. Dafür wurde die bisherige Flächenoption für die Erweite-
rung der Waldorfschule (wie im Perspektivplan bisher verortet) hinterfragt. Stattdessen 
sollte eine Hinwendung zur Mitte des Modellquartiers in Erwägung gezogen werden. 
 
Auch hier beginnt Wissenschaft in einer „frühen“ Phase des Lernens bei den Kindern 
und Jugendlichen. Was z.B. mit der Lehre „Schulgarten“ der Waldorfschule beginnt, 
kann später u.a. im benachbarten Ergänzungsneubau Fachbereich 13 – Biologie und 
Mikrobiologie weitergeführt werden. 
 
Räumliche Zuordnungen und Nachbarschaften, Wohnen und Wissenschaft / 
Forschung / Arbeiten – dicht zusammenrücken  
Viele der angedachten Wissensschafts - bzw. Wissenstransfer -Projekte suchen ver-
ständlicherweise die direkte Nähe zum östlichen Nachbarn des NWZplus. Kurze Wege 
und bereits existierende Erschließungsoptionen an der Busso -Peus-Straße/Heisen-
bergstraße sind die Gründe einer solchen Tendenz. Dennoch i st festzuhalten, dass

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die zukünftigen Wege innerhalb des neuen Modellquartiers vergleichsweise sehr 
kurz sind, inklusive der Einbindung in Richtung Gievenbeck -Zentrum. Eine konse-
quente Mischung der Nutzungen in der Baufeldkonfiguration ist eine der wichtig sten 
Zielsetzungen für das neue Modellquartier, um monostrukturierte Zonierungen zu 
vermeiden. 
 
Je nach Erschließungsgrundgerüst und zu definierender, innerer Adresse des neuen 
öffentlichen Raumes bleiben ausreichende Optionen, nicht alle Projekte der wissen-
schafts- und forschungsaffinen Entwicklungsinteressenten in Richtung Osten zu kon-
zentrieren. Ausschlaggebend werden auch die derzeit noch nicht abzusehenden, zeit-
lichen Realisierungshorizonte in Kombination mit den zu entwickelnden effizienten 
Baustufen und Erstprojekten sein. Vorteilhaft im Sinne eines lebendigen Modellquar-
tiers ist die Berücksichtigung einer Mischung mit dem Wohnen „vom ersten Moment 
an“ und innerhalb der zu entwickelnden Parzellenstruktur. Dies ermöglicht von vorne-
herein dem gewünschten Modellcharakter gerecht werden zu können. 
 
Ein experimenteller Umgang mit einem zudem städtebaulich pointierten, vorzugsweise 
mittig am zentralen öffentlichen Raum gelegenen Impulsprojekt mit einer Hybridstruk-
tur auch im Gebäude, wie zum Beispiel das vorgestellte Projekt des Learning Center 
mit Rechenzentrum der FH Münster einschließlich integriertem Studierendenwohnen, 
Co-Working Spaces und einem durch Gastronom ie belebtem Erdgeschoss, wäre op-
timal. 
 
„Lebendige“ Erdgeschoss-Nutzungen als Schlüssel zum Erfolg 
Die Erdgeschoss-Nutzungen unterliegen einer besonderen Betrachtung und Sorgfalts-
pflicht. Es wäre gut, wenn die Akteure neben den gewünschten BGF -Zahlen und den 
bereits im Rahmen der Projektvorstellung artikulierten Ideen für eine frühe Phase der 
gemeinsamen Projektentwicklung weitere Synergien identifizieren würden.  
 
Es gilt auch im weiteren Planungsprozess, die Erdgeschoss -Aktivierungen (flexible 
Überraumhöhen) zu fördern, denn für die gewünschte Lebendigkeit und Nutzungsmi-
schung ist die Qualität der Eingangsebene unverzichtbar. Darüber hinaus wird diese 
Zone gerade für Münster auch zur gewünschten Erlebbarkeit von Wissenschaft und 
Forschung beitragen. 
Es muss ein unverwechselbarer Ort für Münster entstehen, der attraktiv ist, gerade im 
Zusammenspiel mit dem Modellquartier südwestlich Steinfurter Straße und dem Kin-
derbachbogen. 
 
Ein dazugehöriges Management nach dem Wiener Vorbild (soziale Infrastrukturen + 
Kultur / Nahversorgung + Gastronomie / Gemeinschaftsangebote inkl. Sport) könnte 
später ein Teil der Umsetzungsstrategie sein. Die zentralen Erdgeschosse sollten eine 
Geschosshöhe von 4 bis 5 Metern zu wichtigen öffentlichen Räumen hin / zum zent-
ralen Bereich haben. 
 
Zahlreiche, gute Optionen mit denkbaren Erdgeschoss -Kontaktzonen sind über die 
Vorstellungen der Projektakteure bereits angedacht / benannt:

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- Ergänzungsneubau Fachbereich 13 – Biologie und Mikrobiologie  
z.B.: zentrale Nutzungen für bis zu 2.000 neue Studierende: Infocenter; offene 
Kommunikationsräume; Mensa; Hörsaal; Medien - und Fachbibliothek, mehr-
fach nutzbare Seminarräume – in Semesterferien wenig genutzt etc. 
 
- Learning Center mit Rechenzentrum der FH Münster (einschließlich ggf. 
integriertem Studierendenwohnen 
Selbstlernflächen in Komb ination mit Gastronomie, Kindertagesstätte; Bera-
tungs-„desks“ 
 
- Studierenden-Apartments 
z.B.: Gemeinschafts-, Hobby- / Partyräume; „cycling station“; Spiel- und Sport-
räume etc. 
 
- Außeruniversitäres Forschungsinstitut  
z.B.: Schaufenster Forschung; Kantine oder Restaurant etc. 
 
- Transferzentrum CeNTech Münster  
z.B.: „open space / coworking” Bereiche; Café  
 
- REACH innovation and „start up“ Center  
z.B.: Start Up Kommunikations - Gemeinschaftszonen; Bistro; boarding house 
Empfang; „gläserne“ Werkstätten, Labore, Prototypproduktion; Seminar - und 
Workshopräume mit Mehrfachnutzungsoptionen etc. 
 
- Erweiterung Waldorfschule /Zentrum für Waldorfpädagogik 
z.B.: Turnhallen -Erweiterung; Kita-Erweiterung; Schulgarten; Sportflächen für 
Multifunktionsnutzung der Modellquartier-Partner 
 
Hinweis: Die Waldorf-Schule ist vorbildlich nicht eingezäunt, im südlichen Ge-
bäudetrakt sind zudem Aula und Turn -Sporthalle untergebracht. Die Aula be-
sitzt eine große Theaterbühne, die auch  für öffentliche Aufführungen genutzt 
wird und ein Frequenzbringer sein kann. 
 
- Wohnen – Schwerpunkt gefördert / bezahlbar 
z.B.: Multifunktions-Erdgeschosse nach Wiener Vorbild mit Nachbarschaftslä-
den, Mini-Nahversorgung, Gastronomie; urbane Produktion; Kul tur- und Integ-
rationsangeboten; Dienstleistungen und Service; Kinderbetreuung, Fitness und 
Gesundheitsangeboten; Gemeinschaftsräume Gäste / Party; Waschsalon; Las-
tenrad- und Kinderwagen Service-Stationen etc.

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Aufteilung der größeren Programmbausteine im Gesamtquartier  
Die größeren Programmbausteine wie z.B. der Ergänzungsneubau Fachbereich 1 3 – 
Biologie und Mikrobiologie und REACH Innovation Center  sollten nicht in einem gro-
ßen „monostrukturierten“ Gebäudekomplex untergebracht werden. Kleinere Einheiten, 
die die Institutsvielfalt und das Spektrum der wissenschaftlichen Einrichtungen abbil-
den, sind gewünscht. Diese Typologien sind durchaus auch mit 5-6 Geschossen rea-
lisierbar, ein Vergleich bietet u.a. der Neubau des Multi-Scale Imaging Center (MIC) 
an der Röntgenstraße mit rund 12.000 qm und 5 Geschossen + UG.  
 
Bereits in der Diskussion wurde deutlich, dass das Projekt REACH Innovation Center 
für seine Belange i.e.S. nur ein Gebäude benötigen würde, während weitere Gebäude 
für Transferpartner und weitere Technologietransfereinrichtungen zur Verfügung ge-
stellt würden bzw. zur Verfügung stehen. 
 
Module bzw. Bauabschnitte z.B . in der Größenordnung bis maximal ca. 10.000 BGF 
tragen bei einer intelligenten Verteilung im Quartier zur gewünschten Durchmischung 
und Vielfalt bei. Auch Wohncluster können direkt zu diesen Gebäuden aufschließen, 
so lange mögliche Störungen im Rahmen de r städtebaulichen Neukonzeption durch 
geschickte Anordnungen und Typologien ausgeschlossen werden können (z.B. Lärm 
durch Dauerbetrieb von Zentrifugen, Geräusche über Belüftungen oder auch Tiere, 
Lichtemissionen durch die Dach-Gewächshäuser).  
 
Ein solcher Umgang mit den Parzellierungen hat auch Vorteile in Bezug zur Flexibilität 
bzw. sich ändernde Rahmenbedingungen. Das Wohnen direkt in diesen beiden grö-
ßeren Programmbausteinen und Gebäudetypologien unterzubringen, erscheint nicht 
erstrebenswert.  
 
Ein „Experiment“ der Durchmischung mit Wohnen für Studierende bleibt nach dem 
derzeitigen Kenntnisstand dem vorgestellten Programmbaustein des FH Learning 
Center als Prototyp eines zukunftsweisenden Hybridgebäudes mit integriertem Studie-
rendenwohnen vorbehalten.  
 
Hybridgebäude als vorbildliche(s) Anker- und Initialprojekt(e) 
Gerade die konzeptionellen Ansätze eines denkbaren hybriden Initialprojektes des 
Learning Center mit Rechenzentrum  der FH Münster einschließlich integriertem Stu-
dierendenwohnen zeigen auch zukunftsgerichtete Optionen zur Rückkehr der Funkti-
onsmischungen im Gebäude auf. Es wäre gut, wenn ein solcher Ansatz möglichst früh-
zeitig, bewusst experimentell angelegt, zu einem Initial - und Vorbildprojekt für den 
Münsteraner Weg zu einem Modellquartier werden könnte. 
 
Soweit es die Immissionsbelastungen erlauben, kann diese horizontale Nutzungsmi-
schung im Gebäude auch Vorbild für andere Programmierungen werden.  
 
Vorbildlich können so innerhalb einer Gebäudetypologie Abschottungen / Zonierungen 
verhindert werden und ein innovativer Beitrag zur Rückkehr der lebendigen Stadt auf 
einer Bauparzelle zum Ausdruck gebracht werden. Lernen, Forschen, Arbeiten und 
Wohnen wird „wieder“ auf engstem Raum zusammengeführt.

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Komplexere Strukturen und gewünschte Lebendigkeiten können erst durch Stapelung 
oder kleinmaßstäbliche Cluster unterschiedlicher Nutzungen entstehen. Auch bei ei-
nem solchen Prototyp gilt: Große Flexibilität, um Transformationen in der Lebens- und 
Arbeitswelt begleiten zu können.  
 
Flexibilitäten und Variabilität als Notwendigkeit  
Der städtebauliche Rahmen, das „Passepartout“ zum Modellquartier muss gerade bei 
noch nicht abgesicherten Investitionen ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen und 
dennoch die gewünschte Vielfalt und Variabilität nachweisen. 
 
Eine kluge Prozessgestaltung als „Software“ ist unabdingbar mit der „Hardware“ des 
Städtebaus verbunden. Die weiter voranzubringenden Projekte der am Workshop teil-
genommenen Akteure sind in Kombination mit dem dringend für Münster erforderli-
chen Wohnangeboten der Schlüssel zum Erfolg. Die Findung eines bestmöglichen, 
flexiblen und robusten Konzeptes mit animierender Bildsprache, Offenhalten von Flä-
chen für Entwicklungen, multicodierter Flächen zur Erhöhung der Flexibilität ist daher 
unbedingt als Bestandteil der Wettbewerbsbearbeitung zu verstehen und eine zentrale 
Aufgabe. 
 
Allein die Diskussionen im Workshop zeigen, wie wichtig Weiterentwicklungen im Rah-
men der P rojektentwicklungen sind. Nicht alles kann und muss zwangsläufig schon 
städtebaulich „durchcodiert“ werden – das Offenhalten von Optionen für sich ändernde 
Bedingungen (auch in zentralen Bereichen, nicht nur an „Rändern“) hat ebenso Prio-
rität.  
 
Erweiterungsabsichten über intelligente Aufstockungsoptionen 
Erweiterungsmöglichkeiten der einzelnen Projekte im Modellquartier können bei 
knapper werdenden Flächenressourcen selbsterklärend nicht mehr über Vorhalteflä-
chen eingefordert werden.  
 
Intelligente Aufstockungsoptionen sind das Gebot der Zeit. Diese müssen auch im 
Rahmen des Wettbewerbs schon nachgewiesen werden, um die Raumbildung und 
Höhenkontur und damit die urbane Quartiersatmosphäre „im fertigen Zustand“ bzw. 
innerhalb der einzelnen Wachstumsstufen erkennen und beurteilen zu können 
 
Förderung privater Investitionen vorbereiten 
Das Modellquartier soll zu einer der neuen Adressen für Münster avancieren und auch 
neben den zum heutigen Zeitpunkt gesetzten, im Wesentlichen aus der Wirtschafts - / 
Wissenschaftskraft Münsters schöpfenden Programmbausteinen weiteren „internatio-
nal“ tätigen Unternehmen ein angemessenes Angebot bieten. Hier ist beispielsweise 
an die Ausstrahlung der Batterieforschung zu denken, die internationale Forschungs - 
und Start-up-Akteure in das NWZplus, den Wissenschaftspark und demnächst auch 
das Modellquartier Busso-Peus-Straße zieht. 
 
Der Nachweis von Angeboten, Parzellen und Flächen für Drittnutzer ist daher im städ-
tebaulichen Kontext herauszuarbeiten. Bei sich ändernden Rahmenbedingungen müs-
sen auch „gesetzte“ Bausteine (hier u.a.: flexible, aufteilbare Größenordnungen bis ca.

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10.000 qm BGF und kleiner) gut und einfach ersetzbar sein, ohne den städtebaulichen 
Kontext zu gefährden. 
 
Klimaneutralität gerade für ein Wissens-Modellquartier  
Das Thema Klimaneutralität muss bereits im städtebaulich-freiraumplanerischen Kon-
text integriert behandelt werden. Vorreiter bei der vollständig klimaneutralen Gebäude-
Realisierung könnte das Initialprojekt eines „Außeruniversitären Forschungsinstitutes“ 
sein, da hier hohe Standards Teil der Projekt-Philosophie sind. 
 
Neben der angedachten vorbildlichen Mobilität, der unterstützenden Geothermie als 
zentrale Basis-Energieversorgung wird insbesondere auch auf die Chancen rund um 
das Thema „Wasser im Mo dellquartier“ mit einer Mischung aus funktionalen (Regen-
wassersammlung / Rückleitung Kinderbach – Abfangen von Starkregenereignissen) 
und gestalterischen Ansprüchen zur Adressbildung verwiesen. 
 
Zum Wettbewerb und der anschließenden Rahmenplanqualifizierung werden weiter-
gehende Anforderungen rund um die Nachhaltigkeitsthemen der Zeit definiert werden. 
Alle Modellquartiere für Münster gründen auf ein Nachhaltigkeitsmanifest und sind kli-
mapositiv. Zudem dienen die Quartiere nicht nur den Menschen, sie sind auch Lebens-
raum für Flora- und Fauna mit möglichst hoher Artenvielfalt als zeitgemäße Verpflich-
tung. Eine positive Klimabilanz, Gebrauchs - und Raumqualitäten durch konsequente 
Autoreduzierung, die Sicherung von Biodiversität und Wassersensibilität bei sozialer 
Ausgewogenheit sind die selbsternannten Ziele für das „Modellhafte“ in Münster und 
sollen als überregionales Vorbild gelten. 
 
Diese Themen können gerade gemeinsam mit den Projektpartnern aus M ünster und 
deren inhaltlichen Verflechtungen hervorragend positioniert und umgesetzt werden. 
Alle Partner verfolgen als Ziel die klimaneutrale Gebäude- und Gebietsentwicklung. 
  
Dezentrale Unterbringung der Radstellplätze in Verbindung mit optimalen Rad-
verbindungslinien 
Die Bewegungen mit dem Rad werden als wichtiger Bestandteil der Belebungen im 
Innern des neuen Modellquartiers angesehen. Als Alternative zur Appelbreistiege oder 
zur Von-Esmarch-Straße soll vor allem eine attraktive Verbindung aus dem Herze n 
des kleinen Zentrum Gievenbecks direkt durch das neue Quartier zur Röntgenstraße 
als Nabelschnur zu den Wissensquartieren geschaffen werden - schnell befahrbar und 
dennoch auch für die Fußgänger mit attraktiven Nutzungen in der Kontaktzone der 
Eingangsebenen besetzt sowie mit den dezentralen Radstellplatzangeboten gut ver-
bunden. Hier sind die bereits aufgezeigten planerischen und liegenschaftlichen Rest-
riktionen zu bewältigen. Daher sind immer auch die Verknüpfungen zur Heisenberg-
straße, Mendelstraße und Von-Esmarch-Straße einzubeziehen. 
 
Für den Wettbewerb  (siehe auch Punkt 5.6)  gilt ohne später nachzuweisende Ab-
schläge zum bauordnungsrechtlich nötigen Stellplatzkontingent zunächst der mit den 
Fachämtern der Stadt abgestimmte, einheitliche, maximale Schlüssel von:

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- 4 Rad-Stellplätzen pro Wohneinheit inkl. Studierenden Wohnen (WE = 100 qm 
BGF) 
- 2 Rad-Stellplätzen pro Einheit aller weiteren Nutzungen (NE = 50 qm BGF) 
- Hinzu kommen in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Randnut-
zung im Plangebiet verteilte öffentliche Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
Zur Ermittlung der nötigen Stellplatz-BGF, sofern diese in baulichen Anlagen unterge-
bracht werden, wird im Wettbewerb vorgegeben: 1 Rad-Stellplatz = 1,5 qm BGF  
 
Heraushalten von Autoverkehr im Innern des Plangebietes und geschickte An-
ordnung von Mobilstationen und Quartiersgaragen 
Das Wettbewerbsgebiet ist von der westlichen Seite (Bereich Michaelschule / Waldorf-
schule) und von der Appelbreistiege für den MIV nicht zu erschließen. Hier haben die 
Fuß- und Radwegeverbindungen im Sinne der „sanften“ Mobilität Vorrang. 
 
Zur Vermeidung von unangemessenen, individuellen und versiegelten Stellplatzarea-
len werden Mobilstationen zusammen mit Quartiersgaragen mittlerer Größe bis maxi-
mal 400 Stellplätzen zur Programmierung für den Wettbewerb angenommen. Diese 
müssen an sinnvollen, gut er schlossenen Stellen „rund um das Wettbewerbsgebiet“ 
(Gievenbecker Weg / Busso-Peus-Straße / Von-Esmarch-Straße) verteilt werden, um 
somit das Innere des Modellquartiers freihalten zu können, als Qualität für das alltäg-
liche Leben und die Adressbildung. Diese Mobilstationen mit Quartiersgaragen sichern 
dann kurze Wege zu den Nutzungen im Quartier.  
 
Mobilstationen in Kombination mit Quartiersgaragen sind mehr als Parkhäuser, die 
Sonderbehandlung der Erdgeschosse für synergetische Infrastrukturen z.B. Sharing -
Angebote, Radstellplatz-Verknüpfungen, Elektro-Mobilität, Paketdiensten oder gar Ki-
oskangeboten etc. sind zeitgemäß. Direkte Verknüpfungen mit Gebäuden / Nutzungen 
sind ebenso möglich bei Wahrung der Schutzansprüche z.B. in der Nähe zu sensiblen 
Nutzungen des Wohnens. Auch Rückbauoptionen können Teil der konzeptionellen 
Überlegungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden. Aufwendige Tiefga-
ragensysteme sind aus Gründen der Nachhaltigkeit / Wirtschaftlichkeit nicht vorzuse-
hen. Ausnahmen sind z.B. in Bezug zum Wohnen möglich, mit der Anbindung über 
„normale“ Anlieferungszufahrten im öffentlichen Raum. 
 
Für den Wettbewerb  (siehe auch Punkt 5.6) gilt ohne später nachzuweisende Ab-
schläge zum bauordnungsrechtlich nötigen Stellplatzkontingent zunächst der m it den 
Fachämtern der Stadt abgestimmte, einheitliche, maximale Schlüssel von: 
 
- 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit inkl. Studierenden Wohnen (WE = 100 qm 
BGF) 
- 0,5 Stellplätzen pro Einheit aller weiteren Nutzungen (NE = 50 qm BGF) 
 
Zur Ermittlung der nötigen Stellplatz BGF wird im Wettbewerb vorgegeben: 1 PKW -
Stellplatz = 25 qm BGF

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Weitere Stellplätze in Höhe von 10 % der Gesamtzahl an Wohneinheiten für Besu-
chende des Plangebiets sind zusätzlich einzuplanen. Diese sollen in Teilen a ls Stell-
plätze für mobilitätseingeschränkte Personen und unter Umständen für Laden/Liefern 
im öffentlichen Straßenraum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Rand-
nutzung sinnvoll verteilt werden. Die restlichen Stellplätze sollten dezentral in Q uar-
tiersgaragen ergänzt werden, müssen dort allerdings öffentlich zugänglich sein. 
 
Außeruniversitäres Forschungsinstitut  
Die zeitlich möglicherweise zu priorisierende Vorbereitung des Bau - und Planungs-
rechtes an einer voll erschlossenen Stelle zum Beispiel im Bereich Gievenbecker Weg 
/ Busso-Peus-Straße ist denkbar. Allerdings muss das städtebauliche Gesamtkonzept 
bzw. der Gesamtrahmen vorab artikuliert und festgelegt werden. Dazu wird der Wett-
bewerb das Fundament liefern.  
 
Emissionen (z.B.: Lüftung, Licht, Tiere sowie Anlieferungen)  
Das Heranrücken von Wohngebäuden kann nur unter der Prämisse erfolgen, dass 
Störungen im Zusammenhang mit den Gebäuden der Forschung, Wissenschaft und 
Lehre weitestgehend ausgeschlossen werden. Geschickt zu konzipierende Gebäude-
typologien und passiv-aktive Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Vorüberle-
gungen sollten bereits im Wettbewerb Beachtung finden. Neben den technischen 
Lärmquellen vom Gebäude ausgehend z.B. über Lüftungen, Zentrifugen-Dauerbetrieb 
etc. wird insbeso ndere auch auf Licht -Emissionen durch die Gewächshäuser oder 
auch Lärm-Belästigungen durch Tiere im Zusammenhang mit den Forschungen ver-
wiesen. Verträgliche Anlieferungsnotwendigkeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen. 
 
Sondererschließung Waldorfschule inkl. Rettungswege 
Die Erschließung der Waldorfschule von Norden bzw. über den Rudolf-Steiner-Weg 
muss erhalten bleiben. Von hier aus bzw. südlich des Schulkomplexes müssen auch 
die Rettungs- und Feuerwehrzuwegungen Beachtung finden. Es wurde auf die bereits 
heute und voraussichtlich zunehmende konflikthafte Situation zwischen Parksuchver-
kehr / Hol - und Bringverkehr und den zu Fuß und per Fahrrad fahrenden Schülern 
hingewiesen. 
 
Hochhäuser 
Die Grenzen der Wirtschaftlichkeit sind bei Gebäuden über der Hochhausgrenze (Fuß-
boden mindestens eines  Aufenthaltsraumes > 2 2 m über der Geländeoberfläche er-
reicht. Für die derzeit absehbaren Programmierungs-Bestandteile des Modellquartiers 
werden daher Hochhäuser als ungünstig angesehen.  
 
Sollten im weiteren Planungs - und Realisierungsprozess dennoch von potentiellen 
Nutzern / Dritten sehr hohe Häuser als effiziente Nutzung des knappen Gutes „Boden“ 
gewünscht sein, ist dies immer im Zusammenhang mit der östlichen Nachbarschaft 
des NWZplus und der westlichen Nachbarschaft  des Zentrums Gievenbeck, der 
Wohnbebauung und Michaelschule, Waldorfschule und Waldorfkindergartens bzw. 
auch hinsichtlich zukünftiger Nachverdichtungs -Höhensilhouetten zu beurteilen und 
einzubetten. Auf eine besonders belebte Erdgeschosszone bei den Hochhäusern wird 
im Kontext mit dem neu zu konzipierenden öffentlichen Raum hingewiesen. Eventuell

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kann in der Ideensammlung zum Wettbewerb ein Vorschlag für mögliche Hochhau-
standorte oder potentiell höhere Häuser erarbeitet werden. 
 
Dachflächen  
Die Nutzung der Dachflächen für Solarthermie, Photovoltaik mit Dachbegrünung aber 
auch Gewächshäuser, Aufenthalts- / Nutz-Gärten etc. kann das Modellquartier positiv 
prägen und sollte im Sinne des begrenzten Gutes „Boden“ mitbedacht werden. 
 
Kunst als Motiv 
Neben der potenziell belebenden Wirkung der Waldorfschule für das Modellquartier 
durch kulturelle (öffentliche Aufführungen auf der Theaterbühne in der Aula) und pä-
dagogische Impulse (z.B. Umwelt- und Naturbildung) kann auch eine Konzeption und 
Integration von Kunst, Kultur und Bildung im öffentlichen Raum oder in Kombination 
mit den neuen Gebäuden eine Besonderheit werden.  
 
Prozessdesign  
Die besondere Transformation und Prozesshaftigkeit ist Teil des Aufgabenprofils. 
Ebenso ist der Weg der Umsetzung Teil des Modellcharakters: Veränderbarkeiten und 
Zukunftsoffenheiten sind im Wettbewerb mitzudenken und trotz der zunehmend mit 
den Akteuren geschärften städtebaulichen Programmierung zu konkretisieren und er-
gänzend zu den geforderten Vorschlägen für eine phasenweise Realisierung zu be-
leuchten. Die Wettbewerbsteilnehmenden sind dazu angehalten, auf Grundlage ihrer 
Erfahrungen Aussagen über das P rozessdesign des Modellquartiers Busso -Peus-
Straße zu treffen. 
 
Aktives Management  
Das Realisierungsmanagement mit Klärung von Eigentumsfragen wird wichtiger Teil 
einer erfolgreichen Realisierung eines Modellquartiers. Hierzu können gerade die 
LoI-Partner „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ mit ihren Erfahrungen einen hervorra-
genden Beitrag liefern. Die Fragen geeigneter Organisationsformen für die Steuerung 
einer qualitätsvollen Realisierung dieses komplexen und anspruchsvollen Vorhabens 
müssen im Weiteren noch geklärt werden. Der Städtebauwettbewerb und die Master-
planung werden dazu den dynamischen und veränderungsfähigen Rahmen liefern.

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5.5 Soziale Infrastruktur 
 
Kitabedarfe 
 
  
Voraussichtliche Bewohne-
rinnen und Bewohner des 
geplanten Modellquartiers 
2 
1.800 inkl. 300 Studierende 
Voraussichtliche Anzahl 
der Kinder bis 6 Jahre im 
Modellquartier 2 (Annahme 
10% des „Normalen Woh-
nens“) 
150 
Maßnahmenbedingter Be-
treuungsbedarf (ohne Wal-
dorf-Kita) 
8 Kita-Gruppen 
Maßnahmenbedingte Kita-
Nettogebäudefläche 1.430 m² 
Maßnahmenbedingte Kita-
BGF (Annahme: Faktor 
1,5) 
2.145 m² 
Zzgl. Kita-Außenflächen 2.400 m² (davon 1.800 m² reine Spielfläche) 
Pkw- & Fahrrad-Stellflä-
chen Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Münster 
 
Zusätzlich zu den 8 Kitagruppen sind Reserveflächen für bis zu 4 weitere Kitagruppen 
(715 m² in der Kita und 1200 m² im Außen gelände) für mögliche höhere Betreuungs-
bedarfe vorzuhalten. Inwieweit diese Gruppen dauerhaft oder vorübergehend zur Ver-
fügung gestellt werden müssen, kann noch nicht abschließend festgelegt werden. So-
fern diese Flächenbedarfe nicht dauerhaft für Kitazwecke genutzt werden müssen, so 
sollten diese Flächen einer anderen Nutzung zuführbar sein können. 
 
Die Außenspielflächen der Kitas sind von Beginn an so zu planen bzw. zu verorten, 
dass Kinder sich dort gefahrlos aufhalten können. Dies betrifft die Berücksichtigung 
einer gefahrlosen Vegetation in den Außenflächen und ihrer direkten Umgebung . 
Ebenso sind oberirdische Entwässerungssysteme so zu planen, dass diese sich nicht 
auf Außenflächen der befinden. Die Kita-Außenspielflächen sind gemäß den Anforde-
rungen des Landesjugendamtes zur alleinigen Nutzung durch die Kindertageseinrich-
tung anzulegen und entsprechend einzufrieden.

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Mit Blick auf die Nutzungsmischung und soziale Vielfalt in den Münster Modellquar-
tieren kann die Kombination von Kindertageseinrichtungen mit anderen Institutionen 
und Arbeitgeberinnen und -gebern sinnvoll sein. Bei all den hier genannten Denkmo-
dellen müssen die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Schutz der Kinder im Alter 
von 0 bis 6 Jahren ergeben, gewährleistet sein. Neben der Kita-Zuordnung zum Woh-
nen sind denkbar: 
 
 Kita in Kombination mit geplanten wohnverträglichen Arbeitsstätten  
 Kita in Kombination mit geplanten Kunst- und Kultureinrichtungen  
 Kita in Kombination mit Altenwohnungen mit generationsübergreifendem Kon-
zeptionsschwerpunkt  
 Verortung der Kita in Kombination mit sozialen, ökologischen sowie caritativen 
Einrichtungen 
 
Besondere bauliche Anforderungen ergeben sich u. a. aus dem Ziel, zukünftig geeig-
nete Bedingungen für die inklusive Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen zu 
schaffen. Hier könnten innovative Ansätze entwickelt werden, die Modellcharakter für 
andere Kita-Standorte haben. Eine Erreichbarkeit der Einrichtungen für Menschen mit 
Beeinträchtigungen, aber auch für Verpflegungslieferungen, Müllentsorgung etc., 
muss gewährleistet sein.  
 
Für die offene Kinder - und Jugendarbeit werden für das Modellquartier 2 keine Be-
darfe angemeldet. 
 
Schulbedarfe 
Angesichts der großen Anzahl an möglichen Wohneinheiten  zusammen mit dem ge-
planten Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße  ist es wahrscheinlich, dass zur 
Versorgung mehr als 4 Grundschulzüge benötigt werden. Weil das Modellquartier 1 
wesentlich größer ist, bietet es sich an, dort eine 4-zügige Grundschule zu verorten. 
Die Michaelschule ist die nächstgelegene Grundschule zum Modellquartier 2 an der 
Busso-Peus-Straße, so dass die Grundschulversorgung rein rechnerisch überwiegend 
über die Michaelschule und die Wartburgschule erfolgen kann. 
 
Ein Standort für eine weiterführende Schule wird bereits in dem Modellquartier 1 op-
tional mitgedacht, weshalb an der Busso-Peuß-Straße ebenfalls kein Standort für eine 
weiterführende Schule vorzuhalten ist. 
 
Erweiterung Freie Waldorfschule und Waldorfkindergarten 
Die Freie Waldorf Schule Münster möchte gerne Teil der Entwicklung eines vorbildli-
chen Modellquartiers 2 sein und hat zu diesem Zweck ein Konzept "Zentrum für Wal-
dorfpädagogik - Münsterland -" erstellt. 
 
Eckpunkte: Flächen und Geschosse 
>> ca. 3.900 qm Bruttogeschossfläche BGF  
Grundstücksgröße: konzeptionsabhängig 
Geschosse: min. 3 
Stellplätze: gem. Stellplatzsatzung der Stadt Münster

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Bausteine: 
1. Erweiterung des Waldorfkindergartens (separater Trägerverein) 
2. Erweiterung der Waldorfschule um einen zweiten Zug  (Erhöhung der Schüler-
zahl von 410 auf ca. 700 einhergehend mit der Reduzierung der Klassenfre-
quenz auf ca. 25-28) 
3. Ausbau der Oberstufe zu einem Oberstufenzentrum für das Münsterland und 
das angrenzende Niedersachsen  
4. Ausbau des Ganztags in der Sek. I einhergehend mit einem Raumbedarf für die 
Ganztagsbetreuung, Spiel - und Sozialflächen, Schulhofflächen und einer 
Mensa mit Großküche 
5. Ausbau der Erwachsenenbildung und Ausbildung für die Lehrkräfte am beste-
henden Institut für Waldorfpädagogik in Münster für die Regionen 
6. WGs für Schülerschaft und Studentenschaft der Waldorfpädagogik 
 
Gebäude und Nutzung: 
Eine Geschossigkeit bis zu 3 Vollgeschosse und Kooperationen mit Instituten aus dem 
Modellquartier bezüglich der Räumlichkeiten, des Veran staltungssaals ebenso wie 
die Integration von öffentlichen Grünflächen im Schulhof- und Schulgartenkonzept sind 
seitens der Waldorfschule vorstellbar. 
 
Waldorfkindergarten 
Der Vorstand des Waldorfkindergartens kann sich vorstellen , einen Teilbedarf der 
städtischen Kitagruppenbedarfe zu übernehmen und geht dabei von einer Erweiterung 
des Waldorfkindergartens um eine weitere Gruppe aus. Diese könnte als Außen- bzw. 
Wiesengruppe ausgestaltet werden. 
 
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass von Seiten des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien bislang noch keine konkrete Bedarfsprüfung, noch keine Klä-
rung mit dem Träger zu den Anforderu ngen an eine „Wiesen-Gruppe“ und keine Klä-
rung hinsichtlich der Finanzierbarkeit dieser Erweiterungsoption erfolgt ist. 
Sollte die Gruppenerw eiterung nicht zustande kommen , wäre aus Sicht des Wal-
dorfkindergartens eine Vergrößerung des Gartens wünschenswert , da durch eine  
nachträglich gebaute Rettungstreppe und einen Anbau Gartenfläche eingebüßt wurde. 
Unabhängig von der Umsetzung potenzieller Erweiterungsabsichten (Kitagruppe / 
Garten), wird seitens des Waldorfkindergartens eine Pufferzone zwischen dem beste-
henden Garten des Kindergartens und den entstehenden Neubauten gewünscht.

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5.6 Mobilität und Ruhender Verkehr 
 
Ein klimagerechtes Quartier erfordert klimagerechte Mobilitätsangebote. Klimage-
rechte Mobilität bedeutet eine verkehrliche Erschließung des Quartiers, die autofrei 
oder stark autoreduziert, innovativ, barrierefrei und zukunftsgerichtet ist  unter einer 
Minimierung des ruhenden und fließenden MIV: 
 
 Autofreies oder -reduziertes Quartier durch Bau von Mobilstationen, Quartiers-
garagen und Förderung von Carsharing mit einer minimalen Anzahl von Pkw-
Stellplätzen  
 Anschluss an den ÖPNV und Mobilstationen (z.B. Hauptachse Von -Esmarch-
Str. ergänzend Busso-Peus-Straße) 
 Vorbildliche Vernetzung und modellhafte Angebote für die Nahmobilität 
 
Das Team der Verkehrsentwicklungsplanung und der Verkehrsplanung der Stadt 
Münster hat eine Expertise „Verkehrliche Anforderungen an das Münster Modellquar-
tier 2 – Busso-Peus-Straße“ erstellt. Das Dokument mit wichtigen Rahmenbedingun-
gen und Vorgaben ist Teil der Wettbewerbsunterlagen (siehe auch 6.21 Planunterla-
gen). 
 
Fahrräder: 
Je nach Mobilitätskonzept sind konzeptionsabhängig ausreichende Stellplätze für Rä-
der / Lastenräder / Sharing-Räder etc. (auch geschützt an / innerhalb baulicher Anla-
gen / Gebäuden) einzuplanen. 
 
>> Mindestens 4 Rad-Stellplätze je Wohneinheit (WE = 100 qm BGF) für die bau-
ordnungsrechtlich nachzuweisenden Privatabstellplätze 
 
Hinzu kommen  in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Randnutzung  im 
Plangebiet verteilte öffentliche Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wettbewerb zunächst ein einheitli-
cher, nutzungsübergreifender Stellplatzschlüssel von 
2 Rad-Stellplätzen je Nutzungseinheit (NE = 50 qm BGF) 
 
Kraftfahrzeuge (Kfz): 
Für das innovative Modellquartier wird - abweichend von der Stellplatzsatzung der 
Stadt Münster - für die Wohnungen ein Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen im 
Sinne der Qualitätsziele angenommen. Zum Wettbewerb gilt daher der Nachweis von: 
 
>> 0,5 Kfz -Stellplätzen je Wohneinheit (WE = 100 qm BGF)  für die bauordnungs-
rechtlich nachzuweisenden Privatstellplätze 
 
Weitere Stellplätze in Höhe von 10% der Gesamtzahl an Wohneinheiten  für Besu-
chende des Plangebiets sind zusätzlich einzuplanen. Diese sollen in Teilen als Stell-
plätze für mobilitätseingeschränkte Personen und unter Umständen für Laden/Liefern

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im öffentlichen Straßenraum in Abhängigkeit zur unmittelbaren städtebaulichen Rand-
nutzung sinnvoll verteilt werden. Die restlichen Stellplätze soll ten dezentral in Quar-
tiersgaragen ergänzt werden, müssen dort allerdings öffentlich zugänglich sein.  
 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wettbewerb zunächst ein einheitli-
cher, nutzungsübergreifender Stellplatzschlüssel von weiteren: 
 
>> 0,5 Kfz-Stellplätzen je Nutzungseinheit (NE = 50 qm BGF)  
 
 
5.7 Die Ansprüche der Fachressorts im Einzelnen 
Die Fachämter der Stadt Münster haben bereits im Vorbereitungsprozess zum Werk-
stattverfahren intensiv mitgewirkt. Die folgenden Hinweise formulieren die Ansprüche 
der Fachressorts, sind nicht als abschließend zu betrachten und liefern wichtige Anre-
gungen bereits in der frühen Phase des städtebaulich -freiraumplanerischen Wettbe-
werbs. Sie sind hier thematisch zusammengefasst: 
 
Wohnraumförderung 
Das Modellquartier 2 sollte mindestens die Anforderungen erfüllen , die das zustän-
dige Landesministerium in den Vorgaben zum Wohnraumförderungsprogramm  an 
neue Wohnquartiere bzw. deren Quartiersentwicklung stellt  – Ziel sind  sozial ge-
mischte, generationenübergreifende, inklusive und nachhaltige Wohnquartiere. Dazu 
gehört die Ausbildung einer sozialen Mischung im qualitätsvollen Wohnungsbau, die 
Berücksichtigung klimaneutraler Energie- und Wärmeerzeugung, Beachtung von An-
sprüchen an die Barrierefreiheit sowie die Förderung quartiersbildender Maßnahmen 
(z.B. Quartiersplatz, Gemeinschaftsräume). 
 
Wohnungszusammensetzung 
Die geförderten Wohnungen dürfen nicht an einer Stelle im Quartier konzentriert wer-
den, sondern sind gleichmäßig auf das gesamte Quartier zu verteilen.  
Die Förderung von Mietwohnraum setzt grundsätzlich voraus, das dessen Standort-
qualität (insbesondere Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von Versorgungsein-
richtungen, Erschließung, Lärmbelästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel - und 
Freizeitflächen) die Voraussetzungen für gesundes und ruhiges Wohnen bietet. 
 
Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus, dass dessen Planung auf ein bedarfs-
gerechtes Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher Größe und Zimmerzahl sowie 
für verschiedene Nutzergruppen ausgerichtet wird. Geförderter Mietwohnraum muss 
nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können. 
 
Weiterführender Hinweis: Gebäude, in denen (auch anteilig) geförderter Wohnraum 
entstehen soll, dürfen nicht mehr als sechs Vollgeschosse enthalten. An städtebaulich 
integrierten Standorten kann eine höhere Geschosszahl zugelassen werden, wenn ein 
wirksamer Bebauungsplan mit einer höheren Bebauung vorliegt, eine Baulücke ge-
schlossen wird, das Vorhaben sich in die umgebende Bebauung einfügt oder die För-
derempfängerin oder der Förderempfänger Quotenvorgaben zu erfüllen hat. In diesen

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Fällen dürfen zur Sicherung gemischter Strukturen maximal 50 Prozent der Wohnun-
gen in dem Gebäude gefördert werden. Für Studierenden- oder Auszubildendenwohn-
heime gilt diese einschränk ende Förderquote bei Gebäuden mit mehr als 6 Vollge-
schossen nicht. 
 
Sollen in einem Gebäude neben geförderten Wohnungen auch nicht geförderte Woh-
nungen oder Gewerberäume erstellt werden, muss auch insoweit die nachhaltige Ver-
mietbarkeit gesichert sein.  Den Anforderungen an Wohnraum für Menschen mit Be-
hinderungen ist in einem Münster Modellquartier in besonderem Maße gerecht zu 
werden. 
 
Grünflächen auf den Grundstücken 
Nach den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmung müssen zur Förderfähig-
keit von Wohnungen die dafür vorgesehenen Grundstücke über ausreichende eigene 
Grünflächen (mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche) verfügen , davon mindes-
tens die Hälfte als ein als Begegnungsort nutzbarer Teil . Bei fehlenden Grünflächen 
auf den Vorhabengrundstücken können diese ggf. in großen zentralen (privaten) Grün-
flächen mit sehr hoher Aufenthaltsqualität kompensiert werden. Für die Ausgestaltung 
der Grünflächen eignen sich besonders solche Bereiche, die aus bodenklimatischer 
Sicht besondere Funktionen erfüllen. 
 
Um in dem Modellquartier 2 Haushalte aller Einkommensschichten versorgen zu 
können, sollen 30 % der Nettowohnfläche (zum Wettbewerbsverfahren vereinfacht 
bezogen auf die gesamte BGF Wohnen) förderfähig gemäß den Vorgaben der Wohn-
raumförderbestimmungen NRW sein. 
 
Eigentum im Geschosswohnungsbau 
Die notwendige Eigentumsquote (Selbstnutzer - Eigentumswohnungen) zur Stabilisie-
rung des Modellquartier 2 soll ca. 20 % der entstehenden Nettowohnfläche betragen, 
auch hier vereinfacht zum Wettbewerb bezogen auf die gesamte Bruttogeschossflä-
che (BGF) Wohnen. Diese Eigentumsquote ist keine zusätzliche Quote zu den Quoten 
in Kapitel 5.1. Sie kann sowohl im Rahmen des allgemein freifinanzierten (= 40 %) als 
auch im Bereich des förderfähigen freifinanzierten Wohnraums (=  30 %) umgesetzt 
werden. 
 
Gemeinschaftswohnen 
Die Ausweisung von Baufeldern, deren Bespielbarkeit durch mehrere unterschiedliche 
Baugruppen/gemeinschaftliche Wohnprojekte im Prozess der Konzeptausschreibung 
noch weiter ausgestaltet werden können, ist anzudenken. Hierbei ist zu berücksichti-
gen, dass erst im Rahmen oder nach erfolgter Konzeptentwicklung die Parzellierung, 
das Maß der baulichen Nutzung, die Ausnutzbarkeit der Grundstücke (ggf. keine Fest-
schreibung von Mindestgebäudehöhen samt Ermöglichen unterschiedlicher Trauf -, 
First- bzw. Attikahöhen) und die Bauweise (offene, geschlossene oder abweichende 
Bauweise) konkretisiert werden sollten und insofern eine gewisse Flexibilität innerhalb 
der Baufelder für Baugruppen/gemeinschaftliche Wohnprojekte gegeben sein sollte . 
Dadurch können maßgeschneiderte Grundstücke und Nachbarschaften geschaffen 
werden.

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Zudem haben die Baugruppen erfahrungsgemäß sehr unterschiedliche Bedürfnisse  / 
finanzielle Kapaz itäten hinsichtlich der Unterbringung von Verkehrsmitteln. Daher 
sollte nach Möglichkeit die zwingende Realisierung von Tiefgaragen vermieden wer-
den und stattdessen planungsseitig wirtschaftlich günstigere Parksysteme vorgesehen 
werden, vor allem in Form von Hochgaragen.  
Bei der Sonderausbildung der Erdgeschosszonen muss für die Standorte der Gemein-
schaftlichen Wohnprojekte beachtet werden, dass insbesondere bei selbstnutzenden 
gemeinschaftlichen Wohnprojekten/Gruppen, die Erdgeschosszonen von den Grup-
pen eigengenutzt werden können. Diese Gruppen können in der Regel nicht als Be-
treiber von gewerblich genutzten Flächen oder Flächen des sozialen Bedarfs heran-
gezogen werden. 
 
Quartiersmaßnahmen und Wohnumfeld 
Es sind Begegnungs- und Bewegungsräume mit hoher Aufenthaltsqualität, Möglich-
keiten der Geselligkeit und Gemeinschaft (auch konsumunabhängig) zu schaffen und 
einhergehend Nachbarschaften, Bildungs- und Kulturangebote zu stärken. Gemein-
sam genutzte Sharing-Angebote im Wohnumfeld, wie zum Beispiel Wasch- und Tro-
ckenräume, Werkstatträume etc. vermeiden im Sinne der Nachhaltigkeit unnötige 
Mehrfachanschaffungen. 
Die Quartiersmaßnahmen sollten einen Quartiersplatz mit großer Grünanlage  (Lage 
sollte entwurfsabhängig gewählt werden) , ergänzt um einen integrativen Spielplatz 
umfassen. Dieser zentrale Quartiersplatz sollte als gemeinsamer Treffpunkt aller Be-
wohnerinnen und Bewohner dienen. Vielfältige Angebote sollten an diesem Quartiers-
platz gebündelt werden, um damit einen attraktiven und stark frequen tierten öffentli-
cher Raum zu schaffen. Die zentrale Grünanlage soll dabei zusätzlich als qualitätsvol-
ler Erholungs- und Spielraum (hinsichtlich Größe und Ausstattung Spielbereich Typ 
„A“ für alle Nutzergruppen)  fungieren. Damit der Quartiersplatz auch seinen Zweck 
erfüllen kann, muss dieser um einen Quartierstreff ergänzt werden, in dem Aktionen 
und Veranstaltungen sowie Betreuungsangebote für die Bewohnerinnen und Bewoh-
ner des Quartiers geplant und umgesetzt werden können. 
 
Nahversorgung 
Durch die Nähe zum Gievenbecker Ortszentrum und der herzustellenden guten Er-
reichbarkeit zu Fuß oder mit dem Rad sind innerhalb des Wettbewerbsgebietes für 
Modellquartier 2 keine quartierszugehörige Nahversorgungsangebote einzuplanen, 
dies schließt einzelne kleinteilige Nahversorgungsangebote (Bäckerei, Kiosk etc.) 
nicht aus.  
 
Erdgeschosszonen und Nutzungsmischung 
Die Entwicklung des Münster Modellquartier 2 erfordert eine hohe Anpassungsfähig-
keit an sich ändernde gesellschaftliche, demografische und technische Rahmenbedin-
gungen. Dabei sollte auch die Versorgungsinfrastruktur auf Veränderungen reagieren 
können und das städtebauliche Konzept unterschiedliche Gebäudestrukturen, Dichten 
sowie Typologien zeigen, welche mit wechselnden Bedarfen der Nutzerinnen und Nut-
zer umgehen können. Alle mit den Ergänzungsnutzungen gemäß städtebaulicher Pro-
grammierung zu planenden EG -Zonen sollten im Sinne einer flexiblen Geb äudenut-
zung eine lichte Raumhöhe zwischen 4,00 und 5,00 m aufweisen.

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Die tatsächlichen Nutzungen in dem durchmischten Modellquartier 2 werden neben 
den gesetzten Programmierungsbestandteilen durch die Nachfrage, den Mietpreis und 
die Präferenzen der Objekteigentümer innen und -Eigentümer / Vermieter innen und 
Vermietern bestimmt. Hohe Anforderungen und Investitionskosten, potenzielle Störun-
gen der Nachbarschaft und die Immissionsbelastung schränken die Integration von 
Produktion und Laboren im Wohnen ein. Die Frage der Körnigkeit der Baufelder bzw. 
der Nachbarschaft- bzw. Blockgrößen spielen bei der Implementierung von Vielfalt und 
Durchmischung eine zentrale Rolle. Anforderungen sind daher: 
 
 kleine Grundstücke / Cluster, die schachbrettartig angeordnet für bedarfsge-
rechte, auch gemischtgenutzte Gebäude 
 Investmentoptionen für Eigennutzer schaffen (Unternehmen / Unternehmerfa-
milien) 
 Nicht nur inhaltliche, sondern auch zeitliche Nutzungsmischung (24 -Stunden- 
Leben) 
 
Freiraum und Landschaft  
Ursprünglich ist der Planungsraum des Modellquartiers 2 Teil des zweiten Grünrin-
ges der Münsterschen Grünordnung. Dieser ist  trotz Unterbrechung durch Verkehrs-
infrastruktur an weitere Natur- und Landschaftsräume angeschlossen. In unmittelba-
rer, nördlicher Nachbarschaft befindet sich das Kinderbachtal, ein Verbund aus natur-
nahen Erholungs-, gewässerbezogenen Biotop - sowie agrarisch genutzten Flächen. 
Ebenfalls finden sich in unmittelbarer Nachbarschaft klassische Strukturen der Müns-
terländer Parklandschaft, wie Höfe, Felder und Heckenstrukturen.  
Im Planungsraum sind historische Vegetationselemente mit besonderer Wertigkeit 
vorhanden. Besonders hervorzuheben ist – auch aus kulturhistorischer Sicht – die so-
genannte Appelbreistiege, eine ehemalige Handelsstraße mit beidseitigen Wallhe-
ckenstrukturen. Die durchgewachsenen Großgehölze entlang der Appelbreistiege 
(überwiegend Stieleichen und Hainbuchen), sind aufgrund ihrer signifikanten Gesamt-
ausbildung als Naturdenkmal klassifiziert und entsprechend geschützt. Über den 
rechtlichen Schutz des Naturdenkmales hinaus, bedarf es zur Wahrung des schüt-
zenswerten Charakters eines angemessenen Abstandes der heranrückenden Bebau-
ung/Nutzung. Sowohl nördlich wie auch südlich der Appelbreistiege darf ein Mindest-
abstand von 10 m zwischen der Baugrenze Hochbau sowie der Kronentrauflinie nicht 
unterschritten werden . Schnittzeichnungen zur Darstellung der einzuhaltenden Ab-
stände sind Teil der Wettbewerbsunterlagen (s. auch 6.21 Planunterlagen).

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Wertvoller Landschafts- und Verbindungsraum: die Appelbreistiege 
 
 
Am östlichen Ende der Appelbreistiege befindet sich eine bewaldete Fläche. Die nord-
westliche Seite dieser Fläche schließt ab mit einer gesetz lich geschützten, durchge-
wachsenen Wallhecke (s. Abbildung, rote Markierung). Das SW-Luftbild zeigt den Zu-
stand 1973. Gehölzstrukturen der bewaldeten Fläche sind in Teilen oder gänzlich zu 
erhalten.

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Allgemeine Freiflächenqualität und Nutzungsaspekte 
Grundsätzlich sollten Grünflächen sowie Freiräume für Sport, Spiel, Freizeit und Erho-
lung Angebote für alle Altersklassen beinhalten. Die Themen Barrierefreiheit und In-
klusion sollen beachtet werden. 
Freiflächen sollten einen hohen ökologischen Wert besitzen und die Artenvielfalt sowie 
allgemeine Biodiversität erhöhen. Je nach Funktion und Gesamtkonzept sind Teilab-
schnitte urban geprägter Freiflächen, die ebenfalls nachhaltige Standards (Begrünung, 
Stadtklima, Wasserhaushalt usw.) beinhalten, möglich. Wichtig im Allgemeinen ist eine 
hohe Freiraum- und Nutzungsqualität, die mit nachhaltigen Zielvorstellungen einher-
geht. 
Öffentliche Freiflächen müssen von allen Wohneinheiten gut erreichbar sein. Wege-
verbindungen für Zufußgehende und Radfahrende sollen intuitiv und sicher im Quartier 
verlaufen. Ebenfalls ist die Anbindung benachbarter, bestehender Wohnquartiere zu 
bedenken. 
Mit der Schaffung von multifunktionalen Räumen und Treffpunkten werden soziale In-
teraktion sowie flexible Nutzungen begünsti gt. Ebenfalls sind Freiräume vorzusehen, 
die ruhige Nutzungen und Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. 
Angebote, die bereits vorhandene Nutzungsgruppen wie bspw. Studierende anspre-
chen, sollen eingebracht werden. 
Öffentliche Freiflächen sind generell so zu p lanen, dass eine Erreichbarkeit und wirt-
schaftliche Pflege der Flächen und Gehölze ermöglicht wird. 
 
Ökologische und stadtklimatische Freiraumaspekte 
Vorhandene Heckenstrukturen sind nach Möglichkeit zu erhalten und in öffentliche 
(Grün-)-Flächen zu integrieren. Der Abstand zwischen besonders prägenden Hecken 
und Baumreihen (bspw. Appelbreistiege oder zentrale, diagonal verlaufende Wallhe-
cke) benötigen einen Mindestabstand zwischen Baumkronentraufe und neuer Bebau-
ung von 10,0 m. Weitere verbleibende Heckenstrukturen sollten einen Mindestabstand 
von 6,0 m zur neuen Bebauung besitzen. Der Aspekt der Zugänglichkeit für Pflege-
maßnahmen soll in die räumliche Planung mit einfließen. 
Durch eine angemessene Raumgebung für die Vegetationsentwicklung soll u.a. der 
Artenschutz dauerhaft profitieren. Darüber hinaus sollen weitere, zeitgemäße Begrü-
nungsmaßnahmen der Verbesserung des Mikroklimas sowie zur Erhöhung der lokalen 
Klima-Resilienz dienen. Hierzu zählen Standards wie großflächige Dach - und Fassa-
denbegrünung, d er Einsatz sogenannter „Zukunftsbäume“  (Zukunftsbäume sind 
Bäume, die besonders an die Bedürfnisse der Stadt der Zukunft angepasst sind: Sie 
zeichnen sich aus durch eine hohe Trockenstresstoleranz und Hitzeresistenz, aber 
auch Frosthärte und insgesamt eine geringe Anfälligkeit für Schädlinge und Krankhei-
ten.), die Verschattung von versiegelten Flächen sowie nach Möglichkeit der Einsatz 
wasserdurchlässiger Oberflächen. 
Techniken des Regenwassermanagements – um das Niederschlagswasser im Kreis-
lauf zu behalten und in bedenklichen Hitzeperioden die Vegetation zu schützen – sol-
len konzeptionell und gestalterisch Verwendung finden.

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Mit der Umsetzung des zukünftigen MMQ2 Quartiers, entsteht insbesondere in nördli-
che Richtung eine „Stadtrandgestaltung“ zum Kinderbachtal. Diese Randbereiche sol-
len als Vermittlungsräume zwischen Urbanität und Landschaft wahrgenommen wer-
den. 
 
Freiflächenanteil  
Um ein lebenswertes, nachhaltiges und gesundes Umfeld zu schaffen, soll der öffent-
liche Grünflächenanteil im Quartier ca. 25 % der Gesamtfläche betragen. 
Private Freiflächen sollen in Abhängigkeit der städtebaulichen Dichte (GRZ) in ausrei-
chender Menge ermöglicht werden. Die Darstellung von privaten und öffentlichen 
Grünräumen und Freiflächen soll zeichnerisch klar erkenntlich sein.  
Flächen mit primär funktionaler Gestaltung wie Stellplätze, technische Regenrückhal-
teanlagen o.ä., werden nicht als öffentliche Freifläche oder Grünraum angerechnet.   
 
Programmierung des Freiraums 
Die Freiräume sollen gleichermaßen den Nutzungserforde rnissen wie auch den ge-
stalterischen, stadtökologischen und stadtklimatischen Anforderungen Rechnung tra-
gen. Dies erfordert ein ausgewogenes Verhältnis von intensiven und extensiven Grün-
flächen. Die Planungen müssen geeignete Standortbedingungen für Stadtbäume auf-
weisen. Je nach Flächenkonzept können Teilflächen unter Beachtung o.g. Vorgaben 
einen urbanen Charakter aufweisen. 
Zukunftsweisende Ideen, bei denen Dachflächen extensiv oder intensiv begrünt wer-
den und als Freiflächen genutzt werden können, sind in Betracht zu ziehen.  
Kita-Standorten müssen eigene Freianlagen und Spielflächen in ausreichender Größe 
zugeordnet sein. 
Die Gesamtfläche öffentlicher Spielanlagen orientiert sich an Vorgaben der Münster-
schen Grünordnung. Aufgrund der vorgesehenen, städtebaulichen Dichte im Modell-
quartier 2, werden pro bewohnende Person 2,25 m² Spielfläche benötigt. Daraus 
ergibt sich ein Bedarf von ca. 3.500 m² erforderliche Spielfläche. 
Der für das Planungsgebiet ermittelte Spielflächenbedarf soll sich wie folgt aufteilen: 
Spielbereich A 
Bereich mit vielfältigstem Angebot an Spielmöglichkeiten für alle Altersstufen. 
Die Mindestgröße beträgt 2.500 m². 
Spielbereich B/C 
Dient der Versorgung für Kleinkinder, Schulkinder und Jugendlichen im Wohn-
bereich. Die Mindestgröße beträgt 1.000 m². 
Der Zuschnitt der Spielflächen soll großzügig und nicht beengt ausfallen. Die A nord-
nung von Spielflächen in Rand- bzw. Restflächen ist auszuschließen. Spielplätze soll-
ten eine zweifache Erschließung aufweisen. Eine unmittelbare Lage an Gewässern, 
PKW-Stellplätzen oder Haupterschließungsstraßen ist zu vermeiden.

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Weitere öffentliche Bewegungs angebote wie Calisthenics können integriert werden . 
Nutzungen die mit unverträglichen Emissionen (Lärm, Staub usw.) verbunden sind, 
sind auszuschließen. 
 
 
Dezentrale Sportangebote 
Es sind dezentrale Sportangebote vorzusehen, um auch den vereinsungebun-
denen Sport im Quartier berücksichtigen zu können. Als Vorbild kann der Be-
wegungspark Hiltrup-Süd (ca. 150 m²) bzw. können Bestandteile davon dienen. 
Im Bewegungspark Hiltrup -Süd sind  u.a. eine Parkouranlage, eine Slackline 
und eine Skateanlage entstanden. 
 
 
Vorbild Bewegungspark Hiltrup-Süd (vgl. V/0428/2019) 
 
 
Energie 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Klimaschutzziele der Stadt Münster 
(Klimaneutralität bis 2030) hat der Rat der Stad t Münster entschieden, dass die Wär-
meversorgung von neuen Baugebieten – so auch die des Modellquartiers 2 – durch 
erneuerbare Energien erfolgen muss (vgl. V/0317/2022).  
 
Die Fern- und Nahwärme hat für die Gesamtstadt Münster eine Schlüsselfunktion hin 
zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Ausgehend vom heutigen Fernwärmenetz 
im Stadtgebiet Münster ( Kernstadt, Mecklenbeck, Gievenbeck, Nord, Coerde, Grem-
mendorf, Angelmodde) befindet sich das Modellquartier 2 in unmittelbarer Nähe der

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Von-Esmarch-Straße, in der sich eine Fernwärmeleitung der Stadtwerke Münster be-
findet. Diese Art der Wärmeversorgung ist bereits als hocheffizienter Stand der Tech-
nik anzusehen, sodass die Stadt Münster hier einen Anschluss befürwortet.  
 
In die Zukunft blickend arbeiten die Stadtwerke Münster intensiv an der Transformation 
(Transformationsplan nach der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ – kurz 
BEW ab 2023 beginnend)  hin zu einer „Grünen  Fernwärme“, womit die Fernwärme-
versorgung erneuerbar und nachhaltig in Münster  bis 2045 erzeugt werden soll. Zu-
dem wird der Wärmepreis damit un abhängiger von Gas -, Heizöl- oder CO2-Preisen 
und weniger variabel. Fester Bestandteil der Transformation ist dabei: 
 die Nutzung der Umweltwärme durch den verstärkten Einsatz von Großwärme-
pumpen 
 der Einsatz von Großflächen-Solarthermie 
 die Nutzung von Großwärmespeichern 
 die Forcierung der Tiefen-Geothermie 
Ein Modellquartier nutzt diese erneuerbare Fernwärme und erzeugt sie sogar vor Ort. 
So ermöglicht das Modellquartier in Kombination mit dem bestehenden Fernwärme-
netz Synergieeffekte in der Versorgung von ganz Münster. 
Geologische Voruntersuchungen zeigen (bezogen auf Münster insgesamt) gute Vo-
raussetzungen zur Nutzung von Geothermie, die weiter untersucht werden. Daher soll 
im Modellquartier 2 eine Fläche für eine Tiefe Geothermie-Anlage verortet werden. 
Eine kurze Beschreibung der wesentlichen Anforderungen lautet:  
 
 in der Bauphase: Flächenbedarf von ca. 6.000-8.000 m²  
 im Betrieb ist der Flächenbedarf geringer: 4.000-6.000 m² 
 von Bebauung freizuhalten, aber ggf. für z.B. Parkplatzflächen o.ä. freizugeben, 
solange bei zeitweisen Bedarf wieder nutzbar  
 Zufahrt für min. 40t-Sattelschlepper  
 Lage in der Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz  
Dieser Standort soll alternativ auch mit anderen Funktionen nutzbar sein. Eine inte-
grierte Betrachtung mit anderen Flächennutzungen wie Erholung, Freiraum, Grün ist 
sinnvoll.  
 
Eine zentrale Kälteversorgung bietet besonders für Ergänzungsnutzungen, wie z.B. 
Wissenschaft und Forschung etc., effiziente Kühlung und gilt an diesem Standort zu 
prüfen. Die Kälte wird zur Klimatisierung und ggf. für ihre techn ischen Prozesse der 
anliegenden Gewerbe- und Forschungsbetriebe benötigt. Als Synergiepotenzial ergibt 
sich: der Kältebedarf ist nichts anderes als überschüssige Abwärme, die als Quelle der 
Wärmeerzeugung nutzbar gemacht werden kann. Zentrale technische Anlagen (Wär-
mepumpen) können integriert Wärme und Kälte für separate Wärme - und Kältenetze 
erzeugen. Auch zu diesem Zwecke wäre der Standort de r Tiefen Geothermie grund-
sätzlich nutzbar.

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Solarenergienutzung / Solarstandard:  
Gemäß Münsters Solarstandard ist auf oder an Wohngebäuden Photovoltaik im Um-
fang von 1 kW Peak je WE, auf oder an Nichtwohngebäuden Solaranlagen auf einer 
Fläche von 50% der Grundfläche (bebaute Fläche) einzuplanen. 
 
Elektrische Energieversorgung: 
Für die elektrische Energieversorgung müssen Standorte für Transformatorstationen 
(Ortsnetzstationen und ggf. Kundenstationen) eingeplant werden. Die genaue Anzahl 
und Verortung ist von verschiedensten Faktoren abhängig , die sich erst im weiteren 
Planungsprozess herauskristallisieren werden. Zu nennen sind hier vor allem mögliche 
dezentrale Wärmepumpen sowie der Energiebedarf durch die Elektromobilität. Als 
Richtwert sollte von ca. einer ONS pro 100 WE ausgegangen werden (Flächenmaße 
einer ONS ca. 8,50m x 5,00m). Grundsätzlich sind die Standorte für die ONS als se-
parate Grundstücke vorzusehen. Die Lage sollte sich im öffentlichen Bereich, nahe der 
(elektrischen) Lastschwerpunkte orientieren. Lastschwerpunkte in diesem Sinne sind 
z.B. eine starke Häufung von Wohneinheiten oder bspw. Parkplätze/Tiefgaragen mit 
einer hohen Anzahl von geplanten Ladepunkten. 
Für die Versorgung von Gewerbe und Büroflächen sollten weitere Standorte für kun-
deneigene Trafostationen vorgedacht werden, da diese Standorte häufig aus der Mit-
telspannung versorgt werden. 
 
Klimaschutz und Klimaanpassung 
Grundvoraussetzungen sind kompakte Bauweisen und der grundsätzliche Ausschluss 
von freistehenden Einfamilienhäusern. 
 
Darüber hinaus sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden , die im Detail dem 
„Leitfaden klimagerechte Bauleitplanung“ (vgl. V/0323/2022) zu entnehmen sind: 
 
  
 Nutzungsvielfalt: Quartier weist im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ in 
seinem städtebaulichen Kontext eine funktionale Nutzungsvielfalt auf, so dass 
verschiedene Einrichtungen des alltäglichen Bedarfs im Quartier verortet sind. 
 Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Solarenergienutzung: Die Stellung 
der Baukörper und die Art der Dachflächen müssen so ausgerichtet sein, dass 
eine aktive Nutzung solarer Energien (Photovoltaik und Solarthermie) auf Dach-
flächen und ggf. Fassaden gewäh rleistet ist. Durch bauliche Zuordnungen 
(Bauhöhe und Bauabstände) kann eine Verschattung der Solarflächen vermie-
den werden. Ggf. kann dazu eine Solarstudie durchgeführt werden. 
 Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich Luftströme : Um die Bildung von 
sommerlichen Hitzeinseln zu vermeiden, muss die Bebauung hinsichtlich der 
Lage in Kaltluftbahnen und Frischluftstrom ausger ichtet sein. So kann nächtli-
che Kaltluft aus Kaltluftentstehungsgebieten durch das Quartier fließen und den 
lokalen Luftaustausch fördern. Die Ausgangslage der klimatischen Verhältnisse 
sind dem lokalen Klimagutachten von 2021 zu entnehmen. 
 Flächensparendes Bauen:  Die Flächen( neu-)versiegelung durch Gebäude, 
Stellplätze, Nebenanlagen und Erschließungsanlagen sollte so gering wie mög-
lich gehalten werden, um Aufheizungseffekte zu vermeiden und den natürlichen 
Wasserkreislauf zu ermöglichen. Einfamilienhäuser werden nicht geplant und 
Reihen- oder Doppelhäuser nur bei besonderen Lagen. Gleichzeitig sind solche

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Bereiche von Versiegelung freizuhalten, die besondere klimatische Funktionen 
(Kühlfunktion) erfüllen. Die Kühlfunktion von Böden kann dem Wärmeinseleffekt 
entgegenwirken. 
 Kompaktheit der Gebäu de: Kompakte Baukörper (mit wenigen Vor - und 
Rücksprüngen) minimieren den Heizwärmebedarf . Wohngebäude sind daher 
überwiegend als kompakte mehrgeschossige Wohnanlagen zu planen. 
 Energieeffizienz der Gebäude (Gebäudeenergiestandard): Ein hoher Gebäu-
deenergiestandard minimiert den Energiebedarf und schafft die geeigneten Vo-
raussetzungen für den effizienten Einsatz erneuerbarer Energien. Gemäß Rats-
beschluss müssen Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude mit einer Raum -
Solltemperatur von mindestens 19°C als KfW -Effizienzhaus / -gebäude 40 ge-
plant werden. 
 Klimaangepasste Gestaltung von Fassaden und Flächen : Die Gestaltung 
bebauter Flächen hat eine hohe Auswirkung auf das Mikroklima im Quartier: Im 
Hochsommer heizen sich Fassadenflächen und versiegelte Flächen stark auf. 
Helle Farbtöne, sowie Dach - und Fassadenbegrünung verringern die Außen-
raumtemperaturen und erhöhen den Komfort im Gebäude. Es ist eine Dachbe-
grünung gem. Vorlage V/0531/2020 vorzusehen. 
 CO2-arme Bauweisen / Reduktion "grauer Energie":  Bei einem Neubau 
macht die sog. "graue Energie" etwa 50 % des Energieverbrauchs im Lebens-
zyklus aus. "Graue Energie" ist die Energie, welche durch die Produktion von 
Baustoffen entsteht. Es sind Maßnahmen zur Reduzierung  grauer Energie zu 
ergreifen, bspw. indem CO2-intensive Baumaterialien und Bauwerke (wie z.B. 
Tiefgaragen) vermieden werden, nachwachsende, CO2-arme und recycelte 
Baustoffe für den Bau genutzt werden  und / oder die Recyclebarkeit oder Um-
nutzbarkeit der Neubauten (z.B. durch flexible Bauweisen) in der Zukunft mit-
gedacht wird. 
 Wassersensible Stadtentwicklung und Überflutungsschutz:  Eine wasser-
sensible Stadtentwicklung ist ein notwendiger Baustein der Klimafolgenanpas-
sung des Quartiers gegenüber Starkregenereignissen und Dürreperioden. 
Diese werden durch den Klimawandel extremer und häufiger auftreten. Die 
wassersensible Stadtentwicklung  orientiert sich an dem natürlichen Wasser-
haushalt, berücksichtigt den Überflutungsschutz und sorgt dafür, dass  Nieder-
schläge möglichst im Gebiet zurückgehalten werden. Für das neue Quartier ist 
Regenrückhalteraum vor Einleitung in das Gewässer einzuplanen, um die hyd-
raulische Belastung des Kinderbaches nicht zu verstärken sowie auch Verduns-
tung zu begü nstigen. Eine gezielte Versicke rung ist im Bereich des Modell-
quartiers 2 laut Boden- und Versickerungsgutachten nicht möglich. 
 Baumbestand und Baumstandorte:  Bäume leisten aufgrund ihrer Verduns-
tungsleistung und ihrer Beschattungsfu nktion einen wichtigen Beitrag zur Hit-
zeresilienz des Quartiers. Diese Funktion erhöht sich stark mit dem Alter des 
Baumes, weshalb insbesondere der Erhalt von Bäumen, insbesondere Groß-
bäumen, wichtig ist 
 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbestä nden gegen-
über Gebäuden:  Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende 
Bäume bei Sturmlagen besteht in der Einhaltung von Schutzabständen zwi-
schen Wald- und Forstflächen oder größeren Baumbeständen gegenüber Ge-
bäuden sowie empfindlichen Nutzungen

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 (Bauliche) Gestaltung im Außenraum im Sinne der Klimaanpassung , z.B. 
Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen sowie privatem Raum mit geringst-
möglicher (Teil-) Versiegelung, oberflächig geführtes (Niederschlags -) Wasser 
und mit natürlichen und künstlichen Verschattungselementen 
 Klimagerechte Mobilität: Ein klimagerechtes Quartier erfordert klimagerechte 
Mobilitätsangebote. Klimagerechte Mobilität bedeutet eine verkehrliche Er-
schließung des Quartiers, die autofrei oder stark autoreduziert, innovativ, barri-
erefrei und zukunftsgerichtet ist. Detaillierte Angaben dazu im Abschnitt „Mobi-
lität“ 
 
Ergebnisse des Klimagutachtens 
Aus dem Klimagutachten zur Fläche des Modellquartier 2 (GEO-NET Umweltconsul-
ting GmbH aus 2021 ) lassen sich aus klima -ökologischer Sicht folgende  Ergebnisse 
festhalten: 
 
Vor allem nachts stellt das Gebiet derzeit für den benachbarten Wissenschaftspark 
eine klimawirksame Ausgleichsfläche dar  (insbesondere in Bezug auf die Durchlüf-
tung).  
 
Die Freifläche ist kein vorrangiger Bestandteil eines übergeordneten Durchlüftungs-
systems und sorgt vorwiegend durch die lokal produzierte Kaltluft für eine Belüftung 
angrenzender Gebiete. Durch die angrenzende Gebäudeausrichtung entlang des 
Plangebietes profitieren jedoch nicht alle umliegenden Wohngebiete von der Belüf-
tung, obgleich diese bei Nacht kaum thermisch belastet sind.  
 
Damit sich die bioklimatische Situation in den angrenzenden Siedlungsbereichen im 
Zuge einer künftigen Bebauung des Quartiers n icht verschlechtert, sind im folgenden 
stadtklimatische Empfehlungen an die städtebauliche Neuplanung und Maßnahmen 
für ein klimaoptimiertes Bauen erläutert. Die aufgeführten Vorgaben und Maßnahmen 
tragen essenziell zum Erhalt / Verbesserung des jeweiligen  lokalen Kaltlufthaushalts 
bei und zeigen zusätzlich Möglichkeiten auf, die Wärmebelastung am Tage zu redu-
zieren. 
 
Die Anordnung der Gebäude sollte parallel zu der Strömungsrichtung verlaufend und 
somit zu den Grünachsen ausgerichtet werden (Nordwest nach Südost-Ausrichtung), 
d.h. keine Gebäuderiegel quer zur Strömungsrichtung  sowie eine Orientierung an 
Grünachsen. 
 
Die Bebauungsdichte und Typologie soll te sich an der Klimafunktion der Teilflächen 
orientieren. Dabei wird im Gutachten unterschieden zwischen Suchräumen für eine 
Mischnutzung geringerer Dichte und größerer Dichte. 
Der Suchraum mit geringerer Dichte kann in der Nacht gut mit Kaltluft aus dem Bereich 
des Kinderbachtals durchströmt werden und ist somit potentiell für Wohnbebauung 
vorzusehen. Um den Kaltluftvolumenstrom nicht zu blockieren und zusätzlich Kaltluft 
auf dem Areal entstehen zu lassen, wird empfohlen  eine Bebauung von maximal 50 
% des Gebiets anzudenken, die restliche Fläche sollte mit kaltluftaktiven Grünflächen 
wie Pocket-Park- und Gartenstrukturen versehen werden.  
Der Suchraum für Mischnutzung größerer Dichte erhält auch ausreichend Kaltluft aus 
den angrenzenden Bereichen, um für Wohnnutzung in Frage zu kommen. Aufgrund 
der Lage im Plangebiet wird empfohlen hier eine Bebauung der Fläche von bis zu 70 
% zu realisieren, die restliche Fläche sollte mit kaltluftaktiven Grünflächen wie Pocket-
Park- und Grünstrukturen versehen werden.

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Seite - 84 - 
 
Zudem ist die Geschossigkeit der Bauten an die Nachbarbebauung anzugleichen. Bei 
einer Bebauung mit über 8 Geschossen ist jedoch der Windkomfort im Plangebiet zu 
berücksichtigen und evtl. separat zu untersuchen. 
 
Es wird eine z entrale Grünachse (mindestens 25 m um Kaltluftströmung effektiv ins 
Plangebiet vorstoßen zu lassen) in Nordwest-Südost-Richtung mit Anschluss an den 
Kinderbachbogen empfohlen. Das nördliche und südliche Ende der Grünachse ist 
nach Möglichkeit noch breiter zu realisieren, damit das Ein- bzw. Ausströmen der Kalt-
luft gefördert wird. 
 
1.  Zusätzliche Grünachse (mind. 25 m) in Nordost-Südwest-Richtung mit An-
schluss an die Appelbreistiege 
 
2.  Wohnbaugärten strömungsgünstig anordnen und ausgestalten.  Vielfältige 
Grünausstattung und Aufenthaltsqualität sichern 
 
 
 
Klimaökologische Empfehlungen für das Plangebiet (Klimagutachten 2021) 
 
 
Diversitätssensibilität 
Das Migrationsleitbild wurde zum ersten Mal 2008 vom Ra t der Stadt Münster be-
schlossen und gilt als wesentlicher Teil des Integrations konzepts der Stadt Münster. 
Das aktuelle Migrationsleitbild besteht aus unterschie dlichen Handlungsfeldern mit 
dem Ziel der Umsetzung in den jeweiligen Projekten. Impulse für das Modellquartier

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 85 - 
2 für eine diversitätssensible modellhafte Quartiersentwicklung könnten eine breite An-
gebotslandschaft im Quartier mit der Einrichtung von Begegnungsräumen im öffentli-
chen Raum sein.   
Bei der Planung des Quartiers sind die Bedarfe und Auswirkungen auf die zukünftigen 
Nutzerinnen- und Nutzergruppen  zu betrachten und dabei deren unterschiedlicher 
Blickwinkel einzunehmen (Persona-Methode). Ziel ist es, dass die Planung bereits auf 
das durchmischte, inklusive, chancengerechte und tolerante Zusammenleben im 
Quartier hinarbeitet. 
Geschlecht, Alter, Behinderung, sozioökonomisc he Unterschiede und soziale Rol len 
sind zu berücksichtigen. Unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, Mobilitäts- und Frei-
zeitverhalten und die Unterstützung von Care-Aufgaben sind einzuplanen (Beispiels-
weise Maßnahmen wie beleuchtete, breite Gehwege, ausreichend Bänke, Schatten-
plätze, gemeinsame Wasch- und Trockenräume, eine Werkstatt und barrierefreie Toi-
letten wünschenswert. Auch Skateranlagen und Spielplätze mit offenen Ballspielflä-
chen sind für eine geschlechtergerechte Quartiersplanung sinnvoll.). 
 
Wasserwirtschaft 
Für ein Modellquartier kann es nicht ausreichend sein, lediglich einzel ne Stadtquali-
täten zu bedienen. Entscheidend ist vielmehr eine fachlich und räumlich integrale Ge-
samtlösung, die vor dem Hintergrund sich ständig verändernder klimatischer und de-
mographischer Randbedingungen flexibel und ortspezifisch ein funktional und ge stal-
terisch hochwertiges, sicheres und damit lebenswertes Umfeld sicherstellt. Folgende 
Prinzipien und Leitgedanken für eine modellhafte Wasserbewirtschaftung im Quartier 
sind zu berücksichtigen: 
 
 Das Thema Wasser nicht als Restriktion sehen, sondern als städtebauliche Chance 
und baukulturelles Element 
 Klimaanpassungsmaßnahmen inklusive wasserbewusster Maßnahmen in alle Pla-
nungen mit aufnehmen auf unterschiedlichen Maßstäben 
o das Element Wasser städtebaulich denken und städtebaulich nutzen  
o Wasser als ökologisches und baukulturelles Element integrieren 
o multifunktional und multicodiert denken  
 Mehrere Nutzungen auf einer Fläche führen automatisch zu weniger Flächenver-
brauch 
o ganzheitlich denken und nicht nur in der eigenen Fachdisziplin (integraler 
Planungsansatz) 
o Straßenzüge anders denken - breiter - mit Mulden - Modularer Straßenquer-
schnitt, um auf zukünftige Anforderungen reagieren zu können 
o Berücksichtigung von Starkregen bzw. Sturzfluten 
 Wasser in 3 Elementen denken: 
o Regenwasser nutzen 
o Grauwasser nutzen (Wärmenutzung, Bewässerung) 
o Schwarzwasser nutzen (Wärmenutzung) 
o Zusätzlich noch möglichst wenig versiegeln und durch Bewirtschaftungs-
maßnahmen den naturnahen Wasserhaushalt einhalten 
 Gründächer multifunktional als Dachgärten - privater Grünraum auf dem Dach 
 Klimaanpassung - bei Technologie und Wissenschaft - integral planen!   
o Stand der Wissenschaft sollte in diesen Bereichen auch umgesetzt werden

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 86 - 
o Durch klimaangepasste, multifunktionale Planungen öffentliche Begeg-
nungsräume schaffen, in denen sich die unter schiedlichen Wissenschafts- 
und Technologiebranchen auch treffen können 
o Pausen in einem klima angepassten, wasserbewussten, attraktiven Frei-
raum zum networking nutzbar machen (Wissenschaft findet nicht nur im 
Büro oder Labor statt) 
Generelle Ziele - sollten bereits Standard sein 
 Frühe Einbindung der Grundlagen der Regenwasserbewirtschaftungskonzepte in 
die städtebaulichen Entwicklungsplanungen 
 Klimaangepasste Planung: Integration von Wasser und wasserwirtschaftlichen Be-
langen in den Entwurf: Sicherstellung der zukünftigen Entwässerung des Quartiers 
sowie Nachweise des Überflutungsschutzes bei Starkregen für das Plan - und das 
Bestandsgebiet,  
 Möglichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasserkreislaufs  
 Wasser so lange wie möglich im Gebiet halten, blaugrüne Strukturen schaffen 
 Wasserflächen im Gebiet erlebbar machen, vor dem Hintergrund der Klimaanpas-
sungsziele als Feuchtigkeitsspender und zur Kühlung. Aus gewässerökologischen 
Gründen ist jedoch von Regenrückhaltebecken im Dauerstau oder Stillgewässern 
mit Überlauf ins Gewässer abzusehen. 
 Rückhalt und verzögerte Ableitung zur verlängerten Vorhaltung von Wasser im Ge-
biet bei Trockenheit sowie Erhöhung der Verdunstung bei Hitze zur Verbesserung 
des Mikroklimas (Kühleffekt) 
 Risikoarme Ableitung extremer Oberflächenabflüsse bei Starkregen 
im Hinblick auf Entwässerung 
 Gezielte Bewirtschaftung des Regenwassers  
 Wasser nicht punktuell sammeln, sondern im gesamten Planungsgebiet als Ele-
ment integrieren 
 aktives Einbeziehen des Elementes Wasser in die Gestaltung 
 Wasserbewusste Planung als städtebauliches Element 
 Bevorzugter Einsatz offener, oberflächennaher Elemente in Verbindung mit zuneh-
menden Grünanteilen auf Flächen sowie an und auf Gebäuden zur verstärkten För-
derung des Verdunstungsanteils und somit zur Verbesseru ng des Mikroklimas 
(Fassadenbegrünung und Gründächer) 
 Naturnaher Wasserhauhalt muss eingehalten bleiben 
 Multifunktionale Nutzung von Flächen in intensiver Abstimmung mit Städtebau, 
Landschaftsgestaltung und Verkehr 
 Überflutungswege für Starkregen einplanen . Es sollte geprüft werden, ob vorhan-
dene bl au-grüne Strukturen z.B. Graben strukturen zwischen Stillgewässern hier 
genutzt werden können. Auch um die natürliche Wasserspeisung der vorhandenen 
und zu erhaltenden Stillgewässer sowie die potentiell in den Grä ben entwickelten 
ökologischen Strukturen zu erhalten. 
 Klima- und wasserbewusste Straßenquerschnitte 
 Regenwasser möglichst am Entstehungsort bewirtschaften und entsprechend der 
Immissionsanforderungen des Gewässers gedrosselt einleiten (Orientierung am 
naturnahen Wasserhaushalt) 
Detaillierte Planungsaufgaben

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 87 - 
 Ein Konzept zur Bewirtschaftung des Regenwassers ist als integraler Bestandteil 
des städtebaulichen Gesamtkonzepts einzufügen. 
 Der städtebauliche Mehrwert der Regenwasserbewirtschaftung im Gebiet muss 
herausgestellt werden u.a. durch Aussagen zur positiven Wirkung im Hinblick auf 
zu erwartende Wetterextreme (z.B. Starkregen, Hitze / Trockenheit) und das Mikro-
klima 
 Die Multifunktionalität der Flächen kann über unterschiedliche Pläne dargestellt 
werden 
 Nachweis einer größtmöglichen Annäherung der Wasserhaushaltsbilanz des Plan-
gebiets an den lokalen, naturnahen Zustand.  
o Wasserbilanz IST Zustand:  
 Verdunstung = 59 % 
 Grundwasserneubildungsrate = 18 % 
 Abfluss = 23 % 
 Ableitung von Niederschlagswasser ausschließlich mittels offener, oberflächenna-
her, naturnah gestalteter und verdunstungsstarker Elemente. Kastenrinnen o.ä. 
sind nur in technisch notwendigen Ausnahmefällen vorzusehen.  
 Geeignete Bestandteile des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts sind aus bzw. 
in Verbindung mit Grünelementen vorzusehen (Dach - / Fassadenbegrünungen, 
Baumrigolen (Ableitung in den Regenwasserkanal, nicht als Versickerungsanlage), 
multifunktional genutzte Flächen, etc.);  
 Sicherstellung der Entwässerung (Schmutz- / Regenwasser, Oberflächenabflüsse) 
und gezielte Bewirtschaftung des Regenwassers zum Ausgleich von Wetterextre-
men.  
 Bei der Entwässerungsplanung sind die natürlichen oberflächlichen Fließwege als 
Basis zugrunde zu legen.  
 Die städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption ist so anzulegen, dass das 
Überflutungsrisiko der Bestandsbebauung durch die Neuplanung nicht steigt.  
 Die Geländemodellierung ist zudem für den Starkregenfall so zu entwickeln, dass 
Notwasserwege das Überflutungsrisiko minimieren. Frei- und Verkehrsflächen sind 
als multifunktional nutzbare Flächen in die Konzeption der Notwasserwege mit ein-
zubeziehen und darzustellen. 
 Zur Sicherstellung der Entwässerung sind ggf. Erdbewegungen bzw. Aufschüttun-
gen in Teilbereichen nötig. Notwendige Erdbewegungen sind möglich st gering zu 
halten und darzustellen.  
 Die Entwässerung der Flächen südlich der Appelbreistiege muss unter Umständen 
gesondert betrachtet werden. 
 Das Gewässer, das durch das Plangebiet bzw. an seinem Rand verläuft, ist gemäß 
EG-Wasserrahmenrichtlinie ökolo gisch sowie hochwassertechnisch aufzuwerten 
und attraktiv in die Umgebung einzugliedern.  
 Querungen des Gewässers müssen sowohl hochwasserschutz -technischen als 
auch ökologischen Anforderungen genügen. Im Ergebnis sind großzügige, filigrane 
Brücken vorzusehen. 
 Das Gewässer sollte möglichst wenig gekreuzt werden  
 Die Niederschlagswassereinleitungen aus dem Plangebiet in das Gewässer ist auf 
den natürlichen Abfluss entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde 
und in enger Abstimmung mit dieser zu drosseln. Um die Gesamteinleitungsmenge 
aus dem Plangebiet auf ein naturnahes Maß zu reduzieren, sind Maßnahmen zu 
Verdunstung, Rückhalt, Nutzung, etc. des Regenwassers bereits unmittelbar am

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Ort des Niederschlagswasseranfalls in allen Teilflächen innerhalb des Plangebiets 
vorzusehen. Die Rückhaltung der Niederschlagsabflüsse muss damit dezentral 
und naturnah organisiert sein. Auf technische Anlagen mit geringem Verdunstungs-
faktor ist zu verzichten.  
 Für angrenzende Straßenflächen ist abhängig von der Verkehrsbelastung eine Re-
genwasserbehandlungsanlage vorzusehen. Eine entsprechende Fläche für diese 
Anlage ist innerhalb des Plangebiets im Konzept vorzuhalten. 
 Gewässerrandstreifen 
o Vom Gewässer sollte zu jeder Seite ein Entwicklungskorridor von mindes-
tens 15 m eingehalten werden, um Flächen für die ökologische Aufwertung 
vorzuhalten.  
o Flächen für die Regenrückhaltung vor Einleitung in das Gewässer sind ge-
sondert einzuplanen. Ggf. ist hier der Erhalt vorhandener Grabenstrukturen 
(teilw. zwischen den Stillgewässern) für Rückhaltung und/ oder (unabh. von 
den Stillgewässern) zur Ableitung von Niederschlagswasser möglich.  
o Der Bereich angrenzend an die Abstandsfläche sollte als multifunktionaler 
Freiraum gestaltet werden, sodass dieser für die Nah erholung und der Ge-
wässerökologie zu Gute kommt 
 
Versickerung 
Aus dem Umweltkataster (Bodenkarte 1:5.000) geht hervor, dass sich der überplante 
Bereich hydrogeologisch dadurch auszeichnet, dass er zum einen durch Stauwasser-
böden und stauwasserbeeinflusste Braunerden geprägt und als Grundwassergering-
leiter bezeichnet wird, a ber auch durch sandige hu mushaltige Böden (Plaggenesch)  
geprägt sein kann. Eine gezielte Versickerung ist im Bereich des Modellquartiers 2 
laut Boden- und Versickerungsgutachten vom 07.10.2022 nicht möglich. Es sollte vor-
rangig der Rückhalt von Niederschlagswasser, vor Einleitung in Regenwass erkanali-
sation (Gründächer/ Zisternen) sowie vor Einleitung ins Gewässer (Grundsatz: Rück-
haltung vor Einleitung) geplant werden. 
 
 
Straßenverkehrslärm  
Der unteren Immissionsschutzbehörde liegt ein Schallimmissionsplan (2017) für den 
Straßenverkehrslärm vor, welcher im Vorhabengebiet Rasterpegel (nach RLS -19) in 
einer Höhe von 4 m über Grund darstellt. Maßgebliche Verkehrslärmquelle ist die 
Busso-Peus-Straße. Entlang dieser treten im Randbereich des Plangebietes (ca. 40 
bis 70 m zur Straßenachse) Lärmpegel oberhalb 56 dB(A) tagsüber und 46 dB(A) in 
der Nacht auf. Damit werden die Orientierungswerte nach der DIN 18005 für allge-
meine Wohngebiete von 55 / 45 dB(A) Tag / Nacht überschritten.

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Auszug Schallimmissionsplan Tags. Rote Linie = Überschreitung Orientierungs-
wert DIN 18005 Tags für WA-Gebiete 
 
 
 
 
Auszug Schallimmissionsplan Tags. Rote Linie = Überschreitung Orientierungs-
wert DIN 18005 Nachts für WA-Gebiete 
 
Anlagenbezogener Lärm  
Nördlich d es P lanungsgebiets befindet sich die Bezirkssportanlage „Gievenbecker 
Weg“ (Vereinsregie 1. FC Gievenbeck). Der Abstand zur Sportanlage ist ausreichend, 
um die Richtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) einzuhal-
ten. Des Weiteren befinden sich im nördlichen Bereich des Planungsgebietes Tennis-
plätze des TSC Münster Gievenbeck. Da in diesem Bereich eine Erweiterung der Wal-
dorfschule geplant ist, ist davon auszugehen, dass eine Überschreitung der in der 18. 
BImSchV geregelten Immissionsrichtwerte für die zu planenden weiter entfernt liegen-
den Wohnnutzungen nicht zu erwarten ist. 
Im Hinblick auf die geplante Nutzungsdurchmischung des urbanen Quartiers ist ein 
ausreichender Abstand oder Gebäudeabschirmungen zum Schutz von Wohnnutzun-
gen vor gewerblichen Lärmquellen (z.B. Außengastronomie) vorzusehen. Eine lärm-
optimierte Grundrissgestaltung der Wohnungen kann ebenfalls ein geeignetes Mittel

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darstellen. Dabei ist auch ein ausreichender Schutz der Außenwohnbereiche (z.B. Bal-
kone, Terrassen usw.) vorzusehen. 
 
Abfallwirtschaft 
Im Plangebiet sind keine Altlasten- / Verdachtsflächen vorhanden.  
 
Schutzwürdige Böden 
Gemäß der großmaßstäbigen Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW (Maßstab 
1:5.000 sind im Plangebiet großflächig Plaggenesche mit lehmigen Sanden sowie in 
Teilbereichen Pseudogleye m it sandigen Schluffen vergesell schaftet. Gemäß der 
Karte der schutzwürdigen Böden (GD NRW, 1:5.000) sind die Böden im gesamten 
Plangebiet als „Wasserspeicher im 2 -Meter Raum mit hoher Funktionserfüllung als 
Regulations- und Kühlfunktion“ gekennzeichnet.  
 
Studierende der Universität Münster (Landschaftsökologie) haben im Rahmen eines 
Studienprojektes den bodenkundliche Ist-Zustand im Planungsraum konkretisiert. Ziel 
des Studienprojektes war es, Bereiche im Baugebiet zu definieren, deren klimarele-
vante Bodenfunktion, hier die besonders hohe Wasserspeicherkapazität, einen positi-
ven Beitrag zur Klimaanpassung (Kühlleistung) leisten. Diese Bereiche sind besonders 
geeignet für die Anlage von Grünflächen bzw. sollten in diese integriert werden.    
 
Im Ergebnis ist vor allem ein Großteil der östlich gelegenen Fläche des Plangebietes 
als besonders geeignet anzusehen (Vgl. Karte). Die hier vergesellschafteten Bodenty-
pen, hier Pseudogley und Plaggenesch, sind durch einen großen Anteil organischer 
Kohlenstoffvorräte (SOC) gekennzeichnet: Je höher der Anteil des or ganischen Koh-
lenstoffs im Boden, desto höher die Nährstoff - und Wasserspeicherung. Die Wasser-
rückhaltekapazität korreliert wieder um positiv mit der Kühlfunktion des Bodens (Ver-
dunstung des gespeicherten Wassers).  
 
Einen erheblichen Einfluss auf den Anteil des organischen Kohlenstoffs und damit auf 
das Kühlleistungspotenzial des Bodens hat die Nutzung. Aus diesem Grund ist die 
Kühlleistung auf den geplanten Grünflächen durch eine standortgerechte und verduns-
tungsintensive Bepflanzung sowie durch Sicherstellung einer ausreichenden Wasser-
zufuhr und gezielten Bodenverbesserung zu optimieren.   
 
Hinsichtlich baubedingter Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden sind Bodenver-
dichtungen auf den geplanten Grünflächen, z.B. durch Befahrung oder Lagerflächen, 
zu vermeiden. Eine dadurch resultierende Verringerung des Bodenlebens und folglich 
des Humusgehaltes würde die Bodenwasserspeicherkapazität verringern.  
 
Die Ergebnisse des Studienprojektes verdeutlichen außerdem, dass die höchsten or-
ganischen Kohlenstoffgehalte in der oberen Bodenschicht (0 – 10 cm) vorliegen. Aus 
diesem Grund ist im Rahmen der Baumaßnahmen ein nachhaltiger Umgang mit hu-
mosen Oberboden zu berücksichtigen. Um klimarelevante Funktionen der bestehen-
den Böden und Oberböden zu erhalten, ist ein professionelles Bodenma nagement 
während der späteren, konkreten Planung und Umsetzung durchzuführen.

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Stillgewässer  
Im Umweltkataster sind für das Planungsgebiet folgende Stillgewässer ausgeführt, die 
als Teil der vorhandenen Grabenstrukturen erkennbar sind:  
 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 247  
(1.380 m²) 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 246  
(282 m²) 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 248 (520 m²) 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 158 (ohne 
Flächengröße) 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 250 (195 m²) 
 
Naturnahes Gewässer Nr. 249 (ohne 
Flächengröße)

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Bei diesen Gewässern handelt es sich um naturnahe Grünlandteiche, die im Rahmen 
der weiteren Planung erhalten werden sollten. Bei dem Wegfall der vorhandenen Gra-
benstrukturen (teilweise als Verbindung zwischen den Stillgewässern) besteht die Ge-
fahr, dass die „natürliche“ Wasserspeisung der Stillgewässer wegfällt. 
 
 
 
 
Fließgewässer 
Gemäß Umweltkataster befinden sich im nördlichen Bereich des Plangebietes die Ge-
wässer 332812 und 3328122.  
Nr. 246 
Nr. 247 
Nr. 248 
Nr. 249 
Nr. 158 
Nr. 250

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06. VERFAHREN 
 
>> klar artikuliert: fairer, konkurrierender und transparenter Prozess für die Vor-
bereitung des Rahmenplans  
 
6.1 Ausloberin und Betreuung 
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
in Kooperation mit  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 
Niederlassung Münster 
Hohenzollernring 80 
48145 Münster 
 
Die Betreuung erfolgt durch FALTIN+SATTLER, FSW Düsseldorf GmbH, Rathausufer 
14, 40231 Düsseldorf. 
 
 
6.2 Allgemeines 
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe 
(RPW) 2013 zugrunde. 
 
Die vorliegende Auslobung wurde verbindlich für beide Phasen des Wettbewerbs ent-
wickelt. An der Vorbereitung der Auslobung hat die Architektenkammer NRW beratend 
mitgewirkt (§ 2 Absatz 4 RPW 2013 ). Das Wettbewerbsverfahren wurde von der Ar-
chitektenkammer NRW unter der Nummer 000/23 sowie unter der Nummer 000/23 der 
Ingenieurkammer Bau (bei Redaktionsschluss noch ausstehend) vorbehaltlich der 
letztendlichen Freigabe nach der erfolgreichen Durchführung des Preisrichtervorge-
sprächs mit der Übermittlung d es Protokolls und der Schlussversion der Auslobung 
registriert. Im Einvernehmen mit der Architektenkammer NRW wird in Ausnahmefällen 
und aus sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschriften der RPW 2013 ab-
gewichen, dies betrifft insbesondere eine Öff entlichkeitsbeteiligung vor der Preisge-
richtssitzung der Phase 2 in Form einer betreuten Ausstellung. Diese Abweichungen 
sind jeweils gesondert benannt.  
 
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt die-
ser Auslobung als verbindlich an. 
 
6.3 Wettbewerbsart 
Der Wettbewerb wird als nichtoffener zweiphasiger städtebaulich-landschaftsplaneri-
scher Realisierungswettbewerb gemäß der RPW 2013 ausgelobt. 
 
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

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Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften bestehend aus Stadtplanerin-
nen und Stadtplanern mit Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten sowie 
Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure. Architektinnen und Ar-
chitekten sind nur teilnahmeberechtigt in Bearbeitungsgem einschaft mit Vorgenann-
ten.  
 
In Phase 1 sind maximal 15 Bearbeitungsgemeinschaften beteiligt, davon werden 5 
Bearbeitungsgemeinschaften von der Ausloberin gesetzt, 10 Bearbeitungsgemein-
schaften wurden über ein EU-offenes Bewerbungsverfahren ermittelt.  
 
Alle Bearbeitungsgemeinschaften erfüllen die gleichen Teilnahmevoraussetzungen.  
 
Die aus dem Verfahren hervorgehenden Bearbeitungsgemeinschaften der 1. Wettbe-
werbsphase (hier: ca. 6 Teilnehmende / ca. 6 Beiträge) qualifiziert sich für die Teil-
nahme an der 2. Wettbewerbsphase. Die genaue Festlegung der Anzahl der Bearbei-
tungsgemeinschaften zur Phase 2 obliegt dem Preisgericht. 
 
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf einer städtebaulich -landschaftspla-
nerischen Rahmenplanung samt integrierter Entwässerungskonzeption. Über das Ver-
fahren soll eine Bearbeitungsgemeinschaft gefunden werden, um die städtebaulichen 
Rahmenplanleistungen zu erbringen.  
 
 
6.4 Vorbereitende, besondere Münster-Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Umsetzung der Modellquartiere zählt zu den wichtigsten Vorhaben der Stadt 
Münster und war in der Vergangenheit mehrfach Thema von vorbereitenden Stadt-
entwicklungs- und Fachplanungen inklusive dazugehöriger Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen.  
 
Die Stadt Münster legt daher großen Wert auf die Fortschreibung der Beteiligung aller 
interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie der Stakeholder und Nachbarn , damit 
aufgrund des Informationsflusses, der vielfältigen Interessenlagen, der Ortskenntnis 
und der Einbindung in die Planung eine größtmögliche Akzeptanz erreicht werden 
kann. Bereits im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurde eine intensive Beteiligung 
der Öffentlichkeit im Rahmen eines Werkstattverfahrens auf Augenhöhe mit internati-
onalen Expertinnen und Experten der Fachdisziplinen Stadtplanung , Architektur und 
Landschaftsarchitektur sowie Mobilität und Nachhaltigkeit durchgeführt, um alle rele-
vanten Gruppen der Stadtgesellschaft mitzunehmen und wichtige Anregungen in das 
Wettbewerbsverfahren einzuspeisen. Das Werkstattverfahren wurde u.a. mit d en öf-
fentlichen DIALOGEN 1 -3 begleitet. Diese Dialogkultur wird nun zum Wettbewerbs-
verfahren fortgeschrieben und erfolgt wie folgt: 
 
Ein DIALOG 4 unmittelbar vor dem Preisgericht der Phase 2 wird auf besonderen 
Wunsch der Ausloberin und abweichend von der RPW zur Herstellung maximaler 
Transparenz / Partizipation in Form einer anonymisierten, betreuten Halbtages-Aus-
stellung aller Wettbewerbsbeiträge mit Einführungs - und Erläuterungs -Symposium 
durchgeführt: Hier kann die Bürgerschaft im Gespräch mit den Betre uern, bestehend

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aus Vertretern des Stadtplanungsamtes der Stadt Münster und des Betreuungsbüros 
FALTIN+SATTLER Anregungen z.B. auf Kommentarkärtchen geben. Die anonymi-
sierten Städtebaumodelle der Wettbewerbsteilnehmenden werden dabei im Fokus der 
Planungskultur-Diskussionen für ein wichtiges Münsteraner Stadtquartier stehen und 
auch konsequent die Ideensammlung und Strukturmodellarbeiten des vorbereiteten 
Werkstattverfahrens fortschreiben. Das Stadtwachstum rund um den Kinderbachbo-
gen im Nordwesten Münsters kann somit hervorragend über die Wettbewerbsbeiträge 
kommuniziert werden, dies führt zu einer bestmöglichen Akzeptanz. Gerade die Mo-
dellquartiere 1 und 2  sind von den Nachbarschaften zum Stadtteil Gievenbeck und 
den Wissensquartieren und seiner für Münste r sehr bedeutenden Akteure geprägt, 
eine Beteiligungskultur als Fortschreibung der Werkstatt -Aktivitäten im Jahr 2022 ist 
daher zwingend geboten. Und zwar bewusst vor einer Entscheidung zu den besten 
Arbeiten des Wettbewerbs durch ein fachlich motiviertes Preisgericht. 
 
Die protokollarische Auswertung inhaltlicher Beiträge zu den Wettbewerbsarbeiten des 
DIALOG 4 wird dem Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert . Dabei können die An-
regungen und Hinweise der Bürgerschaft in Fortschreibung des Werkstattverfahrens 
2022 auch zu Themen zusammengefasst werden. Es erfolgt keine Einzelbewertung 
von Beiträgen oder gar die Festlegung einer Rangfolge aus Sicht der Bürgerschaft.  
 
Der DIALOG 4 steht in der Verantwortung der konsequenten Öffentlichkeitsbeteiligung 
in Münster, es gilt ein Fotografie-Verbot, die Mitglieder des Preisgerichtes haben kei-
nen Zugang. 
 
DIALOG 5 nach Abschluss des Preisgerichtes der Phase 2 und als Vorste llung der 
ausgewählten Preisträger und Preisträgerinnen und dem Auftakt der weiteren Pla-
nungsschritte der Rahmen - und Bebauungsplanung wird eine weitere Veranstaltung 
im Rahmen einer RPW-konformen Ausstellung einschließlich einer dazugehörigen Er-
öffnung als DIALOG 5 durchgeführt. 
 
 
6.5 Kurzprofil der Aufgabe 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwicklung neuer Münster Modell-
quartiere für zwei zentrale Stadträume rund um die Lebensader des Kinderbachbo-
gens und der Wissensquartiere im Nordwesten sowie dem Dortmund-Ems-Kanal und 
den Stadthafen 2 im Südosten beschlossen.  
 
Mit dem Standortvorteil der Nähe zum Gievenbecker Zentrum mit allen Angeboten des 
täglichen Bedarfs und zudem in Nähe zum Wissenschaftspark mit den jüngsten und 
hochmodernen Ansiedlungen, wie zum Beispiel das Max-Planck-Institut für molekulare 
Biomedizin (MPI), das Nano - Bioanalytik-Zentrum (NBZ) sowie das Center for Sof t 
Nanoscience (SoN), kommt den Städtebaulösungen zum ca. 18 ha umfassenden 
Wettbewerbsgebiet des Modellquartiers 2 eine besondere Vorreiter-Rolle zu.  
 
Innerhalb des Areals sollen nicht nur die Voraussetzungen für die Arbeitsplätze der 
Zukunft rund um Fors chung und Wissenschaft geschaffen werden. Die zeitgemäße 
Herausforderung liegt in einem möglichst hochgradig zu mischenden Quartier mit einer

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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zu überprüfenden Ziel-Bruttogeschossfläche von ca. 160.000 qm im Sinne einer ver-
antwortungsvollen, urbanen Dichte bei immer weniger werdenden Flächenressourcen 
in Münster. Im Sinne von Urbanität und Mischung sind im Programm zum Wettbewerb 
auch die städtebauliche Umsetzung von leistbaren und geförderten Wohnangeboten 
einschließlich zugehöriger Anteile für Studierende vorgesehen. Diese Codierung zum 
finanziell leistbaren Wohnen erfolgt auf der Grundlage der "Sozialgerechten Boden-
nutzung Münster" (SoBoMü)  d.h. unter Beachtung der Richtlinien für die Vergabe 
städt. Einfamilienhausgrundstücke zur  Förderung der Eigentumsbil dung und den  
Grundsätzen für die Vergabe städtischer Grundstücke (Mehrfamilienhäuser, Gemein-
schaftswohnformen) sowie des  Ratsbeschlusses „Gemeinschafts orientierte, genos-
senschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern“ (V/0872/2019).  
 
Der ausgewählte Standort des neuen Modellquartiers 2 an der Busso-Peus-Straße 
soll über den Kindebachbogen mit dem Modellquartier 1 an der Steinfurter Straße 
zudem über die Kernstadt hinweg bis zu den neuen Münster Modellquartieren 3 | 4 | 
5 im Bereich des Dortmund -Ems-Kanals im Kontext einer weiterwachsenden Stadt 
stadträumlich und funktional in Beziehung zueinander gesetzt werden. So entsteht 
eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit noch mehr Lebensqualität und Attraktivität.  
 
Auch im Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klimafreundliche Mobilität bietet 
das Modellquartier 2 einzigartige Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz aus star-
tend ist das Areal mit dem Fahrrad über die Beziehung der Mendelstraße in ca. 15 
Minuten Fahrtzeit in nordwestlicher Richtung zu er reichen. Das Leitbild einer „Stadt 
der kurzen Wege“ kann so in Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Leben gefüllt 
werden!  
 
In direkter Nachbarschaft der alten Handelsroute und Allee „Appelbreistiege“ soll ein 
neues lebendiges Münster Modellquartier 2 in einer dichten, vitalen Mischung aus 
Wohnen, Wissenschaft und Forschung, sowohl im gesamten Quartier als auch nach 
Möglichkeit in den einzelnen Baufeldern entstehen. Die urbane Vitalität könnte auch in 
Teilbereichen durch "lebendige" Erdgeschosse mit öffentlichkeitswirksamen bzw. stark 
frequentierten Nutzungsbausteinen entstehen.  
 
Im Mai und Oktober 2022 hat ein Werkstattverfahren mit den integrierten DIALOGEN 
1, 2 und 3 zu den neuen Modellquartieren 1 | 2 stattgefunden, um die Rahmenbedin-
gungen für den großen Planungsraum vorab zu klären, die einzelnen Standortbega-
bungen herauszuarbeiten und vor allem auch eine intensive Einbindung der zahlrei-
chen interessierten Bürgerinnen und Bürger, Akteure sowie der LoI Partner zu ermög-
lichen. Das von nahezu allen Beteiligten positiv begleitete Werkstattverfahren hat den 
Blick für die gesamtstädtische Bedeutung geschärft, einen gemeinsam verabschiede-
ten „Perspektivplan“ mit wichtigen räumlichen und funktionalen Leitplanken und zudem 
eine große Ideenvielfalt hervorgebracht, die ein gutes Fundament für die weiterzufüh-
renden Planungsprozesse sind. 
 
Über das Wettbewerbsverfahren Modellquartier 2 soll nun eine Bearbeitungsgemein-
schaft gefunden werden, die den städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplan

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 98 - 
vor und parallel zum Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Auch zum benachbarten 
Modellquartier 1 wird zeitversetzt ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt.  
 
 
6.6 Wettbewerbssummen  
 
6.6.1 Wettbewerbssumme Phase 1 
Für den Wettbewerb der Phase 1 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von netto 
70.000 EUR (83.300 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) zur Verfügung. Es ist die Auswahl 
von ca. 6 Teilnehmenden für die Phase 2 durch das Preisgericht vorgesehen.  
 
Im Falle von insgesamt 6 Teilnehmenden / Bearbeitungsgemeinschaften erhalten 
diese jeweils netto 11.666,67 EUR (13.883,33 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer). 
  
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Vertei-
lung der Wettbewerbssumme der Phase 1 vorzunehmen bzw. an die tatsächliche De-
finition der Anzahl der Beiträge anzupassen. Die Gesamtsumme zur Phase 1 kommt 
dabei immer zur Ausschüttung.  
 
 
6.6.2 Wettbewerbssumme Phase 2 
Für den Wettbewerb der Phase 2 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von netto 
130.000 EUR (154.700 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) zur Verfügung. Folgende Ver-
teilung ist vorgesehen: 
  
 1. Preis – 44.200,00 EUR netto (52.598,00 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) 
 2. Preis – 29.900,00 EUR netto (35.581,00 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) 
 3. Preis – 22.100,00 EUR netto (26.299,00 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) 
  4. Preis – 15.600,00 EUR netto (18.546,00 EUR inkl. 19% Umsatzsteuer) 
 
sowie 2 Anerkennungen mit je 9.100,00 EUR netto (10.829 EUR inkl. 19% Umsatz-
steuer). 
  
Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Be-
schluss anders zu verteilen. Die Wettbewerbssumme der Phase 2 kommt dabei im-
mer zur Ausschüttung. 
 
 
6.7 Konsequenzen aus dem Wettbewerb  
 
6.7.1 Weitere Beauftragung nach Abschluss des Wettbewerbs 
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder 
mehreren der Preisträgerinnen und Preisträger die für die Umsetzung und weitere Be-
arbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen über-
tragen, 
 
 sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung entgegensteht,

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 99 - 
 soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert 
werden soll. 
 
Die Rahmenplanerstellung dient u.a. der Vorbereitung und Begleitung eines späteren 
Bauleitplanverfahrens. Die Bauleitplanung wird von der Stadt Münster in Eigenleistung 
oder unter der Hinzuziehung eines geeigneten Fachbüros erarbeitet und durchgeführt. 
Die weitere Beauftragung bezieht sich daher ausdrücklich n icht auf den Bebauungs-
plan oder die Begleitung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB. 
 
Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistun-
gen der Teilnehmenden / Bearbeitungsgemeinschaften bis zur Höhe des zuerkannten 
Preises (Preisgeld) der Phase 2 nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbe-
werbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu-
grunde gelegt wird und auch nur für den Fall, dass der städtebaulich-landschafts-
planerische Entwurf komplett beauftragt wird. Eine Verrechnung bei Beauftragung 
von anderen Leistungen als den im Wettbewerb erbrachten ist nicht möglich. 
 
 
6.7.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Leistungen 
Es wird zugesichert, die Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs / Rahmenplans 
gem. Merkblatt 51 – der Architektenkammer Baden -Württemberg (Stand Dezember 
2020) in den Leistungsphasen 1-3 / Honorarzone III zu beauftragen. Dabei werden die 
Fachdisziplinen Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung als Planungsteam 
beauftragt.  
 
Die Beauftragung des Entwässerungskonzeptes wird in Abhängigkeit zur Überarbei-
tung des städtebaulichen Entwurfs und im Detaillierungsgrad angepasst an den Städ-
tebaulichen Entwurf ebenfalls zugesichert. 
 
Die Beauftragung der Landschaftsplanung erfolgt dabei gemäß HOAI 2021 Teil 2 „Flä-
chenplanung“; Abschnitt 2 Landschaftsplanung/hier: § 24 “Grünordnungsplan“ (LP 1 - 
4 / / Honorarzone II, umfasst jedoch nicht das Bearbeiten der natu rschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung) als Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB – soweit und sobald die 
dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe weiter konkretisiert wird. 
 
Die Rahmenplanung beinhaltet darüber hinaus die ganzheitliche, gestalterische, stra-
tegische und konzeptionelle Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesentlichen 
städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen Entwicklung. Sie macht Aussagen ins-
besondere zu baulich -räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und 
landschaftlich / freiräumlichen Dimensionen. Ziel ist die Erreichung eines überarbeite-
ten städtebaulichen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit integrierter Landschaftspla-
nung / Grünordnungsplanung / Entwässerungsplanung als Vorstufe zum  Rechtsplan 
nach BauGB (u. a. zeichnerische Festsetzungen).  
 
Die Beauftragung kann auch stufenweise erfolgen und wird an den Planungsfortschritt 
des Gesamtprojekts angepasst. Werden nur Abschnitte ausgeführt, so erfolgt die An-
rechnung in angemessenem Verhältnis.

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 100 - 
 
Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die 
weitere Bearbeitung zu übernehmen und die wirtschaftlichen Ziele der Ausloberin um-
zusetzen. Die Leistungsfähigkeit des zu Beauftragenden für die Weiterbearbeitung ist 
grundsätzlich an die Anforderungen des Projektes anzupassen. 
 
 
6.8 Verhandlungsverfahren (im Anschluss an die Phase 2) 
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bear-
beitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die 
Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit der ersten 
Preisträgerin / dem ersten Preisträger durchgeführt. Sollte eine Beauftragung der ers-
ten Preisträgerin / dem ersten Preisträger aus wi chtigem Grunde nicht möglich sein, 
beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgerinnen / 
Preisträgern fortzuführen.  
 
Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren (Punk-
teverteilung: 1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 2,5 Punkte, 3. Preis: 1,25 Punkte) ein.  
 
Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten  Auftragskriterien er-
mittelt. Bisher – vorbehaltlich der Übergabe der Unterlagen zum Abschluss des Wett-
bewerbs – ist folgende Verteilung vorgesehen:  
 
Kriterium Personaleinsatzkonzept (Gewichtung 20 %); Kriterium: Projektorganisation 
(Gewichtung 20 %); Kriterium: Honorarangebot (Gewichtung 10 %).  
 
In jedem Kriterium sind 0 -5 Punkt erreichbar, die dann entsprechend gewichtet wer-
den. 
 
Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des ver-
bindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren 
zum Verfahren selbst mitgeteilt. 
 
 
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung und Einverständnis 
Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die 
Teilnehmenden, das Preisgericht und alle Personen der Beratung die Regeln und Ter-
mine des Wettbewerbs an. 
 
 
6.10 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung 
Die Entwurfsbeiträge, auch die m it Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerken-
nungen, werden vollständig Eigentum der Ausloberin und werden abweichend von § 
8 Absatz 4 der RPW 2013 nicht zurückgeschickt. Begründet ist dies auch dadurch, da 
die Ausloberin alle Pläne für das Preisgericht plottet und keine physische Planabgabe 
vorgesehen ist. Die von der Ausloberin gedruckten Pläne verbleiben folglich u.a. für

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 101 - 
geplante Ausstellungen im Besitz der Ausloberin. Der Transportaufwand ist im Ver-
gleich zu den Druckkosten der geforderten Leistungen bzw. Pläne zu hoch. Ein Recht 
des Teilnehmenden auf Rückübergabe ist insoweit ausgeschlossen. Die Modelle wer-
den auf Anforderung der Teilnehmenden kostenfrei zurückgesandt. 
 
Gemäß § 8 Absatz 3 RPW 2013 gilt: alle Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Aus-
loberin und dem Kooperationspartner veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorge-
sehenen Zweck genutzt werden, wenn die Verfasserinnen / Verfasser mit der weiteren 
Bearbeitung nach Abschluss des Wettbewerbes beauftragt sind. Ansonsten verbleiben 
alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfasser innen / Verfassern. Ur-
heberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teill ösungen von Wettbewerbs-
teilnehmenden, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen 
nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.  
 
Die Verfasserinnen / Verfasser stellen die Ausloberin von den Rechten Dritter an den 
eingereichten Unterlagen frei. 
 
 
6.11 Bekanntgabe 
Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung 
der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmenden durch Übersendung des Protokolls 
über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen un d der Öffentlichkeit sobald wie 
möglich bekannt machen.  
 
 
6.12 Verstöße 
Die Entscheidungen und Beurteilungen obliegen dem Preisgericht und sind endgültig. 
Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung.  
 
 
6.13 Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten 
Jeder Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemeinschaft darf nur einen Entwurf einrei-
chen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Ge-
samtlösung, sind – soweit nicht ausdrücklich vom Preisgericht im Rahmen des Dialo-
ges gefordert – unzulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung 
ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit 
führen. Das Preisgericht lässt darüber hinaus alle Wettbe werbsarbeiten zur Beurtei-
lung zu, die  
 
 termingerecht eingegangen sind, 
 den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, 
 keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen 
lassen, 
 in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen. 
 
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere 
über den Ausschluss von Arbeiten, werden protokolliert.

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Seite - 102 - 
 
Es gibt keine bindenden inhaltlichen Vorgaben, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss 
der Arbeit führen würden. 
 
 
6.14 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit 
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in den Planunterla-
gen wurden durch die Ausloberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch werden 
keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollstän-
dig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. Weder die Aus-
lobung, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche 
Genehmigung der Ausloberin auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder 
übermittelt werden.  
 
Die Freigabe zur Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt exklusiv von der 
Ausloberin. Die Teilnehmenden verpflichten sich dazu, die Beiträge vor dieser Frei-
gabe nicht zu veröffentlichen. 
 
 
6.15 Beurteilungskriterien 
Die eingehenden Arbeiten werden in beiden Phasen u.a. nach den folgenden Kriterien 
bewertet: 
 
 Qualität der städtebaulich-landschaftsplanerischen Gesamtkonzeption  
 Gestalt- und Nutzungsqualität vor allem in Bezug zu r gewünschten Mischung 
inkl. dazugehöriger Landschafts- und Entwässerungskonzeption  
 Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskonzeptes sowie Stellplatznachweis  
 Ideen zum Prozessdesign eines Modellquartiers, Realisierungsfähigkeit in 
Baustufen und Wirtschaftlichkeit  
 Maßnahmen zur Klimaschutz, Klimaanpassung, Ökologie und Nachhaltigkeit  
 
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die an-
gegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. 
 
Die Anregungen und Meinungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zur Kennt-
nis genommen. 
 
 
6.16 Rückfragen  
Schriftliche Rückfragen können bis zu dem in der Terminübersicht genannten Zeit-
punkt per E-Mail an das Betreuungsbüro unter der folgenden E -Mail-Adresse gestellt 
werden:  
 
wb_mmq2@fsw-info.de  
 
Die Fragen müssen sich auf die Gliederungsnummern der Auslobun g beziehen. Die 
beantworteten Rückfragen aller Bearbeitungsgemeinschaften werden zum Bestandteil

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Seite - 103 - 
der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten im Anschluss an die Beantwortung 
durch die Ausloberin zur Verfügung gestellt. Den Teilnehmenden, dem Preisgericht  
und allen Beraterinnen sowie den Vorprüferinnen / Vorprüfern sind diese Infor matio-
nen jederzeit zugänglich.  
 
 
6.17 Anonymität (zur Phase 1 und 2)  
Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Phase 1 und 2 grundsätzlich anonym – ohne Hin-
weise auf die Verfasserinnen / Verfasser – zu den in der Terminübersicht benannten 
Abgabeterminen auf Kosten der Teilnehmenden einzureichen – vgl. Punkt 7.1 und 
7.2 
 
Jede Wettbewerbsarbeit ist auf jeder Teilleistung – Pläne, Schriftstücke – durch eine 
6-stellige, gut lesbare Zahl in a rabischen Ziffern mit zufälliger Folge in der rechten 
oberen Ecke zu kennzeichnen. Bei allen Plänen ist die Kennzahl in einem Feld von 6 
cm Breite und 2 cm Höhe in der rechten oberen Ecke aller Blätter anzuordnen. Die 
digital eingereichten Unterlagen sind ebenfalls mit dieser Kennzahl zu versehen.  
 
Die Daten sind wie folgt zu kennzeichnen: 
Kennzahl_Dateiname.Dateityp  
(Beispiel: 123456_Blatt1.TIF) 
 
Die Verfassererklärung (vgl. Punkt 7.2.2 und 7.4.2) ist in einem neutralen, verschlos-
senen Umschlag (A4 oder C4) einzureichen – auch dieser Umschlag ist mit der glei-
chen Kennzahl zu versehen.  
Die Vorprüfung wird die Kennzahlen der eingereichten Arbeiten der Verfasserinnen / 
Verfasser durch Tarnzahlen ersetzen. 
 
 
6.18 Einlieferung / Abgabe 
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen zur Corona-Pandemie und im Sinne einer res-
sourcenschonenden Abwicklung soll eine weitgehend kontaktfreie und digitale Abgabe 
in beiden Wettbewerbsphasen erfolgen. Dazu wird die Abgabe in zwei Elemente un-
terteilt: 
 
- Digitale Abgabe  
Alle Wettbewerbsleistungen gemäß Punkte unter 7.1 (Phase 1) und 7.3 
(Phase 2) 
 
- Physische Abgabe 
Modell und Verfassererklärung gemäß Punkte unter 7.2 (Phase 1) und 7.4 
(Phase 2) 
 
Im Folgenden werden diese Abgaben jeweils beschrieben.

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Seite - 104 - 
6.18.1 Digitale Abgabe 
Jeder Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemeinschaft hat zur Abgabe eine anonyme 
E-Mail-Adresse entsprechend der gewählten Kennzahl de r Teilnehmenden / der Be-
arbeitungsgemeinschaft anzulegen, dem das Kürzel „mmq 2“ vorangestellt ist (z.B.: 
mmq2_123456@domain.net). 
 
Die Einrichtung derartiger Adressen ist kostenfrei und durch die freie Wahl der Domain 
auch anonym. Der / die Teilnehmende / Bearbeitungsgemeinschaft hat zudem sicher-
zustellen, dass er über diese Adresse mindestens 14 Tage nach den Abgabeterminen 
ständig erreichbar ist. Etwaige Korrespondenz wird protokolliert und dem Preisgericht 
auf Nachfrage vollständig zur Einsicht zur Verfügung gestellt.  
 
Zum fristgerechten Eingang ist bis zum Abgabetermin (Submissionstermin) mit der 
oben genannten anonymen E-Mail-Adresse ein deutlich erkennbarer und funktionsfä-
higer Download-Link der Abgabedateien zu übermitteln.  
 
Dabei ist durch den / die Teilnehmende / Bearbeitungsgemeinschaft das Datenpaket 
(eine ZIP-Datei mit allen definierten Abgabeleistungen) hochzuladen und der jeweilige 
Link zum Download an die nachfolgende Abgabe-Mailadresse zu senden: 
 
wb_mmq2@fsw-info.de  
 
Zur Vermeidung der SPAM Aussortierung ist die Betreff -Zeile des Email-Programms 
erkennbar auszufüllen (Abgabe MMQ 2 z.B.: 123456)  
Die Eingänge werden vollständig protokolliert. Zudem wird der formale Eingang der 
Unterlagen durch das Betreuungsbüro bestätigt. 
 
 
6.18.2 Physische Abgabe 
Ausschließlich die gesondert benannte Verfassererklärung sowie die unter den folgen-
den Punkten 7.2.1 und 7.4.1 geforderten Modellbauleistungen beider Phasen (an-
dere Abgabeadresse in Münster!) ist physisch zum in der Übersicht benannten Ter-
min einzureichen bei: 
 
FALTIN + SATTLER  
FSW Düsseldorf GmbH 
Stichwort: Wettbewerb MMQ 2 
Rathausufer 14 
D-40213 Düsseldorf 
 
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die o.g. Adresse auf allen Versandpa-
pieren einzutragen bzw. auf den Umschlägen anzugeben. Die Nichtbeachtung der for-
malen Leistung sbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfris ten, Verletzung der 
Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.

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Seite - 105 - 
6.19 Hinweis zu Einschränkungen z.B. durch Pandemien 
Denkbare sich dynamisch verändernde Situationen rund um Pandemien und die dar-
aus resultierenden Einschränkungen, machen es zum Zeitpunkt des Red aktions-
schlusses schwierig, die Durchführbarkeit von bestimmten Veranstaltungen oder Ver-
fahrensabläufen gesichert vorherzusagen. Daher können Abweichungen innerhalb 
des geplanten Ablaufs oder der geforderten Leistungen möglich werden, wenn der er-
folgreiche Ablauf des Verfahrens diese erfordert. Entsprechend notwendig gewordene 
Anpassungen werden jeweils umgehend den Teilnehmenden und / oder den Mitglie-
dern des Preisgerichts über das Betreuungsbüro mitgeteilt. 
 
 
6.20 Planunterlagen 
Im Rahmen des Wettbewerbs werden u.a. bereitgestellt: 
 
A) Auslobungsbroschüre 
 
B) DXF und Pläne 
 Amtlicher Lageplan als DXF / DWG-Datei (u.a. allen Höhenkoten Gelände / Nach-
barbebauungen sowie mit Eintragung des 100% WB Gebietes) 
 Senkrecht- und Schrägluftbilder farbig 
 Stadtplan und Schwarzplan 
 Datennutzungslizenz, PDF 
 
C) Formblätter  
 Flächen / Kennwerte  
 Verfassererklärung 
 
D) Sonstiges 
 Werkstattdokumentation MMQ1+2 als PDF 
 ISEK Dokumentation (Baustein E: Bilanz 2020: Räumliches Leitbild) als PDF 
 Baugrund- und Versickerungsgutachten als PDF 
 Klimagutachten – Zwischenbericht zum Status Quo westlich der Busso -Peus-
Straße als PDF 
 Expertise „Verkehrliche Anforderungen an das Münster Modellquartier 2 – Busso-
Peus-Straße“ als PDF 
 Schnitte Wallhecken etc. (Abstände zur Vegetation) als PDF 
 digitales Geländemodell (Niederschlagsabfluss -Simulationen Hystem -Extran / 
FOG 2D) als PDF 
 Perspektivplan FALTIN+SATTLER 2022 als PDF 
 Raumprogramme Stadt Münster für eine 8 Gruppen Kita bzw. eine 4 Gruppen Kita 
als PDF 
 
Diese Auflistung ist nicht abschließend, bei Bedarf werden weitere Plangrundlagen zur 
Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich digital auf einem FTP-Ser-
ver.

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Seite - 106 - 
07. LEISTUNGEN 
 
>> kompakt: Abgabebestandteile mit Vernetzungsplan und Städtebaumodell 
zum Finale 
 
7.1 Phase 1 – digitale Abgabeleistungen (anonym) 
 
Präsentationsblatt (als PDF und JPG Datei – Hinweis: Der Plan wird für das Preisge-
richt von der Ausloberin ausgeplottet und liegt dem Preisgericht zur Sitzung vor) 
 
1 Blatt im Format DIN A0 im Querformat (die genaue Blattaufteilung zur Abbildung aller 
Leistungsbestandteile wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten: 
 
7.1.1 „Modellquartier 2 - Städtebauidee“ 
 
 städtebaulich-landschaftsplanerisches Strukturkonzept mit Darstellung der Ge-
bäude (Dachaufsicht), mit Angabe der Geschosse, Darstellung der Freiräume / der 
blau-grünen Infrastruktur, Aussagen zur Vernetzung u.a. zum Zentrum Gievenbeck 
und zur Nachbarschaft der Röntgenstraße, sowie zur Gesamterschließung aller 
Verkehrsarten (Maßstab 1:2.000 - genordet)  
 
 sonstige zum Verständnis des Entwurfs notwendigen Piktogramme zu folgenden 
Themen (ohne Maßstab): 
 
 Erschließungskonzept aller Verkehre / Mobilitätskonzept inkl. Stellplatzkonzept 
inkl. Anlieferungen und Rettung 
 
 Landschaftskonzept mit Verbindungen in alle Himmelsrichtungen  
 
 Entwässerungskonzept (vorgesehene Elemente einer wassersensiblen Stadt-
planung, Lage und Größe erforderlicher Flächen für öffentliche Anlagen der Re-
genwasserbewirtschaftung – diese können auch im Bereich des Kinderbachbo-
gens außerhalb des Wettbewerbsgebietes liegen, Geländemodulation / Höhen-
planung) 
 
 Nutzungskonzept bzw. Verortung der Programmierungs -Bestandteile / Investi-
tionspartner gemäß vorgegebenem Colour-Code des Formblattes „städtebauli-
che Kennwerte mit BGF und Anzahl von Stellplätzen" 
 
 Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum Prozessdesign der Umsetzung eines 
besonderen Modellquartiers 
 
 alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zum Konzept (auf den Plä-
nen)

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7.1.2 Erläuterungsbericht  
(als WORD- und PDF-Datei) 
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A 4 Seiten; entsprechend der Gliede-
rungspunkte. 
 
 
7.1.3 Formblätter und Prüfpläne 
 
Formblätter 
(Excel-Tabelle und PDF-Datei) 
 
ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kennwerte“ 
 
Prüfpläne  
(PDF- und DWG Datei) 
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich auf weißem Grund ohne zusätz-
liche Erläuterungen zu erstellen. 
 
 Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab 1:1.000) 
 
 
7.1.4 Präsentationsdatei (PDF Datei) 
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit g roßen Preisgerichten keine ausschließ-
liche Wertung an den Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne der Teil-
nehmenden ist daher eine anonym einzureichende Präsentationsdatei, die als Unter-
stützung im Informations- und Wertungsrundgängen herangezogen wird und die eine 
individuelle Prononcierung der Konzeptionen zum Ausdruck bringt.  
 
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als PDF-Datei zum in der Termin-
übersicht benannten Zeitpunkt abzugeben. Auf Videos, animierte Folien etc. ist zu ver-
zichten. Die Präsentation muss die auf das Seitenformat 16:9 angepasste und maxi-
male Auflösung bieten. Es dürfen ausschließlich Abbildungen integriert werden, die 
sich aus den genannten Leistungen gemäß Punkte 7.1.1 und 7.1.2 (keine Kennwerte 
etc.) ergeben und maximal 14 Einzel-PDF Seiten / Folien  inkl. Titel- bzw. Deckblatt 
nicht überschreiten. 
 
 
7.1.5 Bilddaten 
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG -Dateien): Animationen, Perspektiven, Modellfo-
tos etc. sind als separate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer 
Auflösung von 300 dpi als JPEG (maximale Qualität) einzureichen.

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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7.2 Phase 1 - Analoge Abgabeleistungen (anonym) 
 
7.2.1 Städtebau-Arbeitsmodell  
Einfaches, städtebauliches Styrodur -Arbeitsmodell auf einem definierten Senkrecht-
luftbild-Ausschnitt ohne Topographie für die Baumassen -Diskussion (z.B. Kappa -
Grundlage) und Abgabe in Münster an die in der Terminübersicht genannten Adresse 
(Maßstab 1:2.000)  
 
 
7.2.2 Umschlag „Verfassererklärung” 
Umschlag im Format DIN A4, mit Kennzahl versehen und mit folgendem Inhalt: 
 
 Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung” 
 
Angaben aller Verfasserinnen / Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und 
externer Fachingenieure mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E -Mail-
Adressen etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die 
Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen. 
 
 
 Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als Daten-CD oder USB-Stick mit  
a. Word-Datei mit den Namen aller Verfasser 
b. Scan der schriftl. und unterzeichneten Verfassererklärung, mit Angaben 
aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachinge-
nieure mit Vor - und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E -Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unt erschrieben durch die 
Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen.  
 
 
7.3 Phase 2 - digitale Abgabeleistungen (anonym) 
(als PDF und JPG Datei - Hinweis: Die Pläne werden für das Preisgericht von der 
Ausloberin ausgeplottet und liegen dem Preisgericht zur Sitzung vor) 
 
2 Blätter im Format DIN A0 im Querformat (die genaue Blattaufteilung zur Abbildung 
aller Leistungsbestandteile wird nicht vorgegeben), mit den benannten Inhalten: 
 
7.3.1 „Modellquartier 2 - Stadtraumvernetzung“ 
 
– überarbeiteter städtebaulich -landschaftsplanerischer Gestaltungsplan mit 
Darstellung der der Eingangsebene (schematisch), mit Angabe der Ge-
schosse, Darstellung der Landschaft inkl. Entwässerungssystematik, Aus-
sagen zur Vernetzung u.a. zum Zentrum Gievenbeck und zur Nachbarschaft 
der Röntgenstraße, sowie zur Gesamterschließung aller Verkehrsarten 
(Maßstab 1:1.000 - genordet)

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 109 - 
 sonstige zum Verständnis des Entwurfs notwendigen Piktogramme zu folgenden 
Themen (ohne Maßstab): 
 
 Erschließungskonzept aller Verkehrsarten / Mobilitätskonzept inkl. Stellplatzkon-
zept inkl. Anlieferungen und Rettung 
 
 Landschaftskonzept mit Verbindungen in alle Himmelsrichtungen 
 
 Entwässerungskonzept (vorgesehene Elemente einer wassersensiblen Stadtpla-
nung, Lage und Größe erforderlicher Flächen für öffentliche Anl agen der Regen-
wasserbewirtschaftung, Geländemodulation/Höhenplanung) 
 
 Nutzungsverteilung bzw. Verortung der Programmierungs -Bestandteile gemäß 
vorgegebenem Colour-Code des Formblattes „städtebauliche Kennwerte mit BGF 
Angaben und Anzahl von Stellplätzen (Maßstab nach Wahl) sowie Dichteerhöhung 
mit Geschoss- und BGF Angaben / Erweiterung von Stellplatzkontingenten (Maß-
stab nach Wahl) 
 
 Realisierungsabschnitte inkl. Ideen zum Prozessdesign der Umsetzung eines be-
sonderen Modellquartiers 
 
 
7.3.2 „Modellquartier 2 – Städtebaugestaltung“ 
 
 ein Teilausschnitt des Gesamtkonzeptes zur Fokussierung eines besonders präg-
nanten öffentlichen Raumes und schematischer Erdgeschosszuordnung (genauer 
Ausschnitte konzeptionsabhängig / nach Wahl, (jedoch nicht größer als DIN A 3) 
als städtebaulich-landschaftsplanerischer Gestaltungsplan (Maßstab 1:500, ge-
nordet) mit einer zum Verständnis beitragender Schnitt-Ansicht 
 
 ein dazu passendes skizzenhaftes / atmosphärisches Detail (hier: Fußgängerper-
spektiven) zur Verdeutlichung der Konzeption nach Wahl) 
 
 alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungsberichts zum Konzept (auf den Plä-
nen) 
 
 
7.3.3 Erläuterungsbericht  
(als WORD- und PDF-Datei) 
Erläuterungsbericht auf insgesamt max. 2 DIN A 4 Seiten;  entsprechend der Gliede-
rungspunkte Aussagen zu den unten aufgeführten Inhalten: 
 
 
7.3.4 Formblätter und Prüfpläne 
 
Formblätter 
(Excel-Tabelle und PDF-Datei)

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 110 - 
 
 ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kennwerte“ 
 
Prüfpläne  
(PDF- und DWG Datei) 
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich auf weißem Grund ohne zusätz-
liche Erläuterungen zu erstellen. 
 
 Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab 1:1.000) 
 
7.3.5 Präsentationsdatei (PDF Datei) 
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen Preisgerichten keine ausschließ-
liche Wertung an den Plan formaten durchgeführt werden können. Im Sinne der Teil-
nehmenden ist daher eine anonym einzureichende Präsentationsdatei, die als Unter-
stützung im Informations- und Wertungsrundgängen herangezogen wird und die eine 
individuelle Prononcierung der Konzeptionen zum Ausdruck bringt.  
 
Die digitale Präsentation der Wettbewerbsarbeit ist als PDF-Datei zum in der Termin-
übersicht benannten Zeitpunkt abzugeben.  
 
Auf Videos, animierte Folien etc. ist zu verzichten. Die Präsentation muss die auf das 
Seitenformat 16:9 angepasste und maximale Auflösung bieten. Es dürfen ausschließ-
lich Abbildungen integriert werden, die sich aus den genannten Leistungen gemäß 
Punkte 7.3.1 und 7.3.2 (keine Kennwerte etc.) ergeben und maximal 20 Einzel-PDF 
Seiten / Folien inkl. Titel- bzw. Deckblatt nicht überschreiten. 
 
 
7.3.6 Bilddaten 
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG -Dateien): Animationen, Perspektiven, Modellfo-
tos etc. sind als sepa rate Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei einer 
Auflösung von 300 dpi als JPEG (maximale Qualität) einzureichen. 
 
 
7.4 Phase 2 - Analoge Abgabeleistungen 
 
7.4.1 Städtebaumodell M 1:1.000 
Städtebauliches Modell als Einsatz (die dazugehörigen Platten und Versandkisten 
werden den Teilnehmenden der Phase 2 zur Verfügung gestellt) im vorgegebenen 
Ausschnitt passend zum Rahmenmodell mit Abgabe in Münster an die in der Termin-
übersicht genannten Adresse   
 
7.4.2 Umschlag „Verfassererklärung” 
Umschlag im Format DIN A4, mit Namen der Bearbeitungsgemeinschaft versehen und 
mit folgendem Inhalt: 
 
 Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung”

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 111 - 
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachin-
genieure mit Vor - und Nachnamen, Ansc hrift, Tel./Fax. sowie E -Mail-Adressen etc.; 
entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die Entwurfsver-
fasser und mit Bürostempel versehen. 
 
– Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als Daten-CD oder USB-Stick mit  
 
a. Word-Datei mit den Namen aller Verfasser 
 
b. Scan der schriftl. Und unterzeichneten Verfassererklärung, mit Angaben 
aller Verfasser einschließlich aller Kooperationspartner und externer Fachinge-
nieure mit Vor - und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E -Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” unterschrieben durch die 
Entwurfsverfasser und mit Bürostempel versehen.

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 112 - 
08. BETEILIGTE  
 
>> bewährt: externes und internes Know-how verschiedener Fachdisziplinen für 
konzeptionelle Vielfalt und Richtungsfestlegung  
 
Preisgericht gemäß RPW  
 
8.1 Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter  
1. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund (Stadtplaner) 
2. Prof. Christa Reicher, Aachen (Stadtplanerin) 
3. Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Münster  
4. Prof. Cornelia Müller, Osnabrück / Berlin (Landschaftsarchitektin) 
5. Prof. Dr. Mathias Uhl, Münster (Siedlungshydrologie und Wasserwirtschaft) 
6. Ina Laux, München (Stadtplanerin) 
 
Stellvertretungen  
 Christopher Festersen, Leiter des Stadtplanungsamtes Münster (Bauassessor) 
 Jörg Krause, Dezernent für Planungs- und Baukoordination Stadt Münster  
 N.N. Tiefbauamt, Entwässerungsplanerin / Entwässerungsplaner 
 Hiltrud Lintel, Düsseldorf (Landschaftsarchitektin) 
 Birgitta Hörnschemeyer, Münster (Siedlungshydrologie und Wasserwirtschaft) 
 Prof. Dr. Gunter Laux, München (Stadtplaner) 
 
8.2 Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter 
1. Dr. Dietmar Erber,  Vorsitzender Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwick-
lung 
2. Jörg Nathaus, Bezirksbürgermeister Münster-West 
3. Gabriele Willems, Geschäftsführerin des BLB NRW 
 
Stellvertretungen 
 Ludger Steinmann, 1. stv. Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwick-
lung 
 Peter Wolfgarten, 1. stv. Bezirksbürgermeister Münster-West 
 Markus Vieth, Leiter NL Münster Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW 
 
8.3 Beratung  
 Prof. Dr. Thomas Hauff, Stadtplanungsamt, Leiter „Strategische Stadtentwicklung 
/ Wissenschaftsstadt“, Münster 
 N.N. NL Münster Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW 
 N.N. Fachhochschule Münster 
 N.N. Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) 
 N.N. Studierendenwerk Münster 
 N.N Wirtschaftsförderung Münster

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 113 - 
8.4 Projektteam; und Vorprüfung 
 Antje Ehlert, Düsseldorf / Köln (Stadtplanerin AKNW ) und Andreas M. Sattler 
(Stadtplaner AKNW), FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
 Jörg Faltin und Jana Weiss, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH  
 N.N. Entwässerungsplanerin / Entwässerungsplaner Stadt Münster 
 Mattias Bartmann, Gerd Franke, René Lutz, Stadtplanungsamt der Stadt Müns-
ter, Team Modellquartiere 1 | 2  
 Peter Lange, Björn Schilder, Leah Bartz, Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt 
Münster, Verkehrsplanung und Verkehrsentwicklungsplanung 
 Sonja Kramer, Julian Langner, Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster, 
Stadtentwässerung  
 Gordon Klammer , Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt 
Münster 
 Mechthild Bökamp-Gerdemann, Bauordnungsamt der Stadt Münster 
 N.N., Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster 
 Linda Klümper, Stadtwerke Münster 
 Veit Muddemann, Jana Lange, Stabsstelle Klima Stadt Münster 
 Manuela Eschert, Elisa Tigger, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Die Ausloberin behält sich vor, jederzeit weitere Person en der sachverständigen Be-
ratung zu benennen.  
 
8.5 Teilnehmende (Bearbeitungsgemeinschaften) 
>> Stadtplanerinnen / Stadtplaner mit Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchi-
tekten und Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure (Für diese 
Fachdisziplin zählt ebenso der Nachweis zur Berechtigung der Berufsbezeichnung, 
hier: „Ingenieur“ (z.B. Kammereintrag oder Diplomzeugnis) zusammen mit zwei Refe-
renzen zu Leistungen der Entwässerungsplanung. 
 
Architektinnen und Architekten sind nur teilnahmeberechtigt in Bearbeitungsgemein-
schaft mit Vorgenannten. 
 
8.5.1 Eingeladen  
 
Team 01 (angefragt) 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 02 (angefragt) 
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 114 - 
Team 03 (angefragt) 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 04 (angefragt) 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 05 (angefragt) 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
 
8.5.2 Aus dem EU-offenen Bewerbungsverfahren 
 
Team 06 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 07 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 08 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 09 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 10 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 115 - 
Team 11 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 12 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 13 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 14 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure 
 
Team 15 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
sowie Entwässerungsingenieurinnen und Entwässerungsingenieure

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 116 - 
09. TERMINE 
 
20.03.23 Fertigstellung der Auslobung (WORD-Version) für Unterschriftengang  
10.05.23  Freigabe Hauptausschuss und Rat 
 
16.05.23 START EU Bewerbungsverfahren 
20 KW 
 
(27.05.-30.05. Pfingsten) 
 
01.06.23  10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Preisrichtervorgespräch 1 digital 
22 KW  (LAYOUT VERSION mit Vorabzusendung digital) anschließend: Endgül-
tige Freigabe der AKNW  
 
19.06.23 ENDE EU Bewerbungsverfahren um 10 Uhr 
25 KW 
 
26.06.23 Ende Auswertung: Festlegung / Auswahl  
26 KW  Bearbeitungsgemeinschaften aus EU-Veröffentlichung  
 (Zusagen, Absagen, Nachrücker) 
 
29.06.23 Versand (digital) der Auslobung (LAYOUT-VERSION) an alle Teams  
26 KW und Preisgericht / Beratende  
 
(22.06.-04.08. Sommerferien NRW) 
 
27.07.23 Schriftliche Rückfragen (schriftlich - digital per Mail) 
30 KW bis 10:00 Uhr an: wb_mmq2@fsw-info.de 
Beantwortung der Fragen gemeinsam mit den Fachämtern/LoI Partnern 
 
08.08.23  14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Preisrichtervorgespräch 2 analog 
32 KW und Rückfragenkolloquium / individuelle Ortsbesichtigung 
 Ort: Münster oder optional per Video-Konferenz 
14:30 Uhr  Begrüßung Stadt Münster „Aufgabe und Verfahren“  
15:30 Uhr Beantwortung von Fragen / Diskussion 
17:30 Uhr Ende 
 
>> anschl. Versand Protokoll 
 
21.09.23  Anonyme Abgabe (digital) Leistungen (siehe Punkte 7.1) 
38 KW Submissionstermin. Digitale Abgabe der Unterlagen bis 12:00 Uhr  
  per E-Mail mit download Hinweis unter: wb_mmq2@fsw-info.de 
  Die Eingangsbestätigung erfolgt umgehend – jedoch nicht automatisiert 
  Beginn der Anonymisierung 
 
05.10.23  Anonyme Abgabe (analog) Verfassererklärung (siehe Punkt 7.2.2) 
40 KW Submissionstermin. Analoge Abgabe der Unterlagen bis 14:00 Uhr an:

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
Seite - 117 - 
 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
Stichwort: Wettbewerb MMQ 2 
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
 
05.10.23  Anonyme Abgabe (analog) Städtebau-Einsatzmodell  
40 KW  (siehe Punkt 7.2.1) 
  Submissionstermin. Analoge Abgabe des Modells bis 14:00 Uhr an: 
 
Stadtplanungsamt Raum D 406  
Albersloher Weg 33, D-48155 Münster 
 
25.10.23 - Preisgericht ganztägig 
26.10.23 Preisgericht ab 9:00 Uhr – Ende 13.00 Uhr 
43 KW Ort: z.B. Aula Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Dieckmannstraße 141, 
48161 Münster 
 
Tag 1 
09:00 Uhr Begrüßung Stadt Münster / Konstituierung/ Wahl Vorsitz 
09:30 Uhr Bericht Vorprüfung / Info-Rundgang / Besonderheiten D 4 
mit Präsentationen aller Beiträge  
11:30 Uhr  Pause - Imbiss 
12:30 Uhr Wertungsrundgänge und Rangfolge 
17.00 Uhr  Ende 
 
Tag 2  
09:00 Uhr Engere Wahl 
11.00 Uhr  (Teams Phase 2) und Empfehlungen  
13.00 Uhr  Ende 
 
16.11.23 Versand Protokoll Preisgericht mit individuellen und allgemeinen  
46 KW  Empfehlungen für die Phase 2 gemeinsam mit den LoI Partnern 
 
23.11.23 Schriftliche Rückfragen (schriftlich - digital per Mail) 
47 KW bis 14:00 Uhr an: wb_mmq2@fsw-info.de 
Beantwortung der Fragen gemeinsam mit den Fachämtern/LoI Partnern 
 
07.12.23 Beantwortung Rückfragen (schriftlich - digital per Mail) 
49 KW   
 
25.01.24 Anonyme Abgabe (digital) Leistungen (siehe Punkte 7.3) 
04 KW Submissionstermin. Digitale Abgabe der Unterlagen bis 14:00 Uhr  
  per E-Mail mit download Hinweis unter: wb_mmq2@fsw-info.de 
  Die Eingangsbestätigung erfolgt umgehend – jedoch nicht automatisiert 
 
07.02.24  Anonyme Abgabe (analog) Verfassererklärung (siehe Punkt 7.4.2) 
06 KW Submissionstermin. Analoge Abgabe der Unterlagen bis 14:00 Uhr an:

Münster Modellquartier 2 Busso - Peus - Straße_ENTWURF Auslobung_RPW 
 
 
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FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
Stichwort: Wettbewerb MMQ 2  
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
 
07.02.24  Anonyme Abgabe (analog) Städtebau-Einsatzmodell  
06 KW (siehe Punkt 7.4.1) 
  Submissionstermin. Analoge Abgabe des Modells bis 14:00 Uhr an: 
 
Stadtplanungsamt Raum D 406  
Albersloher Weg 33, D-48155 Münster 
 
14.02.24 Preview DIALOG 4 abends 
07 KW  Betreute Ausstellung mit den anonymisierten Beiträgen - Kommentie-
rungsoption durch die Bürgerschaft z.B. anhand von Moderationskarten. 
Diese werden Teil der Anregungen zur Phase 2 für die ausgewählten 
Teams. Ort: z.B. Aula Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
 
15.02.24 Preisgericht ganztägig 
07 KW Ort z.B.: Aula im Freiherr - vom - Stein – Gymnasium 
Dieckmannstraße 141, 48161 Münster 
 
09:00 Uhr Begrüßung Stadt Münster / Konstituierung/ Wahl Vorsitz 
09:30 Uhr Bericht Vorprüfung / Info-Rundgang / Besonderheiten D 4 
mit Präsentationen aller Beiträge  
11:30 Uhr  Pause - Imbiss 
12:30 Uhr Wertungsrundgänge und Rangfolge / Preisverteilung 
17.00 Uhr  Ende 
 
>> anschl. Versand Protokoll Preisgericht   
  
16.02.24 voraussichtlich Winner DIALOG 5 vormittags 
07 KW Ausstellungseröffnung und Bürger -Dialog mit Präsentation des besten 
Konzeptes (Ausstellung gemäß RPW 14 Tage) 
Ort z.B.: Freiherr - vom - Stein – Gymnasium, Dieckmannstraße 141,  
48161 Münster zusätzlich: virtuelle Ausstellung website zudem optional 
Plan-Verkleinerungen im Stad thaus zur Vermeidung von Raum -Anmie-
tungen)

Anlage A

3228 Zeichen

Anlage A zur V/0176/2023 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird über das Ergebnis des Werkstattverfahrens der beiden Modell-
quartiere 1 südwestlich Steinfurter und 2 westlich Busso-Peus-Str. berichtet. 
Es erfolgt ein Beschluss über die städtebaulichen Ziel-Kennwerte sowie über die Durchführung 
eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für das Modellquartier 2 westlich Bus-
so-Peus-Straße  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele bzw. Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess verfolgt:  
 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln:  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot  
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für das Modellquartier westlich der Busso-
Peus-Str. entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 279.700 €. 
Für die weitere Beauftragung zur weiteren Qualifizierung der Ergebnisse des Realisierungswett-
bewerbs werden ergänzende Haushaltsmittel von geschätzt brutto 220.000 € benötigt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Bereits mit der Vorlage V/0417/2020 (Grundsatzbeschluss zur Quartiersentwicklung) wurde der 
Grundstein für ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren gelegt, indem dort bereits die Aus-
schreibung der Wettbewerbsbetreuung beschlossen wurde. Mit der Wettbewerbsbetreuung wurde 
das Büro FALTIN+SATTLER Düsseldorf GmbH nach EU-weitem Ausschreibungsverfahren beauf-
tragt. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens Ende 2022 ist die Durchführung eines städtebau-
lich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs der anschließende Schritt zur weiteren Qualifizierung 
der Fläche westlich der Busso-Peus-Straße.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die weitere Einwohner- und Arbeitsstättenentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für 
die Realisierung neuer Forschungs- und Arbeitsstätten im Wissenschaftsbereich sowie zum Bau 
neuer bedarfsgerechter Wohnungen zur Verfügung stellen muss, um insbesondere seiner (ober-
zentralen) Funktion gerecht werden zu können.  
Die Vorlage hat insoweit auch klimaschutzrelevante Aspekte als in ihr die Siedlungsflächenent-
wicklung für weitere neue Wohnungen und Arbeitsstätten behandelt wird. Jede Siedlungsflächen-
entwicklung hat grundsätzlich - neben zahlreichen anderen Belangen - auch klimaschutzrelevante 
Aspekte zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf (9)

19.04.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.05.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2023 Hauptausschuss
TOP 6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.05.2023 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (40)

  • Busso-Peus-Straße 6
  • Steinfurter Straße 36
  • Corrensstraße
  • Austermannstraße 7
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Röntgenstraße
  • Von-Esmarch-Straße 9
  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße
  • Josef-Pieper-Straße 70
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße 900
  • Mendelstraße
  • Hensenstraße
  • Heisenbergstraße
  • Henriette-Son-Straße
  • Wilhelmstraße
  • Dieckmannstraße 141
  • Albersloher Weg 33
  • Wasserweg
  • Gievenbecker Weg 8
  • Gemenweg
  • Horstmarer Landweg 6
  • Rüschhausweg
  • Gescherweg 72
  • Muckermannweg 445
  • Rudolf-Steiner-Weg 11
  • Hohenzollernring 80
  • Am Hawerkamp
  • Johann-Krane-Weg
  • Appelbreistiege 2
  • Schöppingenweg
  • Leonardo-Campus
  • Orléans-Ring 24
  • Wilkinghege
  • Gasselstiege
  • Bergstraße
  • Kinderhaus
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0176/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2023
Erstellt
22.03.2023 18:00