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2260/2023

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine Kostensteigerung bei der Sanierung des Rheinparkcafés

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 14.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.09.2023, TOP 12.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

8288 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer            14.08.2023 
 2260/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Wirtschaftsausschuss 17.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023 
 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß §25 KomHVO über eine 
Kostensteigerung bei der Sanierung des Rheinparkcafés 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die investiven Gesamtauszahlungen der Maßnahme 
„Sanierung und Revitalisierung des Parkcafés im Kölner Rheinpark“ um ca. 0,75 Mio. € erhö-
hen. 
Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf ca. 6,5 Mio. €. 
 
 
Mitteilung 
In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss zur Sanierung 
und Revitalisierung des Parkcafés im Rahmen des Programmes „Win-Win für Köln“ gefasst  
(2843/2013). 
Im Anschluss wurde der künftige Betreiber, die heutige Parkcafé GmbH & Co. KG, durch ein 
öffentliches Ausschreibungsverfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens ausge-
wählt. Der künftige Betreiber hat ein fundiertes Finanzierungs-, Gastronomie- und Betriebs-
konzept vorgelegt.  
 
Die Sanierung wurde insoweit fertig gestellt, dass das Gebäude dem Betreiber, der heutigen 
Parkcafé GmbH & Co. KG, bereits im Sommer 2022 übergeben werden und dieser in großen 
Teilen seine Eröffnung feiern konnte. 
Das Parkcafé wird seit dem 29.07.2022 wieder als Café und Restaurant ganzjährig betrieben. 
Dabei werden auch junge Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und/oder Menschen mit besonde-
ren Vermittlungshemmnissen beschäftigt und qualifiziert. Die mit der Stadt Köln vereinbarte 
Miete deckt die Folgekosten, wie z.B. Abschreibungen. 
Obwohl das Café bereits an den Betreiber übergeben und eröffnet wurde, ist die Sanierungs-
maßnahme noch nicht vollständig abgeschlossen. Es finden noch Nachbesserungs- und Rest-
arbeiten sowie Arbeiten an den Außenanlagen statt. Aus diesem Grund und wegen zahlrei-
cher Nachtragsprüfungen aus unterschiedlichen Gewerken konnte die Baumaßnahme noch 
nicht schlussgerechnet werden. 
Als bekannt wurde, dass erneut eine Kostensteigerung für die Baumaßnahme zu erwarten 
war, hat die Verwaltung eine entsprechende Kostendeckung angestrebt. 
Dies stellte zu Jahresbeginn aus Planungsgründen eine erhebliche Herausforderung dar, was

2 
 
auch die zeitliche Verzögerung der Unterrichtung zur Folge hat. 
 
 
Aktueller Sachstand Bau (13.07.2023) 
Die Sanierungsarbeiten sind nahezu abgeschlossen. Ein wesentlicher Mangel besteht noch in 
der Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage, ohne dessen Beseitigung die Küche nicht im Groß-
betrieb genutzt werden kann. Zudem müssen noch kleinere Rest- und Mängelbeseitigungsar-
beiten am und im Gebäude erfolgen, u.a. Malerarbeiten. 
 
Begründung der Kostenerhöhung: 
Die Kosten wurden seinerzeit auf 2,72 Mio. € geschätzt. 
Durch die in vorherigen Vorlagen (2142/2015, 0420/2017, 2720/2019, 1988/2021) bereits ein-
gehend beschriebenen Planungsänderungen und der damit verbundenen Bauzeitverlänge-
rung sowie den Umplanungskosten für eine bereits genehmigte Ausführungsplanung sind die 
Kosten gestiegen. Dies liegt an den allgemeinen Preissteigerungen im Baubereich, die auf-
grund der sehr guten Wirtschaftslage stärker ausfallen, als in der Vergangenheit üblich und zu 
weit über der früheren Kostenschätzung liegenden Angeboten in den Vergabeverfahren füh-
ren. Mit Beschlussvorlage 1988/2021 wurde der Rat über die zuletzt bekannte Kostensteige-
rung auf 5,75 Mio. € unterrichtet. 
Während der Bauphase sind bis heute alleine insgesamt 123 Nachträge in Höhe von  
1.551.912 Euro entstanden. Die Nachtragsforderungen sind überwiegend auf Materialpreiser-
höhungen und Lohnkostenerhöhungen zurückzuführen. Außerdem resultiert ein Teil der 
Nachtragsforderungen aus einem geänderten Bauablauf einzelner Gewerke. Die Änderungen 
mussten vorgenommen werden, um einen Baustillstand zu vermeiden und einer weiteren 
Bauzeitverlängerung entgegenzuwirken. Weitere Kostensteigerungen ergaben sich aus 
Vergaben, bei denen die Angebote aufgrund der sehr guten Wirtschaftslage höher ausfielen, 
als in der Vergangenheit üblich, und somit weit über der früheren Kostenschätzung liegen.  
Die während der Corona-Pandemie geltenden Bestimmungen, u.a. keine parallelen Gewerke 
wegen umfangreicher Hygienemaßnahmen durchzuführen, führten ebenfalls zu einer zusätzli-
chen Kostensteigerung. Der Einsatz mit geringerer Personalstärke der ausführenden Firmen 
wirkte sich in der Folge auf Kosten und Bauzeit aus. Dies erforderte auch einen erhöhten Pla-
nungs- und Terminierungsaufwand für den gesamten Bauablauf. Um weitere Termine nicht zu 
gefährden, führte dies ebenfalls zu unvermeidbar erhöhten Kosten. 
Bei den Außenanlagen stand nochmal eine Umplanung des Geländers aus Denkmalschutz-
gründen an. Eingereichte Nachtragsangebote, die auf Grund fehlender Personalressourcen 
teilweise erst nach längerer Zeit verwaltungsintern geprüft und dadurch verzögert freigegeben 
werden konnten, mussten kurzfristig beauftragt werden. Entsprechend sind zeitnah auch 
Schlussrechnungen eingegangen, die auf Grund der verzögerten Nachtragsprüfung bislang 
nicht abgerechnet werden konnten. Die Mehrkosten der Nachtragsangebote resultieren über-
wiegend aus der immer noch zunehmenden Baukostensteigerung der letzten Jahre. 
Eine wesentliche Erhöhung ergibt sich auch bei den Honorarforderungen nach HOAI. Das Ho-
norar der beauftragten Architekturbüros / Fachplaner richtet sich nach der Summe der jeweili-
gen (Gesamt-) Bauleistungen und erhöht sich somit ebenfalls. 
 
Aktuelle Berechnung Baukosten: 
Entgegen dem Sachstandsbericht vom 11.01.2022 zur Vorlage 1988/2021 wurde festgestellt, 
dass der beschlossene Kostenrahmen in Höhe von 5,75 Mio. Euro nicht auskömmlich ist. 
 
Unter Berücksichtigung aller beschriebenen Umstände ist aktuell für die Sanierung des 
Parkcafés mit Kosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro zu rechnen. Es wird dadurch eine weitere 
Kostensteigerung in Höhe von insgesamt 0,75 Mio. Euro erwartet. 
 
Zeitpunkt siehe Vorlage Nr. Investive Auszahlungen 
Baubeschluss  2843/2013 2.720.000 Euro 
ggf. bisherige Anpassungen  2142/2015 
0420/2017 
2720/2019 
1988/2021 
Keine 
 
1.080.000 Euro 
1.950.000 Euro

3 
 
bisheriger Stand  5.750.000 Euro 
aktuelle Änderung / Erhöhung  2260/2023 748.614 Euro 
neues Gesamtvolumen  6.498.614 Euro 
 
Eine weitere Kostensteigerung ist nicht mehr zu erwarten. 
 
Finanzierung: 
Die zusätzlichen Kosten von 0,75 Mio. € verteilen sich auf die Jahre 2022 und 2023.  
 
Ein Mehrbedarf in Höhe von ca. 0,37 Mio. € wurde in 2022 im Rahmen der Bewirtschaftung 
innerhalb des Teilfinanzplans 1501- Wirtschaft und Tourismus gedeckt. 
 
Die verbleibenden 0,38 Mio. € in 2023 sind im Teilfinanzplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus, 
Finanzstelle 8040-1501-1-5001 „Win-Win für Köln, Sanierung Rheinparkcafé“ bereitzustellen. 
Die Deckung erfolgt aus nicht verausgabten Mitteln der Finanzstelle 5040-1501-0-5000 – 
Stadtverschönerungsprogramm Win-Win, der Finanzstelle 8040-1501-6-5002 – Win-Win Sa-
nierung Krebelshof sowie als überplanmäßige Auszahlung aus dem Teilfinanzplan 0501- Leis-
tungen nach dem SGB XII, Finanzstelle 0000-0501-0-0001- Beschaffung bewegliches Anlage-
vermögen (Amt 50). 
 
Begründung: 
Die geplante Sanierung des Kuhstalls im Krebelshof wird nicht mehr im Rahmen von „Win-
Win für Köln“ durchgeführt, da aus brandschutztechnischen Gründen alle Gebäudeteile des 
gesamten Krebelshofes kernsaniert werden müssten. Die weitere Vorgehensweise wird der-
zeit von der Verwaltung noch geprüft.  
 
Die Mittel für Investitionen des Stadtverschönerungsprogramms werden in 2023 nicht veraus-
gabt, da die Lieferung von Fahrzeugen wegen immenser Wartezeiten erst im Jahr 2024 zu er-
warten ist. Die verbleibenden Restmittel in 2023 auf der Finanzstelle für Investitionen des 
Stadtverschönerungsprogramms und die veranschlagten Mittel 2024 decken die Bedarfe der 
Träger an Investitionen (Fahrzeuge) vollständig. 
 
Ebenso verzögern sich geplante Beschaffungen des Amtes 50 durch Planungsunsicherheiten 
(u.a. Lieferschwierigkeiten für bewegliches Anlagevermögen / technische Ausstattung). Die 
Mittel werden somit aktuell nicht verausgabt und stehen zur Deckung bereit. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

17.08.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2260/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
14.08.2023
Erstellt
13.07.2023 15:54